Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Freistellungsanspruch.

Rn 5 Ausgangspunkt ist § 1568a Abs 3 BGB. Hiernach besteht ein Anspruch des Ehegatten, dem die Ehewohnung zugewiesen wird, darauf, in das Mietverhältnis des anderen einzutreten oder dieses alleine fortzusetzen. Es geht hierbei im Kern nicht um das Entstehen oder die Beendigung eines Mietverhältnisses, sondern um den Inhalt der vertraglichen Regelungen – also: Vertragspartner...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Besteuerungsinkongruenzen bei Betriebsstätteneinkünften

Rn. 170a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 S 1 Nr 3 EStG versagt die Anwendung der abkommensrechtlichen Freistellung für Betriebsstätteneinkünfte in 2 Fallkonstellationen: Zur Besteuerung im Inland mit Anrechnung der ausländischen Steuer ist überzugehen, soweit die Einkünfte nur deshalb im anderen Staat nicht stpfl sind,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 33. Befreiung von einer Verbindlichkeit.

Rn 68 Schätzung nach § 3 (BGH NJW 74, 2128; KG JurBüro 98, 648); maßgeblich ist grds der vom Kl genannte Betrag; wenn besondere Umstände vorliegen, die eine geringere Bewertung rechtfertigen, ist ein Abschlag vorzunehmen, Ansatz von 20 %, wenn künftige Inanspruchnahme ausgeschlossen (BGH MDR 11, 1075) oder Risiko des Freistellungsgläubigers tatsächlich von einem Dritten in A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Treaty override

Rn. 164 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 EStG ist "ungeachtet des Abkommens" anzuwenden und bringt somit bereits nach seinem Wortlaut ein Treaty override zum Ausdruck. Hinsichtlich § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG hielt es der BFH vom 19.05.2010, BStBl II 2011, 156 für ernstlich zweifelhaft, ob dies verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Entgegen der Gesetzesbegründ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck der Vorschrift

Rn. 140 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl I 2003, 2645) geschaffene und erstmals für den VZ 2004 anwendbare Regelung knüpft die nach einem DBA vorgesehene Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit an den zusätzlichen Nachweis, dass entweder der andere Vertragsstaat auf die Ausübung seines Besteuerungsrechtes verzichtet hat oder die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Loose/Hölscher/Althaus, JStG 2007: Anwendungsbereich und Auswirkungen der Einschränkung der Freistellungsmethode, BB 2006, 2724; Vogel, Neue Gesetzgebung zur DBA-Freistellung, IStR 2007, 225; Salzmann, Abschied vom Verbot der "virtuellen" Doppelbesteuerung, IWB 2012, 471; Kempf/Bandl, Hat Treaty override in Deutschland eine Zukunft?, DB 2007, 1377; Meretzki, Greift § 50d Abs 9 E...mehr

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / VI. Obliegenheiten

Das LG Köln[85] verneint einen Deckungsanspruch wegen nicht hinreichender Erfüllung der Unterrichtungsobliegenheit durch den Versicherungsnehmer. Grundlage war, dass dieser Nachfragen des Rechtsschutzversicherers zum Krankheitsverlauf wegen eines geltend zu machenden Schmerzensgeldanspruchs nicht hinreichend beantwortet hatte. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Qualifikationskonflikte (§ 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale Rn. 165 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach dem Tatbestand des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG erfolgt eine Umschaltung von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode, soweit der andere Vertragsstaat abkommensrechtliche Regelungen so anwendet, dass die Einkünfte in diesem Staat von der Besteuerung auszunehmen sind oder nur zu einem durch das Abkommen begrenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rn. 142 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 8 EStG voraus, dass Einkünfte eines unbeschränkt StPfl aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) nach einem DBA von der inländischen Besteuerung auszunehmen sind. Nach dem Gesetzeswortlaut ist das Vorliegen einer unbeschränkten StPfl (§ 1 Abs 1 und 2 EStG; keine Anwendung für fiktive unbeschränkte StPfl nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 161 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 EStG betrifft nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen unbeschränkt StPfl, deren Einkünfte aufgrund eines DBA von der Bemessungsgrundlage auszunehmen sind. Eine Anwendung auf beschränkt StPfl ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich. Aufgrund der erkennbaren Ausrichtung auf die abkommensrechtliche Freistellung nach Art 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Summe.

