Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zur Berücksichtigung eintragungshindernder Tatsachen

Rz. 19 Aus dem Legalitätsprinzip folgert die herrschende Praxis u.a., dass die GBA nicht sehenden Auges an der Herbeiführung einer Grundbuchunrichtigkeit mitwirken dürfen.[34] Deswegen dürfen eintragungshindernde Tatsachen uneingeschränkt berücksichtigt werden, auch wenn sie dem GBA durch Erklärungen, die nicht die Form des § 29 GBO einhalten, bekannt geworden sind. Wollte m...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Stationen der Entstehung

Rz. 491 Im Innenverhältnis der Gesellschafter zueinander entsteht die OHG mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, und zwar auch dann, wenn sie nach außen mangels Betriebs eines Handelsgewerbes und fehlender Eintragung als GbR zu behandeln ist. Der Gesellschaftsvertrag bedarf grds. – soweit sich eine Formbedürftigkeit nicht aus besonderen Formvorschriften (wie z.B. § 311b A...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Rügeobliegenheit bei Qualitätsmängeln

Rz. 115 Die Rügeobliegenheit beim beiderseitigen Handelskauf ist in § 377 HGB geregelt. § 377 HGB lässt die allgemeinen kaufrechtlichen Mängelansprüche (§ 437 BGB) inhaltlich unberührt und regelt nur den Fall, dass beim beiderseitigen Handelskauf der Käufer nicht unverzüglich rügt.[223] Der Schutzzweck des § 377 HGB besteht darin, den Verkäufer vor der Inanspruchnahme und vo...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 11. Anteilsübertragung

Rz. 1379 Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Partnerschaft sind zum einen dergestalt möglich, dass ein Aufnahmevertrag mit einem neuen Partner und eine Ausscheidensvereinbarung mit dem die Gesellschaft verlassenden Partner geschlossen werden. Seit Langem ist allerdings anerkannt, dass ein Partnerwechsel auch durch direkte Übertragung des Gesellschaftsanteils vom bis...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Insolvenzfähigkeit

Rz. 1387 § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO erklärt die Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit für insolvenzfähig. Über ihr Vermögen kann damit ein von dem Verfahren über das Vermögen der Partner unabhängiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gleiches gilt für die Vorpartnerschaft (im Ergebnis eine GbR), die fehlerhafte Partnerschaft und die Partn...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zugehörigkeit zum Nachlass oder Gesamtgut

Rz. 5 a) Die Bestimmung kommt zur Anwendung, wenn es sich um den Nachlass einer Erbengemeinschaft oder das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft handelt. Keine Anwendung ist möglich auf den Alleinerben oder alleinigen Vorerben,[6] hier ist eine Auseinandersetzung nicht denkbar. Eine Auseinandersetzung liegt auch nicht vor, wenn dieselbe Person zugleich partiell Vorerbe, im restl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gewerblich tätige KG

Rz. 624 Unter einer gewerblich tätigen KG versteht man eine solche, deren Tätigkeit steuerlich als Gewerbebetrieb behandelt wird. Diese steuerliche Einschätzung ist unabhängig von der handelsrechtlichen Zuordnung in den §§ 1, 2 HGB. Die maßgebliche steuerliche Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb" findet sich in § 15 Abs. 2 EStG. Theoretisch könnte eine KG auch einen Betri...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 1. Rechtsscheintatbestand

Rz. 79 Grundlage des Rechtsscheins kann ein – wie auch immer gearteter – Vertrauenstatbestand sein. Dieser kann ausdrücklich oder konkludent, in Worten oder in Taten begründet werden.[138] Beispiele Auftreten eines Freiberuflers als Kaufmann, Auftreten von Gesellschaftern einer GbR unter der Firma einer KG,[139] Auftreten als Vertreter für oder Gesellschafter einer nicht exis...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe

Rz. 1267 Zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen gehören Rechtsanwälte sowie die sonstigen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, insb. andere Inhaber einer Erlaubnis nach dem RDG, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, sonstige beratende Volks- und Betriebswirte; streitig ist es für Rechtsbeistände[1628] und ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Informationsrechte

Rz. 1337 Nach § 1 Abs. 4 PartGG stehen den Partnern einer Partnerschaftsgesellschaft die gleichen Informations- und Kontrollrechte zu, die ein Gesellschafter einer GbR nach § 717 BGB für sich beanspruchen kann. Danach besteht grds. eine Kontrollbefugnis und ein Auskunftsanspruch. Die Kontrollbefugnis bezieht sich darauf, in die Schriften der Gesellschaft, wie Korrespondenzen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Antrag

