Fachbeiträge & Kommentare zu Fusion

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§ 7 Die GmbH im internation... / (2) Bestimmte Rechtsform der beteiligten Gesellschaften (Art. 3a Fusions-Richtlinie)

Rz. 77 Die Fusions-Richtlinie gilt nur für bestimmte, im Anhang zur Richtlinie genannte Kapitalgesellschaften. Hierzu zählt insbesondere die deutsche GmbH. Die EU-Finanzminister sind im Rahmen der o.g. Änderungen der Fusions-Richtlinie dem Kommissionsvorschlag zur Aufnahme steuerlich transparenter Rechtsformen (z.B. Personengesellschaften) in die Richtlinie nicht gefolgt. Di...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Folgen unvollständiger Umsetzung der Fusions-Richtlinie

Rz. 81 Soweit die Fusions-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten bislang nicht vollständig oder fehlerhaft in nationales Recht umgesetzt worden ist, stellt sich die Frage der unmittelbaren Anwendung der Richtlinie. Teilweise wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass die Fusions-Richtlinie nicht eindeutig und genau genug bestimmt sei und den Mitgliedstaaten zudem Erm...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (5) Betriebsstätten- und Steuerverhaftungsbedingung (Art. 4 Abs. 1b Fusions-Richtlinie)

Rz. 80 Die Fusions-Richtlinie fordert, dass ein Wirtschaftsgut, das bei Umstrukturierungen die rechtliche Zugehörigkeit wechselt, nach dem Vorgang im gleichen Staat wie vorher einer Betriebsstätte des neuen, übernehmenden Unternehmens angehören muss. Ist dies nicht gewährleistet, kann der jeweilige Mitgliedstaat im Rahmen seiner nationalen Steuerrechtsnormen Regelungen über ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (3) Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht und Ansässigkeit in der EU (Art. 3b und 3c Fusions-Richtlinie)

Rz. 78 Die Kapitalgesellschaften müssen ohne Befreiung und ohne Wahlmöglichkeit körperschaftsteuerpflichtig sein und der steuerlich relevante Ansässigkeitsort muss in der EU liegen. Bei Doppelansässigkeit entscheidet das jeweilige DBA über die Ansässigkeit.mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (4) Zugehörigkeit zu unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten (Art. 1a Fusions-Richtlinie)

Rz. 79 Für die Anwendung der Richtlinie dürfen nur Gesellschaften aus zwei oder mehreren Mitgliedstaaten beteiligt sein. Vorgänge, die sich zwischen Gesellschaften ein und desselben Staates oder unter Beteiligung eines Drittstaates abspielen, sind von der Richtlinienbestimmung ausgeschlossen.mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 4. Fusions-Richtlinie

a) Wesentlicher Inhalt Rz. 70 Ziel der in ihrer ursprünglichen Form bereits 1990 verabschiedeten Fusions-Richtlinie[66] ist die Anpassung von Unternehmen an die Erfordernisse des gemeinsamen Marktes, eine Erhöhung ihrer Produktivität und eine Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene durch Erleichterung der Verlagerung und Umstrukturierung der Unternehmens...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Verschmelzung (fusión), Art. 22–53 und Art. 54–67 LME

Rz. 231 Das Gesetz behandelt sowohl die innerstaatliche Verschmelzung von Gesellschaften wie auch die grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Verschmelzung. Auch bei Beteiligung "außergemeinschaftlicher" Gesellschaften findet das Gesetz Anwendung (fusión transfronteriza extracomunitaria). Insoweit gelten die allgemeinen Bestimmungen für die grenzüberschreitende innergeme...mehr

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Schweiz / 1. Immigration (Art. 163a IPRG)

Rz. 185 Eine schweizerische Gesellschaft kann eine ausländische Gesellschaft übernehmen oder sich mit ihr zu einer neuen schweizerischen Gesellschaft zusammenschließen, wenn das auf die ausländische Gesellschaft anwendbare Recht dies gestattet und dessen Voraussetzungen erfüllt sind, im Übrigen untersteht die Fusion dem schweizerischen Recht. Ein Zusammenspiel des ausländisc...mehr

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Tschechische Republik / c) Fusionsprojekt

