Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 2.1 Rechtsangleichung (Abs. 1)

Rz. 3 Nr. 1 weist im Ergebnis lediglich klarstellend darauf hin, dass vom 1.1.2001 an die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV auch im Beitrittsgebiet gilt. Nr. 2 trifft eine entsprechende klarstellende Regelung hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze, die sich ab dem 1.1.2001 nicht mehr aus der auf das geringere Lohnniveau im Beitragsgebiet bezogenen Beitragsbemessungsgrenz...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Leistungserbringer sind berechtigt, Patientendaten aufzuzeichnen und an Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen zu übermitteln. Rz. 2 Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesser...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 2.1 Zugelassene Einrichtungen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 3 Für ärztlich geleitete kommunale, staatliche und freigemeinnützige Gesundheitseinrichtungen einschließlich der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens (Polikliniken, Ambulatorien, Arztpraxen) sowie diabetologische, nephrologische, onkologische und rheumatologische Fachambulanzen enthält die Vorschrift eine Bestandsschutzregelung dahingehend, dass diese Einrichtunge...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit

Rz. 8 Ansprüche auf Renten und auf Leistungen zur Rehabilitation setzen neben der Erfüllung von persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen ggf. als versicherungsrechtliche Voraussetzung auch den Nachweis einer Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung i. S. v. § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 1 oder eine versicherte selbständige Tätigke...mehr

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Sommer, SGB V § 305a Beratu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305a wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführt. Das Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz – ABAG) v. 19.12.2001 (BGBl. I S. 3773) hat die Vorschrift zum 1.1.2002 neu ge...mehr

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Sommer, SGB V § 305b Veröff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 178, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt worden. Rz. 1a Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-...mehr

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Sommer, SGB V § 316 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 316 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Aufgaben der gematik werden durch den GKV-Spitzenverband durch eine Pauschale finanziert. Die Pauschale orientiert sich an der Mitgliederzahl der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Sommer, SGB V § 316 Finanzi... / 2.1 Finanzierung (Abs. 1)

Rz. 3 Zur Finanzierung zahlt der GKV-Spitzenverband an die gematik jährlich einen Betrag in Höhe von 1,00 EUR je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (Satz 1; ab 1.1.2022 = 1,50 EUR). Die Höhe des Betrages kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entsprechend dem Mittelbedarf der gematik und unter Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit durch Rechtsveror...mehr

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Sommer, SGB V § 305a Beratu... / 2.4 Daten über Arzneimittel (Satz 4, 5)

Rz. 5a Vertragsärzte, Apotheken, der Großhandel, Krankenkassen sowie deren Rechenzentren dürfen Daten über verordnete Arzneimittel nur solchen Stellen übermitteln, die sich verpflichten, die Daten ausschließlich als Nachweis für die in einer Kassenärztlichen Vereinigung oder einer Region mit mindestens jeweils 300.000 Einwohnern oder mit jeweils mindestens 1.300 Ärzten insge...mehr

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Sommer, SGB V § 319 Schlich... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 7 Felix, Konfliktlösungsinstrumente bei dreiseitigen Verträgen und Beschlüssen der Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2018, LIT Verlag. gematik (Herausg.), Das deutsche Gesundheitswesen digital vernetzen, www.gematik.de (abgerufen: 14.7.2022).mehr

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Sommer, SGB V § 320 Zusamme... / 3 Literatur

Rz. 7 Felix, Konfliktlösungsinstrumente bei dreiseitigen Verträgen und Beschlüssen der Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2018, LIT Verlag.mehr

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Sommer, SGB V § 321 Beschlu... / 3 Literatur

Rz. 4 Felix, Konfliktlösungsinstrumente bei dreiseitigen Verträgen und Beschlüssen der Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2018, LIT Verlag.mehr

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Sommer, SGB V § 322 Rechtsa... / 3 Literatur

Rz. 9 Felix, Konfliktlösungsinstrumente bei dreiseitigen Verträgen und Beschlüssen der Selbstverwaltung im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 2018, LIT Verlag.mehr

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Sommer, SGB V § 310 Gesells... / 2.2 Geschäftsanteile (Abs. 2)

