Fachbeiträge & Kommentare zu Freiberufler

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.4 Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 29 Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sind gegenüber Einkünften aus selbstständiger Arbeit subsidiär. Überschneidungen sind denkbar, soweit die Kapitalerträge aus Forderungen stammen, die zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gehören.[1] Allerdings sind Geldgeschäfte bei Angehörigen eines freien Berufs regelmäßig nicht betrieblich veranlasst, da sie nicht dem Berufsbi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.7 Aufgabe eines Betriebs

Rz. 127 Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Stpfl., den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d. h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 1.2 Verfassungsmäßigkeit des § 18 EStG

Rz. 3 Die Verfassungsmäßigkeit des § 18 EStG wird hauptsächlich unter dem Blickwinkel der unterschiedlichen Belastung Selbstständiger mit GewSt diskutiert. Trotz der seit Vz 2001 geltenden Tarifvorschrift des § 35 EStG (GewSt-Anrechnung) wird eine Doppelbelastung mit GewSt und ESt bei gewerbetreibenden natürlichen Personen nicht vollständig vermieden (§ 35 EStG Rz. 6). Das B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.3 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 180 Abs. 1 AO)

Rz. 133 Soweit Freiberufler im Rahmen einer Mitunternehmerschaft gemeinschaftlich Einkünfte erzielen, sind diese nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO gesondert festzustellen. Das gilt nicht für Einkünfte, die ein Sozius außerhalb der gemeinschaftlich betriebenen Praxis erzielt. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den vertraglichen Abreden der Gesellschafter.[1] Da auch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.3 Veräußerung eines Teilbetriebs

Rz. 119 Der Begriff des Teilbetriebs, der auch für andere steuerliche Vergünstigungen bedeutsam ist (z. B. § 6 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 3 S. 2 EStG), ist nur schwer zu definieren.[1] Die Rspr. unterscheidet 2 alternative Fallgruppen.[2] Der Freiberufler übt verschiedenartige Tätigkeiten aus: Eine Praxis besteht etwa organisatorisch aus mehreren selbstständigen Praxisteilen, in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.1 Betriebseinnahmen

Rz. 104 Allgemein zum Begriff der Betriebseinnahmen s. § 4 EStG Rz. 552ff. Bei Freiberuflern stellt sich nicht selten die Frage, ob Zuflüsse aus sog. Hilfs- oder Nebengeschäften stammen und deshalb Betriebseinnahmen anzunehmen sind. Dazu müssen die Zuwendungen einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweisen und nicht lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu stehen. Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2 Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 15 Die Begriffsmerkmale der selbstständigen Arbeit stimmen im Wesentlichen mit denen der gewerblichen Betätigung überein (§ 15 EStG Rz. 24ff.). Eine Abgrenzung kann daher nur stufenweise in der Weise erfolgen, dass geprüft wird, ob die Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG vorliegen und darüber hinaus die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 EStG erfüllt sind.[1] Ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.1 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 5 Da als selbstständige Arbeit nur die Tätigkeiten anzusehen sind, die in der Form des Angebots freiberuflicher Leistungen selbstständig und nachhaltig zur Erzielung eines Markteinkommens ausgeübt werden[1], muss auch die freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 EStG Rz. 61ff.) ausgeübt werden. Mit diesem Merkmal wird die steuerbare Erwerbssphäre vom ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.2.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 112 Auch Freiberufler können gewillkürtes Betriebsvermögen haben. Der BFH hat seine frühere Auffassung, die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen sei nicht möglich, wenn der Stpfl. seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, aufgegeben.[1] Die frühere Rspr. verstoße gegen den aus dem Gleichheitssatz abzuleitenden Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit, das Gesetz ken...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.4 Unterrichtende Tätigkeit

Rz. 48 Unterricht ist die planmäßige Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form.[1] Anders als im Gewerberecht kommt es auf den Gegenstand des Unterrichts nicht an.[2] Hierher gehört auch das Vermitteln von Kenntnissen und Fähigkeiten im Reiten, Tanzen, Autofahren oder in einzelnen Spor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.3 Praxiswert

Rz. 113 Der Praxiswert stellt regelmäßig die wesentliche Betriebsgrundlage eines Freiberuflers dar.[1] Darunter ist die über den Substanzwert einer freiberuflichen Praxis hinausgehende Gewinnaussicht zu verstehen, die sich aus dem Vertrauen der "Kunden" in die Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit des Praxisinhabers ergibt[2]; s. § 6 EStG Rz. 311. Der Praxiswert ist an die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 1.1 Sinn und Zweck

Rz. 1 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG gehören zu den Gewinneinkunftsarten. Die grundlegenden Voraussetzungen (Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) sind bei den Gewinneinkunftsarten im Wesentlichen gleich. Gegenüber den übrigen Gewinneinkunftsarten grenzt sich § 18 EStG vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.5 Erbfall

