Fachbeiträge & Kommentare zu Gefahrstoff

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.4 Beschäftigungsverbote für Jugendliche

Zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Jugendlichen dürfen diese nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden.[1] Die Regelung stellt ein zwingendes Beschäftigungsverbot dar, Einwilligungen von Jugendlichen (bzw. ihrer Personensorgeberechtigten) in gefährliche Tätigkeiten sind unwirksam. Nicht anwendbar ist das Verbot auf erwachsene Auszubildende. Verboten sind i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ferienjobber / 2 Jugendarbeitsschutz

Häufig sind die Ferienjobber noch minderjährig. Für die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des Jugendarbeitsschutzes ist das Alter des Ferienjobbers von maßgeblicher Bedeutung. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) legt fest, dass Personen bis zum Alter von 15 Jahren Kinder und solche zwischen 15 und 18 Jahren Jugendliche sind.[1] Kinder bis zum Alter von einschlie...mehr

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DGUV-I 201-067: Schutz vor Gefahren bei Gleisbauarbeiten in Tunneln - Handlungshilfe für Sicherheit und Gesundheit bei Gleisbauarbeiten in Bahntunnel

Hier gelangen Sie zur DGUV-I 201-067: Schutz vor Gefahren bei Gleisbauarbeiten in Tunneln – Handlungshilfe für Sicherheit und Gesundheit bei Gleisbauarbeiten in Bahntunnel.mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / DGUV Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 4 DGUV-Regelwerk

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Persönliche Schutzausrüstun... / 4.6 Schutzhandschuhe

Schutzhandschuhe dienen dem Schutz der Hände und Haut bei unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten (Abb. 7). Relevant kann beispielsweise der Schutz vor folgenden Gefährdungen sein: Chemikalien und Gefahrstoffe, Biostoffe und Infektionen, mechanische Gefährdungen (z. B. Schneiden, Vibration), thermische Gefährdungen (z. B. Hitze, Kälte). Handschuhe sind daher aus ganz unterschiedli...mehr

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Persönliche Schutzausrüstun... / 6 Instandhaltung

Vor der Benutzung muss Persönliche Schutzausrüstung durch Inaugenscheinnahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden. Persönliche Schutzausrüstung muss so aufbewahrt werden, dass sie keinen Schaden nimmt und nicht verschmutzt. Die Reinigung muss gemäß den Herstellerangaben erfolgen. Einmalartikel dürfen nur ei...mehr

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Wie viel Dokumentationsaufw... / 2.4 Schwerpunktverschiebung

Eine zu umfangreiche Dokumentationsstruktur kostet Arbeitskraft und lenkt von anderen wichtigen Bereichen des Arbeitsschutzes ab. Wer sich ständig mit Dokumentationsaufgaben beschäftigt, empfindet diesen Tätigkeitsschwerpunkt für besonders wichtig und übersieht dabei, wo im Unternehmen die relevanten Risiken im zu von belastenden Arbeitsbedingungen liegen. Diese belasten die...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rauchen / 2 Rauchen am Arbeitsplatz: Rechtliche Situation

Tabakrauch ist aufgrund seiner krebserregenden und toxischen Wirkungen der gefährlichste unter den typischen Innenraumschadstoffen. In den Zeiten, bevor am Arbeitsplatz ein konsequenter Nichtraucherschutz umgesetzt wurde, waren mehr Beschäftigte durch Tabakrauch gefährdet als durch alle anderen Gefahrstoffe zusammen. Der Nichtraucherschutz im Betrieb ist in § 5 Arbeitsstätte...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rauchen / 3.2 Einrichtung von Raucherzonen

Wenn, wie in der Praxis üblich, im Freien oder im Gebäude Raucherbereiche eingerichtet werden, ist genau darauf zu achten, dass dadurch benachbarte Bereiche nicht beeinträchtigt werden (z.B. weil Rauch auf Flure oder von außen durch geöffnete Fenster eindringt). Das ist auch die (schwer einzuhaltende) Bedingung dafür, dass es toleriert wird, wenn in Arbeitsräumen geraucht wi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ärztliche Feststellung einer Gefährdung

Rz. 8 Für ein Beschäftigungsverbot sind der individuelle Gesundheitszustand und die konkrete Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitnehmerin maßgebend. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit mit einer Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder Kind verbunden ist und die Fortsetzung der Arbeit für die Gefährdung kausal ist. Gefährdung ist dabei ein abstrakter Rechtsbegriff...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.2 Benannte Gefahrstoffe nach § 12 Abs. 1 Satz 2

