Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 11 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Es gelten die Gliederungsvorschriften des § 275 in dem für große KapG vorgesehenen Umfang. § 276, der Erleichterungen für kleine und mittelgroße KapG regelt, ist in § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG nicht genannt und folglich nicht anwendbar. Die GuV ist demnach in Staffelform aufzustellen. Es besteht die Möglichkeit, das GKV (vgl. § 275 Abs. 2) oder U...mehr

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Sommer, SGB V § 328 Gebühre... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 5 Bales/Holland/Pellens, Zulassungsentscheidungen der gematik – Rechtsanspruch, Rechtsnatur, Rechtsschutz, GesR 2008 S. 9. GKV-Spitzenverband (Herausg.), Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 19.5.2020, www.bundestag.de/resource/blob/697136/b20c473752cf7971edd7129bb252eaa5/19_14_0165-21-_GKV_PDSG-data.pdf (abgerufen: 10.1.2021). Übersicht über Gebühren der gematik für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.1 Bestimmte Aufwendungen bis 600 EUR

Rz. 29 Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 S. 2 EStG (zu S. 3 vgl. Rz. 57ff.) bleiben bestimmte, bei der Veranlagung die ESt mindernde Aufwendungen außer Ansatz, soweit sie 600 EUR insgesamt nicht übersteigen (§ 37 Abs. 3 S. 4 EStG).[1] Das sind Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG: gezahlte KiSt. (§ 10 EStG Rz. 113ff.); § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG: Aufwen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 39 Die Befreiung erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten, also insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungs- und Bausparverträgen, erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um reine Verwaltungstätigkeiten wie z. B. das Inkasso von Prämien oder die Schadensregulierung. Steuerfrei ist dahe...mehr

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Jung, SGB VII § 29 Arznei- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 der Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Es wurde der weitere Verweis auf § 130a SGB V aufgenommen. Satz 2 des Abs. 2 wurde durch Art. 4 Nr. 4 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbu...mehr

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Jung, SGB VII § 30 Heilmittel / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift definiert den Begriff der Heilmittel entsprechend der Praxis, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 32 SGB V) herausgebildet hat. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Versicherten keinen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten für ambulant erbrachte Heilmittel an die abgebende Stelle zahlen (vgl. §§ 32 Abs. 2, 61 Sat...mehr

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Jung, SGB VII § 29 Arznei- ... / 2.2 Kostentragung für Festbeträge

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 knüpft an die Festbetragsregelung für Arznei- und Verbandmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung an (§ 35 SGB V). Die Unfallversicherungsträger gewähren i. d. R. wie die Krankenkassen für Arznei- und Verbandmittel, für die Festbeträge i. S. v. § 35 SGB V bestehen, die Kosten bis zur Höhe dieser Beträge. Rz. 9 Bei anderen Arznei- und Verbandmitteln, ...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Diese Vorschrift hat grundsätzliche Bedeutung für das Leistungsrecht. Der Begriff und Inhalt der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung wird dabei wie im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 28 SGB V) bestimmt. Abs. 4 schafft die gesetzliche Grundlage für das sog. Durchgangsarztverfahren (D-Arztverfahren). Die Freiheit der Arztwahl wird eingeschränkt, soweit...mehr

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Jung, SGB VII § 29 Arznei- ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung bezweckt eine Begrenzung der von der gesetzlichen Unfallversicherung zu tragenden Kosten für Arznei- und Verbandmittel. Arzneimittel sind Stoffzusammensetzungen, deren bestimmungsgemäße Wirkung darin liegt, Krankheitszustände zu heilen oder zu lindern. Auch können sie eingesetzt werden, um vorbeugend bestimmte Beschwerden zu verhindern oder Diagnosen zu e...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [9] 1. Die Abänderungsanträge sind zulässig. [10] Gemäß § 329 Abs. 1 S. 2 FamFG muss der Antragsteller für die Abänderung einer auf die Verpflichtung zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gerichteten Urkunde wie den verfahrensgegenständlichen Jugendamtsurkunden Tatsachen vortragen, die die Abänderung rechtfertigen. Fehlt es hingegen an einem Einvern...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Anspruch auf häusliche Krankenpflege wird dem Grundsatz "ambulant vor stationär" Rechnung getragen. Mit der Gewährung häuslicher Krankenpflege soll den Versicherten die notwendige Heilbehandlung im häuslichen Umkreis zur Verfügung gestellt und dadurch eine aufwendige stationäre Behandlung ersetzt werden. Die Vorschrift lehnt sich an die entsprechende Bestimmung...mehr

