Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.1.1 Personenkreis

Rz. 4 Der durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz mit Wirkung zum 24.10.2015 neu geschaffene Abs. 2 wurde durch das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht mit Wirkung zum 21.8.2019 zu Abs. 1 und der bisherige Abs. 1 wurde zu Abs. 2. Abs. 1 Satz 1 normiert für Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 eine Leistungseinschränkung. Die Vorschrift betr...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.11 Mitgliedschaftsbeginn nach dem KVLG 1989

Rz. 50 Nach § 22 Abs. 1 KVLG 1989 beginnt für die nach diesem Gesetz Versicherten die Mitgliedschaft für landwirtschaftliche Unternehmer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989) mit dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit als solcher und für landwirtschaftliche Kleinunternehmer und ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit der Eintragung in das Mitglied...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) in Kraft getreten. Abs. 1 und 2 sind seither im Wesentlichen unverändert geblieben. Die Abs. 3 bis 5 sind später hinzugekommen und haben eine ganze Reihe von Änderungen erfahren. Das Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939, sog. Asylpaket III) fügte in Abs. 5 mit Wirkung zum 6...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.2 Unständig Beschäftigte (Abs. 2)

Rz. 15 Der Begriff der unständigen Beschäftigung wird in Abs. 2 immer noch durch den Verweis auf § 179 Abs. 2 definiert. Diese Vorschrift ist jedoch im Zusammenhang mit der Neufassung des 2. Abschnitts (§§ 173 bis 185) gestrichen worden, sodass die Verweisung ins Leere geht. Der Begriff der unständig Beschäftigten ist nunmehr in § 232 Abs. 3 und § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III und...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Das AsylbLG regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen des in § 1 Abs. 1 genannten Personenkreises, der von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII grundsätzlich ausgenommen ist. Es ist nicht Bestandteil des Sozialgesetzbuches, weil es in Art. II § 1 SGB I a. F. nicht aufgeführt war und auch in § 68 SGB I (Besondere Teile des Sozialgesetzbuches) nic...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.1.5 Geduldete Ausländer (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 33 In § 1 Abs. 1 Nr. 4 werden Ausländer angesprochen, die über eine Duldung nach § 60a AufenthG verfügen (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.11.2007, L 7 AY 4504/06). Dieser Personenkreis ist an sich ausreisepflichtig. Es gibt aber Gründe, die der Vollstreckung der Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen entgegenstehen und die es daher rechtfertigen, mit Erteilung e...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.1 Vergleich mit versicherungspflichtig Beschäftigten (Satz 1 und 2)

Rz. 14 Bei freiwilligen Mitgliedern sind bei der Beitragsberechnung nach Satz 1 mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen, die bei vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten sind Beiträge nach dem Bruttoprinzip zu entrichten. Ebenso ist bei freiwilligen Mitgliedern nach Satz 1 zu ...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.2 Fehlende Leistungsberechtigung bei "anderen Aufenthaltstiteln" (Abs. 2)

Rz. 46 Vom Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes werden nach § 1 Abs. 2 diejenigen Personen ausgenommen, die einen anderen als die in § 1 Abs. 1 Nr. 3 genannten Aufenthaltstitel erhalten haben. Bei diesen "anderen" Aufenthaltstiteln handelt es sich um Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung durch oberste Landesbehörden aus völkerrechtli...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.5 Zumutbarkeit von Arbeitsgelegenheiten (Abs. 3 Satz 2 und 3)

Rz. 14a Nähere Einzelheiten dazu, wann eine Arbeitsgelegenheit zumutbar ist, wurden erst mit dem Integrationsgesetz v. 29.7.2016 (sog. Asylpaket III, BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 geschaffen. In Satz 2 wird angeordnet, dass § 11 Abs. 4 SGB XII entsprechend gilt. Die bisherige Fassung von § 11 Ab. 4 SGB XII wurde jedoch durch Art. 5 Nr. 2 Bürgergeld-Gesetz v. 16.1...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.3 Kurzzeitige Beschäftigung oder Tätigkeit

Rz. 13 Beschäftigungslos ist auch, wer eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt (Abs. 3). Bis zum 31.12.2004 galt für Selbstständige ein besonderes Privileg, das zum 1.1.2005 ohne Übergangsregelung abgeschafft wurde. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung durften Selbstständige ohne Verlust der Beschäftigungslosigkeit ihre...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.1 Regelung des Beitragsrechts

