Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Gesellschafter

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.4.2 Abberufung des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 223 Abberufung gemäß §§ 38, 46 Nr. 5 GmbHG Wird der Komplementär-GmbH die Geschäftsführungsbefugnis entzogen, bleibt die Stellung ihres Geschäftsführers als ihr Organ davon rechtlich unberührt. Auswirkungen hat es insofern, als er nicht länger befugt ist, als mittelbarer Geschäftsführer die Geschäfte der KG zu führen, da ihm hierzu nun seine durch die GmbH vermittelte Kom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.7 §§ 30 f. GmbHG

Rz. 320 Eine über den Betrag seiner Einlage hinausgehende Haftung des Kommanditisten kommt auch unter Berücksichtigung der §§ 30 f. GmbHG in Betracht. Nach § 30 Abs. 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen einer GmbH nicht ihren Gesellschaftern ausgezahlt werden. Zuwendungen, die diesem Verbot zuwiderlaufen, müssen der GmbH erstattet werden, u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 594 Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen hat jeder GmbH-Gesellschafter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund zum Austritt auf Seiten des Gesellschafters gegeben ist und andere zumutbare Möglichkeiten, sich von der Gesellschaft zu trennen, nicht bestehen.[1] Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn die Gesellschaft Maßnahmen trif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.1 Ordentliche Kündigung

Rz. 593 GmbH-Gesellschafter können nach der gesetzlichen Regelung ihre Mitgliedschaft nicht im Wege einer ordentlichen Kündigung beenden.[1] Nach dem GmbHG kann sich ein Gesellschafter von der Gesellschaft gegen ihren Willen – abgesehen vom Sonderfall des Preisgaberechts bei unbeschränkter Nachschusspflicht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GmbHG – nur im Wege der Anteilsübertragung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3.1 Bestellung des Geschäftsführers

Rz. 206 In einer GmbH sind Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht immer in der Person des Geschäftsführers vereint, §§ 6, 35 GmbHG. Die Gesellschafter der GmbH sind in der Wahl ihrer Geschäftsführer frei. Sie können jeden beliebigen Dritten, einen GmbH-Gesellschafter oder auch einen Kommanditisten der KG zum Geschäftsführer bestimmen.[1] Sie müssen sich aber an die s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.3 Koordinierung von Kündigung und Ausschluss in den Gesellschaftsverträgen der GmbH und der GmbH & Co. KG

Rz. 606 Sind die Gesellschafter der Komplementär-GmbH gleichzeitig Kommanditisten der GmbH & Co. KG und besteht ein Interesse, diese Beteiligungsidentität und damit auch die einheitliche Willensbildung in beiden Gesellschaften zu sichern, ist in den Gesellschaftsverträgen entsprechend Vorsorge zu treffen. In der GmbH-Satzung sollte geregelt werden, dass die Kündigung oder de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.3 Koordinierung von Nachfolgeregelungen in den Gesellschaftsverträgen der GmbH & Co. KG und GmbH

Rz. 631 Sind die GmbH-Gesellschafter gleichzeitig Kommanditisten der GmbH & Co. KG und besteht ein Interesse, diese Beteiligungsidentität zu erhalten, sind in den Gesellschaftsverträgen entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Im Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG kann ein bestimmter Erbe unter Ausschluss der weiteren Erben eines Kommanditisten durch Aufnahme einer qualifi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.2.3 Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 231 Für den GmbH-Geschäftsführer ist ein Wettbewerbsverbot zwar gesetzlich nicht geregelt. Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch aus seiner Treuepflicht, dass er im Geschäftszweig seiner Gesellschaft für eigene Rechnung keine Geschäfte tätigen darf.[1] Daraus ergibt sich mittelbar auch ein Wettbewerbsverbot gegenüber der KG. Denn in einer typischen GmbH & Co. KG ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 3 Koordinierung der Gesellschafterwechsel bei der GmbH und bei der GmbH & Co. KG

