Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Durchsetzung

Rz. 300 Das Kontrollrecht des § 717 Abs. 1 BGB n.F. kann im Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten durchgesetzt werden. Erhoben werden muss eine Leistungsklage auf Gestattung der Einsicht bzw. ggf. Erteilung einer Auskunft.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Wettbewerb

a) Gesetzliches Wettbewerbsverbot Rz. 304 Anders als die OHG (vgl. §§ 117 ff. HGB n.F., vormals: §§ 112 ff. HGB a.F.) kennt das Recht der GbR kein gesetzlich normiertes Wettbewerbsverbot der Gesellschafter. Gleichwohl wendet die h.M. die Wettbewerbsbeschränkungen der §§ 117, 118 HGB n.F. (vormals: §§ 112, 113 HGB a.F.) insoweit entsprechend auf die GbR an, als die dort gerege...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Gesellschafterbeschlüsse

a) Allgemeines Rz. 257 Die gesetzliche Grundregel des § 715 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 709 Abs. 1 BGB a.F.) sieht vor, dass Gesellschafter die Geschäfte der Gesellschaft gemeinschaftlich führen. Besonderen Raum für Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen hat das BGB folgerichtig nicht vorgesehen. Ein Beschluss über eine Geschäftsführungsmaßnahme, sonstige Gesellschaft...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Gesellschaftsvertragliche Modifikationen

Rz. 406 Modifikationen der Ausschließungsmöglichkeiten aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen sind grds. möglich. aa) Ausschließungsgründe Rz. 407 Denkbar ist es, dass die Gesellschafter für die Ausschließung eines Gesellschafters engere Voraussetzungen vereinbaren, als dies für eine Kündigung der Gesellschaft aus wichtigem Grund notwendig ist. Ob dies sinnvoll ist...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Beiträge und Einlagen

a) Begriff Rz. 193 Eine gesetzliche Definition zum Begriff des Beitrags gibt es ebenso wenig wie zur Einlage. Die §§ 709 und 710 BGB n.F. (vormals: §§ 706 und 707 BGB a.F.) stellen nur allgemeine Aussagen zur Behandlung der Beiträge auf, geben jedoch keine Auskunft darüber, was mit dem Begriff des Beitrags gemeint ist. Allgemein wird angenommen, dass die Beitragspflicht auf d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Haftung bei Auflösung bzw. Gesellschafterwechsel

aa) Auflösung der Gesellschaft Rz. 165 Die Auflösung der Gesellschaft hat keine Auswirkungen auf die bereits bestehende Haftung ggü. Gesellschaftsgläubigern. Nach Auflösung der Gesellschaft findet grds. die Liquidation statt (§§ 735 ff. BGB n.F.).[292] Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 416 Das Gesetz spricht dem ausgeschiedenen Gesellschafter eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu. Nach der Regierungsbegründung bedarf es stets einer Ermittlung des "wahren Wertes" des Gesellschaftsanteils, der sich im Regelfall indirekt aus dem Unternehmenswert ableitet.[664] Für die Bewertung ist daher gerade nicht von dem Zerschlagungswert des Unternehm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1283 Sowohl bei der Personen- als auch bei der Kapitalgesellschaft unterliegen Erbschafts- und Schenkungsvorgänge grds. der Besteuerung (§§ 1, 7 ErbStG; s. die Ausführungen zur GbR unter § 9 Rdn 117 ff.).mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Haftung der Partner für die allgemeinen Verbindlichkeiten der Gesellschaft

Rz. 1291 § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG bestimmt, dass die Partner als Gesamtschuldner neben dem Vermögen der Partnerschaft für deren Verbindlichkeiten haften. Die Norm entspricht § 721 BGB. § 8 Abs. 1 Satz 2 PartGG in der durch das MoPeG geänderten Fassung erklärt seit dem 1.1.2024 überdies die §§ 721a und 721b BGB für entsprechend anwendbar. Mit dem Verweis auf die wortlautident...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Erbfall

