Fachbeiträge & Kommentare zu Freizügigkeit

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Zypern / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Zypern ausübt, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Zypern wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Zypern ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies... mehr

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Bulgarien / Zusammenfassung

Begriff Wenn ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Bulgarien ausübt, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Bulgarien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Bulgarien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden:... mehr

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Dänemark / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Dänemark aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Dänemark wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen - im Folgenden: DBA. ... mehr

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Ungarn / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Ungarn aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Ungarn wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Ungarn ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dieses ... mehr

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Vereinigtes Königreich / 1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird in einem verwaltungsinternen Zu... mehr

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Tschechien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig... mehr

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Türkei / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Türkei aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in der Türkei wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und der Türkei ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ... mehr

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Slowakei / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig... mehr

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Spanien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig... mehr

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Slowenien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig... mehr

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Estland / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig... mehr

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Tschechien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Tschechien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Tschechien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Tschechien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ... mehr

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Slowakei / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Slowakei aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in der Slowakei wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und der Slowakei ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folge... mehr

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Spanien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Spanien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Spanien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies... mehr

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Slowenien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Slowenien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Slowenien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Slowenien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA... mehr

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Estland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Estland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Estland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Estland ein Doppelbesteuerungsabkommen – im Folgenden: DBA. Die... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 2113a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 2009, 857 mit zustimmender Anm Bergkemper, FR 2010, 91 sieht mE zutreffend keinen Verstoß gegen Europarecht (ArbN-Freizügigkeit, Diskriminierung, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit) darin, dass nur aufgrund materiell gesetzlicher Verpflichtung beruhende Zukunftssicherungsleistungen begünstigt sind. Es wird nicht ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zusammentreffen von Familienleistungen mehrerer Mitgliedsstaaten

Rn. 55 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das EU-Recht bestimmt, dass im Falle des Zusammentreffens von Familienleistungen mehrerer Mitgliedsstaaten ein beim nachrangigen Mitgliedsstaat gestellter Antrag an den vorrangigen Mitgliedsstaat weiterzuleiten ist. Der Antrag gilt beim Träger des vorrangigen Mitgliedsstaats zu dem Zeitpunkt eingegangen, an dem er beim Träger des nachrangige... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.3 Variable Gleitzeit mit Teamabsprache

Eine Weiterentwicklung der Gleitzeit stellt die flexible Arbeitszeit mit Teamabsprache dar. Die flexible Arbeitszeit ist dahingehend ausgerichtet, die Arbeitszeit dem Arbeitsanfall besser anzupassen und gleichzeitig den Mitarbeitern mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Arbeitszeit zu verschaffen. Den Beschäftigten steht ein definierter täglicher Zeitrahmen (z. B.... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 15 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen SchwarzArbG. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 16 und 17). Rz. 16 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzeltatbestände definiert. D... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.2 Rechtmäßiger oder geduldeter Aufenthalt

Rz. 6 Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ist seit dem 1.1.2005 nach den Vorschriften des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950) zu beurteilen. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 AufenthG bedürfen Ausländer für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 4.1 Ausländische Arbeitnehmer deutscher Arbeitgeber

Rz. 28 Beschäftigt ein Arbeitgeber, dessen Sitz sich in Deutschland befindet, einen ausländischen Arbeitnehmer, so ist im Ergebnis das deutsche Urlaubsrecht anzuwenden. Zwar ist es denkbar, dass nach Art. 3 der VO (EG) 593/2008 (Rom I VO) ein inländischer Arbeitgeber mit einem ausländischen Arbeitnehmer das Urlaubsrecht des Herkunftslandes des Arbeitnehmers vereinbart. Bei ei... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.3 Bühnenkünstler

Rz. 157 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern entspricht langjährigem Bühnenbrauch. Bereits der Normalvertrag Solo (NV Solo) vom 1.5.1924, der für Solisten galt, ging vom befristeten Bühnenarbeitsverhältnis als Regelfall aus. An dieser tariflichen Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Die Tarifvertragsparteien haben in § 2 Abs. 2 des am 1.1.2003 in K... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.3 EuGH- und BFHMusterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13), die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Dies gilt auch für Personen, die negative Einkünfte der begünstigten Ar... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung von Auslandskindern