Rz. 587 Sind die Gesellschafter der Komplementär-GmbH gleichzeitig Kommanditisten der GmbH & Co. KG, besteht in der Regel ein Interesse, diese Beteiligungsidentität und damit die einheitliche Willensbildung in beiden Gesellschaften zu erhalten. Bei einem Gesellschafterwechsel ist sie gefährdet, da sich die Abtretung von GmbH- und KG-Anteilen nach unterschiedlichen Regeln vol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3.4 Haftung des Geschäftsführers

Rz. 215 Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH Der Geschäftsführer haftet der GmbH bei Pflichtverletzungen nach § 43 GmbHG. Er hat seine Pflichten verletzt, wenn er nicht die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG angewendet hat. Verlangt wird die Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann in verantwortlich leitender Position bei selbst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.3.3 Genehmigung von Insichgeschäften

Rz. 286 Fehlt eine generelle Befreiung von dem Selbstkontrahierungsverbot im Gesellschaftsvertrag, kann das schwebend unwirksame Insichgeschäft nachträglich durch Genehmigung wirksam werden. Zuständig für die Genehmigung eines Insichgeschäfts zwischen der Komplementär-GmbH und einem GmbH-Geschäftsführer sind weitere vorhandene alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Gi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.2.2 Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 629 Die Vererbbarkeit des GmbH-Anteils kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen werden.[1] Auch kann der Gesellschaftsvertrag einem Gesellschafter nicht vorschreiben, an wen er seinen Geschäftsanteil zu vererben hat. Die GmbH-Satzung kann aber bestimmen, was mit dem Geschäftsanteil nach seinem Anfall bei den Erben geschehen soll.[2] Der Gesellschaftsvertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 598 Im GmbH-Gesetz ist der Ausschluss eines Gesellschafters – abgesehen von den Sonderfällen des Ausschlusses säumiger Gesellschafter (§§ 21, 28 Abs. 1 GmbHG) und der fingierten Preisgabe bei Nichterfüllung unbeschränkter Nachschusspflichten (§ 27 Abs. 1 Satz 2 GmbHG) – nicht geregelt. Die GmbH-Satzung kann aber vorsehen, dass der Geschäftsanteil eines Gesellschafters von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.3 Rechtsfolgen der Kündigung

Rz. 595 Erklärt der austrittsberechtigte Gesellschafter seine Kündigung gegenüber der Gesellschaft, erwirbt er einen Abfindungsanspruch gegenüber der GmbH.[1] Zahlt die GmbH die Abfindungssumme, kann sie nach ihrer Wahl seinen Geschäftsanteil einziehen[2] oder dessen Abtretung an sich oder einen von ihr benannten Mitgesellschafter oder Dritten verlangen.[3] In der Zeit zwisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.2.2.3 Ausschlussklausel im Gesellschaftsvertrag

Rz. 602 Anstelle der Einziehung eines Geschäftsanteils kann die GmbH-Satzung einen Gesellschafter verpflichten, seinen Geschäftsanteil unter bestimmten Voraussetzungen an einen Mitgesellschafter oder Dritten abzutreten. Sie kann auch die Gesellschafter ermächtigen, einen Mitgesellschafter dadurch auszuschließen, dass sie selbst seinen Geschäftsanteil an Mitgesellschafter ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.2.2.4 Ausschlussklage

Rz. 603 Klageverfahren Nur für den Fall, dass die GmbH-Satzung keine Ausschlussklausel enthält, kann die Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund im Wege einer Klage erfolgen.[1] Kläger ist die durch ihre Geschäftsführer vertretene GmbH.[2] Die Entscheidung, ob eine derartige Klage erhoben werden soll, wird durch einen Gesellschafterbeschluss getroffen. Dieser B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.2.2.2 Einziehung von Geschäftsanteilen