Rz. 4 Seit dem 1.1.2009 wird das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds (§ 271) geregelt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet den Gesundheitsfonds und verteilt an die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Seit der Einrichtung des Gesundheitsfonds besteht für die Krankenkassen kein originäres Interesse mehr an der Beitra...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.1.6 Vollziehbar Ausreisepflichtige (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 36 Der in Abs. 1 Nr. 5 genannte Personenkreis besteht aus Ausländern, die nach den §§ 50f. AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig sind. Dazu gehören insbesondere unerlaubt eingereiste Ausländer, die keinen Asylantrag gestellt haben oder diesen zurückgenommen haben und nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, zudem abgelehnte Asylbewerber ohne Aufenthaltstitel. Der n...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.3 Ende der Leistungsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 50 Drei Fallgruppen werden in § 1 Abs. 3 für die Beendigung der Leistungsberechtigung benannt – die Ausreise, der Wegfall der Leistungsvoraussetzung und die Anerkennung als Asylberechtigter, wobei die Zugehörigkeit zu den beiden letztgenannten Fallgruppen den Ausländer häufig zu höheren Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII führen kann und es daher für ihn günstig ...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.5 Form der Leistung in Gemeinschaftsunterkünften (Abs. 2)

Rz. 18 Die Vorschrift wurde bereits durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 eingeführt. Sinn und Zweck der Regelung ist darin zu sehen, dass ein Nebeneinander von Geldleistungen und Sachleistungen bei den Bewohnern einer Gemeinschaftsunterkunft vermieden werden soll. Hierdurch provozierte soziale Spannungen zwischen den Bewohnern ei...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.2 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 9 Abs. 2 trägt der wachsenden Bedeutung des Ehrenamtes bei der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben Rechnung. Die Regelung baut Hindernisse ab, die der Übernahme von Ehrenämtern trotz hohen gesellschaftlichen Bedürfnissen entgegenstehen. Arbeitslose sollen wie Beschäftigte ehrenamtlich tätig sein können. Abs. 2 tritt der These des BSG entgegen, wonach Verfügbarkeit ausg...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.6 Verpflichtung und Sanktionen (Abs. 4)

Rz. 15 Die Verpflichtung zur Wahrnehmung einer angebotenen Arbeitsgelegenheit trifft alle Empfänger von Grundleistungen nach §§ 1, 3 und von Analogleistungen nach § 2 Abs. 1 . Die Leistungsempfänger dürfen allerdings nicht mehr im schulpflichtigen Alter sein. Die Schulgesetze der Länder bestimmen den Beginn und die Dauer der Schulpflicht als Vollschulpflicht und als Berufssch...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.7 Nichtangabe von Vermögen (Abs. 6)

Rz. 21 Abs. 6 wurde mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht v. 15.8.2019 (BGBl. I S. 1294) eingeführt. Der Gesetzgeber hat zu der Neuregelung darauf hingewiesen, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die ihre nach § 9 Abs. 3 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB I bestehenden Pflichten, Angaben über die finanzielle Situation zu machen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Einnahmen zur Beitragsberechnung bei freiwilligen Mitgliedern (vgl. § 9 und auch § 188 Abs. 4) herangezogen werden. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist die Beitragsberechnung durch den Spitzenverband Bund zu regeln. Bis 31.12.2008 war die Beitragsbemessung kassenspezifisch durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse zu regeln. Bei der Beitr...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Deibel, Bestandskraft und Nachzahlung im Asylbewerberleistungsrecht, Sozialrecht aktuell 2013, 63. ders., Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Sozialhilfebescheide, ZFSH/SGB 2014, 325. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015, 117. ders., Leistungswechsel nach erfolgreichem Asylverfahren, ZFSH/SGB 2016, 415. Dillmann, Sozialhilfe und Ve...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.4 Abweichende Zuordnung zu den Regelbedarfsstufen

Rz. 15 Abs. 1 Satz 4 in der ab 1.9.2019 geltenden Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (vgl. Rz. 1e) überträgt die zum gleichen Zeitpunkt in Kraft getretenen Regelungen in § 3a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und Nr. 3 Buchst. a sowie in § 3a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b und Nr. 3 Buchst. a AsylbLG auf die Analogleistungsberechtigten. Dies führt gegen...mehr

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Jung, AsylbLG § 8 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) in Kraft getreten und hat in der Folgezeit zahlreiche Änderungen erfahren. Durch Art. 1 Nr. 7 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 13.8.2019 (BGBl. I S. 1290) wurde Abs. 2 zum 1.9.2019 redaktionell geändert und an die Einführung von § 3a angepasst.mehr

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Jung, AsylbLG § 20 Übergang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) v. 21.2.2024 (BGBl. I Nr. 54) mit Wirkung zum 27. 2.2024 eingeführt.mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.4 Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (Satz 10)

Rz. 46i Danach gilt für Mitglieder, deren zuletzt erlassener Einkommensteuerbescheid Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ausweist oder die erklären, dass sie über Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verfügen, im Grundsatz eine zukunftsbezogene endgültige Beitragsfestsetzung auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze. Dies gilt jedoch nicht, wenn für e...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist in der ursprünglichen Fassung mit Wirkung zum 1.11.1993 in Kraft getreten und wurde in der Folgezeit vielfach geändert. Durch Art. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) v. 21.2.2024 (BGBl. I Nr. 54) wurde mit Wirkung zum 27.2.2024 Abs. 1 Satz 2 geändert (vgl. dazu Rz. 8).mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.13 Beginn der Mitgliedschaft der Versicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Abs. 11)

