Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Sommer, SGB V § 171d Haftung im Insolvenzfall (außer Kraft)

Die Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgrund der Neustrukturierung des Organisationsrechts weggefallen. Die Haftung im Insolvenzfall ist seitdem in § 169 geregelt.mehr

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Sommer, SGB V § 166 Haftung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Haftung aller Krankenkassen (Abs. 1) Rz. 4 Reicht das Vermögen einer aufgelösten oder geschlossenen Krankenkasse nicht aus, um die Gläubiger zu befriedigen, haften die übrigen Krankenkassen. Die Haftung trifft die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Ersatzkassen und die Knappschaft. Die landwirtschaftliche Krankenkasse ist nicht haftbar (§ 17 Satz 3 KVLG 1989)....mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.3 Haftung für Altersversorgungs- und Altersteilzeitverpflichtungen

Rz. 12a Solange der GKV-Spitzenverband für die Altersversorgungs- und Altersteilzeitverpflichtungen haftet (§ 169 Abs. 1), werden diese nicht in die Überschuldungsbilanz (§ 19 InsO) eingestellt (Satz 3). Ungedeckte Versorgungsverpflichtungen führen damit nicht zu einer insolvenzrechtlichen Überschuldung (BT-Drs. 16/9559 S. 20).mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseinandersetzung, Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 aufgrund der Neustrukturierung des Organisationsrechts weggefallen.mehr

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Sommer, SGB V § 166 Haftung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und durch Art. 8 Nr. 6, Art. 14 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuorganisationsgesetz – LSV-NOG...mehr

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Sommer, SGB V § 166 Haftung... / 3 Literatur

Rz. 8 Shmatenko, Die Schließung einer Betriebskrankenkasse sowie ihre Auswirkungen auf Schuldverhältnisse, NZS 2018, 306. Werner, Schließung und Insolvenz gesetzlicher Krankenkassen – Eine vergleichende Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der Absicherungsverfahren für Gläubiger und Kassenbeschäftigte, Diss. Universität Halle 2015/2016, Schriftenreihe Studien zum Soz...mehr

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 3 Literatur

Rz. 9 Steinmeyer, Krankenkassen zwischen Sozialrecht, Haftung und Insolvenz, NZS 2008, 393.mehr

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Erklärt ein Bundesland das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person für unzulässig, können nach § 12 Abs. 2 InsO bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer juristischen Person deren Arbeitnehmer von dem Land die Leistungen verlangen, die sie im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit und nac...mehr

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm hebt die Haftung der Länder für die Ansprüche der Beschäftigten von Krankenkassen auf Leistungen der Altersversorgung und...mehr

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Sommer, SGB V § 161 Aufhebu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift hebt die Haftung der Länder für die Ansprüche der Beschäftigten von Krankenkassen auf Leistungen der Altersversorgung und auf Insolvenzgeld nach § 12 Abs. 2 InsO auf. Rz. 3 Die Norm gilt nicht für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte, die die Krankenversicherung nach dem Zweiten ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 3 Literatur

Rz. 25 Bohlen-Schöning, Krankenkassen in Finanznot – Fusion, Schließung oder Insolvenz?, KrV 2009, 289. Gaßner/Hager, Die Schließung von Krankenkassen wegen Überschuldung, NZS 2004, 632. Schmatenko, Die Schließung einer Betriebskrankenkasse sowie ihre Auswirkungen auf Schuldverhältnisse, NZS 2018, 306. Steinmeyer, Krankenkassen zwischen Sozialrecht, Haftung und Insolvenz, NZS 2...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Freiwil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

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Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Abschaffung der primären Haftung der Kassenart sind die wirtschaftlichen Anreize für freiwillige Hilfen innerhalb einer Kassenart entfallen. Die entsprechende Regelung in § 265b (alt) wurde mit dem 31.3.2020 gestrichen. Stattdessen wird mit § 164 das System der Haftungsprävention beim GKV-Spitzenverband gestärkt. Die Norm ist nicht auf die landwirtschaftliche...mehr

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Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Kommentar Das BMF hat ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht, welches die steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters eines Grundstücks darstellt. Der BFH hat sich in einem Urteil v. 10.2.2015, IX R 23/14, umfassend zu der Frage, welche steuerlichen Pflichten den Zwangsverwalter eines Grundstücks treffen, Stellung genommen. Dieses Urteil hat seinen Niederschlag in einem B...mehr

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Sommer, SGB V § 154 Betrieb... / 2.1 Entsprechend geltende Bestimmungen (Satz 1)

