Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Geschützter Personenkreis

Rz. 11 Die Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat bezieht sich auf alle im Betrieb tätigen Personen.[1] Dazu gehören alle Arbeitnehmer des Betriebs i. S. v. § 5 Abs. 1 BetrVG. Dabei ist irrelevant, ob sie als Vollzeit- oder Teilzeitkräfte, als Auszubildende oder aushilfsweise beschäftigt werden.[2] Auch im Betrieb tätige Leiharbeitnehmer werden erfasst.[3] Fraglich ist, ob ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)

Rn. 24 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bereits im Jahre 2008 wurde § 335 durch das sog. Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I 2008, S. 2586ff., zuletzt reformiert durch Art. 8 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errich...mehr

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Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundessteuerberaterkammer zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)

Zusammenfassung Die vorliegenden Auslegungs- und Anwendungshinweise beziehen sich auf das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG), zuletzt geändert am 27. Dezember 2024. Sie gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter der Aufsicht der Steuerberaterkammern gem. §§ 50 Nr. 7, 51 Abs. 1 GwG stehen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)

Rn. 22 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die §§ 334–335 wurden ferner durch das sog. Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2553ff.) geändert. Ausweislich der RegB sollte mit dieser weitreichenden Reformierung den Registergerichten – zusammen mit dem BAnz (bzw. derweil: der das UN-R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG)

Rn. 16 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine grds. Änderung erfuhren die Straf- und Bußgeldvorschriften des HGB durch das am 09.03.2000 in Kraft getretene Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.). Die Bußgeldvorschriften wurden damit nicht mehr nur auf KapG anwendbar, sondern erfass(t)en fortan auch eine Reihe von haftun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (2013)

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs vom 04.10.2013 (BGBl. I 2013, S. 3746ff.) wurde § 335a in neuer Fassung wieder eingeführt, der 2006 zunächst aufgehoben wurde (vgl. HdR-E, Einf HGB §§ 331–335c, Rn. 23). Seinerzeit wurde dem BfJ die "Durchsetzung der Offenlegungspflichten übertragen. Das neue Ordnungsgeldverfahren hatte sich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)

Rn. 38 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit dem sog. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) vom 07.08.2021 (BGBl. I 2021, S. 3311ff.) ergaben sich abermals Änderungen in Bezug auf die Bußgeldvorschriften des § 334. So wurde durch die Einfügung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 12. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF)

Rn. 36 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem sog. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF) vom 12.08.2020 (BGBl. I 2020, S. 1874ff.) soll(te) sichergestellt werden, dass der durch die Transparenzrichtlinie-Änderungs-R 2013/50/EU vom 22.10.2013 (ABL. EU, L 29...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch Art. 8 des sog. Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20.11.2015 (BGBl. I 2015, S. 2029ff.) wurde die Transparenz-R 2004/109/EG (ABl. EU, L 390/38ff. vom 31.12.2004) i. d. F. der Änderungs-R 2013/50/EU (ABL. EU, L 294/13ff. vom 06.11.2013) in nationales Recht umgesetzt. Intendiert war dabei eine "Vollh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch Art. 1 Nr. 3 des sog. Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich vom 28.02.2025 (BGBl. I 2025, Nr. 69, S. 1ff.) wurden schließlich auch die Ordnungsgeldvorschriften des § 335 nochmalig angepasst bzw. entsprechend erweitert. So soll in Gestalt des (neuen) § 335 Abs. 1d Satz 3 (i. d. F. vom 10.07.2026) gewährleis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)

Rn. 37 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.) wurde als Reaktion auf den sog. Wirecard-Skandal, bei dem durch den "Bilanzskandal um den Münchener Finanztechnologiekonzern Wirecard AG [der Finanzstandort Deutschland, d.Verf.] schweren Schaden genommen" (BT-Drs. 19/29879, S. 2) hat, geschaffen. Die "...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.10.2000[1] im Zusammenhang mit der Aufgabe des Anrechnungsverfahrens in das Gesetz eingefügt worden. Sie entspricht weitgehend § 50 KStG 1999. Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] ist Abs. 2 mit Wirkung ab Vz 2002 um Nr. 2 ergänzt worden. Durch Gesetz v. 9.12.2004[3] ist in Abs. 2 Nr. 2 die Verweisung von "§ 34 Abs. 9" auf "§ 34 Abs. 12" g...mehr

