Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Hersteller iSd § 4 I ist zunächst der Endprodukthersteller, § 4 I 1 , also derjenige, der eine neue Sache in seinem Organisationsbereich für eigene Rechnung produziert (s nur Brüggemeier/Reich WM 86, 149, 151; Soergel/Krause § 4 Rz 3). Im Konzern können auch Mutter- und Tochtergesellschaft Hersteller sein, sofern sie beide Herstellungsleistungen (und nicht etwa bloße Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2025, Haftung bei Au... / 2 Aus den Gründen:

Die Klage ist zulässig und mit Ausnahme eines geringfügigen Teils der Sachverständigenkosten auch begründet. I. Die Klage ist zulässig. 1. Der Kläger ist auch hinsichtlich des nach Eintritt der Rechtshängigkeit durch die Vollkaskoversicherung am 23.2.2023 ausgeglichenen Forderungsanteils von 21.394,75 EUR prozessführungsbefugt. Der mit der Zahlung kraft Gesetzes eingetretene A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Haftungs- und Zurechnungseinheit.

Rn 13 Mehrere Gesamtschuldner können aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen beim Ausgleich wie eine Person behandelt werden, sie haften den übrigen Gesamtschuldnern gesamtschuldnerisch (Rn 19) auf eine gemeinsame Quote. Unter ihnen findet kein Ausgleich nach § 426 statt, vielmehr kommt bei Zuvielleistung ein Bereicherungsanspruch nach § 812 in Betracht (BGH NJW 78, 2392,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275; zum Finanzierungsberatungsvertrag s BGH BKR 24, 1095). Dies gilt auch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 15 ROM II – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wichtigste Unterschiede zur Produkthaftung nach § 823 I BGB.

Rn 5 Weiterreichende Haftung: Haftung jedenfalls im Ansatz ohne Verschulden und damit auch zB für ›Ausreißer‹, weiterreichende Haftung des Importeurs (§ 4 II), subsidiäre Haftung des Lieferanten (§ 4 III). Rn 6 Einschränkungen der Haftung: Keine Haftung für Schäden am fehlerhaften Produkt selbst (§ 1 I 2), nur Haftung für Produkte, die ihrer Art nach gewöhnlich für den privat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kapitalmarkt.

Rn 22 Auch bei falschen Auskünften von Banken über die Bonität oder Kreditwürdigkeit von Kunden kann eine Haftung aus § 826 in Betracht kommen (zB RG JW 1911, 584, 585; BGH NJW 70, 1737 [BGH 06.07.1970 - II ZR 85/68]; 84, 921, 922 [BGH 06.12.1983 - VI ZR 60/82]), ebenso bei Festsetzung überhöhter Verkehrswerte durch die finanzierende Bank (Celle OLGR 07, 216, 217f). Weiterhi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gesamtsystem der Produkthaftung.

Rn 176 Die deliktsrechtliche Produkthaftung (oder Produzentenhaftung) ist ein Unterfall der Haftung für Verkehrspflichtverletzung (grundl RGZ 163, 21, 26; weiterhin insb BGHZ 51, 91, 105; 104, 323, 330) mit Elementen der Verantwortlichkeit für gefährliche Sachen und der Berufs- bzw Übernahmehaftung. Die Haftung nach § 823 I ist ein praktisch sehr wichtiger und zugleich der ä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 5 ProdHaftG – Mehrere Ersatzpflichtige.

Gesetzestext 1Sind für denselben Schaden mehrere Hersteller nebeneinander zum Schadensersatz verpflichtet, so haften sie als Gesamtschuldner. 2Im Verhältnis der Ersatzpflichtigen zueinander hängt, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 836, der im Zusammenhang mit §§ 837 f zu sehen ist, ist eine Ausprägung der Haftung für Verletzung von Verkehrspflichten (BGHZ 58, 149, 156; VersR 06, 931 Rz 14; Staud/Bernau § 836 Rz 3; Soergel/Krause § 836 Rz 2; MüKo/Wagner § 836 Rz 2; Larenz/Canaris § 79 VI 1a). Die Besonderheit ggü der allg Haftung für Verkehrspflichtverletzung liegt in der Beweislastumkehr hinsic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Das Regelbeispiel.

Rn 69 Wann eine Haftung des Dritten entsteht, ist in III 2 nur durch ein Regel-Bsp angedeutet. Dieses folgt aus der Begründung der cic-Haftung aus enttäuschtem Vertrauen. Danach muss der Dritte Vertrauen für sich selbst (und nicht für die künftige Vertragspartei) in Anspruch genommen haben. Nach BGH NJW 04, 2523, 2525 muss der Dritte dazu an den Vertragsverhandlungen selbst ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Haftpflichtiger.