Rn 5 Der Anspruch muss auf eine Geldsumme gerichtet sein. Deshalb ist das Mahnverfahren nicht verfügbar für Ansprüche auf Duldung, auf Freistellung/Befreiung von einer Verbindlichkeit (Ddorf NJW-RR 98, 503) oder auf Feststellung der Forderung zur (Insolvenz-)Tabelle (§§ 179, 180 InsO).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 75. Frachtführerpfandrecht.

Rn 146 s § 6 Rn 15, 17. Franchising s Feststellungsklage b; § 9 Rn 4. Freigabe s Gesellschaftsrecht Rn 154, s Hinterlegung. Freistellung s Befreiung von einer Verbindlichkeit. Fremdwährung s ausländische Währung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 165 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach dem Tatbestand des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG erfolgt eine Umschaltung von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode, soweit der andere Vertragsstaat abkommensrechtliche Regelungen so anwendet, dass die Einkünfte in diesem Staat von der Besteuerung auszunehmen sind oder nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Nichtbesteuerung im Quellenstaat wegen nur beschränkter StPfl (§ 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale Rn. 168 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG für den Rückfall der abkommensrechtlich freigestellten Einkünfte unter das deutsche Besteuerungsregime voraus, dass der andere Vertragsstaat die Einkünfte nur deshalb nicht besteuert, weil der StPfl dort nicht ansässig und deshalb beschränkt stpfl ist. Das Besteuerungsrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 170 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG ist im Gegensatz zur Nr 1 erst ab VZ 2007 anzuwenden und birgt somit keine Rückwirkungsproblematik.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gem der §§ 43b, 50g EStG sowie gem der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtliche Entlastung von KapErtr bei K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Festsetzungsverfahren, Änderungsmöglichkeit

Rn. 145 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Kann der StPfl den erforderlichen Nachweis nicht erbringen, ist die Steuer unter Einbeziehung der betroffenen Einkünfte festzusetzen. In Zweifelsfällen hinsichtlich der tatsächlichen Zahlung der Steuer bzw des Besteuerungsverzichts ist ein Auskunftsersuchen an den ausländischen Staat zu richten (BMF vom 03.05.2018, BStBl I 2018, 643 Rz 66)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer § 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen § 93 GVG 1; § 349 ZPO 1; § 731 ZPO 2 auswärtige Kammer § 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden § 349 ZPO 2 Berufungsverfahren § 100 GVG 1 Besetzung § 105 GVG 1 Beweisaufnahme § 349 ZPO 2 Beweiserhebung § 349 ZPO 2 Errichtung § 93 GVG 4 Handelssachen § 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt § 102 GVG 1 Rechtsmittel § 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene § ...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 7.3 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Verstößt der Arbeitgeber gegen Handlungspflichten, wie sie in den vorstehenden Ausführungen dargestellt worden sind, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden kann. Handelt er vorsätzlich und gefährdet er dadurch die Gesundheit der Frau oder ihres Kindes (insbesondere Beschäftigung einer Frau trotz Beschäftigungsverbot oder ohne erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis zum DBA-Recht

Rn. 201 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 11 EStG regelt die Freistellung ausländischer Schachteldividenden ausdrücklich "ungeachtet des Abkommens" und bringt damit bereits aus seinem Wortlaut heraus die beabsichtigte Abweichung von der abkommensrechtlich vereinbarten Einkunftszurechnung zum Ausdruck (s auch Lehner, IStR 2012, 386 f; Gosch in Kirchhof, § 50d EStG Rz 51 (1...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.3 Voraussetzungen

Vertretungsweise muss die Tätigkeit übertragen worden sein. Dies bedeutet, dass ein zu Vertretender vorhanden sein muss, der aus irgendwelchen Gründen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist. Es muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aufhebung der Anordnung, Abs 2 S 1.

Rn 8 Auf Antrag jedes Gläubigers ist die Festsetzung der Unpfändbarkeit aufzuheben, wenn deren Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder die Festsetzung den überwiegenden Belangen des den Antrag stellenden Gläubigers entgegensteht, § 907 II 1. Antragsberechtigt ist jeder von der Freistellung betroffene Gläubiger, also auch ein nachrangiger Vollstreckungsgläubiger. Eine Aufhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Private Selbsthilfemöglichkeiten.