Rz. 58 Der mit Wirkung zum 1.4.2007 angefügte Abs. 11 nimmt die ab diesem Zeitpunkt Versicherungspflichtigen ohne Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 (Auffang-Versicherungspflicht) in Bezug. Dieser Personenkreis der Unversicherten wird kraft Gesetzes in die Versicherungspflicht einbezogen, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 erfüllt sin...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.5 Leistungsausschluss und Härtefallregelungen bei Sekundärmigration (Abs. 4)

Rz. 56 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zum 31.5.2019 eingefügt (vgl. Rz. 5e). Abs. 4 Satz 1 formuliert den Ausschluss von Leistungen nach dem AsylblG für grundsätzlich Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 (vollziehbar Ausreisepflichtige, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.1.9 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 45 Die Regelungen wurden zur Umsetzung des von Bund und Länder am 7.4.2022 beschlossenen Rechtskreiswechsels erforderlich, wonach hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine nur dann ab 1.6.2022 Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten sollen, wenn ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde oder zumindest eine Fiktionsbescheinigung ...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.6 Leistungsansprüche minderjähriger Kinder (Abs. 3)

Rz. 22 Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes wurden minderjährige Kinder "nur" dann in den leistungsrechtlichen Status des Abs. 1 einbezogen, wenn sowohl das Kind als auch ein Elternteil die Voraussetzungen nach Abs. 1 erfüllten. Ab 1.3.2015 haben minderjährige Kinder sowohl dann, wenn sie selbst die Vora...mehr

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Jung, AsylbLG § 8 Leistunge... / 2.2 Leistungen im Krankheitsfall, bei Behinderung und bei Pflegebedürftigkeit

Rz. 9 Gemäß Abs. 1 Satz 2 übernimmt die zuständige Behörde die Kosten für Leistungen im Krankheitsfall, bei Behinderung und bei Pflegebedürftigkeit, wenn eine Verpflichtung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 AufenthG besteht. Die Regelung des Abs. 1 Satz 2 enthält eine Kostenübernahmepflicht und eine Ausnahme von der Subsidiaritätsregelung in Abs. 1 Satz 1, die nur greift, wenn eine Ve...mehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die bis 31.12.2017 geltende Vorgängerversion des § 27 a. F. hatte bis auf redaktionelle Änderungen einen vergleichbaren Inhalt, allerdings wurde in § 43 aufgrund des a...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Für Beschäftigungslosigkeit kommt es auf den tatsächlichen faktischen Zustand an (BSG, Urteil v. 11.3.1976, 7 RAr 93/74 ). In einem Beschäftigungsverhältnis (das i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 nach seiner leistungsrechtlichen Komponente und nicht nach seiner versicherungsrechtlichen (beitragsrechtlichen) Komponente zu prüfen ist) steht, wer – in Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis ...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.1.7 Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige Kinder (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 40 In den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes werden durch Abs. 1 Nr. 6 auch Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder desjenigen Ausländers einbezogen, der unter die in Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Personenkreise fällt. Die Einbeziehung von Lebenspartnern erfolgte durch Art. 20 Nr. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozial...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 186 fasst die früheren Regelungen der RVO (§§ 306, 443) über den Beginn der Mitgliedschaft zusammen und übernimmt diese inhaltlich. An Stelle des allgemeinen Grundsatzes des § 306 Abs. 1 RVO ist jedoch für jede Gruppe der Versicherungspflichtigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 2a und 4 bis 13 eine eigenständige Regelung über den Mitgliedschaftsbeginn ge...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.3 Sonderregelungen für Auszubildende

Rz. 11 Die Sonderregelungen für Auszubildende nach § 22 SGB XII sollen nach dem am 1.9.2019 in Kraft getretenen Abs. 1 Satz 2 und 3 auf bestimmte Gruppen von Auszubildenden nicht angewendet werden. In der Gesetzesbegründung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 13.8.2019 (vgl. Rz. 1e) heißt es dazu, die Förderlücke für Asylbewerber, Geduldete...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.1 Anwendungsfälle

Rz. 46b Das Verfahren der vorläufigen Beitragsfestsetzung aus dem Arbeitseinkommen findet nach gesetzlichen Vorgaben Anwendung unabhängig davon, ob es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Ebenfalls ist ohne Bedeutung, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer aus der entsprechenden Tätigkeit bereits erfolgt ist oder noch...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3.2 Bezieher von Bürgergeld

