Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnermittlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.2 Minderabführungen als Einlagen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 913 Nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG werden Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft behandelt. Der Grundfall für diese Regelung ist die Bildung einer zulässigen Gewinnrücklage in der Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft.[1] In diesem Fall vermindert sich die handelsrechtliche Gewinnab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.1 Abführung des ganzen Gewinns

Rz. 359 Der Ergebnisabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt, d. h. der ganze Gewinn der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt und der ganze Verlust der Organgesellschaft vom Organträger übernommen werden.[1] Damit stellt sich die Frage, was unter dem "ganzen Gewinn" zu verstehen ist. Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss sich die Organgesellschaft verpflichten, du...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.6 Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage

Rz. 440 Die Organgesellschaft bleibt trotz Bestehens der Organschaft zivilrechtlich selbstständiges Rechts- und Wirtschaftssubjekt und kann daher selbstständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Sie kann daher auch Geschäftsbeziehungen zum Organträger zu unterhalten. Damit ist es auch möglich, dass diese Beziehungen zu Bedingungen abgewickelt werden, die einem fremden D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.3 Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr (Abs. 4 S. 2)

Rz. 914 Nach § 14 Abs. 4 S. 2 KStG gelten Mehrabführungen mit Ursache in organschaftlicher Zeit als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Mehrabführungen liegen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher ist als der dem Organträger im Einkommen zugerechnete Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Eine Mehrabführung ist regelmäßig eine Fo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.2 Die Organtheorie

Rz. 20 Die §§ 14ff. KStG enthalten zwar positivrechtliche Regelungen für die Organschaft, der systematische Grundgedanke, der zu diesen Vorschriften geführt hat, wird aber nicht deutlich. Diese theoretischen Grundlagen für das Organschaftsverhältnis zu erarbeiten, ist Aufgabe der Organtheorie. Im Zuge der Rechtsentwicklung sind die Angestellten-, die Filial- oder Einheits- u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.2 Zurechnung der Beteiligung und der Stimmrechte

Rz. 215 Die Beteiligung und die Stimmrechte müssen dem Organträger zuzurechnen sein. Das bedeutet, dass die Anteile in seinem Eigentum stehen und die Stimmrechte ihm, als aus seinem Eigentum fließend, zuzurechnen sein müssen. Das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG, wonach der Organträger in einer Weise an der Organgesellschaft "beteiligt" ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.2.2 Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 249 Ist der Organträger mit 50 % oder weniger der Stimmrechte direkt an der Organgesellschaft beteiligt und wird eine weitere Beteiligung an der Organgesellschaft von einer Personengesellschaft im Gesamthandsvermögen gehalten, an der der Organträger beteiligt ist, stellt sich die Frage, ob hierdurch eine für die Organschaft ausreichende finanzielle Eingliederung von mehr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens im Bezugszeitraum (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 der Vorschrift enthält zusätzliche Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Bezugszeitraum und stellt bei der Ermittlung der im Bezugszeitraum zu berücksichtigen Gewinneinkünfte grds. auf eine Gewinnermittlung, die mindestens den Anforderungen des § 4 Abs. 3 EStG entspricht, ab. Der Hintergrund dieser besonderen Vorschrift ist...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Definition als Gewinneinkünfte und grundsätzlicher Regelungsgehalt (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1, der dem Regelungsgehalt des bisherigen § 2 Abs. 8 Satz 1 BEEG in der bis zum 17.9.2012 geltenden Fassung inhaltlich weitgehend entspricht, trifft die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und definiert das dem Elterngeld zugrunde zu legende Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit parallel zu § 2c Ab...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens im Bemessungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 der Vorschrift enthält zusätzliche Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Bemessungszeitraum und stellt bei der Ermittlung der im Bemessungszeitraum zu berücksichtigen Gewinneinkünfte grds. auf die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Gewinne ab. Für die elterngeldrechtliche Gewinnermittlung ist nach Abs. 2 Satz 1 – ents...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Ausnahmsweise, beschränkte Zugrundelegung des Zwölfkalendermonatszeitraums vor der Geburt auf Antrag (Abs. 4)

Rz. 39 Mit Wirkung ab 1.9.2021 hat der Gesetzgeber mit § 2b Abs. 4 BEEG erstmals für Elterngeldberechtigte mit geringfügigen (oder gar negativen) Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, deren Kinder nach dem 31.8.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen worden sind (§ 28 Abs. 1 BEEG in der ab 1.9.2021 geltenden Fassung), ein Antragsrec...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 2 § 2d BEEG regelt die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BEEG, konkretisiert damit die dort eingangs normierten Begrifflichkeiten weiter und enthält durch den Klammerzusatz in Abs. 1 Halbsatz 1 eine Legaldefinition des Begriffs "Gewinneinkünfte". Hinsichtlich der pauschalierten Ermittlung der Abzüge für Steuern ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 5 Auskunfts- und Informationspflichten

