Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Erbrechtlicher und güterrechtlicher Zugewinnausgleich

Rz. 8 Der Zugewinnausgleich basiert auf der Erwägung, dass beide Ehegatten bzw. Lebenspartner – sei es durch Arbeit oder durch die Haushaltsführung – zum Vermögenszuwachs beigetragen haben (vgl. Weinmann in M/W, § 5 Rn. 2). Wenn nun der Zugewinn des einen Ehegatten oder Lebenspartners den Zugewinn des anderen wertmäßig übersteigt, steht dem anderen die Hälfte des Überschusse...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1.4.2 Beendigung und Auseinandersetzung der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Rz. 16 Die fortgesetzte Gütergemeinschaft kann nach Ableben des ersten Ehepartners beendet werden durch: Tod des überlebenden Ehegatten (s. § 1494 BGB), Wiederverheiratung bzw. das Eingehen einer Lebenspartnerschaft des überlebenden Ehegatten (s. § 1493 BGB), Aufhebung durch den überlebenden Ehegatten (s. § 1492 BGB), Klage eines anteilsberechtigten Abkömmlings bei Vorliegen der...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5 Grenzen der Gestaltung

Rz. 59 In der zur Güterstandsschaukel ergangenen BFH-Rspr. wurde vor allem die bürgerlich-rechtliche Gestaltungsfreiheit betont (vgl. insoweit auch R E 5.1 Abs. 2 Satz 1 ErbStR); so wurde die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft bei sofortiger Neubegründung einer Zugewinngemeinschaft ab dem nächsten Tag (sogar in derselben Urkunde) schenkungsteuerlich unter de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2 Einzelfragen zu Zuwendungen im Kreis der Familie

Ausgewählte Literaturhinweise: Bäuml, Die Unternehmens- und Vermögensnachfolge im neuen Erbschaftsteuerrecht als Herausforderung für die Gestaltungspraxis; DB 2018, 521; Bönig, Weitere Konsequenzen aus der Entscheidung des BFH zu Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto, DStR 2012, 2050; Braun, Vermögenstransaktionen unter Ehegatten, NWB 2008, 1633; Bredemeyer, D...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Anwendungsbereich

Rz. 61 Voraussetzung für die Anwendung von § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ist zum einen, dass die Zugewinngemeinschaft beendet wird. Dies kann durch Scheidung (s. § 1564 BGB) oder auch durch Vereinbarung des Güterstands der Gütertrennung in einem notariellen Ehevertrag erfolgen (s. §§ 1408, 1414 BGB). Zum anderen kann dies aber auch dadurch erfolgen, dass ein Ehegatte verstirbt un...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.1 Anzeigepflicht kraft ErbStG

Rz. 20 Die Gerichte und die Notare haben die von ihnen vorgenommene Erteilung von Erbscheinen, Testamentsvollstreckerzeugnissen und Zeugnissen über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft, die Beschlüsse über Todeserklärungen, die Anordnung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen, die eröffneten Verfügungen v.T.w., die abgewickelten Erbauseinandersetzungen, die beur...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2 Unentgeltlichkeit

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 08.10.2003, BStBl II 2004, 234; BFH vom 26.08.2004, BFH/NV 2005, 57; BFH vom 11.05.2005, BFH/NV 2005, 2011; BFH vom 24.08.2005, DStR 2006, 178. Rz. 285 Eine freigebige Zuwendung liegt nur dann vor, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, die den Vermögenszuwachs des Bedachten kompensiert. Der Wert der Gegenleistung ist dabei nach bürgerlic...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5 Güterstand bei Ehegatten (Zeilen 7 bis 8)

In den Zeilen 7 bis 8 sind Angaben zum Güterstand der Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zu machen. Wichtig Güterstand Besteht ein vertraglicher Güterstand, ist der Erbschaftsteuererklärung eine Kopie des Ehevertrags bzw. Lebenspartnerschaftsvertrags beizufügen. Das gilt auch, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert oder erst nachträglich v...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft bedarf ebenfalls eines notariellen Ehevertrags. Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist hier dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und entweder der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat (§ 1933 BGB). Gleiches gilt auch für eingetragene Lebensp...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.1 Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Wurde von den Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartnern) nichts anderes vereinbart, dann leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB). Die Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner können den gesetzlichen Güterstand auch vertraglich vereinbaren. Insbesondere wird häufig auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Das gesetzliche Erbrecht des G...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.2 Güterstand der Gütertrennung

Ehegatten (oder der eingetragene Lebenspartner) können aber auch vertraglich (durch notariellen Ehevertrag) die Gütertrennung vereinbaren (§ 1414 BGB). Aber auch nach Eingehung der Ehe können die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner den Güterstand aufheben oder ändern. Das Erbrecht des Güterstands der Gütertrennung sieht wie folgt aus: Neben Verwandten der ersten Ordnung...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / I. Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag?