Rz. 95 Über die Fusion muss ein Projekt mit gesetzlich vorgeschriebenen inhaltlichen Erfordernissen vorbereitet werden. Der Projektentwurf muss grundsätzlich von den Gesellschafterversammlungen aller an der Fusion beteiligten Gesellschaften genehmigt werden. Mindestens einen Monat vor dem festgesetzten Tag der Gesellschafterversammlung über die Fusion hinterlegen die Geschäf...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 126 Die rechtliche Stellung der Gesellschaft im IPR ist ausführlich und seit Bestehen des CSC, also seit dem Jahr 1986, weitsichtig in Art. 3 CSC geregelt. Handelsgesellschaften haben als Personalstatut das Recht des Staates, in dem sich der hauptsächliche und effektive Sitz ihrer Verwaltung befindet. Eine Gesellschaft, die nur ihren statutarischen Sitz in Portugal hat, ...mehr

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Griechenland / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 111 Der Rechtsrahmen für die Umwandlungen sowohl von Personen- als auch von Kapitalgesellschaften wurde im Jahre 2019 durch das Gesetz 4601/2019 einheitlich festgelegt. In dem Gesetz sind die Rechtsgrundlagen für die jeweiligen Fallkonstellationen der Umwandlung, der Fusion und der Abspaltung der EPE vorgesehen. Es gibt keine Einschränkung bzgl. der Fusion einer EPE mit ...mehr

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Schweiz / 2. Emigration (Art. 163b IPRG)

Rz. 187 Damit eine Emigrationsfusion nach dem schweizerischen internationalen Privatrecht statthaft ist, müssen sämtliche Aktiven und Passiven auf die ausländische Gesellschaft übergehen und die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte in der ausländischen Gesellschaft angemessen gewahrt werden. Dies hat zur Folge, dass die zum Schutz der Gesellschafter und Gläubiger aufgestellte...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (1) Steuerneutrale Vorgänge

Rz. 75 Zu den von der Fusions-Richtlinie begünstigten Vorgängen zählen gem. Art. 2 der Fusions-Richtlinie: Rz. 76 Infolge der im Jahr 2005 beschlossenen Änderung gilt die Fusions-Richtlinie auch für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) sowie die Europäische Genossenschaft (SCE) un...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Wesentlicher Inhalt

Rz. 70 Ziel der in ihrer ursprünglichen Form bereits 1990 verabschiedeten Fusions-Richtlinie[66] ist die Anpassung von Unternehmen an die Erfordernisse des gemeinsamen Marktes, eine Erhöhung ihrer Produktivität und eine Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene durch Erleichterung der Verlagerung und Umstrukturierung der Unternehmenstätigkeit innerhalb de...mehr

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Tschechische Republik / a) Verschmelzung (Verschmelzung durch Aufnahme)

Rz. 93 Bei der Fusion durch Verschmelzung kommt es zur Auflösung ohne Liquidation und zum Erlöschen einer oder mehrerer Gesellschaften. Das Vermögen der erlöschenden Gesellschaften, einschließlich sämtlicher Schulden, geht auf eine andere, bereits existierende Nachfolgegesellschaft über. Es kommt also nicht zur Entstehung eines neuen Rechtssubjektes, sondern lediglich zum Er...mehr

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Tschechische Republik / b) Vereinigung (Verschmelzung durch Neugründung)

Rz. 94 Bei der Fusion durch Vereinigung kommt es zur Auflösung ohne Liquidation und zum Erlöschen von zwei oder mehreren Gesellschaften. Das Vermögen der erlöschenden Gesellschaften, einschließlich sämtlicher Schulden, geht auf eine neue Nachfolgegesellschaft über, die erst im Wege der Verschmelzung entsteht. Auf die Nachfolgegesellschaft gehen alle Rechte und Pflichten der ...mehr

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Tschechische Republik / III. Auflösung einer GmbH mit Rechtsnachfolger

Rz. 91 Das tschechische Umwandlungsgesetz regelt fünf Formen der Umwandlung: Fusion, Spaltung (sowohl Aufspaltung als auch Abspaltung), Übertragung des Vermögens der GmbH auf einen Gesellschafter, Änderung der Rechtsform sowie grenzüberschreitende Sitzverlegung. Zur Auflösung einer GmbH mit Rechtsnachfolger kommt es bei Fusion, Aufspaltung und Übertragung des Vermögens auf e...mehr

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Serbien / II. Grenzüberschreitende Verschmelzungen

Rz. 113 Die materiell-rechtlichen Probleme einer internationalen Fusion resultieren daraus, dass die kumulative Anwendung sowohl des Gesellschaftsstatuts der übertragenden Gesellschaft als auch des Gesellschaftsstatuts der aufnehmenden Gesellschaft zu unlösbaren Widersprüchen führen kann. Eine Rechtsprechung ist in Serbien zu diesem Punkt bislang nicht ersichtlich. Es kann a...mehr

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Ungarn / V. Umwandlung der Gesellschaft; Beherrschungsverträge

