Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 8 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (3. SGB V-Änderungsgesetz – 3. SGB V-Ä...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 248 enthält, inhaltlich weitgehend dem § 385 Abs. 2a RVO folgend, die Regelung über den anzuwendenden Beitragssatz auf Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, die seit dem 1.1.1983 bei Versicherungspflichtigen zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen. Sie legt einen (gesetzlichen) Beitragssatz fest, nach dem die Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019 S. 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020 S. 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVaktuell 2017 S. 144. Hager, Der Krankenversicherungsbeitrag bei Auszahlung einer vom Arbeitnehmer finanzierten...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte und regelt den auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung als beitragspflichtige Einnahme anzuwendenden Beitragssatz zur Bestimmung der Höhe der Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung. Gegenüber dem Recht vor dem 1.1.1989, das einen gesetzlich festgelegten Beitragssatz vorsah, war der Beitragssatz zur Krankenversicherung durch das Gesundh...mehr

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Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 40, Art. 12 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) trat ab 1.1.1992 für die Fests...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.2.2 Beitragssatz bei kapitalisierten Versorgungsbezügen

Rz. 14 Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) war mit Wirkung zum 1.1.2004 in § 229 Abs. 1 Satz 3 die für Versorgungsbezüge geltende Regelung eingefügt worden, dass (neben den bisherigen Fällen, dass an die Stelle der laufenden Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung tritt) nunmehr auch die nicht regelmäßigen Leistunge...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz

Rz. 23 Die Regelung des § 248 war und ist insoweit "unvollständig", als sie für Versorgungsbezüge (und Arbeitseinkommen) nur auf den allgemeinen Beitragssatz nach § 241 verweist, nicht jedoch den krankenkassenindividuellen Zusatzbeitragssatz nach § 242 ausdrücklich in die Regelung über Beitragssätze für Versorgungsbezüge einbezieht, wie dies zuvor durch den Verweis auf den z...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 68, Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV...mehr

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Sommer, SGB V 254 Beitragsz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 172, Art. 46 Abs. 10 des Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26....mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014, S. 921. Hausadel/Vogel, Das 5. SGB IV-Änderungsgesetz und seine rentenrechtlichen Auswirkungen, RVaktuell 2015 S. 147. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten ...mehr

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Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift diente und dient der Bestimmung eines bundesweit einheitlichen besonderen Beitragssatzes (Studentenbeitragssatz), der bei pflichtversicherten Studenten, Praktikanten, zur Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte und Auszubildende des zweiten Bildungsweges (§ 5 Abs. 1 Nr. 9, 10) für die beitragspflichtigen Einnahmen nach § 236 Abs. 1 gilt. Rz. 3 D...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.1 Anwendungsübersicht und Personenkreis

Rz. 4 Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV–Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) ist in § 248, eigenständig und neben dem Beitragssatz für Renten, auch der Beitragssatz für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen seit dem 1.1.2009 durch den unmittelbaren Verweis auf den gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz (§ 2...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.3 Hälftiger allgemeiner Beitragssatz für Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Nr. 4 (Satz 2)

Rz. 17 Abweichend von der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes bestimmte Satz 2 seit dem 1.1.2004 für die Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 (Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte [AdL] mit Ausnahme einer Übergangshilfe), dass dafür (nur) der halbe allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse der Mitgliedschaft gelte...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.1 Anwendungsübersicht und Personenkreis

Rz. 12 Die Vorschrift beinhaltet die Regelungen über Beitragssätze, die für die Bemessung und Berechnung der Beiträge auf Renten als beitragspflichtige Einnahme anzuwenden sind. Ohne die vorrangige ausdrückliche Regelung in § 247 wäre, da der Rentenbezug nicht zu einem Krankengeldanspruch führt, der Beitragssatz nach § 243 anzuwenden. In § 249a, der Vorschrift über die Beitr...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz (Satz 3)

Rz. 31 Die Regelung des § 247 war insoweit "unvollständig", als sie bisher für Renten nur auf den allgemeinen Beitragssatz und für ausländische Renten den hälftigen allgemeinen Beitragssatz verwies. Der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz nach § 242, der generell auch auf Renten anzuwenden ist, war nicht erwähnt. Soweit eine Krankenkasse einen solchen in der Satzung...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen der früheren Regelung in § 381 Abs. 3 RVO. Sie knüpft für einen eng begrenzten Personenkreis an die Rentenantragstellermitgliedschaft (§ 189) und an die allgemein geltende Beitragsregelung des § 239 für Rentenantragsteller an. Nur ein Teil der Rentenantragsteller wird für die Zeit von der Stellung des Rentenantrags bis zum Begi...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.2.1 Beitragssatz Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen

