Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.8 Gebühren (Abs. 8)

Rz. 42f Das Bundesministerium für Gesundheit kann eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen, nach der für das Verfahren zur Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis Gebühren von den Herstellern zu erheben sind (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, die Gebühren zu erheben (Rz. 42e). Rz. 42g Die Rechtsverordnung legt die Höhe der...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 2e des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt. Damit wird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für eine bereits bestehende Vereinbarung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mit den für die nationale und in...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.10 Bildung und Besetzung der Schiedsstelle (Abs. 6)

Rz. 11 Nach Abs. 6 Satz 1 hatten der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen bis zum 15.11.2019 eine gemeinsame Schiedsstelle zu bilden. Die Bildung dieser gemeinsamen Schiedsstelle ist nach Angabe des GKV-Spitzenverbandes im Dezember 2019 erfolgt. Nach Abs. 6 Satz 2 besteht die gemeinsame Schied...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.5 Vorgaben für die Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 enthält die gesetzlichen Vorgaben für die in den Bundesverträgen zur Heilmittelversorgung zu regelnden Inhalte. Das Wort "insbesondere" in Abs. 2 Satz 1 macht deutlich, dass die in den Nr. 1 bis 11 enthaltenen Vorgaben nicht abschließend sind und ggf. weitere Vorgaben hinzukommen können. Die Vorgaben entsprechen nach der Gesetzesbegründung im Wesentlichen den bi...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.2 Vertragspartner (Abs. 1)

Rz. 4 Vertragspartner der Bundesverträge zur Heilmittelversorgung sind auf der Krankenkassenseite der GKV-Spitzeverband und auf der Seite der Heilmittelerbringer die maßgeblichen Spitzenorganisationen, welche auf der Bundesebene die Interessen der Heilmittelerbringer wahrnehmen. Der GKV-Spitzenverband handelt bei den Vertragsabschlüssen mit bindender Wirkung für die Krankenk...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.4 Finanzierung (Abs. 4)

Rz. 9 Die erforderlichen Fördermittel werden durch eine Umlage der Krankenkassen finanziert (Satz 1). Die Höhe richtet sich nach dem Verhältnis der Versicherten der einzelnen Krankenkasse zu den gesamten Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte sind die Mitglieder der Krankenkassen und die Familienversicherten. Rz. 10 Das Nähere zur Umlage und zur Vergab...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 1 Allgemeines

Rz. 1c Die Vorschrift regelt unter dem Gesichtspunkt der Vergütung für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen bei der Regelversorgung mit Zahnersatz die Beziehungen der Krankenkassen zu Zahnärzten und Zahntechnikern. Dabei wird abweichend von § 85 Abs. 2 der GKV-Spitzenverband beauftragt, gemeinsam und einheitlich die Vergütungshöhe für die zahnärztlichen Leistungen bei ...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Sachleistungsanspruch des Versicherten auf Heilmittel (§32) gegen seine Krankenkasse wird durch die Vorschrift im Verhältnis zu den Leistungserbringern von Heilmitteln (Viertes Kapitel 5. Abschnitt SGB V Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln – §§ 124, 125, 125a und 125b) vertraglich umgesetzt. Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vert...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1)

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förderung soll dazu beitragen, pädophile Neigun...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 Beier, Die Zukunft einer Pandemie – Sexueller Kindesmissbrauch als weltweite Herausforderung, ZRP 2020 S. 255. Gesetzentwurf in BT-Drs. 18/10289 (neu). GKV-Spitzenverband, Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes für Modellvorhaben gemäß § 65d SGB V, www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/2017-06-01_Foerdergrundsaetze_Modellvorhaben_nach__65d_S...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.3 Inkrafttreten der Bundesverträge (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 3 a. F. waren die Verträge mit Wirkung zum 1.10.2020 zu schließen. Der ursprüngliche Termin für das Inkrafttreten, der 1.7.2020, war durch Art. 3 des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes mit Wirkung zum 28.3.2020 auf den 1.10.2020 verschoben worden. Hintergrund war, dass die bereits laufenden Verhandlungen über die Bundesverträge wegen der COVID-19-...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.1 Vertragsebene Bund statt Land (Abs. 1)