Rz. 579 Der Gesellschaftsvertrag der Pool-Gesellschaft sollte außerdem Bestimmungen enthalten, welche die Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters im Erbfall regeln. Andernfalls kann sich der Pool neuen, ggf. familienfremden Gesellschaftern gegenübersehen. Rz. 580 Der Gesellschaftsvertrag einer Pool-GbR sollte auch nach der Neuregelung des Rechts der GbR zum 1.1.2024 aus...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Ertragsteuerrecht

Rz. 594 Die Gründung eines Stimmrechtspools in Form einer Innen-GbR ohne Gesellschaftsvermögen hat meist keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Die Gesellschafter der Familiengesellschaft bleiben selbst Inhaber der Anteile, die auf Ebene des Pools eingegangenen Bindungen berühren die Einkünfteerzielung durch diese Personen grds. nicht. Nicht abschließend geklärt ist allerdin...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Wesen der stillen Gesellschaft

Rz. 22 Die stille Gesellschaft ist eine echte GbR i.S.v. § 705 Abs. 2 BGB .[11] Anders als eine typische GbR ist sie jedoch eine reine Innengesellschaft. Sie tritt nicht nach außen hin auf und wird daher nicht direkt durch die Gesellschafter vertreten.[12] Zudem besitzt sie kein eigenes Gesellschaftsvermögen.[13] Die stille Gesellschaft erschöpft sich vielmehr in einer rein s...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Mehrheitserfordernisse verschiedener Rechtsformen nach dem Gesetz

Rz. 66 Die folgende Übersicht zeigt, welche Mehrheitserfordernisse nach dem Gesetz bestehen:mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Personengesellschaften

Rz. 40 Bei der OHG und der KG erfolgt eine Eigenkapitalbeschaffung primär durch (Kapital-)Einlagen der Gesellschafter (allgemein zur OHG und KG s. § 9 Rdn 482 ff. und § 9 Rdn 600). Ein bestimmtes Mindestkapital muss hier nicht erreicht werden, da – anders als bei den Kapitalgesellschaften – durch die Einlage nicht eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital "erkau...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Kommanditisten

Rz. 1053 Kommanditisten der GmbH & Co. KG sind in der Praxis meist eine oder mehrere natürliche Personen. Kommanditisten können aber auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften und GbR[1432] sein. Dagegen können Erbengemeinschaften, Ehegatten in Gütergemeinschaft[1433] und nicht rechtsfähige Vereine nach bislang h.A. nicht Kommanditist sein. Rz. 1054 Minderjährig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 1334 Gesellschafterbeschlüsse sind nach der dispositiven Regel des § 1 Abs. 4 PartGG i.V.m. § 714 BGB grds. nach dem Einstimmigkeitsprinzip zu fällen. Besonderer Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen bedarf es nur dann, wenn unter den Partnern vereinbart wurde, über bestimmte Gegenstände gesellschaftlicher Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. Dabei ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Erläuterungen

Rz. 255 I.R.d. Darstellung können die Grundlagen des Umwandlungsteuerrechts und die denkbaren Konstellationen hier nicht weiter dargestellt werden.[504] Betrachtet werden nur Auflösungsvorgänge, in denen keine Trennung der Aktivitäten geplant ist,[505] sondern das bisherige Engagement mit demselben Gesellschafterkreis nunmehr in einem anderen Rechtsträger fortgeführt werden ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitergehende Prüfungsbefugnisse des GBA

Rz. 85 Die inhaltliche Bindung des GBA an das Eintragungsersuchen kann nur im Einzelfall hinsichtlich des mutmaßlichen Mangels beurteilt werden. Sicher kann das GBA Ersuchen beanstanden, die zu einer verfahrensrechtlich unzulässigen Eintragung führen würden[158] oder die inhaltlich unzulässig wären. § 38 GBO erweitert den Kreis der Antrags- und Bewilligungsbefugnis, nicht ab...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / Literaturtipps

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§ 1 Kaufmannsbegriff / V. Keine Handelsgesellschaften

