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Leitfaden 2023 – Anlage Geno/Ver / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Prof. Dr. Gerrit Frotscher
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Vor Zeilen 3–20

In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet.

Zeile 3

In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtschaftung selbst hergestellter oder erworbener Gebäude, soweit Wohnungen und Zubehörräume (Garagen, Stellplätze in Sammelgaragen, Keller, Boden) aufgrund eines Mietvertrags oder genossenschaftlichen Nutzungsvertrags an Mitglieder überlassen werden. Die Vermietung von Ferienwohnungen an Mitglieder ist nur begünstigt, wenn diese als Vermögensverwaltung anzusehen ist und daher keinen gewerblichen Charakter hat. Voraussetzung für die Begünstigung der Überlassung von Wohnungen ist, dass der Mietvertrag mit dem Mitglied bzw. seinem Ehegatten oder Lebensgefährten abgeschlossen wird.

Nicht begünstigt sind die Hausbewirtschaftung, soweit Wohnungen an Nichtmitglieder überlassen oder gewerblich genutzte Räume (z. B. Läden) vermietet werden, sowie die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen. Ebenfalls nicht begünstigt ist die Bewirtschaftung von Wohnungen, bei denen sich die Genossenschaft bzw. der Verein das Nutzungsrecht durch Miete, Pacht, Nießbrauch oder in ähnlicher Weise verschafft hat.

Aus Billigkeitsgründen werden Einnahmen aus der Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine, die keine Mitglieder sind, weder bei den Gesamteinnahmen noch bei den nicht begünstigten Einnahmen nicht berücksichtigt. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2024.[1]

Zeile 4

Diese Zeile nimmt die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Grundstücken auf. Begünstigt ist der Verkauf von Grundstücken, soweit die Verwaltung dieser Grundstücke nach ...

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