Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 § 173a AO stellt neben § 175b AO die Anpassung der Änderungsvorschriften der AO an die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch den Einsatz der elektronischen Datenübermittlung dar.[1] Diese Anpassung ist sehr punktuell erfolgt und regelt nur Schreib- oder Rechenfehler des Stpfl. in § 173a AO sowie die Änderung von Steuerbescheiden bei unzutreffender Verarbeitun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Standardisierte Dokumentation oder Struktur, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 23 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO liegt ein Kennzeichen vor, das unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests zu einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung führt, wenn eine standardisierte Dokumentation verfügbar ist oder eine standardisierte Struktur der Gestaltung vorliegt. Dieses Kennzeichen soll Gestaltungen erfassen, die ohne wesentliche Änderungen in einer Mehr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.4 Onlinezugangsgesetz (Abs. 4a)

Rz. 7c Mit dem Familienleistungsgesetz[1] wurde die Möglichkeit geschaffen, die nach der Geburt eines Kindes als besonders lästig empfundenen Behördengänge durch einen weitgehend technisch unterstützten Prozess zu ersetzen. § 8 Abs. 2 OZG sieht hierzu die Befugnis der Elterngeldstellen vor, beim BZSt die Identifikationsnummer des Antragstellers abzurufen, um seine Grunddaten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift wurde durch Gesetz das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eingefügt.[1] Nach Art. 97 § 9 Abs. 4 EGAO ist die Vorschrift erstmals anwendbar auf Steuerbescheide und gleichgestellte Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 erlassen worden sind. Der Begriff "erlassen" bezieht auch Änderungen des Steuerbescheids ein; ab 1.1.2017 g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.3 Bedeutung des Wohnsitzbegriffs

Rz. 3 Der Begriff des Wohnsitzes wird im Steuerrecht an vielen Stellen verwendet. Er ist Anknüpfungspunkt für Rechtsfolgen unterschiedlicher Art. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG folgt die unbeschränkte Steuerpflicht aus dem Wohnsitz einer Person im Inland. Der Wohnsitz des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers ist bedeutsam für die persönliche Steuerpflicht nach dem ErbStG....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5 Information der Beteiligten über die Mitteilung, Abs. 4

Rz. 33 Nach § 138f Abs. 4 AO hat der Intermediär, der die Mitteilung zu übermitteln hat, den oder die Nutzer über diese Mitteilung zu informieren. Er hat dem Nutzer mitzuteilen, welche den Nutzer betreffenden Daten nach Abs. 3 er dem BZSt für Steuern übermitteln wird. Damit wird der Nutzer darüber informiert, dass seine personenbezogenen Daten der Finanzbehörde übermittelt w...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Was unternimmt das Bundesfinanzministerium darüber hinaus gegen Steuervermeidung?

Die Einrichtung der Spezialeinheit geht einher mit einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen. So wurde etwa auch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verabschiedet. Danach sind u. a. Steuerberater und Rechtsanwälte nun verpflichtet, grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die aufgrund bestimmter Kennzeichen auf eine Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.3 Geburten, sonstige Fälle, Änderung der Daten und Sterbefälle (Abs. 7 und 8)

Rz. 12 § 139b Abs. 7 AO regelt die Übermittlung von Meldedaten an das BZSt im Fall einer Geburt und in sonstigen Fällen, in denen einer Person, z. B. bei Zuzug aus dem Ausland, noch keine Identifikationsnummer zugeteilt worden ist. Hiernach erhalten Personen, die nicht unter § 139a Abs. 2 AO fallen, da sie nicht steuerlich in Erscheinung treten können, eine Identifikationsnu...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 3.1.5 Prüfung in den Räumen des steuerlichen Beraters

Rz. 43 Obwohl das Gesetz die Räume des steuerlichen Beraters des Stpfl. nicht als Prüfungsort nennt, ist eine Durchführung der Prüfung dort grundsätzlich zulässig.[1] Denn § 200 Abs. 2 S. 1 AO regelt lediglich, an welchen Orten der Stpfl. zur Vorlage seiner Unterlagen verpflichtet ist. Er schließt damit nicht aus, dass diese Unterlagen im Einvernehmen der Beteiligten auch an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.1 Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer, Abs. 6