Rz. 3 Verschiedene organisationsrechtliche Bestimmungen gelten für Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen und ihre Errichtung entsprechend:mehr

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Sommer, SGB V § 162 Insolve... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Der Vorschrift dürfte in der Rechtsanwendung kaum praktische Relevanz zukommen. Die für die Finanzierung der Aufgaben eines Landesverbandes erforderlichen Mittel werden durch eine Verbandsumlage von seinen Mitgliedskassen sowie von den Krankenkassen derselben Kassenart mit Mitgliedern mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Landesverbandes aufgebracht (§ 211 Abs. 4)....mehr

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Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

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Sommer, SGB V § 149 Erricht... / 2.1.1 Errichtungsbeschluss

Rz. 8 Für den Errichtungsbeschluss ist der Arbeitgeber zuständig, der damit für einen oder mehrere seiner Betriebe eine Betriebskrankenkasse errichten kann. Die Willensbildung sowie die Willenserklärung folgen den für den Arbeitgeber und seine Rechtsform maßgeblichen Rechtsnormen (z. B. Aktiengesetz oder Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung). Die Zus...mehr

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Sommer, SGB V § 162 Insolve... / 3 Literatur

Rz. 9 Fuchs, Die Auflösung und Abwicklung gesetzlicher Krankenkassen im Spannungsfeld zwischen dem SGB V und der Insolvenzordnung – Schriften zum Verfahrensrecht Band 57, 2015. Koch, Was ist das Besondere an der Landwirtschaftlichen Krankenkasse?, SdL 2022 Nr. 2, 21. Steinmeyer, Krankenkassen zwischen Sozialrecht, Haftung und Insolvenz, 2008.mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.4 Geschlossene Betriebskrankenkassen (Abs. 4)

Rz. 9 Betriebskrankenkassen, die sich nicht für das Wahlrecht geöffnet haben (§ 144 Abs. 2 Satz 1, § 173 Abs. 2 Nr. 4), genießen ein Haftungsprivileg (Satz 1). Ihre Haftung wird auf 20 % des eigentlich auf sie entfallenden Betrages begrenzt. Die Differenz wird von allen anderen Krankenkassen wettbewerbsneutral getragen (Satz 2). Die reduzierte Belastung dieser Krankenkassen ...mehr

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Sommer, SGB V § 165 Abwickl... / 2.1 Abwicklung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Geschäfte einer aufgelösten oder geschlossenen Krankenkasse werden durch den Vorstand abgewickelt (Satz 1). Die Funktion wird über das Ende der Amtszeit (§ 35a Abs. 3 Satz 2 SGB IV) hinaus ausgeführt. Bis zur finalen Abwicklung gilt die Krankenkasse als fortbestehend und ist rechtsfähig, soweit die Abwicklungsgeschäfte die Handlungsfähigkeit erfordern (Satz 2). Daz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 2.3 Finanzierung (Abs. 3)

Rz. 11 Die Hilfen werden von den Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes finanziert (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband macht die erforderlichen Beträge jeweils durch einen Bescheid bei seinen Mitgliedskassen geltend. Ausgenommen ist die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie die bedrohte Krankenkasse (§ 10 Abs. 2 Finanzhilfenordnung). Rz. 12 Bei der Aufteilung der Finanzierung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.11 Vorgaben der KVB

Rz. 20 Die KVB hat Vorgaben für die Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die haus- und fachärztliche Versorgung im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu erarbeiten. Einvernehmen ist eine besondere Form der Mitwirkung. Ohne ein hergestelltes Einvernehmen können die Rahmenvorgaben nicht wirksam werden. Wird ein Einvernehmen nicht hergeste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 10.8 Sonderfälle bei der Umsatzsteuer

Für folgende Sonderfälle bei der Umsatzsteuer gibt es besondere Aufzeichnungs- und Nachweisvoraussetzungen:mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Mietrecht / 1.2.2.1 Verwalter

Der Vermieter kann seinen Verwalter mit der Abmahnung des Mieters beauftragen und hierzu bevollmächtigen. Aus der Abmahnung des Verwalters muss sich eindeutig ergeben, dass diese im Namen des Vermieters erfolgt. Musterschreiben: Abmahnung des Mieters durch Verwalter Herr/Frau/Firma _______________ (Name des Mieters) _______________ (Anschrift) _______________ Mietverhältnis "Baum...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Polen hinsichtlich des Split-Payment-Verfahrens: Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/310 (ABl. EU 2019 Nr. L 51, 19) ermächtigt Polen, eine von Art. 226 MwStSystRL abweichende Sondermaßnahme einzuführen, die die Lieferer verpflichtet, ein verbindliches Split-Payment-Verfahren anzuwenden. Das verbindliche Split-Payment-Verfahren verpflichtet Leistungsempfänger zur Zahlung vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Umsetzung einer energetisch... / 6.3 Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen

Um Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren, gibt es für WEGs unterschiedliche Möglichkeiten. Im einfachsten Fall kann auf die Erhaltungsrücklage, die in der Regel über viele Jahre gebildet wird, zurückgegriffen werden. Reicht diese nicht aus, kann eine Sonderumlage beschlossen werden, die die Eigentümer zusätzlich zum Hausgeld erbringen müssen. Ob die einzelnen Eigentümer ihren A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 36 Ermächtigungen

Rz. 1 § 36 Abs. 1 ErbStG ermächtigt zum Erlass von Durchführungsverordnungen. Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e ErbStG ist die ErbStDV [1] ergangen. Rz. 2 Die Ermächtigung des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e ErbStG beschränkt sich auf "Anzeige-, Mitteilungs- und Übersendungspflichten". Die Vorschrift ermächtigt hingegen nicht zur Begründung von Hinweispflichten in ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Gewinn- un... / 3 Die OHG: Bei keinem der Gesellschafter ist die Haftung begrenzt

Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.[1] Im Gegensatz zur Kommanditgesellschaft besteht keine Haftungsbeschränkung. Bei der OHG ist die Haftung der Gesellschafter...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.3.2.1.2 Familienstand

Fragen nach dem Familienstand des Mietinteressenten wurden im Allgemeinen für zulässig erachtet.[1] Die DSK ist der Auffassung, die Bitte um Angaben zum Familienstand sei unzulässig. Würden etwa nicht beide Ehepartner Mieter, entfiele das Rechtfertigungsargument der gesamtschuldnerischen Haftung. Im Übrigen habe der Mieter ein berechtigtes Interesse daran, dem Ehegatten die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aushangpflichten / 4 Folgen bei Verstoß gegen die Aushangpflicht

Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht widerspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus § 611 BGB. Dieser Verstoß kann im Schadensfall eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schäden nach sich ziehen, die der Arbeitnehmer erleidet, weil er Vorgaben nicht einhalten konnte, ohne von diesen zu wissen. Verstöße gegen Auslegungspflichten können auch Ansprüche von Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.41.1.2 Verschulden

Nach der Bestimmung des § 286 Abs. 4 BGB kommt ein Schuldner dann nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Wenn der Mieter also nicht rechtzeitig zahlt, dürfen ihm weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz zum Vorwurf gemacht werden können. Allerdings besteht eine strengere Haftung bei Geldschulden. Danach befreit eine Leis...mehr

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Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.5 Folgen von Verstößen

Der Arbeitgeber hat nicht nur die öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Maßnahmen zu treffen, sondern der einzelne Arbeitnehmer hat nach § 618 Abs. 1 BGB auch einen Anspruch darauf, dass eine angemessene Gefährdungsbeurteilung bezüglich seiner Tätigkeit vorgenommen wird. Allerdings hat der Arbeitgeber dabei ein nicht unerhebli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.23.1 Vorübergehende Störungen

Wird der Hausfrieden durch einen psychisch kranken Mieter gestört, sind die Belange des Vermieters, des Mieters und anderer Mieter vor dem Hintergrund der Wertentscheidung des Grundgesetzes gegeneinander abzuwägen.[1] Aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG ist die Notwendigkeit eines erhöhten Maßes an Toleranzbereitschaft im Zusammenleben mit behinderten Menschen abzuleiten.[2] Praxis-...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 5.2.1.1 Hausverwalter

Umstritten ist, ob der Haus- bzw. Mietverwalter aufgrund seiner allgemeinen Hausverwaltervollmacht auch zur Kündigungserklärung ermächtigt ist. Zwar dürfte es wohl der allgemeinen Auffassung entsprechen, dass die Hausverwaltervollmacht auch die Berechtigung zur Kündigung umfasst, insbesondere wenn der Verwalter bereits als Bevollmächtigter des Vermieters das Mietverhältnis ...mehr

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Mietkaution / 5 Rechtsprechungsübersicht

Abrechnung Eine als Mietsicherheit gewährte Barkaution kann auch durch schlüssiges Verhalten, etwa durch eine vom Vermieter erklärte Aufrechnung oder durch Klageerhebung abgerechnet werden. Hiermit bringt der Vermieter, der einen Vorbehalt, weitere Ansprüche geltend zu machen, nicht erklärt hat – gleichermaßen wie bei einer den Vorgaben des § 259 BGB genügenden Abrechnung – f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Überblick