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Jung, SGB VII § 32 Häuslich... / 2.1.4 Haushalt des Versicherten

Rz. 6 Häusliche Krankenpflege wird nur im eigenen Haushalt oder im Haushalt einer familienangehörigen Person erbracht. Haushalt ist die eigenständige häusliche, wohnungsmäßige familienhafte Wirtschaftsführung des Versicherten (BSG, Urteil v. 23.3.1983, 3 RK 66/ 81; BSG, Urteil v. 1.9.2005, B 3 KR 19/04 R), d. h. der Versicherte muss die Kosten der Lebens- und Wirtschaftsführ...mehr

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Jung, SGB VII § 27 Umfang d... / 2.1 Maßnahmen der Heilbehandlung

Rz. 1a Wegen des Grundsatzes der Gewährung aller "geeigneten Mittel" handelt es sich bei diesen Katalogmaßnahmen der Heilbehandlung nur um eine nicht abschließende Aufzählung von regelmäßig zu erbringenden Leistungen. Die Aufzählung entspricht weitgehend dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 27 SGB V. Der Unfallversicherungsträger kann und muss im ...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin zu 1 (im Folgenden: Mutter) und der Antragsgegner (im Folgenden: Vater) sind miteinander verheiratet, leben aber seit dem 1.8.2016 getrennt. Aus der Ehe gingen die Kinder F. (geb. am 1.9.2002; die Antragstellerin zu 2), N. (geb. am 1.4.2005) und Na. (geb. am 17.1.2007) hervor. Sie leben seit ...mehr

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Jung, SGB VII § 31 Hilfsmittel / 2.2 Festbetragsregelung

Rz. 4 Der Unfallversicherungsträger erbringt die Kosten für Hilfsmittel nur noch bis zur Höhe der Festbeträge, die von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen bundesweit gemeinsam und einheitlich für Hilfsmittel festgesetzt sind (vgl. § 36 SGB V), wenn das Ziel der Heilbehandlung mit solchen Hilfsmitteln zu erreichen ist. Der Unfallversicherungsträger entscheidet...mehr

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Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 2.2 Vereinbarungen (Abs. 2)

Rz. 4 Das Erstattungsverfahren wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und den obersten Landesbehörden (z. B. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) vereinbart. Der Abschluss ist gesetzlich auf den 1.10.2020 terminiert. Der GKV-Spitzenverband hat erstmalig eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen, die rückwirkend zum 1.1.2021 in Kraft ...mehr

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Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Aufwendungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden deren Rechtsträgern erstattet. Die Norm sieht einen Rechtsanspruch der Rechtsträger der für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden auf Kostenerstattung vor. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband...mehr

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Sommer, SGB V § 370 Entsche... / 3 Literatur

Rz. 7 Felix, Konfliktlösungsinstrumente bei dreiseitigen Verträgen und Beschlüssen der Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2018.mehr

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Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen leisten ab 1.1.2021 an die Rechtsträger der für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden (z. B. Kommunen als Träger der Gesundheitsämter) die in § 376 Satz 1 genannten Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, ...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.2 Richtlinie (Abs. 2)

Rz. 7 Die KBV regelt in einer Richtlinie Einzelheiten zu den Anforderungen an ein sicheres elektronisches Verfahren sowie an informationstechnische Systeme für elektronische Arztbriefe. Dazu hat sie Einvernehmen mit dem GKV-Spitzenverband, der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herzustellen. Die Richtlinie ist zum 1.4.2021 in Kraft getr...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.1 Pauschale (Abs. 1)

Rz. 3 Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 72 Abs. 1) erhalten neben der Erstattung für Investitions- und Betriebskosten (§ 378 Abs. 1) eine pauschale Abgeltung für elektronische Arztbriefe (Satz 1). Die Pauschale ist an Voraussetzungen geknüpft: Der Arztbrief wird durch sichere elektronische Verfahren versandt; der Versand durch Post-, Boten- oder Kurie...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.2 Abgrenzung des § 38 SGB V zu § 74 SGB IX

Rz. 6 Die Vorschriften des SGB IX – und damit auch § 74 SGB IX – finden nur dann Anwendung, wenn die rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (z. B. des SGB V) für bestimmte Leistungsbereiche nichts Abweichendes regeln (§ 7 Abs. 1 sowie BSG, Urteile vgl. Rz. 5). Der Anspruch auf Haushaltshilfe zulasten der Krankenversicherung wird umfassend in § 38 SGB V geregelt. Für §...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.11 Kinderbetreuungskosten bei fehlendem Anspruch auf Haushaltshilfe (Abs. 3)

