Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht[2]. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächs...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar In einem aktuellen Schreiben informiert die Finanzverwaltung über den ab 2026 geplanten Datenaustausch zwischen privater Kranken-/Pflegeversicherung, Finanzverwaltung und Arbeitgebern im Lohnsteuerverfahren. Durch den Wegfall der Mindestvorsorgepauschale drohen Arbeitnehmern in manchen Steuerklassen Überraschungen. Bisher darf der Arbeitgeber Zuschüsse zu einer priv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar Beiträge von Angestellten und Beamten für eine private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung werden seit dem 1.1.2026 (regelmäßig) elektronisch übermittelt und beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die Finanzverwaltung hat mit einem Informationsschreiben wichtige Einzelheiten für Arbeitgeber und Beschäftigte erläutert. Bisher durfte der Arbeitgeber Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung und zu einer privaten Pflege-Pflichtversicherung nur dann nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfre...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Formwechsel der Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (§ 25 UmwStG) oder Option iSd. § 1a KStG

Rz. 103 [Autor/Zitation] Wird eine Personengesellschaft im Wege des Formwechsels oder eines vergleichbaren ausländischen Vorgangs in eine KapGes. umgewandelt (§ 190 UmwG), gelten §§ 20 bis 23 UmwStG für den Formwechsel entsprechend (§ 25 UmwStG). Während beim Formwechsel handelsrechtlich die Identität des Rechtsträgers erhalten bleibt, wird steuerrechtlich aufgrund der Anwend...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Einbringung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen zum maßgeblichen Stichtag

Rz. 72 [Autor/Zitation] Erforderlich ist für die ertragsteuerneutrale Einbringung iSd. §§ 20, 24 UmwStG , dass sämtliche Wirtschaftsgüter, die zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebs gehören, auf die übernehmende Gesellschaft bzw. in das Betriebsvermögen der Gesellschaft übertragen werden (Rz. 20.06, 24.03 UmwStE). Bei der Einbringung eines Mitunternehme...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.13 Nicht umgesetzte Maßnahmen

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 hatten die Bundesregierung und der Bundesrat weitere lohnsteuerliche Ergänzungen erörtert. Insbesondere die folgenden Änderungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutiert wurden, sind in der verabschiedeten Gesetzesfassung nicht enthalten: Mobilitätsbudget: Die "Ampel"-Bundesregierung hatte vor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 99 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, ist "das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist" (Maßgeblichkeitsgrundsatz). Rz. 100 [Autor/Zitation] Aus den Unterschieden der Kriterien des IDW HFA 1/1994 und auf der anderen Seite der gesetzlichen Vorschrift des § 8 Abs. 3 Sat...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Unentgeltlichkeit oder Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rz. 53 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern aus einem eigenen Betriebsvermögen oder einem Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft ist nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 2 EStG, dass die Übertragung unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten erfo...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / e) Körperschaftsteuerklauseln (§ 16 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 5 EStG)

Rz. 90 [Autor/Zitation] Die Steuerneutralität ist nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ausgeschlossen bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden; in diesem Fall ist bei der Übertragung der gemeine Wert anzusetzen (Körperschaftsteuerklausel). § 16 Abs. 3 Satz 4 ESt...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / g) Nachbehaltensfrist (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG)

Rz. 96 [Autor/Zitation] § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG sieht – ähnlich wie § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG – eine Sperrfrist für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter vor. Für den jeweiligen Übertragungsvorgang ist rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen, soweit bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter übertragen worden sind, zum Buchwert übertragener Grund und Boden, üb...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Isolierte Übertragung von (funktional wesentlichem) Sonderbetriebsvermögen und Mitunternehmeranteil

Rz. 66 [Autor/Zitation] Soll der Gesellschaftsanteil losgelöst vom (funktional wesentlichen) Sonderbetriebsvermögen übertragen werden, besteht grds. das Risiko, dass die Übertragung als gewinnrealisierende Aufgabe des Mitunternehmeranteils beurteilt wird. In den letzten Jahren hat die Rspr. jedoch zugunsten des Stpfl. unter Aufgabe der sog. Gesamtplanbetrachtung mehrere Fallk...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investitionsumlage

