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Betriebliche Notfallplanung für Unternehmen aller Größen / 4 Betrieblichen Notfallplan erstellen

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Aus einem betrieblichen Notfallplan sollen alle wichtigen Abläufe, Verhaltensregeln, Zuständigkeiten und Telefonnummern für Notfallsituationen hervorgehen. Ergänzt wird dies durch allgemeine Informationen, z. B. Übersichtspläne.

Sie müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die allgemeinen Notfallmaßnahmen kennen und sich daran halten. Diese Maßnahmen müssen also regelmäßig geschult werden (§ 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"). Zusätzliche Hilfsmittel können im Arbeitsalltag dazu dienen, auf allgemeine Abläufe hinzuweisen, sodass diese Informationen ständig präsent sind:

  • Aufkleber mit den Notrufnummern auf allen Telefonen,
  • Aushänge mit den Notrufnummern und den allgemeinen Verhaltensregeln (Abb. 3),
  • Flucht- und Rettungswegepläne,
  • Hinweise auf das Alarmsignal in Notfällen (z. B. Sirene, Lautsprecherdurchsage),
  • Brandschutzordnung.

Abb. 3: Aushang mit Notrufnummern

Regelungen für Mitarbeiter von Fremdfirmen sowie für Besucher müssen Sie ebenfalls treffen. Auch diese Personen müssen in Notfallsituationen wissen, wie sie sich zu verhalten haben. In vielen Firmen erfolgt dies anhand eines Sicherheitsleitfadens oder Merkblatts, das vom Ansprechpartner im Rahmen der Unterweisung am Einsatzort erläutert wird.

 
Achtung

Aktualität des Notfallplans

Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Notfallplan bzw. die Anhänge aktuell gehalten werden.

Sollten sich Telefonnummern, Ansprechpartner, Gebäudegegebenheiten, Maschinen, Anlagen, Prozesse, eingesetzte Gefahrstoffe, Brandschutzeinrichtungen, Pläne etc. ändern, müssen die Informationen aktualisiert werden. Definieren Sie, wer das in welchen Zeitabständen macht.

Die in Abschn. 4.1 und 4.2 aufgeführten Inhalte dienen als Orientierung für die Inhalte eines Notfallplanes.

4.1 Welche Informationen sollte der Notfallplan enthalten?

Tabelle 1 enthält ein Beispiel für die Informationen, die in einem Notfallplan enthalten sein sollten.

 
Nr. Information Inhalt
1. Allgemeine Angaben zum Betrieb
1.1 Geografische Lage Verbale Beschreibung der Lage und Umgebung des Werks, einschließlich möglicher Gefahren durch benachbarte Firmen, Flugplatz, Fluss etc.
=> Umgebungsplan
1.2 Übersicht von Gebäuden und Freiflächen Pläne (einschließlich Zufahrtsmöglichkeiten, Fahrwegen, Parkplätzen, Verladebereichen, Läger etc.)
1.3 Produktionsbeschreibung Was wird am Standort hergestellt?
1.4 Betriebszeiten

Kernzeit: 06:00–22:00 Uhr

Nachtschicht: 22:00–06:00 Uhr in den Bereichen 1, 5 und 7

Anwesende Mitarbeiter werden über automatische Zugangskontrolle und alle Betriebsfremden vom Wachdienst erfasst.
2. Pläne
2.1 Feuerwehrplan
(nach DIN 14095)
Diese Pläne dienen der Feuerwehr zur schnellen Orientierung und der sicheren Beurteilung der Lage. Derartige Pläne können z. B. im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren gefordert werden.
2.2 Übersicht von Brandschutzeinrichtungen (wenn es keinen Feuerwehrplan gibt)
  1. Linienplan der Brandmeldeeinrichtungen
  2. Netzplan der Sprinkleranlage
  3. Automatische Gaslöschanlagen
2.3 Löschwasserrückhaltung Übersicht Löschwasserrückhaltesysteme
2.4 Energieversorgungsplan Standorte von Trafostationen, Hauptverteilungen, Gasübergabestation etc.
2.5 Rohrleitungsplan Übersicht von Leitungen für Gas, brennbare Flüssigkeiten oder Gefahrstoffe
2.6 Flucht- und Rettungswegpläne Aus diesen Plänen gehen gem. Abschn. 10 ASR A2.3 u. a. die Gebäudegrundrisse, Fluchtwege, Notausgänge, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken, Handfeuermelder), Lage der Sammelstellen sowie der Standort des Betrachters hervor.
3. Gefahrenschwerpunkte
3.1 Gefährliche Stoffe Gefahrstoffkataster (inkl. Angaben zu Art, Lagermenge, Lagerort und Verwendung sowie Sicherheitsdatenblätter)
3.2 Gefährliche technische Einrichtungen Beschreibung relevanter Anlagen und Prozesse, die ein hohes Risikopotenzial besitzen (z. B. thermische oder chemische Prozesse)
4. Interne/externe Gefahrenabwehrkräfte
4.1 Koordinierungsstelle für alle Notfälle Die interne Notrufnummer ist die …, die auf den Pförtner/Telefonzentrale aufgeschaltet ist. Diese Stelle ist 24 Stunden, 7 Tage pro Woche besetzt.
4.2 Feuerwehr Feuerwehr ist ebenfalls über Tel. … erreichbar (Anruf wird weitergeleitet). Wenn Sie einen manuellen Handfeuermelder betätigen, wird die Feuerwehr automatisch alarmiert.
4.3 Erste Hilfe

Ausgebildete Ersthelfer sind den Listen im Bereich der Verbandkästen zu entnehmen.

Rettungsdienst wird über Tel. … angefordert.
4.4 Spezielle Beauftragte

Beauftragte sind z. B.

  • Störfallbeauftragter
  • Immissionsschutzbeauftragter
  • Gewässerschutzbeauftragter
  • Gefahrgutbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter
4.5 Verantwortliche Führungskräfte Name, Telefon
4.6 Externe Gefahrenabwehrkräfte Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeits- und Umweltschutz, Berufsgenossenschaft, Stadtwerke etc.
5. Einrichtungen und Ausrüstungen
5.1 Einsatzleitstelle Raum neben dem Pförtner: Von hier aus findet die Koordination von Notfällen statt. D. h., hier finden sich alle verantwortlichen Personen ein. Von hier aus werden auch Evak...

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