Rz. 47 Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Nimmt ein Rehabilitand an einer medizinischen Rehabilitationsleistung oder an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teil, kann er ggf. dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Er ha...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.2.1 Zuzahlung

Rz. 7 Die Vorschrift des § 38 Abs. 5 SGB V sieht bei Haushaltshilfe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zuzahlung vom Versicherten i. H. v. 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 und höchstens 10,00 EUR je Tag, vor (allerdings nicht mehr als die Kosten der Leistung selbst). § 74 SGB IX kennt dagegen keinerlei Zuzahlung des Leistungsempfängers. Wenn Rehabilitan...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhindert. Sie sind aber b...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.2 Beteiligte Träger/trägerübergreifendes Persönliches Budget (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 5 Sind mehrere Rehabilitations-/Leistungsträger beteiligt, spricht man von einem "trägerübergreifenden" Persönlichen Budget. Das Persönliche Budget kann auch nicht trägerübergreifend von einem einzelnen Leistungsträger erbracht werden (§ 29 Abs. 1 Satz 4). Rehabilitationsträger sind gemäß § 6 Abs. 1 die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die Bundesagentur für Arbe...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.7 Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung (Abs. 2 1. Alternative)

Rz. 38 Eine Mitnahme eines oder mehrerer Kinder an den Ort der Rehabilitations-/Teilhabeleistung kommt nach § 74 Abs. 2 auf Antrag des Rehabilitanden in Betracht, wenn eine Mitnahme des Kindes bzw. der Kinder in die Rehabilitationseinrichtung möglich ist, medizinische oder sonstige Gründe dem nicht entgegenstehen und ansonsten die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Haushalt...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis und grundsätzlicher Anspruchsumfang (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Anspruch auf ein Persönliches Budget haben Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen i. S. d. § 2 Abs. 1, also Menschen, die leistungsberechtigt i. S. d. SGB IX sind (u. a. muss der Teilhabebedarf wegen einer eingetretenen oder einer konkret zu erwartenden Behinderung für eine Dauer von mindestens 6 Monaten bestehen, wobei die Dauer der Behinderung...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie zählt abschließend auf, für welche Aufgabenzwecke die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV, KZV) personenbezogene Daten der Ärzte und Versicherten erheben dürfen. Die Sammlung p...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden und bestand zunächst nur aus einem Absatz. Weitere Änderungen und Ergänzungen sind mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die ursprüngliche Überschrift lautete "Durchschnittsprüfungen, Prüfungen von Richtgrößen". Neugefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesund...mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 297 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Vorschrift trug zunächst die Überschrift "Stichprobenprüfung". Die RVO enthielt keine Vorgängervorschrift. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgese...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 309 Abs. 1 und Abs. 2 wurden durch Anl. I Kap. VIII Sachgebiet G Abschn. II Nr. 1 des Einigungsvertrages v. 31.8.1990 (BGBl. II S. 889, 1048) eingeführt. Abs. 3 bis 5 kamen mit Wirkung zum 1.8.1991 durch Art. 6 Nr. 5 des Rentenüberleitungsgesetzes v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) hinzu. Schließlich wurde Abs. 6 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäf...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 eingefügt worden. Sie stellt die datenschutzrechtliche Grundlage für die Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Selektivverträge, der integrierten Versorgungsformen und der ambulanten Notfallbehandlung...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Häser, Lebenslange Arztnummer, Krankenhausarztnummer, Arztnummer, Der Klinikarzt 2019 S. 6. Müller, Bundesweit regional – Versorgungsangebote der Ersatzkassen,ersatzkasse magazin 2022, Nr. 1 S. 20. GKV-Spitzenverband (Herausg.), Vorgabe des GKV-Spitzenverbandes über Aufbau und Vergabe eines Vertragskennzeichens für besondere Versorgungsformen, www.bundesamtsozialesicher...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301a wurde mit Wirkung zum 1.7.1994 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (2. SGBÄndG) v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) eingeführt. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde v. 1.1.2004 an die Verpflichtung begründet, Daten im Wege elektronischer ...mehr

