Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Grenzen der Vertragsfreiheit

Rz. 47 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit findet seine Grenze in den §§ 138 Abs. 1, 242 BGB. Nach der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre (siehe Rdn 27) steht das Güterrecht in der niedrigsten Rangstufe und ist damit einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich. Rz. 48 Praxistipp:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB)

Rz. 159 Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Auskunftsansprüche / I. Auskunftsansprüche während bestehender Ehe

Rz. 170 Während der bestehenden Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe – besteht unabhängig von der Art des Güterstandes eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben.[264] Dieser Informationsans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auskunftsansprüche zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs

Rz. 157 Während der Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe – besteht unabhängig von der Art des Güterstandes eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben.[154] Dieser Informationsanspruch, der k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2022, Vorzeitige Aufh... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die vorzeitige Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft. [2] Die als Hebamme ausgebildete Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und der als freiberuflicher Notar tätige Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) haben im Dezember 2009 die Ehe geschlossen, aus der zwei minderjährige Kinder hervorgegangen s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Zugewinnausgleich

BGH, Beschl. v. 1.12.2021 – XII ZB 472/20 Die Verpflichtung zur Belegvorlage beschränkt sich auf die Vorlage vorhandener Nachweise. Eine Pflicht zur Erstellung von Belegen, die über die bloße Reproduktion bereits existierender Unterlagen – etwa durch Ausdruck – hinausgeht und eine eigene schöpferische Leistung erfordert, besteht nicht. BGH, Beschl. v. 8.12.2021 – XII ZB 402/20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2022, Wertermittlun... / 2 Anmerkung

Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB betreffend eines im Nachlass befindlichen Grundstücks kann in Hessen durch Vorlage einer durch Ortsgerichte vorgenommenen Schätzung erfüllt werden. Gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte der nicht Erbe ist, vom Erben verlangen, dass dieser ihm über den Bestand des Nachlasses Auskunft erteilt. Neben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2022, Wertermittlun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um einen Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB. Der am XX.XX.2021 verstorbene vormalige Kläger ist der Bruder des Beklagten; beide sind aus der Ehe ihres am XX.XX.1986 verstorbenen Vaters und ihrer am XX.XX.2019 verstorbenen Mutter hervorgegangen. Der vormalige Kläger ist von seiner Ehefrau, A, als Alleinerbin beerbt worden. Die Elte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / e) Die Bewertung von Güterrechtssachen

Rz. 50 Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 FamFG). Bei den Güterrechtssachen geht es im Wesentlichen um den Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) leben, muss bei Scheidung der von den Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn an Vermögen gemäß § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wann liegt eine Mehrheit von Auftraggebern vor?

Rz. 40 Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt vor, wenn ein RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen innerhalb eines Auftrages gleichzeitig tätig werden soll. Beauftragen mehrere Auftraggeber eine Anwaltssozietät, so ist diese in der Regel als ein RA anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufträge gleichzeitig oder nacheinander erteilt werden. Zwei Fälle s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Güterstand

Klar ist allerdings, dass eine Güterstandsklausel davon absehen sollte, die Gesellschafter zur Vereinbarung von Gütertrennung zu verpflichten, da der Güterstand der Gütertrennung eine ganze Reihe von Nachteilen aufweist. Die Gütertrennung führt im Vergleich zur Zugewinngemeinschaft dazu, dass sich beim Vorhandensein von zwei und mehr Kindern deren Erbquote gegenüber der des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1

GmbH-Satzungen enthalten regelmäßig sog. Güterstandsklauseln, die für den Fall, dass ein verehelichter Gesellschafter nicht im Güterstand der Gütertrennung oder alternativ im Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft lebt, die Möglichkeit vorsehen, den betroffenen Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen. Derartige Klauseln sind in der jüngeren Vergangenhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Sittenwidrigkeit per se

Sind nach den zuvor gemachten Ausführungen Eheverträge sehr wohl ein geeignetes Instrument um die vermögensrechtlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu steuern, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob es Sinn macht in den Gesellschaftsvertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrags verpflichtet und bei Nichtbestehen eine solchen Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 6

Auf einen Blick Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist für Unternehmerehen grundsätzlich ungeeignet. Seine ehevertragliche Modifizierung ist daher sinnvoll und möglich. Dies gilt grundsätzlich auch im Hinblick auf eine mögliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts. Es ist daher zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag einer GmbH die Gesellschafter durch die And...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 5. Frankreich

Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers folglich in Frankreich, gilt für den gesamten Nachlass französisches Erbrecht.[26] Dies gilt auch dann, wenn der in Frankreich lebende Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit ausschließlich Vermögen in Deutschland besitzt: Das Vermögen in Deutschland wird nach französischem Erbrecht vererbt. Die deutschen Gerichte müssen fr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 135 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Rz. 136 [Autor/Stand] Weiter müssen die aktiven La...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Zukunft der Düs... / III. Die Entscheidung des BGH vom 16.9.2020