Rz. 57 Haben die Beteiligten keine abweichende Regelung durch notariellen Ehevertrag getroffen (§§ 1408, 1410 BGB), dann gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Rz. 58 Praxistipp:mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / C. Vereinbarungen zum Güterrecht

Rz. 46 Grundsätzlich steht es den Ehepartner frei, ob die gesetzlichen Vorschriften über den Güterstand für ihre Ehe gelten sollen oder nicht. Daher können sie – auch schon vor der Heirat – Vorsorge treffen für den Scheidungsfall. I. Grenzen der Vertragsfreiheit Rz. 47 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit findet seine Grenze in den §§ 138 Abs. 1, 242 BGB. Nach der vom BGH entwic...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / D. Güterrechtliche Auswirkungen

Rz. 56 Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so wird diese durch die Zustellung des Scheidungsantrags beendet. Von diesem Tag an erfolgt keine Beteiligung des Ehegatten mehr am gegenseitigen Vermögenszuwachs. I. Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag? Rz. 57 Haben die Beteiligten keine abweichende Regelung durch notariellen Eh...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / I. Vermögen der Ehegatten

Rz. 13 Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, werden das Vermögen des Ehemannes und das Vermögen der Ehefrau nicht gemeinschaftliches Vermögen (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Das gilt auch für Vermögen, das nach der Eheschließung erworben wird (§ 1363 Abs. 2 S. 2 BGB). Damit befinden sich die Gegenstände im Eigentum desjenigen Ehegatten, der sie g...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / X. Regelung durch Trennungsvereinbarung

Rz. 250 Auch über der Rechtssituation während der Trennungszeit können die Ehegatten Regelungen treffen. Die Trennungsvereinbarung hat gegenüber der Scheidungsfolgenregelung einen eigenen Regelungsbereich, da die Scheidung zu dieser Zeit noch nicht beabsichtigt sein muss. In einer Krisensituation zwischen "intakter" und "gescheiterter" Ehe wird eine einvernehmliche Regelung ...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Konkrete Auswirkungen des Doppelverwertungsverbots

Rz. 29 Zuerst einmal ist zu prüfen, ob überhaupt der gleiche Regelungsbereich berührt ist. Denn eine solche doppelte Teilhabe kann nur eintreten, wenn jeweils dieselbe Vermögensposition ausgeglichen wird und daher Überschneidungen vorkommen können. Rz. 30 Das ist im Verhältnis zwischen Unterhalt und Zugewinnausgleich vielfach gar nicht der Fall, weil der Zugewinnausgleich auf...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / VIII. Abgrenzung zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinn

Rz. 60 Nach früherem Recht erfolgte die Abgrenzung die zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinn bei Anrechten auf eine Altersversorgung an der Trennlinie der zugesagten Leistung: handelte es sich um eine laufende Rente, so erfolgte der Ausgleich im Versorgungsausgleich, handelte es sich um einen Kapitalbetrag, so gehörte dieser in den Zugewinn. Rz. 61 Zwar hält das Gesetz a...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Wirksamkeit der Kündigung

Rz. 186 Grundsätzlich kann ein Mieter als alleiniger Vertragspartner das Mietverhältnis allein durch – schriftliche – Kündigung beenden (§ 542 BGB). Es gibt im Mietrecht keine Sonderregelung für die Ehewohnung. Daher bedarf es keiner vorherigen Zustimmung durch den nicht mietenden Ehegatten nach § 1367 BGB. Die Kündigung der Ehewohnung fällt nicht unter den Tatbestand des § ...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / VI. Vor- und Nachteile des Verbundes

Rz. 83 Es besteht kein Zwang zum Verbundverfahren.[43] Daher sind die Vor- und Nachteile jeweils im konkreten Fall gegeneinander abzuwägen. Rz. 84 Für die Einbeziehung einer Folgesache in den Verbund kann sprechenmehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Entstehung des Anspruchs auf Zugewinn

Rz. 337 Nach § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB entsteht die Zugewinnausgleichsforderung unmittelbar kraft Gesetzes[548] mit Beendigung des Güterstandes, also mit der Rechtskraft der Scheidung (bei vorzeitigem Zugewinnausgleich mit Rechtskraft der darauf erkennenden Entscheidung gem. § 1388 BGB, sofern nicht die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses eher eintritt).[549] Ein Rechtskraf...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Beschränkung durch § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB

Rz. 49 Durch § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist die Vertragsfreiheit über die Zugewinnausgleichsforderung bis zur Beendigung des Güterstandes eingeschränkt. Damit soll die Ausgleichsforderung vor ihrer Entstehung dem Rechtsverkehr mit Dritten entzogen werden, aber auch die Ehegatten selbst vor unbedachten eigenen Vereinbarungen schützen, deren Tragweite sie möglicherweise ni...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Grenzen der Vertragsfreiheit

Rz. 47 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit findet seine Grenze in den §§ 138 Abs. 1, 242 BGB. Nach der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre (siehe Rdn 27) steht das Güterrecht in der niedrigsten Rangstufe und ist damit einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich. Rz. 48 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB)

Rz. 159 Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wennmehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / I. Auskunftsansprüche während bestehender Ehe

Rz. 170 Während der bestehenden Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe – besteht unabhängig von der Art des Güterstandes eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben.[264] Dieser Informationsans...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auskunftsansprüche zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs

Rz. 157 Während der Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe – besteht unabhängig von der Art des Güterstandes eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben.[154] Dieser Informationsanspruch, der k...mehr

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FF 04/2022, Vorzeitige Aufh... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die vorzeitige Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft. [2] Die als Hebamme ausgebildete Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und der als freiberuflicher Notar tätige Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) haben im Dezember 2009 die Ehe geschlossen, aus der zwei minderjährige Kinder hervorgegangen s...mehr

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FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Zugewinnausgleich

BGH, Beschl. v. 1.12.2021 – XII ZB 472/20 Die Verpflichtung zur Belegvorlage beschränkt sich auf die Vorlage vorhandener Nachweise. Eine Pflicht zur Erstellung von Belegen, die über die bloße Reproduktion bereits existierender Unterlagen – etwa durch Ausdruck – hinausgeht und eine eigene schöpferische Leistung erfordert, besteht nicht. BGH, Beschl. v. 8.12.2021 – XII ZB 402/20...mehr

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ZErb 03/2022, Wertermittlun... / 2 Anmerkung

Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB betreffend eines im Nachlass befindlichen Grundstücks kann in Hessen durch Vorlage einer durch Ortsgerichte vorgenommenen Schätzung erfüllt werden. Gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte der nicht Erbe ist, vom Erben verlangen, dass dieser ihm über den Bestand des Nachlasses Auskunft erteilt. Neben...mehr

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ZErb 02/2022, Wertermittlun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um einen Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB. Der am XX.XX.2021 verstorbene vormalige Kläger ist der Bruder des Beklagten; beide sind aus der Ehe ihres am XX.XX.1986 verstorbenen Vaters und ihrer am XX.XX.2019 verstorbenen Mutter hervorgegangen. Der vormalige Kläger ist von seiner Ehefrau, A, als Alleinerbin beerbt worden. Die Elte...mehr

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wann liegt eine Mehrheit von Auftraggebern vor?

Rz. 40 Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt vor, wenn ein RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen innerhalb eines Auftrages gleichzeitig tätig werden soll. Beauftragen mehrere Auftraggeber eine Anwaltssozietät, so ist diese in der Regel als ein RA anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufträge gleichzeitig oder nacheinander erteilt werden. Zwei Fälle s...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / e) Die Bewertung von Güterrechtssachen

Rz. 50 Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 FamFG). Bei den Güterrechtssachen geht es im Wesentlichen um den Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) leben, muss bei Scheidung der von den Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn an Vermögen gemäß § ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Güterstand

Klar ist allerdings, dass eine Güterstandsklausel davon absehen sollte, die Gesellschafter zur Vereinbarung von Gütertrennung zu verpflichten, da der Güterstand der Gütertrennung eine ganze Reihe von Nachteilen aufweist. Die Gütertrennung führt im Vergleich zur Zugewinngemeinschaft dazu, dass sich beim Vorhandensein von zwei und mehr Kindern deren Erbquote gegenüber der des ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1

GmbH-Satzungen enthalten regelmäßig sog. Güterstandsklauseln, die für den Fall, dass ein verehelichter Gesellschafter nicht im Güterstand der Gütertrennung oder alternativ im Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft lebt, die Möglichkeit vorsehen, den betroffenen Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen. Derartige Klauseln sind in der jüngeren Vergangenhei...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Sittenwidrigkeit per se

Sind nach den zuvor gemachten Ausführungen Eheverträge sehr wohl ein geeignetes Instrument um die vermögensrechtlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu steuern, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob es Sinn macht in den Gesellschaftsvertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrags verpflichtet und bei Nichtbestehen eine solchen Ve...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 6

