Fachbeiträge & Kommentare zu Freiberufler

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilpraxis- und Praxisantei... / Zusammenfassung

Überblick Begünstigt ist nach § 18 Abs. 3 EStG auch der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe "eines selbstständigen Teils des Vermögens", das der freiberuflichen Tätigkeit dient (Teilpraxis), sowie die Veräußerung oder Aufgabe eines "Anteils am Vermögen, das der selbstständigen Arbeit dient" (Praxisanteil). Unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Veräußerungen/Aufgab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.1.3 Mehrere freiberufliche Betriebe

Eine natürliche Personen kann auch mehrere freiberufliche Tätigkeiten ausüben. Erzielt z. B. ein Rechtsanwalt neben seinem Anwaltsberuf Einkünfte aus einer anderen selbstständigen Tätigkeit, die sich wesensmäßig von der Anwaltstätigkeit unterscheidet, so ist regelmäßig eine getrennte Beurteilung der Tätigkeiten geboten.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 2.1 Tod eines Freiberuflers

Der Tod eines Freiberuflers führt weder notwendigerweise zu einer Betriebsaufgabe i. S. d. § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 3 EStG noch geht das der freiberuflichen Tätigkeit dienende Betriebsvermögen durch den Erbfall in das Privatvermögen der Erben über. Ertragsteuerlich wird beim Tod eines Freiberuflers dessen Betrieb nicht zwangsweise aufgegeben, sondern geht trotz der höc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 6 Praxisaufspaltung

Überlässt ein Freiberufler einer von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft ein der selbstständigen Arbeit zuzuordnendes Betriebsvermögen, wird dieses Betriebsvermögen zu gewerblichem Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens im Rahmen eine Betriebsaufspaltung. Die Kapitalgesellschaft ist ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform. Der gewerbliche Charakter der Betriebsgesellschaft b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 4 Übergangsbesteuerung bei Einnahmenüberschussrechnung

Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln deshalb meist ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese Gewinnermittlung muss zum selben Totalgewinn führen wie die Gewinnermittlung aufgrund einer Buchführung, d . h. durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. Hat der seine Praxis veräußernde Freiberufler seinen Gewi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 2.2.1 Übertragung einer freiberuflichen Praxis

Übergibt ein Freiberufler zu Lebzeiten seine Praxis, eine Teilpraxis oder einen Anteil an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen potenziellen Erben, z. B. seinen Sohn oder seine Tochter, ist dies nicht nur eine unternehmensfreundliche, sondern auch eine familienfreundliche Lösung, weil die Praxis innerhalb der Familie bleibt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / Zusammenfassung

Überblick Praxisveräußerung oder Praxisaufgabe sowie die Praxisübertragung werfen steuerlich eine Reihe von typischen Einzelproblemen auf. Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung bei Veräußerung der Praxis gegen wiederkehrende Bezüge, z. B. Leib- oder Zeitrente. Was beim Tod eines Freiberuflers, bei Praxisübertragungen zwis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 2.4.2 Übertragung eines Anteils an einer GmbH

Werden Anteile an einer Freiberufler-GmbH übertragen, gelten nach § 10 Abs. 1 a Nr. 2 Buchst. c EStG verschärfte Anforderungen. Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen in Zusammenhang mit der Übertragung eines mindestens 50 % betragenden Anteils an einer GmbH, wenn der Übergeber als ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1.3 Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung bei Einmalzahlung und wiederkehrenden Bezügen

Wird eine freiberufliche Praxis gegen Einmalzahlung und Leibrente veräußert, steht dem Verkäufer das Wahlrecht zwischen Sofortbesteuerung und Zuflussbesteuerung nur hinsichtlich der Leibrente zu. Der durch die Einmalzahlung realisierte Veräußerungsgewinn wird sofort, allerdings – ggf. auf Antrag – begünstigt versteuert,[1] obwohl nicht alle stillen Reserven realisiert werden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1.2 Zuflussbesteuerung

Die Zuflussbesteuerung soll bei einem Verkauf gegen wiederkehrende Bezüge das Risiko abmildern, dass der bisherige Betriebsinhaber nach dem Verkauf – gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit – vorzeitig verstirbt, aber den gesamten Veräußerungsgewinn versteuert hat, also einen Gewinn, den er tatsächlich niemals erzielt hat. Der Tod führt nämlich in diesen Fällen nich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1 Wahlrecht zwischen sofortiger oder sukzessiver Besteuerung

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Praxis oder eines Anteils an einer Praxis ist auch dann bereits im Zeitpunkt der Veräußerung zu versteuern, wenn der Veräußerungserlös in Form wiederkehrender Bezüge bezahlt wird. Rechtsprechung[1] und Verwaltung[2] räumen dem Steuerpflichtigen in diesen Fällen aber ein Wahlrecht ein, entweder den Kapitalwert der Rente zum Zeitpunkt der B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 3.2 Geringfügige Fortsetzung der freiberuflichen Tätigkeit