Mit der Entscheidung vom 16.9.2020[12] gibt der BGH diese Rechtsprechung nunmehr auf und spricht sich für eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des bisherigen Höchsteinkommens aus. Dies begründet er mit einem seiner Auffassung nach gebotenen Gleichlauf[13] mit der Berechnung des Ehegattenunterhalts in gehobenen Einkommensverhältnissen.[14] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / 1. § 2307 BGB

Erhält der überlebende Ehegatte ein – auch minimales – Vermächtnis, so kann er das Vermächtnis annehmen, was über § 2307 BGB zum großen Pflichtteil ohne Zugewinnausgleich führt.[2] Denn § 1371 Abs. 2 BGB greift wegen des Erwerbs des Vermächtnisses nicht ein. Alternativ hierzu kann der überlebende Ehegatte das ihm zugewandte Vermächtnis ausschlagen und den effektiven Zugewinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / C. Gesetzliches Güterrecht und nebengesetzliches Güterrecht

Das gesetzliche Güterrecht ist Ordnungsrecht. Es ordnet die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten subsidiär, indem es festlegt, dass der Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Gesetzes wegen (nur) dann gilt, "wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren",[25] § 1363 Abs. 1 BGB. Abschnitt 1 Titel 6 des 4. Buchs des BGB lautet "eheliches Güterrecht". Die Üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / B. Vorfrage: Der Begriff "Nebengüterrecht"

Das Präfix "Neben" drückt eine Unterordnung oder Gleichstellung aus.[10] Es wäre daher verfehlt, das "Neben"güterrecht als etwas anzusehen, das in einer Weise "neben" dem (eigentlichen) Güterrecht steht, die ihm einen anderen, vielleicht sogar konträren materiellen Gehalt zuspricht als dem "Güterrecht" selbst.[11] Richtig wäre daher die Bezeichnung "nebengesetzliches Güterre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / E. Tabellarische Gegenüberstellung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / b) Qualifikationen

Die Beschränkung der Rechtsfolgen für den ausschlagenden Ehegatten auf § 1371 Abs. 2 BGB wird mit der güterrechtlichen Funktion von § 1371 Abs. 1 BGB in dem Sinne begründet, dass die vorgesehene Erhöhung des Ehegattenerbrechts zur Disposition der Parteien steht. Beiden Ehegatten muss es gleichermaßen freistehen die erbrechtliche Lösung, die den Anspruch auf den großen Pflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 78 Die Gesellschafter der GmbH werden im Handelsregister entsprechend der Identifikation in der "escritura" oder in dem privatschriftlichen Dokument registriert, und zwar bei natürlichen Personen mit Vor- und Nachnamen und Anschrift, Steuernummer, Angaben zum Ehe- und Güterstand sowie dem kompletten Namen des Ehegatten. Ist der Ehegatte nicht Miteigentümer eines Anteils,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / II. Gesellschafter

Rz. 12 Gemäß Art. 1:1 und 5:13, 4° GGV kann eine GmbH von einer oder mehreren (in- und ausländischen) Personen gegründet werden, wobei grundsätzlich auch juristische Personen (Mit-)Gründer sein können. Als Gründer einer GmbH gelten gem. Art. 5:11 Abs. 2 GGV alle natürlichen und juristischen Personen, die die Gründungsurkunde unterzeichnen. Wenn jedoch in der Gründungsurkunde ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Gesellschafter

Rz. 19 Die GmbH war bis 2006, als die gleiche Möglichkeit für die Aktiengesellschaft geschaffen wurde, die einzige Gesellschaftsform, die durch eine einzelne Person gegründet werden konnte. Die Zahl der Gesellschafter ist auf 100 begrenzt (Art. 710–4 LSC). Des Weiteren muss eine GmbH, die mehr als 60 Gesellschafter hat, jedes Jahr innerhalb der in der Satzung festgesetzten Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Gesellschafter

Rz. 40 Die Gesellschaft kann als eine Einpersonen-Gesellschaft gegründet werden (Sociedad unipersonal [27]). Gesellschafter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Der alleinige Gesellschafter einer Einpersonen-Gesellschaft muss namentlich in das Handelsregister als solcher eingetragen werden. Durch späteren Erwerb und Vereinigung sämtlicher Geschäftsanteile in ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / II. Gesellschafter

