Fachbeiträge & Kommentare zu Gefahrstoff

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Weitere Schutzvorschriften

Rz. 5 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- od...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Unverantwortbare Gefährdung durch Biostoffe (§ 11 Abs. 2)

Rz. 48 Nach den Gefahrstoffen, geregelt in Abs. 1, sind in § 10 Abs. 2 die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Biostoffe geregelt.[1] Bei der Prüfung einer Gefährdungslage sind die entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben der Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG (aus Anhang I, Buchstabe A. (Agenzien), Nr. 2 (biologische Agenzien) und aus Anhang ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 11 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Die Ausübung einer in § 11 beschriebenen unzulässigen Tätigkeit vermutet das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung. Der Begriff der "Gefährdung" bezeichnet – im Unterschied zum Rechtsbegriff der "Gefahr" – die Möglichkeit eines Schadens ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit. Dieser aus dem Arbeitsschutz bekannte Gefähr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 § 11 enthält eine Positivliste der Tätigkeiten, die für eine Schwangere unzulässig sind. Muss ein Arbeitgeber nach §§ 9, 10 MuSchG eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und prüfen, ob die Tätigkeit mit der Schwangerschaft vereinbar ist, so sind alle Tätigkeiten, die § 11 auflistet, von vornherein mit einer Schwangerschaft unvereinbar. Dazu gehören der Umgang mit bestimmt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 11 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 54 Analog zu Abs. 1 Satz 2 (Gefahrstoffe allgemein) regelt auch Abs. 2 Satz 2 für Biostoffe, wann eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt. Der technische Aufbau des Gesetzes ist insofern gleich. Satz 2 regelt beispielhaft Fälle, in denen eine unverantwortbare Gefährdung i.S.v. Satz 1 vermutet wird. Eine unverantwortbare Gefährdung i.S.v. Satz 1 ist danach gegeben, wenn...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Die Regelung im Einzelnen – Unzulässige Tätigkeiten (§ 11 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Abs. 1 regelt die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft im...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2 Gefährdungsausschluss durch Impfschutz (§ 11 Abs. 2 Satz 4)

Rz. 57 Die Verwendung biologischer Gefahrstoffe vermutet eine Gefährdungslage. Nach § 11 Abs. 2 Satz 4 gilt allerdings die nach Satz 2 vermutete unverantwortbare Gefährdung als ausgeschlossen, wenn die schwangere Frau über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Erfolgte Impfungen müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht offengelegt werden. Arbeitgeber dürfen gem. § 26 Abs...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Unverantwortbare Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (§ 11 Abs. 3)

Rz. 59 Neben den allgemeinen und den biologischen Gefahrstoffen, hat der Gesetzgeber auch eine Beschreibung gefährlicher physikalischer Einwirkungen ins Gesetz aufgenommen. Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen wegen der Gefährdung schwangerer Frauen durch physikalische Schadfaktoren entsprechen im Wesentlichen denen im bis zum 31.12.2017 geltenden § 4 Abs. 1 M...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 47 In § 11 Abs. 1 Satz 4 hat der Gesetzgeber als letzten Satz des sehr detailliert gehaltenen Absatzes – und daher eher "versteckt" – eine wissenschaftliche Generalklausel untergebracht. Die vom Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) ermittelten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind zu beachten. Gerade im Hinblick auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Gefahrstoffen ko...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Proaktive Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Rz. 48 Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in § 10, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und dabei mögliche Gefahren zu analysieren und anschließend durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, zu verringern und deren Auswirkung zu reduzieren. Diese Verpflichtung ist nicht reaktiv, sondern proaktiv. Es muss keine Aktivität oder Antrag der werdenden oder stillen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Instrumente der Prävention

Rz. 65 Mögliche Gefahrenquellen können präventiv auch bei regelmäßig durchzuführenden Sicherheitsdurchgängen [1] im Rahmen von Vor-Ort-Terminen erkannt und durch Maßnahmen beseitigt werden. Wichtig ist, dass jeweils eine nachgelagerte Wirksamkeitskontrolle durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass der mit der Maßnahme bezweckte Schutz der Schwangeren auch tatsächlich eintri...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.4 Gefährdungsbeurteilung im MuSchG

Rz. 9 Der rechtliche Rahmen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist durch Handreichungen zur praktischen Durchführung, Dokumentation und Information im Arbeitsschutzrecht bereits vorgegeben. Es genügt daher, die mutterschutzrechtlichen Besonderheiten in einer Ergänzung und Konkretisierung zu den bestehenden Arbeitgeberpflichten zu erfassen. Das reduziert auch den d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Ermittlung der Gefährdungen

