Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.4 Sicherheitsleistung des Mieters

Gemäß § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB kann sich der Mieter im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Allerdings ist den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen, ob der Vermieter seine Zustimmung zu einer privilegierten Maßnahme von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprüngl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Reihenfolge der Auflösung des Reservefonds

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Gesetz bestimmt in § 150 Abs. 3f. AktG nicht, wie die zu entnehmenden Beträge auf die gesetzliche Rücklage sowie Kap.-Rücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 (Reservefonds) zu verteilen sind. Nach wohl überwiegender und zutreffender Ansicht muss zunächst die gesetzliche Rücklage und dann erst die Kap.-Rücklage aufgelöst werden, da die gese...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. EG-Richtlinie zur Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts vom 13.12.1976

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Aufbau der §§ 71 bis 71e AktG entstand in dieser Form aufgrund der 2. EG-R zur Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts (77/91/EWG) vom 13.12.1976 (ABl. EG, L 26/1ff. vom 31.01.11977, S. 1), die mit dem Gesetz zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts vom 1...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / f) Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete

Rz. 144 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurden spezielle datenschutzrechtliche Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verpflichteten in das GwG eingefügt. Nach § 11a Abs. 1 GwG dürfen personenbezogene Daten von dem Verpflichteten nur verarbeitet werden, soweit dies auf Grundlage des GwG für Zwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt – erste Bilanz nach Unanfechtbarkeit

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Auswirkungen der abschließenden Feststellungen, nämlich der "Ertrag auf Grund höherer Bewertung gemäß dem Ergebnis der Sonderprüfung", sind jeweils im ersten JA, der nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung der Sonderprüfer aufgestellt wird, zu berücksichtigen (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG; ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3). Aus § 261 Abs....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien ist mit Rücksicht auf seinen Zweck und systematischen Charakter als Ausnahmevorschrift von § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG eng auszulegen. Die vom Gesetz in § 71 Abs. 1 AktG angenommene abstrakte Interessengefährdung genügt deshalb (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 3) für die grds. Unzulässigkeit des Erwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Größenabhängige Erleichterungen

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Ausweis der Rücklagenbewegungen sieht das Gesetz für kleine und mittelgroße AG/KGaA/SE Erleichterungen vor. Kleine AG/KGaA/SE i. S. d. § 267 Abs. 1, die lediglich eine verkürzte Bilanz aufstellen, können die Darstellung der Rücklagenentwicklung auf die in der Bilanz ausgewiesenen Posten beschränken (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 3). Die Erle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verwendung freier Mittel

Rn. 98 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ein Erwerb eigener Aktien ist gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkap. oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf (sog. Kap.-Grenze). Hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zuständigkeit der Hauptversammlung infolge Übertragungsbeschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der erste Fall, für den § 173 Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) AktG die Möglichkeit einer Feststellung des JA durch die HV vorsieht, ist bei Vorliegen eines Übertragungsbeschlusses durch Vorstand und AR gegeben. Da das Gesetz keinen gemeinsamen Beschluss von Vorstand und AR kennt, ist Voraussetzung für die wirksame Übertragung, dass beide Organe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erläuterung der Gründe von Maßnahmen

Rn. 73 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Berichterstattungspflicht für den Kreis der berichtspflichtigen Maßnahmen wird – im Vergleich zu den Angaben, die der Abhängigkeitsbericht in Bezug auf berichtspflichtige Rechtsgeschäfte enthalten muss – erweitert. So sind bei Maßnahmen nach § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG nicht nur die Vor- und Nachteile, sondern auch die Gründe der Maßnahme an...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeines

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 3 AktG hat der AP einen BV zu erteilen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind. Der Wortlaut des BV ist in § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG vorgeschrieben; ggf. sind Anpassungen nach § 313 Abs. 4 AktG vorzunehmen. Der BV des AP wird unmittelbar zum – d. h. auf dem – Abhängigkeitsbericht er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines und historische Entwicklung

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklagen abzusetzen. Rn. 116 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach altem Recht wurde zwisch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Sachdividende (§ 58 Abs. 5 AktG)