Gegenüber den Gesellschaftern sind Geschäftsführer nach § 51a GmbHG auf Aufforderung auskunfts- und informationspflichtig. Sie haben Auskunft über die Angelegenheiten der GmbH zu geben und die Einsicht in Bücher und Schriften zu gestatten. Wie ein Gesellschafter seine Informationsrechte wahrnehmen kann, kann zwar zwischen ihm und der GmbH geregelt werden; dies darf aber nich...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Maßgeblichkeit der einkommensteuerrechtlichen Grundsätze (Abs. 5)

Rz. 24 Klarstellend wurde mit Inkrafttreten am 29.5.2020 durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 20.5.2020[1] in § 2d Abs. 5 BEEG geregelt, dass die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben aus selbstständiger Arbeit nach den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen erfolgt. Mit dieser, nicht mit der COVID-19-Pande...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 14 Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird zunächst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (sog. Werbungskostenpauschale) – steuermindernd – berücksichtigt. Dieser kann bei Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt werden, weil die mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag korrespondierenden Betriebsausgaben bereits im Rahmen der Gewinnermi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.3 Keine Nachholung bei erstmaliger Bilanzierung eines Wirtschaftsguts

Ihren Ausgangspunkt hat die BFH-Rechtsprechung zur Nachholung unterlassener AfA im Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs.[1] Dieser besagt, dass die Werte in einer Schlussbilanz gleichzeitig die Werte der anschließenden Eröffnungsbilanz sind. Unter- oder Überbewertungen in einer Schlussbilanz führen grundsätzlich nur zu Gewinnverlagerungen innerhalb verschiedener Wir...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.1 Verteilung des Restbuchwerts auf die Restnutzungsdauer

Beruht die in den Vorjahren unterlassene AfA auf einem Versehen des Steuerpflichtigen, z. B. einer Fehleinschätzung der Nutzungsdauer, d. h. dem Ansatz einer zu langen Nutzungsdauer oder einer rechtsirrigen Annahme und scheidet eine Teilwertabschreibung aus, ist die unterlassene AfA durch Verteilung des Restbuchwerts auf die neu zu schätzende Restnutzungsdauer nachzuholen. P...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 2.3 Keine Nachholung auch bei Einnahmenüberschussrechnung

Die willentlich und willkürlich unterlassene Normal-AfA kann auch von Steuerpflichtigen mit Einnahmenüberschussrechnung nicht in späteren Gewinnermittlungszeiträumen nachgeholt werden.[1] Diese Betrachtung beruht auf dem Prinzip der Gesamtgewinngleichheit, wonach die Art der Gewinnermittlung zwar zu unterschiedlichen Periodengewinnen führen kann, der Totalgewinn von Beginn b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) erfuhren die §§ 334 und 335 abermals weitreichende Änderungen bzw. Anpassungen. Ziel dieses Gesetzes war es, das "bewährte Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstan...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Grundstück im Betriebsvermö... / 2.3.2 Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung

Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, können gewillkürtes Betriebsvermögen haben. Die Zuordnungsentscheidung ist durch zeitnah erstellte Aufzeichnungen nachzuweisen, z. B. durch Aufnahme des Wirtschaftsguts in das Anlagenverzeichnis. Der Steuerpflichtige trägt für die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen u...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Grundstück im Betriebsvermö... / 2.3.1 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Bilanzierende Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen noch Dritten zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen werden, als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln. Erforderlich ist, dass die Grundstücke oder die Grundstücks...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 10.4 Umfang der Kürzung

Rz. 242 Maßgebend für den Umfang der Kürzung sind die Gewinne aus den Anteilen an ausl. Gesellschaften. Angeknüpft wird damit an die vergleichbaren Regelungen in § 9 Nr. 2a und 7 GewStG ( Rz. 141ff.; Rz. 213ff). Rz. 243 Voraussetzung für die Anwendung der Kürzung ist auch hier, dass die jeweiligen Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG angesetzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 22 Auch im Hinblick auf die Anrechnung von Steuern verweist die Vorschrift des § 31 KStG auf die Regelungen des EStG. Bedeutsam ist dies zum einen für die Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen, zum anderen aber auch für die Anrechnung oder die Erstattung von Kapitalertragsteuern. In Bezug auf KSt-Subjekte sind diesbezüglich insbesondere Gestaltungen zur Erzielung einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.8 Umfang und Ermittlung der Kürzung

