Fachbeiträge & Kommentare zu Freizügigkeit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungspunkt.

Rn 8 Anknüpfungspunkt für das Namensrecht ist heute der gewöhnliche Aufenthalt. Die bisherige Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit, mit der Kontinuität und Stabilität gewährleistet werden sollten, wurde unter dem Eindruck der Rspr des EuGH aufgegeben, der im Führen unterschiedlicher Namen in verschiedenen Mitgliedstaaten eine Einschränkung der in Art 21 AEUV garantierten Fr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundfreiheiten.

Rn 30 IRd unmittelbaren Geltung des primären Unionsrechts ragen die Grundfreiheiten des EU-Vertrags (geregelt im AEUV) heraus. Besondere Bedeutung haben das allg Diskriminierungsverbot (Art 10, 18 AEUV), die Warenverkehrsfreiheit (Art 28, 30, 34 AEUV), die Freizügigkeit von Personen und insb von Arbeitnehmern (Art 45 AEUV), die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV), die Diens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verstoß gg § 1303 (Ehemündigkeit).

Rn 4 Aufhebbar kann eine Ehe sein, wenn ein Ehegatte bei Eheschließung minderjährig (mindestens 16-jährig) war. Die Norm räumt dem Gericht ein eingeschränktes Ermessen ein (BGH FamRZ 20, 1533). Bei einer Eheschließung mit einem Minderjährigen unter 16 Jahren liegt eine Nichtehe vor, aus der keine Rechte oder Pflichten erwachsen, die nicht bestätigt werden kann und daher auch...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 13.11.2019 — IV B 5 - S 1325/18/10001:001 — DOK 2019/0995000 (Folgen des EuGH-Urteils v. 26.2.2019, Wächtler, C-581/17), BStBl. I 2019, 1212

Rz. 8 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 Absatz 4 AStG bis zu einer gesetzlichen Änderung in den Fällen des § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AStG, in denen der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 9 Absatz 2 des Anhang I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ih...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Las teyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Port...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. OFD Berlin, Vfg. v. 30.7.2004 — St 127 - S 1348 - 1/04 (Wegzugsbesteuerung; Vertragsverletzungsverfahren; Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel in das Ausland nach § 6 AStG; Aussetzung der Vollziehung), DStR 2004, 1385

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften nach den Grundsätzen des § 17 EStG zu versteuern. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Definitionen.

Rn 2 ›Ehelicher Güterstand‹ ist verordnungsautonom auszulegen (Erw 18). Der Begriff umfasst sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten u in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten (I lit a). Erfasst werden nicht nur gegenstandsbezogene Regelungen, sondern auch allgemeine vermögensrechtliche Wirkungen (Heiderh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eizellen- bzw Embryonenspende und Leihmutterschaft.

Rn 4b Im Fall einer Eizellen- oder Embryonenspende, die nach § 1 Abs 1 Nr 1, 2, 6, 7 ESchG verboten sind, beruht die Zuordnung des Kindes auf den §§ 1591, 1592. Nach § 1 Abs 1 Nr 7 ESchG sind verschiedene Formen der Ersatz- bzw Leihmutterschaft verboten, um eine gespaltene Mutterschaft zu verhindern. Die Leihmutter ist nach Maßgabe des Art 19 EGBGB die rechtliche Mutter des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 7a EGBGB – Geschlechtszugehörigkeit.

Gesetzestext (1) Die Geschlechtszugehörigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. (2) Eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland kann für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit deutsches Recht wählen. Gleiches gilt für einen Namenswechsel unter den Voraussetzungen oder im Zusammenhang mit der Änderung der Geschlechtszugehörigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich, s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. (Un-)Genannte Verbraucherschutzrichtlinien und -normen.

