Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Einstellungen in die Kap.-Rücklage sind nicht in die GuV-Ergänzungsrechnung des § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG einzubeziehen, da diese gemäß § 272 Abs. 2 grds. erfolgsneutral vorzunehmen sind (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 275 HGB, Rn. 323; Hüffer-AktG (2025), § 240, Rn. 4). Jedoch kommen für die GuV-Ergänzungsrechnung erfolgswirksame Einstellungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Hinterlegung und Glaubhaftmachung

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Fall, dass der Antrag auf gerichtliche Überprüfung von Aktionärsseite gestellt wird, müssen diese ihre Aktien gemäß § 258 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 260 Abs. 1 Satz 2 AktG hinterlegen. Die Hinterlegung hat bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag anzudauern (vgl. ADS (1997), § 260 AktG, Rn. 7; KK-AktG (2018), § 260, Rn. 15; Mün...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.1 Obliegenheit und/oder Verpflichtung?

Rz. 3 § 15 Abs. 1 Satz 1 begründet keine gesetzlich zwingende und sanktionierte Pflicht der Arbeitnehmerin zur Offenbarung der Schwangerschaft, sondern lediglich eine entsprechende Obliegenheit. Die Formulierung als Sollvorschrift zeigt, dass es der Frau nur nachdrücklich empfohlen wird, im eigenen Interesse dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu offenbaren, sobald sie selbs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.2 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 57 § 32 Abs. 5 KStG enthält in S. 1 eine Ausnahme zur Abgeltungswirkung der KapESt nach Abs. 1 für Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Die Abgeltungswirkung wird daher nicht für sonstige Fälle des Steuerabzugs, insbesondere also nicht für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (z. B. bei Lizenzgebühren), ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bericht des Aufsichtsrats

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch ein AR-Bericht ist von der Offenlegungspflicht nur betroffen, sofern er zu erstellen ist und damit seine Erstellung auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht. Dies stellt seit dem DiRUG der Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 klar. Eine solche Verpflichtung besteht angesichts § 171 Abs. 2 AktG stets für die AG und SE sowie über § 278 Abs....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pflichten des Vorstands

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Vorstand ergeben sich nach Vorlage des Sonderprüfungsberichts eine Reihe von Handlungspflichten. Nach § 259 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 145 Abs. 6 Satz 5 AktG hat der Vorstand den Bericht dem AR vorzulegen. Gemäß § 259 Abs. 5 AktG sind die abschließenden Feststellungen des Sonderprüfers vom Vorstand mit dem vom Sonderprüfer vorgegebenen ...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / I Einleitung

Rz. 1 Steuerberater[1] und Steuerbevollmächtigte[2] sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG[3] Verpflichtete i. S. d. Geldwäschegesetzes (GwG) und unterliegen mit ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit grundsätzlich[4] sämtlichen Pflichten nach dem GwG. Dies gilt auch für angestellte Steuerberater sowie Syndikus-Steuerberater.[5] Haben sich mehrere Berufsträger zur gemeinsamen Berufsa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliche Regelung

Rn. 83 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 müssen die offenzulegenden Unterlagen nach § 325 Abs. 1 spätestens ein Jahr bzw. bei i. S. d. § 264d kap.-marktorientierten UN spätestens vier Monaten (vgl. § 325 Abs. 4 Satz 1; der Zeitraum entspricht der Frist zur Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichts nach § 114 WpHG) nach dem Abschlussstichtag des offenzule...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtsqualität des Kodex

