Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozessuale Stellung des Prozesspflegers.

Rn 3 Er ist als Interessenwahrer des künftigen Eigentümers zur Geltendmachung aller Verteidigungsmittel berechtigt, um eine unzulässige oder unbegründete Klage abzuwehren. Der nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtete Prozesspfleger ist damit gesetzlicher Vertreter des künftigen Eigentümers. Für seine Kosten haftet der auf Verlangen zu einem Kostenvorschuss verpflichtete A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 3 Die Schadensersatzpflicht des § 799a entspricht derjenigen des § 717 II und des § 945. Ersatz wird für den Schaden geschuldet, der durch eine später für unzulässig erklärte Vollstreckung aus der Urkunde oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Leistung entsteht. § 799a ist entspr anzuwenden, wenn sich der Eigentümer von Wohnungseigentum oder der Berecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Erweiterung der Ausgleichs- und Abzugsfähigkeit von Verlustanteilen nach § 15a Abs 1 S 2 und 3 EStG

Schrifttum: Biergans, Stellungnahme zur Versagung des erweiterten Verlustausgleichs von Kommanditisten bei einer über die tatsächlich geleistete Einlage hinausgehenden Haftung durch den BdF-Erlass v 08.05.1981, DStR 1981, 435; Goerlich, Negatives Kapitalkonto der Kommanditisten: "Unwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme", DB 1981, 1533; –sus–, § 15a EStG: Erweiterter Verlustaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einbringung eines Kommanditanteils in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 61 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Auch bei Buchwertfortführung auf Antrag handelt es sich um eine entgeltliche Veräußerung (BFH BStBl II 1988, 829 zu 1.), sodass der verrechenbare Verlust nach § 15a EStG nicht auf die GmbH übergeht: glA Wacker in Schmidt, § 15a EStG Rz 172 (41. Aufl 2022); FinMin SchlH v 07.04.2020, VI 307-S 2241 a-087, DStR 2020, 1573; Helmreich, Verluste b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mitberechtigter, Mitverpflichteter, Regresspflichtiger.

Rn 23 Der Ausschluss tritt ein, wenn eine unmittelbare Beziehung zum Streitstoff besteht. Diese ist dann gegeben, wenn der Richter Gesamtgläubiger oder -schuldner gem §§ 421 BGB ff ist; ferner, wenn er für die Schuld der Partei als Gesellschafter einer Personengesellschaft, auch als stiller Gesellschafter oder Kommanditist (St/J/Bork § 41 Rz 4), als Bürge, Wechsel- oder Sche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen, Beweislast.

Rn 2 Der Erbe muss die Rechte des § 782 noch geltend machen können. Er darf nicht unbeschränkt für die Nachlassverbindlichkeiten haften. Eine unbeschränkte Haftung ggü einzelnen Nachlassgläubigern allerdings ist unbeachtlich (vgl § 782 Rn 1). Der Erbe muss nachweisen, dass der Gegenstand, auf den sich die Vollstreckung bzw die beabsichtigte Vollstreckung bezieht, zum Nachlas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abweichende Versteigerungsbedingungen.

Rn 5 Die öffentliche Versteigerung kann zu anderen Bedingungen erfolgen, als das Gesetz sie vorsieht, soweit die gesetzlichen Vorgaben nicht zwingend sind. So kann zB der Versteigerungsort geändert, auf den Ablauf der Frist des § 816 I verzichtet, der Bieterkreis auf bestimmte Personen oder Personengruppen beschränkt oder die Erlöszahlung abw von § 817 II gestundet werden. Zw...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / bb) Treuhandlösung

Rz. 239 Die Treuhandlösung sieht vor, dass der Testamentsvollstrecker im eigenen Namen und unter eigener Haftung, jedoch für Rechnung der Erben handelt. Er hält die Gesellschafterstellung treuhänderisch für die Gesellschaftererben, die von diesen auf den Testamentsvollstrecker zu übertragen ist.[295] Wie beim Einzelunternehmen muss der Erblasser erbrechtlich, also über Aufla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 25 Der Schadensersatzanspruch aus Abs 2 S 2 beruht auf einem gesetzlichen Schuldverhältnis (BGHZ 79, 275, 277; BGH NZFam 21, 307 Rz 12). Er setzt eine Pflichtverletzung durch eine verspätete, unvollständige, unrichtige oder nicht erteilte Auskunft voraus. Erteilt der Drittschuldner, ohne zu einer Erklärung verpflichtet zu sein, eine unzutreffende Auskunft, gilt § 840 II 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Erforderlich ist die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung der Unterhaltspflicht gerichteten Antrags. Hierunter fallen jedenfalls die Anträge nach §§ 238–240. Die Abänderung eines im einstweiligen Anordnungsverfahrens geschlossenen Vergleichs kann nach § 239 in Betracht kommen (hierzu BGH FamRZ 18, 1343; Köln FamRZ 15, 598; Jena FamRZ 12, 54, vgl § 239 Rn 4), sodass i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 786a II 3.

