Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Wahlvorschläge der Arbeitnehmer

Rz. 14 Wahlvorschläge aus dem Kreis der Arbeitnehmer des Betriebs können nur wahlberechtigte Arbeitnehmer unterbreiten. Dies sind alle Arbeitnehmer, die beim Inhaber des Betriebs (Arbeitgeber) angestellt sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmer, die länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden, sind auch berechtigt, Wahlvorschläge zu erstellen. Rz. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Zuständige Finanzbehörde nach Abs. 3

Rz. 74 Aufseiten der Länder werden die zuständigen Finanzbehörden und damit die für die Aufgabe bestimmten oder eingerichteten zentralen Stellen durch eine nach § 88b Abs. 3 AO zu erlassende Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung bestimmt. Diese wiederum ist ermächtigt, die Verpflichtung zum Erlass der Rechtsverordnung auf die jeweilige oberste Landesfinanzbehörde[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.4.1.2 Sonstige Form des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 16 Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt Gefährdungen und Verletzungen der Persönlichkeit Rechnung, die sich für den Einzelnen insbesondere unter den Bedingungen moderner Datenverarbeitung, aus informationsbezogenen Maßnahmen ergeben.[1] Dieses Recht flankiert und erweitert den grundrechtlichen Schutz von Verhaltensfreiheit und Privatsphäre und lässt diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.4.1.1 Ermittlungen "ins Blaue"/Rasterfahndung

Rz. 15 Eine Rasterfahndung der Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke bloßer Vorfeldermittlungen von Steuerstraftaten ist als Verstoß gegen das aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG herrührende Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zulässig.[1] Grundrechtseingreifende Ermittlungen "ins Blaue hinein" lässt die Verfassung nicht zu.[2] Deshalb sind diese scho...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.2 Bereitstellung

Rz. 33 § 88b AO ermächtigt zur Bereitstellung von Daten im Rahmen der jeweils bestehenden eigenen Datenhoheit.[1] Mit diesem Verarbeitungsschritt findet noch keine Übermittlung der Daten statt, diese werden lediglich zur gesetzesentsprechenden Nutzung angeboten.[2] Der Aufbau von gesonderten Datenbanken zum Zweck der Datenauswertung ist damit – wie auch die Begründung des Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Zeitpunkt und Folgen der Aktenübermittlung

Rz. 20 Die Übermittlung der den Streitfall betreffenden Akten an das Gericht ist nach dem Wortlaut des § 71 Abs. 2 FGO nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern soll unmittelbar nach Zustellung der Klageschrift erfolgen. Einer Aufforderung durch das Gericht bedarf es nicht. Allerdings ist § 71 Abs. 2 FGO unter prozessökonomischen Gesichtspunkten dahin auszule...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.4.1.3 Restriktive Normauslegung

Rz. 20 Einschränkungen der Freiheitsgrundsätze durch den Staat müssen auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhen.[1] Dies schließt eine ausufernde Datennutzungs- und Ermittlungsberechtigung auf Basis des § 88b AO aus. Rz. 21 Es bedarf dementsprechend einer dies berücksichtigenden verfassungskonformen Auslegung der Norm.[2] § 88b AO regelt in verfassungskonfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 2 FGO hat die beklagte Finanzbehörde die den Streitfall betreffenden (Verwaltungs-)Akten nach Empfang der Klageschrift – von Amts wegen – im Original an das Gericht zu übermitteln.[1] Die Verpflichtung zur Aktenvorlage gilt hiernach nicht für andere Behörden, auch nicht für eine beigetretene Behörde i. S. d. § 122 Abs. 2 FGO i. V. m. § 57 Nr. 3 FGO.[2] ...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.1 Abgrenzung zum allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG

Hinweis Hintergründe Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verpflichtet als Grundrecht in seiner Schutzfunktion den Gesetzgeber und subsidiär auch die Rechtsprechung, bei der Ausgestaltung der Privatrechtsordnung gleichheitswidrige Regelbildungen auszuschließen. In Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich aus diesem allgemeinen Gleichheitssatz die Pflicht des Staates, grav...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d. h. sachlich unbegründete Ungleichbehandlung zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, Ruhegeld, Betriebliche Altersversorgung). Aber auch allgem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Zuwendungen an politische Parteien

Rz. 7 Die Steuerermäßigung wird gewährt für Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG , sofern die jeweilige Partei nicht gem. § 18 Abs. 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist.[1] Zuwendungen sind gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG Spenden und Mitgliedsbeiträge (§ 10b EStG Rz. 10, 26ff.). Die Parteieigenschaft setzt voraus, dass Vereinigungen vo...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den Grundsatz

Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind je nach Maßnahme unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer nachteilige Rechtshandlungen (Kündigung, einseitige Leistungsbestimmungen jeder Art, Widerruf von freiwilligen Leistungen), die unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergehen, sind unwirksam. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichhei...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2 Abgrenzung zu gesetzlichen Regelungen

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in vielen gesetzlichen Regelungen verankert, die allesamt Spezialregelungen zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen und vorrangig anwendbar sind. Daher ist eine Abgrenzung von diesen spezielleren Diskriminierungsverboten notwendig. Praxis-Beispiel Gesetzliche Regelungen mit Pflicht zur Gleichbehandlung Die...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.3 Unterschiede nach Beschäftigtenstatus

Statusmerkmale werden gern als Differenzierungsgründe herangezogen, da sie scheinbar objektive und neutrale Differenzierungen ermöglichen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Untersuchung der Gruppenbildung In einem ersten Schritt ist die Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer zu untersuchen. Gleichbehandlung kann verlangen, wer zu den vergleichbaren Arbeitnehmern gehört. Ve...mehr

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Familienversicherung / 1 Beitragslose Versicherung

Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates.[1] Dieser Grundsatz wird im Sozialgesetzbuch übernommen. Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.[2] Dieses Recht wird u. a. dadurch umgesetzt, dass für versicherte Familienangehörige Beiträge nicht erhoben werden.[3]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 2 Die Steuerermäßigung des § 34g EStG gilt seit Vz 1984 für Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) an politische Parteien. Sie ist später rückwirkend ebenfalls ab Vz 1984 auf Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter ausgedehnt worden. Die Einfügung erfolgte im Rahmen der Neuordnung des Parteispendenabzugs ab 1984.[1] Die Begünstigung für Vereine ohne Parteicharak...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 5 In der bis Ende 1993 geltenden Fassung war die Vorschrift mit dem GG vereinbar. Es ist insbesondere vertretbar, dass nur ESt-Pflichtige von der Vorschrift profitieren und Personen mit geringem Einkommen nicht betroffen sind.[1] Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des PartG v. 28.6.2002[2] wurden die Höchstbeträge ab dem Vz 2002 auf den noch heute geltenden Betrag von 82...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.1 Grundlagen

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist gesetzlich nicht normiert. Er wurde von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus § 242 BGB entwickelt und ist inhaltlich durch die Regeln des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG geformt.[1] Als Gewohnheitsrecht ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz mittlerweile allgemein anerkannt und bildet ein grundlegendes Prinzip d...mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / 1 Einführung

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist gesetzlich nicht geregelt, sondern von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus § 242 BGB entwickelt. Der Inhalt ergibt sich hingegen maßgeblich aus Art. 3 Abs. 1 GG.[1] Zu seinem wesentlichen Inhalt gehört die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gleichbehandlung der beschäftigten Arbeitnehmer. Dem Arbeitgeber ist hierbei ...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.3 Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsanspruch soll eine Ungleichbehandlung in der Sache verhindern. Daher sind Gegenstand der Prüfung stets konkrete einzelne Ansprüche oder Rechte eines Arbeitnehmers. Wichtig Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.3 Zulagen/Zuschläge

Bei der Zulagengewährung ist zulässiger Differenzierungsgrund allein der Zweck der Zulage. Arbeitskräftemangel kann Zulagen rechtfertigen, um Arbeitnehmer zu gewinnen oder zu halten. Diese sog. Arbeitsmarktzulagen müssen bei neu eingestellten Kräften nicht fortgeführt werden, wenn der Arbeitskräftemangel nicht mehr besteht. Ein sachlicher Grund liegt nicht allein in dem Umstan...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.1 Mitarbeiter bei Rundfunk- und Fernsehanstalten

Rz. 145 Voraussetzungen Nach der Rechtsprechung des BVerfG umfasst die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Rundfunkfreiheit auch das Recht der Rundfunk- und Fernsehanstalten, frei von fremdem, insbesondere staatlichem Einfluss über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Mitarbeiter zu bestimmen, die an Hörfunk- oder Fernsehsendungen inhaltlich gestalte...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.9 Verkündigungsnahes Personal einer religiösen Gemeinde