Rn 15 Persönliche Immunität beinhaltet materiell keine Freistellung von der Verpflichtung zur Beachtung der Gesetze und Rechtsvorschriften des Empfangsstaats (Art 41 I 1 WÜD). Sie steht daher der Ausübung von Notwehr und Selbsthilfe in den in §§ 227 ff BGB geregelten Fällen nicht entgegen (Zö/Lückemann Vor § 18 Rz 4), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen, etwa für die Sel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbot in völkerrechtlichen Verträgen (Nr 1).

Rn 14 Erforderlich ist die Wirksamkeit ggü Deutschland und die explizite Gewährung gegenseitiger Freistellung von der Pflicht zur Sicherheitsleistung (Frankf OLGR 05, 724). Nicht ausreichend sind Klauseln, welche lediglich Ausländer und Inländer hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Rechte gleichstellen oder die lediglich den freien und ungehinderten Zuritt zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Juristische Personen des Privatrechts.

Rn 16 Rechtsfähige juristische Personen des Privatrechts sind zugleich parteifähig. Dies sind der Idealverein nach Eintragung (§§ 21, 55 BGB), Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung nach Verleihung der Rechtsfähigkeit (§ 22 BGB), Stiftungen nach Genehmigung (§ 80 BGB), AG (§ 1 AktG), KGaA (§ 278 AktG), GmbH (§ 13 GmbHG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (§ 17 GenG) u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 25 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 1 S 1 EStG regelt (wie auch schon § 50d Abs 1 S 1 EStG aF), dass bei Einkünften, die dem Steuerabzug v KapErtr (§§ 43 ff EStG) oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG iVm § 73e EStDV unterliegen, der Steuereinbehalt nach innerstaatlichem Recht vorzunehmen ist, ohne Rücksicht darauf, dass aufgrund abkommensrechtlicher Vereinbarungen od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 167 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 52 Abs 59a S 6 EStG idF JStG 2007 (in Kraft getreten 14.12.2006) ist § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG für alle VZ anzuwenden, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Die dadurch mögliche Anwendung auf bereits abgeschlossene VZ vor 2007 hielt der Gesetzgeber für unproblematisch, da die Regelung negativer Qualifikationskonflik...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Mutterschutzgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Fürsorge aus dem Grundgesetz umgesetzt. Der Arbeitgeber hat dabei unterschiedliche Pflichten: Gesetzliche und ärztliche Beschäftigungsverbote sind zu beachten und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, was auch zu einer völligen Freistellung der Frau von der Tätigke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erwerbe, die unter ein Doppelbesteuerungsabkommen fallen

Rz. 63 [Autor/Stand] Soweit die Doppelbesteuerung ausnahmsweise[2] durch Freistellung beseitigt wird (s. hierzu § 19 ErbStG Rz. 17), ist der Erwerb nicht als Vorerwerb nach § 14 ErbStG zu berücksichtigen. Soweit daneben Teile des Erwerbs in Deutschland steuerpflichtig sind, gilt der Progressionsvorbehalt gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG. Soweit die Doppelbesteuerung durch Anrechnung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 [Autor/Stand] Neben den persönlichen Freibeträgen des § 16 ErbStG wird dem überlebenden Ehegatten, dem überlebenden (eingetragenen) Lebenspartner und den Kindern des Erblassers ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt. Erfasst sind Erwerbe von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 ErbStG, also auch Schenkungen auf den Todesfall.[2] Rz. 2 [Autor/Stand] Für Eheleute und Leben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum Freistellungsverfahren nach § 50c Abs 2 EStG

Rn. 222 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 50d Abs 1 S 11 EStG aF sollte die Regelung nicht das Recht zur Teilnahme am Freistellungsverfahren berühren (BT-Drs 17/13 033, 72). War eine Person in Folge der Anwendung von § 50d Abs 1 S 11 EStG aF erstattungsberechtigt, sollte sie nach dem Willen des Gesetzgebers auch am Freistellungsverfahren teil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Rechtsentwicklung

