Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.2.3 Begründungsfrist

Die Klage muss nach § 45 Abs. 1 Satz 1 WEG innerhalb von 2 Monaten nach Beschlussfassung begründet werden. Der Kläger muss innerhalb dieser Frist zumindest im Kern vortragen, weshalb seiner Meinung nach der Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht.mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.7.3.3 Unverhältnismäßigkeit anderer Maßnahmen

Das GEG regelt nicht, ab welcher Grenze ein unverhältnismäßiger Kostenaufwand alternativer Maßnahmen vorliegt. Insoweit dürfte es sachgerecht sein, die Wertungen der §§ 47 Abs. 4, 71 Abs. 2, 102 Abs. 1 Satz 2 GEG zu übernehmen. Diese regeln Befreiungstatbestände für den Fall, dass sich die erforderlichen Aufwendungen für nach GEG erforderliche Maßnahmen nicht innerhalb angem...mehr

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Datenschutz (ZertVerwV) / 9.1 Datenpannen

Datenpannen führen nicht nur zu Meldepflichten, sie können auch Schadensersatzansprüche und die Verhängung von Bußgeldern nach sich ziehen. Die Generalklausel stellt insoweit Art. 4 Nr. 12 DSGVO dar. Hiernach liegt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten dann vor, wenn die unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Verletzung der Datensicherheit zur Vernichtung, zum Verlu...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.3.6.1 Grundsätze

Die Voraussetzungen einer fiktiven Abnahme regelt § 640 Abs. 2 BGB. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Das Werk muss fertiggestellt sein Von einer Fertigstellung ist dann auszugehen, wenn das Werk nach der vertraglichen Vereinbarung der Parteien als "fertig" anzusehen ist.[1] Dies ist der Fall, wenn die im Vertrag genannten Leistungen abgearbeitet bzw. erbracht sind...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.6.5 Früher erster Termin

Auch wenn das Gericht statt eines schriftlichen Vorverfahrens anzuordnen, einen frühen ersten Termin bestimmt, wird in der richterlichen Verfügung der Termin zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt. Daneben wird die beklagte GdWE binnen bestimmter Frist aufgefordert, auf die Klage zu erwidern. Gelingt dem Verwalter die fristgemäße Beauftragung eines Anwalts nicht, hat er bei G...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 2.3 Genehmigungsfiktion

§ 6a GewO regelt eine Genehmigungsfiktion, wonach der Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 GewO als erteilt gilt, sofern die Behörde nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Eingang des Antrags nebst aller erforderlichen Unterlagen darüber entschieden hat.mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.5.3 Kündigung aus wichtigem Grund

§ 648a BGB verleiht beiden Vertragsparteien das Recht, den Werkvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Beschränkung des Kündigungsrechts auf Werkverträge, die auf längere Zusammenarbeit angelegt sind, sieht das Gesetz nicht vor, womit jeder Werkvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Nach § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem kündi...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 6.1.2 Keine Befristung der Laufzeit

Grundlose Abberufung Ist die Vertragslaufzeit nicht befristet und auch nicht an den Zeitraum der Bestellung gekoppelt, kommt es bezüglich der Kündigung des Verwaltervertrags auf die vertraglich geregelten Kündigungsfristen an. Unabhängig davon endet der Verwaltervertrag nach § 26 Abs. 3 WEG spätestens 6 Monate nach der Abberufung. Ist im Vertrag eine Kündigungsfrist nicht ver...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 5.1 Der Wohnungseigentümer

Haben die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme oder eine bauliche Veränderung beschlossen, sind nicht nur sie, sondern auch Drittnutzer, vor allem Mieter, Nießbraucher und Pächter, von der Umsetzung betroffen. Es kann bspw. zu Gestank oder Lärm kommen, das Dach wird ggf. abgedeckt oder die Fassade wird eingerüstet, außerdem ist es bspw. vorstellbar, dass es zu Unterbre...mehr

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Anspruch auf einen zertifiz... / 3 Übergangsvorschrift (§ 48 Abs. 4 Satz 2 WEG)