Rz. 14 Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss – im 2. Schritt – der Arbeitgeber umfassend die Arbeitsbedingungen und die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer beurteilen, denen die schwangere oder stillende Frau oder ihr (ungeborenes) Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Von dieser Gefährdungsbeurteilung werden auch Expositionen gegenüber fortpflanzungsgefährdenden, also fru...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 50 Sofern die Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind, also der Aufwand das dadurch zu erreichende Schutzergebnis deutlich übersteigt und etwa nur für den Einzelfall in eine das Normalmaß des Arbeitgebers übersteigende finanzielle Belastung führen würde, trifft den Arbeitgeber ein Versetzungsgebot nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG. Dann hat er ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Arbeitsorganisation außerhalb der Betriebssphäre des Arbeitgebers

Rz. 76 Die Anforderungen nach § 10 richten sich an den Arbeitgeber als Adressaten und Verantwortlichen für die Arbeitsbedingungen. Problematisch wird dies, wenn die Arbeitsleistung außerhalb der Sphäre des Arbeitgebers erbracht werden kann, z.B. bei der Erbringung von Arbeitsleistung im Homeoffice, oder bei wechselnden Einsatzstellen. Solche modernen Arbeitsformen ohne konkr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Dokumentationsumfang und -durchführung

Rz. 18 Die gesetzliche Dokumentationspflicht hat folgende Voraussetzungen und Zielsetzungen: Grundlage ist der konkrete Arbeitsplatz und die konkrete Tätigkeit der Frau vor dem Hintergrund einer abstrakt möglichen Gefährdungslage durch die Ausübung der Tätigkeit, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung. Dazu zählen die Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Arbeitsschritte, aber au...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Information an die Schwangere/Stillende (§ 14 Abs. 3)

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat die schwangere oder stillende Frau unaufgefordert und in angemessener Weise über die Ergebnisse der konkretisierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie über die für sie nach § 10 Abs. 2 MuSchG festgelegten und nach § 13 MuSchG getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren – anlassbezogene Informationspflicht. Voraussetzung ist demnach, dass eine ...mehr

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Mutterschutz / 4.1.2 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie den sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu beachten.[1] Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes bzw. einer Tätigkeit ausreichend (§ 10 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitssicherheit / 5 Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) enthält Regelungen für das Inverkehrbringen, Herstellen und Verwenden von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen. Sie gilt für alle Stoffe und Zubereitungen, die ein oder mehrere der in §§ 2, 3 GefStoffV abschließend aufgezählten 15 Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen (u. a. explosionsgefährlich, brandfördernd, hoch- oder lei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2 Weitere Arbeitsschutzvorschriften

Rz. 10 Für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen gelten in der betrieblichen Praxis viele Vorschriften. Diese Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsstandards gelten zunächst für alle Arbeitsverhältnisse. Das Mutterschutzgesetz setzt darauf auf und rückt den besonderen Schutzbedarf der Schwangeren und Stillenden in den Mittelpunkt. Doch zunächst muss der Arbeitgeber die all...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Rz. 22 Ziel dieser Verordnung (§ 1 GefStoffV) ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden best...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Begriff der unverantwortbaren Gefährdung (Abs. 2)

Rz. 71 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise auch zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. De...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Unverantwortbare Gefährdungen (§ 31 Nr. 1)

Rz. 2 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 MuSchG durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. D...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 31 ist geregelt, dass die Bundesregierung befugt ist, mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmten Sachverhalten des MuSchG Rechtsverordnungen zu erlassen. Durch das Zustimmungserfordernis des Bundesrates ist die Beteiligung der Länder ausreichend gewährleistet, da diese für die Überwachung der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen zuständig sind (§ 29 MuSchG). § 31...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Art und Umfang der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen (§ 31 Nr. 3)

Rz. 4 Bei dieser Ermächtigung geht es um Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist von zentraler Bedeutung für die Einschätzung der Situation und der vom Arbeitgeber zu veranlassenden Schutzmaßnahmen bis hin zu einem etwaigen Beschäftigungsverbot. Rz. 5 Für die Durchführung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ergonomie / 2 Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz

Mögliche (negative) Belastungen am Arbeitsplatz werden aus der Perspektive des Arbeitsschutzes als Gefährdungen bezeichnet. GDA und BAuA benennen folgende zehn Gruppen als Gefährdungsfaktoren: Mechanische Gefährdungen Elektrische Gefährdungen Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsgefährdungen Biostoffe Thermische Gefährdungen Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen Gefährdungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Stand der Technik / 3 Weitere Beispiele

Auch die Gefahrstoffverordnung sieht den Stand der Technik vor. In §7 (4) heißt es "Gestaltung geeigneter Verfahren und technischer Steuerungseinrichtungen von Verfahren, den Einsatz emissionsfreier oder emissionsarmer Verwendungsformen sowie Verwendung geeigneter Arbeitsmittel und Materialien nach dem Stand der Technik." Die Ermittlung des Standes der Technik wird in der TRG...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.1 Minimierungsgebot

