Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 17 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung umfasst der Begriff des "Bruttomonatsgehalts" nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen, wie z. B. den Geldwert der privaten Nutzung eines Dienstwagens.[1] Der geldwerte Vorteil einer Dienstwagennutzung zählt zu den Einkünften für die Berechnung für das Eltern...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 6 Fahrverbot

Wurde dem Arbeitnehmer gegenüber ein Fahrverbot ausgesprochen, entfällt der geldwerte Vorteil zumindest für die vollen Monate, in welchen dieses Verbot gilt. Das Fahrzeug sollte in der Zeit der Fahruntüchtigkeit nicht anderweitig (Familienangehörige) genutzt werden.[1]mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 3 Wann entsteht kein geldwerter Vorteil?

Kein geldwerter Vorteil entsteht im Rahmen der Bagatellgrenze von 1.000 EUR, bei beruflich veranlassten Fahrten: Auswärtstätigkeit, wöchentliche Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltführung, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, in Fällen höherer Gewalt, in Fällen der Verursachung des Unfalls durch einen Dritten. Eine Ausnahme besteht grundsätzlich bei Trunkenheit...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 4.3 Bagatellgrenze von 1.000 EUR

Verzichtet der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer auf einen Schadenersatzanspruch, liegt grundsätzlich i. H. d. Verzichts ein gesonderter geldwerter Vorteil vor.[1] Erstattungen durch Dritte (z. B. durch eine Versicherung) mindern den Schadenersatzanspruch des Unternehmers. Hat der Unternehmer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, bleibt i. d. R. ein geldwerter Vo...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 4.2 Konsequenzen für die Behandlung von Unfallkosten

Unternimmt der Arbeitnehmer eine berufliche/betriebliche Fahrt, sind die Kosten für einen Unfall, der sich auf dieser Fahrt ereignet, beim Unternehmer als Betriebsausgaben abziehbar, ohne dass beim Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil anzusetzen ist. Die Unfallkosten sind nicht bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils anzusetzen. Unfall während einer betrieblichen Fahr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Der Arbeitgeber verzichtet auf Schadenersatz vom Arbeitnehmer

Herr Huber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den er auch für private Fahrten nutzen darf. Während einer Privatfahrt verursacht der Arbeitnehmer einen Unfall, dessen Kosten nicht von der Vollkaskoversicherung übernommen werden (z. B. wegen grober Fahrlässigkeit). Die Reparaturkosten betragen 2.500 EUR zuzüglich 19 % (475 EUR) Umsatzsteuer. Herr Huber hat g...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unfallkosten eines Arbeitnehmers mit einem Firmen-Pkw, die während einer Privatfahrt entstanden sind, sin...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 8 Gestellung bürgerlicher Kleidung aus Imagegründen kein zu versteuernder Arbeitslohn

Anders beurteilt der BFH inzwischen die Situation, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern aus Firmen-Imagegründen bestimmte Kleidungsstücke stellt. Allerdings darf es sich in diesen Fällen nicht um hochwertige, sondern nur um niedrigpreisige Normalkleidung handeln.[1] Das ist beispielsweise bei bestimmten Bäckerei- oder Metzgereiketten oder sonstigen Lebensmittelketten der ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 7 Grundsätzlich können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht steuerfrei mit bürgerlicher Kleidung einkleiden

Selbst wenn Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern das Tragen besonderer Kleidung während der Arbeit verlangen, können diese die hierauf entfallenden Aufwendungen für die Reinigung nicht als Werbungskosten abziehen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber das Tragen von Anzügen als Dienstkleidung verlangt.[1] Dieses Urteil liegt im Einklang mit der bis dahin zu dieser Frage er...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Pfändung / 4 Pfändung bei Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhielt ein Bruttogehalt von 5.477,60 EUR und einen Dienstwagen, dessen geldwerter Vorteil (1 % des Listenpreises zzgl. Sonderausstattung und USt. im Zeitpunkt der Erstzulassung) 445 EUR beträgt. Bei der Entgeltabrechnung war zudem zu berücksichtigen der geldwerte Vorteil für die Nutzung des Pkw auf dem Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers zum Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gelegenheitsgeschenk

