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Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 3 Persönliche Angaben → Zeilen 7–29

Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe
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Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif.

Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagung in den Zeilen 7 bis 17 als Person A die Person eintragen, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht; bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens; bei Gleichheit des Vornamens nach dem Alter der Personen (ältere Person).

Geburtsdatum → Zeilen 8 und 20

Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ob ein Altersentlastungsbetrag gem. § 24a EStG bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen ist.

Steuerpflichtige, die vor Beginn des Vz. 2025 das 64. Lebensjahr vollendet haben (geboren vor dem 2.1.1961), haben für den Vz. 2025 Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Kalenderjahr, das dem Jahr der Vollendung des 64. Lebensjahres folgt, sowie von der Höhe der Einkünfte und wird von Amts wegen berücksichtigt. Der Abzugsbetrag ergibt sich aus dem Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis und aus der positiven Summe anderer Einkünfte (z. B. Einkünfte aus V+V oder freiberuflicher Tätigkeit etc.). Versorgungsbezüge und Renten i. S. d. § 22 EStG, die nur teilweise besteuert werden, sind nicht zu berücksichtigen.

Religionszugehörigkeit → Zeilen 11, 23

Der dem Steuerpflichtigen zugestellte Steuerbescheid setzt sich aus dem Bescheid für die ESt, dem Bescheid für den Solidaritätszuschlag und (in den meisten Bundesländern) dem Bescheid für die KiSt zusammen. Desh...

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