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 58 Abs. 5 AktG wurde durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) neu eingefügt und lässt derweil auch Sachausschüttungen zu, sofern die Satzung dies vorsieht. Normalfall bleibt jedoch die Barausschüttung. Zur Sachausschüttung bedarf es eines (mit einfacher Mehrheit) zustande gekommenen H...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Struktur des Sonderprüfungsinstrumentariums nach den §§ 258ff. AktG

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Auf Antrag einer qualifizierten Minderheit hat das Gericht den Sonderprüfer zu bestellen, der zu überprüfen hat, ob eine nicht unwesentliche Unterbewertung von Bilanzposten vorliegt oder bestimmte Angaben im Anhang nicht oder nicht vollständig gemacht wurden (vgl. § 258 Abs. 1 AktG). Der Sonderprüfer hat nach § 259 AktG einen schriftlichen Ber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Einziehungsbeschluss (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG)

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien ist zulässig, wenn damit ein Beschluss der HV zur Kap.-Herabsetzung durch Einziehung von Aktien i. S. d. § 237 Abs. 1 Satz 1 AktG (2. Fall) durchgeführt wird. Der Umfang des zulässigen Erwerbs bestimmt sich dabei nach dem Kap.-Herabsetzungs- und Einziehungsbeschluss (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 197). Der B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / VII: Aufsicht

Rz. 223 Es ist Aufgabe der Steuerberaterkammer, die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften, insbesondere die Erfüllung der nach dem GwG bestehenden Pflichten, zu überwachen. Die Steuerberaterkammer kann im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen treffen, um die Einhaltung der geldwäscherechtlichen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Lagebericht

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie auch beim JA umfasst die Prüfungspflicht des AR sowohl die Recht- (der Lagebericht muss Gesetz und Satzung entsprechen) als auch Zweckmäßigkeit (der Lagebericht muss sich an den Belangen des UN ausrichten) der Angaben. Aufgrund der Erfahrungen und umfangreichen Informationen kann der AR besser und zugleich aus einer anderen Perspektive al...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Feststellung von Unterbewertungen gemäß § 259 Abs. 4f. AktG durch den Sonderprüfer und ggf. die hierüber getroffene gerichtliche Entscheidung aufgrund von § 260 AktG bilden nicht die abschließenden Sanktionen für die Unvollständigkeit von Angaben i. S. d. § 258 Abs. 1 Satz 1 AktG; vielmehr sieht § 261 AktG vor, dass nun zunächst der unterb...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 314 AktG wurde zuletzt durch das sog. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) materiell geändert. In Abs. 1 wurde die Vorlagepflicht des Vorstands des Abhängigkeitsberichts an den AR und das Recht der einzelnen AR-Mitglieder auf Aushändigung des Abhängigkeitsberichts sowie ggf. d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Weltwirtschaftskrise sowie nachfolgende Reformen des Aktiengesetzes

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien geht auf die Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts zurück (vgl. Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (539); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 29ff.; Skog, ZGR 1997, S. 307 (314f.)). Da zu dieser Zeit Aktienrückkäufe nicht verboten waren, war...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliche Übernahme des Unterbewertungsbetrags in den Jahresabschluss

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 261 Abs. 1 AktG regelt den Fall, dass die abschließenden Feststellungen des Sonderprüfers (vgl. § 259 Abs. 2 AktG) rechtskräftig geworden sind, weil das Gericht nicht innerhalb der Monatsfrist des § 260 Abs. 1 Satz 1 AktG angerufen wurde. Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Gesetz geht davon aus, dass der JA, in dem die bemängelten Posten ent...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung der Kapitalrichtline sowie ARUG

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Jahre 2006 wurde die Kap.-R 77/91/EWG durch die R 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und Rates (ABl. EU, L 264/32ff.) geändert. Ausgangspunkt der Änderungen waren die Vorschläge der SLIM-Arbeitsgruppe (Simpler Legislation for the Internal Market) zur Deregulierung mit dem Ziel der Vereinfachung und Verschlankung des geltenden Rechts. D...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.2.4 Stromgewinnung durch Steckersolargeräte