Rz. 599 Voraussetzungen der Einziehung Die Einziehung eines Geschäftsanteiles[1] ist nur möglich, wenn sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist, § 34 Abs. 1 GmbHG. Das Gesetz unterscheidet zwischen Einziehung mit Zustimmung und ohne Zustimmung des Anteilsberechtigten (sog. Zwangseinziehung). Ohne Zustimmung des betroffenen Gesellschafters ist die Einziehung nur zulässig, wen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pensionszahlung trotz laufender Geschäftsführervergütung

Leitsatz Erhält ein beherrschender GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer neben seinem laufenden Gehalt auch die ihm zugesagten Pensionszahlungen, muss dies nicht zwingend zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Sachverhalt Dem Gesellschafter-Geschäftsführer A wurde von seiner GmbH eine Altersversorgung zugesagt. Als A im Jahr 2010 das vereinbarte 65. Lebensjahr erreicht ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot (1)

Leitsatz Pensionszusagen sind auch nach Einfügung des sog. Eindeutigkeitsgebots (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG) anhand der allgemein geltenden Auslegungsegeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist. Lässt sich eine Abfindungsklausel dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende sog. Sterbetafel trotz fehlender ausdrücklic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.5.2 Inboundfall (ausländische Gesellschafter)

Tz. 1588 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 a) Holding-Pers-Ges verfügt im Inl über Vermögen, aus dem Zinsen erzielt werden – Gesellschafter sind im DBA-Ausl ansässig Werden die Zinsen enspr der Verw-Auff als Unternehmens-Eink angesehen (Art 7 OECD-MA), können sie im Inl besteuert werden, wenn eine inl BetrSt vorhanden ist und die Zinsen der BetrSt zuzurechnen sind (Art 11 Abs 4 OECD-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erfordernis der Zustimmung der GmbH-Gesellschafter bei bedeutsamen Geschäften

Zusammenfassung Holen Geschäftsführer bei außergewöhnlichen Geschäften nicht die Zustimmung der Gesellschafter ein, droht die Unwirksamkeit des Geschäfts. Dies ist Ausfluss des Kontrollrechts der Gesellschafterversammlung, welches laut BGH auch in der Liquidation fortbesteht. Hintergrund Eine GmbH mit zwei Gesellschaftern, war Eigentümerin eines Betriebsgrundstücks. Nachdem di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Treuepflicht zwischen GmbH-Gesellschaftern

Zusammenfassung Wird einem Gesellschafter mit einem falschen Hinweis suggeriert, sein Erscheinen zur Gesellschafterversammlung werde sich mangels Stimmrechts nicht auszahlen und erscheint der Gesellschafter tatsächlich nicht zur Gesellschafterversammlung, kann ein dann gefasster Gesellschafterbeschluss wegen Verstoßes gegen die Treuepflicht rechtswidrig sein. Hintergrund Die P...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.1 Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn er im Inland beschäftigt war und im Zeitpunkt des Insolvenzereignisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses hat. Ein Wohnsitz im Inland ist nicht Voraussetzung für die Insolvenzgeldgewährung. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz hat der Gesetzgeber auf die Entw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftliches Interesse des Gesellschafters berechtigt nicht zur Nebenintervention

Zusammenfassung Das rein wirtschaftliche Interesse eines Gesellschafters berechtigt diesen nicht zur Unterstützung der Gesellschaft in einem Rechtsstreit als Nebenintervenient. Es ist erforderlich, dass das Urteil des Gesellschaftsprozesses rechtliche Folgen für den Gesellschafter hat. Damit werden Gesellschafter in der Regel nur als Nebenintervenient zugelassen werden könne...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Juristische Personen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verbindlichkeiten der AG haftet nur das Gesellschaftsvermögen (s. § 1 AktG). Wer vor der Eintragung der Gesellschaft in ihrem Namen handelt, haftet persönlich (s. § 41 Abs. 1 AktG). Bei der KGaA haften die persönlich haftenden Gesellschafter unbeschränkt, nicht jedoch die Kommanditaktionäre (s. § 278 AktG). Bei der GmbH haftet n...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verfügungsmacht