Rz. 39 § 138f Abs. 6 AO regelt den Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer, wenn dieser den Intermediär nicht von seiner Pflicht zur Verschwiegenheit befreit hat.[1] Voraussetzung ist, dass der Intermediär hinsichtlich der grenzüberschreitenden Steuergestaltung einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegt. Durch die Vorschrift wird vermieden, dass der zu...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.2.2.1 Keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 17 Eine Schlussbesprechung ist entbehrlich, wenn sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt. Der Begriff der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. ist u. E. in einem engeren als dem in § 199 Abs. 1 AO definierten Sinne zu verstehen. Er umfasst nicht alle "tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 5 § 173a AO wurde zwar durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] und der damit verbundenen Automatisation der Steuerfestsetzung eingeführt, sein Geltungsbereich ist aber nicht auf vollständig im automatisierten Verfahren erstellte Steuerbescheide beschränkt. Sie gilt auch für im teilautomatisierten und im herkömmlichen Verfahren erstellte Steuerbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 138e AO konkretisiert die Vorschrift des § 138d Abs. 2 Nr. 3 AO hinsichtlich der sachlichen Kriterien des Begriffs der "grenzüberschreitenden Steuergestaltungen". Die Definition der grenzüberschreitenden Steuergestaltungen in § 138d Abs. 2 AO enthält eine persönliche und eine sachliche Komponente. Die persönliche Komponente ist in § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO definiert. Hi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.3 Nachweis der Elternschaft (Abs. 4 S. 3)

Rz. 7b Ebenfalls zu außersteuerlichen Zwecke wurde der Datenabruf zur Ermittlung der Betragshöhe der Pflegeversicherung nach § 55 SGB XI durch das Wachstumschancengesetz[1] geschaffen. Um den automatisierten Datenabruf bei der Finanzverwaltung effizient auszugestalten, ist es erforderlich, dass in den Datensätzen an die Finanzverwaltung durch die beitragsabführenden Stellen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Außerordentliche Kündigung

Rz. 4 Der Anspruch auf Teilvergütung setzt eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB oder § 627 BGB voraus. Ob diese wirksam erklärt werden muss, hat die Rechtsprechung nicht entschieden. Es ist jedoch wenig überzeugend, bei Wirksamkeit der Vertragsbeendigung eine Minderung der Vergütung vorzunehmen, während der Dienstverpflichtete im Fall einer unwirksamen Kündigung ke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.2 Berechnung der Mindestrente (Abs. 4 S. 2)

Rz. 7a Nachdem die Bemessungsgrundlage für den Rentenzuschlag zur Beseitigung der Altersarmut in der politischen Debatte lange umstritten war, wurde das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente bzw. eines Versorgungsfreibetrags und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt.[1] Diese Bemessungsgrundlagen sind nunmehr mit dem Grund...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 201 AO ist grundsätzlich auf alle Arten von Außenprüfungen anwendbar. Lediglich für abgekürzte Außenprüfungen i. S. d. § 203 AO sieht das Gesetz eine Ausnahme vom Erfordernis der Schlussbesprechung vor.[1] Stattdessen ist der Stpfl. bei diesen vor Abschluss der Außenprüfung darauf hinzuweisen, inwieweit von den Steuererklärungen oder den Steuerfestsetzungen abgewiche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Tatbestand: Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung der Steuererklärung

Rz. 6 Der Tatbestand des § 173a AO setzt voraus, dass dem Stpfl. bei der Erstellung der Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb rechtserhebliche Tatsachen der Finanzbehörde nicht mitgeteilt hat. Der Begriff der "Tatsache" ist der gleiche wie bei § 173 AO.[1] Der Schreib- oder Rechenfehler muss nicht in der Steuererklärung selbst unterlaufen...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.1 Mitwirkungspflicht im Allgemeinen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Nach § 200 Abs. 1 S. 1 AO hat der Stpfl. bei der Feststellung der Sachverhalte mitzuwirken, die für die Besteuerung erheblich sein können. Hierdurch wird die Mitwirkungspflicht in mehrfacher Hinsicht begrenzt. Da sich die Mitwirkungspflicht auf die Feststellung von Sachverhalten bezieht, ist der Stpfl. nur zur Mitwirkung bei der Aufklärung von Tatsachen verpflichtet.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.4 Zirkuläre Transaktionen, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 57 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen vor, wenn Transaktionen durch Einschaltung funktionsschwacher Unternehmen oder durch Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Vorschrift sprachlich missglückt ist, da de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Definition des "verbunden Unternehmens", Abs. 3