Rz. 8 § 18 GBO gilt damit nur im Antragsverfahren und bei Eintragungen aufgrund behördlichen Ersuchens.[7] Im Amtsverfahren legt das GBA selbst das Eintragungsziel und die erforderlichen Nachweisdokumente fest. Im Berichtigungsverfahren (§§ 82 ff. GBO) gilt § 18 GBO formell nicht.[8] Allerdings muss dabei ohnedies das GBA die beizubringenden Nachweise nennen; dies entspricht...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Verschmelzung zur Aufnahme

Rz. 2054 Die Verschmelzung zur Aufnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass eine AG ihr gesamtes Aktiv- und Passivvermögen auf eine andere nationale AG als aufnehmende Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien der übernehmenden Gesellschaft überträgt.[5195] Auf die Anteilsgewähr kann nicht verzichtet werden, da dies der SE-VO fremd ist.[5196] Die aufnehmende Gesellschaft schafft d...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / III. Verwandte Rechtsgebiete

Rz. 5 Im HGB finden sich neben den beschriebenen handelsrechtlichen Vorschriften zahlreiche weitere Regelungen. In den §§ 105 ff., 161 ff. und 230 ff. HGB sind die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die stille Gesellschaft geregelt. Sie knüpfen im Grundsatz allesamt an das Handelsgewerbe als das sie prägende Element an. Insoweit leuchtet ihre Verortung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Konten

Rz. 1342 Die Fragen der Bildung von Gesellschafterkonten (zur GbR s. § 9 Rdn 218 f.) spielen bei den freiberuflich tätigen Partnerschaften nur eine untergeordnete Rolle. Nur in den Fällen, in denen die freiberufliche Tätigkeit kapitalintensiv durchgeführt wird, können diese von Bedeutung sein, so bspw. bei fachärztlichen Praxen. Insoweit kann es sich anbieten, neben dem Fest...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Tätigkeit für einen anderen Unternehmer oder in dessen Namen

Rz. 9 Der HV muss die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für einen anderen Unternehmer oder in dessen Namen ausführen (§ 84 Abs. 1 HGB). Bei dem Unternehmer kann es sich sowohl um eine natürliche Person als auch um eine Vertretungspersonengesellschaft wie eine OHG oder KG oder auch eine Kapitalgesellschaft handeln. Auch die GbR kann nach neuerer Rspr. HV sein, wen...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / II. Abfindungsansprüche aus Innengesellschaft

Rz. 14 Eine vermögensmäßige Gesamtauseinandersetzung nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die alle während ihres Bestehens erbrachten Leistungen oder Zuwendungen der Partner untereinander berücksichtigt (Gesamtsaldierung aller Ausgaben der Partner), fand nach ständiger Rechtsprechung nicht statt, wenn es die Partner nicht ausdrücklich anders vereinbart hat...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Zwingendes Recht für die Gemeinschaftsordnung nach WEG

Rz. 107 Zwingendes Recht der Gemeinschaftsordnung sind insbes. folgende Tatbestände:[443]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Sitzverlegung

Rz. 48 Bei Sitzverlegungen in einen anderen Staat trat nach bisheriger deutscher Sicht regelmäßig ein Statutenwechsel ein. Die Rechtsfähigkeit bestand nur dann fort, wenn dies sowohl dem alten Statut als auch dem neuen entsprach.[196] An dieser Sichtweise wird man ungeachtet der neueren Rechtsprechung des EuGH zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung[197] von in der EU gegrün...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Berechtigter

Rz. 242 Die Reallast kann für einen bestimmten Berechtigten (= subjektiv-persönlich) oder für den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstückes[871] (= subjektiv-dinglich) bestellt werden (§ 1105 Abs. 1, 2 BGB). Rz. 243 Die subjektiv-dingliche Reallast ist wesentlicher Bestandteil des herrschenden Grundstücks und selbstständig nicht übertragbar (§ 96 BGB). Bei Teilung des ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Abtretbare Rechte und Ansprüche