Rz. 13 Vor dem 1.1.2009 war die Höhe des maßgeblichen Beitragssatzes für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen vom allgemeinen Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse abhängig, womit Veränderungen des Beitragssatzes einer Krankenkasse von den Zahlstellen beim Beitragseinbehalt nach § 256 umzusetzen waren. Dies bedingte eine gewisse Vorlaufzeit, für die besondere Regelungen...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.3 Hypothetische Familienversicherung (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 27 Die Regelung über die Beitragsfreiheit im Falle einer möglichen Familienversicherung nach Nr. 3 ist mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) dahingehend geändert worden, dass (neben der Schreibweise) nunmehr auf die Versicherungspflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12 verwiesen wird. Zur Begründung ist (in BT-Drs. 19/6337 S. 136...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.2 Allgemeiner Beitragssatz bei Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 16 Maßgebend für die Berechnung und Bemessung der Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung der allgemeine Beitragssatz des § 241, obwohl aus den Beiträgen für Renten kein Krankengeldanspruch entsteht. Das entspricht der Rechtsentwicklung. Beiträge sind aus Renten auch dann zu entrichten oder weiter zu entri...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.3 Ausnahme von der Beitragsfreiheit (Satz 2)

Rz. 31 Die in Satz 1 normierte Beitragsfreiheit wird durch Satz 2 für den Fall eingeschränkt, soweit der Rente vergleichbare Einnahmen (also Versorgungsbezüge i. S. d. § 229) oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV) bezogen werden. Dies entspricht der allgemeinen Beitragspflichtigkeit dieser Einnahmen auch bei Pflichtversicherten (vgl. § 226 und § 237). Die Beitragspflicht ist da...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.2 Voller allgemeiner Beitragssatz seit 2004

Rz. 10 Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde ab dem 1.1.2004 an Stelle der Hälfte, die Anwendung des vollen allgemeinen Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen vorgeschrieben, als Ausnahme (Satz 2 a. F.) verblieb es jedoch bei Versorgungsbezügen nach § 229 Abs. 1 Nr. 4 (also bei Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung de...mehr

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Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 2.1 Studentenbeitragssatz (Abs. 1)

Rz. 7 Für versicherungspflichtige Studenten, Praktikanten, zur Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte und Auszubildende des zweiten Bildungsweges gilt wegen deren finanzieller Situation ein reduzierter besonderer Beitragssatz, der ab 1.1.2009 sieben Zehntel des gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatzes nach § 241 beträgt (dies sind seit dem 1.1.2015 unver...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.3 Beitragssatz für ausländische Renten (Satz 2)

Rz. 23 Der durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 angefügte Satz 2 regelt (seit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG ab 1.1.2015) als gesetzlichen maßgeblichen Beitragssatz für ausländische Renten die Hälfte d...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1.1 Abgrenzung Krankengeld/Übergangsgeld bei ambulanten Nachsorgeleistungen i. S. d. § 17 SGB VI

Rz. 12 Besteht während der Teilnahme an Nachsorgeleistungen (z. B. § 17 SGB VI) Arbeitsunfähigkeit (z. B. IRENA-Nachsorge des Rentenversicherungsträgers während eines Krankengeldbezuges aufgrund einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit), kann der Versicherte grundsätzlich Übergangsgeld wegen der Nachsorgeleistung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI) und Krankengeld wegen der Arbeitsu...mehr

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Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Bress, Die zeitliche Begrenzung der Krankenversicherungspflicht als Student, WzS 1994 S. 65. Felix, Studenten und gesetzliche Krankenversicherung, NZS 2000 S. 477. dies., Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) in der Diskussion – Reformen und Reformbedarf, KrV 2020 S. 45. Klose, Die Krankenversicherungspflicht der Auszubildenden des Zweiten Bildungsweges, ZfS 1998 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 289 Wander... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Übergangsregelung zu § 223 . Sie regelt den finanziellen Ausgleich der Ausgaben für Rentenleistungen zwischen den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Wanderversicherungsfällen, also solchen Fällen, in denen ein Versicherter sowohl in der allgemeinen Rentenversicherung als auch in...mehr

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Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 2.4 Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet (1991 bis 2000)

Rz. 22 Nach dem Einigungsvertrag v. 31.8.1990 (BGBl. Teil II 1990 S. 889) bestanden bis zum Rechtsangleichungsgesetz v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2657) in der Zeit vom 1.1.1991 bis 31.12.2000 nach Maßgabe der Übergangsregelungen der §§ 308 ff. für versicherungspflichtige Studenten im Beitrittsgebiet Besonderheiten. Rz. 23 Diese Regelungen sind durch das Gesetz zur Rechtsangleich...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Bress, Die Beiträge der Rentenantragsteller zur Kranken- und Pflegeversicherung, rv 1995 S. 116. ders. Beiträge der Rentenantragsteller und Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung, SVFAng 1998 Nr. 111 S. 63; 1999 Nr. 112 S. 59. Rz. 36 Von der Regelung des § 381 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 RVO (= § 225 Satz 1 Nr. 3) werden nur solche Rentenbewerber erfasst, die Leistungen na...mehr