Rz. 170 In § 138e Abs. 3 AO wird der Begriff des verbundenen Unternehmens definiert, der in Abs. 1 und 2 verwendet wird. In der Definition wird, ebenso wie in § 1 Abs. 2 AStG, auf eine Beteiligung von mehr als 25 % oder auf einen erheblichen Einfluss abgestellt. Die Vorschrift entspricht der Ergänzung des Art. 3 der Richtlinie v. 15.2.2011[1] um die Nr. 23 durch Art. 1 Nr. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3 Mitteilungspflicht des Intermediärs in mehreren EU-Staaten, Abs. 8

Rz. 51 § 138f Abs. 8 AO regelt den Fall, dass der Intermediär in der Bundesrepublik und in einem oder mehreren anderen EU-Staaten zur Mitteilung derselben grenzüberschreitenden Steuergestaltung verpflichtet ist. In diesem Fall ist der Intermediär von der Mitteilungspflicht gegenüber dem BZSt, aber auch nur dann, befreit, wenn er nachweisen kann, dass die Mitteilung in einem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.2 Fehlende Ansässigkeit

Rz. 100 Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen führen nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a aa) dann zu einem Kennzeichen, wenn der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist. Zum Begriff des Steuerhoheitsgebietes Rz. 43. Fälle, in denen der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, dürften praktisch selten sein. Möglich ist dies jedoc...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.3 Gegenstand der Schlussbesprechung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 1 S. 2 sind bei der Schlussbesprechung insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen zu erörtern. Die im Gesetz ausdrücklich genannten Gegenstände sind notwendiger Inhalt einer ordnungsgemäßen Schlussbesprechung und vom Rechtsanspruch des Stpfl. auf deren Abhaltung umfasst.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.2 Zur Beibehaltung und Nutzung

Rz. 15 Die äußeren Umstände müssen objektiv betrachtet auf eine Beibehaltung und Nutzung der Wohnung durch ihren Inhaber schließen lassen. Anders als nach dem Wortlaut der RAO bis zur Schaffung des § 13 StAnG ist ein Schluss aus den Umständen nicht mehr auf die Absicht der Beibehaltung der Wohnung ausgerichtet. Das Nutzungsverhältnis muss auf eine gewisse Dauer angelegt sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.4 Funktionsverlagerung und ähnliche Übertragungen und Überführungen

Rz. 165 Nach Nr. 4 Buchst. c) führt eine Funktionsverlagerung zu einem Kennzeichen. Definiert ist dies als grenzüberschreitende Übertragung oder Verlagerung von Funktionen, Risiken, Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen innerhalb von verbundenen Unternehmen. Zum Begriff der verbundenen Unternehmen Rz. 170. Auffällig ist, dass in Anhang IV Teil II E 3 der Richtlinie v. 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2 Zweckbindung (Abs. 5)

Rz. 8 Nach der Rspr. des BVerfG bedarf es darüber hinaus eines – amtshilfefesten – Schutzes gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe- und Verwertungsverbote. Diese strikte Zweckbindung erreicht § 139b Abs. 5 AO durch die Klarstellung, dass die Verwendung der beim BZSt gespeicherten Daten zu anderen Zwecken ausgeschlossen ist. Damit engt Abs. 5 den Verwendungszweck für die zur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.1 Allgemeines; Schutz personenbezogener Daten

Rz. 16 Abs. 3 zählt detailliert auf, welche Angaben die Mitteilung enthalten muss. Die Aufzählung der mitzuteilenden Daten in Abs. 3 ist abschließend. Die Mitteilung ist nur vollständig, wenn alle Angaben, die Abs. 3 fordert, gemacht worden sind, soweit diese Angaben einschlägig sind. Ist die Mitteilung danach nicht vollständig, kann nach § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO eine Ordnungs...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 3.1.2 Prüfung in den Geschäftsräumen des Stpfl.