Macht der StPfl seinem ArbN Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit etc), so wird der Grund dafür im Zweifel das Arbeitsverhältnis sein. Die Aufwendungen sind daher im vollen Umfang BA (zur Behandlung beim ArbN als geldwerter Vorteil s BFH BStBl II 1985, 529; BFH BFH/NV 1994, 171).mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 2.1 Einkommenserhöhende Umstände

Geldwerte Vorteile (Kost und Logis) des Arbeitgebers erhöhen das Nettoeinkommen. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich grundsätzlich sein unterhaltspflichtiges Einkommen, soweit er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart.[1] Weihnachts- und Urlaubsgeld wird rechnerisch auf das Jahr verteilt un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.1.3 Der Dienst- oder Geschäftswagen

Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art sind dem Einkommen hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen. Dabei liegt in der Frage der Höhe der ersparten Eigenaufwendungen regelmäßig der größte Streitpunkt. Besonders praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die Nutzung eines Dienst- bzw. Firmenwagens. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vermögensvorteil

Rz. 6 [Autor/Zitation] Unter den Begriff des Vermögensvorteils fallen bei § 333a ausschließlich geldwerte Vorteile. Dies schließt immaterielle Vorteile ein, sofern sie zu einer Besserstellung des Empfängers führen, die in Geld messbar ist. Probleme bereitet auch bei § 333a die Frage, ob es einen nicht strafbaren Bereich angemessener Vorteilszuwendungen gibt, der sozialadäquat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überwiegender Einsatz im internationalen Verkehr (§ 5a Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Definition des Einsatzes eines Seeschiffes als Handelsschiff im internationalen Verkehr ist derjenigen des bis z 31.12.1998 geltenden § 34c Abs 4 EStG aF nachempfunden. Zur Abgrenzung kann auf die inzwischen bewährte Interpretation z § 34c Abs 4 EStG zurückgegriffen werden. Zur Abgrenzung zu § 34c Abs 4 EStG aF ist allerdings bei § 5a Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Absicht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 220 [Autor/Zitation] § 332 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Strafverschärfung auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn der Täter gegen Entgelt handelt, hiermit ist jedoch nicht das Honorar des Abschlussprüfers gemeint. Das Honorar ist als Gegenleistung für die Durchführung der Abschlussprüfung zu sehen und keine Gegenleistung für ein absichtliches falsches Berichten, es sei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Festsetzung

Rz. 44 [Autor/Zitation] Wird die Offenlegung nicht innerhalb der Sechswochenfrist nachgeholt, so ist das angedrohte Ordnungsgeld festzusetzen, sofern nicht eine Reduzierung nach § 335 Abs. 4 Satz 2 geboten ist. Ferner ist die Androhungsverfügung gem. § 335 Abs. 4 Satz 1 zu wiederholen, wobei ein idR aufgrund des Sanktions- und Beugecharakters nochmals höheres Ordnungsgeld anz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerpflicht/Steuerfreiheit

Rn. 7 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Mit der hM ist anzunehmen, dass nur stpfl Arbeitslohn gemeint ist. Steuerfreier Arbeitslohn rechnet nach Sinn und Zweck der Vorschrift nicht zur Bemessungsgrundlage (BFH v 26.06.2014, VI R 41/13, BStBl II 2015, 39 Tz 17) Ebenso scheiden verbilligte (Sach-)Bezüge und geldwerte Vorteile aus Waren und Dienstleistungen aus der Bemessungsgrundlage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriffsbestimmung

Rn. 1561 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Rspr bestimmt in Anlehnung an die Begriffsbestimmung für BA in § 4 Abs 4 EStG die BE als Wertzugang in Geld und Geldeswert, der durch den Betrieb veranlasst ist und keine Einlage iSd § 4 Abs 1 S 5 EStG darstellt (mittlerweile st Rspr zB BFH BStBl III 1964, 183; BStBl II 1974, 210; 1996, 273; 1998, 621; 2006, 650; 2008, 356; 2010, 548; ...mehr

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Kindesunterhalt / 2.1.2 Geldwerte Vorteile (insbes. der Dienst- oder Geschäftswagen)

Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art sind dem Einkommen hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen. Dabei liegt in der Frage der Höhe der ersparten Eigenaufwendungen regelmäßig der größte Streitpunkt. Besonders praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die Nutzung eines Dienst– bzw. Geschäftswagens. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.2.1 Geldwerter Vorteil

Rz. 31 Eine wirksame Rückzahlungsverpflichtung setzt daher voraus, dass die Fortbildung/Qualifikation für den Arbeitnehmer auch nach einem Arbeitgeberwechsel von Vorteil ist. Dem jeweiligen Arbeitnehmer muss ein geldwerter Vorteil verbleiben.[1] Davon ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer infolge der Fortbildung höher qualifizierte Arbeiten in einem anderen Unternehmen übern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1.1.2 Enge emotionale Verbundenheit

Rz. 322 Ferner ist Voraussetzung, dass der Mithaftende sich aufgrund seiner engen emotionalen Verbundenheit zum Darlehensnehmer auf die Mitverpflichtung eingelassen und die Bank dies in verwerflicher Art und Weise ausgenutzt hat.[1] Dies wird bei einer krassen finanziellen Überforderung des mithaftenden Ehegatten widerleglich vermutet.[2] Die Vermutung gilt als widerlegt, we...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.3 Leistungen bei Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 22 Abs. 3 erfasst nur Leistungen, die der Bezieher von Alg von seinem Arbeitgeber oder dem Maßnahmeträger während des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung erhält. Ein Anspruch auf die Leistung genügt für eine Berücksichtigung nach Abs. 3 nicht. Die Vorschrift bezweckt einen Anreiz für den Arbeitslosen zu beruflicher Weiterbildung. Arbeitgeber können das Alg begr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 1.4 Steuerliche Förderung

§ 3 Nr. 34 EStG fördert Maßnahmen der Gesundheitsprävention und bringt so Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bis zu einem Freibetrag von 600 EUR pro Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn steuerfrei. Hierunter fallen alle Leistungen, die im "Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenk...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1.2 Nebenpflichten im Einzelnen

Die wichtigsten Nebenpflichten sollen im Folgenden überblicksartig dargestellt werden. a) Anzeige-, Auskunfts- und Aufklärungspflichten Bei den Anzeige- und Auskunftspflichten ist zu unterscheiden zwischen den gesetzlichen Auskunftspflichten wie etwa aus § 5 Abs. 1 EFZG (Anzeige der Arbeitsunfähigkeit) und solchen, die sich unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag und der Treuepflic...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jobticket, Abrechnung von D... / 4.2 Prognostizierte Vollamortisation allein für Fahrten im Rahmen auswärtiger Tätigkeiten

Eine Vollamortisation liegt vor, wenn die Summe aus den ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die ohne Nutzung der Fahrberechtigung für Fahrten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten oder eine Familienheimfahrt pro Woche im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anfallen würden, die Kosten der Fahrberechtigung erreichen oder übersteigen. Ergibt die Prognose des Arbeitgebers, das...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jobticket, Abrechnung von D... / 4.4 Prognostizierte Teilamortisation bei Berücksichtigung der Fahrten im Rahmen auswärtiger Tätigkeiten und der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Ergibt die Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der Fahrberechtigung, dass die Summe aus den ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die ohne Nutzung der Fahrberechtigung während deren Gültigkeitsdauer für die steuerlich begünstigten Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit oder eine Familienheimfahrt pro Woche im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anfallen würden, und dem r...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jobticket, Abrechnung von D... / 4.3 Prognostizierte Vollamortisation unter Einbeziehung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Ergibt die Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der Fahrberechtigung, dass die Summe aus den ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die ohne Nutzung der Fahrberechtigung während deren Gültigkeitsdauer für die steuerlich begünstigten Fahrten nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG (Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit oder eine Familienheimfahrt pro Woche im Rahmen der doppelten Hau...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jobticket, Abrechnung von D... / 4.1 Nutzungsprognose = Vollamortisation