Rz. 177 § 711a Satz 2 BGB n.F. bestimmt, dass abweichend vom Grundprinzip des § 711a Satz 1 BGB n.F. bestimmte Vermögensrechte der Gesellschafter abgetreten werden können. Hierzu zählen (entsprechend der Vorgängerregelung in § 717 Satz 2 BGB a.F.) Ansprüche des Gesellschafters, die diesem aus seiner Geschäftsbesorgung für die Gesellschaft zustehen, soweit deren Befriedigung ...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / D. Erwerb in "starrer" Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 10 Wünschen die Beteiligten, dass (auch) im Falle ihrer Trennung kein Vermögensausgleich stattfindet, so dass etwaige Überleistungen eines Partners zu einer endgültigen Vermögensmehrung beim anderen Teil führen sollen, so ist eine entsprechende umfassende Ausschlussklausel erforderlich. Sie könnte etwa folgendermaßen lauten:[8] Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Ausschlus...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Nießbrauchsbestellung

Rz. 180 Die Bestellung eines Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil ist nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter bzw. bei Vorliegen entsprechender gesellschaftsvertraglicher Regelungen möglich.[334] Es reicht allerdings nicht aus, dass nur die Übertragbarkeit des Anteils zugelassen ist.[335] Der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil ist von der fortbestehenden Mitgliedschaft des Bes...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 243 Unter dem Begriff "Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis" sind die Fälle zu verstehen, in denen gegen den Willen des Geschäftsführers dessen Amt enden soll. Mit dessen Einverständnis stellt eine Entziehung dagegen eine einfache Vertragsänderung dar. Nach § 715 Abs. 5 BGB n.F. kann die Befugnis zur Geschäftsführung einem Geschäftsführer durch Beschluss der anderen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Unverhältnismäßige Kosten (§ 35 Abs. 3 GBO)

Rz. 9 Bei Eintragung als Eigentümer oder Miteigentümer eines Grundstücks kann sich das GBA nach Abs. 3 mit anderen, nicht der Form des § 29 GBO entsprechenden Nachweisen begnügen, wenn das Grundstück oder der Anteil von geringem Wert – höchstens 3.000 EUR – ist und der Erbschein nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an Kosten oder Mühen beschafft werden kann. In diesem Fall ka...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Eintrittsklauseln

Rz. 374 Eintrittsklauseln sind solche gesellschaftsvertraglichen Regeln, nach denen nicht allein durch Erbgang eine Nachfolge in den Gesellschaftsanteil stattfindet, sondern nur einem Nachfolger der schuldrechtliche Anspruch eingeräumt wird, von den verbleibenden Gesellschaftern die Aufnahme zu verlangen. Damit wird die Nachfolge auch solcher Personen möglich, die nicht zum ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Stimmrechte

Rz. 275 Nach Inkrafttreten des MoPeG erfolgt mangels abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag die Abstimmung grds. nicht mehr nach Köpfen (§ 709 Abs. 2 BGB a.F.), sondern nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen, hilfsweise nach dem Verhältnis der vereinbarten Werte der Beiträge und nur äußerst hilfsweise nach Köpfen (§ 709 Abs. 3 BGB n.F.). Soweit einstimmige ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Vermerk von Verfügungen über Gesamthandsanteile

Rz. 39 Anteile an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der OHG oder KG: Verfügungen über diese Anteile am Gesellschaftsvermögen sind zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag sie gestattet oder alle Gesellschafter zustimmen. Treffen diese Voraussetzungen zu, sind die Übertragung und Nießbrauchbestellung am Gesellschafteranteil als Grundbuchberichtigung eintragungsfähig.[76] D...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Beschlagnahme und Sperre von Vermögenswerten

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsfähigkeit, Eintragungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Grundbuchfähigkeit

Rz. 42 Die Voraussetzungen der Rechtsfähigkeit sind durch Gesetz, Rechtsprechung und Rechtslehre weitgehend geklärt. Für die Voraussetzungen der Eintragungsfähigkeit und Grundbuchfähigkeit trifft dies nicht durchweg zu, obwohl es sich hier um wichtige Fragen im Grundstücksverkehr und Grundbuchverfahren handelt. Grundsätzlich ist die Grundbuchfähigkeit Ausfluss der Rechtsfähi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. WEG-Gemeinschaft

Rz. 15 Praktische Probleme ergaben sich bei der Eintragung dinglicher Rechte (insbes. Zwangshypotheken wegen Hausgeldrückständen) zugunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Bis zur Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch § 10 Abs. 6 WEG aufgrund der WEG-Reform 2007[33] und § 9a WEG seit der WEG-Reform 2020[34] wurde der Gemeinschaft keine Rechtsfähigkeit zugebilligt.[35] ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 20 Der Nacherbenvermerk ist im Grundbuch nur einzutragen,mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Aufwendungsersatzanspruch/Vergütung