Rz. 137 Nach dem BGB bezeichnet der Begriff "Umwandlung" ausschließlich den Wechsel der Gesellschaftsform. Für die Umwandlung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten die §§ 3:39–47, §§ 3:133–136 Ptk., wobei zu beachten ist, dass ergänzend die Vorschriften über die Gründung der Gesellschaft herangezogen werden müssen. Das BGB regelt die Fusion oder Trennung von Wir...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 6. Rs. Memira Holding und die Rs. Holmen AB

Rz. 104 In den Verfahren in den Rs. Memira Holding[246] und Holmen AB[247] hat der EuGH am selben Tag zwei Entscheidungen zur Finalität (Endgültigkeit) der Verluste getroffen. In der Rs. Memira Holding ging es um eine Up-Stream-Verschmelzung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft mit Sitz in Deutschland auf die schwedische Muttergesellschaft. Es stellte sich dann die Fr...mehr

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Belgien / I. Strukturelle Mitbestimmung

Rz. 124 Auf europäischer Ebene ist allerdings durch Art. 16 der 10. Gesellschaftsrechtsrichtlinie eine Regelung zur Mitbestimmung innerhalb der aus der grenzüberschreitenden Fusion hervorgehenden Gesellschaft vorgesehen. Diese Bestimmungen sind teilweise auch innerhalb des belgischen Rechts durch den Tarifvertrag Nr. 94 vom 29.4.2008 umgesetzt worden. Im Prinzip finden die n...mehr

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Dänemark / 1. Verschmelzung

Rz. 97 Eine ApS kann gem. § 236 S. 1 SEL ohne Liquidation durch Übertragung des Vermögens und der Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Ganzes auf eine andere Kapitalgesellschaft gegen Entgelt an die Kapitaleigner der aufzulösenden Gesellschaften aufgelöst werden (uneigentliche Verschmelzung – uegentlig fusion). Gleiches gilt nach § 236 S. 2 SEL, wenn zwei oder mehrere Kapi...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Grenzüberschreitende Einbringung

Rz. 352 Die Verknüpfung zwischen Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz gilt nicht für die Einbringung, so dass diese Fälle auch ohne eine zivilrechtliche Regelung grenzüberschreitend steuerneutral möglich sind. Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils in eine EU-/EWR-Kapitalgesellschaft ist durch § 20 UmwStG geregelt. Danach ist g...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Umsetzung der Richtlinie

Rz. 73 Nach Art. 12 der Fusions-Richtlinie war diese bis zum 31.12.1991 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Auf Vorschlag der EU-Kommission[68] hat der Rat der EU-Finanzminister[69] einige Änderungen der Fusions-Richtlinie beschlossen. Die im Rahmen dieser Änderungen hinzugekommenen Anpassungen waren in Bezug auf die Regelungen betreffend die Europäisch...mehr

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Schweiz / 3. Fusionsvertrag

Rz. 189 Das Schweizer Fusionsgesetz schreibt einen schriftlichen Fusionsvertrag vor. Der Fusionsvertrag hat den zwingenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften der auf die beteiligten Gesellschaften anwendbaren Rechte mit Einschluss der Formvorschriften zu entsprechen. Im Übrigen untersteht der Fusionsvertrag dem von den Parteien gewählten Recht. Bei Fehlen einer Rechtswahl...mehr

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Liechtenstein / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 98 Liechtenstein folgte bisher der Sitztheorie. Rz. 99 Die Sitzverlegung einer Liechtensteinischen Verbandsperson ins Ausland und somit die Unterstellung der Gesellschaft unter ausländisches Recht ist ohne Auflösung der Gesellschaft nur mit Bewilligung des Amtes für Justiz zulässig (vgl. Art. 234 Abs. 1 PGR). Rz. 100 Grenzüberschreitende Verschmelzungen wären nach national...mehr

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Mexiko / 2. Höchstzahl an Gesellschaftern

Rz. 11 Nach Art. 61 LGSM darf die S. de R.L. aus maximal 50 Gesellschaftern bestehen. Die S. de R.L. ist die einzige Gesellschaftsform, bei der die Gesellschafteranzahl begrenzt ist. Hintergrund ist der persönliche Charakter: Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft Sociedad Anónima oder anderen Gesellschaftsformen sollen die Gesellschafter sich persönlich kennen[4] können.mehr

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Tschechische Republik / d) Abspaltung

Rz. 103 Eine Abspaltung kann mit Entstehung einer oder mehrerer neuer Handelsgesellschaften (Abspaltung mit Neugründung) oder durch Fusion mit einer oder mehreren bestehenden Handelsgesellschaften (Abspaltung mit Aufnahme) oder durch Kombination dieser zwei Typen durchgeführt werden. Bei einer Abspaltung wird die GmbH, von der bestimmte Teile abgespalten werden, auch weiterh...mehr