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Vereine, die in erster Linie ihre Mitglieder fördern, wie beispielsweise Sportvereine oder Karnevalsvereine, sind nur dann wegen Förderung steuerbegünstigter Zwecke als gemeinnützige Körperschaften anzuerkennen, wenn sie für die Allgemeinheit zugänglich sind. Ein Indiz dafür ist die Höhe, der von einem Verein verlangten Beiträge und Aufnahmegebühre...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 4. Nachbehaltensfrist nach § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Buchwertübertragung iSd. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist – neben der Körperschaftsteuerklausel nach § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG (Rz. 56) – an die "allgemeine" Nachbehaltensbedingung iSd. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG geknüpft. Demnach darf das iSd. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragene Wirtschaftsgut innerhalb einer Sperrfrist nicht entnommen oder veräußert werd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mittelverwendung anlässlich geselliger Veranstaltungen

Tz. 31 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften dürfen ihre Mittel grundsätzlich nur für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Eine Verwendung der Mittel für eine gesellige Veranstaltung (z. B. für ein internes Helferfest) stellt ebenfalls eine solche schädliche Mittelverwendung dar. Durch eine derartige schädliche Mitt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Tatbestand

Rz. 441 [Autor/Zitation] "Verdeckte Einlagen" ist grds. ein steuerlicher Begriff. Sowohl nach der Rspr. des BFH als auch der Verlautbarungen der Finanzverwaltung handelt es sich bei verdeckten Einlagen um die Zuwendung eines bilanzierbaren Vermögensvorteils aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ohne Entgelt in Gestalt von Gesellschaftsrechten (s. ua. R 8.9 Abs. 1 EStR; BFH v. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.2 Lohnsteuer-Jahresausgleich

In § 42b EStG wird rückwirkend zum 1.1.2024 die Ansicht der Finanzverwaltung gesetzlich konkretisiert, dass ein Lohnsteuer-Jahresausgleich ausgeschlossen ist, wenn für den Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr im Rahmen der Vorsorgepauschale im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung unterschiedliche Abschläge wegen der Anzahl der Kinder berücksichtigt wurden,[1] der Arbeitnehmer im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Billigkeitsmaßnahmen für Unternehmen

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wegen der als Folge des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen der EU kommt es zu teils schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Deutschland. Mit BMF-Schreiben vom 05.10.2022 (BStBl I 2022, 1402) wurde darauf hingewiesen, dass den Finanzämtern im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Herabsetzung von Voraus...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.8 Antragsveranlagung für Schweizer Arbeitnehmer

Bei beschränkt Steuerpflichtigen gilt die Einkommensteuer für den Arbeitslohn mit dem Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers als abgegolten.[1] Abweichend davon können jedoch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind und in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, eine sog. Antragsveranlagung wählen. Na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wachter, Stiftungen, Zivil- und StR in der Praxis 2000; Orth, Stiftungen und Unternehmenssteuerreform, DStR 2001, 325; Schaumburg/Rödder, Unternehmenssteuerreform 2001; Wassermeyer, Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auf Auskehrungen von Stiftungen, DStR 2006, 1733; Spanke/Müller, Zahlungen einer Familienstiftung an Destinatäre als Einkünfte aus KapVerm, BB 2011, 932; Orth, Nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gemeinnützige UG (gUG)

Tz. 22 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die UG ist genauso wie die GmbH gemeinnützigkeitsfähig. Die UG ist eine Körperschaft i. S. d. § 51 AO (Anhang 1b), für die eine Steuervergünstigung in Betracht kommt. Nach Einschätzung der Finanzverwaltung verstößt die gesetzlich vorgeschriebene Rücklagenbildung bis zum Erreichen des Stammkapitals von 25 000,00 EUR (§ 5a Abs. 3 GmbHG) nicht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Passivseite der Bilanz

Rz. 67 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich bspw. in folgenden Fällen passive latente Steuern: Rückstellungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG in der Steuerbilanz mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, sofern ihre Laufzeit am Bilanzstichtag mindestens zwölf Monate beträgt. Wird der handelsrechtlichen Bewertung ein höherer Zinssatz zugrunde geleg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.1 Programmablaufplan vom 22.11.2024