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Kodex selbst ist weder Gesetz im formellen noch materiellen Sinne. Die mittelbare Wirkung über § 161 AktG ebenso wie die Ausstrahlungswirkung auf auslegungsfähige und -bedürftige Rechtsbegriffe wurde bereits unter HdR-E, AktG § 161, Rn. 3f., dargestellt. Ähnlich wie bei § 342q wird auf ein privates, demokratisch nicht legitimiertes Regelwe...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 5 Die Frau kann nicht einfach der Arbeit fernbleiben, um die Untersuchung durchführen zu lassen, sondern muss sich vorab beim Arbeitgeber abmelden und dabei auf den Freistellungsgrund des § 7 Abs. 1 Bezug nehmen. Hieraus folgt, dass sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft bzw. über ihre Vermutung einer Schwangerschaft informieren muss. Die Information soll so frühze...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Ziel der Prüfung des Abhängigkeitsberichts wird in § 313 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgegeben; danach richtet sich die Prüfung i.W. auf drei Fragestellungen, nämlich (1) die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben in dem Bericht, (2) die Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften sowie (3) die P...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Mitteilung über Art und Umfang der Überprüfung der Geschäftsführung (§ 171 Abs. 2 Satz 2 AktG)

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 171 Abs. 2 Satz 2 AktG fordert vom AR die Mitteilung, wie und inwieweit er die Geschäftsführung überprüft hat und damit seiner gesetzlichen Überwachungspflicht (vgl. §§ 111, 90 Abs. 3 AktG) nachgekommen ist. Die regelmäßige öffentliche Rechenschaftslegung über Art und Umfang seiner Überwachungstätigkeit soll eine sachgemäße Prüfung fördern ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen ist grds. fristgemäß (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.) und vollständig (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 74f.) vorzunehmen. Unabhängig von einer Größendifferenzierung hat gemäß § 325 Abs. 1 Satz 2 die Übermittlung an die das UN-Register führende Stelle zur Einstellung in das UN-Register zu er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nicht unwesentliche Unterbewertung

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nicht jeder Anlass für die Annahme einer Unterbewertung rechtfertigt die Antragstellung; vielmehr muss die Unterbewertung von Bilanzpositionen "nicht unwesentlich" sein. Da Unwesentlichkeit ein geringerer Maßstab als Nicht-Wesentlichkeit ist, können an eine nicht unwesentliche Unterbewertung nicht so hohe Anforderungen gestellt werden wie an ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fragestellung in der Hauptversammlung/Protokollverlangen

Rn. 50 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mängel des Anhangs rechtfertigen den Antrag auf Sonderprüfung nur, wenn der Vorstand die fehlenden, unvollständigen oder falschen Angaben in der HV nicht nachgetragen oder richtiggestellt hat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Ergänzung aufgrund einer Frage eines Aktionärs oder ohne derartigen Anlass erfolgt. Werden Mängel des Anhangs in...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / cc) Feststellung der PEP-Eigenschaft des Mandanten oder wirtschaftlich Berechtigten (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG)

Rz. 133 Der Steuerberater ist verpflichtet, durch angemessene risikoorientierte Verfahren festzustellen, ob es sich bei dem Mandanten oder – soweit vorhanden – dem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person (PEP)[1], ein Familienmitglied dieser Person oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 12 bis 14 GwG handelt (§ 10 Abs. 1 Nr...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 1. Geldwäsche

Rz. 3 § 1 Abs. 1 GwG definiert Geldwäsche i. S. d. GwG als "Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs". Als Geldwäsche wird in § 261 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB) zum einen eine Handlung bezeichnet, die darauf abzielt, die wahre Herkunft illegaler, d. h. aus Straftaten (sog. Vortaten der Geldwäsche) stammender Gelder oder anderer Vermögensgegenstände zu verschleiern ode...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausweis von Währungsumrechnungsdifferenzen

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Auswirkungen einer Währungsumrechnung i. S. d. § 256a finden in der unmittelbaren Anpassung der jeweiligen Wertansätze betreffender Bilanzposten ihren Niederschlag. Hierbei entstehen infolge von Wechselkursänderungen regelmäßig Kursgewinne bzw. Kursverluste. Soweit sie nicht Teil von Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 sind, statuiert § 27...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einzelfragen und Ausnahmen