Rz. 3 In der folgenden Kommentierung werden die mit Wirkung zum 11.5.2019 geltende Neufassung der Vorschrift sowie die danach erfolgten Gesetzesänderungen näher erläutert. Auf die bis 10.5.2019 geltende Fassung der Vorschrift wird nicht mehr eingegangen, da die Verträge zur Heilmittelversorgung mit Wirkung zum 1.10.2020 in Kraft treten werden und die bisherigen Rahmenempfehl...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.2. Wissenschaftliche Begleitung (Abs. 2)

Rz. 7 Der GKV-Spitzenverband veranlasst eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards (Satz 1). Ziel ist die Erreichung möglichst hochwertiger Evidenz zur Wirksamkeit der Therapieangebote nach Abs. 1 (Satz 2). Dabei sind die Besonderheiten der pädophilen Sexualstörungen zu berücksichtigen. Im Hinbli...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.5 Nichteinigung der Vertragspartner

Rz. 9 Im Falle der Nichteinigung der Vertragspartner entscheidet das Bundesschiedsamt (§ 89 Abs. 4) bei zahnärztlichen Leistungen über die Veränderung der Punktwerte (Abs. 1 Satz 8). Die Festsetzung des von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband auf Bundesebene gebildeten Bundesschiedsamtes ersetzt also die Vereinbarung der Vertragspartner. Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.13 Qualitätssicherung der Weiterbildung in der Physiotherapie (Abs. 9)

Rz. 13 Mit Abs. 9 ist die bisherige Regelung des § 125 Abs. 2a (a. F.) übernommen worden. Durch Satz 1 der Vorschrift sind die Vertragspartner, der GKV-Spitzenverband und die für den Heilmittelbereich Physiotherapie maßgeblichen Spitzenorganisationen verpflichtet, auf Bundesebene einen Vertrag über eine zentrale und bundeseinheitliche Prüfung und Listung der Weiterbildungstr...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Sachverständigenbericht (Abs. 3)

Rz. 8 Der von unabhängigen Sachverständigen zu erstellende Bericht über die Ergebnisse der Auswertung nach Abs. 2 wird durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht (Satz 1). Die Sachverständigen dürfen nicht für Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen oder deren Verbände tätig oder als Leistungserbringer oder deren Angestellte am Modellvorhaben beteiligt sein (Satz 2). G...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt. Abs. 2 Satz 7 wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3345) mit Wirkung zum 21.12.2004 eingefügt. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenve...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.1 Zahnärztliche Leistungen (Abs. 1)

Rz. 2 Ab dem Jahr 2004 wurde die Vertragsabschluss-Kompetenz für die Vergütung zahnärztlicher, die Regelversorgungen beim Zahnersatz betreffender Leistungen auf die Bundesebene verlagert. Dabei haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung als Partner des Bundesmantelvertrages die Höhe der Vergütungen für die zahnärztlichen Leistungen bei den Reg...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich war die Vorschrift mit "Verträge" überschrieben und mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-...mehr

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Sommer, SGB V § 57 Beziehun... / 2.3 Zahntechnische Leistungen (Abs. 2)

Rz. 5 Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen vereinbaren jeweils zum 30.9. eines Kalenderjahres die Veränderung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise (Satz 1). Diese Preise dürfen durch die Höchstpreise in den Vereinbarungen der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen mit den Innungsverbänden der Zahntechniker Innung...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.10 Ansprüche auf Rückabwicklung der Herstellerabschläge (Abs. 5)

Rz. 10 Nach Abs. 5 kann der pharmazeutische Unternehmer seine berechtigten Ansprüche auf Rückzahlung der Herstellerabschläge nach den Abs. 1, 1a, 2, 3a und 3b gegenüber den begünstigten Krankenkassen geltend machen. Für zurückliegende Zeiträume kann dies in einigen Fällen dazu führen, dass die in den Verzeichnisdiensten veröffentlichen Herstellerabschläge nicht korrekt ausgew...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.17 Datenübermittlung zur Herstellung von Transparenz (Abs. 6 der Vorschrift i. V. m. § 12 Rahmenvertrag)

