Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Höhe des Verletztengeldes. Es beträgt 80 % des Regelentgelts, das aus dem regelmäßigen Arbeitseinkommen und -entgelt (Regelentgelt) zu berechnen ist. Versicherte, die zuvor andere Leistungen bezogen haben (z. B. Arbeitslosengeld), erhalten Verletztengeld in voller Höhe dieser vorherigen Bezüge. Rz. 3 Die einzelnen Absätze der Vorschrift regeln die Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.3 Abgrenzung zum Krankengeld nach § 44 SGB V

Rz. 4 Das Verletztengeld ist vom Krankengeld nach § 44 SGB V abzugrenzen, das ebenfalls Entgeltersatzfunktion hat und an einen ähnlichen Sachverhalt anknüpft. In der Regel liegen die Voraussetzungen für den Bezug des Krankengeldes gleichzeitig vor. Eine Konkurrenzsituation entsteht indes nur, wenn zugleich eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 6 Der Anspruch auf Verletztengeld setzt in der ersten Variante des Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls (§§ 8, 9) voraus. Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, wenn ein Versicherter aufgrund der Folgen eines Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.1.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 65 Inhaltlich verlangt § 5b EStG die Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder einer Steuerbilanz. Abb. 1: Alternative Übermittlungsmethoden Aus diesem Grund finden sich in den Taxonomien auch Positionen, die steuerrechtlich nicht ansatzfähig sind, wie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte gem. § 5 Abs. 2 EStG,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Vergleichbare Regelungen waren für die früheren Bundesverbände in § 214 i. d. F. bis 3...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 304 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ergänzt. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 2.2 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken (Abs. 2)

Rz. 6a Die Kosten der Tätigkeit des GKV-Spitzenverbandes werden durch die Beiträge der Mitgliedskassen aufgebracht (Satz 1). Grundlage ist der Haushaltsplan, der nach den Vorgaben der Satzung aufzustellen ist. Sonstige Einnahmen des Spitzenverbands sind bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen. Beiträge dürfen nur erhoben werden, soweit dies für die Deckung der Kosten fü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 2.4 Haushaltsplan (Abs. 4)

Rz. 9f Der Haushaltsplan wird vom Vorstand aufgestellt (Satz 1) und vom Verwaltungsrat festgestellt (Satz 2). Zu seiner Wirksamkeit bedarf der Haushaltsplan der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Bundesministerium für Gesundheit; Satz 3). Der Genehmigungsvorbehalt ermöglicht eine Kontrolle der Gesetzmäßigkeit. Davon weicht Satz 5 ab. Der GKV-Spitzenverband hat den Haushaltspl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 2.1 Aufsichtsbehörden (Abs. 1)

Rz. 3 Der GKV-Spitzenverband untersteht grundsätzlich der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (Satz 1). Der Gesetzgeber leitet aus der Befugnis zu verbindlichem Handeln mit Entscheidungscharakter auch gegenüber Dritten das Erfordernis einer staatlichen Aufsicht ab (BT-Drs. 16/3100 S. 162). Die Zuständigkeit kann nicht auf Versicherungsbehörden oder andere Stellen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.4 Grundsätze der Datenübertragung (Abs. 4)

Rz. 11 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wird ermächtigt, die Einzelheiten für das elektronische Datenaustauschverfahren zu regeln. Die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Dazu ist Einvernehmen zwischen dem BMG und dem Bundesministerium für Familie, Seniore...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 2.4 Schiedsstellenregelung (Abs. 4)

Rz. 7 Für den Fall, dass eine Vereinbarung über den Telematikzuschlag nicht zustande kommt, ist eine Schiedsstellenregelung vorgesehen (Satz 1). Davon werden auch die erforderliche Anpassung als auch der neue Abschluss nach einer gekündigten Vereinbarung erfasst. Die Schiedsstelle wird erst tätig, wenn innerhalb einer vom Bundesministerium für Gesundheit gesetzten Frist eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 208 Aufsich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 208 wurde mit durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt und übernimmt das zuvor geltende Recht. Die ursprünglich in § 208 enthaltenen Regelungen zur Funktion des Geschäftsführers sind durch Art. 1 Nr. 124 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesseru...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt die für den GKV-Spitzenverband zuständigen Aufsichtsbehörden. Außerdem enthält sie Regelungen zum Vermögen und über das Haushalts- und Rechnungswesen einschließlich der Statistiken. Die Aufsichtsbehörde hat die Möglichkeit, zur Vollstreckung von Aufsichtsverfügungen ein Zwangsgeld festzusetzen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 2.1 Telematikzuschlag (Abs. 1)