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Mexiko / 4. Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand

Rz. 36 Eine mexikanische S. de R.L. kann nach Art. 4 Abs. 2 LGSM Handelsgeschäfte durchführen, die zur Erfüllung des ihr gegebenen Gesellschaftszwecks, dem sog. objeto social, notwendig sind, mit Ausnahme solcher, die durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag ausdrücklich verboten sind. Man muss dogmatisch zwischen dem Gesellschaftszweck und den zur Erreichung desselben notwend...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 87 Die Gesellschafter beschließen in der Gesellschafterversammlung unabdingbar über: Nachschussleistungen, die Einziehung von Gesellschaftsanteilen, den Kauf oder Verkauf von eigenen Anteilen, die Zustimmung zur Abtretung von Anteilen, den Gesellschafterausschluss, die Genehmigung der Rechnungslegung zum Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustverwendung, die Entlastung ...mehr

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Liechtenstein / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 97 Die Auflösung der Gesellschaft ist in Art. 423 ff. PGR ausdrücklich geregelt. Zunächst kann die GmbH durch Mehrheitsbeschluss in der Gesellschafterversammlung aufgelöst werden. Weitere Auflösungsgründe sind die Liquidation oder die Insolvenz. Als Auflösung ohne Liquidation kommt beispielsweise die Fusion in Betracht.mehr

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Schweiz / 2. Umwandlung

Rz. 129 Die GmbH kann sich in eine andere Kapitalgesellschaft oder in eine Genossenschaft umwandeln. Auch bei dieser Form der Umstrukturierung sind die Anteils- und Mitgliedschaftsrechte zu wahren. Das Verfahren entspricht demjenigen der Fusion, wobei vom Umwandlungsplan und vom Umwandlungsbericht gesprochen wird. (Art. 53 ff. FusG). Ferner kommen bei der Umwandlung die Best...mehr

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Schweden / 3. Spaltung

Rz. 105 Ab dem 1.1.2006 wurde auch die Möglichkeit der Spaltung einer Aktiengesellschaft in zwei oder mehrere Aktiengesellschaften eingeführt (fission). Eine Spaltung erfolgt dadurch, dassmehr

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Italien / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 137 In den Art. 2498 f. c.c. sind die verschiedenen Formen der Umwandlung getrennt geregelt: Formwechsel (Art. 2498 f. c.c.), Verschmelzung der Gesellschaften (Art. 2501 f. c.c.) und Ausgliederung der Gesellschaften (Art. 2506 f. c.c.). Rz. 138 Bisher war ein Formwechsel nur von einem Gesellschaftstyp in einen anderen zulässig. Seit der Reform sind gem. Art. 2500-septies ...mehr

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Tschechische Republik / I. Grundlagen

Rz. 86 Eine Auflösung kann entweder freiwillig sein, oder es kann sich um eine Zwangsauflösung handeln. Zu den wichtigsten Gründen für die freiwillige Auflösung einer GmbH gehören:mehr

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Dänemark / 3. Spaltung

Rz. 101 § 254 SEL regelt die Spaltung (spaltning). Die Beschlussfassung jeweils in den einbringenden und den aufnehmenden Gesellschaften erfolgt nach den §§ 264 und 265 SEL grundsätzlich wie im Falle einer Fusion (siehe Rdn 97 f.). Verlangt wird die für eine Satzungsänderung erforderliche Mehrheit (§ 264 i.V.m. §§ 106 und 107 SEL). Mit der Spaltung werden die Aktiva und Pass...mehr

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Pakistan / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 40 In der Praxis ist es darüber hinaus empfehlenswert, noch weitere Klauseln aufzunehmen. So sollte zunächst eine Klausel aufgenommen werden, die den Ankauf von anderen Unternehmen festsetzt.[21] Empfehlenswert sind Klauseln, die die Eingehung einer Gewinnverteilung, einer Fusion[22] oder eines Joint Ventures oder Ähnliches mit einer natürlichen Person oder einem Unterne...mehr

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Ungarn / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 88 Die Anmeldung der Gründung muss gem. § 35 Abs. 2 Ctv. alle Daten enthalten, die im Ctv. für die GmbH vorgeschrieben sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Daten, welche bereits im Gesellschaftsvertrag festgelegt worden sind; auch jede spätere Änderung dieser Daten ist zu melden. Im Handelsregister sind weiterhin u.a. einzutragen:mehr

