Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnermittlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3.1 Steuerverstrickung

Rz. 128a Das KStG enthält keine bes. Regelung zu den steuerlichen Folgen, die eintreten, wenn ein Wirtschaftsgut in die Besteuerungshoheit der Bundesrepublik überführt wird ("Steuerverstrickung"), etwa indem es aus einer ausl. Betriebsstätte der Körperschaft, für welche die Freistellungsmethode gilt, in eine inl. Betriebsstätte überführt wird. Das deutsche Besteuerungsrecht ...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 10 Entnahmen bei Einnahmenüberschussrechnung

Bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt der gleiche Entnahmebegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG wie bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Denn auch bei dieser Gewinnermittlungsart sind zur richtigen Ermittlung des Gewinns Entnahmen und Einlagen, soweit sie nicht in Geld bestehen und sich dadurch gewinnmäßig ohnehin nicht auswirken, g...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 10.2 Bewertung von Nutzungseinlagen

Auch Nutzungen können Gegenstand einer Einlage sein, sofern damit eine Wertabgabe aus dem privaten an den betrieblichen Bereich erfolgt. Nutzt der Steuerpflichtige eigene, aber nicht zum Betriebsvermögen, sondern zu seinem Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke, z. B. den privaten Pkw für betriebliche Fahrten, mindern die anteilig auf die betriebli...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 13 Einlagen bei Einnahmenüberschussrechnung

Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, so macht schon die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben deutlich, dass außerbetrieblich veranlasste Wertabgänge oder -zuführungen sich auf den Gewinn nicht auswirken dürfen. Auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnu...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 4.5 Absenkung der betrieblichen Nutzung unter 10 % bei beweglichen Anlagegütern

Gewillkürtes Betriebsvermögen kann – auch im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - gebildet werden, wenn das Wirtschaftsgut zu mindestens 10 % (bis 50 %) betrieblich genutzt wird.[1] Vermindert sich der Umfang der betrieblichen Nutzung eines Fahrzeugs, das in einem früheren Veranlagungszeitraum wegen einer mehr als 10 %igen (aber nicht mehr als 50 %igen) betriebli...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 10.1 Begriff

Bei den sog. Aufwandseinlagen handelt es sich um betrieblich veranlasste Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum eigenen Privatvermögen des Steuerpflichtigen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke genutzt werden, z. B. Nutzung eines privaten Pkw für betriebliche Fahrten (Nutzungseinlage), oder außerbetriebliche Leistungen für betriebliche Zwecke in Anspruch g...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 8 Überführung eines Wirtschaftsguts in einen anderen Betrieb

Vor Einführung des § 6 Abs. 5 EStG mit Wirkung ab 1.1.1999 hat die Rechtsprechung eine Überführung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen grundsätzlich buchwertneutral zugelassen, solange die spätere Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt war (sog. finale Entnahmelehre). Die Überführung betrieblicher Wirtschaf...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.2 Aufgabe des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 60 Dem Konzernabschluss kommt daher die Aufgabe zu, Mängel in den Einzelabschlüssen konzernverbundener Unternehmen zu kompensieren, indem die einzelnen Geschäftsvorfälle einer Periode bei der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss aus der Sicht der wirtschaftlichen Einheit Konzern neu beurteilt werden. Gem. § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB ist dabei unter Beach...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.2.2 Bewertung ist gesetzlich nicht geregelt

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG regelt lediglich die Bewertung der Sachentnahmen und trifft für die Bewertung der Nutzungsentnahmen keine Aussage.[1] Die insoweit für die Bewertung von Nutzungsentnahmen bestehende Gesetzeslücke hat der BFH[2] in ständiger Rechtsprechung in der Weise geschlossen, dass der durch diese verursachte Aufwand und damit die tatsächlichen Selbstkosten a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.3 Gewinnermittlung