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Sommer, SGB V § 292 Angaben... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung ab 1.1.1989 eingefügt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Vorschrift setzte sich aus 2 Absätzen zusammen, wobei Abs. 1 im Wesentlichen der aktuellen Fassung der Norm entsprach, und Abs. 2 den Krankenkassen g...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 28 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingefügt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird beauftragt, eine Vertragstransparenzstelle einzurichten, die ein Verzeichnis für Verträ...mehr

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Sommer, SGB V § 288 Versich... / 3 Literatur

Rz. 9 Grobe/Tempel, Nutzung von GKV-Routinedaten für ein zielgruppenspezifisches Risikomanagement, Prävention durch Krankenkassen, 2002 S. 58.mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 2.2 Aufzeichnungspflicht

Rz. 6 Die Vorschrift beinhaltet die Verpflichtung aller zugelassenen Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung, Leistungsdaten aufzuzeichnen. Diese Dokumentationspflicht, die insbesondere auch versichertenbezogene Daten enthält oder zumindest im Rückschluss einen Bezug zu Versicherten zulässt, stellt im Sinne des Datenschutzes die Erhebung von Daten dar. Ein...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Axer, Der Risikostrukturausgleich auf dem Prüfstand des Bundessozialgerichts, SGb 2003 S. 485. Hoffmann, Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO – Unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland, Diss. Universität Rijeka 2021. Spoerr/Winkelmann, Rechtliche Koordinaten des Finanzausgleichs unter Kra...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 21 Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen vom 30. November 2015 – zuletzt geändert am 5.2.2019 – vereinbart zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Baumann, Anscheinsbeweis bei elektronisch ermittelten Verordnungsdaten und Rückwir...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.4 Fehlerhafte Datenübermittlung (Abs. 4)

Rz. 7 Fehlerhafte oder unvollständige Datenübermittlungen zu Diagnosen nach den §§ 295 und 295a dürfen erneut in korrigierter oder ergänzter Form übermittelt werden, wenn ein technischer Übermittlungs- oder formaler Datenfehler ursächlich ist (Satz 1). Die restriktive Regelung verbietet eine Korrektur aus anderen Gründen und schließt eine missbräuchliche nachträgliche Veränd...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 294a bezweckt eine Kostenentlastung der gesetzlichen Krankenkassen. In den Fällen, in denen ein Versicherter Leistungen zulasten einer Krankenkasse erhält, obwohl ein anderer Leistungsträger zuständig ist (z. B. eine Berufsgenossenschaft aufgrund einer Berufskrankheit), die Behandlungsbedürftigkeit durch einen Dritten oder den Versicherten (§ 52) zu verantworten ist,...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 2.2 Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 4 Durch den Verweis auf § 302 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und Abs. 3 wird klargestellt, dass der GKV-Spitzenverband das Nähere über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens durch Richtlinien bestimmt und sich auch Hebammen zur Erfüllung ihrer Übermittlungspflichten der Hilfe von Rechenzentren bedienen können. Die "Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen" nach § 302 Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Angaben, die freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger den Krankenkassen für Abrechnungszwecke zu übermitteln haben. Gemäß § 134a Abs. 1 Satz 1 schließt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Berufsverbänden d...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 311 wurde durch Anl. I Kap. VIII Sachgebiet G Abschn. II Nr. 1 des Einigungsvertrages v. 31.8.1990 (BGBl. II S. 889, 1048) i. V. m. dem Gesetz v. 23.9.1990 mit Wirkung zum 1.1.1991 eingeführt. In ihrer jetzigen Fassung existiert die Norm im Wesentlichen unverändert seit dem 1.1.2004 (Art. 1 Nr. 182a GKV-Modernisierungsgesetz [GMG] v. 14.11.2003, BGBl. I S. 2190). Zul...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 294a wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsmodernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingeführt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die bis dahin nur vertraglich geregelte Mitteilung von Anhaltspunkten über die Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers wurde auf ei...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift normiert als allgemeine Regelung für Leistungserbringer deren gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung und Weiterleitung von Sozialdaten, die mit ihrer Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenhängen, soweit diese Angaben für die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen erforderlich sind. Die Regelung ist wegen des Re...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 309 trug in seiner ursprünglichen Fassung dem Umstand Rechnung, dass bis zum 31.12.2000 für die alten Bundesländer einerseits und das Beitrittsgebiet andererseits, unterschiedliche Rechengrößen galten, unter anderem eine niedrige Versicherungspflichtgrenze und eine niedrigere Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung im Beitrittsgebiet. So best...mehr