Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Anteilserwerb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

Rz. 45 Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist jedenfalls dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es um den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht. Dies folgt schon daraus, dass der Minderjährige als Erwerber gem. §§ 128, 130 HGB (im Fall der ...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Abfindungsausschluss bei Personengesellschaften

Rz. 86 Wird eine Personengesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters durch die übrigen Gesellschafter fortgeführt, steht dessen Erben grundsätzlich ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB zu. Nach herrschender Meinung kann dieser Abfindungsanspruch im Gesellschaftsvertrag wirksam ausgeschlossen werden.[161] Wegen des aleatorischen Charakters ist eine solche Ges...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesetzliche Abfindung

Rz. 861 Ein ausscheidender Komplementär ebenso wie ein ausscheidender Kommanditist (bzw. deren Erben) haben nach dem Gesetz einen Anspruch auf Abfindung, die nach den Vorschriften der §§ 161 Abs. 2, 135 HGB, zu berechnen ist. Gegenüber dem vormaligen § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach die Abfindung an einem fiktiven Liquidationserlös entspricht, ist nunmehr eine "dem Wert des A...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Einstimmigkeitsabreden im Besitzunternehmen

Rz. 64 Seit Mitte der 1980er Jahre entscheidet der BFH in gefestigter Rspr., dass die Voraussetzungen der personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung i.d.R. nicht erfüllt sind, wennmehr

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§ 13 Konzernrecht / 2. Konzernierung

Rz. 7 Stehen ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung eines herrschenden Unternehmens, spricht man von einem Unterordnungskonzern (§ 18 Abs. 1 AktG). Erscheinungsformen des Unterordnungskonzerns sind der Vertragskonzern, der Eingliederungskonzerne und der faktische Konzern.[13] In den Fällen des § 18 Abs. 1 Satz 2 AktG (Abschluss eines Beherrschungsv...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Bestellung mehrerer Ergänzungspfleger

Rz. 48 Will ein Gesellschafter seine Beteiligung ganz oder teilweise an mehrere seiner minderjährigen Kinder übertragen, stellt sich die Frage, ob für jedes Kind ein eigener Ergänzungspfleger gem. § 1809 BGB bestellt werden muss (zur Rechtslage bei der Gründung s. Rdn 8 f.). Beispiel An einer GmbH & Co. KG ist der Vater der drei minderjährigen Kinder K1, K2 und K3 beteiligt. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IX. Umwandlungsmöglichkeiten

Rz. 598 Da die OHG zu den rechtsfähigen Personengesellschaften gehört, ist sie Rechtsträger i.S.d. UmwG . Sie kann also ihre Rechtsform in eine andere wechseln (§§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 191 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) oder durch Umwandlung aus einem anderen Rechtsträger entstehen. Gem. § 190 Abs. 2 UmwG unterliegen Umwandlungen der OHG kraft Gesetzes, d.h. hier insb. aufgrund der Normen des...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Antragsgrundsatz

Rz. 169 Auch im Fall der Unrichtigkeit des Grundbuchs gilt der Antragsgrundsatz (siehe § 13 GBO Rdn 3) mit allen sich daraus ergebenden Folgen. Eine Anregung auf Löschung wegen Gegenstandslosigkeit (§ 85 Abs. 1 GBO) kann als Berichtigungsantrag auszulegen sein.[405] Für das GBA besteht weder eine Amtspflicht, die Unrichtigkeit zu beseitigen, selbst wenn es sie kennt, noch ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift

Rz. 15 Ein Gesetzesverstoß im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO liegt vor, soweit eine im Eintragungsverfahren zu beachtende Rechtsnorm (zum Umfang der Prüfungspflicht des GBA siehe § 2 Einl. Rdn 29 ff.) nicht richtig angewendet wurde.[52] Die Art der verletzten Vorschrift – materiell oder formell, zwingend oder nicht zwingend – (bloße Soll-/Ordnungsvorschrift) ist unerheblich....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Geschäftsanteil

