Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtgut.

Rn 5 Die Auseinandersetzung über das Gesamtgut erfolgt nach §§ 1471 ff. Da sie sich über einen längeren Zeitraum erstrecken kann, dauert das nach § 1419 bestehende Gesamthandsverhältnis zunächst an. Aus der Gütergemeinschaft wird jedoch die Liquidationsgemeinschaft, §§ 1471 II 2, 1419 (BGH FamRZ 85, 903; Frankf FamFR 13, 465). Während bei Bestehen der Gütergemeinschaft die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schuldrechtsmodernisierung.

Rn 3 Die entscheidend durch die Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (ABl EG Nr L 171 12) veranlasste Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hat zu einer tief greifenden Neugestaltung des Werkvertragsrechts geführt (vgl: Haas BB 01, 1313; Voit BauR 02, 145; Sienz BauR 02, 181; Thode NZBau 02, 297 u 360). Die wichtigsten Neuerungen betreffen die in der Neufa...mehr

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / II. Bestattungskostenpflicht der Angehörigen nach Erbschaftsausschlagung

Wer das Erbe ausschlägt, um sich die Beerdigungskosten zu ersparen, ist auf der falschen Spur. Denn die Kostenübernahmepflicht gilt, wenn kein zahlungsbereiter Erbe "greifbar" ist, im Ergebnis auch für Angehörige, die das Erbe ausgeschlagen haben, und zwar nach öffentlichem Recht.[4] Gesetzgebungskompetenz für die Kostenabwälzung nach öffentlichem Recht haben die Bundeslände...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Inhalt

Rz. 47 Um die Regulierung von Verkehrsunfallschäden, die in der täglichen Praxis ein Massengeschäft darstellt, von Bürokratie zu entlasten, sollte eine Form der Gebührenvereinbarung getroffen werden, die in der Abrechnung möglichst einfach zu handhaben ist. Rz. 48 Die früher geltende Abrechnung nach Gegenstandswerten unter Anwendung der Gebühr aus dem Rahmen von 0,1 bis 1,0 h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2200 BGB – Ernennung durch das Nachlassgericht.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser in dem Testament das Nachlassgericht ersucht, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen, so kann das Nachlassgericht die Ernennung vornehmen. (2) Das Nachlassgericht soll vor der Ernennung die Beteiligten hören, wenn es ohne erhebliche Verzögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann. Rn 1 So wie der Erblasser einen Dritten (§ 21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Immaterialgüterrechte.

Rn 65 Immaterialgüterrechten kommen regelmäßig Zuweisungsgehalt und Ausschließungsfunktion zu. Neben spezialgesetzlichen Schadensersatzansprüchen ist § 823 I allerdings allenfalls subsidiär anwendbar (s zB BGHZ 3, 365, 368; 26, 52, 59; 114, 105, 109 ff), wenn die Spezialregelungen nicht als abschließend gedacht sind. So kommt etwa vor der Patentanmeldung eine Verletzung eine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Einkünfte

[1]Werden Einkünfte ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriff "Einkünfte". An sich sind unter "Einkünfte" alle i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG zu verstehen, d.h., es kommt für die Anwendung des § 1 weder auf die Einkunftsart noch auf die Einkünfteermittlungsart (Bilanzierung, Überschussrechnung, Durchschnittssätze) an.[2] Es ist weder erforderlich noch schädlich, wenn der Steuerpflichtige Ei...mehr

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FF 09/2025, Umgangsrecht im... / II. Herleitung, Zweck und Reichweite des Umgangsrechts

Das einfachgesetzlich in § 1684 Abs. 1 BGB geregelte Umgangsrecht ist durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützt.[8] Es ermöglicht – so das Bundesverfassungsgericht – "dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, ...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / II. Grundlagen

In der Regel haben die Parteien, wenn sie einen Streit vor Gericht bringen oder sich auf einen Rechtsstreit einlassen, das Interesse, eine verbindliche Entscheidung (zu ihren Gunsten) zu erhalten. Meistens ist eine einvernehmliche Lösung, mit der beide Parteien gut leben können, aber die bessere Alternative. Das Bundesverfassungsgericht hat sogar ausdrücklich festgestellt, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2155 BGB – Gattungsvermächtnis.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser die vermachte Sache nur der Gattung nach bestimmt, so ist eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten. (2) Ist die Bestimmung der Sache dem Bedachten oder einem Dritten übertragen, so finden die nach § 2154 für die Wahl des Dritten geltenden Vorschriften Anwendung. (3) Entspricht die von dem Bedachten oder dem Dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Namensänderungen (Abs 3).