Rz. 28 Gegenstand des Rahmenvertrages ist auch die Übermittlung von Daten zur Herstellung einer pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz (§ 12 Rahmenvertrag). Der DAV ist gesetzlich verpflichtet, die zur Herstellung einer pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz erforderlichen Daten im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinie an den Gemeinsamen...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.6 Ausnahmen vom Preismoratorium

Rz. 8b Ausgenommen vom Preismoratorium sind Preiserhöhungen des pharmazeutischen Unternehmers für solche Arzneimittel, für die ein Festbetrag gilt. Die Ausnahme bezieht sich nach dem Wortlaut des Abs. 3a Satz 1 HS 2 auf alle Arzneimittel, für die durch den GKV-Spitzenverband ein Festbetrag gemäß § 35 bestimmt ist, egal ob Preiserhöhungsbeträge oberhalb des Festbetrages oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.6 Hilfstaxe (Abs. 5c)

Rz. 17 Mit Abs. 5c Satz 1 ist klargestellt, dass für Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln die Preise gelten, die zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband aufgrund von Vorschriften nach dem AMG vereinbart sind. Mit Wirkung zum 1.10.2009 haben die Vertragspartner auf Bundesebene den "Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (§§ 4 und 5 Arzneim...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.11 Übermittlung der Arzneimittelkennzahlen (Abs. 6)

Rz. 11 Abs. 6 regelt, wie im Innenverhältnis zwischen den Apotheken und den pharmazeutischen Unternehmern der Abschlag der pharmazeutischen Unternehmer maschinenlesbar nachgewiesen wird. Basis für den Zahlungsnachweis sind die Daten (siebenstellige Pharmazentralnummer nach § 131 als Arzneimittelkennzeichen und Abgabedatum der Verordnung), die bereits die Krankenkassen gemäß ...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abweichend vom Leistungserbringerrecht des Vierten Kapitels des SGB V, z. B. für Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärzte oder Heilmittelerbringer, ist für Apotheken im SGB V kein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren geregelt. Die Abgabe von Arzneimitteln in Deutschland richtet sich neben der Rechtsvorschrift "R...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.20 Schiedsstelle (Abs. 7 bis 10)

Rz. 31 Kommt der Rahmenvertrag nach Abs. 2 ganz oder teilweise oder nicht innerhalb einer von BMG bestimmten Frist zustande, wird nach Abs. 7 der Vorschrift der Vertragsinhalt durch die Schiedsstelle nach Abs. 8 festgesetzt. Die Festsetzung erfordert keinen Antrag einer Vertragspartei an die Schiedsstelle, sondern erfolgt dann, wenn sich die Vertragspartner innerhalb der Kün...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.3 Abschläge auf Impfstoffe (Abs. 2)

Rz. 6b Mit Wirkung zum 1.1.2011 sind in Abs. 2 Apothekenabschläge auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer für Impfstoffe eingeführt worden, die bei den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 Verwendung finden. Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 2, die keine Pflichtleistungen sind und die die einzelne Krankenkasse in...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.7 Beitritt deutscher Apotheken zum Rahmenvertrag (Abs. 3)

Rz. 18 In Deutschland ist die Mitgliedschaft einer öffentlichen Apotheke bei den 17 auf regionaler Ebene angesiedelten und unterschiedlich bezeichneten Landesapothekerverbänden, Apothekerverbänden oder Apothekervereinen, die alle dem DAV als Mitglieder angehören, nicht zwingend. Besteht keine Mitgliedschaft zu diesen Regionalorganisationen, kann eine öffentliche Apotheke den...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung

Rz. 8 Die Vorschrift ist Teil des 4. Kapitels SGB V 7. Abschnitt, der mit "Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern" überschrieben ist. Zum 7. Abschnitt gehören neben der Vorschrift noch die §§ 129a (Krankenhausapotheken), 130 (Rabatt), 130a (Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer), 130b (Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen u...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.13 Melde- und Korrekturverfahren für Rabatte pharmazeutischer Unternehmer nach § 130a sowie für weitere für die Abrechnung nach § 300 erforderliche Preis- und Produktangaben (§ 8b Rahmenvertrag)

