Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerblicher Grundstückshandel

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.2 Verwaltung und Nutzung

Rz. 42 Der erweiterten Kürzung unterliegt nur die "Verwaltung und Nutzung" eigenen Grundbesitzes. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht nur der Gewinn, der unmittelbar aus der Verwaltung und Nutzung von Grundbesitz resultiert, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen ist, sondern der gesamte Gewinn, der sich aus allen vom Begriff der Verwaltung und Nutzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.3 Kürzungsberechtigte Grundstücksunternehmen

Rz. 38 Die erweiterte Kürzung kommt nur für Grundstücksunternehmen in Betracht. Dies sind nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten un...mehr

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Liebhaberei – ABC / Gewerblicher Grundstückshandel

Er setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus, die nachträglich entfallen kann.[1] So ist er nach längerer Verlustperiode und wegen fehlender Umstrukturierungsmaßnahmen als Liebhaberei anzusehen .[2]mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.6 Keine Vermögensverwaltung

Rz. 17 Keine gewerblichen Einkünfte liegen vor, wenn die Tätigkeit, mit der die Einkünfte erzielt werden, eine Vermögensverwaltung darstellt. Dabei handelt es sich um ein negatives Merkmal, das nicht im Gesetz enthalten, sondern von der Rechtsprechung entwickelt worden ist.[1] In der Praxis ist diese Abgrenzung häufig schwierig zu treffen. In der Regel lässt sie sich nur anh...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.3 Veräußerung von Bauplätzen als landwirtschaftliches Hilfsgeschäft oder gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 13 Werden langjährig landwirtschaftlich genutzte Grundstücke veräußert, handelt es sich grundsätzlich um ein landwirtschaftliches Hilfsgeschäft. Grundstücksveräußerungen sind erst dann Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Grundstückshandels und nicht mehr landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte, wenn der Landwirt über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende A...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.1 Parzellierung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung zu beurteilen, wenn sich ein Landwirt im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen als Bauland aufzubereiten und zu erschließen, oder er zumindest bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv mitwirkt oder hierauf Einfluss nimmt. Er bezieht hieraus we...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.2 Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen

Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen ist in vielen Fällen nicht einkommensteuerpflichtig. Die laufenden Einkünfte aus dem Grundstück stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG dar. Eine Unterteilung des Privatvermögens in Anlagevermögen und Umlaufvermögen entfällt daher. Achtung Privatperson kann gewerblicher Grundstückshändler werden Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagen der gewerblichen... / 3.5 Keine private Vermögensverwaltung

Die Verwaltung von Vermögen ist dem Grunde nach keine gewerbliche Tätigkeit. Vermögensverwaltung liegt vor, wenn die Betätigung noch als Nutzung des Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten anzusetzen ist. Tritt dagegen die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte in den Vordergrund, ist der Rahmen privater Vermögensverwaltung überschritten. Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagen der gewerblichen... / 3.2 Nachhaltigkeit

Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie von der Absicht getragen wird, sie zu wiederholen und daraus eine Erwerbsquelle zu machen. Ist die Absicht erkennbar, ist ggf. schon eine einmalige Tätigkeit nachhaltig. An der Wiederholungsabsicht fehlt es, wenn der Tätige über die Fortsetzung noch unentschlossen ist. Die Nachhaltigkeit ist eine innere Tatsache, die jedoch an äußeren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 1.1 Steuerpflicht aufgrund gewerblicher Tätigkeit

Die Definition des Gewerbebetriebs ergibt sich aus § 15 Abs. 2 EStG. Aus dieser Definition lassen sich als Merkmale eines Gewerbebetriebs ableiten: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, keine selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft, der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung muss überschrit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 7.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Ein weiterer häufiger Fall, bei dem die Rechtsfolgen einer Zebragesellschaft zu beachten sind, ist ein sog. gewerblicher Grundstückshandel. Hierbei werden von einem Steuerpflichtigen innerhalb von 5 Jahren Grundstücke in einem solchen Umfang erworben und veräußert – maßgebend ist die sog. 3-Objekt-Grenze –, dass dies einer Betätigung eines gewerblichen Händlers gleichkommt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 998 Grundsätzlich unterliegt die Veräußerung von Grundstücken keiner Einkunftsart (Ausnahme: Veräußerung im Rahmen der Spekulationsfrist; → Tz 974). Liegen jedoch die Merkmale eines Gewerbebetriebs vor (→ Tz 991), ist von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen. Zur Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel kommt es wesent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 348 Die Veräußerung privater Immobilien richtet sich nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen von einer Besteuerung sind Immobilien, die im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fer...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 7 Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Liebhaberei