Eine Person, die am 1.12.2020 Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war, gilt gegenüber den Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bis zum 1.6.2024 als zertifizierter Verwalter. Hierin steckt der Sache nach eine kleine "Alte-Hasen-Regelung".[1] Praxis-Beispiel Frist V ist am 1.12.2020 Verwalter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Muste...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.1.1 Ordentliche Wohnungseigentümerversammlung

Nach § 24 Abs. 1 WEG wird die Wohnungseigentümerversammlung vom Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Notwendigkeit, mindestens einmal im Jahr eine ordentliche Wohnungseigentümerversammlung durchzuführen, ergibt sich bereits aus § 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WEG. Hiernach haben die Wohnungseigentümer über die sich auf Grundlage des Wirtschaftsplans ergeb...mehr

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Heizkostenverordnung (ZertV... / 4 Pflichten der Verwaltung

Der Verwalter bzw. die Verwalterin (Verwaltung) ist das originäre Organ der GdWE. Sie treffen insoweit namens der GdWE umfassende Anzeige-, Handlungs-, Informations- und Kontrollpflichten. Ob die Verwaltung befugt ist, zu handeln, ohne die Wohnungseigentümer zu befassen, können die Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG vereinbaren oder nach § 27 Abs. 2 WEG beschließ...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.9.1 Anmeldung des ausstehenden Hausgelds

Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die GdWE als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen, weiterlaufende Zinsen sind nachr...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.10.2.2 Beschlussanträge von Wohnungseigentümern

Auf die Tagesordnung sind auch Beschlussanträge von Wohnungseigentümern zu setzen, soweit deren Behandlung in der Wohnungseigentümerversammlung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.[1] Dies ergibt sich zwar nicht direkt aus dem Gesetz, gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG hat aber jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung. Sollte sich der Verwalter weigern, der...mehr

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Rechtsfähige Gemeinschaft d... / 4 Willensbildung der Gemeinschaft

Den Willen der GdWE bilden grundsätzlich die Wohnungseigentümer durch Vereinbarungen oder Beschlüsse. Etwas Anderes gilt im Anwendungsbereich des § 27 WEG. Danach kann auch der Verwalter zu einer Willensbildung berufen sein. Dies ist der Fall, wenn eine Maßnahme eine untergeordnete Bedeutung hat und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führt, oder wenn eine Maßnahme zur Wahru...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.2 Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Insolvenzgesetz unterscheidet zwischen dem Regel- und dem Verbraucherinsolvenzverfahren. Verbraucherinsolvenzverfahren Für eine GdWE ist vor allem von Bedeutung, dass sie bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren befragt wird, ob sie an einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigung teilnimmt (im Regelinsolvenzverfahren kann es dazu im Zusammenhang mit einem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 6.3 Anmeldungszeitpunkt

Die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist dem Finanzamt innerhalb der in Tz. 6.2 genannten Frist[1] nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck und auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln.[2] Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.1.1 Verhältnis zur Beschluss-Sammlung

Nach § 24 Abs. 6 WEG sind die in der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse in eine Niederschrift (Protokoll) aufzunehmen. Im Zuge des WEG-Änderungsgesetzes 2007[1] wurde in § 24 Abs. 7 WEG das Führen einer Beschluss-Sammlung statuiert. Diese zusätzliche Verpflichtung trat neben die Erstellung der Versammlungsniederschrift. Das am 1.12.2020 in Kraft getretene Woh...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.10 Nachweis der Vorgabenerfüllung

Da bauliche und anlagentechnische Maßnahmen durch Fachunternehmen durchgeführt werden, sind diese nach § 96 Abs. 1 GEG verpflichtet, dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von ihnen geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der in § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 GEG genannten Vorschriften entsprechen. Ko...mehr

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Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.8.1 Aufbewahrung/Archivierung

Was den Nachweis bzw. die Kontrolle der Weiterbildung des Verwalters und seiner Mitarbeiter betrifft, trifft den Verwalter zunächst nur die Pflicht zum Sammeln und Archivieren von Teilnahmebestätigungen und Fortbildungszertifikaten. Der Behörde gegenüber muss er nicht aktiv werden. Die Nachweise und Unterlagen über Weiterbildungsmaßnahmen müssen nach § 15b Abs. 2 Satz 3 MaBV...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.4.1 Fristgebundene Betriebsverbote

Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen nach § 72 Abs. 1 GEG nicht mehr weiterbetrieben werden. Sind die Heizkessel nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie gem. § 72 Abs. 2 GEG nach Ablauf von 30 Jahren seit Einbau oder Aufstellung nicht mehr betri...mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 3.3.2 Form und Inhalt der Kündigung

Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters i. S. v. § 573 Abs. 2 BGB oder einen Ausnahmefall nach § 573a BGB sind gem. §§ 573 Abs. 3 Satz 1, 573a BGB in dem schriftlichen Kündigungsschreiben (dazu Kap. B.II.2.3.2.2) anzugeben. Andere Gründe werden nach § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind. Der Vermieter soll den Mi...mehr

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Anspruch auf einen zertifiz... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer seit dem 1.12.2023[1] grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ein "zertifizierter Verwalter" bestellt wird. Der Sache nach handelt es sich dabei um ein "funktionales Äquivalent" für den seit Längerem geforderten "Sachkundenachweis".[2] Dessen öffentlich-rechtli...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 7.1 Eigenständiges Handeln (§ 27 Abs. 1 WEG)

Die Verwaltung muss als Organ der GdWE sämtliche Pflichten erfüllen, die der GdWE nach §§ 9a Abs. 2, 18 Abs. 1 WEG obliegen. Nach § 27 Abs. 1 WEG ist die Verwaltung teilweise befugt, selbst alles dazu Notwendige zu unternehmen. Die nach der Trinkwasserverordnung notwendigen Maßnahmen können nämlich eine untergeordnete Bedeutung i. S. v. § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG haben und werden...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.6 Wirtschaftlichkeit und Befreiungsmöglichkeiten

Die Erfüllung der Vorgaben des GEG kann im Einzelfall zu erheblichen Kosten führen und die finanzielle Leistungsfähigkeit einzelner Gemeinschaften übersteigen. Das GEG regelt insoweit ein allgemeines Wirtschaftlichkeitsgebot und lässt bestimmte Ausnahmen zu. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird allerdings lediglich im Rahmen der Prüfung des Vorliegens einer unbilligen Här...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.3.3 Prozessuales

Bei der Klage auf Berichtigung einer Niederschrift handelt es sich um eine Leistungsklage. Sie muss daher nicht innerhalb der für die Anfechtung von Beschlüssen maßgeblichen Frist von einem Monat angefochten werden. Die Vorschrift des § 45 Satz 1 WEG ist nicht entsprechend anzuwenden.[1] Seit Inkrafttreten des WEMoG ist sie gegen die GdWE zu richten und nicht mehr gegen die ...mehr

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Energetische Gebäudesanieru... / 2.6 Kommunale Wärmeplanung

Kommunen mit einer Größe von bis zu 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens 1.7.2028 eine kommunale Wärmeplanung durchführen. Bei Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern endet diese Frist bereits am 1.7.2026 (siehe auch Kap. B.VI.4.4.9.5.4). Bei der kommunalen Wärmeplanung wird ein Plan erstellt, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder einer Gemeinde klimaneutral in der...mehr

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CO2-Kostenaufteilung (ZertV... / 5.2 Direktbelieferung des Mieters

Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme und/oder Warmwasser, ermittelt er nach § 5 Abs. 3 CO2KostAufG im Fall eines Wohngebäudes und nach § 8 Abs. 2 CO2KostAufG bei einem Nichtwohngebäude den Kohlendioxidausstoß der Wohnung bzw. sonstigen Nutzungseinheit. Eine Eigenversorgung von Mietern kommt insbesondere im Fall von Etagenheizungen in Betracht, aber auch dann, wenn der M...mehr

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Rechtsverhältnis der Wohnun... / 3.3 Verfahren

Steht ein Veräußerungsverlangen im Raum, sollte die Verwaltung den Wohnungseigentümer, der sich einer schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der GdWE obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht hat, mehrfach abmahnen. Bleiben die Mahnungen fruchtlos, ist das Veräußerungsverlangen zum Gegenstand einer Versammlung der Wohnungseigentümer zu mach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 4.1 Fristwahrung

§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG erfasst sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Fristen, also einerseits Anfechtungs-, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen und andererseits Klagefristen. Voraussetzung für die Eilkompetenz des Verwalters ist, dass mit Blick auf den Fristablauf eine Vorbefassung der Wohnungseigentümer nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere auch für die Führ...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 2.6.2 Abschließende Beschlussfassung noch nicht möglich

