Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerblicher Grundstückshandel

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 21 Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. "gewerbliche Prägung", § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[18] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zweck...mehr

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§ 9 Familienpool: Rechneris... / B. Fallstricke bei Gestaltungen von Familienpool

Rz. 20 Die Gestaltung eines Familienpools erfordert sowohl rechtlich als auch steuerlich ein umfangreiches Wissen. Um bei der Gestaltung keine bösen Überraschungen zu erleben, sind im Folgenden mögliche Fallstricke aufgeführt, die es bei der Beratung und Gestaltung zu verhindern gilt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.2 Abgrenzung zu Strukturwandel, Betriebsunterbrechung, -verpachtung und -verlegung

Rz. 39 Eine Beendigung des unternehmerischen Engagements des Stpfl. kann sich auf verschiedene Art und Weise und zu unterschiedlichen Zwecken vollziehen. Zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 EStG ist deshalb eine Abgrenzung zum (identitätswahrenden) Strukturwandel, zur Betriebsunterbrechung und zur Betriebsverlegung unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks erforde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.3 Aufgabehandlung, Beginn und Beendigung des Aufgabevorgangs

Rz. 71 Die Aufgabehandlung besteht in der Liquidierung des Betriebs durch Verkauf der Wirtschaftsgüter des wesentlichen Betriebsvermögens an Dritte, Verschrottung, anderweitige Verwendung zu betriebsfremden Zwecken oder Übernahme ins Privatvermögen. Werden einzelne Wirtschaftsgüter unentgeltlich weggegeben, so ist dies i. d. R. wie eine Entnahme zu behandeln, weil die Schenk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.11 Veräußerungs­geschäfte

Da nur die Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Einkommensteuer unterliegen, ist der Erlös aus der Veräußerung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nicht einkommensteuerpflichtig. Beim Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehört der Veräußerungserlös zu den sonstigen Einkün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 4.4 Gewinnerzielungsabsicht

Die Gewinnerzielungsabsicht ist weitere Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb. Sie grenzt den Einkommenstatbestand von der nicht steuerbaren Liebhaberei ab. Auch hierbei handelt es sich um ein subjektives Tatbestandsmerkmal, auf das im Regelfall nur anhand von objektiv erkennbaren Umständen geschlossen werden kann. Die Gewinnerzielungsabsicht muss nicht das Hauptmotiv für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 232 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eine land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Rz. 233 [Autor/Stand] ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Private Grundstücksgeschäfte

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei privaten Veräußerungsgeschäften (demnach von natürlichen Personen, ggf. als Beteiligte an rein vermögensverwaltenden "einkommensteuertransparenten" Personengesellschaften, Erbengemeinschaften o.Ä.) müssen Veräußerungsgewinne versteuert werden, wenn innerhalb von zehn Jahren Grundeigentum gekauft (oder auf andere Weise angeschafft) und wieder ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 234 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eine land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Von einem gewerbliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 216 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Von einem gewerblich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Privatvermögen / 7 Grundstücks­veräußerung

Da nur die Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Einkommensteuer unterliegen, ist der Erlös aus der Veräußerung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nicht einkommensteuerpflichtig. Beim Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehört der Veräußerungserlös zu den sonstigen Eink...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

Leitsatz Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über ...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 8 Gewerblicher Grundstückshandel

Die Veräußerung von Anlagevermögen gehört grundsätzlich zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft[1], auch wenn dabei ein großes landwirtschaftliches Areal parzelliert und an verschiedene Erwerber mit erheblichen Gewinnen veräußert wird. Gewerblich ist hingegen die Veräußerung von Grundstücken, wenn sich der Steuerpflichtige über die Parzellierung hinaus an ihrer Erschließun...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 3.2 Vergleichbare Gemeinschaften