Rz. 3 Die Investitions- und Betriebskosten der Krankenhäuser werden durch einen Telematikzuschlag ausgeglichen. Das Nähere ergibt sich aus den Vereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der DKG zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur gem. § 291a Abs....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 2.3 Zwangsgeld (Abs. 3)

Rz. 9e Die Aufsichtsbehörde kann den GKV-Spitzenverband im Rahmen der Rechtsaufsicht verpflichten, eine Rechtsverletzung zu beheben (vgl. § 89 Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Zur Durchsetzung von Aufsichtsverfügungen gegen den Spitzenverband kann die Aufsichtsbehörde ein Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR festsetzen. Das Zwangsgeld fließt in den Gesundheitsfonds (vgl. § 271...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des gesetzgeberischen Willens, jurisPR-ITR 2/2020 Anm. 2. Vereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 3 Literatur

Rz. 10 Brandts/Wirth, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, Berlin. Collin, Die Rolle der Aufsicht in der GKV – eine rechtshistorische Bilanz, KrV 2017 S. 133. Knoblich/Fudiekar, Das Rechnungswesen in der Sozialversicherung, 4. Aufl. 1996. Kluth, Grundlagen und Grenzen der staatlichen Aufsicht über die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung, GewArch 2006 S. 446. Rompf, Ärz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Investitions- und Betriebskosten der Krankenhäuser werden durch einen Telematikzuschlag finanziert. Damit werden die Krankenhäuser im Ergebnis von diesen Kosten freigestellt (Kania, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 377 Rz. 6). Der Telematikzuschlag wird in der jeweiligen Rechnung gesondert ausgewiesen. Das Nähere wird in einer Vereinbarung zwischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Personenschäden / D. Heilungskosten

Rz. 10 Die notwendigen Heilungskosten sind zu ersetzen, hierzu gehören auch Kuraufenthalte, verordnete Stärkungsmittel oder aufwendige Kosten für notwendige Narbenkorrekturen.[10] Erforderlich sind die Heilmaßnahmen, die bei der gegebenen Situation objektiv zweckmäßig erscheinen; ein tatsächlicher Heilerfolg ist nicht erforderlich. Rz. 11 Selbst die Kosten für ein Fernsehgerät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Pfändbarkeit

Rz. 32 Laufende Geldleistungen nach dem SGB (soweit sie nicht gesetzlich unpfändbar oder nur bedingt pfändbar sind) können uneingeschränkt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (§ 54 Abs. 4 SGB I). Sie unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.[17] Rz. 33 Zu den typischen laufenden Geldleistungen gehören z.B.:mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 2.1 Übergangsrecht zur Erstattungsregelung nach § 40a (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 betrifft als Übergangsregelung maximal den Zeitraum vom 31.10.2012 bis zum 5.6.2014. Dieser Zeitraum ist abgelaufen. Das ist der Zeitraum von der Rechtsprechung des BSG bis zur 3. Beratung des maßgebenden Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag. Erstattungsansprüche nach § 40a entfallen, soweit der zur Erstattung verpflichtete Sozialleistungsträger bereits in Unke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Abwägung von T... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Klägerin ist die gesetzliche Krankenversicherung des Zeugen B., der am 28.4.2017 durch einen Hundebiss seines eigenen Rauhaardackels verletzt wurde. Unmittelbar vor dem Biss wurde der Hund durch ein vom Beklagten zu 1 gesteuertes Fahrzeug überfahren, dessen Halter der Beklagte zu 1 ist, und das bei der Beklagten zu 2 versichert ist. [2] Der Zeuge B. ist im Bereich ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Hinweise zu den Beiträgen

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für abhängig Beschäftigte besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung (> Rz 1). Der in der GRV beitragspflichtige Personenkreis wird in §§ 1ff SGB VI bestimmt. Versichert sind im Wesentlichen die beitragspflichtigen Beschäftigen; das sind die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung Beschäftigten (v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Versicherungszweige und ihre Träger

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die gesetzliche SozVers ist – neben privaten und betrieblichen Vorsorgemaßnahmen – die bedeutendste Form der > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern. Ihre Träger sind für diemehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Unterschiede zwischen beitragspflichtigem Arbeitsentgelt und steuerpflichtigem Arbeitslohn

Rz. 25 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen > Arbeitsentgelt (> Rz 8). Steuerpflichtige Zuwendungen an ArbN, die > Arbeitslohn sind, gehören idR auch zum Arbeitsentgelt iSd SozVers (vgl §§ 14 und 17 SGB IV). Deshalb sind LSt und SV-Beitrag grundsätzlich nach der gleichen > Bemessungsgrundlage zu berechnen. R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Betroffener Personenkreis