Änderungen beim Steuertarif sind für die Arbeitnehmer regelmäßig bereits bei der Lohnzahlung ab Januar spürbar. Damit die Lohnabrechnungsprogramme der Arbeitgeber die Neuerungen zum Jahreswechsel 2024/2025 berücksichtigen konnten, hatte die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 22.11.2024 einen geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 3 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen müssen ihre satzungsmäßigen Zwecke grundsätzlich ausschließlich und unmittelbar verfolgen (§ 61 AO, Anhang 1b). Unterstützt eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung ohne entsprechende Satzungsregelungen die vom Ukraine-Krieg Betroffenen (wie z. B. Einkaufshilfe, soziale Betreuung etc.)...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gemeinnützige Personengesellschaften

Tz. 26 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Bis zur Einführung des § 1a KStG konnten Personengesellschaften nicht als gemeinnützig (bzw. steuerbegünstigt) anerkannt werden. So verwendet u. a. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Oberbegriffe der § 1 Abs. 1, 2 KStG (Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, Anhang 3). Natürliche Personen – auch zur gesamten Hand – fall...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 30 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Werden Anteile an einer gemeinnützigen Körperschaft von steuerpflichtigen Anteilseignern gehalten, so kommt es beim Übergang dieser Anteile zu einer ganz normalen Besteuerung. Für diesen Fall fehlt es an einem gesetzlichen Steuerbefreiungstatbestand. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 9 Abs. 3 Satz 3 BewG (Anhang 9a), 13a Abs. 9 ErbStG (Anha...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / IV. Option iSd. § 1a KStG nach KöMoG

Rz. 8 [Autor/Zitation] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) wurde mit § 1a KStG die Möglichkeit geschaffen, als Personenhandelsgesellschaft zur KSt. zu optieren (vgl. hierzu ausführlich zB Tigges-Knümann/Scheerer in Rödder/Herlinghaus/Neumann[2], § 1a KStG Rz. 33 ff.; zu internationalen Aspekten der Option iS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.2 Geänderter Programmablaufplan für 2025

Am 19.12.2024 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen[1], welchem der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt hat.[2] Durch dieses Gesetz[3] erhöhen sich zum 1.1.2025 der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Zudem wird die sog. kalte Progre...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gesellige Veranstaltungen und Verluste

Tz. 9 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Im Regelfall werden gesellige Veranstaltungen mit plus/minus 0 EUR abschließen oder zu keinen hohen Gewinnen/Überschüssen führen. Schließen derartige Veranstaltungen aber mit Verlust ab und können diese Verluste nicht aus anderen wirtschaftlichen Aktivitäten eines weiteren steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aufgefangen werd...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / b) Einzelne Ausprägungen des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 24 [Autor/Zitation] Als (notwendiges) Sonderbetriebsvermögen I werden die Wirtschaftsgüter bezeichnet, die im wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers stehen und wegen ihrer Überlassung an die Gesellschaft objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen. BFH v. 10.1.1973 – I R 114/71, BStBl. II 1973, 238; v. 24.4.1975...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 76 [Autor/Zitation] Zugänge, die von Dritten im GJ erworben wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Der Umfang der Anschaffungskosten ist durch § 255 Abs. 1 umrissen (vgl. § 255 Rz. 61 ff.); eine besondere Darstellung wird sich bei ihnen idR erübrigen. Erläuterungen sind jedoch bei Sonderfällen der Ermittlung von Anschaffungskosten zu machen, wie zB bei Tausc...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 3. Körperschaftsteuerklauseln nach § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG

Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausgeschlossen ist die Buchwertübertragung gem. § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG, soweit durch den Übertragungsvorgang der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht (Körperschaftsteuerklausel). Unter einem Anteil iSd. § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Umwandlungen von Fremdkapital in Eigenkapital

Rz. 113 [Autor/Zitation] Steuerbilanziell resultiert aus dem Forderungsverzicht eines Gesellschafters gegenüber der KapGes. im Falle einer werthaltigen Forderung eine verdeckte Einlage (s. auch Rz. 455). Im Rahmen der verdeckten Einlage wird der auf Ebene der KapGes. durch den Wegfall der Verbindlichkeit entstehende Buchgewinn in Höhe des werthaltigen Teils der korrespondiere...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Steuerrechtliche Behandlung

