Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.12.1 Rechtsgrundlage

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 4.3.1998 (GVBL. LSA 1998, S. 92) zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 705).mehr

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Bildungsurlaub / 11.3.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungszeit sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Freistellung, schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers sind die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung, deren Anerkennung und die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nachzuweisen.mehr

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Bildungsurlaub / 11.11.6.1 Frist und Form

Dem Arbeitgeber ist die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung unter Angabe des Termins spätestens 6 Wochen vorher mitteilen. Dieser hat der/dem Anspruchsberechtigten seine Entscheidung spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. In Arbeitsstätten mit weniger als 10 Beschäftigten reicht es aus, wenn der Arbeitgeber seine Entschei...mehr

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Bildungsurlaub / 11.9.6.3 Übertragbarkeit

Der jährliche Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt am Jahresende. Als Ausnahmen sieht das Gesetz zum einen die Zusammenfassung des Anspruchs von 2 Kalenderjahren vor. Eine solche Zusammenfassung kommt nur in Betracht, wenn der Weiterbildungsanspruch aus dem laufenden Kalenderjahr im Zeitpunkt der Erklärung des Arbeitnehmers noch besteht und die bis zu 10-tägige Freistellung ...mehr

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Bildungsurlaub / 11.11.6.3 Übertragbarkeit

Zur Teilnahme an einer längeren Bildungsmaßnahme kann mit Zustimmung des Arbeitgebers der Freistellungsanspruch des laufenden Kalenderjahres auf das folgende Jahr übertragen werden (Ansparen). Seine Zustimmung zum Ansparen kann der Arbeitgeber nur wegen zwingender betrieblicher oder dienstlicher Belange oder entgegenstehender Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.6.6.3 Übertragbarkeit

Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn Beschäftigte ihren Anspruch auf Bildungsurlaub im laufenden Jahr – aus welchen Gründen auch immer – nicht oder nur für eine verkürzte Veranstaltung geltend gemacht haben und ihrem Arbeitgeber gegenüber bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres in Textform erklären, dass sie ihren (restl...mehr

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Bildungsurlaub / 11.6.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme und zeitliche Lage des geplanten Bildungsurlaubs muss dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, jedoch spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in Textform mitgeteilt werden. Der Mitteilung sind eine Anmeldebestätigung, der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm der Bildungsveranstaltung beizufügen. Werden die ...mehr

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Bildungsurlaub / 11.12.6.2 Einschränkungen

Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht gegenüber Arbeitgebern mit weniger als 5 Beschäftigten. Die Gewährung von Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an Schulen oder Hochschulen ist auf die unterrichts- oder vorlesungsfreie Zeit beschränkt, soweit diese ihren Erholungsurlaub in dieser Zeit zu nehmen haben. Der Arbeitgeber kann die Freistellung ab...mehr

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Bildungsurlaub / 11.7.6.2 Einschränkungen

Die Bildungsfreistellung für Lehrkräfte in Schulen und das wissenschaftliche Personal an Hochschulen ist auf die unterrichts- bzw. vorlesungsfreie Zeit beschränkt. Der Antrag auf Bildungsfreistellung kann abgelehnt werden, wenn der Bildungsfreistellung wichtige dienstliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.11.4.2 Anrechnung

Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Regelungen beruhen, werden angerechnet, sofern für diese ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Ausnahmen bilden Freistellungen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG bzw. § 45 Abs. 5 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes.mehr

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Bildungsurlaub / 3.2.1 Inhaltliche Geeignetheit der Weiterbildungsveranstaltung

Ob die vom Arbeitnehmer ausgewählte Weiterbildungsveranstaltung den jeweiligen gesetzlichen Leitvorgaben entspricht und damit für eine Bildungsfreistellung in Betracht kommt, ist vielfach Gegenstand von arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, da es sich bei Zielen wie "berufliche Weiterbildung" oder "politische Weiterbildung" (vgl. § 1 Abs. 2 AWBG) um unbestimmte Rechtsbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.3 Tarifrecht

Tarifvertragliche Ansprüche auf Bildungsurlaub gibt es bisher lediglich auf dem privaten Sektor (z. B. Metall- und Elektroindustrie). Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für Beschäftigte gilt, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.5.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist die bereits von einem früheren Arbeitgeber gewährte Bildungszeit auf den Anspruch auf Gewährung von Bildungszeit gegen den späteren Arbeitgeber anzurechnen. Eine Anrechnung von Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Gesetzen, tarifvertraglichen Vereinbarungen, betrieblichen Vereinbarungen und Einzelverträgen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.12.4.2 Anrechnung