Rz. 47 Seit dem 1.7.2012 kann eine GmbH auch durch eine einzelne Person gegründet werden (Art. 573 HGB). Die Höchstzahl liegt bei 50 Personen. Die Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein (Art. 573 Abs. 1 HGB). Beschränkungen für Ausländer existieren nicht. Die Rechtspersönlichkeit bestimmt sich nach dem Heimatrecht bzw. dem Recht am Sitz der juristisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / III. Gründer und Gesellschafter

Rz. 16 Die Gründer (incorporators) der Gesellschaft sind streng von den Übernehmern der Geschäftsanteile, den späteren Gesellschaftern, zu unterscheiden. Die Aufgabe der Gründer besteht ausschließlich darin, die articles of incorporation zu unterzeichnen und beim secretary of state einzureichen sowie die autorisierten articles of incorporation wieder in Empfang zu nehmen. Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 85 Gesellschaftsanteile sind vererblich. Jedoch kann der Gesellschaftsvertrag eine erbrechtlich bedingte Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften ausschließen oder an bestimmte Bedingungen knüpfen. Im Fall des Ausschlusses eines Erbgangs muss die Gesellschaft innerhalb von 90 Tagen nach Kenntnis des Todes den Anteil des versto...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / II. Gesellschafter

Rz. 20 Eine GmbH kann von einem Gesellschafter allein oder einer nach oben hin unbegrenzten Gesellschafteranzahl gegründet werden. Rz. 21 Gesellschafter kann jede natürliche Person oder auch jede juristische Person sein. Dies gilt auch für Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, nicht rechtsfähige Vereine sowie für Erbengemeinschaften. Sofern un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / II. Gesellschafter

Rz. 11 Das ursprünglich geltende Gebot einer Mindestgesellschafteranzahl von zwei natürlichen und/oder juristischen Personen wurde im Jahre 2019 durch Lei 13.874/19 aufgehoben; seitdem sind Einmann-Limitadas zulässig. Die Limitada kann jetzt also von einer oder mehreren Personen errichtet werden (Art. 1052 § 1 CC i.d.F. der Lei 13.874/19). War an der Gründung eine Mehrzahl vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Wechsel des Gesellschafters aus güterrechtlichen Gründen

Rz. 128 In ähnlicher Weise ist auch das Verhältnis von Gesellschaftsstatut und Güterstatut zu bestimmen. Das Güterstatut bestimmt sich seit dem 29.1.2019 gem. Art. 22 der Europäischen Güterrechtsverordnung (EuGüVO) vom 24.6.2016[173] vorrangig nach einer vertraglichen Rechtswahl der Eheleute. Liegt keine Rechtswahl vor, so ist bei vor dem 29.1.2019 geschlossenen Ehen auf die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 54 Von der Gründung der GmbH angefangen sind jede Satzungsänderung bis zum Beschluss der Auflösung der Gesellschaft und Beendigung der Liquidation registrierungspflichtige Tatsachen. Registerpflichtig sind ebenso alle Veränderungen bzw. Tatsachen, die in Zusammenhang mit den Geschäftsanteilen stehen, wie z.B. die Vereinheitlichung oder Abtretung von Anteilen, deren Belas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Problemstellung

Rz. 125 Der Wechsel des Gesellschafters kann statt durch Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession) auch durch Änderungen auf der Vermögensebene des Gesellschafters (Universalsukzession) erfolgen. In Betracht kommen hier insbesondere folgende Fälle:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / II. Gesellschafter

Rz. 45 Gesellschafter einer LLC können weiterhin natürliche oder juristische Personen sein. Neu ist, dass die LLC anstatt mindestens zwei nunmehr auch nur einen Gesellschafter haben kann. Die maximale Anzahl von Gesellschaftern bleibt bei 50. Eine Ein-Mann-LLC ist somit zulässig. Natürliche Personen müssen grundsätzlich 21 Jahre alt sein, um Gesellschafter werden zu können. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / II. Gesellschafter

Rz. 23 Es gibt keine Bestimmungen über Mindest- oder Höchstanzahl der Aktionäre[24] und keinerlei Einschränkungen des möglichen Gesellschafterkreises. Das schwedische Familienrecht kennt zwar als gesetzlichen Güterstand auch eine Art Zugewinngemeinschaft ("Giftorätt")[25] jedoch begrenzt dies grundsätzlich nicht die Verfügungsgewalt über bewegliches Eigentum und Wertpapiere w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 7 Der zeitliche Ablauf der Gründung hängt davon ab, ob sich der Gesellschafter bei der Firmierung mit einem vorreservierten Unternehmensnamen und einem mehr oder weniger standardtsierten GmbH-Vertrag begnügt oder ob er – und das wird häufig bei der Gründung mit ausländischen Gesellschaftern so sein – Wert legt auf die individuelle Bestimmung der Firmierung sowie Formulie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / II. Gesellschafter

