Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Rentenversicherung

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Renten / 11.3.2 Verstorbener war bereits selbst Rentner

Veränderungen des Jahresbetrags einer Witwer- oder Witwenrente aufgrund von Einkommensanrechnungen führen zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 6 EStG.[1] Hat der bzw. die Verstorbene selbst bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen, gilt wiederum die Besonderheit des § 22 Nr. 1 ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Höhe des Vorsorgeunterhalts

Rz. 592 Bezüglich der Höhe des Vorsorgeunterhalts hat sich in der Praxis die Bemessung nach dem Elementarunterhalt, der dem Berechtigten zusteht, durchgesetzt.[639] Am verbreitetesten in der Praxis ist das vom OLG Bremen in der Bremer Tabelle entwickelte Verfahren.[640] Die Berechnung des Altervorsorgeunterhalts erfolgt mit Hilfe der Bremer Tabelle zweistufig. Schritt 1: Aus dem...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Familienrechtliche Aspekte

Rz. 1710 Abgesehen von den durch den Versorgungsausgleich erworbenen Ansprüchen auf soziale Sicherung im Altersfall ist vom geschiedenen Ehegatten für die Alterssicherung selbst zu sorgen. Dies löst einen familienrechtlichen Unterhaltstatbestand aus, § 1578 Abs. 3 BGB .[1851] Rz. 1711 Da im Versorgungsausgleich die Ehezeiten nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (exakt:...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Abzug von Vorsorgeaufwendungen

Rz. 1548 Bei nicht Selbstständigen sind die Aufwendungen für Kranken- und Arbeitslosenvorsorge abzuziehen, ebenso wie Altersvorsorge. Nachdem die Vorsorge mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung aber nicht unbedingt vor Altersarmut schützen muss, kann nach Rechtsprechung des BGH neben der primären Altersversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung ein Betrag in ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 2068 Grundsätzlich ist im familiengerichtlichen Verfahren zur Scheidung einer Ehe Vorsorgeunterhalt erst mit Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens nicht mehr obsolet, da der Versorgungsausgleich vom 1. desjenigen Monats an entfällt, zu dem der von einem Ehepartner gestellte Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird.[2194] Von diesem Zeitpunkt an besteht jedoch ein...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) 20 %- und 4 %- Grenze

Rz. 835 Dem Unternehmer oder eines wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen wird die freie Wahl über die Art und Weise gelassen, wie er bis zu 20 % seines Bruttoeinkommens als primäre Altersvorsorge aufwenden will.[628] Der Betrag erfolgt in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung nach der 20 %-Grenze, ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Vereinbarung zur Anrechnung von Einkünften

Rz. 2096 § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB gewährt einen Basisunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Für diese ersten drei Lebensjahre gilt der Vorrang elterlicher Betreuung.[2222] Auch dann, wenn eine Fremdversorgung möglich wäre, kann der betreuende Elternteil sich frei entscheiden, das Kind selbst zu betreuen oder auch alternativ einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.[22...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / Zusammenfassung

Überblick Für den Arbeitslohn aus sog. Minijobs ist die Begriffsbestimmung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und im Lohnsteuerrecht einheitlich. Dagegen weichen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die an das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung geknüpft sind, voneinander ab. Durch die pauschalen Arbeitg...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.8 Gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 115 Abs. 6 Satz 2 SGB VI

Rz. 11 Die Richtlinie lautet: Nach § 115 Abs. 6 Satz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – sollen die Träger der Rentenversicherung die Berechtigten in geeigneten Fällen darauf hinweisen, dass sie eine Leistung erhalten können, wenn sie diese beantragen. In Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund kann bestimmt werden,...mehr

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Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung, die keine Vorgängervorschrift hat, betrifft ausschließlich die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ergänzt somit § 146 und § 148 Abs. 4. Gesetzlich festgeschrieben wird die versicherungsnummernbezogene Speicherungspraxis der Datenstelle, wobei die sog. Stammsatzdatei im Mittelpunkt steht. Die datenschutzrechtliche Bedeutung ergibt sich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 151a Antra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 151a soll einen automatisierten Datenzugriff der Versicherungsämter und/oder Gemeindebehörden auf die Stammsatzdatei der Rentenversicherung sowie auf das Versicherungskonto bei Leistungsträgern von Versicherten aus dem jeweiligen Bezirk ermöglichen. Dabei soll die Datensicherheit in der Informationstechnik speziell in der Rentenversicherung, bei der die Integrität de...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Sozialleistungen in Deutschland, die in den verschiedensten Gesetzen verankert sind. Der Gesetzgeber hatte das Bestreben, die Leistungsansprüche möglichst im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammenzufassen, wobei bislang folgende Untergliederungen gelten:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, oder diesen gleichgestellte Ausgaben gehören nicht zum Arbeitslohn. Die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, desgleichen nach § 3 Nr 65 EStG die Beiträge zur Insolvenzsicherung. Als erstere...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst

Rz. 7 Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind gesundheitlich eingeschränkt und nicht mehr in der Lage, Ihren Beruf vollschichtig auszuüben. Haben Sie das Alter zur Beantragung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Versorgungsausgleich

Rn. 407 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der durch das EhereformG vom 14.06.1976 (BGBl I 1976, 1421) eingeführte Versorgungsausgleich bei Ehescheidung gemäß §§ 1587ff BGB aF besagt, dass der Ehegatte, der während der Ehe werthöhere Anwartschaften, Anrechte oder Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Versorgungsanwartschaften) als sein Ehepar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

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Riester-Rente / Zusammenfassung

Überblick Ziel der Riester-Förderung ist es, einen Anreiz zum eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu setzen. Das steuerliche Förderungssystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbe­trag und einer progressionsunabhängigen Zulage zusammen. So können auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine steuerlich geförderte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung zu § 3 Nr 62 EStG

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die gesetzliche Sozialversicherung ist für die Masse der ArbN die grundlegende Form der Zukunftssicherung (> Rz 1). Sie besteht aus der Rentenversicherung (GRV), der Krankenversicherung (GKV), der Pflegeversicherung (GPflV) und der Arbeitslosenversicherung (GAV). Zur Unfallversicherung (GUV) > Rz 57 ff. Zu ihren Trägern > Sozialversicherung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Ermittlung von Wartezeitmonaten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich, einem durchgeführten Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern und aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung, für die Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind. Die ermittelten...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.6 Fälligkeit der Beiträge für Sozialleistungen

Rz. 18 Soweit von einem Sozialleistungsträger Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, Arbeitslosengeld) gezahlt werden, sind dafür im Allgemeinen auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und/oder Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung zu zahlen. Abs. 2 enthält daher e...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.2 Übergreifende Grundsätze

Rz. 27 Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht bei fehlender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und fehlender Familienversicherung. Zuschüsse werden für Beiträge an ein privates Krankenversicherungsunternehmen bzw. aufgrund Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Auch Leistungen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.6 Bruttoentgelt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten

Rz. 12 Im Gegensatz zu den sonst in der Sozialversicherung üblichen Bestimmungen (vgl. Abs. 2) gilt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (vgl. §§ 8 und 8a) mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von derzeit bis zu 520,00 EUR das gezahlte Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Pausch...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1 Nettoarbeitsentgelt allgemein

Rz. 8 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Bruttoarbeitsentgelt i. S. d. § 14 . Für die Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts wird in Anwendung der Regeln des § 47 SGB V das im dort definierten Bemessungszeitraum erzielte kalendertägliche Bruttoarbeitsentgelt ("Regelentgelt) – auch soweit es Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenzen überschreitet – ...mehr

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Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gilt nur für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (= Krankenkassen) und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (= Berufsgenossenschaften und Gemeinde-Unfallversicherungsträger), weil die Beitragssätze für die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die für die Arbeitsförderung durch gesetzliche Bestimmungen fes...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung übernimmt im Wesentlichen den Inhalt von § 240 der Abgabenordnung . Die Vorschrift über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Beiträgen (vgl. § 76) ist auch bei der Verhängung des Säunmiszuschlages anzuwenden. Der Zahlungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Krankenkasse als Einzugstelle spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages (vgl. § ...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1.2 Höhe der Zinsen

Rz. 8 Der Zinssatz beträgt einheitlich 4 %; verzinst werden nur volle Euro-Beträge; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen zugrunde zu legen. Beispiele:mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1 Entstehen des Beitragsanspruchs

Rz. 3 Der Beitragsanspruch des Versicherungsträgers entsteht ohne besonderen Bescheid. Es müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Dies hat zur Folge, dass Beitragsansprüche in der Sozialversicherung in dem Augenblick entstehen, in dem ihre im Gesetz, in einer Rechtsverordnung oder Satzung festgelegten Voraussetzungen vorliegen, und zwar un...mehr