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Unternehmer muss eine eigene, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die Räume oder Einrichtungen haben (BFH v. 23.05.2002, III R 8/00, BStBl II 2002, 512 m. w. N.; BFH v. 17.09.2003, I R 12/02, BStBl II 2004, 396 m. w. N.; Buciek in Gosch, § 12 AO Rz. 12 f.). Sie muss über eine schlichte Mitbenutzung hinausgehen und mit der Ü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Zoll- und Steuerfahndung (§ 171 Abs. 5 AO)

Tz. 81 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 5 Satz 1 AO ordnet eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist an, wenn die Zollfahndungsämter oder die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden (s. § 208 AO) vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Stpfl. mit Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen beginnen. Maßgebender Zeitpunkt für den Eintritt de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Formell ordnungsgemäße Ladung zur Gesellschafterversammlung kann unwirksam sein

Zusammenfassung Das GmbHG stellt in § 51 für Form, Frist und Inhalt von Ladungen zu Gesellschafterversammlungen bestimmte Voraussetzungen auf. Geregelt ist u.a. eine mindestens 1-wöchige Ladungsfrist. In der Satzung können diese Voraussetzungen teilweise abweichend geregelt werden. Eine den Anforderungen widersprechende Ladung ist unwirksam, daraufhin gefasste Beschlüsse u.U...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Es sind nicht nur die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen inländischen Sozialversicherung und zur gesetzlichen inländischen Arbeitslosenversicherung steuerfrei. Das Gesetz befreit die Leistungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers schlechthin, soweit der Arbeitgeber zu diesen durch Gesetz oder Rechtsverordnung verpflichtet ist. Daraus folgt, da...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Beiträge (S. 1)

Rz. 3 Begünstigt sind nur Beiträge des Arbeitgebers; d. h. für Personen, die Arbeitnehmer i. S. d. ESt-Rechts sind. Kommanditisten, die zugleich Arbeitnehmer der KG sind, sind daher aufgrund von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nicht erfasst. Auf die Rentenversicherungspflicht kommt es nicht an; z. B. sind daher auch beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einsichtsrecht von Kommanditisten: Ausschluss im Gesellschaftsvertrag wirksam

Zusammenfassung Jahrelang bestand Streit darüber, ob das Einsichtsrecht von Kommanditisten zur Prüfung des Jahresabschlusses beschränkt oder gar ausgeschlossen werden kann. Das OLG München entschied nun zugunsten der Möglichkeit des Ausschlusses – zumindest wenn dieser nicht ersatzlos geschehe. Eine Parallele zu den nicht abdingbaren Einsichtsrechten von GmbH-Gesellschaftern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Ansprüche der GmbH aus Treuepflichtverletzung

Zusammenfassung Das OLG München hat eine Reihe von Fragen zu Rechten und Pflichten von GmbH-Gesellschaftern entschieden. Es stellte u.a. klar, dass gegen die Treuepflicht verstoßenden GmbH-Gesellschaftern das Geltendmachen von Zurückbehaltungsrechten gegen Herausgabeansprüche der Gesellschaft untersagt ist. Für die hieran anknüpfende, auf Herausgabe gerichtete Klage der Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unzulässigkeit einer Sonderprüfung nur bei Rechtsmissbrauch

Zusammenfassung Eine Sonderprüfung ist nur dann unzulässig, wenn die Beantragung der Durchführung einer solchen rechtsmissbräuchlich ist und eine Treuepflichtverletzung des beantragenden Gesellschafters darstellt. Das gilt auch in der GmbH. Hintergrund Im August 2015 fand eine gemeinsame Gesellschafterversammlung einer GmbH & Co. KG und deren Komplementär-GmbH statt. Beide Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.6 Ausschließung oder Austritt eines GmbH-Gesellschafters gegen Entgelt