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Sommer, SGB V 254 Beitragsz... / 2.1 Gesetzliche Beitragszahlung (Satz 1)

Rz. 4 Versicherungspflichtige Studenten haben ihre Pflichtbeiträge nach den §§ 236,245 allein zu tragen (§ 250 Abs. 1 Nr. 3) und nach dem Grundsatz des § 252 daher auch allein an die zuständige gewählte oder letzte Krankenkasse zu zahlen. Diese Verpflichtung ist jedoch auf pflichtversicherte Studenten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und auf die fiktiven an BAföG-Bedarfssätzen berechne...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.7.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 7)

Rz. 34 Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, das Versorgungskrankengeld, das Verletztengeld und das Übergangsgeld werden für jeden Kalendertag gezahlt, für den es vom Rehabilitanden beansprucht werden kann. Kann eine dieser Entgeltersatzleistungen für die volle Zeit eines Kalendermonats beansprucht werden, werden für die Zahlung dieses Kalendermonats ohne Rüc...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 61 Behrendt, Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit, jurisPR-SozR 23/2006, Anm. 2. Bieritz-Harder, Die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem SGB XII – Ein Notfallnetz für Lücken im Krankenversicherungsschutz, ZfSH/SGB 2012 S. 514. Brörken, Krankenversicherung im Basis...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 in Kraft (vgl. hierzu Deutscher Verein, Gutachten v. 27.5.2004 – G 16/04 Übernahme der Krankenbehandlung im Rahmen des § 264 SGB V, NDV 2004 S. 320). Durch Art. 10 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlic...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift gilt nicht nur für Leistungsberechtigte nach dem Dritten, sondern auch für solche nach dem Vierten Kapitel (§ 42 Satz 1 Nr. 2). Eine ähnliche Regelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende enthält § 26 SGB II, der allerdings von Zuschüssen zu Beiträgen spricht (vgl. dazu auch Rz. 47). Rz. 5 Bis auf eine Erweiterung des berechtigten Persone...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.4 Übernahme des Zusatzbeitrages nach § 242 SGB V (Abs. 4)

Rz. 40 Seit dem 1.1.2009 können die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung von den Versicherten einen Zusatzbeitrag zu verlangen. Abs. 4 stellt klar, dass auch dieser Beitrag von der Leistungspflicht nach § 32 Abs. 1 und 2 erfasst ist. Die Vorschrift flankiert damit das Recht der Betroffenen auf freie Wahl einer Krankenkasse (§ 173 ff. SGB V). Sie können bei erstmaliger...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.2.1 Übernahme freiwilliger Beiträge nach Ermessen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die genannten Tatbestände der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. im Übrigen die Komm. zu § 9 SGB V). Rz. 32 Nach der zum 1.4.2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderung, die zu einer Trennung zuvor gemeinsam in Abs. 2 enthaltener Regelungen zur Übernahme von Beiträgen in ...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.5 Übernahme von Beiträgen für eine private Kranken- und Pflegeversicherung (Abs. 5)

Rz. 45 Inhalt und Umfang der Verpflichtung der Leistungsträger auch Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung zu übernehmen, waren früher gemeinsam mit der Verpflichtung zur Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung in Abs. 2 geregelt. Mit Wirkung zum 1.4.2007 wurden die Regelungen getrennt und auf die Abs. 2 und 5 aufgeteilt. Rz. 46 Beiträge zu ei...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 99 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4 S. 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009 S. 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problem...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.1.4 Rentenantragsteller nach § 189 SGB V

Rz. 23 Unter den Voraussetzungen des § 189 Abs. 1 SGB V gelten Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben und die Voraussetzungen von § 189 Abs. 2 sowie § 5 Abs. 1 Nr. 11 und 12 SGB V, jedoch (noch) nicht die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente erfüllen, als in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Es handelt sich hierbe...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.2.2 Gebundene Übernahme von freiwilligen Beiträgen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 35 Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 SGB V sind von dem Träger der Sozialhilfe zwingend zu übernehmen, wenn der Berechtigte voraussichtlich nur für kurze Dauer laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht. Nach der Gesetzesbegründung zu § 13 Abs. 2 BSHG (BT-Drs. 7/308 S. 10) ist es Sinn der Regelung, die für den Ber...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2.2.3 Neufassung seit dem 1.1.2018