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Altersteilzeit / 1.10 Rentenversicherung

Seit der Änderung des AltTZG im Juli 2004 muss der Arbeitgeber den Beschäftigten zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrags entrichten, der auf 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt – entfäl...mehr

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Altersteilzeit / 2.1.1 Die gesetzliche Grundregelung der Altersteilzeit seit dem 1.1.2010

Das Jahr 2010 brachte einen einschneidenden Wandel in die rechtliche Ausgestaltung der Altersteilzeit. Erstattungsleistungen der BA nach § 4 AltTZG sind für neue Altersteilzeitverträge weggefallen. Altersteilzeitvereinbarungen auf Grundlage des TV ATZ aus der Zeit vor 2010 dürften durch Zeitablauf restlos erledigt sein. Damit sind die bisher ungekündigten Altregelungen fakti...mehr

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Altersteilzeit / 1.3 Ziel des Altersteilzeitgesetzes

Das Gesetz verfolgte ursprünglich 2 Ziele: Es wollte älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen (§ 1 Abs. 1 AltTZG). Die Einstellung arbeitsloser Beschäftigter, die Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss ihrer Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Auszubildenden sollte gefördert werden. Um das 1. Ziel erreichen zu...mehr

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Altersteilzeit / 1.2 Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

Am 1.8.1996 ist das Altersteilzeitgesetz in Kraft getreten.[1] Es hat keine amtliche Abkürzung, in Literatur und Rechtsprechung wird aber überwiegend die Abkürzung AltTZG verwendet. Seit dem Inkrafttreten ist das AltTZG mehrfach geändert worden. Von besonderer Bedeutung bei den vielen Änderungen des AltTZG sind 2 markante Zeitpunkte, der 1.7.2004 (Wegfall der Mindestnettotabel...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.6 Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht nach § 22 Abs. 1 TVöD Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. Während dieses Zeitraums erfolgt auch weiterhin die Aufstockung zum Entgelt und zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 7 Abs. 4 TV Bund, § 7 Abs. 5 TV FlexAZ). Dauert die Erkrankung länger, erhält der Beschäftigte nach § 22 Abs. 2 und 3 T...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.6 Subsidiäre Leistungszuständigkeit der Krankenkasse (Abs. 4)

Rz. 24 Die Leistungszuständigkeit der Krankenkasse ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialversicherungsträger, insbesondere der Rentenversicherung (vgl. §§ 9 ff., 15 SGB VI). Nachrangigkeit besteht ferner gegenüber Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen (§ 11 Abs. 4), wenn die Leistungen als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu er...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Teil-(Steuerfreiheit) bei Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 201 Aufgrund des Wegfalls der Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. ist es von großer Praxisrelevanz, andere – rechtsübergreifende -Optimierungen und Gestaltungsmöglichkeiten, wie das "Mannheimer Modell" oder ähnliche Modelle, in den Blick zu nehmen (vgl. BeckOK-SozR/Rittweger, SGB IV, § 7f Rn 6; Schönhöft/Röpke, NZA 2021, 1610; Schönhöft, BB 2021, 1332; Growe/Treto...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Gesetzliche Definition

Rz. 160 Wer als leitender Angestellter anzusehen ist, ergibt sich aus § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG. Abs. 3 nennt drei Gruppen.mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen der Rentenversicherungspflicht

Rz. 949 Nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI sind versicherungspflichtig (solche) selbstständig tätige Personen, diemehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts

Rz. 1696 Führt der Arbeitgeber pauschal 15 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Rentenversicherung ab, so entstehen dem Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Altersrente (Berücksichtigung jedoch bei der Berechnung der Wartezeit nach § 52 Abs. 2 SGB VI und Zuschlägen bei Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI).mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1672 Liegt nur eine geringfügige Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB IV vor, besteht eine Versicherungsfreiheit sowohl in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Grundsatz erfährt im Bereich der Krankenversicherung aber in den Fällen eine Einschränkung, in denen der geringfügig Beschäftige bereits aufg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungenmehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Studentenbeschäftigung

Rz. 1675 Studenten unterliegen sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung regelmäßig einer gesetzlich für Studenten angeordneten Pflichtversicherung, der sog. Krankenversicherung der Studenten, § 186 Abs. 7 SGB V. In dieser Versicherung ist der Student bis zum 14. Fachsemester, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres pflichtversiche...mehr