Ausgewählte Literaturhinweise Peetz, Voraussetzungen und Folgen der Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen, GmbHR 2000, 749; Wehrstedt/Füssenich, Die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen – Alternativen und Gestaltungsvorschlag, GmbHR 2006, 698; Bacher/Blumenthal, Systematische Darstellung des Ausscheidens eines GmbH-Gesellschafters unter Verwertung seines Geschäftsanteils, GmbH...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis

Alber, Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch einen GmbH-Gesellschafter, GStB 2000, 404. Tz. 360 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Unentgeltliche Nutzungsüberlassungen können mangels Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vermögensvorteils nicht Gegenstand einer verdeckten Einlage sein und führen daher nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (s Tz 374, s Urt des GrS des BFH v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.2 Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Tz. 161 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der BFH (s Urt des BFH v 05.02.1992, BStBl II 1992, 532; v 19.05.1992, BStBl II 1992, 902; v 28.05.1997, BStBl II 1997, 724 und v 29.07.1997, BStBl II 1997, 727) hat einen in der Fachliteratur vor Inkrafttreten des MoMiG ausgetragenen Streit über die Frage beendet, ob kap-ersetzende Maßnahmen des AE dessen Anteil an einer GmbH erhöhen . Der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Peetz, Voraussetzungen und Folgen der Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen, GmbHR 2000, 749; Wehrstedt/Füssenich, Die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen – Alternativen und Gestaltungsvorschlag, GmbHR 2006, 698; Bacher/Blumenthal, Systematische Darstellung des Ausscheidens eines GmbH-Gesellschafters unter Verwertung seines Geschäftsanteils, GmbHR 2009, 246. Tz. 113 Stand: E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Haßelberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Hoffmann, Nochmals: Pensionsverzicht des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 2211; Daragan, Abfindung der Versorgungszusage des Ges-GF einer GmbH d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 113 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Ausschließung oder Austritt eines AE aus wichtigem Grund (s BGHZ 9, 157; 32, 17) können dessen Anteile entweder eingezogen werden (hierzu s Tz 146 ff und s Wehrstedt/Füssenich, GmbHR 2006, 698) oder es kann die Abtretung der Anteile verlangt werden. Ebenfalls hierzu s Bacher/Blumenthal (GmbHR 2009, 246). Im letztgenannten Fall, dh bei Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Bilsdorfer, Stliche Auswirkungen von Bürgschaften eines GmbH-GF, NWB F 3, 10 859; Dörner, Die Inanspruchnahme von Gesellschaftern und nahe stehenden Personen aus unmittelbaren und mittelbaren Bürgschaften zugunsten einer GmbH, INF 1999, 612 und 646; Paus, Veranlassung einer unentgeltlichen Bürgschaft, DStZ 2000, 93; Kohlhaas, Nachträgliche AK auf eine GmbH-Beteiligung und wirts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 1995

Tz. 436 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bis einschl zum VZ 1995 konnten Veräußerungsverluste nach § 17 EStG, soweit nicht Sonderregelungen wie § 50c Abs 1 Nr 2 EStG 1999; § 42 AO oder (ab VZ 1994) § 23 Abs 3 S 4 EStG aF eingreifen, uneingeschränkt mit positiven Eink ausgeglichen werden. Ein danach nicht ausgeglichener Betrag konnte gem § 10d EStG als Verlustrück- oder -vortrag gen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Rass, Der estliche VG und das Kj seines Bezugs, DStR 1972, 487; –en– Zahlung der Schulden einer GmbH und AK iSd § 17 EStG 1976, 1190; Uelner, Aktuelle Fragen des Ertrag-St-Rechts, StbJb 1975/76, 305; Böttcher/Hennerkes, Berechnung des VG einer wes Beteiligung – Sonderfall der Aufstockung einer unwes Beteiligung zu einer wes Beteiligung, RWP 14/D ESt II B 22a; Klauser, Stliche Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Buyer, Mantelkauf: Das neue St-Sparmodell? DB 1987, 1959; wfr, Verlustabzug und Mantelkauf, DB 1987, 2387; Buyer, Nochmals: Mantelkauf – ein Argument für das verdeckte Nenn-Kap, DB 1988, 468; König, Verlustabzug nach Mantelkauf – Erwiderung auf wfr, DB 1988, 206; wfr, Zum Begriff der wes Beteiligung iSd § 17 Abs 1, 3 EStG, DB 1988, 84; Hoffmann, Die Sanierung einer Kap-Ges durch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