Rn 6 § 786a II 3 enthält eine § 786a II 2 entspr binnenschifffahrtsrechtliche Parallelregelung; maßgeblich ist hier das Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (BGBl II 16, 738, 739). In derartigen Fällen findet § 41 iVm § 8 IV, V SVertO nach § 52 I 1 SVertO Anwendung, wenn der Gläubiger einen Anspruch gg den Fonds geltend machen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Präjudizialität (Vorgreiflichkeit).

Rn 9 Damit sind Konstellationen gemeint, in denen zwar keine Rechtskrafterstreckung stattfindet, faktisch aber eine Vorentscheidung für einen Anspruch oder eine Verpflichtung des Dritten stattfindet und dieser Umstand ein rechtliches Interesse des Dritten begründet. In diese Fallgruppe gehören einmal Verpflichtungen aus akzessorischer Schuld und Haftung, in denen der nachran...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 42 Bei den durch die Herausgabe verursachten Kosten handelt es sich um Zwangsvollstreckungskosten, die der Schuldner gem § 788 I zu tragen hat. Hierzu zählen neben den Transportkosten für die Wegschaffung der in § 885 II genannten beweglichen Sachen und deren Einlagerung nach § 885 III auch die Verwertungskosten sowie diejenigen Aufwendungen des Gläubigers für die Beseiti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Natürliche Personen.

Rn 26 Mit dem Erbfall wird der Erbe oder die Erben nach § 1922 I BGB Rechtsnachfolger des Erblassers. Ein für oder gg den Erblasser ergangenes Urt wirkt daher bereits aufgrund materiell-rechtlicher Anordnung für und gg die Erben (Völzmann S 98). Davon zu trennen ist die Frage, in welchem Umfang der Erbe haftet. Hierfür gelten die §§ 1967 ff. Der Erbe kann danach die Haftung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 786a II 1.

Rn 4 Die Errichtung und Verteilung eines Fonds im Inland richtet sich nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung (SVertO). Wird die Eröffnung eines See- oder Binnenschifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens 25.7.86 idF v 23.3.99 (BGBl I, 530; 2000 I, 149) beantragt und nimmt der Gläubiger daran teil, kann nach § 786a II 1 zunächst eine Einstellung der Zwangsvolls...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Einleitung

Rz. 41 Mit dem Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform am 1.7.2023 erfolgte die wohl bedeutendste Reform des Stiftungsrechts seit der Schaffung des BGB. Diese vereinheitlicht die Regelungen zum Stiftungsrecht, etwa im Hinblick auf das Stiftungsvermögen, die Haftung der Stiftungsgremien, die Satzungsänderung und die Transparenz, welche zuvor in individuellen und teilweise seh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 803 ff ZPO

Rn 1 Die §§ 803 ff regeln die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen; Vollstreckungsgrund sind also Ansprüche, die auf Leistung einer Geldsumme gerichtet sind, dh, dass nur der summenmäßige Wert geschuldet wird, nicht bestimmte Geldstücke oder Geldsorten. Unerheblich ist, ob die Forderung auf Zahlung an den Gläubiger oder an einen Dritten oder auf Hinterlegung gerichtet i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 37 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz].

Gesetzestext § 799a der Zivilprozessordnung ist nicht anzuwenden, wenn die Vollstreckung aus der Urkunde vor dem 19. August 2008 für unzulässig erklärt worden ist. Rn 1 Mit § 799a ZPO wurde eine verschuldensunabhängige Haftung für den Fall eingeführt, dass die Vollstreckung aus einer Urkunde betrieben und die Vollstreckung für unzulässig erklärt wird. Aus Gründen des Vertrau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Historische Entwicklung, Normzweck und Gesetzessystematik.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das 1. JuMoG eingefügt und durch das 2. JuMoG auf Gutachten aus staatsanwaltlichen Verfahren erweitert. Zuvor war die Verwertung von Gutachten aus anderen Verfahren nur im Wege des Urkundenbeweises möglich, nicht aber mit dem Beweiswert eines Sachverständigenbeweises (s vor §§ 402 ff Rn 6–13). Über § 411a ist es möglich, die schriftliche Begut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Analogien.