Das am 17.10.2024 in Kraft getretene "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen"[1] sieht auch die Installation von Steckersolargeräten, sog. Balkonkraftwerken, als privilegierte bauliche Veränderung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entnahmen aus Gewinnrücklagen (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AktG)

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Ausweis von Entnahmen aus den Gewinnrücklagen wird im Gesetz unterteilt in Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage, Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN sowie aus satzungsmäßigen Rücklagen und anderen Gewinnrücklagen. Eine Saldierung von Entnahmen aus und Einstellungen in die Gewinnrücklagen im gleich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 1 Nr. 2 AktG ist ein Sonderprüfer auch zu bestellen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass für den Anhang vorgeschriebene Angaben fehlen oder unvollständig sind. Es muss hinzukommen, dass die Mängel des Anhangs nicht durch eine adäquate Berichterstattung des Vorstands in der HV behoben wurden. Insoweit verlangt das Gesetz,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.29 Ist es zulässig, nach sechs Jahren Betriebsabschaltung (bzw. nach Ende ihrer aktiven Nutzung) nur noch den Zugriff nach Z 3 vorzuhalten? Muss ein Z1-Zugriff auch in der Nachbetriebsphase (Archivphase) gewährleistet sein, insbesondere bei reinen Archivsystemen? Unter welchen Voraussetzungen genügt ein strukturierter Z3-Zugriff in Form von Datenträgerüberlassung?

Grundsätzlich hat die Finanzbehörde ein vollumfängliches Wahlrecht bzgl. der Zugriffsart (Z1-, Z2- oder Z3-Zugriff, auch kumulativ), dabei ist allerding der allgemeine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Dieses kann sich frühestens nach Ablauf von fünf Kalenderjahren und bei gleichzeitig noch nicht begonnener Außenprüfung einschränken lassen: BMF-Schreiben GoBD vom 14....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Unwesentliche oder keine Unterbewertung (§ 259 Abs. 3 AktG)

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt der Sonderprüfer fest, dass die bemängelten Posten nicht oder nur unwesentlich unterbewertet sind, so hat er auch hierüber in einer abschließenden Feststellung zu berichten. Der Wortlaut der entsprechenden abschließenden Feststellung, die den Charakter eines Negativtestats hat, ist weitgehend durch das Gesetz vorgegeben. Zweckmäßigerwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.5 Körperschaftsteuererhöhung

Rz. 27 Die KapESt und andere Abzugsteuern berücksichtigen nicht die KSt-Erhöhung nach § 38 KStG. Sowohl steuerbefreite Körperschaften als auch beschränkt stpfl. Körperschaften haben diese Steuer zusätzlich zur KapESt zu entrichten. Die Abgeltungswirkung des Abs. 1 ist daher über Abs. 2 Nr. 4 insoweit ausgeschlossen. Wegen der Systemumstellung durch § 37 Abs. 4–7 KStG und § 3...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zwischenzeitliche Beseitigung der Unterbewertung

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Gesetz nicht geregelt ist der Fall, dass die Gesellschaft in einem zwischenzeitlich festgestellten JA die Unterbewertung beseitigt hat (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 9). Denkbar wäre etwa, dass die Gesellschaft den JA – wegen einer sich i. R.d. Sonderprüfung ergebenden Nichtigkeit – unter Beachtung zutreffender Bewertungsansätze neu auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 1.2.3 Abschluss auf organisierten Ausflügen

Um Direktvertriebsverträge handelt es sich, wenn diese Verträge anlässlich eines vom Unternehmer organisierten Ausflugs[1] geschlossen werden.[2] Dabei muss der Ausflug den Zweck haben, beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen zu werben und entsprechende Verträge abzuschließen. Typisch sind z. B. Kaffeefahrten[3], Filmvorführungen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 4.3 Fristbeginn – regelmäßig erst nach ordnungsgemäßer Belehrung

