Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.3 Antragstellung

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins muss enthalten (vgl. § 2353 BGB, § 352 FamFG) den Zeitpunkt des Todes des Erblassers unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises, der i. d. R. durch eine öffentliche Urkunde geführt wird; den letzten gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit des Erblassers; das Verhältnis, auf dem das Erbrecht beruht (die entsprechende verwa...mehr

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Das Testament / 2.5.5 Steuerrechtlicher Exkurs zum Berliner Testament

Nach dem BFH[1] kann ein durch das Berliner Testament enterbter Abkömmling beim zweiten Erbfall seinen Pflichtteilsbetrag aus dem ersten Erbfall als Nachlassverbindlichkeit vom Nachlasswert absetzen. Damit hat der BFH die erbschaftsteuerlichen Nachteile des Schlusserben scheinbar beseitigt. Diese Rechtsprechung überzeugt allerdings nur, soweit der enterbte Abkömmling seinen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolge, Abs. 1

Rz. 12 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG handelt es sich bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung i.S.v. § 1371 Abs. 1 BGB nicht um einen Erwerb gem. § 3 ErbStG. Damit wird der Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Die fiktive Ausgleichsforderung ist folglich einem Freibetrag vergleichbar, d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 6 des Lebenspartnerschaftsgesetzes) durch den Tod eines Ehegatten oder den Tod eines Lebenspartners beendet und der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeglichen, gilt beim überlebenden Ehegatten oder beim überlebenden Lebenspartner der Betrag, den er nach ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Beendigung in anderer Weise als durch Tod

Rz. 41 Eine Beendigung des Güterstandes in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners liegt in folgenden Fällen vor:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod, Abs. 1

Rz. 4 Die Ehegatten bzw. Lebenspartner müssen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, §§ 1363 ff. BGB. Da im Zweifel die Zugewinngemeinschaft als vereinbart gilt, dürfen sie zu Lebzeiten keinen abweichenden Güterstand (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) durch Ehevertrag gewählt haben. Rz. 5 § 5 Abs. 1 ErbStG ist auch dann dem Grunde nach anwendbar, wenn ledigl...mehr

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FF 01/2023, Grundbucheinsic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen dem Beteiligten und seiner Ehefrau besteht seit dem 26.5.2007 der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute trennten sich am 30.5.2019; der Scheidungsantrag wurde am 30.6.2020 zugestellt. [2] Die Ehefrau des Beteiligten ist Eigentümerin des im vorstehenden Rubrum bezeichneten Grundbesitzes. [3] Im Dezember 2021 beantragte der Beteili...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Zugewinnausgleich bei Wahl-Zugewinngemeinschaft, Abs. 3

Rz. 57 Bei Ehen mit deutsch-französischen Partnern kommt es wegen der Unterschiede im Güterrecht zwischen Frankreich und Deutschland zu Problemen in der Praxis. Nach dem französischen Recht stellt beispielsweise die Errungenschaftsgemeinschaft den gesetzlichen Regelfall dar. Alles während der Ehe erworbene Vermögen gehört daher grundsätzlich beiden Parteien zu gleichen Teile...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Schenkung bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 117 Durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft werden beide Ehegatten gemeinschaftlich Eigentümer des Gesamtgutes. Der Ehegatte, der weniger Vermögen in das Gesamtgut einbringt, wird daher durch die gemeinschaftliche Eigentümerstellung am Gesamtgut bereichert. Dies gilt unabhängig vom Grund für die Vereinbarung der Gütergemeinschaft;[248] auf einen Willen zur freigebigen Z...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Erklärungspflicht bei fortgesetzter Gütergemeinschaft (Abs. 3)

Rz. 10 Vereinbaren Ehegatten in einem Ehevertrag den Güterstand der Gütergemeinschaft, so können sie für den Fall des Versterbens eines der beiden Ehepartner regeln, dass der Güterstand zwischen dem überlebenden Ehepartner und den gemeinsamen Abkömmlingen fortgesetzt wird (§ 1483 BGB). Für eingetragene Lebenspartner gilt dies nach § 7 S. 2 LPartG i.V.m. § 1483 BGB entspreche...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Gesetzliche Erbfolge/Verwandte