2.3.1 Schlussbilanz Rz. 15 Die in die Befreiung eintretende Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse hat auf den Zeitpunkt, in dem die Steuerpflicht endet, eine Schlussbilanz aufzustellen. Das Ende der Steuerpflicht bedeutet nach dem Sinnzusammenhang nicht etwa das Ende der subjektiven KSt-Pflicht, sondern das aufgrund der Befreiung eintretende Ende der durch § 1...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 3.2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 23 Abs. 2, der die Folgen bei Erlöschen einer Steuerbefreiung regelt, ist eine spiegelbildliche Vorschrift zu Abs. 1, der die Folgen bei Eintritt einer Steuerbefreiung regelt. Der subjektive Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich somit wie der subjektive Anwendungsbereich des Abs. 1 auf unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Verm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.3.2 Gewinn

Rz. 17 Hat die in die Steuerbefreiung eintretende Körperschaft ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelt, sind gedanklich eine auf dem Buchführungswerk beruhende Schlussbilanz und eine darauf aufbauende Entstrickungsbilanz zu unterscheiden, ohne dass aber formal zwei Bilanzen aufgestellt werden müssen. In einem ersten Schritt ist e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 5.2 Beginn der Steuerbefreiung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 48 Die Ausnahmeregelung für die in Abs. 4 genannten förderungswürdigen Einrichtungen erstreckt sich nur auf die Bewertung der bei der Aufstellung der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 erfassten Wirtschaftsgüter.[1] Diese Wirtschaftsgüter sind abweichend von Abs. 3 nicht mit dem Teilwert, sondern mit dem Buchwert, d. h. mit dem Wert anzusetzen, mit dem Wirtschaftsgüter nach a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.1 Allgemeines

Rz. 55 § 13 Abs. 5 KStG regelt die Fälle, in denen die Steuerbefreiung nur teilweise beginnt oder erlischt. In diesen Fällen sollen die Vorschriften über die Gewinnermittlung nach den Abs. 1–4 nur für den entsprechenden Teil des Betriebsvermögens gelten. Praktische Bedeutung hat die Vorschrift für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe[1] von Berufsverbänden[2], politischen Part...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.3.1 Schlussbilanz

Rz. 15 Die in die Befreiung eintretende Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse hat auf den Zeitpunkt, in dem die Steuerpflicht endet, eine Schlussbilanz aufzustellen. Das Ende der Steuerpflicht bedeutet nach dem Sinnzusammenhang nicht etwa das Ende der subjektiven KSt-Pflicht, sondern das aufgrund der Befreiung eintretende Ende der durch § 1 Abs. 2 KStG umriss...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.3 Teilweises Ende einer Steuerbefreiung

Rz. 63 Abs. 2–4 gelten auch, wenn eine Steuerbefreiung teilweise endet. Das kann der Fall sein, wenn eine steuerbefreite Körperschaft einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gründet oder wenn ein Zweckbetrieb diese Eigenschaft verliert und zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird. Dann ist für den steuerpflichtig werdenden Bereich e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 5.3 Erlöschen der Steuerbefreiung (Abs. 4 S. 2)

Rz. 53 Erlischt die Steuerbefreiung, hat die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach Abs. 2 auf den Tag des Beginns der Steuerpflicht eine Anfangsbilanz zu erstellen. In dieser Anfangsbilanz sind die Wirtschaftsgüter nach Abs. 3 S. 1 grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Abs. 4 S. 2 enthält eine von diesem Grundsatz abweichende Sonderregelung für die...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 7 Abs. 1 gilt subjektiv für alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die von der KSt befreit werden. Erfasst werden damit alle Körperschaften, die nach § 5 Abs. 1 KStG steuerbefreit sein können, zusätzlich Körperschaften, deren Steuerbefreiung auf einem anderen Gesetz beruht (Rz. 11). Eine (nationale) Steuerbefreiung kann eine nach Art. 107 AEUV ge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei ein...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.1 Arbeitseinkommen