Rz. 20 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 In weiten Bereichen der beiden Rechtsgebiete werden Rechtsverhältnisse des gleichen Personenkreises geregelt. In allen Zweigen der SozVers sind Personen – idR Beschäftigte – kraft Gesetzes oder Satzung oder auch freiwillig versichert (§ 2 SGB IV). Beschäftigung idS ist die nichtselbständige Arbeit, besonders in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 in Kraft gesetzt. Danach war die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) eine eigenständige von den damaligen Spitzenverbänden der geset...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 17.7.2009 (BGBl. I S. 1990) zum 23.7.2009 eingeführt worden. Rz. 2 Die Vorgängervorschrift enthielt Regelungen zum Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner und wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesund...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Organisation und die Aufgaben der DVKA. Aufgabe der Verbindungsstelle ist es, die der gesetzlichen Krankenversicherung im über- und zwischenstaatlichen Bereich übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Rz. 3 Die Aufgaben der Verbindungsstelle wurden bis Ende 1999 in einer Geschäftsstelle des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen wahrgenommen. Durch d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 2.3.1 Geschäftsführung

Rz. 10 Die Abs. 3 bis 5 regeln die interne Organisation der DVKA. Ungeachtet der rechtlichen Integration in den GKV-Spitzenverband wird der DVKA dabei eine weitgehende organisatorische Selbständigkeit mit eigener Geschäftsführung verliehen. Dies wurde bewusst so gestaltet vor dem Hintergrund der eigenständigen und klar abgrenzbaren Funktion der DVKA gegenüber dem GKV-Spitzen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 2.1 Informationspflicht der Hochschulen (Abs. 1)

Rz. 3 Die staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sowie die Stiftung für Hochschulzulassung haben Studienbewerber und Studenten über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Befreiungsmöglichkeiten und das zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses einzuhaltende Verfahren in geeigneter Form zu informieren (Satz 1). Die Regelung st...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 27 des Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) v. 7.11.2022 (BGBl. I S. 1990) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 12.11.2022 neu eingefügt. Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2023 einmalig Mittel aus den Finanzreserven der am Risikostrukturausgleich teilnehmenden Krankenkas...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 2.1 Aufgaben der Verbindungsstelle (Abs. 1)

Rz. 6 Über- und zwischenstaatliches Recht sehen vor, dass die beteiligten Staaten für die Durchführung der Vereinbarungen Verbindungsstellen benennen und einrichten. Diese haben insbesondere folgende Aufgaben: Abschluss von Vereinbarungen (Ausnahmevereinbarungen) mit ausländischen Verbindungsstellen, Durchführung der Kostenabrechnung mit in- und ausländischen Stellen, Festlegun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 2.3.2 Finanzierung

Rz. 13 Der Gesamthaushalt des GKV-Spitzenverbandes hat für den Aufgabenbereich der Verbindungsstelle durch entsprechende Untergliederung einen Teilhaushalt auszuweisen (Abs. 4). Die Haushaltsführung hat getrennt nach den Aufgabenbereichen zwischen Verbindungsstelle und den übrigen Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes zu erfolgen. Rz. 14 Die Finanzierung erfolgt nach Abs. 5 durch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2023 einmalig rund 2,5 Mrd. EUR aus den Finanzreserven der am Risikostrukturausgleich teilnehmenden Krankenkassen zugeführt. Dies trägt dazu bei, einen Anstieg der Zusatzbeitragssätze im Jahr 2023 und damit verbundene finanzielle Belastungen der Beitragszahler zu begrenzen. Durch die Regelung werden mit einem bundesweit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 30 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahme der KBV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 9.10.2019, www.kbv.de/media/sp/GKV_FKG_KBV_Stellungnahme.pdf, abgerufen: 28.4.2020 Göpffarth/Sichert, Morbi-RSA und Einflussnahmen auf ärztliches Kodierverhalten, KrV 2009 S. 186. Schäfer, Stichprobe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingefügt. Es werden technische Anpassungen im Meldeverfahren der Studenten zwischen Hochschulen und Krankenkassen vorgenommen. Durch Art. 2 entfallen Übergangsregelungen zu Meldungen in Textform mit d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) v. 4.4.2017 (BGBl. I S. 778) mit Wirkung zum 11.4.2017 eingeführt (mit der Überschrift: Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung). Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Um eine verlässliche, breitere Informationsgrundlage zu schaffen, werd...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 2.2 Rechtsnachfolge (Abs. 2)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband ist Rechtsnachfolger der DVKA nach § 219a in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung. Zu Betriebsübergang bzw. Übergang des Personals verweist Abs. 2 auf § 613a BGB (Rechte und Pflichten bei rechtsgeschäftlichem Betriebsübergang), der entsprechend Anwendung findet. Die Arbeitsverträge gehen dadurch kraft Gesetzes auf die Nachfolger über. Bestehe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 2.8 Gemeinsame Grundsätze (Abs. 7)

