Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Kein materielles Prüfungsrecht des FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, ob die Aufwandsentschädigung den tatsächlich entstandenen Aufwand offenbar übersteigt

Rn. 423 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BVerfG BStBl II 1999, 502 sah jedenfalls darin keinen Gleichheitsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), dass das FA bei § 3 Nr 12 S 1 EStG, anders als bei S 2, nicht nachprüfen darf, ob der Aufwandsersatz höher als der tatsächlich entstandene Aufwand ist (ebenso BFH BStBl II 1983, 75). BFH BStBl II 2014, 248 hält die Vorschrift für insoweit verfassungsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / adb) Progressionsvorbehalt

Rn. 74 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung der Leistungen in den Progressionsvorbehalt bestehen grds nicht (BVerfG BStBl II 1975, 758). Es liegt im gesetzgeberischen Spielraum. Eine andere Frage ist es, ob wegen der nur teilweisen Einbeziehung von Lohn-/Einkommensersatzleistungen Art 3 Abs 1 GG verletzt ist. Dazu s § 32b Rn 5 ff (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1892 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtlich unproblematisch ist, dass § 3 Nr 51 EStG nur ArbN begünstigt, dh, Trinkgelder an Selbstständige sind nicht steuerfrei (aA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 170, 41. Aufl 2022). Rn. 1893 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 1999, 361 entschied, dass – was mit § 3 Nr 51 EStG nur indirekt zu tun hat – die Besteuerung von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die in den LStR erwähnten steuerfreien Leistungen

Rn. 221 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 6 EStG erfasst nach Ansicht der FinVerw (vgl H 3.6 EStH 2021 iVm R 3.6 Abs 1, 2 LStR 2023):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bezüge bzw Bezügeempfänger iSd § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 434 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Von § 3 Nr 12 S 1 EStG erfasste Bezüge bzw Empfänger solcher Bezüge (s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 12 EStG Rz 8): Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister (vgl § 12 Abs 3, 5 BminG vom 27.07.1971, BGBl I 1971, 1166), Landesminister, Bundesratsmitglieder (zB deren Aufwandsentschädigung iHv EUR 60 täglich, s OFD Han vom 06.08.2007, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Der Zweck der Beihilfe (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

Rn. 388 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Beihilfe muss folgende Zwecke unmittelbar, dh nicht bloß mittelbar (also über Zwischenstufen) fördern (BFH BStBl II 1972, 566; 2017, 432; FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): Erziehung Ausbildung Wissenschaft Kunst. Rn. 388a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (2) Das Kriterium der Unmittelbarkeit[ Die Rspr unterscheidet für die Fra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerliche Rechtsgrundlage

Rn. 303 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die "Betriebsaufspaltung" ist ein auf Richterrecht (s zB RFH RStBl 1945, 34; zur historischen Entwicklung der Rspr und deren Begründung ausführlich s Wacker, FR 2021, 544 zu III.) beruhendes "Rechtsinstitut" des Ertragsteuerrechts zur Abwehr einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens durch ESt- und GewSt-Vermeidung (so zB BFH v 29....mehr

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FF 04/2026, Auswirkungen de... / IV. Einordnung und Bewertung der Entscheidung

Der BGH entwickelt seine Rechtsprechung, die er mit seiner Entscheidung zum paritätischen Wechselmodell im Kindschaftsrecht im Jahr 2017 begonnen hat, konsequent fort. Seit dem Jahr 2020, in welchem der BGH erstmals davon abrückte, dass eine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht notwendig eine Entscheidung für ein Residenzmodell beinhalte, hatten sich verme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hegemann/Querbach, Die stille Beteiligung von KapGes nach dem StVergAbG, GStB 2003, 268; Wagner, Das Verlustausgleichs- und -abzugsverbot nach § 15 Abs 4, insbesondere bei Termingeschäften und bei stillen Gesellschaften, DStZ 2003, 798; Ronge, Zur Beendigung atypisch stiller Beteiligungen im GmbH-Konzern, FR 2004, 78; Groh, Verluste in der stillen Gesellschaft, DB 2004, 668; Int...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Leistungen nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 08.05.1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (vom 17.07.2017, BGBl I 2017, 2443)