Rz. 37 Abs. 2 regelt seit dem 1.1.2018 die Angemessenheit der Beiträge für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V sowie nach dem KVLG 1989. Die Differenzierung in der geltenden Fassung nach Pflichtversicherten, Weiterversicherten und Rentenantragstellern in Abs. 1 einerseits und freiwillig Versicherten in Abs. 2 andererseits ist nicht übernom...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 11 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger zur Übernahme von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet ist. Nach Abs. 2 Satz 1 kann er nach pflichtgemäßem Ermessen Beiträge für bestimmte Arten der freiwilligen Krankenversicherung übernehmen. Abs. 3 enthält eine Übertragung der Grundsätze aus...mehr

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Jung, SGB XII § 33 Bedarfe ... / 2.2.2 Angemessenes Sterbegeld (Abs. 2)

Rz. 17 Da das Sterbegeld als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 58 f. SGB V in der bis zum 31.12.2003 gültigen Fassung) mit Wirkung zum 1.1.2004 in verfassungskonformer Weise (z. B. BSG, Urteil v. 13.12.2005, B 1 KR 4/05 R Rz. 12 ff.) gestrichen wurde, ist der privaten Absicherung gegen dieses Risiko höhere Bedeutung zuzumessen. Rz. 18 Die Übernahme von Beiträg...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.1 Ziel und Voraussetzungen

Rz. 45 Abs. 5 trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Personenkreise aus medizinischen Gründen einer Ernährung bedürfen, die mit der normalen Versorgung mit Lebensmitteln nicht erreicht werden kann. Ziel ist es, mit dem Zuschlag ernährungsbedingte Gesundheitsschäden abzuwenden oder zu lindern ( BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 100/10 R Rz. 20 m. w. N.). Rz. 46 Berechtigt si...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1.3 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 11 Bis zum 31.12.2010 enthielt das Gesetz in Abs. 1 Nr. 3 eine Regelung über die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten. Seit dem 1.1.2011 findet sich diese Vorschrift wortgleich in § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (vgl. die dortige Komm). Rz. 12 Die von Abs. 1 Nr. 3 erfassten Aufwendungen waren bis zum 1.1.2011 über den Regelsatz zu decken. Das Gesetz sieht hierfür nunmehr einm...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 65 Adamy/Kolf, Viel Theater und wenig Beifall – Der faule Hartz-IV-Kompromiss, Soziale Sicherheit 2011 S. 85. I. Becker, Bewertung der Neuregelungen des SGB II, Soziale Sicherheit Extra 2011 S. 7. dies., Wie die Hartz-IV-Sätze klein gerechnet wurden, SozSich 2014 S. 93. dies., Regelbedarfsermittlung – Die verdeckte Armut drückt das Ergebnis, SozSich 2015 S. 142. dies., Neuer...mehr

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Jansen, SGB IV § 117 Verwal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 5 des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB IV eingefügt worden. Eine redaktionelle Änderung in der Überschrift hat das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2005 vorgenommen. Durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) ist mit W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in der öffentlichen Ver... / 1 Trends in der Arbeitswelt – Handlungsansätze für ein BGM

Mit dem Wandel der Arbeitswelt bzw. "Arbeit 4.0" haben sich auch die Arbeitsbedingungen und -formen grundlegend geändert. Parallel schreiten demografische Entwicklungen weiter voran, die sich durch zunehmend ältere Belegschaften kennzeichnen. Dies hat Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit jedes Einzelnen. Durch gesteigerte Mobilität und Flexibilität (zei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Künftige Entwicklungen

Tz. 213 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Unter dem Stichwort "bessere Kommunikation von Finanzinformationen" hat der IASB mehrere Projekte identifiziert, die dazu dienen, eine bessere Kommunikation zu erreichen. Diese Projekte umfassen auch die unter dem Titel "Angabeninitiative" (disclosure initiative) initiierten Projekte. Ausgangspunkt für die Projekte ist, dass nach Auffassung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 112 Allgem... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde ab 2000 wie folgt modifiziert: Das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) hat mit Wirkung ab 1.1.2001 Abs. 1 Nr. 4 neu gefasst und die Nr. 4a und 4b eingefügt. Das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2787) hat mit Wirkung ab 1.8.2002 in Nr. 4b die Angabe "§ ...mehr

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Jansen, SGB IV § 117 Verwal... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die knappschaftliche Rentenversicherung trug bis zum Jahr 2003 die Verwaltungskosten der knappschaftlichen Krankenversicherung der Rentner. Aufgrund der Defizitdeckung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung wurde der Bundeshaushalt durch den Bundeszuschuss zur knappschaftlichen Rentenversicherung belastet. Um den Bundeshaushalt zu entlasten, war die kna...mehr