Wie die Praxisveräußerung erfordert die Praxisaufgabe eine Einstellung der Tätigkeit. Einen steuerbegünstigten Aufgabegewinn erzielt ein Freiberufler also nur, wenn er seine selbstständige Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis, bei Teilpraxen[1] im abgrenzbaren Bereich der Teilpraxis, zumindest für eine gewisse Zeit einstellt. Die spätere Wiederaufnahme einer g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 3.1 Tarifprivilegien

Nach § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG gilt § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG entsprechen, d. h. die Praxisaufgabe gilt als Veräußerung. Daraus folgt, dass auch Gewinne, die bei der Auf­gabe der freiberuflichen Tätigkeit entstehen, grundsätz­lich steuerbegünstigt sind. Für Aufgabegewinne gibt es dieselben Steuervergünstigungen[1] wie für Praxisveräußerungsgewinne. Wer als Freiberufler seine Prax...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.2 Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Eine begünstigte Praxisveräußerung erfordert, dass alle wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit, vor allem Mandantenstamm und Praxiswert, entgeltlich und definitiv auf einen anderen übertragen werden. Darüber hinaus muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis "wenigstens für eine gewisse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kaufmännische Führung durch... / Entscheidung

Der BFH gab der Klägerin Recht und stellte fest, dass die Einkünfte der Gesellschaft als solche aus freiberuflicher Tätigkeit zu qualifizieren sind. Dazu definierte er diese maßgeblichen Kriterien: Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit Eine Personengesellschaft erzielt nur dann Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, wenn alle Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / Zusammenfassung

Überblick Wenn ein Freiberufler seine Praxis verkauft oder aufgibt und dabei einen Gewinn erzielt, wird er anders als im Normalfall besteuert. Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer freiberuflichen Praxis gehören nach § 18 Abs. 3 EStG zwar zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, werden aber in ganz besonderer Weise steuerlich privilegiert. Auf Antrag wird gem. §...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.1 Voraussetzungen

Der steuerliche Freibetrag von maximal 45.000 EUR steht nicht jedem Freiberufler zu, der seine Praxis veräußert, da er an das Alter und den Gesundheitszustand des Freiberuflers, also an personenbezogene Voraussetzungen, geknüpft ist, und außerdem nicht mehrfach gewährt werden kann: Den Freibetrag erhält nach § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG auf Antrag nur, wer min...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.4 Weitere Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder Angestellter

Oft arbeiten Freiberufler, die ihre Praxis veräußert haben, für eine gewisse Zeit noch in der Praxis des Erwerbers als dessen Mitarbeiter mit, sei es auf freiberuflicher Basis als "freier Mitarbeiter", sei es als Arbeitnehmer. Dies ist für die Gewährung der Veräußerungsprivilegien unschädlich. Nach Meinung des BFH ist nur entscheidend, ob die bisherige Praxis mit ihren immat...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.2 Praxisgebäude als Problemfall

Problematisch ist die Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang, wenn die Praxisräume zum Betriebsvermögen des bisherigen Praxisinhabers gehören. Wird die Praxis in geringfügigem Umfang fortgeführt, d. h. die 10 %-Grenze mit den zurückbehaltenen Mandanten nicht überschritten, kann sich die Zurückbehaltung des Praxisgrundstücks als Steuerfalle erweisen. Den...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 3.3 Miteigentum an den Praxisräumen

Häufig erwerben Ehegatten ein bebautes Grundstück zu hälftigem Miteigentum, das der Freiberufler-Ehegatte als Praxis nutzt. Oft nutzt der Praxisinhaber den Miteigentumsanteil seines Ehegatten an den Praxisräumen unentgeltlich, übernimmt aber alle Raumkosten und setzt diese zu 100 % als Betriebsausgaben ab. Bei Praxisaufgabe stellt sich dann die Frage, ob der Miteigentumsantei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kaufmännische Führung durch... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine zahnärztliche Berufsgemeinschaft auch dann Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen kann, wenn ein Gesellschafter überwiegend kaufmännische Aufgaben übernimmt. Entscheidend ist, dass die freiberufliche Tätigkeit der übrigen Gesellschafter nicht beeinträchtigt wird und die Leistungen des kaufmännisch tätigen Partner...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.1 Grundsätzliche Hinweise

Steuerunschädlich für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns ist, wenn geringfügige Teile der Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern und Mandanten aufrechterhalten werden und Gegenstand weiterer freiberuflicher Betätigung bleiben. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Fortführung einer Resttätigkeit durch den Veräußerer unschädlich, wenn die darauf entfallenden Um...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kaufmännische Führung durch... / Hintergrund

