Fachbeiträge & Kommentare zu Gewährleistungsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / VI. Weitere Sonderregelungen

Rz. 128 Weitere Sonderregelungen (Korrekturen im Bereich des Besonderen Teils des BGB infolge der Umsetzung der Digitale-Inhalte-RL)[607] finden sich inmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / d) Ablaufhemmung bei Nacherfüllung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / dd) Aktualisierungen

Rz. 66 "Während sich die Fortschritte für den Verbraucherschutz, welche die Digitale-Inhalte-­RL mit sich bringt, im Übrigen in Grenzen halten dürften und die Bedeutung der Digitale-Inhalte-RL eher in allgemeiner Bewusstseinsbildung und der Schaffung europaweit einheitlicher Kategorien liegen dürfte, haben die Bestimmungen über Aktualisierungen tatsächlich so etwas wie einen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / aa) Vertragsbeendigungsgründe

Rz. 77 Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher nach § 327m Abs. 1 BGB in Umsetzung von Art. 14 Abs. 4 Digitale-Inhalte-RL[383] den Vertrag gemäß § 327o BGB durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer (nur) beenden (sofortige Vertragsbeendigung), wenn (entsprechend der Grundsätze des allgemeinen Leistungsstörungsrechts)[384] – enumerativ und abschließend ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / H. Anwendungsausschlüsse (Bereichsausnahmen)

Rz. 30 Ein Ausschluss vom sachlichen Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB (Bereichsausnahmen und Abgrenzungen)[117] – wobei "einige Ausnahmen (…) mehr Verwirrung als Klarheit (stiften)"[118] – besteht hingegen nach § 327 Abs. 6 BGB in Umsetzung von Art. 3 Abs. 5 Digitale-Inhalte-RL (weil, jedenfalls in Bezug auf die Nrn. 2, 3, 5 und 8 unionsrechtliche Spezialbestimmungen mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Informationspflichten

Rz. 26 Die durch die Richtlinie erfolgten Änderungen und Erweiterungen der in der VerbrRRL vorgesehenen Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) und Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) führten zu einer Neufassung des Art. 246a Abs. 1 Satz 1 EGBGB,[64] der die Informationspflichten nach § 312d Abs. 1 BGB konkretisiert. Insoweit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / I. Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

Rz. 25 Der Unternehmer ist – so Art. 246 Abs. 1 EGBGB – sofern sich diese Informationen nicht aus den Umständen ergeben, nach § 312a Abs. 2 BGB (in Konkretisierung dieser Norm) verpflichtet, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / I. Ersatz der Aus- und Einbaukosten

Rz. 29 Nach § 439 Abs. 3 BGB, dessen zweiter Satz gestrichen wurde (zur modifizierten Anwendung des § 442 Abs. 1 BGB, da Art. 14 Abs. 3 WKRL[116] keine Beschränkung der Käuferrechte vorsieht, wenn diesem der Mangel vor dem Einbau unbekannt geblieben ist,[117] kein Ausschluss des Aufwendungsersatzanspruchs bei grob fahrlässiger Unkenntnis), ist der Verkäufer im Rahmen der Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / f) Verjährungsfrist

Rz. 97 Hinweis Der deutsche Gesetzgeber hat sich (anders als einige ausländische Rechtsordnungen) grundsätzlich dafür entschieden, nur eine Verjährungsfrist (und keine Kombination aus Haftungsfrist [innerhalb der sich ein Mangel gezeigt haben muss] und Verjährungsfrist [innerhalb der Rechtsbehelfe geltend zu machen sind], vgl. zu dieser Unterscheidung Art. 11 Abs. 2 Digitale...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / G. Sonderbestimmungen für Sachen mit digitalen Elementen (§§ 475b–e BGB)

Rz. 65 § 475a BGB neu regelt im Anwendungsbereich des Verbrauchsgüterkaufs in Umsetzung der Richtlinie (EU) in 2019/770 vom 20.9.2019 über digitale Inhalte[190] durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" vom 25.6.2021[191] den Verbrauchsgüterkaufvertrag über dig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, zfs Aktuell / Grenzen der Ersatzlieferung (Urt. v. 21.7.2021 – VIII ZR 118/20 u.a.)