Rn 11 Art 46b gilt für die Umsetzungsnormen der in III oder IV genannten RL 93/13, 02/65 und 08/48 sowie 08/122 – also Klausel-, –, Fernabsatz, Finanzdienstleistungen und Verbraucherkredit- sowie Timesharing-RL. Mit der Gesetzesänderung zum 13.6.14 (oben Rn 1) wurde die RL 97/7 (ex Nr. 2) zum Fernabsatz aus dem Katalog gestrichen, mit der Änderung zum 1.1.22 (oben Rn 1) die ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16. BMF, Schr. v. 2.6.2025 — IV B 5-S 1348/00008/004/159 — DOK COO.7005.100.2.12103929 (Folgen des EuGH-Urteils vom 26.2.2019, Wächtler — C-581/17 unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 6.9.2023 — I R 35/20, BStBl. II 2025, 436), BStBl. I 2025, 1448

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 AStG in seiner bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe a des Gesetzes vom 21.12.2023, BGBl. I Nr. 397 (im Folgenden: AStG a.F.), auf Wegzüge in die Schweiz wie folgt anzuwenden: A. Unbefristete und zinslose Stundung im Hinblick auf dem FZA-S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 48 EGBGB – Namenswahl.

Gesetzestext Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen wählen, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in ein Personenstandsregister eingetragen ist, wenn die Person bei der Eintragung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat hatte oder wenn sie diesem Mitgliedstaat angehört, ungea...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Heimatrecht als Wahlstatut.

Rn 21 Ausn von der Regel des Vorrangs der Deutschenstellung normieren Art 10 II und III (einschl dessen Nr 3, vgl Art 10 EGBGB Rn 10) für das Namensstatut und Art 14 I Nr 3 nF/Art 14 II aF für das Ehewirkungsstatut. Wo ohnehin gewählt wird, kann auch die Auswahl unter den mehreren Staatsangehörigkeiten dem oder den Betroffenen überlassen bleiben. Dies gilt jedenfalls, soweit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Eigenständige Kollisionsrechtsvereinheitlichung.

Rn 18 Seitdem die EU in Art 65 Buchst b EGV (Art 81 Buchst c AEUV) eine (beschränkte) kollisionsrechtliche Rechtssetzungskompetenz erhalten hat, sind sukzessive ganze Anknüpfungsgegenstände erfassende, unmittelbar anwendbare europäische Kollisionsnormen erlassen worden. Ausgenommen von dieser Kompetenz ist Dänemark, das auch nicht wie das Vereinigte Königreich und Irland vom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Definitionen.

Rn 2 ›Rechtsnachfolge von Todes wegen‹ (›succession‹) ist jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten u Pflichten vTw, sei es im Wege der gewillkürten Erbfolge durch eine Verfügung vTw (s I lit d) oder im Wege der gesetzlichen Erbfolge (I lit a). Der Begriff ist verordnungsautonom auszulegen (Dörner ZEV 12, 505, 506f). Rn 3 ›Erbvertrag‹ (›agreement as to succession‹)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt: Unionsrechtliche Vorgaben und Vorgaben des EWRA.

Rn 11 Das Unionsrecht enthält in Art 49, 54 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art 56, 62, 54 AEUV (Dienstleistungsfreiheit) Vorgaben, die sich auf das IntGesR auswirken. Die Anwendung des IntGesR darf nicht zu einer ungerechtfertigten Beschränkung der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit führen (eingehend Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 7 ff, 51; Gebauer/Wiedmann/We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ehemündigkeit nach ausländischem Recht (Abs 3).

Rn 11 Während sich die Ehemündigkeit grds nach I richtet (Rn 4) trifft III eine Sonderregelung für Minderjährigenehen (›Kinderehen‹). Er korrigiert die Anwendung ausl Rechts und greift dann ein, wenn die Ehemündigkeit eines Verlobten nach I ausl Recht unterliegt. Für gleichgeschlechtliche Ehen gilt die Vorschrift entspr (Art 17b V 1). Die Anwendung dieser schon bei ihrer Ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Erwägungsgründe EuGüVO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–13) (nicht abgedruckt) (14) Diese Verordnung sollte gemäß Artikel 81 AEUV auf eheliche Güterstände mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung finden. (15) Damit für verheiratete Paare Rechtssicherheit in Bezug auf ihr Vermögen und ein gewisses Maß an Vorhersehbarkeit in Bezug auf das anzuwendende Recht gegeben ist, sollten alle Regelungen, wel...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 53 Altmann, Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, B+P 2022, 344. ders., Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte ist unzureichend, B+P 2017, 276. Baunack, Nachversicherung nach Entlassung aus dem Beamtenverhältnis keine unzulässige Inländerdiskriminierung – Anmerkung zu: OVG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2024 – 5 Bf 169/23.Z, jurisPR-ArbR 4/2025 Anm. 6....mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.1 Grundsatz des Abs. 1