Rz. 239 Macht ein geschäftsführender Gesellschafter zum Zwecke der Geschäftsbesorgung für die Gesellschaft Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, oder erleidet er unmittelbar infolge der Geschäftsbesorgung Verluste, so steht ihm nach dem neu eingefügten § 716 Abs. 1 BGB n.F. ein Ersatzanspruch gegen die Gesellschaft zu. Vor Inkrafttreten des Mo...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Übertragungsvertrag

Rz. 348 Der Vertrag über die Übertragung des Gesellschaftsanteils ist als abstraktes Verfügungsgeschäft grds. von dem zugrundeliegenden Kausalverhältnis (Kaufvertrag, Schenkung etc.) unabhängig. Beide Geschäfte sind formfrei. Dies gilt grds. selbst dann, wenn zum Gesellschaftsvermögen Vermögensgegenstände wie Grundstücke oder GmbH-Anteile gehören, deren unmittelbare Veräußer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Inhalt und Umfang

Rz. 293 Nach der Bestimmung des § 717 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. steht jedem Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft das Recht zu, die Unterlagen der Gesellschaft einzusehen und sich aus ihnen Auszüge anzufertigen. Nach § 717 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. kann er ergänzend von der Gesellschaft Auskunft über die Gesellschaftsangelegenheiten verlangen. Das Recht richtet sich dabei grds...mehr

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Vorwort zur 9. Auflage

Völlig zu Unrecht wird dem Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht nachgesagt, es sei statisch und beinahe langweilig. Die zahlreichen Gesetzesänderungen seit Erscheinen der achten Auflage beweisen das Gegenteil. Die vorliegende neunte Auflage unseres umfassenden Kommentars zum Grundbuchrecht stellt in vielen Abschnitten und Vorschriften eine völlige Neubearbeitung dar. Ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gläubiger

Rz. 10 Der Gläubiger der Hypothek und der Forderung müssen identisch sein.[22] Ausnahmen bestehen bei der Wertpapierhypothek (§ 1187 BGB: Gläubiger der Hypothek der jeweiligen Besitzer des Papiers; ebenso § 1188 BGB). Rz. 11 Wird die Forderung durch echten Vertrag zugunsten eines Dritten begründet, so ist deshalb nur dieser, nicht der Vertragspartner (= Versprechensempfänger)...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertragliche Verpflichtung

Rz. 205 Die Verpflichtung eines Gesellschafters, durch Beitragsleistung zur Verwirklichung des Zwecks der Gesellschaft beizutragen, kann nur vertraglich begründet werden. Dies mag im Einzelfall ausdrücklich geregelt sein oder aber sich konkludent ergeben, vereinbart werden muss es aber in jedem Fall. Dass die Gesellschafter aufgrund der unbeschränkten Außenhaftung ggf. verpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsgemeinschaft / 1 Umsatzsteuerpflicht

Eine Arbeitsgemeinschaft ist umsatzsteuerlicher Unternehmer, wenn sie im Geschäftsverkehr im eigenen Namen auftritt, also insbesondere den Vertrag mit dem Auftraggeber abschließt und auch in dieser Weise durchführt.[1] Dies gilt auch, wenn sich die Arbeitsgemeinschaft – wie in der Praxis üblich – nur zur Abarbeitung eines einzigen Auftrags zusammenfindet. Zivilrechtlich ist ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Änderung des Gesellschaftsvertrages und (sonstige) Grundlagenentscheidungen

Rz. 262 Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen grds. der Zustimmung aller Gesellschafter. Gleiches gilt für (sonstige) Grundlagenentscheidungen wie etwa die Aufnahme neuer Gesellschafter oder das Ausscheiden alter Gesellschafter, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Erhöhung von Beiträgen, die Anpassung des Gesellschaftszwecks oder auch die Auflösung der Ge...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / I. Zwingend sanktionsloser höchstpersönlicher Bereich