Bei Verbrauchsgüterkäufen beginnt die Widerrufsfrist grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den physischen Besitz an der Ware erlangt hat.[1] Der Lauf der Widerrufsfrist beginnt aber erst, wenn der Unternehmer dem Verbraucher die vom Gesetz vorgeschriebene Belehrung über sein Recht zum Widerruf mitgeteilt hat (s. o. Tz. 4.1, aber auch Tz. 6).[2] Dem Ablauf der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 176 AktG regelt die Behandlung der Vorlagen des Vorstands und AR in der ordentlichen HV. Abs. 1 bestimmt dabei die Vorlage- und Erläuterungspflicht von Vorstand ebenso wie AR und verfügt darüber hinaus, dass der Vorstand zu einem Jahresfehlbetrag oder Verlust, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat, Stellung nehmen soll. Abs. 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem sog. Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.05.2016 (BGBl. I 2016, S. 1142ff.) sahen sich die Vorschriften des Sechsten Unterabschnitts des Dritten Buchs abermals einer Neukonturierung ausgesetzt. Besagtes – eine 1:1-Umsetzung anstrebende – Gesetz diente dabei der Umsetzung der prüfungsbezogenen Vorschriften der AP-R 2006/43/EG (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Verwendung und Veräußerungspflicht

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Grds. soll bei einem Erwerb nach § 71 Abs. 1 Nr. 3 AktG nur ein Durchgangserwerb stattfinden (vgl. Schander, ZIP 1998, S. 2087 (2088)). Der Erwerb wird indes nicht dadurch unzulässig, dass es später nicht bzw. nicht in dem vorgesehenen Umfang zur Veräußerung der Aktien kommt. Zum Zeitpunkt des Erwerbs ist nämlich in aller Regel nicht abzusehe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Verordnungsermächtigung

Rn. 36 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Art. 80 Abs. 1 GG können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechts-VO zu erlassen. Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung muss dabei im Gesetz bestimmt werden. Die jeweilige Rechtsgrundlage ist in betreffender VO anzugeben. Gemäß § 335 Abs. 7 Satz 1 ist das BMJV (zuvor: BMJ)...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.6 Haftungsfragen

Bisher existieren keine speziellen Gesetze zur Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von KI-Systemen entstanden sind. Es gelten die allgemeinen Gesetze, also insbesondere die §§ 823 ff. BGB und die Haftung aus Vertrag. Allgemein gesagt dürfte gelten: Weil KI-Systeme komplex und undurchsichtig sind, wird es oft schwierig sein, die im Rechtssinn Verantwortlichen auszumache...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Stellungnahme

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Letztgenannter Auffassung ist zuzustimmen. Für diese spricht schon der Wortlaut des Gesetzes in § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG. Eine Gleichstellung der Feststellung mit der vom Gesetzgeber verwendeten Formulierung der "Aufstellung des JA" ist contra legem und aus diesem Grunde abzulehnen. Auch scheint die Forderung nach klarer Fristsetzung i. S. d. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / aaa) Identifizierung des Mandanten (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG)

Rz. 92 Liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 GwG vor, trifft den Steuerberater die Pflicht, seinen Mandanten nach Maßgabe des § 11 Abs. 4 GwG und § 12 Abs. 1 und 2 GwG zu identifizieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG). Die Identifizierung besteht gem. § 1 Abs. 3 GwG aus zwei Teilakten, der Erhebung von Angaben (Feststellung der Identität, § 11 GwG) und der Überprüfung von Angab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Weitere Angaben im Abhängigkeitsbericht

Rn. 81 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit Ausnahme der zuvor erläuterten Pflichtangaben schreibt das Gesetz keine konkreten Vorgaben für den Inhalt des Abhängigkeitsberichts vor. So brauchen z. B. die Beziehungen zu dem herrschenden UN oder die Kriterien des der Berichterstattung zugrunde liegenden Abhängigkeitsverhältnisses nicht erläutert zu werden. Das Gleiche gilt auch für di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis der Offenlegung zu anderen Formen der Publizität