Rn. 58 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Abhängigkeitsbericht sind als berichtspflichtige Rechtsgeschäfte zunächst die Verpflichtungsgeschäfte anzusprechen, also solche, bei denen im Berichtsjahr die für das jeweilige Geschäft wesentlichen Elemente (wie z. B. Preis, Umfang sowie Zeitpunkt der LuL) festgelegt sind. Demgegenüber ist über das Erfüllungsgeschäft, das als Konsequenz e...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Durchsetzung des Freistellungsanspruchs

Rz. 43 Mit dem Anspruch auf die zum Stillen "erforderliche" Zeit trifft das Gesetz eine allgemeine Regelung, die im Einzelfall entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten aufseiten von Mutter, Kind und Arbeitgeber konkretisiert werden muss. Die stillende Frau und der Arbeitgeber sind gehalten, die allgemeine Regelung unter wechselseitiger Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) geme...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 170 AktG regelt den Umfang und Inhalt der Unterlagen, die der Vorstand dem AR zur Prüfung (vgl. § 171 AktG) vorzulegen hat. Neben dem für die Prüfung der RL erforderlichen JA (Bilanz, GuV und Anhang) und Lagebericht hat der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Die Vorschrift bezweckt neben der RL-Kontrolle und P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verteilung an die Aktionäre (Satz 2 Nr. 1)

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach der gesetzlichen Reihenfolge ist unter Nr. 1 der vom Vorstand zur Verteilung an die Aktionäre vorgesehene Betrag zu zeigen. Er hat den Gesamtbetrag zu umfassen, der an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll, also die Dividende. Gemäß § 58 Abs. 4 AktG haben die Aktionäre grds. einen Anspruch auf den Bilanzgewinn, es sei denn, Gesetz, Sat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Schaden

Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Schaden ist i. S. d. §§ 249ff. BGB zu verstehen, es genügt also jede Vermögenseinbuße, auch Folgeschäden, insbesondere der entgangene Gewinn (vgl. Günther/Muche/White, RIW 1998, S. 337 (340); Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 7), wobei ein sog. Spekulationsgewinn außen vor zu bleiben hat (vgl. ebenso AktG-GroßKomm. (2018), § 71, Rn. 162). Rn. 35 S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / III Risikobasierter Ansatz; Risikomanagement

Rz. 8 Kernprinzip der Geldwäscheprävention ist der risikobasierte Ansatz[1] . Er erlaubt es den Verpflichteten, nicht in jedem Fall einen starren Pflichtenkatalog abarbeiten zu müssen, sondern die aus den gesetzlichen Anforderungen abzuleitenden Maßnahmen im eigenen Ermessen an dem konkreten Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung auszurichten. Ein Beurteilungsspi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonderprüfung wegen Mängeln des Anhangs

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfungsinhalte ebenso wie Prüfungsreihenfolge sind bei Sonderprüfungen wegen Mängeln des Anhangs in § 258 Abs. 1 Satz 3 AktG vorgegeben. Durch die gerichtliche Entscheidung wird der Prüfungsinhalt überdies zumeist eingeengt auf bestimmte (fehlende, unvollständige oder unzutreffende) Angaben im Anhang (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 258, Rn. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / b) Fallgruppen interner Sicherungsmaßnahmen

Rz. 29 Nach § 6 Abs. 2 GwG sind insbesondere die folgenden internen Sicherungsmaßnahmen zu treffen - Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen in Bezug au den Umgang mit Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Kundensorgfaltspflichten nach §§ 10 bis 17 GwG die Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG die Aufzeichnungs- und Aufbewahrung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Heimarbeiter und diesen Gleichgestellte sind mangels organisatorischer wie persönlicher Abhängigkeit keine Arbeitnehmer i. S. d. allgemein anerkannten Arbeitnehmerbegriffs, sondern Selbstständige. Aufgrund einer dem Wesen der Heimarbeit entsprechenden faktischen wirtschaftlichen Abhängigkeit besteht jedoch eine Ähnlichkeit zum Arbeitsverhältnis, aus der eine entspreche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngs­ten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer ­Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Hochpreisiges Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs

Leitsatz 1. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes muss es sich bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen (Anschluss an Senatsurteile vom 29.10.2019 ‐ IX R 10/18, BFHE 266, 560, BStBl II 2020, 258, Rz 30 f., sowie vom 24.05.2022 ‐ IX R 22/21, BFHE 277, 237, BStBl II 2023, 108, Rz 29). 2. Der Wert eines Wirtschaftsguts ist für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Entscheidung über die abschließenden Feststellungen

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Ermittlung des Sachverhalts obliegt gemäß § 26 FamFG dem Gericht von Amts wegen. Das Gericht entscheidet also allein darüber, ob und welche Feststellungen erforderlich sind, um den Bericht der Sonderprüfer zu überprüfen und zu ergänzen (vgl. Falkenhausen, AG 1967, S. 309 (313ff.)). Im Zuge der Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung kann die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Zusammenfassung in der Berichterstattung

Rn. 67 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Auffassung des Gesetzgebers hat der Abhängigkeitsbericht ins Einzelne zu gehen (vgl. Kropff (1965), S. 411, mit Bezugnahme auf die maßgebliche RegB). Im Hinblick auf eine Vermeidung der Unübersichtlichkeit des Berichts durch Aufblähung seines Umfangs wird im Schrifttum der Frage nach einer Zusammenfassung in der Berichterstattung besonde...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.13 Welche Anforderungen an die Aufbewahrung sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen für Kassenaufzeichnungen zu beachten?

Seit dem 1. Januar 2017 muss sichergestellt sein, dass alle "Kassendaten (Einzelaufzeichnungen)" während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar sowie maschinell auswertbar gemacht werden können. Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl I 2016, 3152) hat der Gesetzgeber neue Anforderungen an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Keine Berücksichtigung bei Tantiemenberechnung

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Berechnungsvorschrift des § 86 Abs. 2 AktG (a. F.), aus der sich früher ergab, dass die Einbeziehung des Ertrags aus höherer Bewertung in die für die Gewinnbeteiligung der Vorstandsmitglieder maßgebliche Bemessungsgrundlage ausgeschlossen war, ist zwar aufgehoben. Sie bringt aber einen fortwirkenden allg. Rechtsgedanken zum Ausdruck (vgl....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Formvorschriften / 3 Textform

Die Textform im Sinne des § 126b BGB stellt wesentlich geringere Anforderungen an die Form der Erklärung. Ist durch ein Gesetz die Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 45 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 BMJV (2025), Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung vom 03.09.2025, URL: https://tinyurl.com/3hd2d3zc (Stand: 05.12.2025).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 BMF/BMJV (2020), Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) vom 26.10.2020.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KI im steuerberatenden Beru... / 5.10 Warum ist das Bewusstsein über die eingegebenen Daten wichtig?

Die eingesetzten öffentlichen KI-Systeme verarbeiten Eingaben – wie schon beschrieben – möglicherweise außerhalb Deutschlands oder der EU. Daher sollten in öffentlichen KI-Systeme nur allgemeine, nicht-personenbezogene und nicht-vertrauliche Informationen eingegeben werden, etwa zur Funktionsweise von Gesetzen, zu allgemeinen Arbeitsprozessen oder zur Unterstützung bei Textf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 29 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 BMJV (2025), Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung vom 03.09.2025, URL: https://tinyurl.com/3hd2d3zc (Stand: 05.12.2025).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Billigung des Konzernabschlusses (§ 173 Abs. 1 Satz 2 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Seit Geltung des sog. Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) ist in Fortführung der rudimentären (Alt-)Regelungen in § 337 Abs. 2 AktG (i. d. F. des sog. Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 (BGBl. I 1998, S. 786ff.)) in § 173 Abs. 1 Satz 2 Ak...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewinnverwendungsvorschlag

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unterliegt nicht der Prüfungspflicht durch den AP und muss von daher vom AR in besonderem Maße auf seine Recht- und Zweckmäßigkeit geprüft werden (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 95ff.). Zunächst erstreckt sich auch hier die Prüfung des AR auf die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes und...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / Anlage 1 (zu den Hinweisen GwG): Faktoren für ein potenzielles geringeres Risiko