Rz. 4 Die Geschäftsanteile entfallen zu 51 % auf die BRD, zu 24,5 % auf den GKV Spitzenverband und zu 24,5 % auf die anderen Spitzenorganisationen. Die BRD ist damit Mehrheitsgesellschafterin. Ihr Geschäftsanteil ändert sich auch dann nicht, wenn weitere Gesellschafter zugelassen werden. Der Text berücksichtigt nicht die freiwillige Mitgliedschaft des PKV-Verbandes, der an d...mehr

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Sommer, SGB V § 310 Gesells... / 2.1 Gesellschafter (Abs. 1)

Rz. 3 Gesellschafter der gematik sind neben der BRD (vertreten durch das BMG) die in § 306 Abs. 1 Satz 1 genannten Spitzenorganisationen: Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZVB), Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie Spitzenorganisatio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aus Aktualitätsgründen werden nachfolgend lediglich die seit 2000 ergangenen Änderungen des § 2 EStG kurz dargestellt: StEuglG (BGBl I 2000, 3): Ersetzung der DM-Beträge 100 000/200.000 durch die EUR-Beträge 51 500/103.000 in § 2 Abs 3 EStG ab VZ 2002. StSenkG (BGBl I 2000, 1433): Einfügung des § 2 Abs 5a EStG – betrifft nur außersteuerliche V...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Grundsätze

Rz. 890 Beim nachehelichen Unterhalt gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit zum Lebensbedarf nach § 1578 Abs. 2 BGB.[1017] Diese Kosten entstehen in der Regel mit Rechtskraft der Scheidung, weil sodann die Familienversicherung erlischt, § 10 Abs. 1 SGB V. Ist der Unterhaltsberechtigte nicht aufgrund eigener Erwerbstätigkeit krankenv...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 332 Grundsätzlich ist eine Absicherung während der Trennungszeit für die nicht erwerbstätigen Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des erwerbstätigen Ehegatten gegeben, § 10 SGB V. [268] Rz. 333 Allerdings besteht auch in der Trennungszeit kein Versicherungsschutz mehr, z.B. bei einer Beamtenehe. Wenn der arbeitende Ehegatte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Berechnung von Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 898 Die Berechnung des Krankenvorsorgeunterhalts ist grundsätzlich in zwei Stufen wie folgt vorzunehmen, wobei zu beachten ist, dass sich der Krankenvorsorgeunterhalt im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung nicht nach einem hochgerechneten fiktiven Bruttoeinkommen, sondern allein nach dem errechneten Elementarunterhalt bemisst. Dieser ist mit dem entsprechend...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Berechnung von Krankheits- und Altersvorsorge

Rz. 935 Begehrt der Unterhaltsberechtigte neben der Krankenvorsorge auch Altersvorsorgeunterhalt und muss beim Krankenvorsorgeunterhalt der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse in Ansatz gebracht werden, berechnet sich der Elementarunterhalt dreistufig.[1072] Rz. 936 Dazu folgendes Beispielmehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Krankenvorsorge

Rz. 337 Ein getrennt lebender Ehegatte ist in der Regel, soweit er keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt und dadurch selbst krankenversichert ist, in der Familienversicherung nach § 10 SGB V mitversichert. Eine Notwendigkeit für die Geltendmachung von Krankenvorsorgeunterhalt besteht in diesen Fällen bei Getrenntleben nicht. Rz. 338 Übersteigt das Einkommen des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung

Rz. 44 Neben der Gestellung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskräfte an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG auch steuerfrei die Gestellung von Betriebshelfern an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung. Rz. 45 Die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung sind verpflichtet, ihren Mitgliedern in bestimmten Notfällen (z. B. bei ...mehr

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Hörakustiker (Professiogramm) / 1.1 Tätigkeitsbereiche

audiometrische Messung der Parameter des Gehörs zur Beurteilung der Hörleistung und ggf. zur Bestimmung des Grades einer vorhandenen Schwerhörigkeit, Ableitung von Schlussfolgerungen zum Tragen von Gehörschutzmitteln an lärmintensiven Arbeitsplätzen anhand der ermittelten audiometrischen Parameter, Empfehlung geeigneter Hörgeräte und PSA gegen eine zu hohe Lärmbelastung und Hi...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.9 Sozialversicherungs-/Steuerrecht

Rz. 31 Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht nämlich während des Bezugs von Kug weiter, § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 27 Abs. 2 Nr. 2. Dies gilt auch bei Kurzarbeit mit vollständigem Arbeitsausfall, der sog. "Kurzarbeit-Null" (Kühl, in: Brand, SGB III, § 95 Rz. 6). In der Arbeitslosenversicherung unterliegt das erzielte Arbeitsentgelt der Beitragspflicht m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Heilbäder