Rn 191 Wer haftet, ist nach den Verkehrspflichten zu beurteilen, dh nach der Verantwortlichkeit für Konstruktion, Fabrikation, Instruktion und Produktbeobachtung. Rn 192 Haftpflichtig ist zunächst der Hersteller selbst. Der Alleinhersteller haftet unabhängig davon, ob es sich um einen Kleinbetrieb oder ein Großunternehmen handelt (BGHZ 116, 104, 109f). Bei arbeitsteiliger Pro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 701 begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Gastwirts für Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung an Sachen, die ein aufgenommener Gast in den Betrieb des Gastwirts einbringt (Grundlage der Regelung ist das Übereinkommen des Europarats v 17.12.62, BGBl II, 269). Die Einbringung führt zu einem gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen Gast und Gastw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 20 Eine Haftung nach § 826 kommt auch in Betracht bei falschen Auskünften, Informationen oder Empfehlungen. Da solche nicht nur im Vorfeld eines Vertrags gegeben werden können, reicht diese Fallgruppe über diejenige der Täuschung zur Herbeiführung eines Vertrags (s.o. Rn 14) hinaus. § 826 kann bei grob leichtfertigem, gewissenlosem Verhalten eingreifen, insb wenn der ande...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vertragsähnliches Verhältnis.

Rn 55 Besteht kein Vertragsverhältnis, kann sich eine Haftung für Auskunft, Rat und Empfehlung aus einem vertragsähnlichen Verhältnis iSd § 311 II ergeben (längere Geschäftsverbindung: BGH WM 69, 247). Eine klare und scharfe Abgrenzung zwischen stillschweigendem Vertrag und vorvertraglichem Verhältnis ist in der Rspr bisher nicht zu erkennen (Haftung eines Anlagevermittlers ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Handeln eines Verrichtungsgehilfen.

Rn 7 Verrichtungsgehilfe ist derjenige, dem von einem anderen, in dessen Einflussbereich er allgemein oder im konkreten Fall steht und dem ggü er in gewisser Weise abhängig, insb weisungsgebunden ist, eine Tätigkeit übertragen worden ist (BGHZ 45, 311, 313; 103, 298, 303; NJW 09, 1740 Rz 11 mwN; VersR 14, 466 Rz 12). Da § 831 eine unerlaubte rechtswidrige Handlung eines Verr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Konkurrierende Ansprüche des Vertragspartners gg den Vertreter.

Rn 19 Der Vertreter haftet aus § 122, wenn der Dritte Erfüllung wählt und er selbst den Vertrag anficht (Bork Rz 1636). Sehr str ist, ob § 179 eine vorvertragliche Haftung des Vertreters aus §§ 280, 311 II, III, 241 II ausschließt. Für eine solche Haftung ist es erforderlich, dass die Voraussetzungen für eine Eigenhaftung des Vertreters vorliegen (§ 311 III; § 164 Rn 79) und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Innenverhältnis.

Rn 8 Gem § 840 I richtet sich der Ausgleich im Innenverhältnis zwischen den Gesamtschuldnern nach § 426 I 1, dh sie haften zu gleichen Anteilen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Eine andere Bestimmung kann sich insb ergeben aus gesetzlichen Regelungen (zB §§ 17, 18 III StVG, § 13 HPflG, § 41 LuftVG – dazu LG Konstanz BeckRS 07, 11147, § 5 ProdHaftG oder §§ 840 II, II...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mittäterschaft und Teilnahme, § 830 I 1, II.

Rn 4 Die Begriffe Mittäterschaft und Teilnahme sind grds wie im Strafrecht (§§ 25–27 StGB) zu bestimmen (zB BGHZ 8, 288, 292; 137, 89, 102; NJW 04, 3423, 3425; ZIP 10, 786 Rz 34; 2505 Rz 47; WM 10, 1590 Rz 43; 2214 Rz 44; ZIP 11, 666 Rz 24; WM 11, 1028 Rz 24; 1465 Rz 49; VersR 12, 1038 Rz 17; WM 12, 2195 Rz 24; 13, 2322 Rz 15; WRP 14, 1050 Rz 13; 15, 577 Rz 35; 18, 480 Rz 25...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zu berücksichtigende Umstände.

