Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Rentenversicherung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 457 Achtes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 457 bezieht sich auf versicherungspflichtige Personen in der Zeit, für die sie von einer Pflegekasse, einem privaten Versicherungsunternehmen, der Festsetzungsstelle für die Beihilfe oder dem Dienstherrn Pflegeunterstützungsgeld beziehen bzw. als Pflegeperson einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI, der Leistungen aus der Pflegeversich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.1 Datenabgleich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung steht in Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage für den automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II, der mit dem Inkrafttreten des SGB II sogleich eine umfassende rechtliche Grundlage erhalten hat. Vor diesem Hintergrund konnte nicht länger darauf verzichtet werden, auch für den Datenabgleich nach dem SGB III eine eindeutige Rechtsgrundlage zu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 397 Automa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ein seit Jahrzehnten bei der Bundesagentur für Arbeit praktiziertes Verfahren auf eine gesetzliche Grundlage. Dabei hat sie die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu beachten (VO (EU) 2016/679). Sie stellt klar, dass die Bundesagentur für Arbeit zur Vermeidung und Aufdeckung von missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.3 Sonstige Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgebeiträge (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 57 Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen sind vom Einkommen abzusetzen, wenn sie entweder gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind. Hiermit will der Gesetzgeber einerseits gewährleisten, dass dem Leistungsberechtigten ausreichende Mittel für seinen Versicherungsschutz verbleiben, und andererseits verh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.2.1 Definition: Rehabilitationsleistung nach § 15

Rz. 10 § 32 Abs. 1 fordert vom Rehabilitanden, der zulasten der Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe erhält, lediglich eine Zuzahlung bei stationären medizinischen Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15. Diese stationären Leistungen lösen allerdings nur dann eine Zuzahlungsverpflichtung aus, wenn sie – und das ist der Sinn von Leistungen nach § 15 – unmittelbar der Fö...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.2 Sozialversicherungspflichtbeiträge (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 56 Pflichtbeiträge sind alle Beiträge, die versicherungspflichtige Personen (§§ 25, 26 SGB III, § 5 SGB V, §§ 1 bis 3 SGB VI, § 2 SGB VII, § 20 SGB XI) kraft Gesetzes (oder Satzung) zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung zahlen. Zur Sozialversicherung gehören die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Förderungshöhe

Rn. 8 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses, unterschieden nach geringfügiger Beschäftigung iSd § 8a SGB IV und nach solchen Arbeitsverhältnissen, für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet werden. Die Ermäßigung nach § 35a Abs 1 EStG (geringfügige Beschäftigung) beträgt 20 % der A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.5 Sonderausgabenabzug

Erhält ein Alleingesellschafter eine betriebliche Altersversorgung (Pensionszusage), hat er diese wirtschaftlich aus eigenen Mitteln erbracht.[1] Deshalb ist der Vorwegabzug bzw. der Höchstbetrag der Basisversorgung ab 2005 für den Sonderausgabenabzug nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG zu kürzen. Der BFH hat dies auch für 2 jeweils zu 50 % beteiligte Gesellschafter-Geschäftsf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.14 Bezieher von Waisenrente oder entsprechender Versorgung (Abs. 1 Nr. 11b)

Rz. 280a Nach der bis zum 31.12.2016 geltenden Rechtslage waren Halb- oder Vollwaisenrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung nur nach Nr. 11 versicherungspflichtig, wenn sie selbst oder die Person, von der die gesetzliche Rente abgleitet wurde, die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllten. Andernfalls kam für Halb- oder Vollwaisenrentner eine beitragsfreie Familie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.6 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (Abs. 6)

Rz. 79 Mit Art. 1 Nr. 1 des BSSichG ist mit Wirkung zum 1.1.2003 mit Abs. 6 die JAEG eigenständig gesetzlich und abweichend von der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt worden. Die JAEG als Versicherungspflichtgrenze war dabei erheblich heraufgesetzt worden (2003 auf 45.900,00 EUR, 2004 auf 46.350,00 EUR). Der Grund für die deutliche Anhebung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.3.2 Zuständige Krankenkasse

Rz. 56 Für die Befreiung war ursprünglich immer die Krankenkasse zuständig, die auch für die Durchführung der Versicherungspflicht zuständig gewesen wäre. Solche gesetzlichen Zuständigkeiten bestehen, nachdem sich die See-Krankenkasse mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vereinigt hat und auch die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.18.3 Auszubildende bei geistlichen Genossenschaften (Satz 3)

Rz. 328 Die Regelung des Abs. 4a (jetzt) Satz 3 ist durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 mit Wirkung zum 1.1.2000 eingefügt worden. Im Gesetzentwurf (BT-Drs. 14/1245 S. 3) wurde dies damit begründet, dass klargestellt werden solle, "dass Postulanten und Novizen, die in der Zeit ihrer Ausbildung für den Dienst in einer geistlichen Genossenschaft noch keine satzungsmäßig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.1 Arbeitsverhältnis