Der BGH hat mit Urteilen v. 21.7.2021 (Az.: VIII ZR 254/20, VIII ZR 118/20, VIII ZR 275/19 u. VIII ZR 357/20) ferner entschieden, dass im Verbrauchsgüterkauf der Käufer eines (hier jeweils aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung) mangelhaften Neufahrzeugs im Rahmen seiner Gewährleistungsrechte zwar grundsätzlich auch die Ersatzlieferung eines zwischenzeitlich hergest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 2 Gründe

II. Das Berufungsgericht meint, der Kläger habe gegen den Beklagten dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB und aus § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB, da dieser einen Sachmangel arglistig verschwiegen habe. Das Grundstück sei aufgrund der Eintragung in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Abs. 2 S. 2 DSchG Hmb aF m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (3) Abhilfe und andere Gewährleistungsrechte

Rz. 84 Für die Reisezeit ab der Abhilfe sind, wenn sie ordnungsgemäß ist, weitere Gewährleistungsansprüche ausgeschossen.[75] Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Gewährleistungsrechte bestehen. Auch für mit der Abhilfe verbundene Beeinträchtigungen (z.B. Zimmer- oder Hoteltausch) können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Abhilfe muss kostenfrei erbracht werden,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / 2. Auswirkungen der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte auf den Leasingvertrag

a) Kein Einwendungsdurchgriff nach den Bestimmungen über das Verbundgeschäft, §§ 358 ff. BGB Rz. 55 Ist hiernach die leasingtypische Abtretungskonstruktion mit dem Verweis des Leasingnehmers auf die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte wirksam, berührt allein das Vorhandensein eines Mangels die Verpflichtungen des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag nicht. Insbesondere gib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / 7. Gewährleistungsrechte

Rz. 76 Einer der Schwerpunkte reiserechtlicher anwaltlicher Beratung auf Verbraucherseite ist die Haftung des Reiseveranstalters für Mängel. Das Reiserecht bietet ein in sich abgeschlossenes Gewährleistungssystem, das dem Reisenden die in § 651i Abs. 3 Nr. 1 bis 7 BGB benannten Rechte zur Verfügung stellt. Die Gewährleistungsrechte sind, mit Ausnahme der Schadensersatzansprü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 2 Bei Verträgen über die Entwicklung von Software handelt es sich klassischerweise um Verträge, die zwischen Unternehmen geschlossen werden. Verbraucherschutzrechtliche Gestaltungsschranken bestehen daher in der Regel nicht. AGB-rechtlich besteht – wenn nicht ohnehin die Vertragsbedingungen im Einzelnen ausgehandelt werden – im Vergleich zum Verbrauchervertrag mehr Gesta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / f) Abgrenzung: Vermittlung oder Veranstaltung einer Pauschalreise

Rz. 18 Für den Reisenden war es nicht immer ohne weiteres erkennbar, ob er eine Pauschalreise buchte oder lediglich zwei oder mehr Reiseleistungen vermittelt wurden. Diese Unsicherheit zu beseitigen war eines der wesentlichen Ziele der Reform des Pauschalreiserechts. Es sollte nach objektiven Kriterien bestimmbar sein, ob eine Pauschalreise vorliegt oder nicht. Zudem sollte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / a) Kein Einwendungsdurchgriff nach den Bestimmungen über das Verbundgeschäft, §§ 358 ff. BGB

Rz. 55 Ist hiernach die leasingtypische Abtretungskonstruktion mit dem Verweis des Leasingnehmers auf die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte wirksam, berührt allein das Vorhandensein eines Mangels die Verpflichtungen des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag nicht. Insbesondere gibt die – angebliche oder tatsächliche – Mangelhaftigkeit der Leasingsache allein dem Leasingn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / e) Kündigung

aa) Checkliste: Kündigung des Reisevertrags (§ 651l BGB) Rz. 105 bb) Detai...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / c) Ersatzleistung als Abhilfe

aa) Checkliste: Ersatzleistung als Abhilfe (§ 651k Abs. 3 BGB) Rz. 97mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / d) Notwendige Beherbergung als Abhilfe

aa) Checkliste: Notwendige Beherbergung als Abhilfe (§ 651k Abs. 4, 5 BGB) Rz. 103mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / bb) Ermittlung des Mangels