Rn 5 Wünschen die Adoptierenden eine Namensänderung des Kindes, kommt sowohl eine Änderung des Vornamens als auch des Familiennamens in Betracht. Erforderlich ist ein vor der Adoption gestellter Antrag, der der Einwilligung des Kindes bedarf. Die Änderung muss im Adoptionsbeschluss enthalten sein, da eine spätere Abänderung unzulässig ist (AG Nürnberg StAZ 09, 82 [AG Nürnber...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Nachweis der Besteuerung im anderen Staat

Rz. 2897 [Autor/Stand] Verhältnis zwischen ausländischer Besteuerung und Abkommensrecht. Zur Anwendung der Escape-Klausel des § 1 Abs. 5 Satz 8 ist durch den Stpfl. nachzuweisen, dass der andere Staat sein Besteuerungsrecht dem DBA entsprechend ausübt. Die Escape-Klausel beschränkt den deutschen Besteuerungsanspruch dabei grundsätzlich nur, "soweit" die Ausübung der Besteuer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeitskontrolle.

Rn 10 Neben den allgemeinen Grenzen der Vertragsfreiheit (§§ 134, 8 VersAusglG) ist danach iRd Wirksamkeitskontrolle anhand des § 138 zu prüfen, ob zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses iRe Gesamtschau eine Zwangslage in objektiver und subjektiver Hinsicht (konkrete subjektive Unterlegenheit in der Form einer stark ausgeprägten wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeit) gegeb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Spruchrichterprivileg.

Rn 46 Nach § 839 II ist eine Amtshaftung bei ›Urteilen in einer Rechtssache‹ nur gegeben, wenn die Amtshaftung der beteiligten Richter eine Straftat darstellt. Nach der Rspr des BGH sind mit ›Urteil‹ alle Entscheidungen gemeint, die ›urteilsvertretende Erkenntnisse‹ darstellen: Das sind Entscheidungen, die in einem der Selbstbindung des Gerichts unterliegendem instanzbeenden...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Unbeschränkt Steuerpflichtiger i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1

"[1]Unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Absatzes 1 sind natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre vor den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Tatbeständen insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes gewesen sind. ..." Rz. 308 [Autor/Stand] Unbeschränkt Steuerpflichtige im ...mehr

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zfs 09/2025, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

“… Die zulässige Beschwerde (gegen den ablehnenden Eilantrag des VG München, Beschl. v. 9.4.2025 – M 7 S 24.6051) hat keinen Erfolg. Die im Beschwerdeverfahren fristgerecht dargelegten Gründe, auf die sich die Prüfung des Senats gemäß § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt, rechtfertigen es nicht, die angefochtene Entscheidung abzuändern. Es ist nicht zu beanstanden, wenn das VG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ehescheidung.

Rn 4 Gem I (iVm § 1587 BGB) findet der VA zwischen geschiedenen Eheleuten statt. Damit ist ein vorzeitiger Ausgleich schon während des Getrenntlebens – anders als beim Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB) – ausgeschlossen. Allerdings ist nicht erforderlich, dass die Scheidung bereits rkr ist, wenn der VA durchgeführt wird. Da der öffentlich-rechtliche Wertausgleich nach den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Umfang der organschaftlichen Vertretungsmacht.

Rn 59 Bei der organschaftlichen Vertretung ist neben gesetzlichen Bestimmungen (§§ 26 II 1, 124 HGB; 35 I GmbHG; 78 I AktG; 26 GenG) der Gesellschaftsvertrag bzw die Satzung maßgeblich für den Umfang der Vertretungsmacht (MüKo/Schubert Rz 186). Während beim Verein (§ 26 II 2) und bei der GbR (§ 720 I nF ab 1.1.24) die Vertretungsmacht mit Außenwirkung beschränkt werden kann,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet. (1a) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 79a BGB – Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Rechte nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Andere fiktive Rechtsbeziehungen (Nr. 2)

2 . die, wären die Betriebsstätte und das übrige Unternehmen voneinander unabhängige Unternehmen , a) durch schuldrechtliche Vereinbarungen geregelt würden oder b) zur Geltendmachung von Rechtspositionen führen würden. Rz. 3324 [Autor/Stand] Definition nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 BsGaV. § 16 Abs. 1 Nr. 2 BsGaV regelt die zweite Kategorie von anzunehmenden schuldrechtlichen Bezie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine Vorleistungspflicht.