Rz. 6 Will der selbständig Tätige, dass der Beitragsbemessung nicht die Bezugsgröße, sondern das tatsächliche Arbeitseinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) zugrunde gelegt wird, muss er dies anzeigen (vgl. Wehrhahn, in: BeckOGK SGB VI, § 165 Rz. 15) bzw. beantragen (Schmidt, in: Kreikebohm, 4. Aufl. 2013, SGB VI, § 165 Rz. 7) und das von der Bezugsgröße abweichende Arb...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.4 Bindungswirkung von DRS

Rz. 9 Mit der Verabschiedung von Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) durch das DRSC kommt diesen zunächst lediglich der Charakter einer Empfehlung zu. Daran ändert sich erst etwas, wenn die Bekanntmachung seitens des BMJV im Bundesanzeiger erfolgt, da sie nach dem Wortlaut des § 342q Abs. 2 HGB dazu führt, dass bei Anwendung der derart verlautbarten DRS die Beachtung d...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öf...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.2 Einkünfte einer Personengesellschaft

Auch bei einer Personengesellschaft ist grundsätzlich von einem einheitlichen Gewerbebetrieb auszugehen. An sich gemischte Tätigkeiten sind dementsprechend insgesamt zunächst als gewerblich zu behandeln. Erst nach dieser vorrangigen "Färbung" ist für die jeweils verschiedenen, selbstständigen Tätigkeitsbereiche das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen. Ertrag un...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Ob ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb im Wege des Anscheinsbeweises trotz erzielter Verluste bei objektiver Betrachtung nach seiner Art der Betriebsführung und den gegebenen Ertragsaussichten einen "Totalgewinn" erwarten lässt oder als steuerunerhebliche Liebhaberei anzusehen ist, bestimmt sich danach, ob er nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.4.1 Maßgeblichkeit des Totalgewinns

Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist im Wesentlichen eine Frage der Tatsachenwürdigung, weil sie sich als innere Tatsache nur anhand äußerer Umstände feststellen lässt.[1] Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht (Einkünfteerzielungsabsicht) hat ein Steuerpflichtiger, der eine dem Grunde nach zu den Einkunftsarten ­i. S.d. § 2 EStG gehörende Tätigkeit ausübt und...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.1 Wirtschaftsjahr bei Freiberuflern

Rz. 42 Bei der Einkommensteuer handelt es sich nach § 2 Abs. 7 Satz 1 EStG um eine Jahressteuer. Die ihr unterliegenden Einkünfte sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln (§ 2 Abs. 7 Satz 2 EStG). Für Freiberufler bestehen keine Ausnahmeregelungen wie sie für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende gelten (§ 4a EStG, § 7 Abs. 4 KStG).[1] Der Gewinn ist für Freiberufl...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.3 Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 EStG)

Rz. 59 Nach § 4a Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Gewinnermittlungszeitraum ist bei Land- und Forstwirten das Wirtschaftsjahr, das regelmäßig einen Zeitraum von zwölf Monaten umfasst, und zwar unabhängig von der Art der Gewinnermittlung, sodass § 4a Abs. 1 Satz 1 EStG z. B. auch bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gilt.[1] Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirte...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.4 Bildung von Rumpfwirtschaftsjahren

Rz. 75 In Ausnahmefällen darf das Wirtschaftsjahr einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten umfassen. Dies ist nach § 8b Satz 2 EStDV der Fall, wenn ein Betrieb eröffnet, erworben (s. u.), aufgegeben oder veräußert wird oder ein Steuerpflichtiger von regelmäßigen Abschlüssen auf einen bestimmten Tag zu regelmäßigen Abschlüssen auf einen anderen bestimmten Tag übergeht (Umstellung...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.1 Laufende Gewinne

Rz. 93 Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG ist bei Land- und Forstwirten der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem zeitlichen Anteil aufzuteilen. Für Land- und Forstwirte, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht (§ 8c Abs. 2 Satz 1 EStDV), is...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 1 Einführung

