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Außergerichtliche Streitbeilegung (Miete) / 2.3 Wer Streitmittler ist

Florentina Mantscheff
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Der Streitmittler, für bestimmte Verfahrensarten auch Ombudsmann, Schlichter, Mediator oder Vermittler genannt, leitet das Verfahren und unterbreitet einen Vorschlag zur Lösung der betreffenden Streitigkeit. Der Streitmittler ist unparteiisch und für die faire Verfahrensdurchführung verantwortlich.

Die Schlichtungsstelle muss mit mindestens einem Streitmittler besetzt sein.[1]

Weiter ist erforderlich, dass der Streitmittler

  • über Rechtskenntnisse im Recht des Verbrauchers,
  • über das Fachwissen und
  • über die Fähigkeiten

verfügt, welche zur Streitbeilegung im betreffenden Gebiet, hier dem Mietrecht, erforderlich sind.[2] Er muss ferner die Befähigung zum Richteramt, mithin in der Regel zwei juristische Staatsexamina, haben oder zertifizierter Mediator sein.[3] Das wird in Zukunft darauf hinauslaufen, dass sich oft Rechtsanwälte als Streitmittler lizensieren lassen bzw. sich als solcher bei einer anerkannten Schlichtungsstelle bewerben.

Das VSBG regelt nicht die Art der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Streitmittler und dem Trägerverein. Denkbar sind ein Arbeitsvertrag oder eine freiberufliche Tätigkeit.[4]

 
Hinweis

Anforderungen an die Streitmittler-Ausbildung

  • Der wirtschaftsjuristische Bachelor und Masterangebote genügen nicht. Erforderlich ist das "klassische" rechtswissenschaftliche Studium an einer Universität mit anschließendem Referendariat und 2. Staatsexamen.[5]
  • Für den zertifizierten Mediator ist zu beachten, dass die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung vom 21.8.2016[6], welche die Befugnis, sich als "zertifiziert" zu bezeichnen regelt, abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses der Mediatorenausbildung ist, da sich die Anforderungen in den letzten Jahren gewandelt haben.[7]

    § 2 Abs. 1 der Verordnung regelt: "Als zertifizierter Mediator darf sich nur bezeichnen, ...

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