Rz. 28 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 liegt eine unverantwortbare Gefährdung i. S. v. Satz 1 insbesondere dann vor, wenn die stillende Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie den in den Nrn. 1 und 3 benannten Gefahrstoffen ausgesetzt ist. Satz 2 nimmt damit eine Konkretisierung für die Prüfung nach Satz 1 vor: Ist eine stillende Frau diesen bei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.3 Einhaltung von Grenzwerten

Rz. 33 Anders als in § 11 MuSchG, der in den Sätzen 3 und 4 des ersten Absatzes das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung bei Einhaltung von Grenzwerten ausschließt, verwendet § 12 diese gesetzliche Vermutung für den Ausschluss einer unzumutbaren Gefährdung nicht ausdrücklich. Gleichwohl ist auch beim Schutz der Stillenden nach § 12 wie schon beim Schutz der Schwanger...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Unverantwortbare Gefährdung durch Biostoffe (§ 12 Abs. 2)

Rz. 41 Nach den Gefahrstoffen, geregelt in Abs. 1, sind in § 12 Abs. 2 die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Biostoffe geregelt.[1] Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben und keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 i. S. v. § 3 Abs...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ergänzende Schutzvorschriften für Stillende außerhalb des MuSchG

Rz. 12 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 12 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 Die Ausübung einer in § 12 beschriebenen unzulässigen Tätigkeit vermutet das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung. Die Beschäftigung bezieht sich dabei auf den konkreten Umgang mit den in § 12 genannten Stoffen. Der Begriff des "Umgangs" ist dabei weit gefasst: Damit sind Zubereitungen (Vermischen, Vermengen, Verändern der Zusammensetzung), aber auch Zustände ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen

Rz. 7 § 12 ist ähnlich aufgebaut wie § 11 MuSchG. § 12 bestimmt spezialgesetzlich unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen im Hinblick auf allgemeine Gefahrstoffe (Abs. 1), Biostoffe (Abs. 2), physikalische Einwirkungen (Abs. 3) oder eine belastende Arbeitsumgebung (Abs. 4) sowie Akkord- und Fließarbeit (Abs. 5). Die Abs. 4 und 5 enthalten Kataloge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Die Regelung im Einzelnen – Unzulässige Tätigkeiten (§ 12 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 18 Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Abs. 1 regelt die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen während der Stillzeit im Hinbli...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Unverantwortbare Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (§ 12 Abs. 3)

Rz. 48 Neben den allgemeinen und den biologischen Gefahrstoffen hat der Gesetzgeber auch eine Beschreibung gefährlicher physikalischer Einwirkungen ins Gesetz aufgenommen. Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen wegen der Gefährdung stillender Frauen durch physikalische Schadfaktoren entsprechen im Wesentlichen denen im bis zum 31.12.2017 geltenden § 4 Abs. 1 MuS...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 12 MuSchG regelt in Analogie zu § 11 MuSchG (für Schwangere) den Schutz für Stillende durch Auflistung von unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen. Der Maßstab von § 12 MuSchG bei stillenden Frauen ist allerdings ein anderer als derjenige des § 11 MuSchG bei schwangeren Frauen, denn die Gefährdungen für eine heranwachsende Leibesfrucht sin...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Katalog der Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

Rz. 26 Das Gesetz benennt in § 11 Abs. 1 MuSchG konkrete Situationen, die untersagen, dass der Arbeitgeber Tätigkeiten ausüben lässt und die Schwangere Arbeitsbedingungen aussetzt, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 nimmt in den Buchsta...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Katalog der Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3

Rz. 31 Die Aufzählung in Nr. 2 erfasst Blei und Bleiderivate, soweit die Gefahr besteht, dass diese Stoffe vom menschlichen Körper aufgenommen werden. Zwar sind Blei und alle Bleiderivate grundsätzlich als karzinogen nach der Kategorie 1A eingestuft, sodass sie insoweit auch von der Regelung des Satzes 2 Nr. 1 Buchstabe c erfasst werden. Da es sich bei Blei und Bleiderivaten...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.1 Benannte Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 liegt eine unverantwortbare Gefährdung i. S. v. Satz 1 insbesondere dann vor, wenn die schwangere Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie den in den Nrn. 1-3 benannten Gefahrstoffen ausgesetzt ist. Satz 2 nimmt damit eine Konkretisierung für die Prüfung nach Satz 1 vor: Ist eine schwangere Frau diesen beispielhaft gena...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 33 Die Sätze 1 und 2 des 1. Absatzes beschreiben den Katalog konkreter Gefährdungsszenarien beim Umgang mit den dort aufgeführten Stoffen. Satz 3 schließt hingegen beim Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen eine unverantwortbare Gefährdung aus. Die Regelung nach Satz 3 übernimmt damit die Logik der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 MuSchG: Danach ist eine unverantwor...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.1 Katalog der biologischen Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2