Rz. 293 Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000,00 EUR, § 5 Abs. 1 GmbHG. Wegen der verschiedenen Möglichkeiten der Gründung oder bloßen rechnerischen Umstellung in der Übergangszeit der Umstellung auf den Euro sowie der Besitzstandswahrung der Altgesellschaften werden zulässigerweise, allerdings ohne zeitliche Grenze, im Handelsregister eingetragene GmbH mit vier ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Der nicht rechtsfähige Verein, Vorgesellschaften und ausländische Gesellschaften

Rz. 59 Dem nicht eingetragenen Verein (§ 54 BGB) wurde seitens der Rechtsprechung die Grundbuchfähigkeit verweigert,[125] seitens der Literatur zugebilligt.[126] Allerdings billigte die Rechtsprechung dem nicht rechtsfähigen Verein im Übrigen weitgehend Rechtsfähigkeit zu.[127] Nach § 54 BGB in der seit 1.1.2024 geltenden Fassung erlangt der nicht wirtschaftlich tätige Verei...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Einzelunternehmen

Rz. 35 Eine Einzelunternehmung liegt vor, wenn ein Unternehmer seinen Betrieb ohne andere Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesellschafter unterhält. Kaufmann i.S.d. HGB ist der Einzelunternehmer dann, wenn er ein Handelsgewerbe betreibt (Istkaufmann; § 1 Abs. 1 HGB). Ein Handelsgewerbe liegt gem. § 1 Abs. 2 HGB vor, wenn das Unternehmen nach Art und Umfang einen in ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Liquidation im Gründungsstadium

Rz. 519 Auf die Vor-GmbH, also eine bereits gegründete, aber noch nicht eingetragene GmbH, findet grds. das GmbH-Recht Anwendung, sofern dieses nicht die Eintragung voraussetzt.[1754] Das Recht der GmbH wird allerdings nicht mehr angewendet, wenn die Absicht der Eintragung der GmbH im Handelsregister aufgegeben wird und trotzdem das Unternehmen der Gesellschaft fortgeführt b...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vertretung der Partnerschaft

Rz. 1330 Nach § 7 Abs. 2 PartGG, der auf § 124 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 124 Abs. 4, 5 und 6 HGB verweist, sind die Vertretungsregelungen der Personenhandelsgesellschaft auf die Partnerschaft entsprechend anzuwenden. Danach gilt grds. die Alleinvertretungsmacht jedes Partners für die Gesellschaft. Es besteht allerdings die Möglichkeit, durch vertragliche Regelung einzelne Par...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Der Zweck der Beihilfe (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

Rn. 388 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Beihilfe muss folgende Zwecke unmittelbar, dh nicht bloß mittelbar (also über Zwischenstufen) fördern (BFH BStBl II 1972, 566; 2017, 432; FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): Erziehung Ausbildung Wissenschaft Kunst. Rn. 388a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (2) Das Kriterium der Unmittelbarkeit[ Die Rspr unterscheidet für die Fra...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Entstehen der AG, Vor-AG, Vorgründungsgesellschaft

Rz. 648 Mit Eintragung im Handelsregister entsteht die AG (§ 41 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der Zeitpunkt der Übernahme der Aktien i.R.d. Gründung durch die Gründer nach § 29 AktG und die Feststellung der Satzung bestimmen lediglich den Zeitpunkt des Entstehens der sog. Vor-AG. Die Vor-AG ist notwendiges Durchgangsstadium. Die Vor-AG ist eine Gesamthandsgesellschaft eigener Art, au...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 26 Kartellrecht / c) Anteilserwerb

Rz. 214 Nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann auch der Erwerb von Anteilen an einem anderen Unternehmen ein Zusammenschluss sein. Insoweit wird nicht zwischen Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Es können daher grds. auch "Anteile" an einer OHG, einer KG oder einer GbR erworben werden. Rz. 215 Kapitalanteile und Stimmbeteiligungen werden glei...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 5. Verfügungen über Gesellschafterrechte