Die Kosten für eine Bahncard sind von vornherein in vollem Umfang steuerfrei, wenn sich nach der Nutzungsprognose des Arbeitgebers eine Vollamortisation ergibt. Übersteigen demnach die Kosten für steuerfreie Einzelfahrten die Kosten von 4.899 EUR für eine Bahncard 100, kann der Arbeitnehmer die Bahncard 100 auch für Privatfahrten nutzen, ohne einen geldwerten Vorteil versteu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4 Mitteilungspflichtige Vorgänge (Abs. 1 S. 1)

Rz. 11 Aufgrund der MV sind u. a. folgende Sachverhalte mitzuteilen: allgemeine Zahlungsvorgänge der Behörden[1] Honorare der Rundfunkanstalten.[2] Verwaltungsakte, die zu einem Wegfall oder einer Einschränkung steuerlicher Vergünstigungen führen können.[3] Ordnungsgelder nach § 335 HGB.[4] gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen.[5] Billigkeitsleistungen des Bundes und der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität im Unternehmen / 5 E-Zweiräder

Rund 30 Millionen Arbeitnehmer pendeln jeden Tag zur Arbeit. Dabei fahren 80 % der Pendler weniger als 25 km pro Strecke. Für diese Aufgaben sind Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Roller, E-Scooter und E-Lastenräder geradezu prädestiniert. Auch innerbetriebliche Fahrten bei einem großen Betriebsgelände, Lieferungen und Kundenbesuche lassen sich mit den elektrischen Zweirädern...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Geldbetrag bzw Vorteil durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße

Rn. 1309 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Mit dem Merkmal Geldbetrag, der durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmt ist, sind solche Geldleistungen gemeint, die von der Entwicklung einer veränderlichen Bezugsgröße (zB Index, Börsenkurse) abhängen und die neben oder anstelle eines Differenzausgleichs gezahlt werden. Gleiches gilt vor Vorteile, also für sonstige geldwert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG

Rn. 218 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst b EStG , die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden, zählen ebenfalls zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG. Diese Vorschrift dient der Verdeutlichung des § 22 Nr 1 S 1 EStG. Eine inhaltliche Abgrenzung erscheint nicht möglich, da der B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telefonkarten

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Erhält der > Arbeitnehmer von seinem > Arbeitgeber eine Telefonkarte, bleibt der geldwerte Vorteil für private Gespräche im Rahmen der monatlichen > Freigrenze von 50 EUR (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG) steuerfrei (> Sachbezüge Rz 50 ff). Vertreibt der ArbG selbst Telefonkarten überwiegend an Kunden, kann der geldwerte Vorteil stattdessen bis zur Höhe des...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Übereignung von Telekommunikations- und ­Datenverarbeitungsgeräten sowie Programmen

Rz. 13 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Außerhalb der betrieblichen Sphäre werden geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Förderung der Nutzung des > Internet durch den Betrieb weiterhin grundsätzlich besteuert. Das gilt besonders, wenn der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt ein oder mehrere Telefon- oder Datenverarbeitungsgeräte (zB Handy oder PC/Lap...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Garage

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung einer Garage des ArbG durch – ggf auch Vermietung an – den ArbN für dessen privates Fahrzeug führt idR ebenso wie die verbilligte Überlassung einer > Dienstwohnung zu einem geldwerten Vorteil, der zum stpfl > Arbeitslohn gehört. Ggf kann eine Besteuerung des geldwerten Vorteils wegen § 8 Abs 2 Satz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die iZm der (leihweisen) Geräteüberlassung erbracht werden, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Übernahme der laufenden Kosten für den dem Arbeitnehmer übereigneten Computer

