Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. zu den Gesetzesmaterialien BR-Drs. 263/95 S. 70, 71, 258 = BT-Drs. 13/2204 S. 26, 27, 91). Abs. 1a wurde durch Art. 5 Abs. 35 Nr. 1 des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) mit Wir...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat am 1.7.2001 mit Einführung des SGB IX in Kraft (Art. 1 i. V. m. Art. 68 SGB IX). Der bis zum 31.12.2017 geltende, aus 2 Sätzen bestehende Gesetzestext hatte folgenden Inhalt: Zitat Die Vorschriften dieses Buches gelten für die Leistungen zur Teilhabe, soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts Abwei...mehr

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Jung, SGB VII § 89 Berücksi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezweckt, den Versicherten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben zu lassen. Sie regelt die Aktualisierung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) in Fällen, in denen zwischen Versicherungsfall und Leistungsbeginn der von Gesetzes wegen festgesetzte bzw. pauschalierte JAV eine Erhöhung erfahren hat. Dem Versicherten soll es nicht zum Nachteil gerei...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.2 Erkrankungen

Rz. 7 Der Anspruch ruht auch im Falle der Zuerkennung von Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung (seit dem 1.1.2024, zuvor: Versorgungskrankengeld für erkrankte Versorgungsberechtigte nach § 16 BVG), Krankengeld der Soldatenentschädigung (ab 1.1.2025 als Folge der Regelung des Soldatenentschädigungsrechts) oder Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) an Arbeitsunfähi...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.1 Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 3 § 152 setzt voraus, dass ein Bemessungszeitraum nicht gebildet werden kann. Ein solcher liegt nur vor, wenn er Entgeltabrechnungszeiträume aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen enthält, die entweder in Fällen des § 142 Abs. 1 mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt oder in Fällen des § 142 Abs. 2 mindestens 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.10 Ruhen nach Rechtsverordnung

Rz. 22 Voll- und Teilversorgungen der Sonderversorgungssysteme für Angehörige der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs, der Zollverwaltung der DDR und des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit führen nach Maßgabe der Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistunge...mehr

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Sauer, SGB III § 163 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 163 Nr. 1 berücksichtigt, dass bestimmte Leistungen nach dem AAÜG nicht in die Rentenversicherung überführt worden sind (Zusatz- und Sonderversorgungssysteme in der ehemaligen DDR), aber gleichwohl ganz oder teilweise zur Vermeidung von Doppelversorgungen beim Arbeitslosengeld (Alg) berücksichtigt werden sollen. Eine Gleichstellung mit den genannten Renten bewirkt da...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2.4 Erlöschen wegen Zeitablaufs

Rz. 23 Die Frist nach Abs. 2 beginnt am Tag nach der Entstehung des Anspruchs, läuft kalendermäßig ab und endet an dem Tag 4 Jahre später, der das gleiche Tages- und Monatsdatum trägt wie der Tag der Entstehung des Anspruchs. Praxis-Beispiel Der Anspruch auf Alg entsteht am 16.8.2024. Die Frist beginnt am 17.8.2024 und endet am 16.8.2028. Am 17.8.2028 kann der Anspruch auf Alg ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.2 Flexible Arbeitszeitvereinbarungen

Rz. 34 Abs. 3 Nr. 2 stellt allein auf Zeiten einer flexiblen Arbeitszeitvereinbarung i. S. d. § 7 Abs. 1a SGB IV ab, die Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. § 7b SGB IV sind und in den Bemessungszeitraum fallen. Daraus kann der Bemessungszeitraum allein mit Zeiten der Arbeitsleistung, allein mit Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder mit Entgeltabrechnungszeitr...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt, wann der Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) erlischt oder nicht mehr geltend gemacht werden kann. Das betrifft gleichermaßen den Anspruch auf Alg bei Arbeitslosigkeit wie auch das Alg bei beruflicher Weiterbildung (vgl. § 144). Ist die Vorschrift anzuwenden, kann der Arbeitslose kein Alg aus seinem erworbenen Anspruch mehr erhalten, obwohl er s...mehr

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Sommer, SGB V § 194b Durchf... / 2.3 Vorgaben zur Anpassung der Online-Wahlen (Abs. 3)