Rn. 101 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Abweichend von der Regelung über den Kinderfreibetrag werden nach § 63 Abs 1 S 6 EStG Kinder, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet (vgl dazu BFH v 26.10.2016, V R 13 715, BFH/NV 2017, 299; BFH v 18.02.202... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 22 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als "haushaltsnah" begünstigt sind alle Tätigkeiten, die bei einer geordneten Führung des Privathaushalts anfallen; sie müssen in einem Haushalt erbracht werden. Begünstigt sind besonders hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die typischerweise von Raumpflegekräften (Aufwartefrau bzw -mann/Putzhilfe/Zugehfrau bzw -mann), Haushälter(innen), Wirtsc... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einfluss der Rechtsprechung des EuGH

Rn. 46 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der EuGH hat mit seiner Rspr entscheidenden Einfluss auf die Regelungen der §§ 1 und 1a EStG genommen. Das wird insb bei der Frage der Vereinbarkeit der nationalen Bestimmungen mit dem Gemeinschaftsrecht in Bezug auf die ArbN-Freizügigkeit (Art 45 AEUV, ex Art 39 EG), die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV, ex Art 43 EG) sowie Dienstleistun... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.5 Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (Abs. 1 Sätze 1 und 4 sowie Abs. 4)

Rz. 29 Im Unterschied zum Steuerrecht ist bei den Werbungskosten nicht der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Vielmehr wird aus Gründen der Erleichterung des Verwaltungsvollzugs lediglich auf den sog. Werbungskostenpauschbetrag in § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG (= Arbeitnehmer-Pauschbetrag) Bezug genommen. Als Werbungskosten ist einheitlich ein Zwölftel des jeweils maßgeben... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Ausnahmsweiser Nichtabzug für Steuern (Abs. 7)

Rz. 34 Abs. 7 Satz 1 enthält eine, ab 1.5.2025 geltende, Sondervorschrift zum ausnahmsweisen Nichtabzug von Steuern nach Abs. 1 Satz 1. Betroffen hiervon sind die Sonderfälle, in denen in Deutschland nicht selbstständig oder selbstständige Erwerbstätige ihren Wohnsitz im Ausland haben und das bezogene deutsche Elterngeld aufgrund eines zwischen Deutschland und dem Ansässigke... mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.2 Unmittelbare illegale Ausländerbeschäftigung (Abs. 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 31 Abs. 2 Nr. 3 bedroht Arbeitgeber, die Ausländer illegal beschäftigen, i. V. m. Abs. 3 mit einem Bußgeld bis zu 500.000,00 EUR. Unmittelbare und mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung werden damit hinsichtlich des Unrechtsgehalts und der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit auf eine Stufe gestellt. Der Bußgeldrahmen bringt die besondere Verwerflichkeit der illegalen Au... mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Seit dem 1.1.2005 gilt ein vereinheitlichtes Recht für die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung von Ausländern in der Bundesrepublik. Das Zuwanderungsrecht enthält in seinem Kern 2 gesetzliche Regelungen: Das allgemeine Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von "Nicht-EU"-Ausländern ("Drittstaatsangehörige") im Bundesgebiet (Aufenthalt... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Ausländische Arbeitnehmer / 1.1 Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU und EWR und weiterer Sonderregelungen

Staatsangehörige der EU-Staaten sowie Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum – EWR (Island, Norwegen und Liechtenstein) bedürfen keines Aufenthaltstitels; Gleiches gilt auch für Staatsangehörige aus der Schweiz.[1] Freizügigkeitsberechtigt sind Unionsbürger für eine Tätigkeit als Arbeitnehmer, aber auch zur Arbeitss... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Ausländische Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Begriff Ausländische Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Arbeitsrechtlich ist dies jedoch unbeachtlich, entsprechende Differenzierungen sind unwirksam. Allerdings unterliegen ausländische Arbeitnehmer den Vorgaben des Ausländerrechts hinsichtlich Einreise und Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland. Dabei ist zwischen den EU-Staatsangehörige... mehr

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ZErb 01/2026, Vorabentschei... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 (ABl 1994, L 1, S. 3) in der durch das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum (ABl 2007, L 221, S. 15) geänderten Fassung (im Folgenden: EWR-Abkommen). Es ergeht im Rahmen eines Rech... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.1 Überblick

Die Europäische Union hat durch die Europäischen Verträge nicht im Sinne einer "Aufnahme durch Verschmelzung" Hoheitsrechte der Nationalstaaten übernommen, sondern es gilt das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Subsidiaritätsprinzip), dessen Hauptziel die Schaffung eines einheitlichen und gemeinsamen Binnenmarktes ist. Die EU leitet ihre Rechte und Möglichkeiten aus ... mehr

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Brexit / 5.1 Freizügigkeit und Aufenthaltsstatus