Rz. 16 Die OÜ muss mindestens einen Gesellschafter haben. Für die Ein-Mann-OÜ bestimmt § 138 Abs. 5 HGB, dass der Gründungsvertrag durch einen notariell beglaubigten Gründungsbeschluss ersetzt wird. Die Zahl der Gesellschafter kann beliebig hoch sein. § 137 Abs. 1 HGB spricht lediglich von einem oder mehreren Gesellschaftern und gibt somit keine Höchstgrenze an. Rz. 17 Gesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 25 Der Gesellschaftsvertrag muss die folgenden Mindestinhalte aufweisen: Name oder Firma und weitere Identifikation der Gründungsgesellschafter, Gesellschaftstyp, Firma der Gesellschaft, Gesellschaftszweck, Sitz der Gesellschaft, gezeichnetes und falls davon abweichend das einbezahlte Kapital, Angabe des spätesten Zeitpunkts zwecks Kapitaleinzahlung,[61] Geschäftsanteile...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Gesellschafter

Rz. 30 Die B.V. muss mindestens einen Gesellschafter haben. Eine zahlenmäßige Begrenzung nach oben gibt es nicht. Gesellschafter können natürliche und Rechtspersonen sein, ungeachtet ihrer Nationalität. Auch unmündige Personen können Gesellschafter einer B.V. sein, wenn sie von einer mündigen Person vertreten werden. Rz. 31 Bevor genauer auf die Position von Ehegatten von Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Gesetzliche Erbfolge

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Erbfolge kann auf dem Gesetz oder auf einer letztwilligen Verfügung beruhen. Rz. 71 [Autor/Stand] Gesetzlich erbberechtigt sind die Verwandten des Erblassers in aufsteigender und absteigender Linie. In erster Linie kommen die Abkömmlinge zum Zuge (§ 1924 Abs. 1 BGB). Sie schließen die übrigen Verwandten von der Erbfolge aus (§ 1930 BGB). Unter den Abk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / d) Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

[20] Am 29.8.2015 verstarb Herr Mahnkopf. Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. [21] Die Eheg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / D. Widerantrag: Voraussetzungen

Für einen Widerantrag in einem familienrechtlichen Verfahren sind folgende Voraussetzungen zu prüfen: Ein Widerantrag kann durch Einreichung eines zuzustellenden Schriftsatzes (§§ 113 FamFG, 253, 261 Abs. 2, 271, 496 ZPO) oder durch Geltendmachung in der mündlichen Verhandlung (§ 297;[21]) erhoben werden. Der Hauptantrag muss bereits rechtshängig sein und die Rechtshängigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / b) Versteckte rechtliche Nachteile

Den Minderjährigen dürfen durch die Anteilsübertragung auch keine anderen rechtlichen Nachteile treffen, die über die oben genannten kumulativen Voraussetzungen hinausgehen. Solche treten aber in der Gestaltungspraxis regelmäßig auf. Sieht der Gesellschaftsvertrag beispielsweise Nachschusspflichten[18] vor, wird dem Minderjährigen die Pflicht zur Anrechnung des Erhaltenen au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / 1. Sonstige Familiensache i.S.d. § 266 FamFG (Herausgabe) und Antrag auf Zugewinnausgleich, Antrag und Widerantrag

Die Ehe der Beteiligten wurde im September 2011 rechtskräftig geschieden. Durch Antrag von August 2011 hat die Ehefrau zunächst gegenüber dem Landgericht die Herausgabe von vier Stück Sommerkompletträdern sowie Zahlung von Schadensersatz begehrt. Durch Beschluss des Landgerichts vom Oktober 2011 wurde das Verfahren a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 366 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 367 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / cc) Familienstand/Güterstand

Rz. 152 Der Familienstand ist maßgeblich für die Frage, ob und wie neben Abkömmlingen auch Ehegatten/Lebenspartner erben (§§ 1931, 1371 BGB, § 10 LPartG). Der Güterstand ist maßgeblich für den prozentualen Anteil/die Quote, mit der der Ehegatte/Lebenspartner erbt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Gestaltung aus einem Sachverhalt der Zukunft

Rz. 171 Kein Testament trifft am Todestag gesichert auf den Sachverhalt, den der Erblasser vor Augen hatte. Das größte Risiko eines Behindertentestamentes ist, dass am Ende kein oder nur ein geringer Nachlass da ist. Das kann höchst unterschiedliche Ursachen und unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Rz. 172 Um einen Pflichtteilsrestanspruch (§ 2305 BGB) zu vermeiden, ist es no...mehr