Rz. 285 Nach § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KStG gelten Einnahmen des Gesellschafters für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine Ergänzung hierzu ist in S. 7 enthalten (Rz. 330), wonach die optierende Gesellschaft als lohnsteuerlicher Arbeitgeber und der Gesellschafter als Arbeitnehmer gilt. Es wird also ab Wirksa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / 1. Gesetzliche Rentenversicherung

a) Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aa) Rentenreform ("Rente mit 67") Rz. 193 Das Renteneintrittsalter wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz[186] nach hinten verschoben. Die Übergangsvorschriften (§§ 235 ff. SGB VI) für Geburtsjahre vor 1964 sind zu beachten. bb) Regelaltersrente, § 35 SGB VI Rz. 194 Nach § 35 SGB VI besteht Anspruch auf Regelalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / a) Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

aa) Rentenreform ("Rente mit 67") Rz. 193 Das Renteneintrittsalter wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz[186] nach hinten verschoben. Die Übergangsvorschriften (§§ 235 ff. SGB VI) für Geburtsjahre vor 1964 sind zu beachten. bb) Regelaltersrente, § 35 SGB VI Rz. 194 Nach § 35 SGB VI besteht Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / cc) Rentenreform 2014 ("Rente mit 63")

Rz. 196 Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung[187] wurde besonders langjährig Versicherten ein vorzeitiger Renteneinstieg ohne (nennenswerte) Rentenkürzung ermöglicht. Rz. 197 Versicherte, die vor dem 1.1.1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 63. Lebensjahr v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesetzesverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / bb) Regelaltersrente, § 35 SGB VI

Rz. 194 Nach § 35 SGB VI besteht Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (i.d.R. fünf Beitragsjahre, § 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt ist. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ist schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben, beginnend 2012 (§ 235 SGB VI). Für Versicherte der Jahrgänge 1947–1964 gilt eine stufe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / aa) Rentenreform ("Rente mit 67")

Rz. 193 Das Renteneintrittsalter wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz[186] nach hinten verschoben. Die Übergangsvorschriften (§§ 235 ff. SGB VI) für Geburtsjahre vor 1964 sind zu beachten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Nachfrage

Rz. 308 Liegen Arztberichte, Gutachten pp. vor, muss sich der Sachbearbeiter Klarheit verschaffen: Rz. 309 Möglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 210 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach hinten einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern oder Betriebsrat. Rz. 211 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / dd) Besondere Personengruppen

Rz. 199 Sonderregelungen gelten für bestimmte Personengruppen. Rz. 200 Für Schwerbehinderte (§ 2 Abs. 2 SGB IX, zuvor § 1 SchwbG), Berufs- und Erwerbsunfähige gelten ebenfalls auf das 63.[188] Lebensjahr vorgezogene Altersgrenzen (§ 37 SGB VI, wenn insbesondere die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist). Auch hier sind die Sonderregeln der §§ 228 ff., 236a SGB VI zu beachten, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / b) Vorzeitige Verrentung

Rz. 213 Nach den Feststellungen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)[195] hatte die Einführung der flexiblen Altersgrenze in der Rentenversicherung, die Möglichkeit des vorzeitigen Altersruhegeldbezuges sowie das Risiko vorzeitiger Invalidisierung eines Erwerbstätigen dazu geführt, dass im Jahre 1983 nur noch 9,3 % des Rentenzuganges im Jahre 1983 betrafen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe auch "Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis".mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / ee) Besondere berufliche Altersgrenzen

Rz. 205 Für manche Berufsgruppen gelten allgemein vorzeitige Altersgrenzen.[190] Rz. 206 Für Leitende Angestellten ist oftmals eine Befristung der Arbeitsverträge deutlich vor der gesetzlich vorgesehenen Regelaltersgrenze vorgesehen. Häufig ist eine Beschränkung auf das 60. Lebensjahr anzutreffen.[191] Begleitet ist dies dann nicht selten von Versorgungszusagen (teilweise auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / B. Informationsquellen

Rz. 4 Gerade auch das Internet gibt vielfach Hilfestellung bei der Sach- und Rechtsaufklärung. [3] Rz. 5 Übersicht 6.1: Juristische Informationenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Drittleistungsträger

Rz. 332 Drittleistungsträger sind z.T. zur Auskunft verpflichtet. Sie halten bereits in ihrem Internetauftritt u.a. auch arbeitsmarktpolitische Informationen vor:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / E. Drittleistungen

Rz. 616 Bereits bewilligte, vor allem aber auch künftig mögliche, Leistungen von dritter Seite sind bei der Abwicklung des Direktanspruches zu bedenken. Rz. 617 Werden die Ansprüche eines Drittleistungsträgers (z.B. RVT, Berufsgenossenschaft, Dienstherr) abgefunden, sind neben den weiteren zum Leistungsspektrum kongruenten Leistungen anderer – auch erst künftig eintretender –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Aspekte der Drittleistungen