Rz. 34 Der Heilbäderbegriff wird in Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE erläutert. Hier muss nach der Rechtslage bis 30.6.2015 und der Rechtslage ab 1.7.2015 unterschieden werden. Rz. 35 Nach Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE in der bis 30.6.2015 geltenden Fassung fielen unter die begünstigten Heilbäder Heilbäder aus anerkannten, natürlichen Heilquellen (Mineralquellen, Thermalquellen, Gasque...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / II. Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2019

Rz. 34 Umgesetzt von den vorgenannten Zielen des Koalitionsvertrages wurde zunächst der Punkt "Krankenversicherung für Selbstständige mit geringem Einkommen"durch das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 11.12.2018 mit Wirkung zum 1.1.2019. [72] Dabei geht es um freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert...mehr

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zfs 07/2022, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

[10] B. Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. [11] I. Das Landgericht hat zu Unrecht dem Kläger lediglich einen Schadensersatz in Höhe von 13.748,70 EUR zugesprochen und weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz verneint. [12] 1. Unstreitig hat der Kläger unfallbedingt ein schweres Po...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / D. Bedeutung und Absicherung der Solo-Selbstständigen – Crowdworking – Weißbuch Arbeiten 4.0

Rz. 26 Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Consulting Unternehmen ECON des DIW Berlin die Solo-Selbstständigen in Deutschland hinsichtlich Strukturen und Erwerbsverläufen untersucht. Der aktuelle Forschungsbericht liegt seit April 2016 vor. Danach zeigt sich unter den Solo-Selbstständigen in vielerlei Hinsicht eine starke Streuung. Zum einen gil...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / C. Motive für Solo-Selbstständige und Auftraggeber

Rz. 20 Verträge mit Solo-Selbstständigen, sei es als Werkverträge[45] oder als Dienstverträge, sind sehr weit verbreitet. Dies gilt sowohl in Zweipersonen- wie in Dreipersonen-Vertragsverhältnissen. Bei vielen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Solo-Selbstständige auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Motivlage, der zw...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 2. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Sozialversicherungsrecht – "Sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

Rz. 187 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen. Rz. 188 Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als Selbstständige führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeits...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15a UStG war durch Art. 12 des Gesetzes zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze[1] neu in das UStG aufgenommen worden, und zwar rückwirkend mWv 1.1.1991.[2] Das Gesetz geht zurück auf den Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz 1996[3], der jedoch noch keinen Vorschlag für eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 15a UStG enthielt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Geringfügige Beschäftigung ... / 2.1 Pauschalabgaben für geringfügige Beschäftigung

Die geringfügig vergütete Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ist zwar grundsätzlich sozialversicherungsfrei, der Arbeitnehmer zahlt keine Beiträge an die Sozialversicherung. Für den Verein als Arbeitgeber gilt aber Folgendes: Ist der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (unerheblich, ob es sich um eine Pflicht-, Familien- oder freiwil...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2 Anrechnung von Versorgungsbezügen

Rz. 8 Bei der Kürzung des Versorgungsfreibetrags sind alle von der Erbschaftsteuer nicht erfassten Versorgungsleistungen zu berücksichtigen (Rz. 6). Bei den Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern wird es sich häufig um lebenslängliche Bezüge handeln. Dies ist aber trotz des Wortlauts des § 17 Abs. 1 ErbStG, der mit dem Verweis auf § 14 BewG nur die lebenslänglichen Bezüge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. § 20 Abs. 1 Nr. 1 PublG

Rn. 125 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 20 Abs. 1 Nr. 1 PublG sanktioniert bei der Aufstellung oder Feststellung des JA Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über: die Form und den Inhalt (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) PublG), die Bewertung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) PublG), die Gliederung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. d) PublG) und die Pflichtangaben im Anhang (vgl. § 20 Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Danach hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen die wirksame Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste (MDK) zu fördern. Dazu wurde eine Arbeitsgemeinschaf...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Der MD Bund (www.md-bund.de) berät den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) in medizinischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Arbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung in medizinischen und organisatorischen Fragen (BT-Drs. 16/3100). Der MD Bund ist am 1.1.2022 als Körperschaft des öffentlichen Rechts konstituiert worden. Seine...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.2 Besetzung des Verwaltungsrats (Abs. 2)