Rn. 906 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Rechtsentwicklung s Rn 900a. Rn. 907 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Grundsatz: Das Gesetz sieht die pauschale Aufhebung aller strafgerichtlichen Urteile, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen in der BRD (§ 175, 175a StGB aF), in der DDR (§ 151 StGB aF) und zuvor in der Nachkriegszeit in deren späteren Staatsgebieten ergangen si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Der Zuschuss für die Wohneigentumsbildung iRd Programms "Stadtumbau Ost" (§ 3 Nr 58 EStG Fall 5)

Rn. 2029 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das StÄndG 2001 (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794) erweiterte in Art 1 Nr 3a den § 3 Nr 58 EStG (ab VZ 2001) um Zuschüsse für die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren nach den Regelungen zum Stadtumbau Ost in den Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art 104a Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 185. Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes u von steuerlichen Vorschriften v 08.05.2012, BGBl I 2012,1030

Rn. 205 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die Länder sind verpflichtet, an die Gemeinden einen bestimmten Anteil an ihrem Aufkommen an LSt und veranlagter ESt sowie am Aufkommen an KapSt abzuführen. Der bei der Aufteilung des Aufkommen aus veranlagter ESt sowie LSt und KapSt zwischen Ländern u Gemeinden anzuwendende Verteilungsmaßstab wird nach Art 106 Abs 5 GG bundesgesetzlich fes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Geld- und Sachbezüge, die Wehrpflichtige während des Wehrdienstes nach § 4 WpflG erhielten (§ 3 Nr 5 Buchst a EStG aF)

Rn. 210 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst a EStG aF behandelte Geld- und Sachbezüge bzgl der Steuerfreistellung gleich. Rn. 211 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Geld- und/oder Sachbezüge mussten "Wehrpflichtige" erhalten. § 1 WPflG versteht darunter alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche iSd GG sind und ihren ständigen Aufenthalt in der BRD haben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Herkunft der Stipendien (§ 3 Nr 44 S 1, 2 EStG)

Rn. 1644 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Stipendien sind nur dann begünstigt, wenn sie von bestimmten Stipendiengebern oder bestimmten Mitteln gewährt werden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 1640 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 44 EStG ist seit 1964 (s BFH BStBl II 2004, 190) anzuwenden. Überblick über die Vorschrift: Rn. 1640a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht, Rechtsentwicklung

Rn. 338 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nicht im ursprünglichen Regierungsentwurf (BT-Drucks 16/10189), aber auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 16/11055, 9; BT-Drucks 16/11108, 14) wurde im nicht mehr belegten § 3 Nr 10 EStG eine neue Regelung durch Art 1 Nr 3 JStG 2009 ab VZ 2009 (Art 1 Nr 41a JStG 2009, BGBl I 2009, 2795) aufgenommen. SenFin Bln vom 18.02.2010, DB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcb) Unterstützungen und Erholungsbeihilfen an ArbN im privaten Dienst

Rn. 385 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach R 3.11 Abs 2 LStR 2023 "Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst" müssen Unterstützungen dem Anlass nach gerechtfertigt sein, zB in Krankheits- und Unglücksfällen. Weitere Voraussetzungen für die Steuerfreiheit für Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst sind – falls der Betrieb mehr als 5 ArbN beschäftigt – (kumulativ): die Unters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Steueränderungsgesetz vom 16.11.1964, BStBl I 64, 553

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Zum Teil wesentliche Änderungen und Ergänzungen wurden zumeist mit Wirkung für den VZ 1965 eingeführt. Es handelt sich um Neufassungen innerhalb des § 3; um eine Erhöhung der sofort abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter iSd § 6 Abs 2 von bisher 600 auf 800 DM; um Gültigkeitsverlängerungen der §§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Verfassungsrecht, EU-Recht

Rn. 2580 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1, Art 7 des Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (REITG vom 28.05.2007, BGBl I 2007, 914) fügte mit Wirkung ab 01.01.2007, also rückwirkend in § 3 EStG die Nr 70 ein, die sich mit Steuervergünstigungen in Bezug auf REIT (real estate investment trusts, zur Legaldefinition s § 1 Abs 1 REITG) b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertrag von Gewerbesteuermerkmalen der Betriebsgesellschaft auf das Besitzunternehmen bzw dto von Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei der Investitionszulage

Rn. 303a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zwischen Steuergläubiger und Besitzunternehmen bzw Betriebsunternehmen bestehen – ohne Rücksicht auf die personelle und sachliche Verflechtung beider Unternehmen – zwei voneinander unabhängige, je steuerlich selbstständig zu beurteilende Steuerschuldverhältnisse (BFH v 18.12.1997, BFH/NV 1998, 743) mit der Folge, dass Besitz- und Betriebs...mehr