Rz. 3 § 140 regelt die Zumutbarkeit von Beschäftigungen abschließend. Weitere Zumutbarkeitsregelungen enthält das SGB III insoweit nicht. Im Gegensatz zu früherem Recht (bis 31.3.1997) wird die Zumutbarkeit von Beschäftigungen nicht mehr (auch) in einer Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit (vgl. § 373 Abs. 5) bestimmt. Die Vorschrift gilt nicht für die...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.9 Anordnungen zur Wohnungswahl (Abs. 1 Nr. 9)

Beamte Anordnungen, die die sog. Residenzpflicht des Beamten betreffen, unterliegen der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 9 BPersVG. Residenzpflicht bedeutet nicht, dass der Beamte verpflichtet ist, seine Wohnung direkt am Dienstort zu nehmen (das wird immer wieder missverstanden). Den Beamten trifft aber aufgrund seiner Residenzpflicht die Pflicht, von seinem Recht auf frei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1118 ZPO – Zentralbehörde.

Gesetzestext 1Das Bundesamt für Justiz ist Zentralbehörde nach Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) N...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Niederlassungsfreiheit

Rz. 86 Gem. Art. 49 Abs. 1 AEUV sind Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats nach Maßgabe der Art. 49 ff. AEUV verboten. Nach Art. 49 Abs. 2 AEUV gilt dies vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr. Dies wirft schwierige Abgrenzungsfragen auf[1], zumal der EuGH einen Vorrang der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gemeinschaftsrechtliche Kollisionsregel (Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71; Art 12 Abs 2 VO (EWG) Nr 1408/71)

Rn. 164 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die erste Ebene der gemeinschaftsrechtlichen Kollisionsvorschriften bildeten die Zuständigkeitsregelungen gem Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71. Die Zuständigkeitsregeln sollten bewirken, dass auf die vom persönlichen und sachlichen Geltungsbereich Betroffenen grundsätzlich die Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats anzuwenden sind, BFH v 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Räumlicher Geltungsbereich

Rn. 102 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Verhältnis zu Island, Liechtenstein und Norwegen findet die VO (EG) Nr 883/2004 aufgrund des Beschlusses des gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr 76/2011 v 01.07.2011, ABlEU Nr L 262 v 06.10.2011, 33ff seit dem 01.06.2012 Anwendung; Selder in Brandis/Heuermann, § 65 EStG Rz 18 (12/2023), da sie in den Geltungsbereich des EWR-Vertrages einbezog...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Regeln über Zuständigkeitszuweisungen (Art 11ff VO (EG) Nr 883/2004)

Rn. 105 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Regelungen über die Zuständigkeitszuweisungen, die sich aus den Art 11 ff der VO (EG) Nr 883/2004 ergeben, dienen dazu, dass die vom sachlichen und persönlichen Geltungsbereich der VO (EG) Nr 883/2004 erfassten Fälle grundsätzlich nur den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats unterliegen, BFH v 31.03.2008, III B 132/07, BFH/NV 2008, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Geltungsbereich der VO (EWG) Nr 1408/71

Rn. 161 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die VO (EWG) Nr 1408/71 v 14.06.1971 (ABl EG 1971 Nr L 149/1) und die DurchführungsVO (EWG) 574/72 v 21.03.1972 (ABl EG 1972 Nr L 74/1) erfassten in ihrem sachlichen Geltungsbereich gem Art 4 Abs 1 Buchst h VO (EWG) Nr 1408/71 das Kindergeld nach dem X. Abschn des EStG als Familienleistung, BFH v 13.08.2002, VIII R 97/01, BStBl II 2002, 869...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zum Europäischen Recht und zum Abkommensrecht