Rz. 5 In Abs. 3 zählt der Gesetzgeber die notwendigen Anpassungen der allgemeinen Vorschriften der SVWO für die Durchführung der Online-Wahl auf. So regeln Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 das Verhältnis von Online-Wahl zur Briefwahl. Dabei entspricht es der Grundkonzeption (Nr. 1), dass ein Wahlberechtigter entweder seine Stimme per Briefwahl oder per Online-Wahl abgibt. Sollte denno...mehr

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Jung, SGB VII § 81 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Auf Basis des JAV werden Verletztenrenten (§ 56 Abs. 3) einschließlich der Hinterbliebenenrenten (§ 65 Abs. 2, § 68 Abs. 1, § 69 Abs. 4), Hinterbliebenenbeihilfen (§ 71 Abs. 1) sowie in bestimmten Fällen das Verletztengeld (§ 47 Abs. 5 oder 6) und das Übergangsgeld (§ 50 HS 2) festgesetzt. Rz. 4 Als JAV, der die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Versicherte...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8610 Freiwillige soziale Aufwendungen

Hierunter sind Aufwendungen aus Leistungen des Unternehmens an seine Belegschaft zu erfassen, soweit sie nicht auf Gesetz beruhen (Gruppe 841) und nicht den Unterstützungen (Gruppe 843) zuzurechnen sind. Im Einzelnen zählen hierzu Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen, Zuschüsse für Kantinen, Betriebsbüchereien, den Betriebssport und Erholungseinrichtungen. Ferner sind hier...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / Zusammenfassung

Überblick Betriebliche Mitbestimmung im Arbeitsschutz – überwiegend nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – kann umso ausgeprägter sein, je weniger der Arbeitgeber aus dem Gesetz zu konkreten Maßnahmen gezwungen ist. Gerade das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), das aus modernen Unternehmen nicht mehr wegzudenken ist, bietet eine Vielzahl von Ansätzen, die sich einer gesetzli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 2.4.1 Maßnahmen

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) regelt, dass Prävention und Gesundheitsförderung dort greifen sollen, wo Menschen arbeiten. Danach können jetzt auch Betriebsärzte allgemeine Schutzimpfungen vornehmen (§§ 132e, 132f SGB V). Ein Problem hierbei ist jedoch, dass Impfungen durch Betriebsärzte nach wie vor nicht von ...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.4.2 Verfahren

Zum Verfahren selbst schreibt das Gesetz keine konkreten Maßnahmen vor. Es gehören alle Maßnahmen dazu, zu denen der Arbeitgeber zur Vermeidung von Kündigungen verpflichtet ist, wie z. B. die Veränderung der Arbeitsaufgabe oder der Arbeitsbedingungen, die Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Hilfen und Leistungen der Rehabilitationsträger, die Suche nach einem freien "lei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mehrhausanlage / 1 Vorbemerkung

Verständlicherweise bestehen bei den Eigentümern unterschiedliche Interessen bei der Nutzung, insbesondere der Bewirtschaftung und den Kosten. Hinweis Wohnungseigentumsgesetz maßgebend Auch bei Wohnungseigentumsanlagen mit Gebäuden gleicher oder verschiedenartiger Bebauungsarten und/oder -abschnitten, ist das Wohnungseigentumsgesetz mit allen Konsequenzen anzuwenden: Es kann nu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 1.2 Normzweck

Rz. 10 § 12 TzBfG soll in einer Art Abwägung die Interessen des Arbeitgebers an einem flexiblen Personaleinsatz mit den Interessen der Arbeitnehmer an der eigenen Zeitsouveränität in Einklang bringen. Die Norm soll durch Festschreibung der Mindestdauer, Mindesteinsatzdauer und Ankündigungsfristen die Arbeit auf Abruf sozialverträglich gestalten. Dies ist zum Schutz der Arbei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 5 Änderungen nach Abschluss des Verfahrens (Abs. 4)

Rz. 13 § 9a Abs. 4 TzBfG dient der Planungssicherheit des Arbeitgebers. Er soll mit einem zeitlich begrenzten Teilzeitbeschäftigten planen können, ohne mit weiteren Ansprüchen auf Veränderung der Arbeitszeit nach dem TzBfG rechnen zu müssen.[1] Nach § 9a Abs. 4 Hs. 1 TzBfG kann ein befristet Teilzeitbeschäftigter innerhalb des im Voraus bestimmten Zeitraums nicht verlangen, ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch § 9a TzBfG i. d. F. von Art. 1 Nr. 4 des "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit" vom 11.12.2018[1] ist in Ergänzung zu dem zeitlich nicht begrenzten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 8 TzBfG) mit Wirkung vom 1.1.2019 ein neuer Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit – Anspruch auf B...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.3 Entgeltfortzahlung