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FF 04/2026, Anspruch eines ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller (Ehemann) verlangt von der Antragsgegnerin (Ehefrau) die Mitwirkung an einer Eigenbedarfskündigung hinsichtlich einer zu Wohnzwecken vermieteten Immobilie, die im hälftigen Miteigentum der Eheleute steht. [2] Die Beteiligten erwarben ein in der Nähe der Ehewohnung gelegenes Einfamilienhaus, das sie Anfang 2019 an die (heute) 84-jährige verwitw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zielsetzung der Familien-PersGes

Rn. 106 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine allg anerkannte Begriffsbestimmung der Familien-PersGes gibt es nicht (s Hennerkes/May, DB 1988, 483, FN 1; Messmer, StbJb 1979/80, 163, 165). Die Orientierung an § 15 AO scheint mir für die Praxis ungeeignet (s hierzu mwN Stuhrmann, FS Schmidt 1993, 404 mwN; aA Carlé/Halm, KÖSDI 2000, 12 383 mwN). Das Rechtsinstitut ist geschaffen von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 81. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz), BGBl I 90, 1318

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 14.05.1991 hat der Deutsche Bundestag das Solidaritätsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Die erforderliche Verpflichtung von Arbeitgebern, Geldinstituten, Kapitalgesellschaften zum Einbehalt der Ergänzungsabgabe neben Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Aufsichtsratsteuer etc ergibt sich jedoch erst aus einer Vorschrift des Steueränderu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kruse, Die Grundprobleme der PersGes im Steuerrecht, Köln 1979, 41; Messmer, Die Gesellschafter und Mitunternehmer des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FS Döllerer, 1988, 429; Messmer, Rechtssubjekte iRd Besteuerung gem § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FR 1990, 205; Martini, Das Verhältnis des persönlichen KSt-Tatbestandes zur Mitunternehmerschaft – Die steuerliche Zuordnung von Personenvereinigunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 216. Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2886

Rn. 236 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Historie: Am 10.10.2019 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 15.11.2019 in 2./3. Lesung. Der Bundesrat hat danach am 29.11.2019 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs 2 GG mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird. Am 18.12.2019 erfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 153 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit dem StBereinG 1986, BStBl I 1985, 2436 wurde die Rspr gesetzlich kodifiziert in § 15 Abs 3 Nr 1 EStG, auch in Reaktion auf den GrS des BFH, der in einem Nebensatz zum Grundsatzurteil betreffend den Wegfall der Gepräge-Rspr (s Rn 166) die Wirkung der Abfärbung auf die GewSt beschränkt hatte (also insbesondere bei vermögensverwaltenden Pe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Rn. 1720 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Übertragung von einzelnen WG zwischen beteiligungsidentischen PersGes war bis zur Änderung durch das JStG 2024 nicht ausdrücklich in § 6 Abs 5 S 3 EStG geregelt. Sie erfüllte keinen der in den Nr 1–3 genannten Übertragungstatbestände. Eine entsprechende Regelung war im Bericht des BMF als Grundlage zum UntStFG enthalten, ist jedoch im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Zu § 3 Nr 36 S 2 EStG aF und nF

Rn. 1278 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus Gründen der Gleichbehandlung (Art 3 Abs 1 GG) kommt es für die Steuerfreiheit der Pflegeleistungen und des Umfangs der Steuerfreiheit (s Rn 127 ff) nicht darauf an, ob der Pflegebedürftige für die häusliche Pflege das Pflegegeld aufgrund gesetzlicher Pflegeversicherung erhält (§ 3 Nr 36 S 1 EStG) das Pflegegeld aufgrund privater Pflegeve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Autodidakten

Rn. 128c Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wegen der Schwierigkeiten von Autodidakten, die nicht über einen förmlichen Abschluss (Bachelor soll ausreichend sein; FG BBg EFG 2014, 456) als Absolvent einer Hochschule/Fachhochschule/Fachschule verfügen s BFH 19.01.2017, BFH/NV 2017, 732; BFH v 05.04.2011, BFH/NV 2011, 1133; BFH v 14.07.2007, BFH/NV 2007, 2091; BFH v 19.09.2002, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die begünstigten Aufwendungen