Nicht nur Personengesellschaften, sondern auch wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschaften können eine Mitunternehmerschaft darstellen.[1] Dies betrifft z. B. eine Bruchteilsgemeinschaft [2] mit einer gewerblichen Betätigung, z. B. gewerblicher Grundstückshandel, Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung; eine Wohnungseigentümergemeinschaft [3], die gewerblich tätig ist. Dies h...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 Werden einzelne Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, sind nach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG die Buchwerte fortzuführen,sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Eine gewinnrealisierende Entnahme liegt somit nicht vor, wenn ein Wirtschaftsgut von einem Betrieb in einen anderen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 82 ff. der Anlage...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Biedermann, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten der § 13a-Landwirte, DStR 1983, 695; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Stapelfeld/Heyer, Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten der Betriebe gewerblicher Art, DB 2003, 1818; Theile, Der neue Jahresabschluss nach dem BilMoG, DStR 2009, Beihefter zu Nr. 18, 21; Kronawitter, Ei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Fischer, Feststellung der Einkünfte bei einer Zebragesellschaft, NWB F. 2, 8813; Streck/Mack, Grundsatzprobleme der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 80 Abs. 2 AO, DStR 1987, 707; von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1996, 696; Kohlhaas, Zebragesellschaften, Stbg 1998, 557, 559; Kohlhaas, Die Einkünftezuordnung bei Zebrag...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Gesamthandseigentum

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Gegensatz zum Miteigentum, das ein Eigentum nach Bruchteilen ist (s. §§ 1008ff., 741 ff. BGB), steht beim Gesamthandseigentum das Eigentumsrecht den Beteiligten dergestalt zu, dass über die zum Gesamthandsvermögen gehörigen Wirtschaftsgüter nur gemeinsam verfügt werden kann. Über seinen Anteil kann der Beteiligte ohne antizipierte Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel

Zusammenfassung Begriff Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken vollzieht sich grundsätzlich im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung, kann aber auch eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Es ist deshalb eine Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von der Vermögensverwaltung erforderlich. Dabei spielt die Anzahl und die Art der veräußerten Grundstücke eine wesentlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensverwaltung / 6.2.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken ist unverändert der häufigste Fall, bei dem eine – oft schwierige – Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Vermögensverwaltung vorzunehmen ist. Nach dem zuletzt ergangenen BMF-Schreiben[1] – basierend auf der Rechtsprechung des BFH – kommen den nachstehenden Merkmalen bei der Abgrenzung besondere Bedeutung zu. Anzahl der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 5.1 Anzahl der Objekte

5.1.1 3-Objekt-Grenze Ein wesentliches Indiz für den gewerblichen Grundstückshandel ist unverändert die von der Rechtsprechung entwickelte 3-Objekt-Grenze. Danach ist die Veräußerung von mehr als 3 Objekten innerhalb eines 5-Jahreszeitraums grundsätzlich gewerblich.[1] Die Anzahl von 3 Objekten kann aber nicht mehr als absolute und starre Grenze für oder gegen die Annahme ein...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 10 Prüfschema

Zur Überprüfung, ob die Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel vorliegen, ist im BMF-Schreiben vom 26.3.2004 erstmals ein vereinfachtes Prüfschema dargestellt, welches die Feststellung erleichtern soll. Die darin genannten Textziffern beziehen sich auf das BMF-Schreiben.[1]mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 5.3 Sanierung/Modernisierung

Besteht kein enger, zeitlicher Zusammenhang zwischen der Errichtung oder dem Erwerb und der Veräußerung der Objekte, kann ein gewerblicher Grundstückshandel dennoch vorliegen, wenn der Steuerpflichtige die Objekte vor der Veräußerung in nicht unerheblichem Maße modernisiert und hierdurch ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit entstanden ist. Für die Veräußerungsabsicht k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 5.7 Überschreitung der 3-Objekt-Grenze

Auch wenn die 3-Objekt-Grenze überschritten ist, kann ein gewerblicher Grundstückshandel ausnahmsweise nicht anzunehmen sein, wenn aufgrund besonderer Umstände eindeutige Anhaltspunkte gegen eine von Anfang ­an bestehende Veräußerungsabsicht sprechen. Die Beweislast hierfür liegt beim Veräußerer der Grundstücke. Als Umstand, der gegen eine bereits im Zeitpunkt der Anschaffun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 5.4 Unbebaute Grundstücke

Bei unbebauten Grundstücken, die vor der Veräußerung durch Eigennutzung oder durch Verpachtung genutzt wurden, führt die bloße Parzellierung vor der Veräußerung allein nicht zur Annahme eines Gewerbebetriebs. Eine gewerbliche Tätigkeit kann nur angenommen werden bei der Veräußerung von mehr als 3 Grundstücken und dem Erwerb in Veräußerungsabsicht oder bei Tätigkeiten, die übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 5.5 Mischfälle