Für den Fall, dass den Wohnungseigentümern im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung eine abschließende Beschlussfassung nicht möglich sein sollte, etwa weil für eine Beschlussfassung noch nicht alle Informationen vorliegen oder für die Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der erstellten Jahresabrechnung nach § 28 Abs. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.1 Grundsätze

§ 634 BGB regelt die Rechte des Bestellers bei mangelhafter Werkleistung. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um den Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 635 BGB (siehe nachfolgend Kap. B.II.3.3.3), das Recht der Selbstvornahme nach § 637 BGB nebst Ersatz- und Vorschussanspruch bezüglich der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen (siehe nachfolgend Kap. B.II.3.3....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 3.4.4 Haftungszeitraum/Nachhaftung

Die Haftung des Wohnungseigentümers beschränkt § 9a Abs. 4 Satz 1 HS 2 WEG auf solche Verbindlichkeiten, "die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind". Zweck dieser Regelung ist, dass derjenige bezahlen soll, dem die Leistung zugutekommt. Bei einem Eigentümerwechsel wird dies in aller Regel der Erwerber sein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Zivilprozess- und Zwangsvol... / 1.2.1 Aktivprozesse

Entscheidung zur Aktivklage Ob die GdWE Klage erhebt, müssen nach § 19 Abs. 1 WEG die Wohnungseigentümer beschließen. Die Verwaltung ist nach § 27 Abs. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, die Entscheidung selbst zu treffen, wenn die Klageerhebung eine untergeordnete Bedeutung hat und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führt oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung ein...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 11.3 Was hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beachtet werden muss

Findet der Nullsteuersatz gem. § 12 Abs. 3 UStG für die Installation oder Lieferung von PV-Anlagen ab dem 1.1.2023 Anwendung, entfällt damit für den Erwerber der Vorsteuerabzug. Der Vorsteuerabzug aus Beratungsleistungen u.ä. bleibt weiterhin erhalten. Da der Vorsteuerabzug auf die Nebenleistungen zur Lieferung bzw. Installation der PV-Anlage jedoch gering ausfallen wird, is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.6.3 Widerrufsrecht

Nach § 650l BGB steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Verbraucherbauvertrag notariell beurkundet wurde. Ist dies nicht der Fall, hat der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren. Hintergrund ist, dass der Verbraucher vor Übereilung und Übervorteilung geschützt werden soll.[1] Im Fall der nota...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 1.2 Nachbarrechtliche Regelungen

Unter Nachbarrecht versteht man die Regeln über die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücksgrenze. Maßgeblich sind hierfür zunächst die für das gesamte Bundesgebiet geltenden und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 903 bis 924 und 1004 aufgestellten Regeln. Darüber hinaus können die Nachbarrechtsgesetze der Länder Verkehrssicherungspflichten regeln. Nac...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2.1.1 Alle Mietverträge

Jede Vertragspartei, also Vermieter oder Mieter, kann einen Mietvertrag – welchen auch immer – nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund i. d. S. liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beide...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 5.3.1 Grundlagen

Regelfall der Verwalterabberufung stellt der Abberufungsbeschluss dar. Da die Wohnungseigentümer nach § 26 Abs. 1 WEG über die Abberufung beschließen, erfolgt die Beschlussfassung nach § 25 Abs. 1 WEG mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da wiederum § 26 Abs. 5 WEG anordnet, dass u. a. von § 26 Abs. 1 WEG nicht abgewichen werden kann, kann also auch nicht durch Vereinbar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 7.3.1.4 Erlöschen/Aufhebung

Da die Grunddienstbarkeit grundsätzlich befristet begründet werden kann, erlischt sie mit Fristablauf[1] oder auch mit dem Eintritt einer auflösenden Bedingung, wie etwa der Insolvenz des Berechtigten.[2] Durch Landesrecht kann geregelt sein, dass die Grunddienstbarkeit erlischt, wenn das zugrunde liegende Recht über 10 Jahre lang nicht ausgeübt wurde.[3] Selbstverständlich ...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3.2 Bäume