Rn 6 Eine analoge Anwendung des § 786 auf ähnl gelagerte und nicht ausdrücklich geregelte Fälle, in denen der Schuldner den Zugriff des Gläubigers auf einzelne Vermögensgegenstände oder ein Sondervermögen zu dulden hat, wird überwiegend befürwortet (Hamm VersR 02, 889; St/J/Münzberg Rz 9 ff; MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 9 ff). Eine entspr Anwendung des § 786 kann allerdin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung.

Rn 3 In Anfechtungsprozessen nach §§ 143 InsO bzw 11 AnfG sind, soweit sich diese Klagen gg eine Vollstreckungsmaßnahme richten, die §§ 769, 770 analog anzuwenden (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 4). In dem FamFG unterliegenden Angelegenheiten gelten die §§ 769, 770 über § 95 I, II FamFG. Im Arrestverfahren wird eine Anwendung der §§ 769, 770 neben den §§ 923, 927 abgelehnt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Folgen der Verletzung der Anzeigepflichten (Abs. 4)

Rz. 20 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen die in § 33 Abs. 1 und Abs. 3 ErbStG normierten Anzeigepflichten stellt eine Steuerordnungswidrigkeit (§ 378 Abs. 2 AO) dar.[2] dar. Nach § 33 Abs. 4 ErbStG "werden" zwar Zuwiderhandlungen als Steuerordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet, wonach eine Mindestgeldbuße im Gesetz nicht festgelegt ist. Nach einhelliger Auffassung steht es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. PersGes-Gesamtkapital iSv § 15 EStG, -Kapitalkonto lt StB bzw iSv § 15a Abs 1 S 1 EStG und geleistete Einlage

Schrifttum: Ley, Gesellschafterkonten einer PersGes in der Handels- und Steuerbilanz – eine Fortschreibung; Kösdi 2014, 18 844; Eggert, Gestaltungsmöglichkeiten bei § 15a EStG Teil I und II, BBK 2021, 598 und 675; Zimmermann/Dorn/Wrede, Kapital von PersGes im Handels- und Steuerrecht – Praxisrelevante Modelle zur Kapitalkontengliederung, NWB 2021, 3453; Engelberth, Kapitalkonten ...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 1. Grundzüge

Rz. 3 Die Vor- und Nacherbschaft ist in den §§ 2100–2146 BGB geregelt. Der Vorerbe ist bis zum Eintritt des Nacherbfalls uneingeschränkt der gesetzliche Erbe des Erblassers (vgl. § 2100 BGB). Mit dem (Vor-)Erbfall entsteht bei dem Vorerben ein Sondervermögen, das von dessen Eigenvermögen (zur Haftung mit diesem vgl. Rdn 65) streng zu trennen ist und über das er grundsätzlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Haftungsvoraussetzung bei Aufhebung wegen Fristversäumnis (Alt 2).

Rn 7 Die Schadensersatzhaftung aus § 945 Alt 2 hat zur Voraussetzung, dass die einstweilige Verfügung durch Endurteil aufgehoben worden ist (§ 926 II, § 942 II). Die in § 945 Alt 2 dem Grunde nach ausgesprochene Schadensersatzverpflichtung des Verfügungsklägers knüpft an die Tatbestandswirkung des die einstweilige Verfügung aufhebenden Endurteils an (BGH NJW-RR 92, 998, 1001...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen gegen einen oder mehrere Miterben bei bestehender Gesamtschuldnerhaftung.

Rn 4 Die zweite Tatbestandsvariante des § 28 bezieht sich alleine auf Klagen gg Miterben und fordert für diese das Fortbestehen der Gesamtschuldnerhaftung, während – im Gegensatz zum Alleinerben – die etwaige Belegenheit von Nachlassgegenständen im Gerichtsbezirk unerheblich ist (St/J/Roth § 28 Rz 3). Dabei kommt es für die Anwendung des § 28 darauf an, dass zum Zeitpunkt de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pflichten des Schiedsrichters.

Rn 2 Die zentrale Bedeutung der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit des Schiedsrichters hat den Gesetzgeber veranlasst, dem Schiedsrichter selbst konkrete Pflichten zur Prüfung und zur Offenlegung von Umständen aufzuerlegen, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit auftreten lassen können. Eine solche Prüfung und Offenlegung setzt voraus, dass dem Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mängel.