Rz. 149 Die stille Beteiligung ist als Gesellschaftsrechtsverhältnis zwar übertragbar, allerdings gem. § 711 Abs. 1 BGB nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter in der stillen Gesellschaft. Diese Zustimmung kann vorab im Gesellschaftsvertrag oder im jeweiligen Einzelfall erteilt werden.[186] Der Geschäftsinhaber ist grds. nicht berechtigt, den Geschäftsbetrieb ohne Zustimmun...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Errichtung durch Gesellschaftsvertrag

Rz. 47 Die stille Gesellschaft wird durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages i.S.v. § 705 Abs. 1 BGB begründet und entsteht – je nach Vereinbarung – mit Abschluss dieses Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt (aufschiebende Bedingung; zulässig ist auch die Errichtung einer stillen Gesellschaft unter einer auflösenden Bedingung, vgl. unten Rdn 183).[53] Das bloße Hina...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gewinnermittlung

Rz. 1339 Eine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung entsprechend der §§ 238 ff. HGB besteht für die Partnerschaft anders als für die Personenhandelsgesellschaften nicht. Auch steuerrechtlich besteht die Verpflichtung nach § 5 Abs. 1 EStG, den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln, nur für Gewerbetreibende, nicht jedoch für die freiberuflich tätigen Partner...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Staatsverträge

Rz. 42 Der in Art. 3 EGBGB statuierte Vorrang der Staatsverträge gebietet die Beachtung der bilateralen Handels- und Niederlassungsabkommen, die Deutschland mit vielen anderen Staaten geschlossen hat und in denen häufig eine gegenseitige Anerkennung von Handelsgesellschaften vorgesehen ist.[150] Aus diesen Abkommen ergibt sich, teils ausdrücklich, teils konkludent, nach welc...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / Literaturtipps

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§ 13 Konzernrecht / b) Teilgewinnabführungsvertrag im GmbH-Konzern

Rz. 56 § 294 AktG gilt nur für die AG/SE und KGaA. Eine entsprechende Bestimmung kennt das GmbHG nicht. Die Eintragungspflicht eines Gewinn- oder Beherrschungsvertrages mit einer GmbH als Untergesellschaft ergibt sich vielmehr aus seiner satzungsüberlagernden Wirkung, also aus dem Umstand, dass der Unternehmensvertag die Zweckrichtung der beherrschten Gesellschaft ändert und...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Inhalt und Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 505 Gem. § 108 Abs. 1 HGB ist die Anmeldung dabei von sämtlichen Gesellschaftern ggü. dem zuständigen Registergericht[794] zu bewirken. Eine Vertretung ist zulässig, wobei die Vollmacht der Form des § 12 Abs. 1 Satz 2 HGB bedarf. Mit dem EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) ist das Erfordernis der Nam...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Firma und Sitz

Rz. 786 Nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 AktG sind die Firma und der Sitz der Gesellschaft anzugeben. Nach § 4 AktG muss in der Firma die Rechtsformbezeichnung "AG" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten sein. I.Ü. gelten für die Firma die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 17 ff. HGB.[2465] Die Firma der AG muss nicht mehr aus dem Gegenstand des ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Vor-GmbH

Rz. 32 Die Vor-GmbH oder Vorgesellschaft (auch GmbH in Gründung bzw. GmbH i.G.) entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.[94] Sie ist ein Personenverband eigener Art, der einem Sonderrecht unterstellt ist, das aus den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Gründungsvorschriften und dem Recht der eingetragenen GmbH besteht, soweit dieses nicht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Berechtigte des Nießbrauchs

Rz. 186 Berechtigte können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (GbR, oHG, KG) sein.[716] Der Nießbrauch kann nicht als subjektiv-dingliches Recht für den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks bestellt werden. Bei einer Mehrzahl von Personen ist eine Berechtigung nach Bruchteilen[717] möglich oder eine Gesamtberechtigung entspr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Laufende Besteuerung

Rz. 1278 Für die Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt danach nicht bei der Gesellschaft, sondern nur und ausschließlich beim jeweiligen Gesellschafter. Je nach Tätigkeitsgegenstand der Gesellschaft können Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder auch Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1...mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Begriff der Firma