Rz. 24 Aus § 8b des Rahmenvertrages ergibt sich das Melde- und Korrekturverfahren für Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer nach § 130a. Daraus resultiert im Einzelnen, wie beim Herstellerabschlag nach § 130a Abs. 1, 1a, 2, 3a und 3b für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel abrechnungstechnisch zu verfahren ist. Für die Gewährung der Abschläge legt die Apotheke bei ...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.5 Preismoratorium (Abs. 3a)

Rz. 8 Das Preismoratorium ist eine zeitlich begrenzte Preisbindung. Sie dient dazu, Preiserhöhungen auszuschließen bzw. zeitlich aufzuschieben und stellt einen staatlichen Eingriff in den freien Wettbewerb dar. Bei dem sog. Preismoratorium für Arzneimittel handelt es sich um ein wirksames gesetzliches Regulierungsinstrument, wodurch einseitig bestimmte Preissteigerungen der ...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.2 Geltungsbereich des Rahmenvertrages (Abs. 3)

Rz. 9 § 3 des Rahmenvertrages bezieht sich auf den Geltungsbereich des Vertrages. Nach Abs. 1 hat der Vertrag einerseits Rechtswirkung für die in § 4 aufgeführten gesetzlichen Krankenkassen, also für die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenve...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 4 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika und...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.8 Beitritt ausländischer Apotheken zum Rahmenvertrag (§ 4 Rahmenvertrag)

Rz. 19 Die Regelungen nach § 4 des Rahmenvertrages gelten gleichermaßen für den Beitritt von Apotheken aus den Staaten, in denen die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 anwendbar ist (im Folgenden: ausländische Apotheken). Die Verordnung regelt die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf der Basis der 4 Freiheiten des Binnenmarktes (freier Waren-, Personen-, Dienstlei...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.3.1 Gesetzliche Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung (Abs. 1)

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 1 sind die Apotheken bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte nach Maßgabe des Rahmenvertrages nach Abs. 2 verpflichtet zur 1. Abgabe eines preisgünstigen Arzneimittels in den Fällen, in denen der verordnende Arzt a) ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder b) die Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffg...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.3.5 Preisgünstige importierte Arzneimittel (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 14 Seit dem 1.1.2000 haben Importarzneimittel im Gesetz wieder eine rechtliche Grundlage (Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift), die allerdings zu gegebener Zeit überprüft werden soll, ob die gesetzliche Importregelung weiterhin sinnvoll ist (vgl. Abs. 1 Satz 10 und 11) oder ob sie unter Umständen wegfallen kann. Es handelt sich um Arzneimittel, die von Importeuren im Ausland gek...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.3.3 Kriterien für die Auswahl preisgünstiger Arzneimittel (Abs. 2 i.V.m § 9 Rahmenvertrag)

Rz. 12 Die Kriterien, wie das Austauschverfahren i. S. preisgünstiger Arzneimittel zu funktionieren hat, legen der GKV-Spitzenverband und der DAV nach Abs. 2 der Vorschrift im Rahmenvertrag fest. Hat nach § 9 Abs. 1 Rahmenvertrag der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel verordnet, zu dem es außer dem Importarzneimittel keine Auswahlmöglichkeit gibt oder die Ersetzung eines unter...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9 Genehmigung der Freistellung von gesetzlichen Herstellerabschlägen (Abs. 4 und 9)

Rz. 9a Durch Anfügung der Sätze 2 bis 8 ist Art. 4 der Richtlinie 89/105/EWG mit Wirkung zum 30.7.2010 insoweit umgesetzt worden, als pharmazeutische Unternehmer nach § 130a Abs. 4 und Abs. 9 eine Ausnahmegenehmigung vom Preismoratorium und den gesetzlichen Herstellerabschlägen beantragen können, wenn dies durch besondere Gründe gerechtfertigt ist. Über den Antrag, den der I...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.16.1 Zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen (Abs. 5e)

Rz. 27a Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sind die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Apotheker und der GKV-Spitzenverband verpflichtet worden, im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen zur vereinbaren, auf die Patientinnen und Pa...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1 Rabattverfahren (Abs. 1)