Rn 4 Nach § 3 I lit a ist für die Ermittlung der berechtigten Sicherheitserwartungen zunächst die Darbietung des Produkts, also seine Vorstellung ggü der Allgemeinheit bzw dem konkreten Benutzer (BTDrs 11/2447, 18), zu berücksichtigen. Sie erfolgt insb in Produktbeschreibungen (zu Produktvideos Ruttloff/E Wagner/Schuster BB 22, 67, 70), Gebrauchsanweisungen und Produktwerbun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) ›Weiterfresserschäden ieS‹.

Rn 43 ›Weiterfresserschäden ieS‹ fallen in den Grenzbereich zwischen Vertrags- und Deliktshaftung: Bei der Sachmängelgewährleistung ist problematisch, dass im Zeitpunkt des Gefahrübergangs ein Teilmangel vorhanden ist, der erst später auf die Gesamtsache übergreift. Bei der Deliktshaftung bereitet das Erfordernis einer Verletzung des Integritätsinteresses Probleme. Entscheid...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 28 Haftungsausschlüsse und -begrenzungen (s Rn 26) (unvereinbar +, nicht –): Vermieterhaftung für mängelbedingte Schäden des Mieters (+BGH NJW 02, 673 [BGH 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01]); Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch Vermieter (+BGH NJW 22, 3575 [BGH 26.10.2022 - XII ZR 89/21]); Desinfektion eingebrachter Sachen im Krankenhausvertrag (+BGH NJW 90, 76...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Ausschluss der Ersatzpflicht des Herstellers, § 1 II.

Rn 13 Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Hersteller das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat, § 1 II Nr 1 . Das Inverkehrbringen des Produkts als Schlüsselbegriff von § 1 II Nr 1, 2, 4 u 5 wird im ProdHaftG wie in der RL nicht definiert. Der deutsche Gesetzgeber ging davon aus, dass ein Inverkehrbringen vorliege, wenn das Produkt in die Verteilungskette gegeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Insbesondere: Umwelthaftung.

Rn 167 Die Verkehrspflichten beim Umgang mit gefährlichen Stoffen sind Teil des größeren Gebiets der Umwelthaftung. Neben der Haftung aus § 823 II iVm umweltschützenden Normen, der Haftung nach dem UmwHG (Gefährdungshaftung des Inhabers bestimmter Anlagen mit Ursachenvermutung) und der Verantwortlichkeit nach dem USchadG ist die Haftung für Verkehrspflichtverletzung ein wich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das Unterkapitel regelt zunächst die Haftung bei nicht autorisierten oder mangelhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen in der Vertragsbeziehung zwischen Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsdienstleister. Ferner finden sich in dem Unterkapitel Regeln zur Verteilung der Beweislast (§§ 675w, 676). Die Beweislast für die rechtlich einwandfreie Ausführung liegt grds beim Zahlungsd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB H

Haager Adoptionsübereinkommen IPR Art 22 EGBGB 4 Haager Erwachsenenschutzübereinkommen Art 24 EGBGB 27 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art 21 EGBGB 15 Haager Testamentsübereinkommen Art 26 EGBGB 2 Haager Unterhaltsprotokoll Art 1 HaagUntProt 1; Art 3 HaagUntProt 1; Art 5 HaagUntProt 1; Art 7 HaagUntProt 1 Habilitation § 1575 BGB 6 Haftpflichtversicherer Direktanspruch Art 40 EG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übernahme von Beschaffungsrisiken.

Rn 27 Hat der Schuldner ein Beschaffungsrisiko übernommen, haftet er für die davon erfassten Pflichtverletzungen unabhängig von Fahrlässigkeit (Staud/Löwisch/Caspers [2009] § 276 Rz 154). Die Übernahme von Beschaffungsrisiken geschieht durch ausdrückliche Vereinbarung, aber va auch durch Auslegung oder Ergänzung eines Schuldverhältnisses nach §§ 157, 242 (s § 157 Rn 15 ff, §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftungsmilderung für Arbeitnehmer.

Rn 23 Schädigt bei betriebsbezogenen Tätigkeiten der Arbeitnehmer den Arbeitgeber (s § 611 Rn 91 ff), haftet der Arbeitnehmer bei leichtester Fahrlässigkeit unter bestimmten Voraussetzungen (s Rn 24) nicht, während bei mittlerer, ausnw sogar bei grober Fahrlässigkeit eine Schadensteilung eintritt (vgl BAG NJW 90, 468, 469 f [BAG 12.10.1989 - 8 AZR 276/88] [Missverhältnis zwi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kardinalpflichten; Haftungsfreizeichnung.