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 175 AktG regelt die Vorbereitung einer ordentlichen HV, Abs. 1 bestimmt die unverzügliche Einberufung und den Zeitpunkt, bis zu dem sie stattzufinden hat. Abs. 2 und 4 sollen das Entscheidungsrecht der Aktionäre in der HV sichern, indem zum einen Informationsrechte festgehalten werden und zum anderen Bindungswirkungen eintreten. Für den Fall...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ziel des Kodex

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ziel dieser gesetzestechnisch wie rechtspolitisch neuen Art von "Gesetzgebung" ist zum einen, das deutsche CG-System unter Darstellung der bestehenden Rechtslage zusammenzufassen und als "Verständigungspapier" gerade gegenüber ausländischen Anlegern vorzustellen (vgl. BT-Drs. 14/8769, S. 21; Schüppen, DB 2002, S. 1117f.; Seibt, AG 2002, S. 249...mehr

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Formvorschriften / Zusammenfassung

Begriff Ein Rechtsgeschäft muss der nach dem Gesetz vorgegebenen Form entsprechen, um wirksam zu sein.[1] So ist beispielsweise eine Kündigung unwirksam, wenn sie nicht schriftlich erfolgt. Sie muss also ausgedruckt und händisch unterzeichnet werden, eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Fax ist unwirksam. Das Gesetz unterscheidet zwischen 4 verschiedenen Arten der Form: Formf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 5 Steuerabzug bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 3)

Rz. 34 § 32 Abs. 3 KStG stellt eine spezielle Regelung zum Steuerabzug bei Wertpapierleihgeschäften dar und wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das KStG aufgenommen. Vor Einfügung der Regelung war es insbesondere steuerbefreiten Körperschaften möglich, durch Wertpapierleihgeschäfte einen Steuerabzug zu umgehen, der aufgrund der Steuerfreiheit der Körperschaft endgültig ge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 176 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 BAnz Verlag (2022a), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Einreichung zur Publikation im Bundesanzeiger, URL: https://www.bundesanzeiger.de/pub/D042.pdf (Stand: 28.10.2022). BAnz Verlag (2022b), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Hinterlegung von Jahresabschlussunterlagen (Kleinstkapitalgesellscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungszusammenhang

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Möglichkeit der Herbeiführung einer Sonderprüfung ist als Minderheitenrecht (vgl. § 258 Abs. 2 AktG) ausgestaltet (vgl. ebenso Frey, WPg 1966, S. 633; Kupsch, WPg 1989, S. 517 (518); Voss, in: FS Münstermann (1969), S. 445 (446)). Die jeweils erforderlichen Quoten für die Ausübung von diesen Minderheitenrechten sind seit dem Gesetz zur Unt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Sondervorschriften für Kreditinstitute, Finanzdienstleister sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften (§ 258 Abs. 1a AktG)

Rn. 75 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Sonderregelung in § 258 Abs. 1a AktG für Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute sowie Kap.-Verwaltungsgesellschaften wurde – zunächst im Geltungsbereich beschränkt auf Kreditinstitute – durch das BankBiRiLiG in § 258 AktG eingefügt (vgl. zur Vorläuferregelung nach § 26b KWG ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 94). Im Zuge der Umsetzung der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Slowakei aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in der Slowakei wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und der Slowakei ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folge...mehr

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Formvorschriften / 1.1 Form und Signatur des Dokuments

Wenn das Gesetz für eine bestimmte Erklärung die Schriftform verlangt, bestimmt § 126 Abs. 1 BGB, dass die Urkunde oder der Vertrag eigenhändig unterschrieben sein muss (sog. ,"nasse" Unterschrift). Grundsätzlich kann die Schriftform durch die elektronische Form nach § 126a BGB ersetzt werden. Das gilt aber nicht, wenn das Gesetz dies ausdrücklich ausschließt wie beispielswe...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 4 Ausblick: Europäische KI-Verordnung

Infographic Auf europäischer Ebene ist die KI-Verordnung [1], also ein für alle Mitgliedsstaaten geltendes Gesetz, in Kraft treten. Hiernach werden KI-Anwendungen in Risikoklassen eingeteilt, mit denen jeweils Pflichten für die Entwickler, aber auch für die Nutzer der Anwendungen einhergehen, also für die anwendenden Unternehmen. Bestimmte KI-Anwendungen und Praktiken werden g...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

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Direktvertriebsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Direktvertriebsverträge sind "außerhalb von Geschäftsräumen" geschlossene Verträge (früher: Haustürgeschäfte), für die spezielle – für den Käufer vorteilhafte – Widerrufs- und Informationsregelungen gelten. Direktvertriebsverträge sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über entgeltliche Leistungen (Kauf-, Werk-, Dienst-, Makler-, Partnervermit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Prüfungsauftrag