Rz. 199 [Autor/Zitation] Mit BMF-Schreiben v. 27.11.2013 (BMF v. 27.22.2013 – IV C 2 - S 2742/07/10009, BStBl. I 2013, 1615) erkennt die Finanzverwaltung die handelsrechtlichen Vorschriften des § 272 Abs. 1a und 1b als maßgeblich für das Steuerbilanzrecht auf Ebene der Gesellschaft an. Damit stellt aus Verwaltungssicht dieselbe Transaktion bei der Gesellschaft eine Kapitalmaß...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Für die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke ist eine Voraussetzung, dass Wohnraum vergünstigt überlassen wird. Jedoch fehlt es an einer gesetzlich festgelegten Regelung, ab wann eine vergünstigte Wohnraumüberlassung vorliegt. Eine vergünstigte Wohnraumüberlassung liegt immer dann vor, wenn Wohnraum unentgeltlich (umsonst) überlassen wird oder di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Beteiligung am Liquidationserlös

Rz. 96 [Autor/Zitation] Nach Auffassung des BFH ist für eine Beteiligung am Liquidationserlös die Beteiligung an den stillen Reserven Voraussetzung (BFH v. 14.6.2004 – VIII R 73/03, BStBl. II 2005, 761; v. 14.8.2019 – I R 44/17, BFH/NV 2020, 807). Diese Auffassung wurde nach aufgegebener Auffassung auch schon von der Finanzverwaltung geteilt, diese nahm jedoch eine Beteiligun...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / III. Auswirkungen des MoPeG

Rz. 7 [Autor/Zitation] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021 (BGBl. I 2021, 3436) wurde zivilrechtlich das Gesamthandsprinzip für die Zuordnung des Gesellschaftsvermögens aufgegeben. Siehe hierzu aus steuerrechtlicher Sicht zB Möhlenbrock/Haubner, FR 2022, 53; Röder, DStR 2023, 1085; Kilincsoy, FR 2021, 248; Wichmann, Stbg. 2022...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Steuerrecht

Rz. 431 [Autor/Zitation] Zur allgemeinen ertragsteuerlichen Behandlung einer optierten Personengesellschaft s. Rz. 423 ff. Rz. 432 [Autor/Zitation] Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 KStG "gilt … (das Optionsmodell) als Formwechsel im Sinne des § 1 Absatz 3 Nummer 3 des Umwandlungssteuergesetzes. Die §§ 1 und 25 des Umwandlungssteuergesetzes sind entsprechend anzuwenden." Rz. 4...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / b) Definition der Realteilung

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Rechtsprechung (BFH v. 16.3.2017 – IV R 31/14, BStBl. II 2019, 24; v. 16.12.2015 – IV R 8/12, BStBl. II 2017, 766; v. 17.9.2015 – III R 49/13, BStBl. II 2017, 37) und die Finanzverwaltung (BMF v. 19.12.2018 – IV C 6 - S 2242/07/10002, BStBl. I 2019, 6) differenzieren zwischen der "echten" und der "unechten" Realteilung, wobei beide Arten als Realte...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / f) Spitzen- und Wertausgleich

Rz. 93 [Autor/Zitation] Nicht unüblich ist, dass im Zuge einer Realteilung zur Abstimmung der Werteverhältnisse sog. Spitzen- oder Wertausgleichszahlungen geleistet werden. Im Wege der Auseinandersetzung mittels Wirtschaftsgütern kann ein vollständiger Ausgleich mittels Sachwerten regelmäßig nicht erreicht werden, womit im Ergebnis die mehr oder weniger zufällige Zusammensetz...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / a) Definition und dogmatische Grundlagen

Rz. 22 [Autor/Zitation] Zum Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft gehören das Gesellschaftsvermögen/Gesamthandsvermögen und sämtliche Sonderbetriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer bei dieser Mitunternehmerschaft. Ganz hM in Rspr., Verwaltung und Literatur, s. zB BFH v. 19.3.1991 – VIII R 76/87, BStBl. II 1991, 635; v. 19.9.2012 – IV R 11/12, DStR 2012, 2051; Bode in ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Anwachsungserwerbe