Was passiert, wenn ein gewerblicher Grundstückshändler ein für eine Bebauung und Veräußerung erworbenes Grundstück erwirbt, die Bebauungsabsicht oder die Weiterveräußerung sich aber zerschlägt, weil z. B. keine Baugenehmigung erteilt wird oder das Grundstück sich als ungeeignet erweist? Wie lange können die Schuldzinsen für die Finanzierung des Grundstückserwerbs als Betrieb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 9 Privatperson kann gewerblicher Grundstückshändler werden

Veräußert eine Privatperson innerhalb von 5 Jahren nach Anschaffung oder Errichtung mehr als 3 Objekte mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor. Vorsicht! Auch Grundstücksteile und Miteigentumsanteile können ein Objekt sein. Wurde ein Grundstück in der Absicht angeschafft, es zu teilen und anschließend an verschiedene Bauherren zu ver...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 5.1 Veräußerung als gewerbliche Tätigkeit

Werden innerhalb von 5 Jahren nach Anschaffung oder Errichtung von Wohnobjekten (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) mehr als 3 Objekte (3-Objekt-Grenze) mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, veräußert, dann gilt: Es liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor. Nach Auffassung des BFH[1] führt ein Überschreiten der 3-Objekt-Grenze zu einem gewerblichen Grundstüc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 6 Besonderheit bei Land- und Forstwirten bei Parzellierung und Verkauf von Grundstücken

Ob ein Landwirt mit dem Verkauf von Grundstücken einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, hängt im Wesentlichen davon ab, in welchem Umfang er bei der Veräußerung der Grundstücke einbezogen ist. Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung zu beurteilen, wenn sich seine Tätigkeit auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschrän...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücke im Umlaufvermögen / 8 Grundstücke im Umlaufvermögen und 6b-Rücklage

Ist es möglich, für Veräußerungsgewinne bei einem Grundstücksverkauf eines zunächst im Umlaufvermögen bilanzierten Grundstücks eine Rücklage nach § 6b EStG zu bilden, wenn das Grundstück nach einigen Jahren in das Anlagevermögen überführt wird? Auch zu dieser Frage liefert ein BFH-Beschluss praktisches Anschauungsmaterial.[1] Im Streitfall hatte ein gewerblicher Grundstückshä...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel

Zusammenfassung Überblick Privates Veräußerungsgeschäft Der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien ist, sofern er außerhalb eines Gewerbebetriebs erzielt wird und die verkauften Immobilien auch nicht zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehören, grundsätzlich nur zu versteuern, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren gekauft und wieder verkauft wird und sie nicht ausschl...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2 3-Objekt-Grenze als Kriterium für einen gewerblichen Grundstückshandel

Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn eine nachhaltige selbstständige Tätigkeit, mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und die über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinausgeht.[1] Gewichtiges Indiz dafür, dass der Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschritten wird, ist die 3-Obj...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 3 Fälle des gewerblichen Grundstückshandels außerhalb der 3-Objekt-Grenze

3.1 Erwerb in unbedingter Veräußerungsabsicht Veräußerungsabsicht Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kommt es für die Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels dann nicht auf die 3-Objekt-Grenze an, wenn sich bereits aus den besonderen Umständen des Einzelfalls zweifelsfrei eine schon im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs bestehende Veräußerungsabsicht ergibt.[1...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 10 Prüfschema

Dem BMF-Schreiben v. 26.3.2004 ist ein Prüfschema zur 3-Objekt-Grenze beigefügt, das die Feststellung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, erleichtern soll. Die angegebenen Textziffern (Tz.) beziehen sich auf dieses Schreiben.mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 6 Beginn des gewerblichen Grundstückshandels

Der Zeitpunkt, ab dem der gewerbliche Grundstückshandel beginnt, hat Einfluss auf die Höhe des zu versteuernden Gewinns (hierzu siehe nachfolgend unter Gliederungspunkt 7). Beginn hat Auswirkung auf die Höhe des Gewinns Als Beginn des gewerblichen Grundstückshandels ist regelmäßig der Zeitpunkt anzusehen, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkenn...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / Zusammenfassung