Rn. 171 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 5 stellt klar, dass die Offenlegungsverpflichtung nach § 325 andere Publizitätspflichten nicht etwa ersetzt, sondern zusätzlich zu diesen zu erfüllen ist. Im Gegenzug können aber auch andere Publizitätsformen bzw. -pflichten die Erfüllung der Regelungen des § 325 nicht ersetzen. Rn. 172 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Dies gilt für Publi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG Vorwort zur 48. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die gerichtliche Entscheidung über den Antrag auf Sonderprüfung ist keine Form oder Begründung vorgeschrieben. Auch lässt die vom Gesetzgeber gewählte Terminologie ("Entscheidung"; vgl. § 258 Abs. 3 Satz 2 AktG) offen, ob das Gericht durch Beschluss, Anordnung oder in anderer Weise entscheidet. Nach überwiegender Ansicht wird zutreffend ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Offenlegungspflichtige Kapitalgesellschaften

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach dem Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 sind allein KapG zur Offenlegung (vgl. zum Verfahren der Offenlegung HdR-E, HGB § 325, Rn. 13ff.) verpflichtet. Gleichzeitig wird – im Gegensatz zur AP – grds. keine größenabhängige Befreiung ausgesprochen, weshalb alle AG, KGaA, SE und GmbH unabhängig davon, ob sie nach § 267 als klein, mittelgroß ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.3 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 88 Neben den persönlichen Erstattungsvoraussetzungen, müssen auch sachliche Voraussetzungen erfüllt sein, die in § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2, 3 sowie S. 2 Nr. 1–3 KStG geregelt sind. Dies macht die Regelung relativ unübersichtlich und verwaltungsintensiv. § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG verlangt zunächst für Einkünfte aus Gewinnausschüttungen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Ausschlussgründe

Rn. 113 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer soll nicht nur gegenüber der zu prüfenden Gesellschaft, sondern auch gegenüber dem AP unbefangen und objektiv sein. Denn: Im Ergebnis wird aufgrund der Arbeit des Sonderprüfers auch die Tätigkeit des AP einer kritischen Würdigung unterzogen (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 59). Demnach kann nach § 258 Abs. 4 Satz 3 (1. Alternati...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KI im steuerberatenden Beru... / 6.5 Wie wird die Qualität von KI-Ergebnissen gesichert?

Jedes Ergebnis eines KI-Systems muss durch eine fachkundige Person geprüft und freigegeben werden. Die menschliche Kontrolle bleibt unerlässlich. Die Qualitätssicherung von KI-Ergebnissen muss integraler Bestandteil des Arbeitsprozesses ein. Im Grunde gilt KI-Ergebnisse sollten, wie die Arbeit eines unerfahrenen Mitarbeitenden behandelt werden – sie mögen hilfreich sein, müsse...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die erweiterte Berichtspflicht nach § 259 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet den Sonderprüfer über den eigentlichen Prüfungsauftrag hinaus, auch über eine Überbewertung von Bilanzposten (vgl. § 256 Abs. 5 Satz 6 AktG) oder einen Verstoß gegen die Vorschriften über die Gliederung des JA bzw. die Nichtbeachtung von Formblättern zu berichten. Eine E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Eigene Aktien (Nr. 2)

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit dieser Vorschrift ist über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien zu berichten, die ausschließlich derivativ erworben wurden, da der originäre Erwerb bereits nach § 56 Abs. 1 AktG ausgeschlossen ist. Bei den hier angesprochenen eigenen Aktien handelt es sich um sämtliche in § 71 Abs. 1 AktG normierte Ausnahmetatbestände...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 25 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 sind grds. folgende Unterlagen der das UN-Registers führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das UN-Register zu übermitteln:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.2.2 Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats / Einsatz von Sachverständigen

Als Faustregel ist davon auszugehen, dass der Betriebsrat bei jeder Form des personalbezogenen KI-Einsatzes im Unternehmen rechtzeitig und umfassend zu informieren ist.[1] Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen, unterstellt das Gesetz pauschal, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist. Trotzd...mehr