Rz. 74 Keine Handelsgesellschaften i.S.d. § 6 Abs. 1 HGB sind die GbR, die Wohnungseigentümergemeinschaft i.S.d. WEG,[135] der Verein, die Stiftung, die Stille Gesellschaft sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Gleiche gilt für Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 PartGG), obwohl auf diese kraft gesetzlicher Anordnung in erhebliche...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung erweitert gegenüber § 13 Abs. 2 GBO für mittelbar Begünstigte das Antragsrecht. Die Regelung ist nötig im Hinblick auf § 39 GBO, der eine Eintragung regelmäßig davon abhängig macht, dass der Betroffene im Grundbuch eingetragen ist. Über die Bestimmung des § 14 GBO hinaus hat die Rechtsprechung in entsprechender Anwendung des Grundgedankens der Norm das A...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Hauptbeteiligter

Rz. 240 Hauptbeteiligter kann jeder sein, der auch Gesellschafter in der Hauptgesellschaft ist oder sein kann, d.h. grds. jede natürliche oder juristische Person sowie jede Personengesellschaft, die selbst eine Hauptbeteiligung halten kann.[316]mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Verschmelzungsfähige Rechtsträger

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Beitragspflichten der Partner

Rz. 1322 Ebenso wie bei der GbR (s. § 9 Rdn 193 ff.) lebt die Partnerschaft davon, dass die Gesellschafter die vertraglich versprochenen Beiträge erbringen. I.R.d. Partnerschaft wird es sich dabei primär um die Erbringung der entsprechenden freiberuflichen Leistungen handeln. Wie und in welchem Umfang die Partner die Erbringung von Beiträgen vereinbaren, ist diesen überlasse...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Formwechsel von Personengesellschaften

Rz. 558 Die einzelnen Formen von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) unterscheiden sich durch bestimmte gesetzliche Tatbestandsmerkmale. Sofern einzelne Tatbestandsmerkmale bei einer Personengesellschaft erfüllt bzw. nicht mehr erfüllt sind, wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine andere Gesellschaft um. Diese Mechanismen können gezielt für die Umwandlung eine...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Form der Anteilsübertragung

Rz. 84 Die Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG ist grds. auch dann formfrei, wenn zum Gesamthandsvermögen GmbH-Anteile oder Grundbesitz gehören, da Vertragsgegenstand nur die Gesellschaftsbeteiligung als solche, der Erwerb des Grundstücks bzw. GmbH-Geschäftsanteils hingegen lediglich Rechtsfolge dieses Erwerbs ist.[102] Bei der GmbH & Co. KG ist jedoch die Wahrun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundlagen

Rz. 1 § 23 GBO betrifft nur Rechte, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt sind. Die Beschränkung – keine auflösende Bedingung, sondern eine Befristung, da der Tod kein ungewisses Ereignis ist (dies certus, an incertus quando)[1] – muss sich zumindest im Ansatz aus dem Eintragungsvermerk ergeben (ausreichend ist die Angabe, dass das Recht "befristet" sei); eine B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Nachweis der Testamentsvollstreckung für die Grundbucheintragung

Rz. 15 Der Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG gilt für die amtswegige Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks nur eingeschränkt, da die Eintragung nur mit der ihrerseits antragsgebundenen Eintragung des Erben im Grundbuch erfolgt. Das GBA hat im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung des Erben zu prüfen, ob Testamentsvollstreckung angeordnet ist und diese die Verfüg...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / b) Zustimmungsvermächtnis

Rz. 55 Eine andere Möglichkeit, den Vorerben von den Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB zu befreien, besteht darin, den Nacherben durch Vermächtnis damit zu beschweren, bestimmten Verfügungen des Vorerben zuzustimmen.[65] Er ist dann verpflichtet, bei Eintritt des Nacherbfalls, die betreffenden Verwaltungsmaßnahmen des Vorerben als ordnungsgemäß nach § 2130 BGB anzuerkennen....mehr

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§ 6 Franchiserecht / 8. Joint-Venture-Vereinbarungen

Rz. 42 Zwar kann auch im Rahmen von Joint-Venture-Systemen technisches und kaufmännisches Know-how genauso zur Nutzung überlassen werden wie Lizenzen oder Markennamen, jedoch werden Joint-Venture i.d.R. als Gemeinschaftsunternehmen zur Durchführung eines jeweiligen Verhaltens oder einer unbestimmten Anzahl von Projekten gegründet.[82] Bei Joint-Venture-Vereinbarungen gibt es...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Erbrecht