Rn. 11 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bestehen Ansprüche auf kindergeldähnliche ausländische Leistungen, wird die Anwendung des § 65 S 1 Nr 1 EStG durch vorrangige über- oder zwischenstaatliche Abkommen ausgeschlossen, ausführlich dazu s Rn 101, 102. Dies betrifft Ansprüche auf kindergeldähnliche Leistungen, Wendl in H/H/R, § 65 EStG Rz 3 (05/2024). Sofern die Sachverhalte Bezug...mehr

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Grundfreiheiten – ABC IntStR / 2 Inhalt

Auf die Grundfreiheiten können sich natürliche Personen und Körperschaften berufen. Natürliche Personen müssen Staatsangehörige eines EU-Staats sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Gebiet eines dieser Staaten haben. Körperschaften müssen nach dem Recht eines EU-Staats oder nach EU-Recht (SE, SCE) gegründet worden sein und Sitz und Geschäftsleitung in ei...mehr

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Kassenstaatsprinzip (öffent... / 3 Praxisfragen

Das Kassenstaatsprinzip ist mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 45 AEUV) vereinbar, auch wenn es im Einzelfall zu einer höheren steuerlichen Belastung des Arbeitnehmers führt.[1] Voraussetzung für die Anwendung des Kassenstaatsprinzips ist, dass die Vergütung mit Rücksicht auf ein Dienstverhältnis gezahlt wird. Es muss also eine konkrete Beziehung zwischen dem Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rz. 46 Nach Abs. 4 wird bei Personen, deren Ansässigkeitsstaat nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für das Alg zusteht und wenn das aus Deutschland gezahlte Alg nach den maßgebenden Vorschriften des Ansässigkeitsstaates der Steuer unterliegt, der rechnerische Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nicht vorgenommen. Rz....mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.3 Bühnenkünstler

Rz. 157 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern entspricht langjährigem Bühnenbrauch. Bereits der Normalvertrag Solo (NV Solo) vom 1.5.1924, der für Solisten galt, ging vom befristeten Bühnenarbeitsverhältnis als Regelfall aus. An dieser tariflichen Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Die Tarifvertragsparteien haben in § 2 Abs. 2 des am 1.1.2003 in K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Vereinbarkeit der beschränkten Steuerpflicht mit höherrangigem Recht

Rz. 6 Die Unterschiede zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht, und insbes. die tendenziell bestehende Höherbelastung des beschränkt Stpfl., haben die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen mit dem GG und dem EG-Vertrag vereinbar sind. Rz. 7 Grundsätzlich gilt auch für beschr. Stpfl. der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Tarifliche ESt und Mindeststeuer

Rz. 78 Die tarifliche ESt wird bei beschr. Stpfl. zwingend nach § 32a Abs. 1 EStG, d. h. nach der Grundtabelle, ermittelt. Das gilt auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Eine Anwendung der Splittingtabelle erfolgt in keinem Fall. Auch die Erweiterung der Möglichkeit der Splittingbesteuerung nach § 32a Abs. 6 EStG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen. Rz. 79...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 15 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 16 und 17). Rz. 16 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzelta...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 2.2 Konsequenzen der Entscheidung für die Praxis

Konsequenz der Entscheidung ist, dass ausländische Kapitalgesellschaften im Inland als rechts- und parteifähig anzuerkennen sind, sofern sie im EU-Ausland wirksam gegründet worden sind und anschließend ihren Sitz nach Deutschland verlegt haben. Dies hat der BGH auch für eine in Liechtenstein gegründete Gesellschaft angenommen,[1] wobei Liechtenstein zum Europäischen Wirtscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freizügigkeitsberechtigte Ausländer

Rn. 176 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Erfordernisse des § 62 Abs 2 EStG gelten nicht für solche Ausländer nebst Angehörigen, die freizügigkeitsberechtigt sind, so zB ein polnischer ArbN mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, BFH v 07.04.2011, III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324. Es sind dies die Staatsangehörigen der EU-Staaten und ihre Familienangehörigen, deren Rechtsstellung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Prüfung der Voraussetzungen nach § 62 Abs 1a S 2 EStG durch die Familienkassen in eigener Zuständigkeit (§ 62 Abs 1a S 4 EStG)