Die Klägerin, eine Partnerschaftsgesellschaft, betrieb eine Zahnarztpraxis. Einer der Seniorpartner, Dr. Senior, war seit der Gründung der Gesellschaft für die kaufmännische Führung und Organisation der Praxis zuständig. Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem die Betreuung von Verträgen, die Vertretung der Praxis gegenüber Behörden und Banken sowie die allgemeine Organisatio...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Griechenland / 4.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Jede natürliche oder juristische Person, gleich ob Inländer oder Ausländer, die in Griechenland mit Gewinnerzielungsabsicht eine kaufmännische, gewerbliche, landwirtschaftliche Tätigkeit oder einen freien Beruf ausübt, ist verpflichtet, bei Umsätzen an andere Unternehmer Rechnungen zu erstellen und aufzubewahren. Diese Verpflichtungen gelten auch für Joint Ventures, für den ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.1.1 Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen

Eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung nach § 18 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass sämtliche wesentlichen Grundlagen der selbstständigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen anderen übergehen.[1] Nur wenn diese übertragen, die stillen Reserven aufgedeckt und die bisherige freiberufliche Tätigkeit wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, sind die Steuervergü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.35.2 Hinweise zu einzelnen Unternehmensarten

Rz. 173 Bei Gewerbe- und Handelsbetrieben wird im Regelfall auf die Ertragswertmethode zurückgegriffen. Das Ertragswertverfahren ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH[1] im Regelfall auch geeignet, um zur Bemessungsgrundlage für den Wert einer Unternehmensbeteiligung zu gelangen. Rz. 174 Bezüglich der Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Rahmen des Zugewinnausgle...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4 So wird der private Anteil für private Fahrten des Freiberuflers ermittelt und gebucht

Darf der freie Mitarbeiter den Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen, unterliegen die hierauf entfallenden Kosten als Leistungsaustausch der Umsatzsteuer. D. h., Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen diese Kfz-Kosten abrechnen, wenn sie keine steuerlichen Nachteile in Kauf nehmen wollen. Den geldwerten Vorteil rechnet der freie Mitarbeiter mit dem Unternehmer ab, b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.8 Künstlereigenschaft nicht maßgebend für die Steuerermäßigung

Rz. 775 Mit dem Wegfall der Steuerbegünstigung für Freiberufler (§ 12 Abs. 2 Nr. 5 UStG a. F.)[1] ist es ab 1.1.1982 für die Frage der Umsatzsteuerermäßigung unbedeutend geworden, ob Kunstgegenstände vom Künstler selbst oder von anderen Personen verkauft werden. Für Künstler oder Kunsthandwerker ist aus umsatzsteuerlicher Sicht auch nicht mehr von Bedeutung, ob sie als Freib...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ein Unternehmer überlässt einem freien Mitarbeiter einen Firmenwagen

Der Unternehmer hat einen Firmenwagen für 24.000 EUR zuzüglich 4.560 EUR Umsatzsteuer (28.560 EUR brutto) gekauft. Der Bruttolistenpreis beträgt 32.000 EUR. Dieses Fahrzeug überlässt er seinem freien Mitarbeiter, der es sowohl für betriebliche als auch für private Fahrten nutzen darf.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.4 Investitionsabzugsbetrag für teure Wirtschaftsgüter

Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (z. B. die Anschaffung mehrerer Pkw aus einem gehobenen Preissegment) als unangemessen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind. Wie oben dargestellt, wird der Begriff der "Aufwendungen" im EStG als Oberbegriff für Ausgaben und Aufwand verwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind.[1] Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[2] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Kunstgegenstände und Sammlungsstücke

Rz. 38 Ebenso wie die Einbeziehung der wichtigsten Waren des Buchhandels und des graphischen Gewerbes hat die Einbeziehung der Kunstgegenstände und Sammlungsstücke in den ermäßigten Steuersatz kulturpolitische Gründe. Auch sie sollte Mehrbelastungen im Bereich des Kunsthandels, die eine Verlagerung der Geschäfte in das Ausland hätten befürchten lassen, vermeiden. Darüber hin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich mit allen Vertretern der freien Beruf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 72 Gesetzessystematisch stellt der Betriebsvermögensvergleich die Regelform der Gewinnermittlung dar.[1] Steuerpflichtige, die weder gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, noch freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, haben das Wahlrecht hiervon abzuweichen und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG durchzuführen. Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.1 Überblick über die Gewinnermittlungsarten