Rn 3 Nach Wortlaut und Sinn des § 320 wird ein Leistungsverweigerungsrecht des Gläubigers durch seine Pflicht zur Vorleistung ausgeschlossen. Eine solche Pflicht kann auf Gesetz oder Vereinbarung beruhen. Gesetzliche Vorschriften über Vorleistungspflichten sind etwa die §§ 556b, 579, 581 II, 587 I, 614, 640, 641. Dabei hat der Werkunternehmer freilich nur insofern vorzuleist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1816 BGB – Eignung und Auswahl des Betreuers; Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, der geeignet ist, in dem gerichtlich angeordneten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe des § 1821 rechtlich zu besorgen und insbesondere in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten. (2) Wünscht der Volljährige eine Person als Betreuer, so ist dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2275 BGB – Voraussetzungen.

Gesetzestext Einen Erbvertrag kann als Erblasser nur schließen, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist. Rn 1 A. Voraussetzung, in einem Erbvertrag vertragsmäßige Verfügungen von Todes (§ 2278) zu treffen, ist, dass der Verfügende unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bis zum 21.07.17 sahen II und III vor, dass ein beschränkt geschäftsfähiger Ehegatte oder Verlobter mit seinem Ehegat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Maßgeblichkeit der Aufrechnungsbefugnis des Gläubigers.

Rn 9 Zur Fälligkeit oder Klagbarkeit der Hauptforderung (s Rn 8) muss die Aufrechnungsbefugnis des Gläubigers hinzukommen: Unerheblich ist, ob dem Hauptschuldner ein Aufrechnungsrecht zusteht oder ob er es (zB nach § 767 II ZPO) verloren hat (BGHZ 153, 293, 301 f; vgl hierzu Habersack/Schürnbrand JZ 03, 848). Rn 10 Erlischt die Aufrechnungsbefugnis des Gläubigers, verliert de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schweigen im Allgemeinen.

Rn 3 Schweigen stellt auch im kaufmännischen Verkehr grds keine Annahme dar (NK-BGB/Rademacher/G. Schulze § 147 Rz 5). Auch iRv § 663 und § 44 BRAO folgt aus einem Unterlassen der Ablehnungsanzeige nur ein Ersatzanspruch auf das negative Interesse (§ 663 Rn 5; Jauernig/Mansel § 663 Rz 3). Anders im Anwendungsbereich von § 516 II 2, § 362 I HGB und § 5 III 1 PflVG . In diesen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Eheverträge sind Rechtsgeschäfte zwischen Verlobten oder Eheleuten zur Regelung ihrer güterrechtlichen Verhältnisse, deren Zustandekommen sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff richtet (BGH FamRZ 11, 1495). Sie können mit Rücksicht auf die geplante oder bestehende Ehe getroffen werden. Die kautelarjuristische Ehevertragsgestaltung geht von einem ggü § 1408...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundprinzip Fälligkeit.

Rn 3 Ein Anspruch ist iSv § 199 I Nr 1 entstanden, sobald er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (BGH NJW 11, 73 [BGH 14.07.2010 - IV ZR 208/09] Rz 15); also insb der Anspruch nach Inhalt, Gläubiger und Schuldner bestimmt ist (BGH NJW 14, 2342 [BGH 16.04.2014 - IV ZR 153/13] Rz 14) u nicht dauernde Unmöglichkeit entgegensteht (BGH...mehr

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FF 09/2025, Sachverständige... / 5. Zurückverweisung von Kindschaftsverfahren wegen Nichteinholung eines familienpsychologischen Gutachtens gemäß § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG

Bereits oben unter 1. im Zusammenhang mit der Aufklärung des Sachverhalts wurde dargelegt, dass es keine generelle Verpflichtung des Familiengerichts zur Einholung eines Sachverständigengutachtens in Kindschaftssachen durch das Familiengericht gibt.[51] Denn "das Gesetz hat im Hinblick auf die Flexibilität des einzelnen Verfahrens in § 30 Abs. 1 FamFG bewusst auf alle konkre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zur weiteren Entwicklung des Lohnsteuerrechts

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das seit über 90 Jahren angewandte Steuerabzugsverfahren hat sich bewährt. Wenn auch die sich wandelnden wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Verhältnisse Anpassungen und Korrekturen notwendig gemacht haben, so ist doch das System im Kern unverändert geblieben. Seine Handhabung hat sich bei den ArbG, den ArbN und den Finanzbeh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikationen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhaltskontrolle.