Rn. 2156 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Zuschüsse (allgemein) § 3 Nr 62 S 2 EStG stellt die dort genannten "Zuschüsse" steuerfrei. Das Wort "Zuschüsse" verlangt eine eigene Beitragspflicht des ArbN, die der ArbG bezuschusst (BFH BStBl II 2016, 675). Rn. 2156a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Zuschüsse des ArbG müssen sich beziehen auf Aufwendungen des ArbN für:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerstellung

Rn. 23e Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Verwaltungsanweisungen: OFD Erfurt v 23.10.2003, S 2241 A-08 – L 221, GmbHR 2004, 209 (Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft). OFD Ffm v 12.12.2024, S 2241 A-00019–0357-St 517 (Ertragsteuerliche Behandlung der atypischen stillen Gesellschaft). Die Rspr hält einzelne Merkmale durchaus für verzichtbar, dh, Mitunte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 1 Abweichungskompetenz der Länder – sog. Länderöffnungsklausel

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019[1] wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[2] die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Ar...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 5.2.1 Formelle Verfassungsmäßigkeit – Gesetzgebungskompetenz

Rz. 75 Die Länder, die abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG landesspezifische Steuermesszahlen normiert haben, konnten sich auf ihre Gesetzgebungs- bzw. Abweichungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019[1], wonach die Länder abweichende Regelungen über die Grundsteuer treff...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 2 Allgemeine verfassungsrechtliche Anforderungen

Rz. 8 Länder, die bei der Grundsteuer und dem dazugehörenden Bewertungsrecht vom Bundesrecht abweichende landesrechtliche Regelungen treffen, können sich formell auf ihre Gesetzgebungskompetenz (sog. Abweichungskompetenz, Rz. 1 ff.) aus Art. 105 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019[1] stütz...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.1 Gesetzgebungskompetenz

Rz. 23 Die Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg für das LGrStG ergibt sich aus Art. 105 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019[1], wonach die Länder abweichende Regelungen über die Grundsteuer treffen können, wenn der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit G...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.2.2.1 Gesetzgebungskompetenz

Rz. 51 Unter der Voraussetzung, dass die im Rahmen der wertunabhängigen Flächenmodelle ermittelte Grundsteuer als eine Grundsteuer im finanzverfassungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren ist (Rz. 45, 53 und 56), konnten sich die Länder, die ein entsprechendes wertunabhängiges Flächenmodell umsetzen, auf ihre Gesetzgebungs- bzw. Abweichungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 S. 1 i. ...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die den Gemeinden in § 1 NWGrStHsG landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (S. Allgemeine Ausführungen z...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.3 Bürokratieabbau

Rz. 65 Die Inanspruchnahme der sog. Länderöffnungsklausel im Bereich der sog. Grundsteuer B (Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens) wurde von den abweichenden Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen auch mit der Reduzierung des Aufwands gegenüber den bundesgesetzlichen Regelungen begründet.[1] Bei einem Abgleich der erforder...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.2.1 Formelle Verfasungsmäßigkeit – Gesetzgebungskompetenz

Rz. 90 Den Gemeinden landesgesetzlich die Möglichkeit einzuräumen, die Hebesätze für die Grundsteuer innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet hinsichtlich der formellen Verfassungsmäßigkeit keinen Bedenken. Nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG haben ...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Nachdem sich im Laufe des Jahres 2024 anhand der festgestellten Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der darauf aufbauend festgesetzten Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025 unter der Prämisse einer aufkommensneutralen Reform der Grundsteuer (S. Allg...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 3 Überblick über die Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel

Rz. 12 Von der Abweichungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG haben bislang 14 Länder Gebrauch gemacht. Im Bereich der sog. Grundsteuer A (Steuergegenstand: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) übernehmen – abgesehen von geringfügigen punktuellen Abweichungen – alle Länder die bundesgesetzl...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.3 Verfassungsrechtliche Einwände

Rz. 28 Insbesondere gestützt auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof aus dem Jahr 2020 im Auftrag des ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. -[1] werden gegen die Ausgestaltung der Grundsteuer als modifizierte Bodenwertsteuer verschiedene verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Rz. 29 Da sich eine allein am Bodenwert ausgerichtete Grundsteuer von der herköm...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 5.1 Grundkonzeption / Leitgedanke

Rz. 70 In den Ländern Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen sowie Thüringen wird grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht angewandt. Insbesondere die bewertungsrechtlichen Vorschriften im Bewertungsgesetz zur Ermittlung und Feststellung der Grundsteuerwerte bleiben unberührt. Die vorgenannten Länder haben lediglich punktuell von ihrer Abweic...mehr