Rz. 92a Eine nur vorübergehende Vertretung liegt nicht vor, wenn nach einem Erbfall ein Berufsangehöriger nicht nur für eine kurze Übergangszeit fehlt.[1] Die fehlende berufliche Qualifikation des Erben kann auch nicht dadurch ersetzt werden, dass ein entsprechend qualifizierter Treuhänder eingesetzt wird. Denn dadurch wird die Tätigkeit des Erben nicht zu einer leitenden un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.2 Beratende Berufe

Rz. 55 Zu den beratenden Berufen gehört die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer und der Steuerbevollmächtigten. Rz. 56 Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare üben ihre Tätigkeit als unabhängige Organe der Rechtspflege aus.[1] Die Tätigkeit des Rechtsan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.3 Gemischte Tätigkeit

Rz. 8 In der Praxis werden häufig Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, von denen die eine typisch selbstständige (freiberufliche), die andere eine typisch gewerbliche ist. Die Tätigkeiten sind wegen der GewSt-Pflicht grundsätzlich zu trennen, sofern dies nach der Verkehrsauffassung möglich ist.[1] Das gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.3 Abgrenzung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 26 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nur dann zu dieser Einkunftsart, wenn und soweit sie nicht anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind (§ 21 Abs. 3 EStG). Einnahmen aus der Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter sind daher solange nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern aus selbstständiger Arbeit anzusehen, als sich diese Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 38 Ein allgemeinverbindlicher Kunstbegriff existiert auch im Steuerrecht nicht, obwohl Zweifelsfragen gerade im "Steuerrechtsalltag" relativ häufig sind.[1] Was "Kunst" ist, wer "Künstler" ist, wird von der Rspr. beschreibend ("Typusbegriff") bestimmt. Eine künstlerische Tätigkeit liegt danach vor, wenn der Stpfl. eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.6 Betriebsprüfung

Rz. 134b Die Anordnung einer Außenprüfung kann auch gegen Freiberufler, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und Auskünfte verweigern dürfen (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer etc.), angeordnet werden. Zwischen der Frage der Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung und der Frage nach der Rechtmäßigkeit einzelner Vorlageverlangen im Zuge der Auße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 22 Der Betrieb eines Krankenhauses, eines Sanatoriums oder einer medizinischen Badeanstalt gehört zur freiberuflichen Tätigkeit, wenn diese Einrichtungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse lediglich ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellen.[1] Dies ist i. d. R. zu bejahen, wenn der im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit verfolgte Heilzweck au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.4 Verwertung freiberuflicher Arbeiten

Rz. 10 Da viele freiberufliche Erzeugnisse nicht als Auftragswerke entstehen, wie etwa Werke der Belletristik, der Musik und der bildenden Kunst, ist häufig problematisch, ob die Verwertung bereits gewerblich ist oder noch zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit führt. Die Verwertung ist ein originärer Tatbestand der Einkünfteerzielung.[1] Das wird etwa deutlich, wenn mi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.1 Allgemeines

Rz. 95 § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält keine abschließende Aufzählung sonstiger selbstständiger Tätigkeiten, sondern nennt beispielhaft Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ("Regelbeispiele").[1] Diese Beispiele charakterisieren die sonstige selbstständige Tätigkeit; deshalb setzt die Anwend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.1 Feststellungslast

Rz. 130 Da auch der freie Beruf grundsätzlich die Merkmale eines Gewerbebetriebs (Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) erfüllt und er der GewSt-Pflicht nur dann nicht unterliegt, wenn er die Merkmale des § 18 EStG aufweist, trägt die Feststellungslast für das Vorliegen eines freien Berufs der Stpfl.[1] Für die Grundfra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.4 Den technischen Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 81 Eine architektenähnliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn sie in ihren wesentlichen Elementen dem Beruf des Architekten in Theorie (Ausbildung, Kenntnisse, Qualifikation) und Praxis (berufliche Tätigkeit) gleichwertig ist.[1] Die Tätigkeit eines vereidigten Bauschätzers kann mit der eines Architekten vergleichbar sein, denn zu den wesentlichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.3 Den beratenden Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 79 Die Tätigkeit eines Apotheken-Inventurbüros ist der eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht ähnlich. Die steuerberatenden Berufe haben die Aufgabe, ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, Hilfe zu leisten und sie zu vertreten. Diese für die Steuerberatung wesentlichen Aufgaben obliegen jedoch nicht dem Inventurbüro. Dessen Tätigkeit beschränkt sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.3 Eigenverantwortliche Tätigkeit