Rn. 200 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit Einfügung des § 50d Abs 11 EStG durch das GemeindefinanzreformG (BGBl I 2012, 1030) hat der Gesetzgeber auf das Urt des BFH vom 19.05.2010, BFH/NV 2010, 1919 reagiert, welches eine Besteuerungslücke im Falle der Vereinnahmung von ausländischen Schachteldividenden über eine KGaA offenbarte. Im Urteilsfall konnten aufgrund der Schachtelpr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Ausschlusstatbestand für Dividenden (§ 50d Abs 9 S 2 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Handelt es sich bei den Einkünften, für die § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG den Rückfall des Besteuerungsrechts bewirkt, um Dividenden, die nach einem DBA in Deutschland freizustellen sind, setzt § 50d Abs 1 S 2 Hs 1 EStG die Anwendung der Nr 2 aus, dh, die doppelte Nichtbesteuerung bleibt in diesem Fall grundsätzlich aufrechterhalten. Dem liegt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskosten.

Rn 13 Festgesetzt werden die Kosten des gesamten Rechtsstreits, dh Gerichts- und außergerichtliche Kosten aller Rechtszüge (zur Notwendigkeit s § 104 Rn 13). Zu den Gerichtskosten zählen die Gebühren und Auslagen, § 1 I GKG. Außergerichtliche Kosten sind va die Rechtsanwaltskosten, daneben etwa auch Reisekosten, Kosten für die Terminswahrnehmung auf Seiten der Partei oder im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Dienstzeiten.

Rn 29 Der Aspekt der persönlichen Unabhängigkeit umfasst nach st Rspr die Freistellung von der Pflicht zur Einhaltung fester Dienststunden. Die Erfüllung richterlicher Aufgaben und ihre zeitliche Einteilung fallen unter die Unabhängigkeit. Soweit seine Anwesenheit in der Dienststelle nicht durch bestimmte Tätigkeiten wie Beratungen, Sitzungen oder Entscheidungen in Eilsachen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Nachweispflichten

Rn. 179 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Ermittlung der von § 50d Abs 9 EStG betroffenen Einkünfte bzw Einkunftsteile erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe der deutschen Vorschriften. Im Gegensatz zu § 50d Abs 8 EStG enthält § 50d Abs 9 EStG keine Verpflichtung für den StPfl, den Nachweis über die Besteuerung der Einkünfte im Ausland zu führen. Die Darlegungs- und Feststellungsla...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 8 Widerruf/Erlöschen der Übertragung

Die vorübergehende Übertragung muss nicht ausdrücklich widerrufen werden, wenn die Dauer bei der Übertragung für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wurde oder sich aus dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses ergibt. So endet in Vertretungsfällen die Übertragung mit der Wiederaufnahme der Arbeit des Vertretenen oder aber mit dessen endgültigem Ausscheiden aus dem Arbeitsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Über die zuvor genannten völkergewohnheitsrechtlichen Grundsätze hinaus gibt es aktuell eine Vielzahl einschlägiger, für die BRD verbindlicher völkervertraglicher Vereinbarungen, die über die in §§ 18, 19 GVG genannten Übereinkommen (WÜD/WÜK) hinausgehen bzw diese ergänzen, sei es inhaltlich oder hinsichtlich der jeweiligen Vertragspartner. Nach § 20 II GVG erstreckt si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterbrechung (Abs 2).

Rn 4 Wird das Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen Schuldner und Drittschuldner nur vorübergehend unterbrochen, bleibt die Pfändungswirkung bestehen. Unerheblich ist, aus welchem Grund und in welcher Weise das Rechtsverhältnis unterbrochen wurde. Zu denken ist etwa an eine Saison- oder Projektbeschäftigung in der Gastronomie, der Landwirtschaft oder auf dem Bau. Selbst we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung der Einkünfte

Rn. 143 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die freigestellten Einkünfte sind nach inländischen Grundsätzen zu ermitteln. Ergeben sich Abweichungen zwischen den im Inland und im Tätigkeitsstaat ermittelten Einkünften (zB bei im Ausland abweichenden Steuerjahr, zeitlich unterschiedlicher Erfassung von Gehaltsbestandteilen oder unterschiedlicher Bewertung von Sachbezügen) hat der StPfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rn. 37 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Freistellungsbescheinigung ist im Gegensatz zum Freistellungsbescheid im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs 1 S 2 EStG kein Steuerbescheid iSd § 155 AO, sondern ein VA iSd § 118 AO, da sie nur für die Abzugspflicht des Vergütungsschuldners von Bedeutung ist und keine abschließende Entscheidung über die sachliche StPfl des Vergütungsgläu...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Verteilung der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 163 Die Frage, welcher Nachlassteil im Ergebnis mit den Nachlassverbindlichkeiten belastet sein soll, sollte in der letztwilligen Verfügung möglichst geregelt werden.[225] Stehen Nachlassverbindlichkeiten in engem Zusammenhang mit einem der verschiedenen Nachlassteile, z.B. die Verbindlichkeiten für eine Hypothek in Bezug auf ein Grundstück, sollten diese möglichst dem e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstöße.