Für EU-Bürger sowie britische Staatsangehörige (einschließlich ihrer Familienangehörigen), die zum Ende der Übergangsphase (Stichtag: 31.12.2020) dauerhaft im Vereinigten Königreich bzw. in der EU lebten und arbeiteten, wird durch das Austrittsabkommen ein umfassender Bestandsschutz garantiert. Gleiches gilt für Personen, die sich zum Stichtag zwar nicht mehr in einer solche... mehr

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Grenzgänger / 2 Inhaltlicher Gestaltungsspielraum arbeitsrechtlicher Regelungen

Grenzgänger aus EU-Mitgliedstaaten (sog. Einpendler) sind den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt. Die sozial- und rentenversicherungsrechtlichen Ansprüche von Grenzgängern werden durch die Grundfreiheit der Freizügigkeit[1] sowie entsprechende EU-Verordnungen und Richtlinien zur Freizügigkeit und Wanderarbeit[2] geschützt. Diskriminierende arbeitsvertragliche Regelungen ... mehr

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Brexit / 5.1.1 Beschäftigung eines Unionsbürgers im Vereinigten Königreich

Mit dem Brexit gilt auch die Freizügigkeit als eine der elementaren Grundfreiheiten der EU im Verhältnis zum Vereinigten Königreich nicht mehr. Grundsätzlich endete die Arbeitnehmerfreizügigkeit für britische Staatsbürger in Deutschland und für Deutsche im Vereinigten Königreich bereits mit Ablauf der Frist des Artikel 50 Abs. 3 EUV, also zum 29.3.2019. Jedoch haben alle Bet... mehr

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Brexit / 3 Das EU-Arbeitsrecht und der Brexit

Für das richtige Verständnis der arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Brexits generell ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Rechtsquellen des EU-Rechts wichtig, da diese unterschiedlichen Einfluss auf das jeweilige nationale Recht haben. Dabei gilt: sämtliche Rechtsquellen des EU-Rechts, die unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten beanspruchen, verlieren ihre... mehr

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Grenzgänger / 3 Sonstige Besonderheiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung eines Grenzgängers

Durch den Einfluss des EU-Rechts gelten für Grenzgänger einige weitere Besonderheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung, die hier überblicksartig dargestellt werden. Erhält der Grenzgänger im Insolvenzfall des Arbeitgebers Insolvenzgeld nach § 167 Abs. 2 SGB III, kann bei dessen Berechnung eine fiktive Lohnsteuer nach inländischem Recht abgezogen werden, obwohl der Gren... mehr

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Brexit / 5.1.2 Beschäftigung britischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs haben britische Staatsbürger ihren EU-Bürger-Status verloren. Das Austrittsabkommen sowie die auf seiner Grundlage ergangene Umsetzung im Freizügigkeitsgesetz/EU sichern jedoch den am 31.12.2020 bestehenden Aufenthaltsstatus umfassend ab.[1] Die davon erfassten Personen mussten ihren Aufenthalt bis zum 30.6.2021 anzeigen, um ein Au... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.19 Wehrdienst

Rz. 656 Deutsche Arbeitnehmer dürfen nach § 2 Abs. 1 ArbPlSchG von der Zustellung des Einberufungsbescheids an bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes und während der Dauer von Wehrübungen nicht gekündigt werden. Für Arbeitnehmer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt derselbe Kündigungsschutz nach Art. 7 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates ... mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 49 Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie ihre Familienangehörigen unterliegen einem privilegierten Sonderregime. Grundlage sind das unionsrechtliche Freizügigkeitsrecht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV sowie die spezifischen Freizügigkeitsrechte für Arbeitnehmer nach Art. 45 ff. AEUV, die Niederlassungsfreihei... mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Privilegierenden Sonderregelungen gegenüber den allgemeinen Regeln des Aufenthaltsgesetzes unterliegen nicht nur Unionsbürger und ihre Familienangehörigen nach dem Freizügigkeitsrecht und dem Freizügigkeitsgesetz/EU, sondern teilweise auch türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen. Die historische Grundlage bietet hierfür zunächst das Abkommen zur Gründu... mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 4. Muster: Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.7: Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts Verwaltungsgericht Karlsruhe Nördliche Hildapromenade 1 76133 Karlsruhe per beA Klage 1. der _________________________, geb. am _________________________, 2. des _________________________, geb. am _________________________, beide wohnhaft _________... mehr

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Kindergeld / 2.7.3 Staatsangehörige aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensstaat

Das Erfordernis, für den Kindergeldanspruch eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen zu müssen, gilt nicht für Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz und ihre Familienangehörigen, soweit ihre Rechtsstellung vom Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist.[1] Staatsangehörige von Drittstaaten können u... mehr