Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unwirksamkeit eines per Telefax gestellten Antrags auf mündliche Verhandlung

Leitsatz Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch für nach der FGO vertretungsberechtigte Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht, eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Sachverhalt Die verheirateten Kläger erzielen neben Gewinneinkünften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund einer bei...mehr

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Riester-Rente / 1.1.3 Beamte, Richter, Soldaten und ihnen gleichgestellte Personen

Unmittelbar begünstigte Personengruppen[1] sind: Empfänger von inländischer Besoldung. Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, hierzu gehören z. B. Minister oder Staatssekretäre. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versiche...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Anwendbarkeit des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei nationalem Recht

Leitsatz 1. Es verstößt gegen Unionsrecht, wenn die Verletzung nationaler formeller Anforderungen dadurch sanktioniert wird, dass eine obligatorische oder eine fakultative Steuerbegünstigung nach der Energiesteuerrichtlinie verweigert wird. 2. Bei einer nicht auf Unionsrecht beruhenden nationalen Energiesteuerbegünstigung steht dagegen das Unionsrecht einer Verweigerung der S...mehr

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Riester-Rente / 4.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können". Allerdings sprechen auch systematisc...mehr

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Riester-Rente / 3.5.3 Verfahren

Seit dem Beitragsjahr 2024 wurde die Abwicklung des Zulageverfahrens geändert. Das neue Verfahren ist für den Zulageempfänger einfacher und transparenter. Da sich insbesondere die Abwicklung auf Seiten der ZfA geändert hat, ist eine Reaktion von Seiten des Zulageberechtigten nicht erforderlich. Die neuen Verfahrensregelungen sehen vor, dass die ZfA die Voraussetzungen für die...mehr

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Riester-Rente / 2.1.2 Altersvorsorgeverträge in Form von Sparverträgen

Wird in einem Altersvorsorgevertrag Kapital angespart, ist dieses für eine lebenslange Altersversorgung des Anlegers einzusetzen. Dies soll durch die im AltZertG aufgestellten Kriterien sichergestellt werden. Hierzu gehören u. a.: Die Altersleistung darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr bzw. dem 60. Lebensjahr für Vertragsabschlüsse vor 2012 [1] ausgezahlt werden. Ein späterer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 3.5.2 Zulageantrag

Das Zulageverfahren ist ein weitgehend automatisches Verfahren, welches auch als modifiziertes Anbieterverfahren bezeichnet wird. So hat der Anbieter den Zulageantrag des Anlegers zu erfassen und per Datensatz an die ZfA zu senden. Die Frist für die Stellung des Zulageantrags beträgt 2 Jahre. Er ist auf amtlichem Vordruck[1] bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres abzugeben, da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Dienstleistungsbereiche nach dem Postgesetz

Rz. 36 Mit dem Postgesetz v. 22.12.1997[1], das im Wesentlichen am 1.1.1998 in Kraft trat und dessen Zweck es ist, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewähren[2], wurde in § 4 Nr. 1 PostG der Begriff der Postdienstleistung aufgenommen. Dazu gehören: die Beförderung von Brief...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zulassung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Zulassung der > Lohnsteuer-Hilfevereine Rz 24 ff. Zur Zulassung der Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 Abs 1 EStG vgl > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 92 ff. Zur Frist, innerhalb der über die Zulassung einer Streitbeilegungsbeschwerde zu entscheiden ist, sowie zu deren Voraussetzungen > Doppelbesteuerung Rz 85 f.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Fälligkeit der Lohnsteuer

Rz. 4 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Fälligkeitssteuern" – zB LSt und USt – sind zu bestimmten Terminen anzumelden (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 6 ff) und abzuführen (> Abführung der Lohnsteuer), ohne dass es einer Festsetzung durch das FA (vgl § 168 AO) bedarf, die den Steueranspruch konkretisiert. § 41a Abs 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass die im LSt-Anmeldungszeitraum insgesamt ein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / VI. Zustellung im Ausland

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ob eine Zustellung oder lediglich eine (einfache) Bekanntmachung eines Verwaltungsaktes erforderlich ist, bestimmt sich auch bei einem Empfänger im Ausland nach deutschem Recht. Ist – entgegen den innerstaatlichen Regelungen – nach ausländischem Recht eine Zustellung erforderlich, kann es jedoch angezeigt sein, diesen Weg zu beschreiten, um ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Ermessensfehler