Rn 3 IRd Inhalts-(Wirksamkeits-)Kontrolle ist der Vertrag auf Gesetz- oder Sittenwidrigkeit zu prüfen. Gesetzwidrig sind Vereinbarungen, die gg ein gesetzliches Verbot verstoßen (§ 134 BGB) oder die den verbindlichen und zulässigen Bestimmungen einer für den Ausgleich maßgebenden Satzung oder sonstigen Versorgungsregelung widersprechen. In diesem Zusammenhang ist insb § 8 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn.

Rn 5 Bei Verbraucherdarlehensverträgen beginnt die Frist nicht schon mit dem Vertragsschluss (§ 355 II), sondern nach I erst dann, wenn der Verbraucher zusätzlich eine Vertragsurkunde oder etwas Ähnliches erhält. Der Fristbeginn erfordert nicht, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Abschrift seines Antrages von ihm auch unterschrieben worden ist. Eine Abschrift d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausschlussfristen.

Rn 9 Während die Verjährung ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, hat der Ablauf einer Ausschlussfrist die Rechtsvernichtung zur Folge (BGH NJW 06, 903f), die im Prozess vAw zu beachten ist (BGH NJW 93, 1585, 1586). Das bringt das Gesetz mit Formulierungen zum Ausdruck, die gemeinsam haben, dass sie verdeutlichen, dass das betreffende Recht nach Fristablauf nicht mehr b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zeitpunkt.

Rn 6 Das Gesetz definiert den für die Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgeblichen Zeitpunkt nicht. Nach stRspr des BGH (NJW 88, 2034; vgl auch BVerfG NJW 93, 2926) sind maßgeblich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung. Auf diesen Zeitpunkt darf allerdings nicht starr abgestellt werden. Einkommensentwicklungen prägen die ehelichen Lebensver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Übertragung oder Überlassung von Wirtschaftsgütern sowie Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 1190 [Autor/Stand] Keine Funktionsverlagerung bei Übertragung oder Überlassung von Wirtschaftsgütern bzw. Erbringung von Dienstleistungen. Eine Funktionsverlagerung liegt nicht vor, wenn ausschließlich Wirtschaftsgüter veräußert oder zur Nutzung überlassen werden bzw. wenn nur Dienstleistungen erbracht werden. Während diese Negativabgrenzung zur allgemeinen Definition de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. § 138 I und II.

Rn 184 Gegenseitige Verträge können als wucherähnliche Rechtsgeschäfte nach § 138 I nichtig sein, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung objektiv ein auffälliges Missverhältnis besteht und eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Teils hervorgetreten ist, insb wenn dieser die wirtschaftlich schwächere Lage des anderen Teils (dessen Unterlegenheit) bei der Festlegung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht.

Rn 1 Für alle seit dem 17.12.09 abgeschlossenen Verträge gilt vor deutschen staatlichen Gerichten die unionsrechtliche VO (EG) Nr 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ROM I) (ABl 2008 L 177/6, geändert durch Berichtigung v 24.11.09 ABl 2009 L 309/87), Art 28 ROM I. ROM I ist ua Teil des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherhe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erlöschen des Widerrufsrechts bei Verträgen über digitale Inhalte, V.

Rn 26 Dieser Abs wurde durch das Gesetz v 10.8.21 (Rn 1) neu gefasst, um Art 16 I lit m VRRL umzusetzen und mit G v 15.7.22 erweitert (Rn 2). Die VRRL unterscheidet nunmehr für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte (§ 327 II 1), die nicht auf einem dauerhaften Datenträger geliefert werden, danach, ob sich der Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet od...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Besprechungen und Beweisaufnahmen

Rz. 76 Die Teilnahme an Beweisaufnahmen und an Besprechungen mit Dritten löst keine gesonderten Gebühren aus, da die entsprechenden Gebührentatbestände des § 118 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BRAGO nicht in das RVG übernommen wurden. Damit sollten nach dem Willen des Gesetzgebers die außergerichtlichen Erledigungen gefördert werden, weil der Griff zum Telefon und die damit mögliche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Einzelne Nachfolgekonstellationen

Rz. 403 [Autor/Stand] Vorbemerkung. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 spricht nicht weiter differenzierend nur von "unentgeltlichen Übertragungen", die nach gesetzgeberischem Willen und Verwaltungsauffassung aber unverändert die von § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 a.F. bekannten "Übertragungen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden" bzw. "durch Erwerb von Todes wegen" erfassen sollen (s. Rz. 395...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / I. Grundsätze zur Anwendung der Regelungen der §§ 140, 141, 143 StPO

Auch nach den Änderungen des Rechts der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in den §§ 140 ff. StPO geregelt.[1] Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren kam nach den früher in der StPO enthaltenen Regelungen in § 141 Abs. 3 S. 2 und 3 S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich und Voraussetzungen.