Auf einen Blick Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist für Unternehmerehen grundsätzlich ungeeignet. Seine ehevertragliche Modifizierung ist daher sinnvoll und möglich. Dies gilt grundsätzlich auch im Hinblick auf eine mögliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts. Es ist daher zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag einer GmbH die Gesellschafter durch die And...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 5. Frankreich

Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers folglich in Frankreich, gilt für den gesamten Nachlass französisches Erbrecht.[26] Dies gilt auch dann, wenn der in Frankreich lebende Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit ausschließlich Vermögen in Deutschland besitzt: Das Vermögen in Deutschland wird nach französischem Erbrecht vererbt. Die deutschen Gerichte müssen fr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 135 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Rz. 136 [Autor/Stand] Weiter müssen die aktiven La...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / III. Die Entscheidung des BGH vom 16.9.2020

Mit der Entscheidung vom 16.9.2020[12] gibt der BGH diese Rechtsprechung nunmehr auf und spricht sich für eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des bisherigen Höchsteinkommens aus. Dies begründet er mit einem seiner Auffassung nach gebotenen Gleichlauf[13] mit der Berechnung des Ehegattenunterhalts in gehobenen Einkommensverhältnissen.[14] ...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 1. § 2307 BGB

Erhält der überlebende Ehegatte ein – auch minimales – Vermächtnis, so kann er das Vermächtnis annehmen, was über § 2307 BGB zum großen Pflichtteil ohne Zugewinnausgleich führt.[2] Denn § 1371 Abs. 2 BGB greift wegen des Erwerbs des Vermächtnisses nicht ein. Alternativ hierzu kann der überlebende Ehegatte das ihm zugewandte Vermächtnis ausschlagen und den effektiven Zugewinn...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / C. Gesetzliches Güterrecht und nebengesetzliches Güterrecht

Das gesetzliche Güterrecht ist Ordnungsrecht. Es ordnet die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten subsidiär, indem es festlegt, dass der Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Gesetzes wegen (nur) dann gilt, "wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren",[25] § 1363 Abs. 1 BGB. Abschnitt 1 Titel 6 des 4. Buchs des BGB lautet "eheliches Güterrecht". Die Üb...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / B. Vorfrage: Der Begriff "Nebengüterrecht"

Das Präfix "Neben" drückt eine Unterordnung oder Gleichstellung aus.[10] Es wäre daher verfehlt, das "Neben"güterrecht als etwas anzusehen, das in einer Weise "neben" dem (eigentlichen) Güterrecht steht, die ihm einen anderen, vielleicht sogar konträren materiellen Gehalt zuspricht als dem "Güterrecht" selbst.[11] Richtig wäre daher die Bezeichnung "nebengesetzliches Güterre...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / b) Qualifikationen

Die Beschränkung der Rechtsfolgen für den ausschlagenden Ehegatten auf § 1371 Abs. 2 BGB wird mit der güterrechtlichen Funktion von § 1371 Abs. 1 BGB in dem Sinne begründet, dass die vorgesehene Erhöhung des Ehegattenerbrechts zur Disposition der Parteien steht. Beiden Ehegatten muss es gleichermaßen freistehen die erbrechtliche Lösung, die den Anspruch auf den großen Pflich...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / E. Tabellarische Gegenüberstellung

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 78 Die Gesellschafter der GmbH werden im Handelsregister entsprechend der Identifikation in der "escritura" oder in dem privatschriftlichen Dokument registriert, und zwar bei natürlichen Personen mit Vor- und Nachnamen und Anschrift, Steuernummer, Angaben zum Ehe- und Güterstand sowie dem kompletten Namen des Ehegatten. Ist der Ehegatte nicht Miteigentümer eines Anteils,...mehr

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Belgien / II. Gesellschafter

Rz. 12 Gemäß Art. 1:1 und 5:13, 4° GGV kann eine GmbH von einer oder mehreren (in- und ausländischen) Personen gegründet werden, wobei grundsätzlich auch juristische Personen (Mit-)Gründer sein können. Als Gründer einer GmbH gelten gem. Art. 5:11 Abs. 2 GGV alle natürlichen und juristischen Personen, die die Gründungsurkunde unterzeichnen. Wenn jedoch in der Gründungsurkunde ...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Gesellschafter

Rz. 19 Die GmbH war bis 2006, als die gleiche Möglichkeit für die Aktiengesellschaft geschaffen wurde, die einzige Gesellschaftsform, die durch eine einzelne Person gegründet werden konnte. Die Zahl der Gesellschafter ist auf 100 begrenzt (Art. 710–4 LSC). Des Weiteren muss eine GmbH, die mehr als 60 Gesellschafter hat, jedes Jahr innerhalb der in der Satzung festgesetzten Z...mehr