Rn 5 Unterbleibt die Streitverkündung und verliert der Gläubiger den Prozess, können Schadensersatzansprüche des Schuldners bestehen (RGZ 83, 116, 121). Der Ersatzanspruch ist auf Freistellung von der titulierten Verbindlichkeit in der Höhe gerichtet, in der die gepfändete Forderung durchsetzbar war (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 841 Rz 3). Dazu muss dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einschränkungen deutscher Rechtsprechungshoheit.

Rn 1 Die deutsche Gerichtsbarkeit beschränkt sich grds auf deutsches Hoheitsgebiet. Ungeachtet der jeweiligen Staatsangehörigkeit unterliegen alle sich in der BRD aufhaltenden Personen zunächst uneingeschränkt der den deutschen Gerichten übertragenen Rechtsprechungshoheit. Die §§ 18–20 GVG regeln sich insoweit aus dem Völkerrecht ergebende personelle und sachbezogene Ausn. D...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 7.1 Hoheitliche Befugnisse

Die Aufsicht über die Ausführung des Mutterschutzgesetzes ist Sache der Bundesländer. Welche staatlichen Stellen zuständig sind, ergibt sich aus landesrechtlichen Regelungen – i. d. R. sind dies die Arbeitsschutzbehörden. Die Aufsichtsbehörden beraten den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten sowie die bei ihm beschäftigten Personen zu ihren Rechten und Pflichten nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Hinzutritt weiterer Gläubiger oder Schuldner

Rz. 173 [Autor/Stand] Hat schon der bloße Gläubigerwechsel regelmäßig keine Bereicherung des Schuldners zur Folge (Rz. 170), gilt dies erst recht beim Beitritt weiterer Gläubiger (§§ 420, 428, 432 BGB). Schenkungsteuerlich, ggf. auch erbschaftsteuerlich relevante Vorgänge ereignen sich allenfalls zwischen den Gläubigern (s. Rz. 158 ff. sowie 162 ff.). Rz. 174 [Autor/Stand] Mi...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / b) Lastentragung

Rz. 86 Die Frage einer etwaigen Lastentragung darf bei Grundstücksvermächtnissen nicht außer Acht gelassen werden.[93] Da es sich bei auf einer Immobilie ruhenden Schulden im Regelfall um Nachlassverbindlichkeiten handeln dürfte, die von den Erben zu tragen sind, kann es zu Auslegungsschwierigkeiten kommen, ob der Vermächtnisnehmer oder die Erben die Verbindlichkeiten zu tra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach seinem Wortlaut bezieht sich § 50d Abs 3 EStG auf den Anspruch auf Entlastung von der KapSt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage eines DBA. Sachlich gilt die Regelung (wie schon die Vorversionen) ausschließlich für Fälle des Steuerabzugs bei KapErtr und bei inländischen Einkünften nach § 50a EStG . Andere Einkünfte, die n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung und Anwendungsbereich

Rn. 265 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d Abs 14 EStG wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050) mit Wirkung zum 01.01.2022 angefügt und soll als Begleitmaßnahme für die zeitgleich eingeführte Optionsmöglichkeit bei PersGes zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG Besteuerungslücken bei grenzüberschreitend...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / VII. Vermächtnis und Erbschaftsteuer

Rz. 26 Grundsätzlich bildet der Erwerb durch Vermächtnis einen eigenständigen Erwerb von Todes wegen, der als solcher nach § 3 Abs. 1 Nr. ErbStG der Erbschaftsteuer unterliegt. Steuerschuldner für diesen Erwerb ist (allein) der Vermächtnisnehmer.[20] Für den mit dem Vermächtnis Beschwerten (z.B. den oder die Erben oder auch einen anderen Vermächtnisnehmer) bildet die Vermäch...mehr