Überblick Privates Veräußerungsgeschäft Der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien ist, sofern er außerhalb eines Gewerbebetriebs erzielt wird und die verkauften Immobilien auch nicht zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehören, grundsätzlich nur zu versteuern, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren gekauft und wieder verkauft wird und sie nicht ausschließlich eigenen...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1.3 3-Objekt-Grenze bei verlustbringender Veräußerung eines Grundstücks

Veräußerungen mit Verlust sind mitzuzählen Grundstücke, die zwar mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, veräußert wurden, mit deren Verkauf aber letztlich ein Verlust realisiert wurde, sind in die Betrachtung, ob die "3-Objekt-Grenze" überschritten ist, mit einzubeziehen.mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 7 Höhe des zu versteuernden Gewinns aus einem gewerblichen Grundstückshandel

Der Gewinn aus einem gewerblichen Grundstückshandel unterliegt der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Grundstücke gehören zum Betriebs­vermögen Dabei hat der Beginn des gewerblichen Grundstückshandels (s. oben unter Gliederungspunkt 6) unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des zu versteuernden Gewinns. Denn die Grundstücke gehören mit Beginn des gewerblichen Grundstückshand...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 3.3 Verkauf von Großobjekten

Gewerblichkeit bei Errichtung und Verkauf von Großobjekten Bei Verkauf von errichteten Großobjekten (z. B. Mehrfamilienhäuser, Büro-, Hotel-, Fabrik- oder Lagergrundstücke) kann auch außerhalb der genannten Ausnahmefälle ein gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als 4 Objekten vorliegen. So ist beispielsweise die Bebauung eines Grundstücks durch den Erwer...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 5 Umfang des gewerblichen Grundstückshandels

Soweit ein gewerblicher Grundstückshandel begründet ist, gehören grundsätzlich sämtliche Grundstücksgeschäfte zu diesem Gewerbebetrieb. Denn die von einem Kaufmann getätigten Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehörig. Ausgenommen sind insbesondere die Objekte, die bereits keine Zählobjekte im Sinne der "3-Objekt-Grenze" sind (z. B. lang...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 9 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Änderung bereits bestands­kräftiger Steuerbescheide Der gewerbliche Grundstückshandel ist häufig ein zeitlich gestreckter Tatbestand, bei dem erst nach einigen Jahren feststeht, wie der Sachverhalt insgesamt steuerlich zu würdigen ist. Erst mit dem vierten Verkauf innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von 5 Jahren steht fest, dass die Verkäufe insgesamt einen gewerbl...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1.1 3-Objekt-Grenze bei Veräußerung selbst genutzten Wohneigentums

Veräußerung von eigen­genutztem Wohneigentum ist nicht mitzuzählen In die 3-Objekt Grenze sind in aller Regel eigengenutzte Wohnobjekte nicht einzubeziehen. Nur in besonders gelagerten Einzelfällen, namentlich bei einer nur kurzfristigen, vorübergehenden Eigennutzung, kann das Grundstück in die 3-Objekt-Grenze einzubeziehen sein.[1] Aber auch dann sind die Umstände des Einze...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 3.2 Modernisierung in unbedingter Veräußerungsabsicht

Veräußerer schafft ein "Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit" Auch wenn ein bebautes Grundstück erworben wird und der Erwerber das Gebäude saniert oder umbaut mit der Absicht, es anschließend zu verkaufen, kann ein gewerblicher Grundstückshandel begründet sein, ohne dass es auf die Voraussetzungen der "3-Objekt-Grenze" ankommt. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs i...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1.4 3-Objekt-Grenze bei Schenkung (vorweggenommener Erbfolge) und Erbschaft

Werden Grundstücke im Wege der Schenkung (vorweggenommene Erbfolge) übertragen oder gehen sie im Wege einer Erbschaft auf den/die Erben über, stellt sich die Frage, ob diese Grundstücke im Rahmen der 3-Objekt-Grenze mitzuzählen sind. Hierfür ist zwischen der Schenkung (vorweggenommene Erbfolge) und der Erbschaft zu differenzieren. Sind schenkweise übertragene Grundstücke mitz...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1.5 3-Objekt-Grenze bei Beteiligung an einer Grundstückspersonengesellschaft