Rn 4 Schreibfehler und andere Mängel der Zustellungsurkunde lassen die Wirksamkeit der Zustellung idR unberührt (Rn 1; BayObLG 31.7.23 – 102 AR 128/23 e). Anders ist es nur bei besonders schwerwiegenden Mängeln, etwa dann, wenn wegen Streichungen im vorgedruckten Text die Art und Weise der Zustellung nicht mehr erkennbar ist (BGH NJW 90, 176 [BGH 29.06.1989 - III ZR 92/87]),...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 6. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Rz. 116 Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind oftmals bereits zu Lebzeiten des Erblassers mit dessen Vermögensangelegenheiten betraut. Sie eignen sich daher besonders gut als Testamentsvollstrecker. Auch die berufsrechtlichen Regelungen sind zwar zu beachten, stehen der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker jedoch nicht entgegen.[135] Rz....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erhebung der Einrede.

Rn 2 § 305 betrifft nur die Verurteilung unter Vorbehalt in den Fällen des §§ 2014, 2015 BGB, nicht das Nachlassinsolvenzverfahren, Nachlassverwaltung oder sonstige Instrumente zur gegenständlichen Beschränkung der Haftung des Erben wie die Erschöpfungs- und Dürftigkeitseinrede (§§ 1989, 1990 BGB) (missverständlich Musielak/Musielak Rz 3). In allen Fällen stützt sich die Auf...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Einzelunternehmen als Gegenstand eines Vermächtnisses

Rz. 82 Das Vermächtnis begründet gem. § 2174 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch des Bedachten gegen den Beschwerten auf Erfüllung des Vermächtnisses. Da ein Einzelunternehmen kein Sondervermögen darstellt, richtet sich der Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten nicht auf Herausgabe des Unternehmens als solches, sondern auf Herausgabe der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klage nach § 767 und Rechtsmittel.

Rn 5 Die Klage nach §§ 785, 767 ist bereits dann zulässig, wenn gg das Urt im Erkenntnisverfahren Berufung eingelegt wurde (Frankf NJW-RR 92, 31, 32 [OLG Frankfurt am Main 04.06.1991 - 8 U 238/89]). Zwar schließt ein bereits eingelegtes Rechtsmittel gg den Titel das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage aus, weil auch im Rechtsmittelverfahren der Bestand de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Rechtskrafterstreckung kraft materiell-rechtlicher Abhängigkeit.

Rn 45 Eine über den in § 325 unmittelbar geregelten Fall der Rechtsnachfolge hinausgehende Erstreckung der subjektiven Rechtskraft wird weiterhin dann anerkannt, wenn dass das materielle Recht eine Rechtskrafterstreckung auf einen am Prozess nicht beteiligten Dritten gebietet. Umstritten ist dabei, ob es ausreicht, wenn dem Urt ein für Dritte präjudizielles Rechtsverhältnis ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 1 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten oder die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (acta iure imperii). (2) Sie ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel und Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 14 Der Vollstreckungsschuldner hat die Wahl zwischen Berufung und Vollstreckungsabwehrklage, wenn im Hauptprozess nach Schluss der mündlichen Verhandlung in 1. Instanz materiell-rechtliche Einwendungen entstanden sind (BGH NJW 75, 539, 540). Hat der Schuldner gg das erstinstanzliche Urt bereits eine zulässige Berufung eingelegt und ist er aus Rechtsgründen nicht gehindert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auf einzelne Personen.

Rn 42 Nach § 124 I VVG wirkt bei allen ab dem 1.1.08 abgeschlossenen neuen Versicherungsverträgen ein klageabweisendes Sachurteil, das zwischen dem Geschädigten und dem Versicherer ergeht, immer auch zu Gunsten des Versicherungsnehmers; ein Urt zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsnehmer auch zu Gunsten des Versicherers. Für Altverträge treten die Vorschriften des ...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / a) Allgemeines

Rz. 214 Soll der Testamentsvollstrecker längerfristig das Einzelunternehmen verwalten, kommt nur die Verwaltungsvollstreckung bzw. Dauertestamentsvollstreckung infrage. Zur Vereinfachung wird im Folgenden nur noch von Verwaltungsvollstreckung gesprochen, die nachstehend dargestellten Grundsätze beziehen sich jedoch sowohl auf die Verwaltungsvollstreckung als auch auf die Dau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Die Gütergemeinschaft muss (durch Vertrag, Aufhebungsurteil nach §§ 1469, 1470 BGB, Auflösung der Ehe bei Scheidung oder Tod des Ehegatten; Ausn: Fortsetzung nach § 1483 BGB) beendet worden sein. Wird die Gütergemeinschaft nach einer Pfändung aufgehoben, hindert das die weitere Durchführung der Vollstreckung nicht (Kobl Rpfleger 56, 164, 165; restriktiver St/J/Münzberg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Dritte.