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Dänemark / J. Mitbestimmung

Rz. 123 In Gesellschaften, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich mindestens 35 Arbeitnehmer beschäftigt haben, steht den Arbeitnehmern nach § 140 Abs. 1 SEL das Recht zu, aus ihrer Mitte heraus eine Anzahl von Verwaltungsrats- bzw. Aufsichtsratsmitgliedern entsprechend der Hälfte der übrigen Mitglieder des Organs – mindestens jedoch zwei Mitglieder – zu wählen. Als...mehr

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Dänemark / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 136 Der Antrag auf Insolvenz bzw. auf Rekonstruktionsbehandlung für die Gesellschaft ist nach § 233 Abs. 1 SEL vom zentralen Leitungsorgan bzw., wenn sich die Gesellschaft in Auflösung befindet, vom Liquidator zu stellen. Sofern die Liquidation nach Ansicht der Liquidatoren die Gläubiger nicht voll befriedigen wird, müssen sie gem. § 233 Abs. 2 SEL die Eröffnung des Inso...mehr

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Schweiz / 3. Spaltung

Rz. 130 Eine Gesellschaft kann sich mittels einer Aufspaltung oder einer Abspaltung teilen (Art. 29 FusG). Bei der Ersteren teilt eine Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen auf und überträgt dieses auf andere Gesellschaften. Die übertragende Gesellschaft wird aufgelöst und im Handelsregister gelöscht. Bei der Abspaltung werden nur ein Teil oder mehrere Teile des Gesellschaftsve...mehr

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Russland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 51 Es sind u.a. die Gründung, die Sitzverlegung, die Reorganisation (Fusion, Umwandlung usw.), die Liquidation der juristischen Person, die Änderungen der Satzung, die Angaben über die Gründer (Gesellschafter) sowie die persönlichen Daten des Geschäftsführers, die Informationen über die der Gesellschaft erteilten Lizenzen/Zulassungen usw., anzumelden. Registrierpflichtig...mehr

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Italien / 1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 108 Um die GmbH für das tägliche Geschäft vorab zu organisieren, wird in der Gründungsurkunde festgelegt, welche Sachverhalte in die Zuständigkeit der Gesellschafter und welche in die der Geschäftsführer fallen. Die folgenden Bereiche bleiben jedoch zwingend den Gesellschaftern vorbehalten:mehr

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Mexiko / Literaturtipps

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Ungarn / I. Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Neukodifikation des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches als Gesetz Nr. V aus dem Jahr 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (Polgári Törvénykönyv, kurz "Ptk.") ist das ungarische Gesellschaftsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert worden. Dies umfasst somit die Regeln für die Gründung, Organisation, Funktion sowie Rechte, Pflichten und Haftung der ...mehr

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Schweden / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 162 Außer infolge eines Konkursverfahrens kann die Gesellschaft durch Liquidation,[197] Fusion[198] oder Spaltung[199] aufgelöst werden. Über die freiwillige Liquidation beschließt die Hauptversammlung.[200] Ferner gibt es eine Reihe von Fällen, in denen eine Zwangsliquidation erfolgt. In diesen Fällen wird der Beschluss entweder von der Hauptversammlung, vom Gericht ode...mehr

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Dänemark / 4. Satzungsänderung

Rz. 91 Satzungsänderungen bedürfen nach § 106 Abs. 1 SEL mindestens einer ⅔-Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie des auf der Gesellschafterversammlung vertretenen Gesellschaftskapitals. Enthält die Satzung zusätzliche Anforderungen, müssen auch diese erfüllt werden. In einer Reihe von Fällen können Satzungsänderungen allerdings auch außerhalb der Gesellschafterversammlung ...mehr

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Italien / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 212 Nach Art. 25 des Gesetzes Nr. 218 vom 31.5.1995 ist auf Gesellschaften grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, in dem sie gegründet wurden. Unabhängig vom Ort der Gründung ist italienisches Recht auch anwendbar, wenn sich der Verwaltungssitz oder der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen (oggetto principale) in Italien befinden. Das anwendbare Recht rege...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 125 Die Gesellschaft wird gem. Art. 466 ZTD aufgelöst:mehr

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Österreich / 2. Verschmelzung

Rz. 166 Dabei handelt es sich um die Vereinigung (Fusion) der Vermögen mehrerer Kapitalgesellschaften (GmbH oder Aktiengesellschaften). Eine der Gesellschaften (übertragende Gesellschaft) erlischt ohne Liquidation, ihr Vermögen geht durch Gesamtrechtsnachfolge auf die andere Gesellschaft (übernehmende Gesellschaft) über. Die Verschmelzung einer GmbH auf eine GmbH ist in den ...mehr