Gem. § 4 Nr. 1 ArbSchG ist die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Normiert ist hier folglich ein Vermeidungs- und Minimierungsgebot. Im Idealfall sollen folglich Gefährdungen erst gar nicht entstehen können. So ist z. B....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5 Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes

Die arbeitgeberseitigen Fürsorgeverpflichtungen sind nach § 618 BGB durch zahlreiche öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften konkretisiert. Neben allgemein geltenden Regelungen (wie z. B. in Bezug auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung oder die Durchführung von Unterweisungen) finden sich im Arbeitsschutzrecht noch eine Vielzahl bereichsspezifischer Vorschri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.3 Art der Unterweisung

§ 12 ArbSchG legt die grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers fest, arbeitsschutzbezogene Unterweisungen durchzuführen, überlässt das wie allerdings weitestgehend dem Arbeitgeber. Teilweise wird die Durchführung der Unterweisung tätigkeitsspezifisch allerdings auch durch Rechtsverordnungen geregelt. In der heutigen Zeit stellt sich auch außerdem die Frage, inwieweit Unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Der Arbeitgeber hat bei Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes und bei Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Schwangeren sowie der stillenden Mütter zu treffen.[1] Arbeitsplatz ist umfassend i. S. v. § 2 ArbStättV die Beschäftigungsstelle, einschließlich des betrieblichen Umfelds und der technischen Einrichtu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.3 Stand der Arbeitswissenschaft

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen genau erforderlich sind und welche allgemeinen Möglichkeiten bestehen, ist von dynamischer Natur. Auch der Arbeitsschutz unterliegt insofern einem Wandel, als dass sich fortlaufend neue Erkenntnisse zu Gefährdungen, deren Auswirkungen und deren Bekämpfung ergeben. Entscheidend ist somit, dass der Arbeitgeber immer auf dem aktuellen Stand ist, wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 3 Beschäftigungsverbote und Schutzfristen

Das MuSchG sieht abgestufte Beschäftigungsverbote in den §§ 3–16 MuSchG vor. Zu unterscheiden sind Beschäftigungsverbote vor bzw. nach der Geburt.[1] Zudem kommt es auf die Art, Umfang und Ursache der Gefahr für die Frau an: § 3 Abs. 1 MuSchG regelt ein allgemeines Beschäftigungsverbot, auf das die schwangere Frau jedoch verzichten kann, § 3 Abs. 2 MuSchG ordnet ein allgemeines...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.5 Zeitpunkt der Unterweisungen/Wiederholungen

Da arbeitsschutzbezogene Unterweisungen darauf abzielen, ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten zu fördern, sind nachhaltige Maßnahmen seitens des Arbeitgebers erforderlich. Deshalb ist daher rechtlich festgelegt, dass die Unterweisungen zu festgelegten Zeitpunkten durchgeführt werden müssen. Anlässe für Unterweisungen (gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG): bei Einst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.2 Spezifische Unterweisungsvorschriften

Die grundsätzliche Unterweisungsverpflichtung ist in § 12 ArbSchG geregelt. Für bestimmte Tätigkeitsbereiche wurde § 12 ArbSchG jedoch bereichsspezifisch konkretisiert. Diese Vorschriften führen somit näher aus, wie die Unterweisung nach § 12 ArbSchG durchzuführen ist. Spezifische Unterweisungsvorschriftenmehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.6 Hinweise auf arbeitsmedizinische Vorsorge

Teilweise ist außerdem vorgeschrieben, dass die Unterweisungen durch Informationen ergänzt werden müssen, unter welchen Voraussetzungen die Beschäftigten Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) haben. Hier muss dann auch jeweils darüber unterrichtet werden, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen angeboten (Ang...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.7 Geeignete Anweisungen

Den Beschäftigten sind in Bezug auf den Arbeitsschutz geeignete Weisungen zu erteilen[1] . Die besten Arbeitsschutzmaßnahmen sind nur dann wirksam, wenn auch die Beschäftigten aktiv bei der Umsetzung mithelfen. Auch durch eine unzureichende Qualifikation und Unterweisung können sich Gefährdungen von Beschäftigten ergeben[2]. Daher sind arbeitsschutzbezogenen Unterweisungen g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.4 Konkretisierende Rechtsverordnungen

Für einige Tätigkeitsfelder gibt es spezielle Regelungen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eigenständige Gefährdungsbeurteilungen, sondern um fachspezifische Konkretisierungen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG. Fachspezifische Konkretisierungen der Gefährdungsbeurteilungmehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.8 Fehlende Gefährdungsbeurteilung