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. Gefahren können insbesondere von kranken und morschen Bäumen ausgehen. Soweit hier eine Gefahr für Personen und Sachen nicht anders beseitigt werden kann, können die Bäume auch nach den einschlägigen Baumschutzsatzungen gefällt werden, allerdings nicht eigenmächtig. Gerade...mehr

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Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.6.1 Grundsätze

Hinsichtlich der Abnahme von Gemeinschaftseigentum ist die entscheidende Frage, wer berechtigt ist, die Abnahme zu erklären. Aus Sicht des Bauträgers ist stets eine einheitliche Abnahme vorteilhaft und nicht eine sukzessive seitens der einzelnen Erwerber. In Beantwortung der Frage, wer das Gemeinschaftseigentum abnimmt, muss man sich vor Augen führen, wer Partei des Bauträger...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 1 Überblick

Sämtliche im WEG geregelten Pflichten sind solche der GdWE, auch dann, wenn der Verwalter im Gesetz als Verpflichteter ausdrücklich benannt ist. Insbesondere obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 18 Abs. 1 WEG der GdWE. Der Verwalter fungiert nach § 9b Abs. 1 WEG als deren Vertretungs- und Ausführungsorgan. Erfüllt der Verwalter einzelne Pflichten nicht, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.3.2 Ausstattungen zur Verbrauchserfassung

Der Gebäudeeigentümer hat nach § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen und dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen. Heizkostennovelle 2021 Die am 1.12.2021 in Kraft getretene Novelle der HeizkostenV sieht neue Techniken und Verbrauchsinformationen[1] vor, die innerhalb bestimmte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dokumentation (ZertVerwV) / 2 Dokumentation von Objekt- und Nutzerdaten

Durch eine ausführliche Stammdatenanlage für das einzelne Objekt und die jeweiligen Wohnungseigentümer lassen sich sämtliche Informationen, Adressen, Verträge und Fristen verwalten. Die Daten sollten in regelmäßigen Abständen geprüft und aktualisiert werden. 2.1 Objektstammdaten Eigentümergemeinschaft ___________...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.7 Pflichtberatung

Soll innerhalb der 5-jährigen Übergangsfrist des § 71i GEG oder vor Ablauf der Fristen des 30.6.2026 bzw. 30.6.2028 bzw. des Vorliegens einer bekanntgemachten kommunalen Wärmeplanung eine Heizung eingebaut werden, die nicht der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG entspricht, hat eine Beratung zu erfolgen. Der Gebäudeeigentümer ist dabei über die möglichen Kostenrisiken einer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.3 Prüfpflicht und Prüffristen

Alle Aufzüge müssen spätestens alle 2 Jahre einer Hauptprüfung unterzogen werden. Dazwischen ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Fristen der Prüfungen hängen von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind zunächst die Art der Nutzung und die Anzahl der Aufzugsfahrten. Auch ist das Umfeld der Anlage in die Beurteilung mit einzubeziehen, also etwa die Gefahr von Vandalism...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.6 Heizungsaustausch vor dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028

§ 71 Abs. 9 GEG regelt die praxisrelevanten Fälle, in denen nach dem 1.1.2024, aber vor Ablauf der Übergangsfristen des § 71 Abs. 8 GEG neue Heizungen in Bestandsgebäude eingebaut werden. Da bis zum Ablauf der Übergangsfristen auch Heizungen installiert werden können, die nicht den Vorgaben des § 71 Abs. 1 GEG entsprechen, könnten diese etwa ausschließlich mit Erdgas oder Er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.6.2 Baubeschreibung

Kommen die wesentlichen Planvorgaben nicht vom Besteller als Verbraucher oder von einem von ihm Beauftragten, hat der Unternehmer nach § 650j BGB dem Besteller vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung ist nach § 650o Abs. 1 BGB nicht abdingbar, also zwingend. Nach Art. 249 § 1 EGBGB ist die Baubeschreibung in Textform zur Verfügung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 3.1 Vermögensschadenhaftpflicht

Diese Versicherung sichert Vermögensschäden ab, die aufgrund beruflicher Fehler entstehen. Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die Versicherungsschutz für den Fall bietet, dass der Versicherungsnehmer oder einer seiner Mitarbeiter bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht...mehr