Rz. 27a Mit Art. 5 Nr. 8, Art. 61 Abs. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist zum 1.1.2005 für die Versicherungspflicht von Beziehern von Bürgergeld nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a ein eigenständiger Beginn der Mitgliedschaft in den Abs. 2a eingefügt worden. Seit dem 1.1.2009 ist die Krankenversicherungspflicht bei Bezu...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben und spätere Gesetzesänderungen

Rz. 3 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch Art. 6 Nr. 5 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 25.01.2010, BT-Drucks. 17/506, 32; Gesetz vom 08.04.2010, BGBl I 2010, 386) wurde in § 14b Abs. 1 S. 4 Nr. 3 UStG die Verweisung auf § 13b Abs. 2 UStG durch eine Verweisung auf § 13b Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450)

1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 Rz. 1 [Autor/Stand][keine Regelung] 2. Erster RefE v. 23.12.1970 Rz. 2 [Autor/Stand][keine Regelung] 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971 Rz. 3 [Autor/Stand]"Für die Anwendung der §§ 7 Abs. 1, 10 Abs. 3 und 4 sowie 14 sind nicht vom Hinzurechnungsbetrag ausgenommene Einkünfte, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischenges...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450)

1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 Rz. 1 [Autor/Stand] V. Ermittlung und Verfahren 1. Gesetzesleitsatz: Ist ein Auslandssachverhalt zu ermitteln, so haben die Beteiligten ihn aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen. Sie haben dabei alle für sie bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ein Beteiligter kann s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2025, Meilicke/Graf v. Westphalen/Hoffmann/Lenz/Wolff, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - Kommentar zum Gesetz über Partnerschaften Angehöriger Freier Berufe

Von Dr. Wienand Meilicke, Prof. Dr. Friedrich Graf v. Westphalen, Dr. Jürgen Hoffmann, Prof. Dr. Tobias Lenz und Dr. Reinmar Wolff. 4. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XX, 402 S., 109,00 EUR Der Kurzkommentar zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz liegt zwischenzeitlich in 4. Aufl. vor. Das Gesetz zur Modernisierung der Personengesellschaften (MoPeG) hat mit Wirkung zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Das Verzichtsve... / I. Zweck des Gesetzes

Die Vorschrift des § 1614 BGB soll die Position des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltspflichtigen stärken und ihn schützen. Das Gesetz basiert auf der Annahme, dass der Unterhaltsberechtigte seine eigene zukünftige Entwicklung nur schlecht einschätzen und vorhersehen kann, weshalb eine durch einen Verzicht begründete dauerhafte Schlechterstellung des Unterhaltsb...mehr

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AGS 02/2025, Abramenko/Riecke/Schneider, WEG - Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz und weiteren Gesetzen

Bearbeitet von Dr. Dr. Andrik Abramenko, Dr. Olaf Riecke und Prof. Wolfgang Schneider. 6. Aufl., 2025. Luchterhand Verlag, Köln. XXV, 2.026 S., 149,00 EUR Kommentiert werden nicht nur das Wohnungseigentumsgesetz, sondern auch zahlreiche wichtige ergänzende Vorschriften, so auszugsweise Vorschriften des BGB, die Betriebskostenverordnung, die Wohnflächenverordnung, die Heizkost...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6/01 – 02/2025 Die heutige Fassung der §§ 14–14c UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung/Neustrukturierung der Vorschrift durch Art. 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003; Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645), die nach Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003 am 01.01.2004 in Kraft getreten ist (vgl. Rz. 1 ff.). Rz. 5 Stand: 6/01...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2025, Fahrerlaubnis ... / 2 Aus den Gründen:

„… II. [8] Die zulässige Revision des Kl. ist nicht begründet. Das angefochtene Urteil beruht nicht auf einer Verletzung von Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). Das OVG hat die Vorschrift des § 2a Abs. 5 S. 5 StVG zu Recht für entsprechend anwendbar gehalten. [9] 1. Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Fahrerlaubnisentziehung ist nach ständige...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Vorschrift wurde ursprünglich durch das USt-Binnenmarktgesetz zum 01.01.1993 in das UStG eingefügt und danach nur marginal geändert. Rz. 4 Stand: 6/01 – 02/2025 Neu gefasst wurde § 14a UStG "Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen" (zuvor "Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen") durch Art. 5 Nr. 16 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt, in dieser Fassung wurde die Vorschrift gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3926) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Regelung des § 93 EStG wurde durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschnitts und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 93 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschn zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art. 35 Abs 1 AVmG)...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Rechtsentwicklung

Rz. 75 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch die Neufassung des § 14 UStG durch das StÄndG 2003 wurden die Pflichtangaben in einer Rechnung in § 14 Abs. 4 UStG zusammengefasst. Durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung ( Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbBekG, Gesetz vom 23.07.2004, BGBl I 2004, 1842) w...mehr