Rz. 142 In der Fallbearbeitung muss also der Sachverhalt eruiert werden, der sich tatsächlich dem Reisenden vor Ort darbot. Dies ist letztlich die Ist-Beschaffenheit der Reise. Daneben muss geprüft werden, wie die Soll-Beschaffenheit zu definieren ist. (1) Beschaffenheitsvereinbarung Rz. 143 Zunächst ist zu klären, ob eine Beschaffenheit vereinbart wurde. Solche Beschaffenheit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / a) Abhilfe

aa) Checkliste: Abhilfe (§ 651k Abs. 1 BGB) Rz. 79 bb) Detailfragen der Abhilfe Rz. 80 Durch die Abhilfe (§ 651k Abs. 1 BGB) wird der Mangel der Reisleist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Abhilfe

Rz. 80 Durch die Abhilfe (§ 651k Abs. 1 BGB) wird der Mangel der Reisleistung beseitigt, so dass tatsächliche Beschaffenheit und vertraglich geschuldete Beschaffenheit gleich sind (zum Mangelbegriff siehe Rdn 141). (1) Abhilfeverlangen Rz. 81 Erforderlich ist ein Abhilfeverlangen gegenüber dem Reiseveranstalter (der Reisende muss diese Information im Rahmen der vorvertragliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Ersatzleistung als Abhilfe (§ 651k Abs. 3 BGB)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (7) Rechtsfolgen

Rz. 126 Der Reisende hat einen Anspruch auf Rückzahlung des Minderungsbetrags (§ 651m Abs. 2 S. 1 BGB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / g) Ersatz des materiellen Schadens

aa) Checkliste: Ersatz des materiellen Schadens (§ 651n Abs. 1 BGB) Rz. 127 bb) Detailfragen des Schadensersatzanspruchs für materielle ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (2) Vereinbarter Nutzen der Reise

Rz. 145 Der vereinbarte Nutzen der Reise prägt ebenfalls das Pflichtenprogramm, wenn es keine Beschaffenheitsvereinbarung gab. Die Anforderungen werden sich auch je nach Charakter und Typ der Reise unterscheiden. Für eine Studienreise sind andere Voraussetzungen anzunehmen als für eine einfache Busreise über ein Wochenende. Die Anforderungen an eine Expeditionsreise mit Reis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / b) Selbstabhilfe

aa) Checkliste: Selbstabhilfe (§ 651k Abs. 2 BGB) Rz. 86 bb) Detailfragen der Selbstabhilfe Rz. 87 Mit der Selbstabhilfe (§ 651k Abs. 2 BGB) nimmt der Reisende das Schicksal der Reise in die eigene Hand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Notwendige Beherbergung als Abhilfe (§ 651k Abs. 4, 5 BGB)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / h) Ersatz des immateriellen Schadens

aa) Checkliste: Ersatz des immateriellen Schadens (§ 651n Abs. 2 BGB) Rz. 134 bb) Detailfragen des Schadensersatzanspruchs für immaterielle Schäden Rz. 135 Dem Reisenden steht nach § 651n Abs. 2 BGB auch eine Entschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Kündigung

Rz. 106 Das mängelbedingte Kündigungsrecht des Reisenden besteht ab Vertragsschluss. Der Reisende kann also nicht nur während der Reise kündigen, sondern auch schon vor Antritt, wenn die Leistung unter erheblichen Mängeln leidet.[108] Dieses Kündigungsrecht ist für den Reisenden, da der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis verliert, "günstiger" als die Ausübung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Minderung (§ 651m BGB)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / c) Leistungsverweigerungsrecht bis zur Klärung der Gewährleistungsansprüche mit dem Lieferanten

Rz. 71 Erkennt der Verkäufer die Gewährleistungsrechte des Leasingnehmers nicht an, darf der Leasingnehmer die laufenden und rückständigen Raten, die er nach den oben dargestellten Grundsätzen im Falle der erfolgreichen Geltendmachung vom Leasinggeber zurückverlangen könnte, erst dann vorläufig einstellen, sobald er die ihm übertragenen Rechte gegen den Lieferanten klageweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (4) Abweichung

Rz. 148 Kommt es zu einer – typischerweise – negativen Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, liegt ein reisevertraglicher Mangel vor. Im Einzelfall kann aber auch eine gegenüber der vertraglich vereinbarten Leistung höherwertige Leistung einen Mangel darstellen. Ein Reisender, der sich auf eine einfache, familiäre Unterkunft vorbereite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (2) Aufwand