Rz. 90 Eigenverantwortlich ist die Tätigkeit dann, wenn der Berufsträger auf der Grundlage eigener Fachkenntnisse in ausreichendem Maß an der praktischen Arbeit teilnimmt und nach außen hin die Verantwortung für die vereinbarungsgemäße Ausführung der Aufträge übernimmt. Er muss diejenige Arbeit leisten bzw. mitleisten, die den Kern des Tätigkeitsbereichs bildet, die diesen B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.3 Technische Berufe

Rz. 62 Zu den technischen Berufen zählt die Tätigkeit als Ingenieur, Vermessungsingenieur, Architekt, und i. w. S. auch die des Lotsen und des Handelschemikers. Rz. 63 Als Ingenieur ist tätig, wer auf wissenschaftlich-technischer Grundlage Gegenstände, Verfahren, Anlagen oder Systeme erforscht, entwirft, fertigt, überwacht oder vertreibt. Berufsbild und Berufstätigkeit des In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.1 Wissenschaftliche Tätigkeit

4.1.1 Allgemeines Rz. 32 Der Begriff der "Wissenschaftlichkeit" ist rein steuerrechtlich zu verstehen. Er stellt gewisse Mindesterfordernisse an die inhaltliche Qualität und an die äußere Form der Arbeit, ohne dass es auf die verfolgten Zwecke ankommt.[1] Es muss aber eine anspruchsvolle, besonders qualifizierte Arbeit ausgeübt werden, die geeignet ist, grundsätzliche Fragen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.4 Medienberufe

Rz. 68 Zu den Medienberufen gehörten die Tätigkeiten als Journalist, Bildberichterstatter sowie als Dolmetscher und Übersetzer. Rz. 69 Zur Tätigkeit des Journalisten (Rz. 47) gehört die Sammlung und Verarbeitung von Informationen über in erster Linie gegenwartsbezogene Geschehnisse, die kritische Auseinandersetzung mit ihnen sowie Stellungnahmen zu Ereignissen auf politischem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.2 Künstlerische Tätigkeit

4.2.1 Allgemeines Rz. 38 Ein allgemeinverbindlicher Kunstbegriff existiert auch im Steuerrecht nicht, obwohl Zweifelsfragen gerade im "Steuerrechtsalltag" relativ häufig sind.[1] Was "Kunst" ist, wer "Künstler" ist, wird von der Rspr. beschreibend ("Typusbegriff") bestimmt. Eine künstlerische Tätigkeit liegt danach vor, wenn der Stpfl. eine eigenschöpferische Leistung vollbri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.5 Erzieherische Tätigkeit

Rz. 49 Erziehung besteht in der planmäßigen Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen; unter Mündigkeit wird dabei die Fähigkeit verstanden, selbstständig und verantwortlich die Aufgaben des Lebens zu bewältigen.[1] Zur Erziehung gehören daher die Wissensvermittlung (= Unterricht), die Willensbildung und d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.2 Testamentsvollstreckung

Rz. 97 Erhält ein Testamentsvollstrecker (§§ 2197ff. BGB) Vergütungen, die über ein angemessenes Maß hinausgehen, kann es sich bei dem übersteigenden Teil um eine einkommensteuerlich unbeachtliche Schenkung bzw. um ein Vermächtnis handeln. Dies gilt jedoch nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen des Erblassers/Erben vorhanden sind. Fehlen diese, ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.1 Allgemeines

Rz. 85 Zu den wesentlichen Merkmalen freiberuflicher Tätigkeit gehört die persönliche Berufsausübung (Rz. 4). Der Stpfl. muss die Berufsqualifikation in Person erfüllen und Inhaber einer etwa notwendigen Berufszulassung sein. Problematisch ist deshalb, in welchem Umfang der Berufsträger Mitarbeiter einsetzen kann, ohne dass der Charakter der persönlichen Berufsausübung verlo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.2 Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit

Rz. 7 Die leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit des Berufsträgers ist ein wesentliches Element selbstständiger (freiberuflicher) Arbeit. Ihre Qualität ist entscheidend für die Abgrenzung zur gewerblichen Betätigung. Sie stellt das Bindeglied zwischen der Person des Berufsträgers und der von ihr erbrachten beruflichen Leistung dar. Erforderlich ist, dass sie sich auf di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.5 Erfinder

Rz. 83 Erfindertätigkeit ist eine, wenn auch nur vorübergehende, planmäßige Tätigkeit von gewisser Dauer, die sich auf die Erschaffung von etwas Neuem auf dem Gebiet der Technik beziehen muss.[1] Nicht erforderlich ist die Patentierung der Erfindung; es genügt insoweit, dass die Erfindung patentfähig ist. Wird eine Erfindung zum Patent angemeldet, verfolgt der Stpfl. damit d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.1 Medizinische Berufe