Rn 26 Nr 2 hat va für die Freizeichnung von Kardinalpflichten große Bedeutung. So ist eine formularmäßige Freizeichnung von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit des Klauselverwenders zwar gem § 309 Nr 7 nicht grds ausgeschlossen (s § 309 Rn 44). Sie darf jedoch nicht zur Aushöhlung von vertragswesentlichen Rechtspositionen des Vertragspartners führen (BGH NJW-RR 05, 1505 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt.

Rn 68 Das die Schutzpflicht (§ 241 II) begründende Schuldverhältnis besteht idR zwischen den Parteien des intendierten Vertrags (etwa BGHZ 159, 94, 102). Stellvertreter oder andere Verhandlungsgehilfen haften daher idR nicht aus cic, wohl aber uU aus Delikt (zB Beihilfe zum Betrug mit § 823 II). Doch soll nach BGHZ 114, 253, 272 ein Verhandlungsgehilfe durch persönliche Vert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung.

Rn 85 Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen (insb auf Unterlassung) aus Schutzrechten gg einen Konkurrenten oder dessen Abnehmer, die sich als unberechtigt erweist. Werden Herstellung oder Vertrieb bestimmter Produkte durch den Verwarnten aufgrund der Verwarnung eingeschränkt oder eingestellt, hat die Rspr einen Eingriff in das Recht am ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Organisationspflichten.

Rn 128 Insbesondere – aber nicht nur – bei Delegation von Verkehrspflichten entstehen (neben einer evtl Verantwortlichkeit nach § 831) Organisationspflichten des primär Sicherungspflichtigen: Die Schaffung einer komplexen, arbeitsteiligen Organisation führt zur Entstehung zusätzlicher Gefahren (zB weil Gefahrursachen und -verursacher dezentralisiert werden), für die in erste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verkehrspflichten in der Lieferkette.

Rn 175 Vor allem in den Fällen von Menschenrechtsverletzungen im internationalen Kontext wird verstärkt die Frage von Verkehrspflichten in der Lieferkette thematisiert (s etwa G Wagner RabelsZ 16, 717, 762 ff; König AcP 2017, 611, 666 ff; Schall ZGR 18, 479, 503 ff; Habersack/Zickgraf ZHR 18, 252, 266 ff; RabelsZ 23, 532, 542 ff; Habersack/Ehrl AcP 2019, 155, 196 ff; Fleisch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Grundsätze des § 1794 gelten für alle Vormünder. Beim Amtsvormund konkurriert die Haftung aus § 1794 mit der Amtshaftung nach § 839 iVm Art 34 GG, wobei sich der Mündel bei der Haftung nach § 1794 ggf besser steht, da hier die längere Verjährungsfrist gilt (30 Jahre) und § 839 III keine Anwendung findet (BGH FamRZ 87, 904). Beim Vereinsvormund haftet der Verein nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Systematische Einordnung.

Rn 4 Im Ausgangspunkt erfordert die Haftung nach dem ProdHaftG ebenso wie diejenige nach der RL kein Verschulden. Str ist, ob es sich um eine an die Verletzung bestimmter Sorgfaltspflichten anknüpfende verschuldensunabhängige Haftung (zB Taschner/Frietsch § 1 Rz 2, 17 ff mwN; ähnl wohl Sieglitz Die Weiterentwicklung des deutschen Produkthaftungsrechts durch Einflüsse des US-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines und Anwendungsbereich.

Rn 1 Art 7 enthält eine den Geschädigtenschutz verstärkende Sonderregel für Umweltschädigungen, die dem von Art 191 AEUV vorgegebenen hohen Schutzniveau Rechnung tragen soll (Erw 25 1; krit zB Leible/Engel EuZW 04, 7, 13; Leible/Lehmann RIW 07, 721, 728 f; Heiss/Loacker JBl 07, 613, 632; insg positiv hingegen Kadner Graziano YbPrIntL 07, 71 ff; Symeonides YbPrIntL 07, 149, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bauwerkshaftung.

Rn 204 Auch die Haftung für mangelhafte Bauwerke sollte wegen ihrer strukturellen Parallelen zur deliktsrechtlichen Produkthaftung (dazu Schaub Haftung und Konkurrenzfragen bei mangelhaften Produkten und Bauwerken im deutschen und englischen Recht 99, insb 1, 66 ff, 402 ff) als Haftung für die Verletzung von Verkehrspflichten aufgefasst werden (so bereits MüKo/Mertens 3. Auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion.