Rz. 13 § 17 Abs. 1 HGB enthält die Legaldefinition der Handelsfirma. Diese beinhaltet drei Elemente: Die Firma ist ein Name. Nur Kaufleute können eine Firma haben. Die Firma ist der Name, unter der ein Kaufmann Geschäfte abschließt und zeichnet. Anders als nach ihrer umgangssprachlichen Verwendung handelt es sich bei der Firma nicht um das Unternehmen selbst, sondern nur um e...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / F. Mitbestimmung im Aufsichtsrat, insb. Drittelbeteiligungsgesetz

Rz. 136 Neben der im BetrVG geregelten Mitbestimmung der Arbeitnehmer wirken Arbeitnehmer bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit mindestens 500 Arbeitnehmern auch auf Unternehmensebene im Aufsichtsrat mit. Die Mitbestimmung in Unternehmensorganen gibt es nur in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, nicht in Unternehmen, deren Träger ein Einzelkaufmann, eine...mehr

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§ 20 Joint Ventures / IV. Kündigung

Rz. 77 Als Beendigungsinstrument steht schließlich auch noch die (ordentliche oder außerordentliche) Kündigung zur Verfügung. Bei (auf unbestimmte Zeit eingegangenen) Personengesellschaften kann die ordentliche Kündigung nach aktueller Rechtslage nicht dauerhaft ausgeschlossen werden (§ 723 Abs. 3 BGB, § 105 Abs. 3 HGB). Seit dem 1.1.2024 ist dies in den Grenzen des § 138 BGB...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Rechtsgrundlagen der Unterbeteiligung

Rz. 219 Die Unterbeteiligung ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Nach allgemeiner Auffassung finden allerdings die §§ 705 ff. BGB unmittelbar Anwendung, soweit sie nicht auf das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen zugeschnitten sind,[286] da die Unterbeteiligung eine BGB-Gesellschaft in Form einer Innengesellschaft ist. Umstritten ist in der Lit., ob daneben die §§...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Charakterisierung des Joint Venture-Vertrages

Rz. 31 Der Joint Venture-Vertrag ist – wie auch seine Bezeichnung als Grundlagenvereinbarung nahelegt – die rechtliche Basis für das Joint Venture.[28] In ihm werden Gegenstand, Ziel und Modalitäten der Zusammenarbeit geregelt.[29] Beim Contractual Joint Venture bedarf es wesensgemäß keiner weiteren Vereinbarungen, hier trifft der Joint Venture-Vertrag eine abschließende Reg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Andere Fälle der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 8 Durch die Rechtsprechung ist § 40 GBO auf andere erbgangsähnliche Fälle der Gesamtrechtsnachfolge ausgedehnt worden:[18]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG

Rz. 180 Die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten kann von der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden. Anders als bei der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG kann die Zustimmungspflicht auch für die Belastung des Erbbaurechts vereinbart werden, sie kann aber nicht von der Zustimmung eines Drit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundbuchfähigkeit

Rz. 26 Die Grundbuchfähigkeit des Berechtigten beantwortet die Frage, ob er überhaupt in das Grundbuch eingetragen werden kann. Die Grundbuchfähigkeit ist die nach materiell-rechtlichen Maßstäben zu beurteilende Fähigkeit, Inhaber eines im Grundbuch einzutragenden Rechts sein zu können und setzt damit die Fähigkeit zum Erwerb von Grundstücksrechten voraus. Jede natürliche od...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Übertragbarkeit bei juristischen Personen

Rz. 196 Eine Sonderregelung besteht für juristische Personen als Berechtigte (§§ 1059a ff. BGB). Das Recht besteht für "juristische Personen", auch des öffentlichen Rechts,[761] auch solche in Liquidation, sowie für die OHG und KG,[762] nicht dagegen für Einzelunternehmer. Entsprechende Nachfolgeklauseln sind zulässig und eintragungsfähig.[763] Erwerbender kann jede Person u...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Teilbereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht

Rz. 27 Liest man § 5 Abs. 1 lit. p FAO weiter, stellt sich als nächstes die Frage, ob § 14i Nr. 1 FAO als seinerseits in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt anzusehen ist (das Recht des Handelsstandes, der Handelsgeschäfte sowie das internationale Kaufrecht), obwohl § 14i Nr. 1 FAO nicht wie § 14i Nr. 2 FAO in verschiedene Buchst. a)–g) untergliedert wurde. Wäre dies der F...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 2. Muster: Honorarklage des Architekten

Rz. 61 Muster 5.1: Honorarklage des Architekten Muster 5.1: Honorarklage des Architekten An das Landgericht _________________________ _________________________ Klage In Sachen Architekturbüro _________________________ – Klägerin – gegen Firma _________________________, vertreten durch den Geschäftsführer _________________________, – Beklagte – wegen: Architektenhonorar Streitwert: _____...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Juristische Personen

Rz. 9 Für die Eintragung der juristischen Person gilt das zur Handelsgesellschaft Gesagte entsprechend. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG, aber auch e.G. oder KGaA) sind unter ihrer Firma und dem Sitz einzutragen; der gesetzliche Vertreter wird nicht namentlich genannt.mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Einlagen und Beiträge

Rz. 271 Die Einlage des Unterbeteiligten ist Voraussetzung für das Vorliegen einer Unterbeteiligungsgesellschaft. Nach wohl herrschender Meinung in der Lit. ist es aber nicht erforderlich, dass der Unterbeteiligte tatsächlich eine Einlage leistet.[347] Voraussetzung ist danach lediglich die Begründung eines schuldrechtlichen bilanzfähigen Einlageverhältnisses zwischen dem Un...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Sog. Minderfirma

Rz. 28 Während die Firma dem Kaufmann vorbehalten ist, kann eine Geschäftsbezeichnung auch von einem nicht ins Handelsregister eingetragenen Kleingewerbetreibenden i.S.d. § 2 HGB oder Freiberufler verwendet werden. Gebraucht der Nichtkaufmann die Geschäftsbezeichnung als seinen firmenähnlichen Namen, d.h. als Unternehmensbezeichnung im Geschäftsverkehr, die lediglich deshalb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Berechtigter

Rz. 145 Berechtigter der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit muss eine individuell bestimmte – natürliche oder juristische – Person sein. Auch jur. Personen des öff. Rechts, wie Anstalten, Stiftungen und Körperschaften, insbes. Gemeinden können Träger sein.[510] Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit für eine jur. Person setzt nicht zwingend voraus, dass das Recht, z....mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Typische Rechtsformen

Rz. 11 Die GmbH ist neben der GmbH & Co. KG die häufigste Rechtsform einer Joint Venture-Gesellschaft.[11] Die GmbH ist geprägt durch eine große Freiheit bei der Gestaltung der Satzung (vgl. § 45 Abs. 2 GmbHG), das Recht der Gesellschafter, der Geschäftsführung verbindliche Weisungen zu erteilen (§ 37 Abs. 1 GmbHG), sowie die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermöge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Juristische Personen im Gründungsstadium

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Zivilrecht

Rz. 166 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist legal nicht definiert. Die Rspr. des BGH[285] versteht darunter die Übertragung von Vermögen oder eines wesentlichen Teiles davon durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[286] Allerdings ist das Recht der vorweggenommenen Erbfolge nicht in einer dem Erbre...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 289 Da der Einzelkaufmann einerseits keine Anteilsinhaber hat, denen Anteile gewährt werden könnten, andererseits als natürliche Person nicht erlöschen kann, hat das Gesetz systematisch zutreffend in den §§ 152 ff. UmwG die Ausgliederung als einzige Umwandlungsform für den Einzelkaufmann vorgesehen. Die Ausgliederung ist nur dem eingetragenen Kaufmann erlaubt. Die Eintra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gegenstand des Nießbrauches

Rz. 177 Der Nießbrauch stellt eine besonders ausgestaltete Dienstbarkeit dar, kraft deren der Berechtigte den belasteten Gegenstand umfassend nutzen darf.[695] Der Nießbrauch tritt in der Praxis vor allem in folgenden Konstellationen auf:[696]mehr