Rz. 24 Auflassung erforderlich bei: Erfüllung eines Vermächtnisses (§§ 2150, 2174 BGB);[26] Erbschaftskauf (§ 2374 BGB);[27] Erfüllung einer Teilungsanordnung (§§ 2048, 2049 BGB);[28] Umwandlung eines erbengemeinschaftlichen Grundstücks in Bruchteilseigentum der gleichen Personen;[29] Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§§ 2042 ff. BGB) durch Übertragung von Grundbesit...mehr

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§ 5 Architektenrecht / b) Parteifähigkeit

Rz. 64 Seit der Grundlagenentscheidung des BGH[138] zur Parteifähigkeit einer BGB-Gesellschaft müssen nicht mehr alle BGB-Gesellschafter klagen oder sich ermächtigen lassen oder ihre Ansprüche abtreten, sondern auch die BGB-Gesellschaft als solche kann klagen bzw. beklagt werden.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Rz. 270 Ist im Gesellschaftsvertrag keine Regelung getroffen, steht das Einberufungsrecht grds. jedem Gesellschafter zu.[472] Es empfiehlt sich allerdings, auch dazu Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, wobei insb. die Konzentration auf die geschäftsführenden Gesellschafter kombiniert mit einem Einberufungsanspruch einer qualifizierten Minderheit oftmals sinnvoll ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesamtgeschäftsführungsbefugnis mehrerer aber nicht aller Gesellschafter

Rz. 226 Eine weitere Form der gemeinschaftlichen Geschäftsführung ist die Übertragung auf mehrere Gesellschafter, die allerdings nicht einzeln zu handeln befugt sind, sondern nur als Gruppe. Die übrigen Gesellschafter sind dann von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Für die Gruppe der so qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafter gelten gem. § 715 Abs. 3 Satz 2 BGB n...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Form der Stimmabgabe

Rz. 274 Besondere Formvorschriften für die Stimmabgabe gibt es im Gesetz weder für die innerhalb noch für die außerhalb von Gesellschafterversammlungen gefassten Beschlüsse.[476] Werden sie innerhalb von Gesellschafterversammlungen gefasst, wird regelmäßig eine mündliche Stimmabgabe erfolgen, bei außerhalb von förmlichen Gesellschafterversammlungen gefassten Beschlüssen komm...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / I. Vorgeschichte, "Umbuchungs"-Urteil des BGH vom 31.10.2007

Rz. 21 Lange Zeit prägte der II. (Gesellschaftsrechts-) Senat die Rechtsprechung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Dies mag ein Grund dafür sein, dass der BGH einen Vermögensausgleich gescheiterter Beziehungen im Wesentlichen nur auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage bejahte. Als der XII. (Familienrechts-) Senat die Zuständigkeit für die nichteheliche Lebensgemeinschaf...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / III. Kapitalgesellschaften

Rz. 72 Handelsgesellschaften aufgrund besonderer gesetzlicher Anordnung sind Sie entstehen durch Eintragung in das Handelsregister. Vorgesellschaften (Vor-GmbH, Vor-AG) sind mangels Eintrag...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Stimmbindungsverträge

Rz. 282 Von einem Stimmbindungsvertrag wird dann gesprochen, wenn sich ein Gesellschafter schuldrechtlich dazu verpflichtet, in bestimmter Weise sein Stimmrecht auszuüben. Solche Verträge sind generell zulässig.[486] Allerdings wird auch nicht verkannt, dass sie tendenziell in die Nähe des Abspaltungsverbots nach § 711a BGB n.F. (vormals: § 717 BGB a.F.) rücken, da zwar kein...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entgeltliches Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 115 Zwar liegt die Frage, wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft steuerlich behandelt wird, am genau entgegengesetzten Ende einer Gesellschaftsbeteiligung, gleichwohl muss auch bei Gründung berücksichtigt werden, wie das spätere Ausscheiden besteuert wird. Entgeltliche Veräußerungen eines Personengesellschaftsanteils hängen ebenso wie das Ausscheiden gegen Abfindung ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschaftsvertragliche Beitrittsregelungen