Rz. 14 Das Nähere zu den Datensätzen, den Verfahren und die zu übermittelnden Daten für die Anträge und Meldungen sowie Bescheinigungen regeln der GKV-Spitzenverband und die Hochschulrektorenkonferenz in Gemeinsamen Grundsätzen (Satz 1). Dabei werden die Vorgaben zur Anbindung von Hochschulen und Krankenkassen an den Portalverbund (§ 1 Abs. 2 Onlinezugangsgesetz) und an die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.1 Grundlagen (Abs. 1)

Rz. 5 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sind verpflichtet, in jedem Bundesland ein Modellvorhaben nach § 63 gemeinsam durchzuführen (Satz 1). Darin ist zu prüfen, ob und ggf. welche ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt, auf Pflegefachkräfte übertragen werden können. Die Regelung erfasst nur Pflegef...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 2.4 Behandlung wegen des Coronavirus SARS-CoV-2 (Abs. 6)

Rz. 14a Die Behandlungskosten für Personen aus einem Mitgliedsstaat der EU, aus dem EWR, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, denen im Wohnstaat eine Behandlung des Coronavirus SARS-CoV-2 nicht innerhalb eines in Anbetracht ihres derzeitigen Gesundheitszustands und des voraussichtlichen Verlaufes ihrer Krankheit medizinisch vertretba...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 2.7 Meldeverfahren (Abs. 6)

Rz. 10 Die Meldungen der Hochschulen werden durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung erstattet (Satz 1). Um ein einheitliches, modernen technischen Standards entsprechendes Verfahren zu schaffen, ist zunächst ein für die Hochschulen freiwilliges und ab dem 1.1.2022 ein verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren vorgesehen. Für die Krankenkassen gilt bis zur Ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 2.1 Zuführung an den Gesundheitsfonds (Abs. 1)

Rz. 3 Im Jahr 2023 werden den Einnahmen des Gesundheitsfonds (§ 271 Abs. 1 Satz 1) einmalig Mittel aus den Finanzreserven der Krankenkassen (Betriebsmittel, Rücklage, Rückstellung; § 260 Abs. 2 Satz 1) zugeführt (Satz 1). Dies trägt dazu bei, einen Anstieg der Zusatzbeitragssätze im Jahr 2023 und damit verbundene finanzielle Belastungen der Beitragszahler zu begrenzen (BT-Dr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB, SGB V § 199a I... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 17 Das neue Studenten-Meldeverfahren, HIS (Herausg.), www.his.de/smv; abgerufen: 19.11.2022. Studenten-Meldeverfahren, GKV-Spitzenverband (Herausg.), www.gkv-datenaustausch.de/studenten_meldeverfahren/studenten_meldeverfahren.jsp; abgerufen: 19.11.2022.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 15 Deutscher Bundestag, Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-gkv-finanzierungsstabilisierungsgesetz-916742; abgerufen: 22.11.2022.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.2 Prüfverfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Die Daten der Krankenkassen werden auf Auffälligkeiten geprüft (Satz 1). Dazu werden die Daten kassenübergreifenden Vergleichsanalysen unterzogen. Die Prüfung ist obligatorisch. Rz. 8 In die Prüfung können weitere Daten einbezogen werden (Satz 2). Dem BAS ist entsprechendes Ermessen eingeräumt. Rz. 9 Die Prüfung erfolgt als kassenübergreifende Vergleichsanalyse. Die Date...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 2.3 Erhöhte Zuweisungen (Abs. 3)

Rz. 12 Das BAS prüft bei auffälligen Krankenkassen (Abs. 2), ob die Auffälligkeit für die betroffene Krankenkasse zu erheblich erhöhten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (§ 266 Abs. 1 Satz 1) geführt haben kann (Satz 1). Der Begriff "erheblich" ist als unbestimmter Rechtsbegriff durch das BAS auszulegen. Damit werden Einzelfallprüfungen (Abs. 4) in unerheblichen Fällen ve...mehr