Rz. 16 Die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB kommt dann zur Anwendung, wenn der Erblasser nicht durch letztwillige Verfügung von Todes wegen eine abweichende Erbfolge geregelt hat oder durch eine solche letztwillige Verfügung von Todes wegen gerade die gesetzliche Erbfolge bestätigt hat. Auch in den Fällen, dass die letztwillige Verfügung von Todes wegen lückenhaft i...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Unbenannte ehebedingte Zuwendungen

Rz. 19 Unbenannte ehebedingte Zuwendungen sind alltägliche Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten, die nicht im Güterstand der Gütergemeinschaft leben. Es handelt sich wegen ihres spezifischen ehebezogenen Charakters grds. nicht um zivilrechtliche Schenkungen.[37] Beispiel Ehemann E und seine Frau F erwerben zu hälftigem Eigentum das gemeinsam bewohnte Haus. Die Finanzier...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / VII. Fazit

Die Aussage, dass weder der Unterhaltsberechtigte noch der Pflichtige auf Kosten des anderen Vermögens bilden kann, gilt – abgesehen von der zusätzlichen Altersvorsorge – auch in Anwendung der dargestellten Rechtsprechung. Eine besondere Ausrichtung hat diese dem Merkmal "auf Kosten" des anderen gegeben. Hieran fehlt es nicht nur, wenn der andere über Güterstand oder Miteige...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Anrechnung von Schenkungen auf den Zugewinnausgleich

Rz. 21 In § 29 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG ist geregelt, dass ein Erstattungsanspruch entsteht, wenn Ehegatten Schenkungen, die nach § 1380 BGB als Zuwendungen auf den Zugewinnausgleich erfolgt sind, später als Ausgleichsforderung behandelt werden, da ein Zugewinn tatsächlich entstanden ist. Da im Zeitpunkt der Zuwendung noch nicht abschließend feststehen kann, ob ein Zugewinna...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Rechtsfolge, Abs. 2

Rz. 47 § 5 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass die Ausgleichsforderung i.S.v. §§ 1378 ff. BGB nicht zum steuerpflichtigen Erwerb i.S.d. §§ 3, 7 ErbStG mangels freigebiger Zuwendung zählt.[72] Erfasst werden von der Steuerfreiheit auch Ansprüche gegen Dritte nach § 1390 BGB. Eine zinslose Stundung der Ausgleichsforderung durch den ausgleichsverpflichteten Ehegatten bzw. Lebenspar...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Darlehensrückzahlung in Anspruch. [2] Die Beteiligten, die am […] 2006 die Ehe miteinander geschlossen haben, leben seit […] 2020 voneinander getrennt. Am 31.3.2009 vereinbarten die Beteiligten einen Ehevertrag (UR-Nr. […]) und schlossen dabei unter anderem für den Fall der Scheidung den Zugewinnausgleich aus. [3] ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 2 BGB

Rz. 45 Aber auch im Falle einer Beendigung des Güterstandes durch Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners kann § 5 Abs. 2 ErbStG einschlägig sein. Dies gilt immer dann, wenn der Überlebende den Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 2 BGB wählt und nicht die von § 5 Abs. 1 ErbStG erfasste erbrechtliche pauschale Lösung. Auf einen solchen güterrechtlichen Zugewinnausgleich ...mehr

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FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 8 Kosten und Gebühren

BGH, Beschl. v. 19.4.2023 – XII ZB 234/22 Der Geschäftswert bei der notariellen Beurkundung eines Ehevertrages im Sinne des § 1408 BGB , der mit der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und der Vereinbarung von Gütertrennung (§ 1414 BGB) die Wahl des Güterstands regelt und damit eine strukturelle Änderung des Güterstands bewirkt, bemisst sich gemäß § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Abs. 1 Nr. 4a: Erwerb des Familienheims unter Lebenden