Rz. 191a Die Befristung des Arbeitsvertrags eines bei einer religiösen Gemeinde verkündigungsnah beschäftigten Arbeitnehmers kann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt sein. Derartige Arbeitsverhältnisse sind verfassungsrechtlich geprägt, denn die Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG gewährleistet religiösen Gemeinden Freiräume bei der Wahl des Ver...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.7 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 355 Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann durch Tarifvertrag die Anzahl der Vertragsverlängerungen oder die Höchstbefristungsdauer abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Das Wort "oder" in § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG ist als "und/oder" zu verstehen.[1] Das entspricht der Gesetzesbegründung, wonach tarifvertraglich eine andere (höhere oder niedrigere) Anzahl von zulässigen Ve...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 143 Mit diesem Sachgrund wollte der Gesetzgeber in erster Linie verfassungsrechtlichen, sich aus der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 GG) ergebenden Besonderheiten bei der Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge mit programmgestaltenden Mitarbeitern von Rundfunkanstalten und mit Bühnenkünstlern Rechnung tragen.[1] Diese Beson...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.2 Vereinbarkeit mit Unionsrecht und Verfassungsrecht

Rz. 107 Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des EuGH mit Unionsrecht vereinbar. [1] Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Bestimmung das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses ohne Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen zulässt.[2] Die Vorschrift steht weder im Widerspruch zu der Richtlinie 2000/78/EG noch zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbaru...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 40 Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) vom 15.5.1986 enthält besondere Befristungsregelungen, durch die der Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Beschäftigung approbierter Ärzte zum Zweck der Weiterbildung erleichtert werden soll.[1] Das Gesetz sollte ursprünglich am 31.12.1997 außer Kraft treten. Dies wurde vom Gese...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.8 Landesrechtliche Regelungen

Rz. 119 Soweit der Bundesgesetzgeber von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG hinsichtlich der Regelung des Befristungsrechts keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat, können landesgesetzliche Vorschriften die Befristung von Arbeitsverträgen regeln. Dies hat das BAG für im Arbeitsverhältnis beschäf...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.3 Bühnenkünstler

Rz. 157 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern entspricht langjährigem Bühnenbrauch. Bereits der Normalvertrag Solo (NV Solo) vom 1.5.1924, der für Solisten galt, ging vom befristeten Bühnenarbeitsverhältnis als Regelfall aus. An dieser tariflichen Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Die Tarifvertragsparteien haben in § 2 Abs. 2 des am 1.1.2003 in K...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.7.2 Voraussetzungen nach neuem Recht

Rz. 274 Voraussetzung für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist, dass der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Dies erfordert, dass die Mittel haushaltsrechtlich mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung versehen sind. Die Haushal...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.5 Schwerbehindertenrecht

Rz. 24 Schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX) ein spezieller Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Rz. 25 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX kann im Gegensatz zu dem Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG von Beginn des Arbe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.6 Sportler

Rz. 187 Auch die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Berufssportler kann u. U. nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt sein. Das BAG hat entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenz-Spielern der 1. Fußball-Bundesliga regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt ist.[1] Von einem Lizen...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.8 Gerichtlicher Vergleich (Abs. 1 Satz 2 Nr. 8)

Rz. 288 Bereits vor dem Inkrafttreten des TzBfG wurde eine Befristung oder auflösende Bedingung, die in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde, als rechtswirksam angesehen. Eines gesonderten weiteren Sachgrunds bedurfte es dazu nicht. Dies setzte voraus, dass der Vergleich zur Beilegung einer Bestandsstreitigkeit, d. h. eines Kündigungsschutzverfahrens oder einer Bef...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.10 Rückkehrmöglichkeit zum bisherigen Arbeitgeber

Rz. 241 Die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zu seinem bisherigen Arbeitgeber während der Dauer des befristeten Arbeitsvertrags fortbesteht, ist sachlich gerechtfertigt, wenn dem Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine gesicherte Rückkehrmöglichkeit in das bisherige Arbeitsverhältnis zusteht.[1] Rz. 242 Dies hat das BA...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.6 Streubesitzdividende

Seit 1.3.2013 zugeflossene Dividenden aus sog. Streubesitzbeteiligungen sind nicht mehr steuerbefreit. Es ist fraglich, ob die auf § 8b Abs. 4 KStG beruhende ungleiche steuerliche Behandlung einer Beteiligung mit z. B. 9 % gegenüber einer Beteiligung mit 10 % verfassungsgemäß ist. Darüber hatte das FG Hamburg zu entscheiden, das verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hat.[1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kabelfernsehen im Mietrecht / 5 Zustimmungspflicht des Vermieters

Kann der Mieter in eigener Regie und auf eigene Kosten seine Mietwohnung an das Kabel anschließen? Muss der Vermieter die Herstellung des Anschlusses dulden und dem Mieter die Erlaubnis erteilen? Hinweis Anspruch aus Treu und Glauben Soweit nicht ausdrückliche vertragliche Vereinbarungen bestehen, kann der Mieter ein entsprechendes Verlangen nur auf den Grundsatz von Treu und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Testamente und S... / a) Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB)