Rz. 11 Das Einkommensteuerrecht kennt die folgenden Gewinnermittlungsarten: Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (unvollständiger Betriebsvermögensvergleich, Bestandsvergleich, Bilanzierung), Gewinnermittlung nach § 5 EStG (vollständiger Betriebsvermögensvergleich, Bestandsvergleich, Bilanzierung), Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung [1], Überschu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 20 Da § 4 Abs. 1 EStG keine Aussage über den persönlichen Anwendungsbereich enthält, ist der Kreis der Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach dieser Vorschrift festzustellen haben, mittelbar anhand einer Negativabgrenzung zu den Anwendungsbereichen des § 5 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG abzuleiten. Klammert man diejenigen Personen aus, die den Gewinn nach § 5 ESt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, DBA Dänemark DBA-Dänemark

Rz. 126 Beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark vom 22.11.1995[1] handelt es sich – wie beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden – um ein "großes" Abkommen, in dem die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie der Rechts- und Amtshilfe i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Frankreich

Rz. 138 Aufgrund der Vorschriften zum Ausschluss der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer zwischen dem Saarland und Frankreich auf der Grundlage des Saarvertrags vom 27.10.1956[1] bestehen im Verhältnis des Saarlands zu Frankreich bei Erwerben von Todes wegen bereits Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Diese haben aus deutscher Sicht nur Bedeutung für Per...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert: Keine Schätzung möglich – Nutzungsdauer 15 Jahre

Sehr praxisrelevante immaterielle Wirtschaftsgüter sind der Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und der Praxiswert eines Freiberuflers. Der entgeltlich erworbene (nicht der selbst geschaffene) Geschäftswert ist bilanzierungsfähig. Es handelt sich um ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Die Nutzungsdauer des Geschäftsw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 3.6 Geschäftsreisen bei Selbstständigen

Die einschränkenden Regelungen des Gesetzgebers im Bereich der lohnsteuerlichen Reisekosten sind auch bei der betrieblichen Gewinnermittlung zu beachten.[1] Insbesondere ist der Abzug von Verpflegungskosten als Betriebsausgaben auf die gesetzlichen Pauschbeträge begrenzt. Darüber hinaus gehende Beträge sind als nicht abziehbare Betriebsausgaben zu verbuchen. Die Ausführungen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 77 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Befreiung von der Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, B+P 2019,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Besonderheiten

Dem Steuerberater ist als Freiberufler jede gewerbliche Tätigkeit untersagt (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG).[1] Die zuständige Steuerberaterkammer kann von diesem Verbot Ausnahmen zulassen, soweit durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.[2] Die gewerbliche Tätigkeit ist gekennzeichnet durch ein selbstständiges, fortgesetztes Handeln, das maßge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelungen ist es, in möglichst vielen Lebenssituationen eine angepasste Altersvorsorge sicherzustellen, die mit einer generellen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie in §§ 1, 2 und 3 festgeschrieben ist, nicht vollständig abbildbar wäre. Die Regelungen über die Befreiung von der Versicherungspflicht tragen damit der Lebenswirkl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.3 Haftungsfallen

Soweit Gesellschaftsrechte aus Anteilen an Kapitalgesellschaften und an Personenhandelsgesellschaften – wenn die Stellung nicht mit einem vollhaftenden Gesellschafter vergleichbar ist – durch den Steuerberater wahrgenommen werden, ist dies unproblematisch. Gefährlich sind aber die Fälle, in denen der Steuerberater als Testamentsvollstrecker die voll haftenden Funktionen und ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.9 Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung beim Testamentsvollstrecker

Einkommensteuer Die Testamentsvollstreckervergütung gehört einkommensteuerrechtlich zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.[1] Die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit als Steuerberater ausgeübte Testamentsvollstreckung ist aber den Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG hinzuzurechnen. Erhält der Steuerberater die Vergütung nach mehrjährig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.7 Sonstige Wirtschaftsgüter

Tz. 63 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu den wes Betriebsgrundlagen eines Unternehmens gehören auch alle Rechte, Chancen und andere immateriellen Werte des Betriebs (auch, wenn diese nicht bilanzierungsfähig sind, s Tz 49), die für die Führung des Betriebs aus Sicht des Einbringenden notwendig und unverzichtbar sind (krit: s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 20 UmwStG Rn 25): zB Rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.6.1 Teilpraxis bei verschiedenen Wirkungsbereichen

Tz. 98 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach ständiger Rspr liegen bei einer sachlich (dh bezogen auf die Tätigkeit) einheitlichen Praxis selbständige Praxisteile vor, wenn in vd Büros mit besonderem Personal (gleichartige) Tätigkeiten ausgeübt werden, die sich an Mandanten/Kunden in örtlich getrennten Wirkungsbereichen wenden (grundlegend s Urt des BFH v 27.04.1978, BStBl II 1978...mehr