Rz. 1 Die handels- und steuerrechtliche Gewinnermittlung beruht im Wesentlichen auf einem Vergleich des Eigenkapitals bzw. Betriebsvermögens an 2 Stichtagen (§ 242 HGB, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG ggf. i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 7 Satz 1 GewStG). Weil u. a. aus Gläubigergesichtspunkten, aber auch aus fiskalischen Gründen mit der Gewinnermittlung nicht bis zur – meist...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.3 Gewinnzuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 105 In den Jahren von 1950–1956 wurde auch bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr vorübergehend eine zeitanteilige Zuordnung der Gewinne nach dem Verhältnis der Umsätze vorgenommen.[1] Aktuell sieht § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Gewinne von Gewerbetreibenden aber keine derartige Aufteilung auf verschiedene Kalenderjahre mehr vor; vielmehr fingiert die No...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.3 Umstellung von einem unzulässigerweise gewählten abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr

Rz. 90 Wird das Wirtschaftsjahr von einem zulässigerweise abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt, enden im Veranlagungszeitraum der Umstellung sowohl das letzte abweichende Wirtschaftsjahr als auch das sich anschließende Rumpfwirtschaftsjahr (§ 8b Satz 2 Nr. 2 EStDV). Diese Vorgehensweise muss sinnigerweise auch bei demjenigen angewendet werden, der sei...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.2 Veräußerungsgewinne

Rz. 100 Anders als laufende Gewinne sind Veräußerungsgewinne i. S. d. § 14 EStG nicht auf verschiedene Kalenderjahre aufzuteilen, sondern dem Gewinn desjenigen Kalenderjahres hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind (§ 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 EStG). Hintergrund dieser Regelung ist, dass Veräußerungsgewinne willentlich entstehen, i. d. R. ermittlungs- und tarifbegünstigt bes...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 5 Geschäftsjahr und Wirtschaftsjahr als Tatbestandsmerkmal

Rz. 147 Das Geschäftsjahr bzw. Wirtschaftsjahr ist darüber hinaus für eine Vielzahl von steuerlichen Bestimmungen des nationalen und internationalen Steuerrechts ein tatbestandsrelvantes Merkmal, wie die nachfolgende beispielhafte Auflistung solcher Normen deutlich macht: Rz. 148 Einkommensteuergesetz ( EStG) § 6 EStG: Bewertung von Wirtschaftsgütern (je Abschlussstichtag eines...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.2 Nicht im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 54 Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden (insbesondere Kleingewerbetreibende, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln) stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG).[1] Nur dann, wenn diese Gewerbetreibenden zugleich Buch führende Land- und Forstwirte sind, kann mit Zustimmung des Finanzamts der Zei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen auch umwandlungsstlich – bis auf die in Tz 182 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 167–177 entspr. Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 ... nachgeordneter Körperschaften der übertragenden Körperschaft

Tz. 13 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zu einem Untergang von gewstlichen Fehlbeträgen kann es seit der UntStRef 2008 auch für Kö kommen, an denen die übertragende Kö beteiligt ist. Bei ihr kann die übertragende Umw der AE-Kö ggf zu einem sog schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c Abs 1 KStG führen. Umwandlungen stellen unabhängig davon, ob der Vermögensübergang zu Bw, zu Zwisc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Wesentliche Definitionen für das UmwStG

Tz. 201 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 5 UmwStG enthält einige für das UmwStG wichtige Definitionen. Dies sind die FRL (§ 1 Abs 5 Nr 1 UmwStG); die SE-VO (§ 1 Abs 5 Nr 2 UmwStG); die SCE-VO (§ 1 Abs 5 Nr 3 UmwStG); der Bw (§ 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG). Tz. 202 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die FRL wird als RL des Rates v 23.07.1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Geltung der §§ 3–8 UmwStG (§ 16 S 1 UmwStG)