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ermessensfehler können darin bestehen, dass die FinBeh kein Ermessen ausübt, obwohl das Gesetz dieses vorschreibt (Ermessensnichtgebrauch), sowie darin, dass ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Werden die gesetzlichen Grenzen der Ermessensausübung – des Ermessensspielraums – nicht beachtet, ist der > Verwaltungsakt , der auf der Ermessensents...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Öffentliche Zustellung

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer öffentlichen Zustellung wird im Bundesanzeiger oder einer anderen Stelle, die von der Behörde dafür bestimmt worden ist, eine Benachrichtigung veröffentlicht, die den Empfänger darüber informiert, dass ein bestimmtes Dokument zugestellt wird, das den Lauf von Fristen in Gang setzen kann und wo er dieses Dokument einsehen kann. Das ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 1 Einführung

Rz. 1 In Deutschland ist die Verordnung (EG) 1606/2002 [1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz; BilReG) umgesetzt worden. Im Einzelnen ergibt sich daraus für die Relevanz der IFRS-Rechnungslegung folgendes Bild: Eine Konzernabschlusspflicht besteht für Mutte...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.2 Zeitpunkt und Umfang

Rz. 18 Die Unterrichtung muss rechtzeitig erfolgen, d. h. so frühzeitig, dass die Angelegenheit noch mit dem Wirtschaftsausschuss beraten und der Betriebsrat unterrichtet werden kann. Der Betriebsrat muss seine Beteiligungsrechte noch wahrnehmen und die Willensbildung des Unternehmers beeinflussen können.[1] Hintergrund ist, dass Sinn und Zweck des § 106 BetrVG ist, dass der...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 7. Einstellung nach § 398a AO

Im Steuerstrafverfahren ist zudem an die besondere Möglichkeit der Verfahrenseinstellung nach § 398a AO bei einer unwirksamen Selbstanzeige zu denken. Um eine Einstellung des Verfahrens nach dieser Vorschrift zu bewirken, muss die Wirksamkeit der Selbstanzeige an den Sperrgründen aus § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und 4 AO gescheitert sein; bei Vorliegen anderer Sperrgründe ist § 3...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 5. Teileinstellung bei mehreren Taten nach § 154 StPO

Nach § 154 Abs. 1 Nr. 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Tat absehen, wenn die Strafe der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. § 154 ...mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.4 Vorsitz des Kooperationsausschusses

Rz. 28 Abs. 3 regelt zunächst den Vorsitz des Kooperationsausschusses. Dieser Vorsitz ist im besonderen Fall der Entscheidung über die Weisungszuständigkeit nach § 44e von Bedeutung, weil bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden des Kooperationsausschusses den Ausschlag gibt. Rz. 29 Der Gesetzgeber hat vorausgesetzt, dass über den Vorsitz gleichwohl grundsätzlich ein...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 2.2 Weitere Meldepflichten (Abs. 2)

Rz. 8 Sofern Heilfürsorgeberechtigte nicht gegen Krankheit versichert sind, trifft den Dienstherrn nach Absatz 2 Satz 1 eine Meldepflicht, um sicherzustellen, dass auch dieser Personenkreis seiner Verpflichtung zur Absicherung des Pflegerisikos bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen nachkommt (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 42 zu § 47). Rz. 9 Die Postbeamtenkrankenkasse ...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.1 Private Krankenversicherung

Rz. 43 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.4 Nachentrichtung und Verjährung

Rz. 7 Bis zum 31.12.1991 waren nach § 1418 Abs. 1 RVO und § 140 Abs. 1 AVG u. a. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung unwirksam, wenn sie nach Ablauf eines Jahres nach Schluss des Kalenderjahres, für das sie gelten sollen, entrichtet wurden. Nunmehr sind nach § 197 Abs. 1 SGB VI Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch a...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6 Hemmung der Verjährung

Rz. 9 Für die Hemmung der Verjährung gelten nun §§ 203 bis 208 BGB sinngemäß. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts v. 26.1.2001 (BGBl. I S. 3138) ist das in Bezug genommene Recht der Hemmung der Verjährung erheblich ausgeweitet worden. Insbesondere hemmen nunmehr auch die Verhandlung über den Anspruch oder über die diesen begründenden Umstände (§ 203 BGB) und...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung

Leitsatz 1. Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung im Sinne des § 357 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E‐Mail nicht erforderlich. 2. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs weder unvollständig noch unrich...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.1 Eintritt der Verjährung

Rz. 10 Für die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der Beiträge ist der Zeitpunkt der Entrichtung der Beiträge maßgebend. Wenn daher der Beitrag für November 2008 verspätet erst im Januar 2009 bei der Krankenkasse eingegangen ist, verjährt dieser Beitrag erst am 1.1.2014. Es ergibt sich daraus also, dass die bis einschließlich 31.12. eines Jahres entrichteten Beiträge am...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verlustabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung

Leitsatz 1. Die Vorschrift des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 des Umwandlungssteuergesetzes in der im Streitjahr 2015 anwendbaren Fassung (UmwStG 2006), nach der ein Übernahmeverlust außer Ansatz bleibt, ist für im Privatvermögen und im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an der übertragenden Körperschaft anwendbar. 2. Ein für den Abzug des Übernahmeverlusts schädlicher Antei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.4 Ruhen der Zulassung/Ermächtigung (Abs. 5)

Rz. 103 Abs. 5 i. V. m. § 26 Ärzte-ZV regelt das Ruhen der Zulassung. Entsprechend gilt die Vorschrift auch für angestellte Ärzte (Abs. 9 Satz 4). Durch Umstände, die in der Person des Vertragsarztes, Vertragspsychotherapeuten oder Vertragszahnarztes liegen (z. B. Krankheit, längerer Auslandsaufenthalt), kann ein Ruhen der Zulassung durch den Zulassungsausschuss (§ 96) per V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.7 Beendigung der Zulassung/Ermächtigung (Abs. 7)

Rz. 116 Abs. 7 nennt als Gründe, die zur Beendigung der Zulassung oder der Ermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 3) führen, den Tod, das Wirksamwerden eines Verzichts auf die Zulassung (Ermächtigung), den Ablauf des Befristungszeitraumes oder den Wegzug des Berechtigten aus dem Bezirk seines Vertragsarztsitzes. Ermächtigte Ärzte werden entsprechend behandelt, wobei es keine Rolle s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.2 Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung

Rz. 8 Für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gilt nach § 351 Abs. 1 SGB III der § 26 Abs. 2 mit der Abweichung, dass sich der zu erstattende Betrag um den Betrag der Leistung mindert, der in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt worden ist. § 27 Abs. 2 Satz 2 (Verjährung bei Beanstandung der Wirksamkeit von Beiträgen...mehr

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Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 2.1 Meldepflichten privater Versicherungsunternehmen (Abs. 1)

Rz. 3 Um sicherzustellen, dass privat Krankenversicherte (vgl. § 23) auch tatsächlich dauerhaft ihre Pflicht zur Absicherung des Pflegefallrisikos bei einem privaten Versicherungsunternehmen erfüllen, werden letzteren Kontroll- und Meldepflichten auferlegt. Dabei unterscheidet Absatz 1 Satz 1 zwei Fallkonstellationen, von denen die erste zwischenzeitlich gegenstandslos ist: ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.1 Unterbrechung der Beitragszeit

Rz. 8 Von einer Unterbrechung der Beitragszeit beim gleichen Arbeitgeber geht man aus, wenn es während des Beschäftigungsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr Zeiten gibt, die nicht mit Beiträgen aus laufendem Arbeitsentgelt belegt sind, Abs. 3 Satz 2 letzter Teilsatz. Soweit daher im laufenden Kalenderjahr vor der Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt Zeiten ohne Zahlung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.3 Beanstandung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 5 Abs. 1 gewährt Vertrauensschutz für zu Unrecht entrichtete Rentenversicherungsbeiträge aus Arbeitsentgelten trotz Fehlens der Versicherungspflicht, soweit sie bei der nächsten, auf die Beitragsentrichtung folgenden Betriebsprüfung unbeanstandet geblieben sind; § 45 Abs. 2 SGB X gilt entsprechend. Unerheblich ist, wer diese Prüfung durchgeführt hat. Prüft nicht die Rent...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / bb) Geplante Maßnahmen zum 1.1.2025 im Rahmen der zweiten Stufe