Rz. 99 § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erfasst nur den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Erforderlich ist die Ermittlung des auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teils des Gewerbeertrags. Hierzu gehören auch die anteiligen Hinzurechnungen und Kürzungen.[1] Übt das Grundstücksunternehmen außer...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.4 Kürzung für Unternehmen der Seeschifffahrt (§ 9 Nr. 3 Satz 2–5 GewStG)

Rz. 166 § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG findet keine Anwendung auf Unternehmen der Seeschifffahrt, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihren Gewerbeertrag, obwohl sie ihre Tätigkeit weitgehend nicht im Inland ausüben, in Ermangelung einer ausl. Betriebsstätte[1] in voller Höhe der GewSt zu unterwerfen haben. Dabei stellt das Seeschiff selbst keine Betriebsstätte d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.1 Allgemeines

Rz. 155 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG zu kürzen um den Teil des Gewerbeertrags eines inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte dieses Unternehmens entfällt. Keine Geltung hat dies für Einkünfte i. S. d. § 7 S. 7, 8 GewStG. Bei Unternehmen, die ausschließlich den Betrieb von eigenen oder gecharterten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Rückzahlung einer Corona-Soforthilfe bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Corona-Soforthilfen sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im Jahr des Zuflusses als Betriebseinnahme zu berücksichtigen und nach Auffassung des Niedersächsischen FG auch weder nach § 3 Nr. 2 Buchst. d noch nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Wird eine Corona- Beihilfe zurückgefordert, liegt kein auf das Jahr der Zahlung rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 S....mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anzahlung / 1.1 Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleichs bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Anzahlungen sind Vorleistungen eines Vertragsteils auf schwebende Geschäfte, bei denen die von dem anderen Vertragsteil zu erbringende Lieferung und Leistung noch aussteht.[1] Praxis-Beispiel Abschlagsrechnung Kunde K bestellt am 1.2.2023 eine Maschine für sein Verpackungsunternehmen beim Hersteller H. Beide haben ihren Sitz im Inland. Vereinbarungsgemäß erteilt der Hersteller...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anzahlung / 1.2 Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss-Rechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und den übrigen Überschusseinkünften

Hier gelten die gleichen Regeln, wie bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts oder dem Empfang einer Leistung selbst. Wird z. B. eine Anzahlung auf den Erwerb von Grund und Boden geleistet, wird die Anzahlung (nebst Schlusszahlung) erst im Zeitpunkt des Abgangs (Entnahme bzw. Verkauf) aus dem Betriebsvermögen zu Anschaffungskosten und somit zu Betriebsausgaben.[1] Die Vereinna...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.2 Anlage FG-L

Die Zeilen 1 und 2 dienen der Identifizierung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, in Zeile 3 wird die Art der Gewinnermittlung kenntlich gemacht. In Zeile 4 kann der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] oder durch Einnahme – Überschussrechnung[2] beantragt werden.[3] Wird ein solcher Antrag gestellt,...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 5.1 Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft

In Zeile 3 ist die Art der Gewinnermittlung kenntlich zu machen. Entsprechend ist dem FA eine Bilanz, eine Anlage EÜR oder eine Anlage 13a zu übermitteln. In Zeile 4 kann der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) oder durch Einnahme – Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) beantragt werden (§ 13...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 1 Allgemeines

Grundsätzlich wird eine Kapitalgesellschaft auf unbestimmte Zeit errichtet, jedoch kann sie aus gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglich festgelegten Gründen aufgelöst werden. Unter dem Begriff der Liquidation ist die Auflösung einer Kapitalgesellschaft und die anschließende Abwicklung zu verstehen. Mit der Auflösung, die i. d. R. von der Gesellschafterversammlung beschlos...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2.2 Dauer des Liquidationsbesteuerungszeitraums

Nach § 11 Abs. 1 KStG soll der Besteuerungszeitraum 3 Jahre nicht übersteigen. Da es sich um eine Sollbestimmung handelt, wird bei einer nur geringfügigen Überschreitung des 3-Jahreszeitraums dieser i. d. R. zweckmäßigerweise verlängert und der gesamte Abwicklungszeitraum in die Besteuerung einbezogen. Wird der 3-Jahreszeitraum dagegen deutlich überschritten, wird nach Ablau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2.3 Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht endet erst, wenn die Liquidation rechtsgültig und tatsächlich abgeschlossen ist. Zum rechtsgültigen Abschluss der Liquidation gehört neben der Verteilung des Abwicklungs-Endvermögens an die Anteilseigner auch der Ablauf des Sperrjahres. Auch wenn die Kapitalgesellschaft vor Ablauf des Sperrjahres ihr Gesellschaftsvermögen vollständig ausgeschüttet hat, ist ...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.1 Besondere Besteuerung nach § 11 KStG