Rz. 542 Soweit u.a. gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, beamtenrechtliche Versorgungsträger oder berufsständische Versorgungswerke Rentenleistungen an die Hinterbliebenen erbringen, sind diese auf den Unterhaltsschadenanspruch aufgrund von Forderungsübergängen zu verrechnen.[448] (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung Rz. 543 Gesetzliche Ren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Schadenersatz – Drittleistung

Rz. 108 In der Folge eines Haftungsgeschehen wendet sich derjenige, der einen Sach- oder Personenschaden erlitten hat, nicht nur an denjenigen, den er hierfür für verantwortlich hält ("Schädiger"), sondern regelmäßig parallel auch an Dritte, die ihm für den Fall der Schädigung ihrerseits Leistungenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Selbstständige

Rz. 547 Auch der Selbstständige kann durch eigene Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und/oder Unfallversicherung freiwillig am sozialen Sicherungssystem teilnehmen.[452] Rz. 548 Leistungen an Hinterbliebene können auch bei lang zurückliegender Beitragszahlung (z.B. an die gesetzliche Rentenversicherung) in Betracht kommen (Rdn 409).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (8) Heilbehandlungskosten

Rz. 144 Heilbehandlungskosten werden regelmäßig – außerhalb von Selbstbeteiligungen – von Drittleistungsträgern erbracht. Rz. 145 RVT gewähren nach Maßgabe der §§ 9 ff. SGB VI Leistungen zur Teilhabe (u.a. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wie Kur). Voraussetzung ist die Versicherteneigenschaft ("… haben Versicherte …", § 10 Abs. 1 SGB VI). Anstelle des RVT kommen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / cc) Beitragsbemessung

Rz. 277 Die Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung war bis zum 31.12.2002 in Abhängigkeit von der Rentenversicherungsgrenze (Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) definiert und betrug 75 % dieses Betrages (§§ 6 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 3 SGB V, § 157 SGB VI). Rz. 278 Seit dem 1.1.2003 wird die Beitragsbemessungsgrenze eigenständig bestimmt (§§ 223, 6 Abs. 6,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Zuständigkeitswechsel zur Unfallversicherung

Rz. 1330 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Schadenfall als Arbeitsunfall oder Wegeunfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, stellt sich die Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse als von Anfang fehlend heraus (auch Rdn 547).[1365] Rz. 1331 Leistungen, die die Krankenkasse (und gegebenenfalls die Pflegekasse auß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Weitere Träger

Rz. 1253 Die Rechtsprechung zur Einziehungsermächtigung bezieht sich ausschließlich auf den Forderungsübergang auf einen Träger der Sozialhilfe, für dessen Leistungen der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) gilt.[1282] Siehe Rdn 63, 1298; § 3 Rdn 208. Rz. 1254 Weitere Ausnahmen gelten bei Rechtsnachfolge [1283] und für Ansprüche, die nur sukzessive nach § 6 EFZG, § 86 VVG (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Grenzpunkte

Rz. 493 Die Grenze der Ersatzverpflichtung bestimmen drei Problemkreise kumulativ:[384] Rz. 494 Über den fiktiven...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Geschädigte Person

Rz. 502 Der Geschädigte muss unaufgefordert wesentliche Genesungsfortschritte, die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, tatsächlich erzieltes Einkommen[599] sowie Leistungen von dritter Seite (insbesondere Sozialleistungsträger)[600] offen legen und erhaltene Leistungen und Erstattungen bei den verfolgten Ansprüchen gegenrechnen.[601] Rz. 503 Der Schadenersatz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 61a Beteil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt erstmals ab dem 1.1.2022 in einem neuen Dritten Abschnitt zum 6. Kapitel des SGB XI die generelle Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Bereits im Gesetzentwurf zum Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) war in § 69 ein Bundeszuschuss zu den Ausgaben der Pflegeversicherung, allerdings nur für die Investitionsför...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / 4. Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anhängige Verfahren

Die Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung des § 22 Nr. 1 S. 3 EStG war Gegenstand einer Vielzahl erstinstanzlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen. Im Folgenden werden die wichtigsten höchstgerichtlichen Verfahren vorgestellt. Bereits im Jahr 2016 urteilte der BFH mit Urteil vom 21.6.2016 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545) in einem Verfahren, in w...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fußschutz: Auswahl und Einsatz / 5.1 Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Nach § 3 Abs. 3 ArbSchG und § 2 Abs. 5 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" darf der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen nicht auf die Versicherten übertragen. Wenn ein Mitarbeiter Fußschutz tragen muss, so hat der Unternehmer auch die Kosten hierfür zu übernehmen. Praxis-Tipp Zusammenarbeit mit Händler Je nach Unternehmensgröße kann es sinnvoll sei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.3 Vorruhestandsgelder

Rz. 363 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Vorruhestand wird der Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Berufsleben und dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters bezeichnet. Laufend ausgezahlte Vorruhestandsgelder haben immer Versorgungscharakter. Sie sind daher dem Art. 18 OECD-MA zuzuordnen und danach im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Rz. 364 Stand: EL 138 – ET:...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze

Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht hingegen auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abzustellen. Dementsprechend sind für die rechtliche Beurteilung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen maßgeblich. Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zu...mehr