Rz. 343 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass der Beitritt weiterer Gesellschafter erleichtert wird. So kann insb. die Entscheidung darüber, ob ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden soll, einem Mehrheitsbeschluss überlassen werden.[567] Gleiches gilt für die Entscheidung durch einzelne Gesellschafter[568] oder der Gesellschaft vertreten durch die Geschäftsführer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Vereinbarung über Entnahmerecht

Rz. 338 Die Gesellschafter können vereinbaren, dass für die Auszahlung des festgestellten Gewinnanteils bestimmte Beschränkungen gelten sollen. So kann insb. geregelt werden, dass der Gewinn nur in bestimmten Teilbeträgen zur Auszahlung kommt oder bestimmte Fristen nach Geltendmachung des Auszahlungsanspruchs von der Gesellschaft genutzt werden können. Denkbar ist es auch, d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Wichtiger Grund

Rz. 403 In der Person des auszuschließenden Gesellschafters muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ein solcher liegt nach § 727 Satz 2 BGB n.F. insb. vor, wenn der Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat oder wenn ihm die Erfüllung einer solchen Verpflichtung unmöglich wird. Es gelt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerrechtliche Kriterien der Rechtsformwahl

Rz. 105 Neben dem gesellschaftsrechtlichen Kriterium der persönlichen Gesellschafterhaftung spielt für die Wahl der richtigen Rechtsform die Besteuerung eine entscheidende Rolle. Obwohl in regelmäßigen Abständen die Forderung nach einer rechtsformneutralen Form der Besteuerung aufkommt, ist jedenfalls im Bereich der Ertragsteuern immer noch festzustellen, dass je nach Wahl d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Weisungsrechte

Rz. 234 Die geschäftsführenden Gesellschafter unterliegen grds. nicht den Weisungen der übrigen Mitgesellschafter.[400] So wie die Geschäftsführungsbefugnis gesellschaftsvertraglich begründet werden kann, hindert die Gesellschafter bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages allerdings nichts daran, besondere Weisungsrechte vertraglich zu vereinbaren. Soweit damit keine völlige...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Bruchteilsgemeinschaft mit Darlehensvereinbarung

Rz. 16 Bisweilen erwerben die Partner in Bruchteilsgemeinschaft und wünschen, dass Zuvielleistungen eines Partners dem anderen als Darlehen gewährt sind. Hierzu folgendes Formulierungsbeispiel (auszugsweiser Grundstückskaufvertrag, beurkundungspflichtig): Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen (…) Gr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Rückgabe von Gegenständen

Rz. 413 Hat der Gesellschafter der Gesellschaft Gegenstände zur Nutzung überlassen, stand ihm nach der vor dem 1.1.2024 geltenden Vorschrift des § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. explizit ein Anspruch auf deren Rückgabe mit dem Ausscheiden zu. Dies galt nur dann nicht, wenn diese von der Gesellschaft dringend benötigt wurden; in diesem Fall stand ihm für die vorübergehende Nutzun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 249 Nach § 714 BGB a.F. waren Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht der Geschäftsführer im Zweifel verbunden. Das MoPeG hat die Vertretungsmacht von der Geschäftsführungsbefugnis entkoppelt, ohne den Gleichlauf von rechtlichem Dürfen im Innenverhältnis und rechtlichen Können im Außenverhältnis im Grundsatz aufzugeben (vgl. § 715 BGB n.F. und § 720 BGB n.F.). Dan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Beendigung der Vertretung

Rz. 256 Für die Beendigung der Vertretungsmacht gelten die gleichen Prinzipien wie für die Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit. Die Vertretungsmacht kann einem Gesellschafter in entsprechender Anwendung von § 715 Abs. 5 BGB n.F. ganz oder teilweise entzogen werden (§ 720 Abs. 4 BGB n.F.). Ein Bedürfnis zur isolierten Kündigung der Vertretungsmacht besteht nicht, da die...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Verfahren

Rz. 405 Die Ausschließung bedarf grds. eines einstimmigen Beschlusses aller übrigen Gesellschafter.[646] Wirksam wird die Ausschließung mit der Mitteilung an den Auszuschließenden. Da die Ausschließung nur dann wirksam ist, wenn tatsächlich ein diese rechtfertigender wichtiger Grund in der Person des Gesellschafters vorliegt, kann der Ausschließungsbeschluss durch Erhebung e...mehr