Bei der Beteiligung an Grundstücksgesellschaften zur Verwertung von Grundstücken (z. B. durch Verkauf oder Bebauung und Verkauf), kann sowohl bei der Gesellschaft als auch beim Gesellschafter selbst jeweils ein gewerblicher Grundstückshandel begründet sein. 3-Objekt-Grenze bei der Gesellschaft Zunächst ist zu prüfen, ob die Gesellschaft selbst durch Überschreiten der "3-Objekt...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 4 Weitere Voraussetzungen zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels

Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Das Merkmal der Selbstständigkeit ist immer dann erfüllt, wenn die Grundstücksveräußerung auf eigene Gefahr und auf eigene Rechnung ausgeführt wird. Das Merkmal dient der Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von einer Tätigkeit als Angestellter und hat daher für die Frage, ob ein gewerbli...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.2 Erwerb und Veräußerung innerhalb von 5 Jahren

Besitzdauer von 5 Jahren als Indiz für Veräußerungsabsicht im Erwerbszeitpunkt Die Veräußerung von mehr als 3 Objekten innerhalb von 5 Jahren führt nur dann zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels, wenn auch zwischen dem Erwerb der Grundstücke und ihrer Veräußerung ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Hintergrund hierfür ist, dass ein Gewerbebetrieb nur dan...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1.2 3-Objekt-Grenze bei Veräußerungen durch Ehegatten

Keine Zusammenrechnung von Veräußerungen bei Ehegatten Bei Ehegatten ist eine Zusammenfassung der Grundstücksveräußerungen im Regelfall nicht zulässig. Dies bedeutet, dass jeder Ehegatte bis zu 3 Objekte im Bereich der Vermögensverwaltung veräußern kann. Nur wenn die Ehegatten eine über ihre eheliche Lebensgemeinschaft hinausgehende, zusätzliche enge Wirtschaftsgemeinschaft (...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 1 Grundstücksveräußerung: Private Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb?

Privates Veräußerungsgeschäft oder Gewerbe­betrieb? Gewinne aus der Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Wohnungs- oder Teileigentum, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, unterliegen der Einkommensteuer, wenn es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG handelt. Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG liegt nur...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1 Objekt im Sinne der 3-Objekt-Grenze

Jedes selbstständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt Objekt im Sinne der 3-Objekt-Grenze ist grundsätzlich jedes selbstständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem WEG).[1] Auf die Größe, den Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objekts kommt es nicht an[2], auch nicht darauf, ob es sich um bebaute...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 3.1 Erwerb in unbedingter Veräußerungsabsicht

Veräußerungsabsicht Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kommt es für die Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels dann nicht auf die 3-Objekt-Grenze an, wenn sich bereits aus den besonderen Umständen des Einzelfalls zweifelsfrei eine schon im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs bestehende Veräußerungsabsicht ergibt.[1] Praxis-Beispiel Unbedingte Veräußerungsabsic...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 8 Gewinnermittlung

Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschussrechnung Es kommen zweierlei Arten der Gewinnermittlung in Betracht: Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG oder Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Unterschied zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten ist in erster Linie, dass bei der Einnahmen-Über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 83 ff. der Anlage...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. "gewerbliche Prägung", § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[19] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke zwar ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Umfang der Bindungswirkung

Rz. 7 Die Bindung tritt ein, "soweit" die Feststellungen für Folgebescheide von Bedeutung sind. Inwieweit dies der Fall ist, ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung der einzelnen Feststellungen, den im Verfügungsteil des Feststellungsbescheids getroffenen Feststellungen und der abhängigen Steuerarten.[1] Die Feststellung, ob eine Aussage im Verfügungsteil getroffen worden ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 983 Grundsätzlich unterliegt die Veräußerung von Grundstücken keiner Einkunftsart (Ausnahme: Veräußerung im Rahmen der Spekulationsfrist; → Tz 959). Liegen jedoch die Merkmale eines Gewerbebetriebs vor (→ Tz 976), ist von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen. Zur Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel kommt es wesent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sonstige Betriebe

Rz. 215 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Von einem gewerblich...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 21 Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. "gewerbliche Prägung", § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[18] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zweck...mehr