Die Besteuerung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft in Liquidation erfolgt nach § 11 KStG. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Verfahren, bei dem der im Liquidationszeitraum erwirtschaftete Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass vorhandene stille Reserven steuerlich erfasst werden. Im Rahmen des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Außergewöhnliche Abnutzung / 4 Zeitpunkt des Abzugs

Die AfaA ist grundsätzlich in dem Jahr vorzunehmen, in dem der Schaden eintritt, bei einem Brand- oder Wasserschaden also im Jahr des Ereignisses. Lediglich bei Schäden, die nicht sofort erkennbar sind, lässt die Rechtsprechung zu, dass der Eigentümer die AfaA erst in dem Jahr vornimmt, in dem der Schaden entdeckt wird.[1] Liegt in diesen Fällen für das Jahr des Schadenseint...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Außergewöhnliche Abnutzung / 6 Rückgängigmachung

Das Gesetz verlangt, dass eine früher vorgenommene AfaA rückgängig gemacht wird, soweit der Grund hierfür entfallen ist.[1] Diese Zuschreibungen sind allerdings nur im betrieblichen Bereich vorgesehen, nicht dagegen bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens. Außerdem verzichtet das Gesetz auch im betrieblichen Bereich auf solche Zuschreibungen, wenn der Betriebsinhaber seine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.4 Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft endet erst mit der Einstellung jeglicher Tätigkeit, also in dem Zeitpunkt, in dem das Vermögen an die Gesellschafter verteilt worden ist. Der gewerbesteuerliche Abwicklungszeitraum beginnt ebenso mit dem Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft. Wird jedoch von der Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahrs abgesehen, beginnt d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3.3 Einnahmen aus der Verwertung von Altmaterial i. S. d. § 64 Abs. 5 AO sowie aus Tätigkeiten i. S. d. § 64 Abs. 6 AO bei nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften

Vor Zeilen 28–33 In diesen Zeilen sind Einzelangaben zu machen, wenn die Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (ohne Zweckbetriebe) die Grenze von 45.000 EUR übersteigen und solche aus der Verwertung von Altmaterial enthalten sind. Bei solchen Einnahmen kann der steuerpflichtige Gewinn auf Antrag der Körperschaft mit dem geschätzten branchenüblic...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 5.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 14 In Zeile 14 wird abgefragt, ob der Berufsverband selbst einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Steuerpflicht besteht, wenn das Einkommen den Freibetrag von 5.000 EUR nach § 24 KStG bzw. § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG überschreitet. Ist das der Fall, sind Einnahmen und Ausgaben für jeden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gesondert zusammenzustellen. Wird ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage GK dient der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Körperschaft. Sie ist seit VZ 2017 auszufüllen. In den vorangegangenen Veranlagungszeiträumen erfolgte die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Vordruck KSt 1 A sowie den Anlagen A, AE und B. Diese Vordrucke sind verkürzt worden (z. B. KSt 1) bzw. sind weggefallen (z. B. Anlage AE, B). Die ents...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.2 Verlustausgleichsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG

Vor Zeilen 47-64 In den Zeilen 47–64 ist das (Bilanz-)Ergebnis um weitere Beträge zu korrigieren, die aufgrund steuerlicher Vorschriften den Gewinn nicht mindern dürfen bzw. in einem späteren VZ als dem der handelsrechtlichen Entstehung (dem laufenden VZ) den steuerlichen Gewinn mindern. Dabei handelt es sich um bestimmte Verluste, die bei ihrer Entstehung den Gewinn nicht min...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 6.2 Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG

Zeilen 133-141 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 142 § 1 AStG ermöglicht die Berichtigung von Einkünften bei bestimmten grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. In Zeile 142 ist der Berichtigungsbetrag laut gesonderter Berechnung auszuweisen. Dieser Betrag ist über Zeile 300 in Zeile 2 der Anlage ZVE zu übernehmen und erhöht damit das Einkommen. Da der Berichtigungsbetrag im R...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Part / 3.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 4 In Zeile 4 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO als eigene Tätigkeit unterhalten wird.[1] Erläuterungen und Beispiele zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind auch in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 206, enthalten. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, tritt Steuerpflicht ein, wenn...mehr