Eine Anrechnung von Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Regelungen beruhen, ist möglich, wenn sie den Grundsätzen der Bildungsfreistellung des Gesetzes entsprechen und die Anrechnung ausdrücklich vorgesehen ist.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.6.4.2 Anrechenbarkeit

Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist die bereits von einem früheren Arbeitgeber gewährte Bildungszeit auf den Anspruch auf Gewährung von Bildungszeit gegen den späteren Arbeitgeber anzurechnen. Eine Anrechnung von sonstigen Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen beruhen, ist möglich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.2.4.2 Anrechnung

Wechselt der Arbeitnehmer bzw. Auszubildende seinen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz, so muss er sich die in demselben Kalenderjahr bereits in Anspruch genommene Bildungszeit auf das ihm zustehende Freistellungskontingent anrechnen lassen. Freistellungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.4.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist die bereits von einem früheren Arbeitgeber gewährte Bildungszeit auf den Anspruch auf Gewährung von Bildungszeit gegen den späteren Arbeitgeber anzurechnen. Zudem ist eine Anrechnung von Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Gesetzen, tarifvertraglichen Vereinbarungen, betrieblichen Vereinbarungen und Einze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.7.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel im Geltungsbereich des Gesetzes ist die bereits von einer früheren Beschäftigungsstelle gewährte Bildungsfreistellung auf den Anspruch gegenüber der neuen Beschäftigungsstelle oder Dienstherrn anzurechnen. Sonstige Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung, die auf anderen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, tariflichen Regelungen, betriebli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 3.2 Förderung durch den Arbeitgeber

In einigen Fällen hat der Arbeitgeber ein großes Interesse an der Weiterbildung eines Mitarbeiters zum Meister. Häufig übernimmt das Unternehmen dann die gesamten Lehrgangs- und Prüfungskosten und stellt den Beschäftigten für die Weiterbildungsmaßnahme bezahlt frei. Diese Konstellation birgt allerdings ein hohes Risiko für den Arbeitgeber. Es besteht die Gefahr, dass der fri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 2 Arbeitsverhältnis während der Meisterausbildung

Um die Meisterprüfung erfolgreich ablegen zu können, werden regelmäßig Kurse in einer Meisterschule besucht werden. Ein Besuch ist aber nicht zwingend. Die meisten dieser Schulen bieten Kurse sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit an. Im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis eröffnet das folgende Optionen: Meisterschüler, die während der Fortbildung weiterarbeiten möchten, kön...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 3 Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung

Wie die Meisterausbildung inklusive Unterhalt während der Weiterbildung bezahlt wird, hängt maßgeblich davon ab, ob der Meisterschüler im Anschluss an die Weiterbildung beim aktuellen Arbeitgeber weiterarbeitet. Gesichert ist die Finanzierung normalerweise für künftige Meister, die mit ihrem Arbeitgeber die Weiterarbeit – gegebenenfalls in Teilzeit – oder eine bezahlte Freis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 2.2 Haftungsrisiko – Insolvenzgefahr

Ohne Kapital geht es in den meisten Fällen nicht. Bei der Gründung ist das Stammkapital zugleich das Startkapital der GmbH. Geschäftsführer/Gesellschafter bei der "Mini-GmbH" riskieren bei nicht seriöser Verwaltung immer eine persönliche Haftung mit ihrem Privatvermögen, denn das GmbH-Recht schreibt eine unverzügliche Einberufung der Gesellschafterversammlung schon bei drohe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.3.2 Sonn- und Feiertage

§ 12 Abs. 3 Sätze 3 und 4 DRK-TV regelt die Freistellung von Mitarbeitern, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen. Werden Mitarbeiter an einem Sonntag oder Wochenfeiertag beschäftigt, so muss ihnen innerhalb von 2 Wochen 2 arbeitsfreie Tage gewährt werden, § 12 Abs. 5 Satz 3. Dabei kommt nach dem Wortlaut der Tarifnorm jeder Werktag, auch wenn er ohnehin arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.3.1 Vorfesttagsregelung

Für diejenigen Mitarbeiter, für die keine Arbeitspflicht an Sonn- und Feiertagen besteht, weil sie bspw. in der Verwaltung tätig sind, ist eine besondere Regelung für die sogen. Vorfesttage getroffen worden. Gem. § 12 Abs. 5 Satz 1 DRK-TV sind Mitarbeiter von ihrer Arbeitspflicht am 24.12. und am 31.12. unter Fortzahlung des Entgelts von ihrer Arbeitspflicht zu befreien. Dies...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.12.1.1 Ruhezeiten und Ruhepausen