Erweiterung der Lieferkettenfiktion auf den B2B-Bereich: Wie eben beschrieben, findet nach aktueller Rechtslage die Lieferkettenfiktion für Lieferungen innerhalb der Gemeinschaft nur dann Anwendung, soweit Lieferungen durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen an eine nicht steuerpflichtige Person betroffen sind.[26] Zum 1.1.2025 soll die Anwendung di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / b) Einführung eines – für den leistenden Steuerpflichtigen optionalen – Reverse-Charge-Mechanismus für lokale Leistungen durch nicht ansässige Steuerpflichtige

Nach aktueller Rechtslage können Mitgliedstaaten eine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vorsehen – soweit die Leistung nicht bereits unter die Regelung der Art. 44, Art. 196 MwStSystRL fallen –, wenn die steuerpflichtige Lieferung oder Dienstleistung von einem Steuerpflichtigen bewirkt wird, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die Mehrwe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 51 Meldung... / 2.3 Kündigung einer privaten Pflegeversicherung (Abs. 3)

Rz. 11 Nach Absatz 3 bestehen die Meldepflichten auch für die Fälle, in denen eine bestehende private Pflegeversicherung gekündigt und der Abschluss eines neuen Vertrages bei einem anderen Versicherungsunternehmen nicht nachgewiesen wird. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber die Kontrolle darüber sicherstellen, dass die private Pflegepflichtversicherung fortgeführt wird,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.9 Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1a)

Rz. 54 Mit Wirkung zum 1.1.2004 können MVZ gleichberechtigt mit Vertragsärzten (Vertragspsychotherapeuten) als zugelassene Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (vgl. Abs. 1 Satz 1). In Abs. 1 Satz 2 ist vorgegeben, dass die in einem zugelassenen MVZ als Angestellte oder Vertragsärzte tätigen Ärzte/Psychotherapeuten nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 4. Bewertung von "ViDA" im Kontext der "EU MwSt-Reform" (Aktionsplan, "Quick Fixes, MwSt-Digitalpakete")

Mit der größten Mehrwertsteuerreform seit 25 Jahren verfolgt die Europäische Kommission seit einigen Jahren eine schrittweise Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuerrechts hin zu einem endgültigen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuersystem (vgl. "Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer" aus 2016).[60] Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über diese Pla...mehr

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Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.1 Beginn und Ende der Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Absatz 1 Satz 1 beginnt die Mitgliedschaft bei einer Pflegekasse mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen der §§ 20, 21 oder 21a SGB XI erfüllt sind, also an dem Tag, an dem die Voraussetzungen der Versicherungspflicht erstmals vorliegen. Rz. 5 Nach Absatz 1 Satz 2 endet die Mitgliedschaft mit dem Tod des Mitglieds oder mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.3 Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Rz. 10 Eine vorzeitige Wartezeiterfüllung kommt nach Abs. 2 auch dann in Betracht, wenn volle Erwerbsminderung oder Tod im zeitlichen Zusammenhang mit einer Ausbildung stehen. Der Leistungsfall muss vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten sein. Abs. 2 gilt nur für Leistungsfälle, die nach dem 31.12.1972 eingetreten sind (§ 245 Abs. 1). Die vorzei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Frist

Rz. 4 Die Beschwerdefrist beträgt 2 Wochen nach der Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung (Abs. 1). Abweichend hiervon beträgt die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde einen Monat[1], gegen die Festsetzung eines Ordnungsmittels (Ordnungsgeld usw.) eine Woche[2]. Keiner Frist unterliegt die (unselbstständige) Anschlussbeschwerde.[3] Rz. 5 Die Frist beginnt m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.3 Empfangsstelle

Rz. 7 Die Beschwerde ist beim FG, d. h. bei dem Gericht (bzw. Vorsitzender oder Berichterstatter), das die anfechtbare Entscheidung getroffen hat (iudex a quo), einzulegen (Abs. 1), damit dieses die Möglichkeit hat, seine Entscheidung zu überprüfen und sie ggf. im Weg der Abhilfe zu korrigieren, wenn es die Beschwerde als begründet ansieht.[1] § 129 Abs. 1 FGO ist so zu vers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.4 Inhalt der Beschwerdeschrift

Rz. 8 Die FGO enthält keine Bestimmungen über den Inhalt der Beschwerdeschrift. Die Regelung über die Revisionsbegründung[1] ist im Beschwerdeverfahren nicht entsprechend anzuwenden. Eine Begründung oder ein förmlicher Antrag sind daher nicht erforderlich[2], auch nicht die Verwendung des Begriffs "Beschwerde". Es braucht daher an sich nicht dargelegt werden, was gegen die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 8 Verjährung