Rz. 101 Der Aufwand des Umzugs ist vom Reiseveranstalter zu tragen, der Reisende kann in der Regel überdies eine Minderung für die Zeit des Umzugs verlangen. Auch andere mit der Abhilfeleistung verbundene Einschränkungen werden etwa im Rahmen eines Minderungsrechts berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Abhilfe (§ 651k Abs. 1 BGB)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Kündigung des Reisevertrags (§ 651l BGB)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / f) Minderung

aa) Checkliste: Minderung (§ 651m BGB) Rz. 115 bb) Detailfragen der Minderung Rz. 116 Die Minderung (§ 651m BGB) tritt kraft Gesetzes ein; weitere Ansprüche blieben unberührt. Die Minderung en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Selbstabhilfe

Rz. 87 Mit der Selbstabhilfe (§ 651k Abs. 2 BGB) nimmt der Reisende das Schicksal der Reise in die eigene Hand, um die Erfüllung des Pauschalreisevertrags zu erreichen.[79] Voraussetzung ist der fruchtlose Ablauf einer durch den Reisenden gesetzten Frist zur Abhilfe oder die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung. (1) Fristsetzung Rz. 88 Anders als nach dem früheren Rechtsstand mu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Minderung

Rz. 116 Die Minderung (§ 651m BGB) tritt kraft Gesetzes ein; weitere Ansprüche blieben unberührt. Die Minderung entfällt ab einer angemessenen Ersatzleistung oder einer Mängelbeseitigung durch Abhilfe.[122] (1) Grundlage der Minderung Rz. 117 Die Grundlage der Minderung ist der vollständige Reisepreis, ungeachtet der Frage, welche einzeln abgrenzbare Leistung betroffen ist.[12...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (2) Fristsetzung

Rz. 111 Die Kündigung ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer Frist statthaft, zuvor nur, wenn die Fristsetzung nicht erforderlich ist. Im Wesentlichen gelten hier die gleichen Grundsätze wie zur Abhilfefrist (siehe Rdn 88 ff.). Ergänzend gilt, dass es einer Frist nicht bedarf, wenn die Mängel nicht bis zum Urlaubsende beseitigt werden können.[117]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Selbstabhilfe (§ 651k Abs. 2 BGB)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Ersatz des immateriellen Schadens (§ 651n Abs. 2 BGB)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (2) Bemessung des Schadensersatzes

Rz. 139 Es ist auch möglich, für einzelne Tage entsprechende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn zwar nicht der gesamte Urlaub, aber eben einzelne Tage erheblich beeinträchtigt sind. Auch hier gilt, dass eine hinreichende Darstellung der tatsächlichen Auswirkungen des Mangels auf die Nutzung der Reise von erheblicher Bedeutung ist. Anrechnungen anderweitiger Urlau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Maklerrecht / 1. Wirksamer Hauptvertrag

Rz. 26 Bei Nichtigkeit des Hauptvertrages – etwa Verstoß gegen § 311b Abs. 1 S. 1 BGB oder ein gesetzliches Verbot – entsteht kein Provisionsanspruch. Wohl aber bei nachträglicher Heilung des Formmangels (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).[68] Bei schwebender Unwirksamkeit entsteht der Provisionsanspruch erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung. Umstritten ist, ob beim Vertragssc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / aa) Anspruch auf Mangelbeseitigung, § 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB

Rz. 57 Die in der Praxis üblichen Bedingungen sehen keine Auswirkungen auf den Leasingvertrag vor, wenn der Leasingnehmer Nacherfüllung in der Variante der Mangelbeseitigung geltend macht. Das ist im Ergebnis jedenfalls deshalb AGB-rechtlich unbedenklich, weil der Leasingnehmer im Falle der Weigerung des Verkäufers, den Mangel zu beheben, zu den Sekundärrechten übergehen kan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (2) Zeitliche Erweiterung der Minderung

Rz. 118 Ausnahmen von diesem Gleichlauf zwischen Mangel und Minderung ergeben sich in seltenen Fällen, in denen der Wert der Urlaubsreise insgesamt auf bis zu 0 EUR gemindert sein kann.[125] Bespiele hierfür sind ein Beinahe-Absturz auf dem Rückflug, bei dem der Passagier nachvollziehbar Todesangst erleidet,[126] oder ein Unfall mit erheblichen Verletzungen und Intensivstati...mehr