Regelungen über arbeitsfreie Zeiten und Ruhezeiten enthalten §§ 4 und 5 ArbZG. Dabei unterscheiden die Vorschriften zwischen Ruhezeiten und Ruhepausen. Ruhezeiten Ruhezeiten sollen den Mitarbeitern ermöglichen, sich von der geleisteten Arbeit zu erholen und neue Kräfte zu gewinnen. Während der Ruhezeiten darf daher ein Mitarbeiter zu keinerlei Arbeit, auch nicht zu kurzen Zwis...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechnungslegung / 4 Rechtsprechungsübersicht

Amtsbeendigung Der Verwalter ist verpflichtet, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Beendigung seiner Tätigkeit Rechnung zu legen und Guthaben auf den Gemeinschaftskonten an sie herauszugeben.[1] Entlastung Die Verpflichtung des Verwalters zur Rechnungslegung entfällt für die zurückliegenden Jahre, in denen er durch Beschluss genehmigte Jahresabrechnungen erstellt hat, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11.4 Qualifizierungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarung

Eine solche Vereinbarung ist erforderlich, wenn der Arbeitgeber nicht die vollen Kosten tragen soll oder Regelungen der (teilweisen) Rückzahlung der Aufwendungen getroffen werden müssen, für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Vereinbarung ist zu regeln, an welcher Fortbildungsmaßnahme für welche Dauer der Mitarbeiter teilnehmen soll, wer die ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt

Leitsatz Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 14 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 19 UStG a.F., Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Datenaustausch und Auskünfte beim Familienleistungsausgleich (Abs. 4)

Rz. 6 Beim Familienleistungsausgleich wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes entweder durch den Kinderfreibetrag nach § 32 EStG oder durch Kindergeld bewirkt. Während der Kinderfreibetrag durch die FÄ gewährt wird, wird das Kindergeld vom BZSt[1] durch Familienkassen verwaltet. Wegen des Nebeneinanders der beiden Entlastungswege sind die hierbei ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 6 Das letzte Mittel: Die fristlose Kündigung

Die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "fristlos" bezeichnete außerordentliche Kündigung kann bei schweren, wiederholten oder nachhaltigen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften als letztes Mittel eingesetzt werden. Der anfangs erwähnte Fall des LAG Schleswig-Holstein kann als ein solcher wichtiger Grund angesehen werden. Das Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anfor...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.9 Flexible Arbeitszeitregelungen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 31 Bei Arbeitsunfähigkeit während einer im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitregelung anfallenden Freistellungsphase kann der Versicherte grundsätzlich Krankengeld beanspruchen, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Der Anspruch ruht jedoch, soweit und solange für die Zeit der Freistellung von der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.4 Ambulante Krankenbehandlung (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 20 Mit der Regelung will der Gesetzgeber Anreize schaffen, Krankenhausbehandlung entweder kürzer in Anspruch zu nehmen oder sich stattdessen (auch im Krankenhaus) ambulant behandeln zu lassen. Eine Kostenerstattung kommt mit der Verweisung auf § 115 a und § 115 b insbesondere in Betracht bei Fahrten zu ambulanten Operationen sowie bei vor- oder nachstationärer Diagnostik ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2.1 Treuhandlösung

Bei der Treuhandlösung (Ermächtigungstreuhand – durchsetzbar aufgrund einer Auflage des Erblassers im Testament) ist der Testamentsvollstrecker als Kaufmann tätig und wird im Handelsregister eingetragen. Unabhängig vom berufsrechtlichen Verbot der gewerblichen Tätigkeit und den steuerlichen Konsequenzen für die Vergütung haftet der Steuerberater dann für Verbindlichkeiten, d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 136 Beitrag... / 2.5 Eigenbeitrag bei minderjährigen Leistungsberechtigten (Abs. 5)

Rz. 10 Abs. 5 trifft eine besondere Regelung für den Fall, dass der leistungsberechtigte Mensch minderjährig ist und im Haushalt der Eltern lebt. Hier kommt die Freistellung des Partnereinkommens nicht zur Wirkung. In diesen Fällen ist nämlich das Einkommen beider Elternteile bei der Berechnung des Eigenbeitrages zu berücksichtigen. Da die Eltern einen Eigenbeitrag zu der Le...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.3 Arbeitsentgelt

Rz. 57 Eine weitere notwendige Voraussetzung für die Versicherungspflicht einer Beschäftigung ist die Gewährung (Zahlung) eines Arbeitsentgeltes ( § 14 SGB IV ; auf die Bedeutung als eigenständige zweite Tatbestandsvoraussetzung verweist auch die DRV; vgl. GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand 28.11.2023, Abschn. 2.1); also der freie wirtschaftliche Austausch (grundlegend BSG, Urte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des GRG v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Zum 1.1.1990 Durch Art. 4 Nr. 5 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1990 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "soweit und solange Versicherte Mutterschaftsgeld, V...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietaufhebungsvertrag - Vor... / 2 Inhalt