Rz. 3 Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung werden die gesetzlich vorgegebenen Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer von den öffentlichen Apotheken (Zahlungspflichtige) an die gesetzlichen Krankenkassen (Zahlungsempfänger) geleistet. Die Formulierung in Abs. 1 Satz 1 "die Krankenkassen erhalten von Apotheken einen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.1.2 Beitragszuschuss bei Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 249 Abs. 2)

Rz. 61 Die Regelung über die Höhe des Beitragszuschusses in Fällen des Bezuges von Kurzarbeitergeld ist ab 1.1.2012 neu gefasst worden. Hatte nach dem früheren Recht der Arbeitgeber bei Kurzarbeitergeld einen zusätzlichen Beitragszuschuss zu zahlen, richtet sich die Höhe des Beitragszuschusses nunmehr nach dem Betrag, den der Arbeitgeber bei Pflichtversicherung nach § 249 Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 132e Versor... / 2.3 Schiedsverfahren (Abs. 1 Satz 6 bis 9)

Rz. 9 Um das Zustandekommen der Verträge über die Durchführung von Schutzimpfungen zu sichern, ist durch Abs. 1 Satz 6 bis 9 bei Nichteinigung ein Schiedsverfahren eingeführt worden. Einigen sich die Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach einer Entscheidung gemäß § 20i Abs. 1 Satz 3 (Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der S...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.3 Leistungsarten und Verfahren (Abs. 4 und 5)

Rz. 11 Primärpräventive Leistungen beziehen sich auf die Veränderung des individuellen Verhaltens und auf die Veränderung der Verhältnisse in den Lebenswelten der Versicherten. Dementsprechend werden als Leistungen erbracht: Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach Maßgabe von Abs. 5, Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der geset...mehr

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Sommer, SGB V § 32 Heilmittel / 2.3 Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf (Abs. 1a)

Rz. 8f Abs. 1a ist mit Wirkung zum 1.1.2012 durch des GKV-VStG eingeführt worden. Danach haben Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf die Möglichkeit, sich auf Antrag die erforderlichen Heilmittel von der Krankenkasse für einen geeigneten Zeitraum genehmigen zu lassen. Die Regelung soll die Behandlungskontinuität der Versicherten fördern und gleichzeitig die verordn...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.2 Vertragspartner des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses

Rz. 2 Vertragspartner für das "Bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II)" sind einerseits der GKV-Spitzenverband, der im Zuge der Organisationsreform der Verbände der Krankenkassen zum 1.7.2008 die vorher zuständigen Spitzenverbände der Krankenkassen ersetzt hat, und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) andererse...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.3 Inhalt des BEL II

Rz. 3 Das Verzeichnis enthält die abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen, die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung anfallen können. Zahntechnische Leistungen bei Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktion im Rahmen der festgesetzten Regelversorgungen nach § 56 gehören ebenso dazu wie zahntechnische Leistungen für kieferorthopädische Behandlu...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.4 Höchstpreise für zahntechnische Leistungen

Rz. 5 Die Preise für die abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach Abs. 2 der Vorschrift werden auf Landesebene vereinbart, und nicht etwa auf KZV-Ebene, sodass auch für Nordrhein-Westfalen, wo es die KZV Nordrhein und die KZV Westfalen-Lippe gibt, nur jeweils eine Höchstpreisliste für zahntechnische Leistungen aus gewerblichen bzw. aus praxiseigenen Laboratorien gi...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ist in den 2. Abschnitt des 4. Kapitels des SGB V eingeordnet, der mit Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten überschrieben ist. Nach dieser Systematik gehören die Beziehungen zu den Zahntechnikern von der rechtlichen Fallgestaltung her zu den Beziehungen zu den Zahnärzten; sie zählen jedoch nach § 12 SGG nicht zu den Angelegenheiten de...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.5 Vertragspartner auf der Landesebene

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 vereinbaren die Landesverbände der Krankenkassen und die Innungsverbände der Zahntechniker die Vergütungen für die nach dem bundeseinheitlichen Verzeichnis abrechnungsfähigen Leistungen, ohne die zahntechnischen Leistungen beim Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen. Die Befugnisse, die gemäß Abs. 2 den Innungsverbänden der Zahnt...mehr