Rn 1 § 831 I 1 regelt als eigenständige Anspruchsgrundlage die Haftung für eigenes Verschulden bei widerrechtlicher Schädigung durch einen Verrichtungsgehilfen mit Entlastungsmöglichkeit für den Geschäftsherrn gem § 831 I 2. Grund der Regelung ist der Sphärengedanke: Es liegt im Einflussbereich desjenigen, der sich der Hilfe anderer bedient, Schäden, die durch seine Gehilfen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 172 Grundlage der Haftung für Verletzung von Verkehrspflichten bei der Ausübung bestimmter Berufe (grundl RGZ 102, 372, 374) ist das besondere Vertrauen, das der Berufsausübung entgegengebracht wird, und die damit verbundene Verringerung des Selbstschutzes des Geschädigten. Die Berufshaftung hat sich zur eigenständigen Fallgruppe der Haftung für Verkehrspflichtverletzung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 4 bestimmt (abschließend) die Haftungsadressaten und fasst deren Kreis im Sinne eines effizienten Verbraucherschutzes sehr weit; er wurde durch die VO (EU) 2017/745 (ABl 17, L 117/1; 20, L 130/18, 23, L 70/1 u L 80/24) für Medizinprodukte auf die benannte Stelle erweitert (Art 10 XVI, 11 V der VO), die neue Produkthaftungsrichtlinie (RL [EU] 2358/24) bringt in Art 8 z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Haftungsprivilegierung.

Rn 25 Bei gesetzlichen Haftungsprivilegierungen kommt es auf den Zweck der jeweiligen Regelung an. Ist ein Arbeitsunfall durch einen von §§ 104, 105, 106 SGB VII (früher §§ 636 f RVO) begünstigten Arbeitgeber oder Arbeitskollegen u einen außenstehenden Zweitschädiger verursacht, so beschränkt sich der Anspruch des Geschädigten auf den Verantwortungsanteil des Zweitschädigers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion.

Rn 1 Die Haftung für vermutetes Verschulden wegen Verletzung einer Verkehrspflicht (s insb Soergel/Krause § 832 Rz 2 f; Erman/Wilhelmi § 832 Rz 1) nach § 832 ergänzt §§ 827–829. Grundgedanke der Regelung ist, dass im Hinblick auf Gefahren, die von Aufsichtsbedürftigen iSd § 832 ausgehen, der Aufsichtspflichtige die besten Einwirkungsmöglichkeiten hat (Erman/Wilhelmi § 832 Rz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 Der Zahler hat bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen eines Zahlungsinstruments im Original (BGH NJW 12, 1277 [BGH 29.11.2011 - XI ZR 370/10]) eine verschuldensunabhängige Beteiligung von bis zu 50 EUR am Schaden des Zahlungsdienstleisters zu tragen. Gleiches gilt bei einer sonstigen missbräuchlichen Verwendung. Für den Zahler günstigere Vereinbarungen sin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 158 Die Haftung für Verkehrspflichtverletzungen im Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit Personen- oder Gütertransporten auf anderen Verkehrswegen überschneidet sich vielfach mit spezialgesetzlichen Regelungen, insb für den Straßenverkehr mit der Haftung nach §§ 7, 18 StVG sowie nach § 823 II iVm Vorschriften der StVO (s.u. Rn 241), für den Luftverkehr mit der Haftung n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 833 regelt – ergänzt durch § 834 – die Haftung für durch Tiere verursachte Rechtsgutsverletzungen. § 833 1 statuiert eine Gefährdungshaftung des Halters eines sog ›Luxustiers‹, § 833 2 eine Haftung des Halters eines Nutztiers mit Verschuldens- und Kausalitätsvermutung (zur Verfassungskonformität der Haftungsprivilegierung BGH NJW 09, 3233 [BGH 30.06.2009 - VI ZR 266/0...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vorangegangene Pflichtverletzung.

Rn 38 In bestimmten Situationen tritt eine Verschärfung der Verantwortung aufgrund einer vorangegangenen Pflichtverletzung ein: Ist der Schuldner mit der Leistung in Verzug (s § 286 Rn 5 ff), dann hat er eine während des Verzugs durch Zufall, dh ohne sein Verschulden, eintretende Unmöglichkeit stets zu vertreten, § 287 S 2; eine Entlastung ist nur möglich, wenn der Schaden a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §...mehr