Das eigenhändige Testament ist handschriftlich zu errichten und eigenhändig zu unterschreiben (§§ 2231 Nr. 2, 2247 Abs. 1 BGB). Ein Testament gilt als eigenhändig errichtet, wenn der Erblasser alle wesentlichen Inhalte selbst in seiner eigenen Handschrift verfasst. Die individuelle Handschrift dient dabei u.a. als Nachweis für die geistige Urheberschaft des Testaments (Ident...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 2.1 Ausschreibungserfordernis

Nach allgemeinem Arbeitsrecht ist es nicht erforderlich, freie Stellen auszuschreiben und sie damit zur Wahrung der Chancengleichheit oder aus anderen Gründen jedermann zugänglich zu machen (für den Sonderfall des öffentlichen Dienstes aufgrund von Art. 33 GG, s. unten). Vorbehaltlich der Mitwirkungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrates ist es daher Angelegenheit des Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 11.1 Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Zugang zu einem öffentlichen Amt

Das Institut der Konkurrentenklage gibt es nur im Bereich des öffentlichen Dienstes (Bund, Land, Kommunen, juristische Personen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts), da es bei dieser Klage um einen Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG auf Zugang zu einem öffentlichen Amt geht. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.2 Inhaltliche Anforderungen an Stellenausschreibungen

Um eine Stellenanzeige diskriminierungsfrei zu formulieren, sind insbesondere einige Gesichtspunkte zu beachten: Der Text ist geschlechtsneutral zu formulieren. Die Stellenausschreibung sollte sich gleichermaßen an Frauen, Männer und Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, richten (z. B. "Sekretär/Sekretärin (m/w/d)"). Es kann ...mehr

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Einstellung / 11.2 Anspruch auf Neubescheidung der Bewerbung

Die Auswahlentscheidung hat sich an den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG auszurichten (Leistungsprinzip, Bestenauslese). Diese Kriterien sind: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Die Eignung des Bewerbers hebt auf seine Veranlagung ab als auch auf die körperliche Leistungsfähigkeit, Intelligenz, Willensstärke und charakterliche Ausprägung. Der Gesichtspunkt der Befähi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 11.4 Anspruch auf Schadensersatz

Dem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber stehen Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm richtigerweise die Stelle hätte übertragen werden müssen.[1] D.h. jedoch, dass für einen Anspruch auf Schadensersatz alleine die Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht ausreicht, sondern dass das Verhalten des Arbeitgebers für den Schaden eines zurückgewiesenen Bewerber...mehr

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Einstellung / 5.3 Weitere zusätzliche Pflicht für öffentliche Arbeitgeber zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (§ 165 SGB IX)

Gemäß § 165 Satz 1 SGB IX melden die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze. Gemäß § 165 Satz 3 SGB IX werden schwerbehinderte Menschen, die sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben haben oder von der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 12.4 Mögliche Einwendungen des Personalrats

Will der Personalrat einer beabsichtigten Einstellungsmaßnahme seine Zustimmung versagen, muss er seine Ablehnung auf einen der im Versagungskatalog (§ 78 Abs. 5 BPersVG) abschließend aufgeführten Versagungsgründe stützen (Näheres unter Mitbestimmung/Mitwirkung – Mitbestimmungsverfahren). Er kann zwar auch andere Einwendungen vorbringen, mit denen sich die Dienststelle sachl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Verfassungsrechtliche Grundlage

Rz. 3 Jede Mutter hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 4 GG). Das ist nicht nur ein Programmsatz, sondern ein konkreter, objektiv-rechtlicher Schutzauftrag, aus dem das BVerfG[1] auch die Notwendigkeit eines besonderen Kündigungsschutzes für schwangere Arbeitnehmerinnen abgeleitet hat. Das MuSchG verwirklicht den staatlichen Schutzauftrag, der s...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.3 Einladung zum Vorstellungsgespräch

Private Arbeitgeber können grundsätzlich – nach der Unterrichtung von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat – frei entscheiden, welche Bewerber sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind dagegen dazu verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Die Einladungspflicht gilt auch für interne Stelle...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.6 Entscheidungsfristen

Das Integrationsamt soll seine Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags treffen.[1] Es darf diese Frist aus sachlichen Gründen überschreiten. Fehlen allerdings sachliche Gründe für ein Überziehen der Frist, hat der Arbeitgeber unter Umständen Schadensersatzansprüche nach § 839 BGB, Art. 34 GG. In den Fällen des § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 SGB IX ist das...mehr