Rz. 51 Zu den medizinischen Berufen gehört die Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt und Tierarzt sowie die Tätigkeit als Heilpraktiker, Dentist und Krankengymnast (Ausübung der Heilkunde).[1] Die Tätigkeit umfasst alle Maßnahmen, die der Vorbeugung (z. B. Impfungen, Reihenuntersuchungen), Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder sonstigen Körperschäden dienen. Für s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.4 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 121 Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gegeben bei entgeltlichem Gesellschafterein- oder -austritt bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft. Bei der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i. V. m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 32 Der Begriff der "Wissenschaftlichkeit" ist rein steuerrechtlich zu verstehen. Er stellt gewisse Mindesterfordernisse an die inhaltliche Qualität und an die äußere Form der Arbeit, ohne dass es auf die verfolgten Zwecke ankommt.[1] Es muss aber eine anspruchsvolle, besonders qualifizierte Arbeit ausgeübt werden, die geeignet ist, grundsätzliche Fragen oder konkrete Vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.2.2 Einzelfälle

Rz. 44 Das Anfertigen von Bildern ist dann eine künstlerische Tätigkeit, wenn die Bilder unterschiedliche Motive haben, ohne Schablonen und ohne Mithilfe fremder Arbeitskräfte gemalt werden und mit den in Kunsthandlungen angebotenen Bildern vergleichbar sind.[1] Für die erforderliche künstlerische Gestaltungshöhe ist nicht Voraussetzung, dass die Bilder für die Weiterentwick...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.3 Vermögensverwaltung

Rz. 98 Zu den vermögensverwaltenden Tätigkeiten zählen insbesondere die Tätigkeit als Treuhänder, Hausverwalter, Insolvenz-, und Zwangsverwalter, als Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter.[1] Der BFH hält auch nach Aufgabe der sog. Vervielfältigungstheorie (Rz. 87 und Rz. 96) daran fest, dass Insolvenz- und Zwangsverwalter (auch wenn sie als Rechtsanwalt, Steuerberater oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.3 Schriftstellerische Tätigkeit

Rz. 46 Eine schriftstellerische Tätigkeit liegt vor, wenn eigene Gedanken mithilfe der Sprache schriftlich für die Öffentlichkeit ausgedrückt werden.[1] An diese Voraussetzungen sind keine besonderen Anforderungen zu stellen.[2] Anders als bei der künstlerischen Tätigkeit kommt es auf eine bestimmte Qualität der Darlegungen nicht an, insbesondere braucht das Geschriebene wed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.1.2 Einzelfälle

Rz. 34 Die Tätigkeit eines Apotheken-Inventurbüros ist keine wissenschaftliche Tätigkeit. Es fehlt insoweit an einer Betätigung auf wissenschaftlicher Grundlage. In erster Linie sind hierfür Erfahrungen aus dem Gebiet der Handelsvertretung von Bedeutung, sodass die Inventurarbeiten auf einer typischen gewerblichen Betätigung aufbauen. Erforderlich sind vor allem Branchen- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.2 Den medizinischen Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 77 Die Ähnlichkeit eines nicht zu den Katalogberufen zählenden Heil- oder Heilhilfsberufs zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Tätigkeiten ist zu bejahen, wenn eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der jeweils ausgeübten Tätigkeit, der Ausbildung und der Bedingungen, die das Gesetz an den zu vergleichenden Beruf knüpft, vorliegt.[1] Seine ursprünglich sehr strenge Rsp...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 9.1 Anforderungen an Personen, die die Beschwerde bearbeiten

Die Personen, die die eingehenden Beschwerden bearbeiten, müssen Gewähr für unparteiisches Handeln bieten[1]. Das LkSG führt dazu näher aus, dass die Mitarbeiter, die die Beschwerden bearbeiten, unabhängig sein müssen und an Weisungen nicht gebunden sein dürfen. Darüber hinaus sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eigene Mitarbeiter oder externe Stelle Grundsätzlich könn...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.4 Rechtsform

Schließen sich mehrere "Heilberufler" zusammen, stehen ihnen verschiedene Rechtformen zur Auswahl: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um die einfachste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen. Handelt es sich hierbei um Berufsträger mit heilberuflicher Tätigkeit, erzielt die Gesellschaft Einkünfte aus freibe...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 1.1 Einkommensteuer

In die Gruppe der Heilberufe fallen sog. Katalogberufe und diesen ähnliche Berufe. Grundsätzlich werden mit diesen Berufen einkommensteuerlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt.[1] Wird ein sog. Katalogberuf (Arzt, Zahnarzt usw.) ausgeübt, ist die Zuordnung zu dieser Gruppe eindeutig. Der Berufsträger muss aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantw...mehr