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie sich aus dem Wortlaut der Regelung in § 313 Abs. 1 Satz 1 AktG ergibt, ist der gesetzliche AP der abhängigen Gesellschaft kraft Gesetzes auch Prüfer des Abhängigkeitsberichts; für die Prüfung ist kein besonderer Prüfungsauftrag erforderlich (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 4) und ein anderer Prüfer kann für die Prüfung des Abhängigkeit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausweis von Aktien unterschiedlicher Gattung und bedingtem Kapital (§ 152 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 152 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die Beträge des Grundkap. gesondert angegeben werden, die auf jede Aktiengattung entfallen. Diese Vorschrift ist unter Verzicht auf die früher geforderte Angabe von Gesamtnennbeträgen durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (vgl. BGBl. I 1998, S. 590ff.)...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.51 Bestehen spezifische Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen?

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 soll die europäischen Vorgaben aus der DAC8-Richtlinie zum Melderahmen für Kryptowerte in nationales Recht umsetzen. Darin enthalten ist der Entwurf eines Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes, das eigene Sorgfalts-und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen vorsieht. Benannt werden im Einzelnen die Inhal...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Angaben zum Nachteilsausgleich

Rn. 75 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sofern während des GJ ein Ausgleich von Nachteilen erfolgte, ist nach § 312 Abs. 1 Satz 4 AktG anzugeben, wie der Ausgleich während des GJ tatsächlich erfolgt ist oder auf welche Vorteile betreffender AG/KGaA/SE ein Rechtsanspruch gewährt worden ist. Indes sind Angaben in diesem Zusammenhang nur erforderlich, wenn ein nach § 311 AktG mögliche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zusammen mit dem JA und Lagebericht muss der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag für die HV unterbreiten (vgl. § 170 Abs. 2 AktG), damit dieser zu der Verteilung des Bilanzgewinns Stellung nehmen kann. Der Gewinnverwendungsvorschlag ist nicht Bestandteil des JA oder Lageberichts und unterliegt somit auch nicht der Prüfungspf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch das sog. Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, S. 2637ff.) wurde § 162 AktG und damit die Pflicht zur Erstellung eines Vergütungsberichts in das AktG aufgenommen. Dabei steht die Norm im Zusammenhang mit § 87 AktG (Grundzüge für die Bezüge der Vorstandsmitglieder), § 87a AktG (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätze des Strafrechts

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Straftaten werden je nach dem Wert des durch sie verletzten Rechtsguts und dem daraus folgenden Schweregrad der Tat nach Unrecht und Schuld unterschieden in Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (vgl. § 12 Abs. 1 StGB). Vergehen sind Taten, die mit einer geringeren Mindestfre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pflicht zur Vorlage durch den Vorstand

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sämtliche vorzulegende Unterlagen und Berichte sind nach deren Aufstellung unverzüglich dem AR zuzuleiten. Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet dies, dass der Vorstand ohne schuldhaftes Zögern die Unterlagen dem AR zukommen lassen muss. Entgegen der alten Regelung (vgl. § 170 Abs. 1 Satz 2 AktG (a. F.)) ist nunmehr der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Erläuterungspflicht des Vorstands

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 176 Abs. 1 Satz 3 AktG soll der Vorstand bei Erläuterung seiner Vorlagen (vgl. HdR-E, AktG § 176, Rn. 3) auch zu einem Jahresfehlbetrag (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 Nr. 16) oder einem Verlust Stellung nehmen, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat. Diese erweiterte Erläuterungspflicht wurde durch das sog. Bilanzr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 111 Abs. 1 AktG hat der AR die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Diese allg. Überwachungspflicht erfährt durch § 171 AktG bezüglich der RL ihre Konkretisierung (vgl. ADS (1997), § 171 AktG, Rn. 1; AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 12). § 171 Abs. 1 AktG verpflichtet den AR, den JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / Zusammenfassung

Die vorliegenden Auslegungs- und Anwendungshinweise beziehen sich auf das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG), zuletzt geändert am 27. Dezember 2024. Sie gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter der Aufsicht der Steuerberaterkammern gem. §§ 50 Nr. 7, 51 Abs. 1 GwG stehen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundesteuerber...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.3 Mindest- und Sollzeit

Rz. 33 § 7 Abs. 2 konkretisiert die Zeit, die zum Stillen gewährt werden muss. Danach ist stillenden Frauen mindestens eine Stunde täglich – zusammenhängend oder zweimal 30 Minuten – freizugeben. Diese Zeiten sieht das Gesetz jedenfalls bei einer Vollzeittätigkeit und einem Kind, das voll gestillt wird, als mindestens erforderliche Stillzeit an. Sofern während dieser Stillpa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich

Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhoben, bei der Veranlagung aber angerechnet und, da d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkungen

Rn. 43 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aufgabe des Prüfungsberichts ist die schriftliche Unterrichtung des AR durch den AP über das Ergebnis seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts. Der AP hat den Bericht zu unterzeichnen und dem AR vorzulegen. Vor der Zuleitung an den AR hat der AP dem Vorstand Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; dies wird regelmäßig durch Vorlage des Entwur...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 4.1 Widerrufsbelehrung

Der Unternehmer muss bei einem Direktvertriebsvertrag den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht informieren.[1] Diese Information muss Folgendes enthalten: Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB sowie das Muster für das Widerrufsformular.[2] u . U. einen Hinweis darauf, dass der Verbraucher im Fall des Widerrufs die Ko...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Weitere Änderungen

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Weitere redaktionelle Änderungen erfolgten durch Art. 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten vom 12.05.2021 (BGBl. I 2021, S. 990ff.), Art. 2 des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Erwerbszweck

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach dem Wortlaut des Gesetzes liegt die Bestimmung des Zwecks grds. im freien Ermessen der Geschäftsführung. Seit Inkrafttreten der Vorschrift sind jedoch Stimmen laut geworden, die für eine Beschränkung dieses Ermessens plädieren und die Festlegung der Erwerbszwecke im HV-Beschluss fordern (vgl. Bosse, NZG 2000, S. 923f.; Bosse, NZG 2000, S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Um die zum Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger (vgl. § 317 Abs. 4 AktG i. V. m. § 309 Abs. 4 AktG; Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 1: Informations- und Präventionszweck des Abhängigkeitsberichts) vorgesehene Berichterstattung des Vorstands einer abhängigen AG, KGaA bzw. SE (vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschriften zum Abhängigkeitsberi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Mittelpunkt des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB stehen die Vorschriften zur handelsrechtlichen Offenlegung von JA und Lageberichten, EA gemäß § 325 Abs. 2a, KA und Konzernlageberichten sowie sonstigen Unterlagen. Hierbei werden primär die offenlegungspflichtigen UN, der verantwortliche Personenkreis,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2023), Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts, URL: https://tinyurl.com/5bw8w2hh (Stand: 04.12.2025). Baranowski (1978), Besteuerung von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) enthält § 160 AktG nur noch die rechtsformspezifischen Angabepflichten, die in Ergänzung zu den in den §§ 284f. enthaltenen Vorschriften im Anhang von AG/KGaA/SE zusätzlich vorgeschrieben sind. Dabei sind die in § 160 Abs. 1 AktG genannten Tat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.1 Vorbemerkung

Rz. 78 Die Regelung des § 32 Abs. 6 KStG wurde mit Gesetz v. 27.3.24[1] eingeführt, um eine Lücke der Europarechtskonformität bei der steuerrechtlichen Gleichbehandlung gemeinnütziger Organisationen mit Sitz innerhalb Deutschlands zu solchen außerhalb Deutschlands zu beseitigen. Der EuGH hatte bereits in 2006 entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von gemeinnützigen Körpe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gesetzliche Rücklage (§ 150 Abs. 1 AktG)

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 150 AktG ist zwingend eine gesetzliche Rücklage zu bilden. Insoweit stellt § 150 Abs. 1 AktG klar, dass diese Rücklage bereits bei der Aufstellung der Bilanz zu bilden ist. Gleiches bestimmt § 270 Abs. 1 Satz 1 für die Kap.-Rücklage (vgl. BeckOK-HGB (2025), § 270, Rn. 1ff.). Solange eine AG/KGaA/SE nach Gesetz oder Satzung gemäß § 150 A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) und die damit verbundene Übernahme der wichtigsten Bilanzvorschriften in das HGB (vgl. §§ 266, 272, 284ff.) wurde § 152 AktG wesentlich gekürzt und enthält derweil nur noch rechtsformspezifische Ergänzungen zu den Regelungen des HGB in § 272 Abs. 1 bis 3. Im ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vorzugsaktien

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Vorzugsaktien sind Aktien, die den Berechtigten Vorzüge gegenüber den Stammaktionären gewähren. Im Gesetz sind insbesondere die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht genannt (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. §§ 139ff. AktG). Demnach kann das Stimmrecht für solche Aktien ausgeschlossen werden, die mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Gewinnverteilu...mehr