Rz. 250 Durch das ErbStRG ist die Bewertung von nicht börsennotierten Unternehmen grundsätzlich rechtsformunabhängig auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 BewG geregelt worden. Unternehmen i. d. S. sind: gewerbliche Einzelunternehmen [1], gewerblich tätige Personengesellschaften [2], freiberuflich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften[3] sowie Kapitalgesellschaften [4], d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B. Rentenverpflichtungen.[1] Auch Sach- und Dienstleistungspflichten sind Lasten i. S. d. § 6 BewG. Von den aufschiebend bedingten Lasten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Haftung

a) Ergänzender Haftungsbescheid für KapErtrSt in einem "Cum/Cum"-Fall Nachforderungsbescheid: Der auf einen Haftungsbescheid folgende Erlass eines Nachforderungsbescheids i.S.d. § 167 AO ist ohne ausdrückliche Aufhebungs-, Änderungs- oder Ersetzungsanordnung keine Änderung oder Aufhebung des Haftungsbescheids nach § 124 Abs. 2 i.V.m. §§ 129-131 AO. Erweiternder Haftungsbeschei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Haftung des GF bei unterlassener VorSt-Berichtigung infolge der Stornierung von Vorauszahlungsrechnungen

Die widerspruchslose Feststellung einer USt-Forderung gegen die insolvente GmbH zur Tabelle im Insolvenzverfahren ist als unanfechtbare Steuerfestsetzung i.S.d. § 166 AO anzusehen. Die widerspruchslose Eintragung in die Insolvenztabelle wirkt wie die bestandskräftige Festsetzung der Forderung. Der GF der GmbH, der dem Tabelleneintrag hätte widersprechen und seinen Widerspruc...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ergänzender Haftungsbescheid für KapErtrSt in einem "Cum/Cum"-Fall

Nachforderungsbescheid: Der auf einen Haftungsbescheid folgende Erlass eines Nachforderungsbescheids i.S.d. § 167 AO ist ohne ausdrückliche Aufhebungs-, Änderungs- oder Ersetzungsanordnung keine Änderung oder Aufhebung des Haftungsbescheids nach § 124 Abs. 2 i.V.m. §§ 129-131 AO. Erweiternder Haftungsbescheid: Hat das FA einen Haftungsgegenstand bereits durch einen Haftungsbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Dokumentations- und B... / 6 Auswirkungen der CSRD auf die Dokumentations- und Berichtspflicht nach LkSG

Angesichts vielfältiger aktueller Entwicklungen auf der europäischen Ebene, die teilweise deutlich über die Regelungen des deutschen LkSG hinausgehen (CSDDD) bzw. die Berichterstattung des LkSG ggf. in eine breitere Berichterstattung zu nachhaltigkeitsorientierten Bereichen als Teilaspekt integrieren (CSRD), hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das Jahr ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Festsetzungsverjährung für Haftungsbescheide

Der Anlauf der Festsetzungsfrist für den Erlass von Haftungsbescheiden wird auch dann gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO bei Nichtabgabe der Steuererklärung gehemmt, wenn der Haftungsschuldner als gesetzlicher Vertreter des Steuerschuldners die den Steuerschuldner originär treffende Erklärungsverpflichtung nicht erfüllt. FG Düsseldorf v. 24.10.2024 – 8 K 1894/20 H, Rev. eingeleg...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 5 Veränderte Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene

Auf der europäischen Ebene haben sich im Dezember 2022 die EU-Länder auf ein umfassendes Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 haben die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission gestimmt. Die endgültige Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes hängt nun von einer gemeinsamen Positionierung des E...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.1 Schadensersatz: unter Präventionsgesichtspunkten zu empfehlen

Ein schuldhafter Verstoß gegen vereinbarte menschenrechtliche und umweltbezogene Verhaltenspflichten kann Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB begründen, da diese Pflichten zumindest als vertragliche Nebenpflichten anzusehen sind. Der aus dem Verstoß gegen eine Verhaltenspflicht resultierende Vermögensschaden ist vom Unternehmen darzulegen und zu beweisen, was in der Praxi...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 6 Veränderte Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene

Im Dezember 2022 haben sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission. Das europäische Lieferkettengesetz kann somit in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament und der Ministerrat eine gemeinsame Position gefund...mehr