(allgemein zu § 17 EStG; weitere Hinw s bei den Einzelthemen) Thiel, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges – der systematische Gehalt des § 17 EStG, BB 1965, 452; Uelner, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung – die Neufassung des § 17 EStG, DStZ/A 1965, 136; Littmann, Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Anteilsveräußerung bei wes Beteiligungen nach § 17...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.3 Einziehung eigener Anteile

Tz. 150 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einziehung von Aktien ist eine Kap-Herabsetzung (s § 237 Abs 2 S 1 iVm § 222 AktG), auf die § 17 Abs 4 EStG anzuwenden ist. Bei einer vereinfachten Kap-Herabsetzung durch Einziehung (s § 237 Abs 3 Nr 2 AktG) werden die Aktien zu Lasten des Bil-Gewinns oder einer freien Rücklage eingezogen. Ebenfalls hierzu s § 8 Abs 1 KStG Tz 124ff sowie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2 Eigene Anteile, Anwartschaften, Genussscheine und ähnliche Beteiligungen

Tz. 186 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eigene Anteile, die die Kap-Ges selbst hält, sind bei der Ermittlung des maßgeblichen Nenn-Kap, auf das die Beteiligung des einzelnen AE bezogen wird, nicht zu berücksichtigen, dh sie sind von der Summe des tats Nenn-Kap abzuziehen. Dadurch ist die stlich maßgebliche Beteiligung höher als die nominelle (s Urt des BFH v 24.09.1970, BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Eilers/Wienands, Gestaltungsmöglichkeiten und Fall-Bsp zur Veräußerung von GmbH-Anteilen – Erneute Verschärfung des § 17 EStG durch den Entw eines "StSenkG", GmbHR 2000, 405; Korezkij, EStliche Behandlung von Veräußerungsvorgängen iSd § 17 EStG nach dem Entw des StSenkG, BB 2000, 1273; Schulte, Die geplante Absenkung der Beteiligungsgrenze des § 17 EStG im System des ESt-Recht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 278 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der früheren Rspr des BFH und Verw-Auff (s Urt des BFH v 02.10.1984, BStBl II 1985, 320 und v 16.04.1991, BFH/NV 1992, 94 mwHinw) führte, wenn sich ein AE aus gesellschaftsrechtlichen Gründen für Verbindlichkeiten der Kap-Ges verbürgte und er daraus in Anspruch genommen wurde, ohne eine gleichwertige Rückgriffsforderung an die Kap-Ges z...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7a Anfrage... / 2.1.2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 17c Nach § 7a Abs. 1 Satz 2 leiten die Einzugsstellen in den Fällen, in denen die oder der Beschäftigte Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, zwingend von Amts wegen ein Anfrageverfahren ein (obligatorisches Anfrageverfahren). Diese Regelung wurde mit dem Vierten Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 171 a) Insolvenzmasse Bange, Die Veräußerung einer Arztpraxis im Rahmen eines (Liquidations-)Insolvenzplanverfahrens, ZInsO 2006, 362 ff.; Becker, Die Einbeziehung des Kundenstamms in die Insolvenzmasse, DZWIR 2001, 41; Bork, Massezugehörigkeit von Rückgabe und Entschädigungsansprüchen aus §§ 3 ff. VermG, ZIP 1991, 988; Cepl, Lizenzen in der Insolvenz des Lizenznehmers, NZ...mehr