Treffen Erwerbsfälle und Fälle, bei denen Gebäude erst errichtet werden, zusammen, ist die Frage, ob die Veräußerung eines Objekts der einen oder anderen Gruppe bei Prüfung der 3-Objekt-Grenze mitzuzählen ist, jeweils nach den Kriterien zu entscheiden, die für die betreffende Gruppe bei Veräußerung von mehr als 3 Objekten gelten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 2 Merkmale eines gewerblichen Grundstückshandels

Bezüglich der Merkmale Selbstständigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und der Abgrenzung zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder aus freiberuflicher bzw. sonstiger selbstständiger Tätigkeit gelten im Wesentlichen die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Vermögensverwaltung. Maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 5.1.1 3-Objekt-Grenze

Ein wesentliches Indiz für den gewerblichen Grundstückshandel ist unverändert die von der Rechtsprechung entwickelte 3-Objekt-Grenze. Danach ist die Veräußerung von mehr als 3 Objekten innerhalb eines 5-Jahreszeitraums grundsätzlich gewerblich.[1] Die Anzahl von 3 Objekten kann aber nicht mehr als absolute und starre Grenze für oder gegen die Annahme eines gewerblichen Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / Zusammenfassung

Begriff Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken vollzieht sich grundsätzlich im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung, kann aber auch eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Es ist deshalb eine Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von der Vermögensverwaltung erforderlich. Dabei spielt die Anzahl und die Art der veräußerten Grundstücke eine wesentliche Rolle. Für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 4 Nachhaltigkeit

Das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit bestimmt sich sowohl objektiv als auch subjektiv. Objektiv nachhaltig ist eine Tätigkeit, die sich tatsächlich wiederholt. Subjektiv nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen wird, sie zu wiederholen und zu einer Einkunftsquelle zu machen. Daher kann das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit beim Verkauf eines e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 1 Allgemeines

Die Zuordnung von Grundstücksverkäufen, entweder zur privaten Vermögensverwaltung oder zu einem gewerblichen Grundstückshandel, hat ertragsteuerlich unterschiedliche Auswirkungen. Bei der Annahme eines Gewerbebetriebs unterliegen die Überschüsse aus den Grundstücksverkäufen sowohl der Einkommensteuer als auch der Gewerbesteuer. Im Privatbereich unterliegen die Überschüsse nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 7 Zusammenhang: ­persönliche Tätigkeit – Beteiligung an Personengesellschaft

Werden Grundstücksverkäufe von einer Personengesellschaft oder Gesellschaftern einer Personengesellschaft vorgenommen, sind nachstehende Grundsätze zu beachten: Hält der Gesellschafter die Beteiligung in einem Betriebsvermögen, erzielt er aus der Beteiligung in jedem Fall gewerbliche Einkünfte, unabhängig davon, wie die Grundstücksverkäufe auf Ebene der Gesellschaft zu beurte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 6 Beginn, Ende, Umfang

Als Beginn des gewerblichen Grundstückshandels ist regelmäßig der Zeitpunkt anzusehen, in dem mit Tätigkeiten begonnen wird, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind. Dabei sind folgende Fallgestaltungen zu unterscheiden: Bei Errichtung und Veräußerung in engem zeitlichen Zusammenhang beginnt der gewerbliche Grundstückshandel grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 5 Überschreiten privater Vermögensverwaltung

Diesem Tatbestandsmerkmal kommt bei der Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels zur privaten Vermögensverwaltung erhebliche Bedeu­tung zu. Der Rahmen privater Vermögensverwaltung ist überschritten, wenn sich die Grundstücksgeschäfte nicht mehr als Nutzung von Grundbesitz durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz darstellen, sondern die Ausnutzung substanzieller V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 3 Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen ­Verkehr

­Das wesentliche Merkmal für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels ist die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige nach außen in Erscheinung zu treten hat und sich an die Allgemeinheit wendet. Ausreichend ist, dass die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Personenkreis – u. U. einer einzigen Person – bekannt wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 9 Verfahrensrechtliche Probleme

Da sich die Verkäufe von einzelnen Objekten über mehrere Jahre hinziehen können, stellt sich die Frage, inwieweit Steuerfestsetzungen für Vorjahre berichtigt werden können. Wichtig Gewerbesteuer Für den Bereich der Gewerbesteuer ergeben sich verfahrensrechtlich i. d. R. keine Probleme, da es sich bei der Annahme der Gewerblichkeit um erstmalige Steuerfestsetzungen handelt. H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 5.1.2 Objekt im Sinne der 3-Objekt-Grenze