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Mietaufhebungsvertrags gehört die Einigung über die Beendigung des Mietverhältnisses. Sind über den Beendigungszeitpunkt keine besonderen Regelungen getroffen, so wird der aus der Vertragsbeendigung folgende Räumungs- und Herausgabeanspruch sofort fällig. Soll die Mietsache nach den Vorstellungen der Parteien erst zu einem späteren Zei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.12.3 GmbH & Co. KG als Holdinggesellschaft

Rz. 254 Die GmbH & Co. KG ist eine häufige Rechtsform für eine Holdinggesellschaft.[1] Die damit jeweils verbundenen Zielsetzungen sind einerseits – im Inbound-Sachverhalt – der Weg in die Veranlagung, um damit den strengen Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG zu entgehen und/oder in den Genuss des § 8b KStG zu gelangen, andererseits – im Outbound-Sachverhalt – für die Bete...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietaufhebungsvertrag - Vor... / 1 Zustandekommen durch Vereinbarung

Ein Mietaufhebungsvertrag kommt zustande, wenn sich die Parteien darin einig sind, dass ein unbefristeter Mietvertrag nicht im Wege der Kündigung, sondern im Wege der vertraglichen Einigung aufgehoben werden soll, oder dass ein befristeter Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit enden soll, oder dass der Mieter nach vorangegangener Kündigung vor Ablauf der Kündigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 8b Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 86 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wenn Empfänger der Bezüge eine Kö ist, ist der ihr gewährte Vorteil nach § 8b Abs 1 S 2 KStG nur noch dann zu 95 % stfrei, wenn die Bezüge bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert haben. Die Ausnahme von der StBefreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG gilt nach der Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips durch das AmtshilfeRLUmsG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zu den DBA und Anrechnung ausländischer Steuern

Tz. 30 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für ausl Dividenden reicht die in § 8b Abs 1 S 1 KStG geregelte St-Freistellung weiter als die in den DBA geregelte, weil sie weder an Aktivitätsklauseln noch für bis zum 28.12.2013 zufließende Bezüge an eine Mindestbeteiligung anknüpft. Die DBA bleiben höherrangiges Recht, so dass für den Regelfall die StFreiheit der ausl Dividenden doppelt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Tz. 104 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu einem Ausschluss bzw zu einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts kann es auch im Fall der grenzüberschreitenden Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine EU- bzw EWR-ausl Übernehmerin kommen. Auch die Verschmelzung auf eine in einem Drittstaat ansässige Übernehmerin wird von den §§ 3ff UmwStG nach Wegfall des § 1 Abs 2 UmwStG iRd KöM...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.2 Überlassende Körperschaft

Tz. 407 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 1 KStG ist nur dann einschlägig, wenn bei der überlassenden Kö (Verleiher) auf die überlassenen Anteile § 8b Abs 4 KStG oder § 8b Abs 7 KStG oder § 8b Abs 8 KStG anzuwenden ist oder aus anderen Gründen die St-Freistellung nach § 8b Abs 1 und 2 KStG oder nach vergleichbaren ausl Vorschriften eine St-Freistellung nicht in Betracht ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5 Rechtsfolgen des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 385 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 7 KStG nimmt Anteile, die für den kurzfristigen Eigenhandel bei Banken und Finanzdienstleistern vorgesehen sind, aus den Regelungen zur Dividendenfreistellung und VG-Freistellung aus. Für Dividenden und VG, die auf Kap-Beteiligungen entfallen, die in den oa Beständen enthalten sind, gelten damit die in § 8b KStG geregelten St-Freist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Grundgedanke

Tz. 170 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 5 gilt S 4 auch für eine verdeckte Einlage, die auf einer vGA einer dem Gesellschafter nahe stehenden Pers beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, es sei denn, die verdeckte Einlage hat bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert. In diesen Fällen erhöht die verdeckte Einlage n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Liquidation, Kapitalherabsetzung und Wertaufholung (§ 8b Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 190 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 2 S 3 KStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens auch Gewinne aus der Auflösung oder der Herabsetzung des Nenn-Kap oder aus dem Ansatz des in § 6 Abs 1 Nr 2 S 3 EStG bezeichneten Werts außer Ansatz. Vor der Neufassung des § 8b Abs 2 KStG durch das sog Korb II-Ges waren die oa Tatbestände in der Aufzählung des § 8b Abs 2 S ...mehr