Rz. 21 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Anders als die bloße Nutzungsüberlassung (> Rz 15, 19) ist die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung eines PC (einschließlich Peripheriegeräte und/oder Software) durch den ArbG stpfl > Arbeitslohn . Ebenso, wenn nur Software ohne PC überlassen wird (> Rz 16 aE). Der Vorteil kann ggf im Rahmen des § 8 Abs 3 EStG steuerfrei bleiben (> Rab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Lohnsteuer/Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Während die berufliche Nutzung betrieblicher Telekommunikations- oder Datenverarbeitungsgeräte und deren Zubehör einschließlich dem > Arbeitnehmer überlassener System- und Anwendungsprogramme (> Rz 2) per se nicht zu > Arbeitslohn führt, bleibt deren Privatnutzung steuerfrei nach § 3 Nr 45 EStG, wenn sie der > Arbeitgeber auch in seinem Betri...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer Gehaltsumwandlung

Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wird ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin geändert, dass der ArbN den vertraglichen Barlohn zukünftig nur in geringerer Höhe beanspruchen kann, und gewährt ihm der ArbG stattdessen Sachlohn zB in Form eines Nutzungsvorteils (Gehaltsumwandlung), so ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert und der Sachlohn mit den Werten des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anschaffungskosten

Rn. 1433 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Von den Einnahmen aus der Veräußerung sind die AK abzuziehen. AK sind in Übereinstimmung mit § 6 EStG, § 255 Abs 1 HGB alle Kosten, die getragen werden, um ein WG in die eigene Verfügungsmacht zu überführen. Mit dem Anschaffungsgeschäft im Zusammenhang stehende Ermäßigungen der Aufwendungen für die Anschaffung führen zu einer Minderung de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ersatz von Geldstrafen und Geldbußen durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Ersetzt der > Arbeitgeber dem > Arbeitnehmer Geldstrafen und > Bußgelder, die der ArbN verwirkt hat, so führt der Ersatz grundsätzlich zu stpfl > Arbeitslohn (BFH 222, 448 = BStBl 2009 II, 151) und ist als sonstiger Bezug zu versteuern (> Sonstige Bezüge und > R 39b.6 LStR). Das gilt selbst dann, wenn der ArbN im Interesse des ArbG zu handel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tennisplätze

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Förderung von Individualsportarten (zB Tennis, Squash und Golf) liegt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des ArbG (Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr 34 EStG des BMF vom 20.04.2021, Rz 37, BStBl 2021 I, 700). Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung des vom > Arbeitgeber kostenlos bzw ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.1 Aufgeschobene Besteuerung für Beteiligungen

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Vermögensbeteiligungen, wird der geldwerte Vorteil unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Übertragung nicht besteuert (Steuerstundung).[1] Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bei einer Verfügung über die Anteile (insbesondere beim Verkauf), der Beendigung des Dienstverhältnisses oder spät...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren > Arbeitnehmer; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und ihre Bezüge zahlt eine > Öffentliche Kasse . Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Testfahrer

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Privatfahrten mit betrieblichen Kraftfahrzeugen zu Testzwecken bei Automobilherstellern vgl OFD Berlin vom 06.08.2004 – St-156-S-2332 – 4/03, DB 2004, 1965. Ergänzend > Kraftfahrzeuggestellung Rz 3/1.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Theaterkarten

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zur Behandlung des geldwerten Vorteils von Theaterkarten, die der > Arbeitgeber dem > Arbeitnehmer überlässt, > Eintrittskarten. Vgl auch BFH 146, 87 = BStBl 1986 II, 406 – Theaterbesuch als Bestandteil von > Betriebsveranstaltungen Rz 6. Die unentgeltliche Überlassung von Theaterkarten anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses des ArbN ...mehr