Rz. 26 Zum 1.1.2009 ist § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG neu gefasst worden. Die Norm gilt nur für den Erwerb unter Lebenden. Dem begünstigten Ehegatten werden in Satz 3 ausdrücklich die eingetragenen Lebenspartner gleichgestellt. Nicht zu dem begünstigten Personenkreis gehören damit nach wie vor Kinder, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Verlobte oder andere Verwandte.[37] Der Gü...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / II. Tilgungsraten und Wohnvorteil

Der Vorteil des mietfreien Wohnens in einer eigenen Immobilie ist anerkannter Bestandteil des unterhaltsrechtlichen Einkommens. Er ist allerdings nicht uneingeschränkt für Zwecke des Unterhalts zu verwenden, sondern zu kürzen um die auf den Mieter nicht umlegbaren Nebenkosten sowie die im Rahmen der regelmäßig notwendigen Finanzierung anfallenden Zinslasten. Während die Berü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kein Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 2 BGB

Rz. 8 Über § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG kommt eine Steuerfreistellung der Zugewinnausgleichsforderung nur in Betracht, wenn der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen wird. Bei einem Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 BGB greift § 5 Abs. 2 ErbStG ein. § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG setzt daher zusätzlich voraus, dass ein erbrechtlicher Ausgleich des Zugewinns gem. § 1371 Abs...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / III. Stellungnahme

Einer pauschalen Übernahme der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 8 HausrVO steht zunächst der unterschiedliche Regelungsgehalt von alter und neuer Vorschrift entgegen. § 8 HausrVO sah – unter Auflösung des Miteigentums – eine vollständige gerechte und zweckmäßige Hausratsverteilung unter neuer dinglicher Zuordnung vor (notfalls unter Auferlegung einer Ausgleichszahl...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / 1. Ehegattenunterhalt

Die ältere Rechtsprechung hat Maßnahmen zur Bildung von Vermögen auf der Ebene des Bedarfs grundsätzlich anerkannt. Haben Eheleute – gleich aus welchen Einkommensteilen – während bestehender Ehe Vermögensbildung betrieben, standen diese Mittel für Zwecke des Konsums nicht zur Verfügung. Sie haben grundsätzlich die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt. Allein zu prüfen war, o...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 3. Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Erstaunlich ist, dass das Familiengericht jedenfalls nicht ausdrücklich auf die – soweit ersichtlich – einzige Entscheidung des BGH zur vorehelichen Zuwendung bei späterer Ehe im gesetzlichen Güterstand verweist,[11] faktisch steht die Entscheidung aber damit im Einklang. Das Problem besteht darin, dass die vor Eheschließung an den anderen Partner erfolgte Zuwendung im Zugewi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Abs. 1 Nr. 3

Rz. 81 Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 1932 BGB (Voraus des Ehegatten) und in § 1969 BGB (Dreißigster) gesetzliche Vermächtnisse vor, die als Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zu behandeln sind. Als Voraus ist in § 1932 BGB geregelt, dass dem überlebenden Ehegatten, wenn er Erbe neben den Erben der zweiten Ordnung geworden ist, die Gegenstände des ehel...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kürzung des Versorgungsfreibetrags

Rz. 4 Der Versorgungsfreibetrag beträgt seit 1996 für Ehegatten und für Lebenspartner rückwirkend ab Juli 2001 unverändert 256.000 EUR = 500.000 DM. Er ist um den nach § 14 BewG zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge zu kürzen. Die Kürzung nach § 17 S. 2 ErbStG wird sowohl bei laufenden Versorgungsbezügen wie auch bei Versorgungsbezügen in Form von Einmalzahlun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Anzeige bei Erbfällen

Rz. 11 Gerichte und Notare[12] haben nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG den Erbschaftsteuerstellen bei Erbfällen beglaubigte Abschriften der öffentlich verwahrten Testamente zuzüglich der Niederschrift der Eröffnungsverhandlung, der Erbscheine, dem Europäischen Nachlasszeugnis,[13] der Testamentsvollstreckerzeugnisse, der Zeugnisse über die Fortsetzung von Gütergemeinschaften, de...mehr

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FF 01/2023, Grundbucheinsic... / Leitsatz