Rz. 6 Schranken ergeben sich jedoch aus dem unverbindlichen sowie sanktionslosen Charakter von Vereinbarungen im höchstpersönlichen Bereich.[17] Hierzu zählen die Lebensbereiche, in denen die durch die Grundrechte geschützte Selbstbestimmung des Individuums (Art. 1 Abs. 1 S. 2, Art. 2 Abs. 1 GG) zum Ausdruck kommt.[18] Dies gilt insbesondere für das religiöse Bekenntnis und ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Haftung

Rz. 1415 Der Schutz Dritter erfordert, dass eine weitgehende Offenlegung sichergestellt wird und die Mitglieder der Vereinigung unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für deren Verbindlichkeiten, einschließlich der Verbindlichkeiten im Bereich der Steuern und der sozialen Sicherheit, haften. Durch diesen Grundsatz darf jedoch nicht die Freiheit berührt werden, durch besonderen...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Definition und Wesen der Unterbeteiligung

Rz. 215 Eine Unterbeteiligung ist eine Beteiligung an einem Gesellschaftsanteil. Mit der Unterbeteiligung räumt ein Hauptbeteiligter als direkt an einer Kapital- oder Personengesellschaft beteiligter Gesellschafter einem Unterbeteiligten durch Gesellschaftsvertrag eine obligatorische Mitberechtigung an seinem Gesellschaftsanteil ein. Der Unterbeteiligte partizipiert zumindes...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (8) Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Rz. 1009 Die Regeln über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse bei KG und Komplementär-GmbH sollten gleichfalls aufeinander abgestimmt werden. In der Praxis werden die Versammlungen vielfach gleichzeitig erfolgen. Für die Komplementär-GmbH enthält das Gesetz verschiedene Bestimmungen über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse (§§ 47 ff. GmbHG), von denen im Gesell...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Besondere Rechtsfähigkeiten; Grundbuchfähigkeit

Rz. 51 Der Begriff "besondere Rechtsfähigkeit" umschreibt die Voraussetzungen, unter denen bestimmte einzelne Rechte und Pflichten erworben werden können.[211] Solche besonderen Rechtsfähigkeiten unterliegen nicht allein dem Gesellschaftsstatut; vielmehr ist auch das für den jeweiligen Vorgang maßgebliche Wirkungsstatut zu berücksichtigen.[212] Eine erhebliche Bedeutung hat ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / VI. Franchise-Verträge und Sozialversicherungsrecht

Rz. 205 Die Diskussion um die Scheinselbstständigkeit des Franchise-Nehmers hat zwar ihr Ende gefunden, nachdem durch das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 31.12.2002[420] der Kriterienkatalog des § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. ersatzlos aufgehoben wurde. Jedoch scheint die Rspr. mittlerweile die Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Nr. 9 SGB VI auch auf ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rn. 1327 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Vermögensbeteiligung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f–l und Abs 2–5 5. VermBG:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 88 Die Geschäftsführung in der stillen Gesellschaft obliegt, anders als bei der GbR, nicht den Gesellschaftern gemeinschaftlich, sondern allein dem Geschäftsinhaber. Dies lässt sich damit erklären, dass der stille Gesellschafter nicht am Handelsgeschäft des Geschäftsinhabers beteiligt ist und die Führung des Handelsgeschäfts deshalb eigene Sache des Geschäftsinhabers ist...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / h) Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 47 Der Wertabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG [91] ist eine der größeren Fehlleistungen des Gesetzgebers, dessen Inanspruchnahme regelmäßig nicht zu empfehlen ist und deshalb nur ganz besonders gelagerten Einzelfällen vorbehalten bleiben dürfte. Die Problematik, die mit dem Wertabschlag gelöst werden soll, entsteht dadurch, dass nach § 9 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 B...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative

Rz. 327 Der Begriff des Mitunternehmers ist im Gesetz nicht definiert und muss daher ausgelegt werden. Als Typusbegriff umfasst der Mitunternehmerbegriff eine Vielzahl von Anzeichen und Merkmalen, die in ihrer Gesamtheit dazu führen müssen, dass der Gesellschafter Mitunternehmerinitiative entfalten kann und ein Mitunternehmerrisiko trägt. Beide Merkmale müssen vorliegen, wob...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Verjährung

Rz. 109 Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist stellt die Rspr. in Altfällen aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung gegenüber dem Registergericht bzw. Offenlegung der Unterbilanz ab. Nach Ansicht des BGH und einiger OLG beginnt die Verjährung in Altfällen vielmehr mit der Aufnahme der neuen Geschäftstätigkeit, also in dem Zeitpunkt, i...mehr