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die entspr Anwendung des § 3 UmwStG bedeutet, dass die übertragende Kö das übergehende BV in ihrer stlichen Übertragungs-Bil grds mit dem gW anzusetzen hat und bei Vorliegen der in § 3 Abs 2 UmwStG genannten Voraussetzungen mit dem Bw oder mit einem Zwischenwert ansetzen darf. Bei Ansatz des Bw entsteht kein Übertragungsgewinn. Bei Ansatz ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.4 Wertaufholungsgebot

Rz. 343 Nach § 7 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG nach dem Vollzug der AfaA in späteren Wirtschaftsjahren eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn und soweit der Grund für die AfaA entfallen ist. Die Regelung ergänzt das Wertaufholungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG und soll sicherstellen, dass eine ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.2 Gewinnermittlungsart

Die Gewinnermittlung hat nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG zwingend anhand des Betriebsvermögensvergleichs zu erfolgen. Im Gegensatz zum AStG a. F. ist § 4 Abs. 3 EStG nicht mehr anwendbar.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Absetzungen für Abnutzung (AfA) verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die für mehr als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, auf deren voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können damit nicht im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abgezogen werden. Sie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 7.1 Allgemeines

Rz. 28 § 7a Abs. 6 EStG soll vermeiden, dass Betriebe, die nach ihrer Größe und nach Umfang ihres Geschäftsbetriebs die Merkmale für die Buchführungspflicht nach § 141 AO erfüllen, nur deshalb aus der Buchführungspflicht ausscheiden, weil ihr Gewinn durch die – u. U. nur einmalige – Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen unter die in § 141 AO fest...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.7 Hinzurechnungsbilanz

Die Einkünfte sind grundsätzlich mittels einer Hinzurechnungsbilanz und Hinzurechnungs-GuV auf der Basis des deutschen Steuerrechts zu ermitteln[1]. Das BMF lässt es unter bestimmten Voraussetzungen zu, dass der Gewinnermittlung die Vorschriften des ausländischen Steuerrechts zugrunde gelegt werden. Zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die ausländische Gesellschaft erstmals ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1 Überblick

§ 10 AStG enthält folgenden Regelungsbereich: Es gelten folgende Grundsätze bzw. Schritte:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Allgemeines

Wirtschaftlich bestehen fiktive (da thesaurierte) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG. Alternativ sind auch wegen der allgemeinen Subsidiarität bei Anteilen im Betriebsvermögen gewerbliche Einkünfte gem. § 15 EStG oder freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG denkbar. Im Hinblick auf die Fiktionswirkung hat der BFH entschieden, dass der Hinzurechnungsbetrag einen Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.5 Miete/Pacht

Rz. 88 Als Gegenstand der AfA kommen in Betracht das Miet- bzw. Pachtrecht, das gemietete bzw. gepachtete Wirtschaftsgut und das vom Mieter bzw. Pächter angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut. Nicht Gegenstand der AfA ist das Recht, ein Wirtschaftsgut gegen laufende Miet- bzw. Pachtzahlungen nutzen zu können.[1] Anders ist dies bei durch Einmalzahlung erworbenen Nutzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.3 Nachholung unterlassener AfA

Rz. 235 Im Hinblick auf die Pflicht zur Vornahme der AfA stellt sich die Frage, ob die AfA in späteren Jahren nachgeholt werden kann, wenn der Stpfl. sie bewusst oder versehentlich nicht vorgenommen hat und die Steuerbescheide der vergangenen Jahre nicht mehr geändert werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass, wenn ein Wirtschaftsgut in der Vergangenheit bereits in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.2 Zeitpunkt der Erstellung

Rz. 38 Bei nicht ordnungsgemäß geführtem Verzeichnis und mangelnder Ersichtlichkeit aus der Buchführung können Abschreibungsvergünstigungen nicht in Anspruch genommen werden. Eine nachträgliche Führung bzw. Ergänzung des Verzeichnisses, z. B. erst im Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts zur Inanspruchnahme der SonderAfA ist zulässig.[1] Ebenso sind Korrekturen von Fehlern n...mehr