Ein Ehegatte kann für die Dauer des Güterstands der Zugewinngemeinschaft jedenfalls bis zu dessen Beendigung Einsicht auch in Abteilung III des Grundbuchs für ein dem anderen Ehegatten gehörendes Grundstück verlangen. (red. Ls) OLG Hamm, Beschl. v. 24.6.2022 – 15 W 53/22 (AG Lippstadt)mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ff) Zugewinnausgleich

Rz. 13 Haben die Ehegatten durch Ehevertrag hinsichtlich des Zugewinnausgleichs eine Regelung getroffen, wonach ein Ehegatte vom anderen einen bestimmten Zugewinnausgleich erhalten soll, so ist das Forderungsrecht grundsätzlich vererblich. Nach § 1378 Abs. 1 BGB ist der Zugewinnausgleich vererblich, sofern er durch die Aufhebung des Güterstandes als Anspruch entstanden ist.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 5 ErbStG befasst sich mit den Folgen der Beendigung einer Zugewinngemeinschaft durch Tod eines Ehegatten oder aus sonstigen Gründen. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögensmassen beider Partner grds. während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft getrennt. Anders als bei den Güterständen der Gütertrennung bzw. der Gütergemeinschaft entsteht mit Beendigung der Zu...mehr

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ZErb 12/2022, Testamentaris... / a) Erbeinsetzung des eigenen Kindes

Um das eigene Kind abzusichern, ist zunächst vorstellbar, das Kind als alleinigen Vollerben einzusetzen. Hieraus folgt aber das Problem, dass dem überlebenden Ehepartner die Nutzungen des Vermögens des Erblassers entzogen werden. Darüber hinaus können sich ungewollte Folgen aus dem Pflichtteilsrecht des überlebenden Ehegatten ergeben. Der überlebende Ehepartner wird durch die...mehr

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ZErb 12/2022, Testamentaris... / 2. Sicherung der jeweils eigenen Kinder

Was passiert ohne eine Verfügung von Todes wegen? Um die eigenen Kinder zu sichern, bedarf es vor allem für den zuerst versterbenden Elternteil einer Verfügung von Todes wegen. Denn dessen Kinder werden in einer Patchworkkonstellation "doppelt bestraft": Falls jeder Ehegatte beispielsweise zwei eigene Kinder hat und die Eheleute im gesetzlichen Güterstand leben, erben beim e...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerung der Ehegattenaußengesellschaft im Güterstand der Zugewinngemeinschaft?, OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.2.2022 - 16 UF 108/21

Einführung Zu den Grundlagen der anwaltlichen Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsmandaten gehört die Kenntnis und Handhabung der Grundsätze der Entflechtung vermögensrechtlicher Verbindungen von Ehegatten, auch und insbesondere falls die Sachverhalte über den gesetzlichen Zugewinnausgleich hinausgehen. [1] Hierbei ist das Konkurrenzverhältnis zum Zugewinnausgleich im Bli...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / V. Gegenstandwert der Einigungsgebühr

Hinsichtlich der Einigungsgebühr war lediglich von einem Gegenstandswert von 102.600,00 EUR auszugehen, da eine Einigung über den Güterstand nicht erfolgte. Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Auch kann nur für Teile einer Auseinan...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / I. Die Leitsätze der Entscheidung

1. Waren die Eheleute während der Ehe Gesellschafter einer Zwei-Personen-GbR (Außengesellschaft) und lebten sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist bei einer freien Entnahme im Zweifel davon auszugehen, dass die Eheleute eine konkludente Vereinbarung getroffen haben, wonach es nach dem Ende der Gesellschaft bei der bis dahin erfolgten Entnahmepraxis verbleibt und ...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / Einführung

In der Regel endet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit Rechtskraft der Ehescheidung oder Vereinbarung eines anderen Güterstandes, insbesondere der Gütertrennung. Ein möglicher Anspruch auf Zugewinnausgleich entsteht gem. § 1378 Abs. 3[1] mit Beendigung des Güterstandes. Erst von diesem Zeitpunkt an können – bei verspäteter Zahlung – Verzugszinsen verlangt...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / I. Sachverhalt

Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit seinen familienrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung von seiner Ehefrau. Insoweit sollte eine einvernehmliche Gesamtregelung getroffen werden. Man kam schließlich überein, dass eine Scheidung der Ehe nicht erfolgen sollte, sondern im Rahmen eines notariellen Vertrages die Gütertrennung sowie eine Trennungsverei...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 3. Scheidungsverbund

Der Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und vorzeitigen Zugewinnausgleich kann nicht nach § 137 FamFG mit der Scheidungssache verbunden werden, da gerade eben nicht eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist.[75] Ein Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich kann neben dem Scheidungsverfahren isoliert erhoben werden.[76] Da es sich um zwei...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / V. Vertragliche Regelungen

Grundsätzlich können die Ehegatten über den Güterstand Vereinbarungen treffen. Sie können die Zugewinngemeinschaft modifizieren, sie können Gütertrennung vereinbaren, sie können auch – durch Vereinbarung der Gütertrennung – vorzeitig – also vor Rechtskraft eines Scheidungsbeschlusses – die Zugewinngemeinschaft aufheben. Die gesetzliche vorgeschriebene Form des § 1410 – notar...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / III. Stellungnahme

Eine Überlagerung durch die eheliche Lebensgemeinschaft ist insbesondere beim Gesamtschuldnerausgleich anerkannt. Übersteigt der Schuldendienstanteil des einen denjenigen des anderen (oder wird er sogar voll übernommen), kann dies auf eine stillschweigend geschlossene Vereinbarung hindeuten, wonach dies ein Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft ist und ein Gesamtschuldner...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / II. Klage nur teilweise begründet

Die Klägerin hatte aufgrund ihrer Tätigkeiten für den Beklagten einen Anspruch auf Gebühren i.H.v. 9.519,42 EUR. Der Beklagte hat bereits Zahlungen i.H.v. 5.125,38 EUR geleistet, sodass noch ein Anspruch auf Zahlung weiterer 3.394,04 EUR besteht. Der Anspruch setzt sich wie folgt zusammen:mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / III. Gegenstandwert der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

Soweit der Beklagte der Auffassung ist, für die Regelung des Güterstandes sei kein eigenständiger Wert oder maximal einen Wert von 500,00 EUR in Ansatz bringen, ist dem nicht zu folgen. Die Klägerin wurde vom Beklagten auch diesbezüglich beauftragt. Es wurde eine Regelung hinsichtlich des Güterstandes im von der Klägerin erstellten Vertrag getroffen, nämlich die Aufhebung de...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 4. Stichtag

Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten bei Beendigung des Güterstands gehört, § 1375 Abs. 1 S. 1. Wird die Ehe geschieden, tritt an die Stelle der Beendigung des Güterstandes gemäß § 1384 der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Ist ein Scheidungsverfahren bereits rechtshängig, bevor ein Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ein...mehr

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FF 11/2022, Anrechnung der ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1) und 2) waren verheiratet, haben zwei gemeinsame minderjährige Kinder und leben seit Anfang 2019 getrennt. [2] Der Beteiligte zu 3) war ursprünglich mit der Beurkundung eines Ehevertrages und Übertragungsvertrages beauftragt. Er übersandte letztmalig am 2.11.2020 einen auf den 12.10.2020 datierten überarbeiteten Entwurf eines Ehevertrages u...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 2. Gefährdung der Ausgleichsforderung

Die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann gemäß § 1385 Nr. 2 verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 oder § 1375 Abs. 2 bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Gemäß § 1365 kann ein Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 6. Kosten

Überwiegend wird vertreten, dass der Antrag auf vorzeitige Beendigung der Zugewinngemeinschaft und der auf Zahlung eines vorzeitigen Zugewinns wirtschaftlich nicht identisch und daher zusammenzurechnen sind, § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG.[96] Der Gegenstandswert des Leistungsantrags ist wie üblich in Höhe des geltend gemachten Betrages zu ermitteln, § 35 FamGKG. Wird ein Stufenant...mehr