Rn. 152 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 62 Abs 1a S 4 EStG erfolgt für Zeiträume, die nach dem 31.07.2019 beginnen (§ 52 Abs 49a S 1 EStG), die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kindergeld gem § 62 Abs 1a S 2 EStG vorliegen oder gem § 62 Abs 1a S 3 EStG nicht gegeben sind, durch die Familienklasse in eigener Zuständigkeit, vgl dazu BFH v 25.04.2024, II...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vereinbarkeit mit dem Europarecht

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die Regelung in § 62 Abs 1a EStG wird für EU/EWR Ausländer für den Zeitraum der ersten 3 Monate nach einer Wohnsitznahme im Inland bzw der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland ein grundsätzlicher Leistungsausschluss bestimmt. Von diesem Grundsatz besteht nach § 62 Abs 1a S 2 EStG eine Ausnahme für zugezogene Personen, d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.3 Schweizer Staatsangehörige

Rz. 135 Ebenfalls zum Kreis der freizügigkeitsberechtigten Ausländer zählen die Staatsangehörigen der Schweiz. Dies findet seinen Ursprung im "Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit" v. 21.6.1999.[1]mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.1 Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Rz. 129 Die größte Gruppe von Ausländern, die sich in Deutschland auf ein Freizügigkeitsrecht berufen können, ergibt sich aus den Bürgern der Europäischen Union. Unionsbürger ist nach Art. 20 Abs. 1 Satz 2 AEUV, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt. Art. 21 Abs. 1 AEUV bestimmt das Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgeb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1 Ausländer mit Freizügigkeitsberechtigung

Rz. 128 Freizügigkeitsberechtigte Ausländer sind deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt.[1] Sie unterfallen daher nicht dem Anwendungsbereich von § 1 Abs. 7 . Ein Anspruch auf Elterngeld können sie daher bereits erfolgreich geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 bis 6 erfüllen und § 1 Abs. 8 einer Bewilligung nicht entgegensteht. Zwar mag der Begriff ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.4 Türkische Staatsangehörige

Rz. 136 Auch türkische Staatsangehörige können freizügigkeitsberechtigt sein. Dies ist vor dem Hintergrund des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei v. 12.9.1963[1] zu sehen. Art. 22 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens ermächtigt den durch das Abkommen installierten Assoziationsrat, Beschlüsse zur Verwirklichung der...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Ausländer als Anspruchsberechtigte (§ 1 Abs. 7)

Rz. 126 Deutscher i. S. d. Grundgesetzes ist nach Art. 116 Abs. 1 GG vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand v. 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat. Ausländer ist dem...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 4 § 1 Abs. 1 legt die elementaren Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elterngeld fest und definiert somit den Kreis der Anspruchsberechtigten dem Grunde nach. Die Gruppe der Anspruchsberechtigten wird ausgehend von Abs. 1 in den folgenden Absätzen erweitert (Abs. 2 bis 4) und präzisiert (Abs. 5 bis 7). § 1 Abs. 8 enthält einen Anspruchsausschluss für Personen mit hohe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 1.3 Vorrang von EU- und Abkommensrecht

Rz. 3 Für Kinder in EU-/EWR-Staaten und in Staaten, mit denen ein Abkommen über soziale Sicherheit besteht (Abkommensstaaten), gelten die Ausschlussregelungen des Abs. 1 jedoch nicht. Doppelansprüche werden durch die über- und zwischenstaatlichen Prioritätsregelungen ausgeschlossen (Rz. 9). Für Kinder in EU-/EWR-Staaten und in der Schweiz kann danach ein Anspruch auf einen U...mehr

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Ukraine / Zusammenfassung

Begriff Die Ukraine gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass die Ukraine ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit der Ukraine kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Ukraine aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung komm...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 85 Zur Verfassungskonformität des § 2 AStG – in seiner damaligen, gleichwohl weitgehend der heutigen entsprechenden Fassung – liegt eine Entscheidung des BVerfG vor. Darin kam das BVerfG zu dem Schluss, der "gesamte Regelungsgehalt der Vorschrift" sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Verfassungsmäßigkeit des § 2 AStG könnte in Anbetracht dessen als geklä...mehr