Rn 2 § 393 gilt nur für die Aufrechnung, entbindet jedoch ggf nicht von der Notwendigkeit, einen Schaden durch Gegenüberstellung einzelner Schadensposten, namentlich bei einer gebotenen Vorteilsausgleichung, zu berechnen (BGH NJW 67, 2012 [BGH 20.06.1967 - VI ZR 201/65]; Köln 29.5.20 – 19 U 184/19). Die Vorschrift meint den Fall, dass die Hauptforderung auf einer vorsätzlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verweisungen auf §§ 812 ff.

Rn 17 Der Bereicherungsanspruch ist zunächst Folge der der durch §§ 812 ff normierten Kondiktionstatbestände. Darüber hinaus verweist das Gesetz an zahlreichen Stellen auf das Bereicherungsrecht, zB in §§ 346 2, 516 II 3, 527 I, 528 I, 531 II, 547 I 2, 628 I 2, 682, 684 1, 852 1, 951, 977, 988, 993, 1301 1, 1390 I 1, 1973 II 1, 2021, 2196 I, 2287 I, 2329 I 1, ZPO § 717 III, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Rz. 13.3 [Autor/Stand] Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Durch Art. 7 UntStRefG 2008 v. 14.8.2007[2] wurde § 1 Abs. 1 um zwei Sätze erweitert, die den Fremdvergleichsgrundsatz gesetzlich definieren. Hintergrund der Änderung war, dass der Gesetzgeber zum einen das Bedürfnis hatte, den Fremdvergleichsgrundsatz gesetzlich zu regeln.[3] Inhaltlich wird der Fremdver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anteilsveräußerung (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Var. 1)

Rz. 611 [Autor/Stand] Originäre Veräußerung i.S.d. § 17 EStG. Der Begriff der "Veräußerung" ist primär wie in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu verstehen. Ob es sich um eine "Veräußerung" der Anteile handelt, ist nach den zu § 17 EStG entwickelten Kriterien zu beurteilen. "Veräußerung" ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen von einer Person auf eine andere g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Überblick

„..., soweit... 2. keine Gewinnausschüttungen oder keine Einlagenrückgewähr erfolgt sind, deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des Werts im Sinne des Absatzes 1 beträgt, und ...” Rz. 624 [Autor/Stand] Negative anteilsbezogene Voraussetzung. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ist Teil der anteilsbezogenen Voraussetzungen der Rückkehrregelung und qualifiziert neben § 6 Abs. 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beginn und Ende.

Rn 2 Die Mitgliedschaft entsteht originär durch Beteiligung an der Vereinsgründung (§ 21 Rn 13) oder durch Eintritt. Der Beitritt erfolgt durch Aufnahmevertrag, ist auch konkludent (Hamm NZG 11, 35 [OLG Hamm 06.09.2010 - I-8 U 8/10]) und rückwirkend möglich (BGH NZG 15, 713 [BGH 03.02.2015 - II ZR 242/13]). Soweit er zuständig ist, nimmt der Vorstand die Beitrittserklärung a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz und Vaterschaft (Abs 1).

Rn 2 Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Eltern – also Vater und Mutter – der Annahme zustimmen müssen, stellt die Vorschrift zunächst auf diese Elternschaft ab. Da die Kindesmutter immer feststeht (§ 1591), wird hinsichtlich der Vaterschaft auf die gesetzliche Regel des § 1592 Bezug genommen. Entscheidend ist der rechtliche Status als Vater, weitere Wirkungen, zB gemeinsa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Ziele, Begriff und Bedeutung der Wegzugsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zielsetzung der Wegzugsbesteuerung. Das deutsche Ertragsteuerrecht ist verfassungsrechtlich durch das Prinzip einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geprägt. Das dieses konkretisierende Realisationsprinzip gebietet, dass Wertzuwächse im Ausgangspunkt erst bei einer transaktionsbedingten Gewinnrealisierung steuerrechtlich erfasst w...mehr