Rz. 39 Unter Geschäftsräumen sind die Räume zu verstehen, in denen der Stpfl. seinen zur Prüfung Anlass gebenden Geschäften nachgeht. Aus der in § 200 Abs. 2 S. 1 AO getroffenen Unterscheidung von den Wohnräumen des Stpfl. ergibt sich, dass die Geschäftsräume von dessen Wohnung getrennt sein müssen. Diese Voraussetzung ist bei einem zur Wohnung des Stpfl. gehörenden häuslich...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.1.4 Teilnehmer der Schlussbesprechung

Rz. 8 Das Gesetz trifft keine Bestimmungen darüber, wer zur Teilnahme an der Schlussbesprechung berechtigt oder verpflichtet ist. Die Entscheidung über die Person der Teilnehmer liegt daher im Ermessen der Finanzverwaltung bzw. des Stpfl. Aus dem Begriff der Schlussbesprechung ergibt sich allerdings, dass beide Seiten anwesend oder vertreten sein müssen. Des Weiteren setzt e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4 Mitteilungspflicht mehrerer Intermediäre, Abs. 9

Rz. 53 § 138f Abs. 9 AO regelt den Fall, dass mehrere Intermediäre zur Mitteilung derselben Steuergestaltung verpflichtet sind. In diesem Fall sind alle betroffenen Intermediäre nebeneinander zur Mitteilung verpflichtet, d. h. jeder von ihnen hat die Verpflichtung in einer Art Gesamtschuldnerschaft zu erfüllen. Insgesamt ist die Mitteilungspflicht jedoch nur einmal zu erfüll...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 3.1 Möglichkeit der Durchführung eines straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahrens aufgrund der Prüfungsfeststellungen (Abs. 2)

Rz. 33 Besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der Prüfungsfeststellungen ein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt wird, soll der Stpfl. gem. § 201 Abs. 2 AO darauf hingewiesen werden, dass die straf- oder bußgeldrechtliche Würdigung einem besonderen Verfahren vorbehalten bleibt. Daraus ergibt sich, dass die straf- oder bußgeldrechtliche Würdigung nicht Gegenstand der Sc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.3 Unterschiede in der Bewertung von Vermögensgegenständen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 117 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO führen Gestaltungen zu einem Kennzeichen, durch das Vermögensgegenstände übertragen oder überführt werden, soweit sich die Bewertung dieser Vermögensgegenstände in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten wesentlich unterscheiden.[1] Der Begriff der "Vermögensgegenstände" dürfte mit dem steuerlichen Begriff der Wirtschaftsgüter iden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Inhalt des Messbetragsbescheids

Rz. 5 § 184 Abs. 1 S. 1 AO enthält die Bestimmung, dass Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen sind. Für die Frage, welche Fälle das sind, verweist die Vorschrift auf die Einzelsteuergesetze. Steuermessbeträge sind nach § 14 Abs. 1 GewStG für die GewSt und nach §§ 13, 16ff. GrStG für die Grundsteuer festzusetzen. Der Bescheid über den Steuermessbetrag enthält...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.1 Der Grundtatbestand

Rz. 127 § 138e Abs. 2 Nr. 2 AO enthält im ersten Halbsatz eine allgemeine Regelung über Gestaltungen, die zur Aushöhlung des Informationsaustauschs über Finanzkonten führen können oder die sich das Fehlen von entsprechenden Vorschriften über den Informationsaustausch zunutze machen. In den Buchst. a–f sind dann beispielhaft, also nicht abschließend, einige Gestaltungen aufge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.5.1 Übermittlung der Kontenverbindung (Abs. 10)

Rz. 15 Bei der Einspielung der Kontendaten differenziert das Gesetz seit der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024[1] nicht länger danach, ob der Inhaber der IDNr das 18. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 behandelt den Regelfall und legt fest, dass der Inhaber der IDNr – gleich welchen Alters – die Übermittlung anstoßen muss und diese nicht automatisch abgelegt wird. Hie...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.2.5 Pflicht zur Unterstützung beim Datenzugriff

Rz. 23 Der Umfang der Pflicht, die Finanzbehörde bei der Ausübung ihrer Befugnisse nach § 147 Abs. 6 AO zu unterstützen, ergibt sich nicht aus § 200 Abs. 1 S. 1 AO selbst, sondern richtet sich nach dem Umfang der Pflicht aus § 147 Abs. 6 AO.[1] Der zum 1.1.2002 in Kraft getretene[2] § 147 Abs. 6 S. AO räumt der Finanzverwaltung das Recht ein, auf mithilfe eines elektronische...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.3 Bedeutung der Kennzeichen

Rz. 5 Die Kennzeichen dienen dazu, von der Finanzverwaltung als "aggressiv" empfundene Steuergestaltungen von anderen angemessenen Steuerplanungsmodellen abzugrenzen. Angesichts der Dynamik der Entwicklung aggressiver Steuerplanungsmodelle, deren Komplexität und deren ständiger Anpassung an sich ändernde rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse hat die EU-Amtshilferichtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Prokurist / Zusammenfassung