Rz. 84 Durch das "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenarbeitszeit" hat der Gesetzgeber für Arbeit auf Abruf zum 1.1.2019 Sonderregelungen für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 12 Abs. 4 TzBfG) und Entgeltzahlung an Feiertagen (§ 12 Abs. 5 TzBfG) eingeführt. Ziel ist, die Rechte der Arbeitnehmer im Falle der Arbei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Arbeit auf Abruf gilt aus Arbeitgebersicht als das flexible Arbeitszeitmodell zum bedarfsorientierten Einsatz der Arbeitszeit. Flexible Arbeitszeiten sind geprägt von dem Streben der Arbeitgeberseite, die Arbeitszeit dem Arbeitsanfall anzupassen und die Maschinenlaufzeiten zu verlängern. Dem steht das Interesse der Arbeitnehmer an einem regelmäßigen Einkommen und planb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.1 Arbeitsrechtliche Vereinbarung

Rz. 38 Die Abrufarbeit bedarf nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch die Vereinbarung muss zusätzlich zur Vereinbarung über Inhalt und Umfang der Tätigkeit dem Arbeitgeber das Leistungsbestimmungsrecht über die Dauer und/oder die Lage der Arbeitszeit eingeräumt werden. Der Arbeitgeber kann daher nicht kraft...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 6 Änderungen nach Ablauf der befristeten Teilzeit (Abs. 5)

Rz. 15 Auch § 9a Abs. 5 TzBfG dient der Planungssicherheit des Arbeitgebers.[1] Nach seinem Satz 1 können Arbeitnehmer frühestens [2] 1 Jahr [3] nach Rückkehr aus der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit nach § 9a Abs. 1 TzBfG erneut eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit oder aber auch – Abs. 5 Satz 1 spricht von erneuter Verringerung der Arbeitszeit "nach diesem ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 6.1 Allgemeines

Rz. 94 Bereits mit § 12 Abs. 3 TzBfG a. F. hatte der Gesetzgeber bewusst die allgemeine Tariföffnungsklausel des § 6 BeschFG durch eine klarere Regelung ersetzt. Die Normsetzungsbefugnis ist tatsächlich deutlich eingeschränkt worden. Es wurden Mindestanforderungen gestellt, wenn Tarifverträge zuungunsten der Arbeitnehmer von den gesetzlichen Vorgaben bei Abrufarbeit abweiche...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 7Bautätigkeit

Die Klasse 7 dient der Erfassung der im Zusammenhang mit der Bauerstellung anfallenden Kosten, unabhängig ob es sich um die Erstellung eigener Bauten (z. B. Mietwohnhäuser, Garagen, Verwaltungsgebäude) mit anschließender Vermietung oder Nutzung durch das Unternehmen, die Erstellung von Bauten mit Veräußerungsabsicht (z. B. Eigenheime, Eigentumswohnungen) oder die Erstellung ...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / Zusammenfassung

Überblick Erkrankungen im Arbeitsleben sind für Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht eine Belastung, sei es durch Fehl- und damit betriebliche Ausfallzeiten, sei es durch zusätzliche Kosten verbunden mit der Entgeltfortzahlung, sei es durch zusätzliche Herausforderungen im Arbeitsschutz, mit denen Krankheitstage reduziert werden sollen. Psychische Erkrankungen stellen einen Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mehrhausanlage / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Mehrhausanlage versteht man eine Eigentümergemeinschaft, die aus mehreren, ggf. gleichartigen Wohngebäuden besteht. So kann beispielsweise eine Mehrhausanlage aus einem Haus mit Aufzug und Flachdach, drei 2-geschossigen Flachbauten mit Pfannendach und einer gemeinsamen Tiefgarage bestehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Zwar insoweit atypische F...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 4 (Entsprechende) Anwendung von § 8 Abs. 2–5 TzBfG (Abs. 3)