Die Liste ist eine nicht abschließende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell geringeres Risiko nach § 14 GwG: Faktoren bezüglich des Kundenrisikos: öffentliche, an einer Börse notierte Unternehmen, die (aufgrund von Börsenordnungen oder von Gesetzes wegen oder aufgrund durchsetzbarer Instrumente) solchen Offenlegungspflichten unterliegen, die Anfor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Künstliche Intelligenz ... / Zusammenfassung

Überblick Hinter dem Begriff "künstliche Intelligenz" (KI oder englisch: AI – "Artificial Intelligence") verbergen sich zumeist besondere, selbstlernende Algorithmen, bzw. Modelle, die mit vorzugsweise großen Datenmengen trainiert wurden. KI-basierte Software kann u. a. selbstständig unbekannte Sachverhalte bewerten, Prognosen und Empfehlungen abgeben oder auch Entscheidunge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 15. Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)

Rn. 39 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Zuge des sog. Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG) vom 27.12.2024 (BGBl. I 2024, Nr. 438, S. 1ff.) erfuhren die Bußgeldvorschriften des § 334 sodann in Gestalt des Abs. 4 Nr. 1 eine weitere Anpassung bzw. Ergänzung. Konkret ist nunmehr auch bei KapG, die Institute nach § 37 Abs. 1 Satz 1 KMAG sind, die BaFin zustä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) erfuhren die §§ 334 und 335 abermals weitreichende Änderungen bzw. Anpassungen. Ziel dieses Gesetzes war es, das "bewährte Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Diese Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 4 des sog. Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) eingefügt und schließlich durch Art. 11 Nr. 2 des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 16.07.2007 (BGBl. I 2007, S. 1330ff.) an die §§ 32ff. BörsG angepasst worden. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte durch Art. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahres- bzw. Einzelabschluss

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Vorlage erstreckt sich auf Unterlagen des Vorstands, also Bilanz, GuV (vgl. § 242), Anhang (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284f.) und Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289ff.). Unterliegt das UN gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 der Pflicht zur AP, so ist auch der Prüfungsbericht des AP vorzulegen, wobei die Vorlagepflicht des Prüfungsberichts dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einstellung in die Gewinnrücklagen (§ 173 Abs. 2 Satz 2 AktG)

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 173 Abs. 2 Satz 2 AktG bindet die HV hinsichtlich der Einstellung von Beträgen in Gewinnrücklagen an die Gesetzes- und Satzungsbestimmungen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 173, Rn. 51). Demgemäß handelt es sich i. d. S. konkret um die Einstellung in die gesetzliche Rücklage (vgl. § 150 Abs. 2 AktG), die Einstellung in die Rücklage für Anteil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 266 Abs. 3 A. II. und III. i. V. m. § 272 Abs. 2f. ist seit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) zwischen der Kap.- und Gewinnrücklage zu unterscheiden. Rücklagen sind überwiegend unverteilter Gewinn zur Stärkung betreffender Gesellschaft (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 150...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Beschwerde

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gegen die Entscheidung im Verfahren nach § 260 AktG ist gemäß § 99 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 260 Abs. 3 Satz 1 AktG die Beschwerde gegeben. Sie ist bei dem zuständigen OLG (Zivilsenat) einzureichen (vgl. MünchKomm. AktG (2025), § 260, Rn. 20). Die Beschwerde kann nur auf eine Verletzung des Gesetzes gestützt werden (vgl. § 260 Abs. 3 Satz 1 i....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. KonTraG

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Verbesserung der Möglichkeiten zum Aktienrückerwerb erfolgte durch KonTraG, das am 05.03.1998 verabschiedet worden ist (vgl. BR-Drs. 203/98). Mit dieser Reform wurde das deutsche Recht zum Aktienrückerwerb weiter an die maßgebliche EG-R (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 12) angepasst (vgl. RefE zum KonTraG, ZIP 1996, S. 2129 (2130)). Der durch...mehr