Begriff Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgeschäfts mit sich bringt, zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken jedoch nur, wenn diese Befugnis besonders erteilt ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Geregelt ist die Prokura in den §§ 48 bis 53 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Treuepflicht / Zusammenfassung

Begriff Die Treuepflicht ist die Pflicht des Arbeitnehmers, seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen, seine Rechte so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen so zu wahren, wie dies von ihm nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Wichtige Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Verarbeitung durch Finanzbehörden (Abs. 2 S. 1)

Rz. 2a Die Finanzbehörden dürfen unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit die Identifikationsnummer nur erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung ausdrücklich erlaubt oder anordnet.[1] Zu den Rechtsvorschriften i. d. S. gehören neben Gesetzen und R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In sachlicher Hinsicht findet § 200 AO auf alle Arten von Außenprüfungen unter Einschluss von Lohnsteuer-Außenprüfungen und anderen Sonderprüfungen Anwendung.[1] Dies gilt allerdings nur in dem durch die jeweilige Prüfungsanordnung bestimmten Umfang.[2] Soweit der Prüfer Ermittlungshandlungen in Bezug auf Steuerarten und/oder Besteuerungszeiträume vornimmt, die von der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hausrecht / Zusammenfassung

Begriff Unter Hausrecht ist die Gesamtheit der rechtlich geschützten Befugnisse zu verstehen, über Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum tatsächlich frei zu verfügen, andere am widerrechtlichen Eindringen zu hindern und jedermann, der ohne Befugnis darin verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Inhaber des Hausrechts muss nicht der Eigentümer selbst sein. Auch Besitzr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.5 Verständigungen im Rahmen der Schlussbesprechung

Rz. 29 Schlussbesprechungen führen häufig zu einem einvernehmlichen Ergebnis, das sich im Prüfungsbericht in der Formulierung niederschlägt, dass über die Prüfungsfeststellungen Übereinstimmung erzielt worden sei. Dieses Einvernehmen beruht nicht selten auf einem "Vergleichspaket"[1], das sich entweder auf alle oder nur einen Teil der Prüfungsfeststellungen beziehen und sowo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.2.2 Mehrfache Steuerbefreiung nach DBA

Rz. 113 Nach Doppelbuchst. bb) führt es zu einem Kennzeichen, wenn in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet eine Steuerbefreiung nach einem DBA für dieselben Einkünfte oder dasselbe Vermögen in Anspruch genommen wird und die Einkünfte oder das Vermögen deshalb ganz oder teilweise unversteuert bleiben. Erfasst werden also Gestaltungen, bei denen durch Inanspruchnahme der Freiste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zur Prüfungskompetenz des Registergerichts bei der Anmeldung von Handelsregistereintragungen

Zusammenfassung Wird die Eintragung der Bestellung oder Abberufung von GmbH-Geschäftsführern zum Handelsregister angemeldet, prüft das Registergericht unter anderem, ob der entsprechende Beschluss wirksam zustande gekommen – also nicht nichtig – ist. Bei begründeten Zweifeln lehnt das Gericht die Eintragung ab. Eintragungspflicht in das Handelsregister Nach Maßgabe des GmbH-Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 2 Wohnung

Rz. 6 Für den Wohnsitzbegriff ist das Innehaben einer Wohnung erforderlich. Eine einheitliche Begriffsbestimmung für die Wohnung kennt das Steuerrecht nicht. Hier wie auch im übrigen Recht wird das Wort Wohnung aus sehr verschiedenen Gründen mit den unterschiedlichsten Bedeutungen und Inhalten verwendet. Mangels einer ausdrücklichen Regelung in der AO hat dies zur Folge, da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 4.2 Betretungs- und Besichtigungsrechte (Abs. 3 S. 2)

Rz. 57 § 200 Abs. 3 S. 2 AO ermächtigt den Prüfer, Grundstücke und Betriebsräume zu betreten und zu besichtigen. Das Betretungs- und Besichtigungsrecht gilt nur für Grundstücke und Betriebsräume des Stpfl. und steht unter der ungeschriebenen Voraussetzung, dass seine Ausübung dem Besteuerungsinteresse dient.[1] In diesem Umfang ist es mit Art. 13 GG vereinbar.[2] Die Betriebs...mehr