Rz. 100 [Autor/Zitation] Die Anwachsung ist in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsmodell, wobei sie keine "klassische" Umstrukturierung iSd. UmwG darstellt (hierzu zB Orth, DStR 1999, 1011; von Proff, DStR 2016, 2227; Breiteneicher, DStR 2004, 1405; Neumann in Rödder/Herlinghaus/Neumann2, § 8 KStG Rz. 1353 f.). Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerliche Behandlung kommerzieller Werbung, insbesondere durch Sportvereine

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die kommerzielle Werbung für Wirtschaftsunternehmen insbesondere durch Sportvereine (Stadionreklame, Werbung an der Bande, Trikotwerbung) sind als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) anzusehen (ebenso hierzu s. BFH vom 28.11.1961, BStBl III 1962, 73). Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Verdecktes Stammkapital

Rz. 108 [Autor/Zitation] Der BFH (BFH v. 20.3.1956 – I 178/55, BStBl. III 1956, 179) hat entschieden, dass eine Umklassifizierung von Gesellschafterdarlehen in verdecktes Stammkapital angezeigt sein kann, wenn rechtlich und wirtschaftlich die Form der Zuführung von Gesellschaftskapital zwingend war. In diesen Fällen sind die Darlehenszinsen in Gewinnausschüttungen umzuklassif...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Verlustnutzung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung können Verluste vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung kann in künftigen Rechnungsperioden zu einer Minderung der Steuerlast führen, weshalb steuerlichen Verlustvorträgen ein wirtschaftlicher Wert zukommt. Obwohl es sich nicht um Differenzen im eigentlichen Sinn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Organschaftsverhältnisse

Rz. 55 [Autor/Zitation] Liegt ein Organschaftsverhältnis iSd. §§ 14 ff. KStG vor, so sind die – technisch auf der Stufe der Organgesellschaft ermittelten – latenten Steuern in die latenten Steuerposten des Organträgers einzubeziehen (vgl. DRS 18.32). Auf der Ebene der Organgesellschaft entfällt somit grds. der Ausweis von latenten Steuern, da sich die Differenzen zwischen den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 3.3 Verfügungsmacht

Rz. 24 Eng mit der festen Einrichtung verwandt ist die Regel, dass die Geschäftseinrichtung oder Anlage nicht nur vorübergehend eine Verfügungsmacht hat. Die Verfügungsmacht ist nach deutschem Verständnis eine zwingende Voraussetzung für das Bestehen einer Betriebstätte. Daher kann, anders als in anderen Ländern, die bloße Dienstleistung keine Betriebstätte begründen. Ohne d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht für sonstige Einzeltätigkeiten nach § 23 StBVV.[2] Hinweis Weitergehendere Verweise entfallen Der bislang in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 StBVV enthaltene Verweis auf die §§ 40, 44, 45 und 46 St...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Steuerrechtliche Vorschriften zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Rn. 83 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zur Prüfung der Konformität mit den GoB entwickelte die AWV die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS). Die Finanzverwaltung nahm diese – zur Auslegung des dem § 239 quasi inhaltsgleichen und daher auch zu dessen Interpretation relevanten § 146 AO – im BMF-Schreiben vom 07.11.1995 auf und konkretisierte sie. Die G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrecht

Rn. 104 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Ab zulässiger Vernichtung betreffender Unterlagen trägt die Finanzverwaltung die Beweislast für etwaige Mängel des Buchungsnachweises (vgl. Lohmeyer, BB 1973, S. 29 (31)).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.6.3 Anlaufhemmung bei einer Schenkung, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 70 Nach §170 Abs. 5 Nr. 2 AO beginnt die Festsetzungsfrist bei der SchenkungSt erst mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Schenker gestorben ist. Da die Finanzverwaltung von Schenkungen häufig erst anlässlich des Todes des Schenkers erfährt, ist sie i. d. R. nicht in der Lage, die Frage der SchenkungSt-Pflicht vorher zu prüfen.[1] Rz. 71 Entsprechend beginnt die Festse...mehr