Rz. 11 Für den Umfang der Verringerung und für die gewünschte Verteilung der zeitlich begrenzten Teilzeit sieht § 9a Abs. 3 Satz 1 TzBfG die unmittelbare Anwendung von § 8 Abs. 2–5 TzBfG vor, der für beides unterschiedliche Regelungen enthält. Für den vom Arbeitnehmer begehrten Zeitraum der Verringerung der Arbeitszeit gelten nach § 9a Abs. 3 Satz 2 TzBfG die maßgeblichen Vo...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Rechtsgeschäft, Hoheitsakt, Umwandlung, Gesetz

Rz. 14 Ein Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt den Übergang eines Betriebs "durch Rechtsgeschäft" voraus. Der Inhalt eines oder mehrerer Rechtsgeschäfte muss dabei dem Erwerber die betriebliche Fortführungsmöglichkeit eröffnen. Der Zweck dieser Beschränkung auf rechtsgeschäftliche Betriebsübergänge lag nach bisheriger Rechtsprechung darin, d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Neue Steuer-Regelungen soll... / Wichtige Punkte des Gesetzes

"Investitions-Booster": Wenn Unternehmen ab Juli 2025 neue Maschinen oder Geräte kaufen, dürfen sie diese wieder degressiv abschreiben. Das heißt: Sie können in den ersten Jahren nach dem Kauf einen größeren Teil der Kosten steuerlich geltend machen – und dadurch früher Steuern sparen. Diese Regel gilt bis Ende 2027 und soll Unternehmen dazu motivieren, jetzt in neue Technik...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Neue Steuer-Regelungen soll... / Wie geht es weiter?

Der Bundestag will das Gesetz am 27. Juni 2025 beschließen. Der Bundesrat soll am 11. Juli 2025 zustimmen. Die Regierung sieht das Gesetz als ersten Schritt. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft sollen folgen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Punktuelle Änderungen nach dem UStG 1980

Rz. 13 Durch Art. 12 Nr. 2 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 1992 v. 25.2.1992[1] war mWv 1.1.1992 der einleitende Satzteil von § 4 Nr. 16 UStG geändert und § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG angefügt worden. Seitdem sprach die Steuerbefreiungsvorschrift von den mit dem Betrieb der begünstigten Einrichtungen "eng verbundenen Umsätzen" statt der vorangegangenen Formulierung "üblic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)

Rz. 25 Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 26.6.2013[1] wurde § 4 Nr. 16 UStG erneut geändert. Bei der Änderung des Buchst. i handelt es sich um eine redaktionelle Berichtigung. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) wurde die in § 16 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 UStG 1951, 1967 und 1973

Rz. 8 § 4 Nr. 16 UStG geht auf § 4 Nr. 15 UStG 1951 i. V. m. §§ 42 und 42a der Durchführungsbestimmungen (UStDB 1951) zurück. Danach waren die Umsätze aus der Tätigkeit von Krankenanstalten und Altersheimen steuerbefreit, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben werden oder in besonderem Maß der minderbemittelten Bevölkerung dienen. § 42 UStDB 1951 regelte im ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Leitsatz Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sätze 1 und 2, Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG bis zum 31.3.2017, § 1 Abs. 1b AÜG seit dem 1.4.2017 Sachverhalt Der Kläger war seit dem 23.4.2014 bei der Zeitarbeitsfirma (Z) angestellt. Das zunäc...Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) FG München, Urteil vom 21.3.2023, 6 K 1233/20mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3.1 Grundsatz

Rz. 5 Meldende Plattformbetreiber müssen sowohl die Vergütungen als auch die einbehaltenen Gebühren auf Quartalsbasis konsolidiert erfassen und dem BZSt melden.[1] Plattformbetreiber müssen also einen Gesamtvergütungswert pro Quartal und Art der relevanten Tätigkeit zu melden. Zuordnungsfragen stellen sich etwa, wenn Transaktions- und Zahlungsdatum in unterschiedliche Quarta...mehr

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Inflationsausgleichsprämie / 6 Pfändbarkeit

Grundsätzlich kann jedes Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, im Rahmen der Gesetze und bis zu einer bestimmten Grenze gepfändet werden. Die Pfändung erfasst alle Vergütungen, die dem Arbeitnehmer aus der Arbeitsleistung zustehen, unabhängig davon, wie sie heißen.[1] Ob die Inflationsausgleichsprämie gepfändet werden kann ist nicht abschließend geklärt. Das Amtsgericht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Zweck des PStTG (Abs. 1)