Rz. 55 Eine unverantwortbare Gefährdung i.S.v. Abs. 2 Satz 1 liegt insbesondere vor, wenn die schwangere Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie mit folgenden Biostoffen in Kontakt kommt oder kommen kann: mit Biostoffen, die in die Risikogruppe 4 i. S. v. § 3 Abs. 1 der Biostoffverordnung einzustufen sind oder mit dem Rötelnvirus oder mit ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.1 Einhaltung von Grenzwerten – Sicherheitsdatenblätter

Rz. 40 Die Verwendung von Gefahrstoffen begründet zunächst einmal eine Gefährdung. Die Vermutung des Ausschlusses einer Gefährdung gilt, wenn – neben der stofflichen Beschreibung – arbeitsplatzbezogene Vorgaben [1] eingehalten werden. Diese finden sich in den Gefahrstoffverordnungen und gelten für alle Tätigkeiten, bei denen Berührung mit den Stoffen erfolgen könnte. Definitio...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Weitere Schutzvorschriften

Rz. 5 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- od...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Unverantwortbare Gefährdung durch Biostoffe (§ 11 Abs. 2)

Rz. 48 Nach den Gefahrstoffen, geregelt in Abs. 1, sind in § 10 Abs. 2 die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Biostoffe geregelt.[1] Bei der Prüfung einer Gefährdungslage sind die entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben der Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG (aus Anhang I, Buchstabe A. (Agenzien), Nr. 2 (biologische Agenzien) und aus Anhang ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 11 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Die Ausübung einer in § 11 beschriebenen unzulässigen Tätigkeit vermutet das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung. Der Begriff der "Gefährdung" bezeichnet – im Unterschied zum Rechtsbegriff der "Gefahr" – die Möglichkeit eines Schadens ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit. Dieser aus dem Arbeitsschutz bekannte Gefähr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 § 11 enthält eine Positivliste der Tätigkeiten, die für eine Schwangere unzulässig sind. Muss ein Arbeitgeber nach §§ 9, 10 MuSchG eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und prüfen, ob die Tätigkeit mit der Schwangerschaft vereinbar ist, so sind alle Tätigkeiten, die § 11 auflistet, von vornherein mit einer Schwangerschaft unvereinbar. Dazu gehören der Umgang mit bestimmt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 11 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 54 Analog zu Abs. 1 Satz 2 (Gefahrstoffe allgemein) regelt auch Abs. 2 Satz 2 für Biostoffe, wann eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt. Der technische Aufbau des Gesetzes ist insofern gleich. Satz 2 regelt beispielhaft Fälle, in denen eine unverantwortbare Gefährdung i.S.v. Satz 1 vermutet wird. Eine unverantwortbare Gefährdung i.S.v. Satz 1 ist danach gegeben, wenn...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Die Regelung im Einzelnen – Unzulässige Tätigkeiten (§ 11 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Abs. 1 regelt die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft im...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2 Gefährdungsausschluss durch Impfschutz (§ 11 Abs. 2 Satz 4)

Rz. 57 Die Verwendung biologischer Gefahrstoffe vermutet eine Gefährdungslage. Nach § 11 Abs. 2 Satz 4 gilt allerdings die nach Satz 2 vermutete unverantwortbare Gefährdung als ausgeschlossen, wenn die schwangere Frau über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Erfolgte Impfungen müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht offengelegt werden. Arbeitgeber dürfen gem. § 26 Abs...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 47 In § 11 Abs. 1 Satz 4 hat der Gesetzgeber als letzten Satz des sehr detailliert gehaltenen Absatzes – und daher eher "versteckt" – eine wissenschaftliche Generalklausel untergebracht. Die vom Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) ermittelten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind zu beachten. Gerade im Hinblick auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Gefahrstoffen ko...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Unverantwortbare Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (§ 11 Abs. 3)