Grundsätzlich gelten als (Zähl-)Objekt Grundstücke jeglicher Art. Auf die Größe, den Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objekts, ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handelt oder ob die Objekte selbst errichtet wurden oder ob ein Erwerb in bebautem Zustand vorliegt, kommt es nicht an. Ebensowenig ist entscheidend, ob das Grundstück zum Anlage- oder Umlaufver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 5.6 Ausnahmen von der 3-Objekt-Grenze

In Ausnahmefällen kann auch der Verkauf von weniger als 4 Objekten in zeitlicher Nähe zu ihrer Errichtung zu einer gewerblichen Tätigkeit führen.[1] Die 3-Objekt-Grenze ist ohne Bedeutung, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind.[2] Bei Wohnobjekten (Ein-, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 8 Gewinnermittlung

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Bestandsvergleich) besteht, wenn der Steuerpflichtige nach handelsrechtlichen Vorschriften Bücher zu führen hat .[1] Ein ­gewerblicher Grundstückshandel stellt grundsätzlich ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 1 HGB dar; er unterliegt der handelsrechtlichen Buchführungspflicht. Eine Befreiung von der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 5.2 Zeitlicher Zusammenhang: Kauf bzw. Veräußerung, Bebauung

Bei den Verkäufen muss ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Errichtung, Erwerb und Modernisierung einerseits und Verkauf andererseits sowie darüber hinaus eine Veräußerungsabsicht gegeben sein. Die Veräußerungsabsicht ist anhand äußerlicher Merkmale zu beurteilen. Es reicht nicht aus, wenn der Steuerpflichtige erklärt, er habe eine solche Absicht nicht gehabt. Das Vorha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Tz. 22 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 In Bezug auf die Veräußerung von Immobilien, die die gemeinnützige Körperschaft an andere veräußert, sind die Grundsätze maßgebend, die von der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel entwickelt worden sind (Schauhoff, 2010, 361). Nach der dort geltenden Drei-Objektgrenze ist der Weg zum gewerblichen Grundstückshandel dann überschr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt

Leitsatz 1. Auch ein gewerblicher Grundstückshandel setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus. 2. Die Gewinnerzielungsabsicht kann nachträglich entfallen. 3. Obliegt es dem gewerblichen Händler zu bebauender Grundstücke, mit Rücksicht auf eine längere Verlustphase Umstrukturierungsmaßnahmen zu treffen, so hat er geänderte konkrete Nutzungskonzepte zu entwickeln und zu verfolgen. 4. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Abgrenzung zur Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 9 Trotz Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 14 AO ist eine selbstständige und nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn die Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse über eine Vermögensverwaltung nicht hinausgeht. Der Begriff der Vermögensverwaltung stellt daher ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser sind bei "Drei-Objekt-Grenze" einzeln zu zählen

Leitsatz Das Finanzgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 3.11.2016, dass aneinander grenzende, rechtlich selbstständige Mehrfamilienhausgrundstücke bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels ("Drei-Objekt-Grenze") jeweils gesondert gezählt werden müssen. Sachverhalt Eheleute aus dem Rheinland erwarben in den Jahren 2005 und 2006 im Zuge von drei Großinves...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Zwischenschaltung von Angehörigen

Leitsatz Die Veräußerung von Grund und Boden des landwirtschaftlichen Betriebs an die Ehefrau stellt einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO dar, wenn die Ehefrau im Vertrag zur Weiterveräußerung verpflichtet ist und der Vertrag einem Fremdvergleich nicht standhält. Sachverhalt Die verheirateten Kläger bewirtschafteten gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Kl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2016, Unternehmensna... / 1. Vermögensverwaltende GbR

Gemäß den §§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 3 Alt. 2 BGB ist für den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eine gerichtliche Genehmigung notwendig. Als Erwerbsgeschäft gilt dabei eine auf selbstständige Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit nicht unerheblichen Umfangs.[41] Dementsprechend findet § 1822 Nr. 3 BGB bereits nach seinem Wortlaut keine ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Satzungszweck bringt erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen nicht zu Fall

Leitsatz Das Finanzgericht München entschied mit Urteil vom 29.2.2016, dass einer GmbH nicht bereits deshalb die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen versagt werden kann, weil in ihrer Satzung die Befugnis zur Grundstücksveräußerung verankert ist und sie eine Kommanditbeteiligung an einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG hält. Sachverhalt Eine GmbH ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonstige Betriebe

Rz. 247 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Von einem gewerblich...mehr