Rz. 1 Nach § 1 Abs. 1 PStTG besteht der Zweck des Gesetzes über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen[1] darin, den Umfang und die Voraussetzungen des verpflichtenden automatischen Austauschs der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen gemäß Art. 8ac i. V. m. Anhang V der Richtlinie 2011/16/EU...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 23 Durchsetzung von Mitwirkungspflichten

Allgemeines Rz. 1 § 23 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. A, Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Der meldende Plattformbetreiber ist bei der Erhebung und Überprüfung meldepflichtiger Angaben teilweise auf die Mitwirkung des jeweiligen Anbieters angewiesen. § 23 PStTG sieht Maßnahmen vor, um eine Mitwirkung der Anbieter sicherzustellen. ...mehr

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Neue Steuer-Regelungen soll... / Zusammenfassung

Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett ein neues Gesetz für mehr Investitionen beschlossen. Mit dem sog. "Investitionssofortprogramm" will die Bundesregierung die Wirtschaft in Deutschland stärken und Unternehmen zum Investieren anregen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 1 Hintergrund des PStTG

Rz. 1 Mit dem Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen [1] vom 20.12.2022 wurden eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Gesetz ist zum 1.1.2023 in K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3.2 Inhalt

Rz. 43 Plattformbetreiber ist gem. § 3 Abs. 2 PStTG jeder Rechtsträger, der sich verpflichtet, einem Anbieter eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Die Eigenschaft als Plattformbetreiber ist aus rein vertragsrechtlicher Perspektive, losgelöst vom technischen Betrieb ("Systembetrieb") der Plattform-Infrastruktur, zu bewerten.[1] Als Plattformbetreiber k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 2 Begriffsbestimmungen

Allgemeines Rz. 1 § 2 PStTG bestimmt, dass die Begriffsbestimmungen nach Unterabschn. 2 nur für die Zwecke des PStTG maßgeblich sind.[1] Rz. 2 Zentral für die Meldepflichten von Plattformbetreibern sind zunächst die Begriffe der "Plattform"und des "Plattformbetreibers", der "(meldepflichtigen) Anbieter" sowie der "relevanten Tätigkeit". Diese sind zwar in den §§ 3 bis 5 PStTG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 26 Weitere Maßnahmen

Allgemeines Rz. 1 § 26 PStTG dient der Umsetzung von Art. 25a und Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. F, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Die Vorschrift betrifft nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber, die ihrer Verpflichtung zur Registrierung in einem Mitgliedstaat nicht nachkommen.[2] Rz. 3 Das BZSt ergreift gem. § 26 Abs. 1 PStTG alle erforderlichen Maßnahmen, u...mehr

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Steuerermäßigung durch Anre... / Entscheidung

Der BFH wies die Revision des Finanzamts zurück. Die Entscheidung begründete er wie folgt: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verteilung Für die Aufteilung des Steuerermäßigungsbetrags ist das Ende des Wirtschaftsjahres entscheidend, nicht das Ende des gewerbesteuerrechtlichen Erhebungszeitraums. Dies gilt auch bei abweichenden Wirtschaftsjahren. Berechnung der Steuerermäßigung Lau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5.1 Antragsteller

Rz. 8 Als Antragsteller kommen ausschließlich (potenzielle) Plattformbetreiber in Betracht. Das PStTG verpflichtet nämlich lediglich Plattformbetreiber[1] und erklärt diese auch zu Adressaten etwaiger Zwangsmaßnahmen nach den §§ 26 und 27 PStTG.[2] Nur Plattformbetreiber sind somit im Einzelfall antragsbefugt. Bloß ihnen gegenüber kann die Auskunft ihre verfassungsrechtlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5.5 Keine verbindliche Bearbeitungsfrist

Rz. 16 Gemäß § 10 Abs. 3 Hs. 1 PStTG soll das BZSt innerhalb von sechs Monaten ab Antragstellung über die Auskunft entscheiden. Kann es diese Frist nicht einhalten, soll dies gem. § 10 Abs. 3 Hs. 2 PStTG dem Antragsteller unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden. Weitergehende Sanktionen sieht das Gesetz nicht vor. Rz. 17 Hinweis Praxishinweis[1]: Angesichts der langen Bearb...mehr