Rz. 59 Neben den allgemeinen und den biologischen Gefahrstoffen, hat der Gesetzgeber auch eine Beschreibung gefährlicher physikalischer Einwirkungen ins Gesetz aufgenommen. Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen wegen der Gefährdung schwangerer Frauen durch physikalische Schadfaktoren entsprechen im Wesentlichen denen im bis zum 31.12.2017 geltenden § 4 Abs. 1 M...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Proaktive Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Rz. 48 Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in § 10, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und dabei mögliche Gefahren zu analysieren und anschließend durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, zu verringern und deren Auswirkung zu reduzieren. Diese Verpflichtung ist nicht reaktiv, sondern proaktiv. Es muss keine Aktivität oder Antrag der werdenden oder stillen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Instrumente der Prävention

Rz. 65 Mögliche Gefahrenquellen können präventiv auch bei regelmäßig durchzuführenden Sicherheitsdurchgängen [1] im Rahmen von Vor-Ort-Terminen erkannt und durch Maßnahmen beseitigt werden. Wichtig ist, dass jeweils eine nachgelagerte Wirksamkeitskontrolle durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass der mit der Maßnahme bezweckte Schutz der Schwangeren auch tatsächlich eintri...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 50 Sofern die Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind, also der Aufwand das dadurch zu erreichende Schutzergebnis deutlich übersteigt und etwa nur für den Einzelfall in eine das Normalmaß des Arbeitgebers übersteigende finanzielle Belastung führen würde, trifft den Arbeitgeber ein Versetzungsgebot nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG. Dann hat er ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Arbeitsorganisation außerhalb der Betriebssphäre des Arbeitgebers

Rz. 76 Die Anforderungen nach § 10 richten sich an den Arbeitgeber als Adressaten und Verantwortlichen für die Arbeitsbedingungen. Problematisch wird dies, wenn die Arbeitsleistung außerhalb der Sphäre des Arbeitgebers erbracht werden kann, z.B. bei der Erbringung von Arbeitsleistung im Homeoffice, oder bei wechselnden Einsatzstellen. Solche modernen Arbeitsformen ohne konkr...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Dokumentationsumfang und -durchführung

Rz. 18 Die gesetzliche Dokumentationspflicht hat folgende Voraussetzungen und Zielsetzungen: Grundlage ist der konkrete Arbeitsplatz und die konkrete Tätigkeit der Frau vor dem Hintergrund einer abstrakt möglichen Gefährdungslage durch die Ausübung der Tätigkeit, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung. Dazu zählen die Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Arbeitsschritte, aber au...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Information an die Schwangere/Stillende (§ 14 Abs. 3)

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat die schwangere oder stillende Frau unaufgefordert und in angemessener Weise über die Ergebnisse der konkretisierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie über die für sie nach § 10 Abs. 2 MuSchG festgelegten und nach § 13 MuSchG getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren – anlassbezogene Informationspflicht. Voraussetzung ist demnach, dass eine ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Ermittlung der Gefährdungen

Rz. 14 Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss – im 2. Schritt – der Arbeitgeber umfassend die Arbeitsbedingungen und die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer beurteilen, denen die schwangere oder stillende Frau oder ihr (ungeborenes) Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Von dieser Gefährdungsbeurteilung werden auch Expositionen gegenüber fortpflanzungsgefährdenden, also fru...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.4 Gefährdungsbeurteilung im MuSchG

Rz. 9 Der rechtliche Rahmen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist durch Handreichungen zur praktischen Durchführung, Dokumentation und Information im Arbeitsschutzrecht bereits vorgegeben. Es genügt daher, die mutterschutzrechtlichen Besonderheiten in einer Ergänzung und Konkretisierung zu den bestehenden Arbeitgeberpflichten zu erfassen. Das reduziert auch den d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.1.2 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie den sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu beachten.[1] Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes bzw. einer Tätigkeit ausreichend (§ 10 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitssicherheit / 5 Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) enthält Regelungen für das Inverkehrbringen, Herstellen und Verwenden von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen. Sie gilt für alle Stoffe und Zubereitungen, die ein oder mehrere der in §§ 2, 3 GefStoffV abschließend aufgezählten 15 Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen (u. a. explosionsgefährlich, brandfördernd, hoch- oder lei...mehr