Liegt keine Gefährdungsbeurteilung vor, stellt dies einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 5 ArbSchG dar. Das ArbSchG selbst enthält keinen unmittelbaren Bußgeldtatbestand, sofern Arbeitgeber gegen die in § 5 ArbSchG enthaltenen Vorschriften verstoßen[1] . Allerdings können die zuständigen Aufsichtsbehörden (in Bayern z. B. das Gewerbeaufsichtsamt; vgl. § 1 Abs. 1 ZustV-GA) ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.10 Mitbestimmung des Betriebsrates

§ 5 ArbSchG schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, regelt allerdings nicht, wie diese durchzuführen ist. Auch wenn einige Fachrechtsverordnungen weitergehende Konkretisierungen vornehmen (z. B., dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auch die Möglichkeit einer Substitution überprüft werden muss[1], so bleibt es dabei, dass die konkrete Umset...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.7 Allgemeine arbeitsmedizinische Beratungen

Unterweisungen sind teilweise auch durch allgemeine arbeitsmedizinische Beratungen zu ergänzen. Auch diese allgemeine arbeitsmedizinische Beratung erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Inhalte sind hauptsächlich die Erläuterung möglicher gesundheitlicher Folgen der Gefährdung und deren Vermeidung. Dazu gehören auch Sofortmaßnahmen, insbesondere die Darstellung de...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
DGUV-I 213-119: Chlor

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
PFAS-Beschränkung: Hintergr... / 5.1 Sicherheitsdatenblätter

PFAS zeichnen sich grundsätzlich dadurch aus, dass sie sehr schlecht abbaubar sind. Nur führt diese Eigenschaft an sich noch nicht dazu, dass sie nach der CLP-Verordnung als Gefahrstoffe eingestuft werden müssten. Das erklärt, dass nur etwa die Hälfte der mengenmäßig wichtigsten PFAS als Gefahrstoffe eingestuft sind. Sie kommen in ganz unterschiedlichen Gemischen zum Einsatz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherer Betrieb von Erdbau... / 3 Gefährdungen durch Erdbaumaschinen

Durch den Einsatz von Erdbaumaschinen können verschiedene Personengruppen gefährdet sein. Das sind zum einen außerhalb der Maschine befindliche Personen, die dort ihren Beschäftigungen nachgehen, sich dort berechtigt oder unberechtigt aufhalten. Der Maschinenführer kann auch selbst Gefährdungen beim Verwenden des Arbeitsmittels ausgesetzt sein. Darüber hinaus können die Umwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Quecksilber / Zusammenfassung

Begriff Quecksilber (chemische Formel: Hg) ist ein silberglänzendes, bei Raumtemperatur flüssiges Schwermetall. Es besitzt mit 0,00163 mbar (bei 20 °C) zwar einen geringen Dampfdruck, erreicht aber besonders in geschlossenen Räumen gefährliche Konzentrationen, sofern es offen gelagert oder verschüttet wird. Quecksilber ist geruchlos, nicht brennbar und praktisch unlöslich in...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.3 Situationsbeurteilung/Inspektionen in gefährlichen Bereichen

Der Drohneneinsatz ist aus Sicht des Arbeitsschutzes v. a. in den Situationen besonders zu begrüßen, in denen den Beschäftigten gefährliche und gesundheitsbedrohende Situationen (größtenteils) erspart bleiben. Hierzu zählen der Austritt von Gefahrstoffen, Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen und Arbeitsmittel, wie engen Räumen, Schächten, Gerüsten in großer Höhe oder Be...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / Zusammenfassung

Überblick Bei einer Drohne handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrzeug (Unmanned Aerial Vehicle, UAV). Sie ist ein autarkes Fluggerät ohne eine Pilotperson an Bord, dessen Steuerung aus der Ferne möglich ist. In der Fachliteratur wird zumeist der Ausdruck UAS (Unmanned Aircraft System) verwendet, wobei ein Gesamtsystem aus UAV, einer bodengestützten Pilotperson (Steuerer...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.1 Dokumentation

Hierzu zählt zunächst einmal die Dokumentation von relevanten Ereignissen wie Unfällen. Mit den durch eine Drohne aufgenommenen Fotos können die Umstände am Ort des Unfallgeschehens besser nachvollzogen werden, unterschiedliche Unfälle der vergangenen Monate und Jahre dadurch besser analysiert und verglichen werden. Details, die durch Drohnen-Fotos i. Allg. besser zu erkennen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Persönliche Absturzschutzau... / 2 Gefährdungen

Der Arbeitgeber muss nach §§ 4 und 5 ArbSchG Gefährdungen ermitteln und Schutzmaßnahmen festlegen. Berücksichtigt werden müssen u. a. (Abschn. 5 DGUV-R 112-199): Arbeitsbedingungen, persönliche Konstitution der Beschäftigten, Gefährdungen, die bei der Benutzung der Rettungsausrüstungen entstehen bzw. von ihnen ausgehen können. Vorrangig sind technische und/oder organisatorische ...mehr