Rz. 26 Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich gem. § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich nach den §§ 31 – 34 OWiG.[1] Zwar enthält § 384 AO eine gegenüber § 31 Abs. 2 OWiG vorrangige Spezialregelung einer fünfjährigen Verfolgungsverjährung für Steuerordnungswidrigkeiten gem. §§ 378 – 380 AO, jedoch wurde § 383b AO in diese Regelung nicht aufgenommen. Auf § 383b AO find...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Einlegung

Rz. 2 Die Vorschriften über Form, Frist, Abhilfemöglichkeit und aufschiebende Wirkung der Beschwerde (Abs. 1 S. 3) gelten entsprechend. Der Antrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten bei dem beauftragten oder ersuchten Richter oder Urkundsbeamten, der entschieden hat, zu stellen, d. h. er richtet s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 6 Das Wiederaufnahmeverfahren stellt prozessual die Fortsetzung des Vorprozesses dar. Dies gilt aber nur für den dritten Verfahrensabschnitt.[1] Die Beteiligten – einschließlich des Beigeladenen – sind identisch mit denen des Vorprozesses.[2] Der im Vorprozess Beigeladene muss nicht erneut beigeladen werden.[3] Die Entscheidung über das Wiederaufnahmeverfahren ergeht grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Bedeutung

Rz. 1 Das Beschwerdeverfahren ist in der FGO nur lückenhaft umschrieben. Eine Vorschrift über die Beschwerdebegründung fehlt. §°129 FGO enthält lediglich Regelungen über Form, Frist und Empfangsstelle. Gleichwohl bestehen gewisse Mindestanforderungen an die Beschwerdebegründung, die aus allgemeinen Grundsätzen und aus der entsprechenden Anwendung der Regelungen über die Revi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die FGO enthält lediglich unvollständige Regelungen über das Beschwerdeverfahren; eigene Regelungen enthalten: § 10 Abs. 3 FGO – Dreierbesetzung des BFH-Senats; § 113 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 FGO – Begründungspflicht für Beschlüsse; § 128 FGO – Statthaftigkeit der Beschwerde; § 129 FGO – Form und Frist, Empfangsstelle; § 130 FGO – Abhilfeentscheidung oder Vorlage an den BFH; § 131...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 14 Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde sind in der FGO nur lückenhaft geregelt. § 128 FGO bestimmt im Wesentlichen, gegen welche Entscheidungen des FG den Beteiligten und sonst Betroffenen die Beschwerde zusteht. Geregelt ist damit die Statthaftigkeit des Rechtsmittels. Für die Zulässigkeit der Beschwerde sind darüber hinaus die allgemeinen Prozessvoraussetzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Zulässigkeit

Rz. 8 Es müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen (Prozessfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis usw.) vorliegen, zusätzlich die Voraussetzungen des Wiederaufnahmeverfahrens. Die Wiederaufnahme setzt ein rechtskräftig beendetes Verfahren voraus.[1] Vor Rechtskraft kann eine Wiederaufnahmeklage nicht erhoben werden.[2] Im laufenden Revisionsverfahren sind Wiederaufnahmeanträge ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.3 Rechtliches Gehör

Rz. 8 Als allgemeiner Verfahrensgrundsatz gilt das Gebot des rechtlichen Gehörs auch im Beschwerdeverfahren. Ergeht die Entscheidung – wie i. d. R. – ohne mündliche Verhandlung (vgl. Rz. 17), muss gewährleistet sein, dass der Beschwerdegegner die Möglichkeit hat, sich zu der Beschwerde zu äußern, wenn die Entscheidung zu seinen Ungunsten geändert werden soll. Dem Beschwerdeg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.5 Verzögerungsrüge

Rz. 8a Zur Durchsetzung des in Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG garantierten Anspruchs auf Rechtsschutz in angemessener Zeit wurde mit Wirkung ab 3.12.2011 in § 155 S. 2 FGO mit Verweis auf §§ 198ff. GVG angefügt.[1] Die Regelung führt nicht unmittelbar zu einer schnelleren Entscheidung. Der Betroffene bekommt jedoch eine mit Klage durchsetzbare Entschädigung zugesprochen, ...mehr