Rn 8 Bisweilen werden durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung auch dritte Personen in ihren Rechtspositionen betroffen. Das hängt mit dem formalisierten Charakter des Vollstreckungsverfahrens zusammen, der aus Gründen einer effektiven Zwangsvollstreckung typisierte Anknüpfungspunkte kennt. Gg die Verletzung ihrer Rechte durch eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme können sie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Öffentlich-rechtlich.

Rn 16 Öffentlich-rechtlich bestehen keine Ansprüche der Parteien oder Dritter. Eine Sonderbeziehung besteht nur zwischen SV und Gericht (s dazu § 413 Rn 4), diese entfaltet keine drittschützende Wirkung (Ddorf NJW 86, 2891 [OLG Düsseldorf 06.08.1986 - 4 U 41/86]). Der SV ist nicht Träger hoheitlicher Gewalt; ein Anspruch gem § 839 BGB iVm Art 34 GG kommt nur ausnw im Falle e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konsequenzen des Verfahrensbeginns.

Rn 4 Mit dem Zeitpunkt des Beginns des schiedsrichterlichen Verfahrens wird die Verjährung geltend gemachter Ansprüche gehemmt (§ 204 I Nr 11 BGB; dazu nunmehr auch § 204a III BGB). Entscheidend sind dabei der Zugang des Antrags an den Beklagten und die ausreichenden Angaben nach S 2, damit der Schiedsbeklagte den konkreten Umfang des Rechtsstreits erkennen kann. Ist die Sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Voraussetzung "Einlageminderung"

Rn. 37 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Definition: "Soweit ein negatives Kapitalkonto … durch Entnahmen entsteht oder sich erhöht."mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Betragsverfahren.

Rn 24 Nach Abschluss des Betragsverfahrens und bei dessen Endentscheidungsreife ist Endurteil zu erlassen. Es folgt hinsichtlich der Urteilsformel den allgemeinen Regeln des Endurteils, also besteht keine Notwendigkeit der Aufhebung des Grundurteils bei Klageabweisung und umgekehrt zu einer Verurteilung lediglich in die weiteren Kosten. Das Endurteil entscheidet als Schlussu...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / d) Weisungsgeberlösung

Rz. 228 Nach der Weisungsgeberlösung gibt der Testamentsvollstrecker das Einzelunternehmen gem. § 2217 BGB frei und behält sich im Innenverhältnis die Entscheidungsbefugnis vor.[278] Dies setzt entweder eine entsprechende Ermächtigung durch den Erblasser oder eine Einigung mit den Erben voraus.[279] Die Erben sind Inhaber des Handelsgeschäfts und werden in das Handelsregiste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift zieht prozessuale Konsequenzen aus der umwandlungsrechtlichen Haftungsbeschränkung bei der Spaltung gem § 133 Abs 3 S 2 UmwG. Grds haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers. Durch Gesetz vom 22.2.23 ist mWz 1.3.23 die UmwandlungsRL 2019/2121 in das deutsche Umwandlungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) JA bis zum 24.12.2008 (Stichtag Verkündung JStG 2009)

Schrifttum: Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG. Erste Anmerkungen zu BFH v 14.10.2003, VIII R 32/01, DB 2004, 11; Brandenberg, Aktuelle Entwicklungen zu § 15a EStG: Mindestbesteuerung, Wechsel im Gesellschafterstatus, vorgezogene Einlagen, DB 2004, 1632, 1634; Niehus/Wilke, Einlagen des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto sowie Haftungsausweitung aufgrund Wechs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 3 Das Gericht ist an den Sachantrag der Partei gebunden. Das gilt ausweislich von Abs 1 S 2 auch für Anträge betreffend Früchte, Zinsen und sonstige Nebenforderungen. Ein vorangegangener Beschl über die Gewährung von PKH bestimmt nicht den Urteilsumfang; die im Prozess gestellten Anträge sind allein entscheidend (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 1). Maßgebend ist das in der Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter, Abs 1 Nr 3.

Rn 9 Das BVerfG hatte mit Beschl v 1.2.23 (FamRZ 23, 837) Art 13 III Nr 1 EGBGB über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für mit dem GG unvereinbar erklärt, weil das Gesetz keine ergänzenden Regelungen zum Schutz der minderjährigen Person im Hinblick ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nachfristsetzung und Ordnungsmittel.

Rn 15 Versäumt der SV die ihm gesetzte Frist zur Gutachtenerstattung, soll das Gericht im Regelfall ein Ordnungsgeld aussprechen (S 1). Dies muss jedoch in einem ersten Schritt unter Setzung einer Nachfrist angedroht werden (S 2). Dies sollte allerdings erst nach Rückfrage beim SV geschehen, verbunden mit dem Hinweis auf die Haftung für Schäden bei Verfahrensverzögerung (Kob...mehr