Rz. 10 Der Verwaltungsrat besteht aus 23 Vertretern (Mitglieder; Satz 1). Die Mitglieder werden durch die Verwaltungsräte der MD gewählt (Satz 2). Rz. 11 Die Verteilung der Mitglieder auf die verschiedenen Interessengruppen entspricht demselben Verhältnis der Vertretergruppen, das auch für die MD gilt (§ 279 Abs. 4, 5). 16 Mitglieder werden durch die Verwaltungsräte oder Vertr...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 18 Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz), BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Rebscher, Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen, Aufgaben und Ziele der Arbeitsgemeinschaft nach § 282 SGB V, KrV 1990 S. 27. MDS-Broschüre, Kurz & bündig, Die MD...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.1 Organe (Abs. 1)

Rz. 7 Organe des MD Bund sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Die Regelung entspricht der Organisation bei den MD (§ 279 Abs. 1). Die bis zum 31.12.2019 bestehende Mitgliederversammlung des MDS entfällt mit der Umwandlung des MD Bund in eine Körperschaft am 1.1.2022. Rz. 8 Während der Verwaltungsrat die "legislativen" Vorgaben für die Durchführung der Aufgaben zu beschli...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.4 Vorstand (Abs. 4)

Rz. 14f Der Vorstand hat 2 Mitglieder und besteht aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter, die vom Verwaltungsrat gewählt werden (Satz 1). Beide führen die Geschäfte des MD Bund, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig ist (Satz 2). Sie vertreten den MD Bund gerichtlich und außergerichtlich. Beide Personen sind nach der Satzung einzeln geschäftsführungs- und vertretu...mehr

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AGS 06/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren, JurBüro 2022, 113 Nach einem kurzen Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Adhäsionsverfahrens befasst sich Schneider mit der Anwaltsvergütung. In seinem Beitrag weist der Autor darauf hin, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ...mehr

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Sommer, SGB V § 68 Finanzierung einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte (außer Kraft) (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift war mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie enthielt ursprünglich eine ergänzende Regelung über die wissenschaftliche Begleitung sowie die Dauer und Auswertung der Erprobungsregelungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 67 Elektron... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und enthielt ursprünglich eine Satzungsermächtigung für Erprobungsregelungen zur Gesundheitsförderung und Rehabilitation. Durch Art. 1 Nr. 22, Art. 19 Abs. 6 des Zwei...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Hospiz- und palliative Versorgung der Versicherten ist auch eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag der GKV an derartigen Versorgungsleistungen ist in der Vergangenheit stetig gestiegen. Mit der Einführung der spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung (SAPV) im Jahre 2007 oder dem Hospiz- und Palliativgesetz v. 1.12.2015 (BGBl. I S. 2...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.4 Berichtspflicht (Abs. 3 Satz 3 und 4)

Rz. 8 Gemäß Abs. 3 Satz 3 ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31.3.2025 einen Bericht über die Entwicklung der Netzwerkstrukturen und die geleistete Förderung vorzulegen, um die Auswirkungen der Förderung durch die GKV bewerten zu können. Satz 4 verpflichtet die Krankenkassen sowie deren Landesverbände, dem GKV-Spitzenverband...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39a ist erst auf Initiative des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss, BT-Drs. 13/7264) durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) rückwirkend zum 1.1.1997 in das SGB V aufgenommen worden. Rz. 2 Art. 2 des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes v. 14.12.2001 (BGBl. I S. 3728) änderte die Überschrift der Norm in "Stationäre und ambulante Hospizleistungen". Der...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 39a Abs. 1 ergänzt die Regelung in § 39 zur Krankenhausbehandlung für den Personenkreis der unheilbar Kranken. Da nach der Rechtsprechung des BSG bei Dauererkrankungen strenge Maßstäbe an die Annahme der Erforderlichkeit von Krankenhausbehandlung zu legen sind, ist die Regelung grundsätzlich geeignet, finanzielle Probleme für die Betroffenen bei Verneinung der Kranke...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Förderrichtlinie (Abs. 3 Satz 1 und 2)

Rz. 7 Der Verpflichtung aus Abs. 3 Satz 1 und 2 zur Schaffung einer Förderrichtlinie ist der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter Beteiligung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung, der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung nachgeko...mehr