Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 109 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 AWV (2016), Aufbewahrungspflichten und -fristen nach Handels- und Steuerrecht, 9. Aufl., Berlin. BMF (2002), Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung (Stand: 22.01.2009), URL: https://tinyurl.com/33kxj5rt (Stand: 17.03.2025). Schuppenhauer (2007), GoDV-Handbuch, 6. Aufl., Düsseldorf. Stober/Kluth (2017), Wolff/Bachof: Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 13 Stä... / 2 Begriff des ständigen Vertreters (Satz 1)

Rz. 5 Ein ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung sein, wenn sie im Rechtsverkehr handlungsfähig ist (wie eine Personenhandelsgesellschaft). Besondere Geschäftsein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Inhaltliche Übereinstimmung

Rn. 78a Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Aus steuerlicher Sicht führt die Finanzverwaltung aus, dass Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und Unterlagen, die im UN entstanden oder dort eingegangen und auch aufbewahrungspflichtig sind, nur in dieser Form aufzubewahren sind. Diese dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden (vgl. BMF, Schreiben vom 28.11.2019...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 24 Die Festsetzungsfrist kann nicht durch behördliche Entscheidung verlängert werden. Ihre Dauer, ihr Beginn, ihr Ende und mögliche Hemmungsgründe sind in §§ 169ff. AO abschließend geregelt. Die Länge der Festsetzungsfrist unterliegt auch nicht der Vereinbarung von Finanzbehörde und Stpfl. Da die Festsetzungsfrist von Amts wegen zu beachten ist und zum Erlöschen des Steu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Pauschalwertberichtigung

Rn. 319 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Pauschalwertberichtigung stellt eine den "GoB entsprechende Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung dar" (Schmidt: EStG (2025), § 6, Rn. 304). Während bei einer (pauschalierten) Einzelwertberichtigung das individuelle Kredit- und Ausfallrisiko der Forderung berücksichtigt wird, dient die Pauschalwertberichtigung der Erfassung des allg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Emmott’sche Fristenhemmung

Rz. 78 Grundsätzlich verstößt die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO nicht gegen EU-Recht. Das Äquivalenzprinzip ist nicht verletzt, da für die Durchsetzung von Steueransprüchen, die auf grenzüberschreitenden Sachverhalten beruhen, die gleichen Regeln gelten wie für Ansprüche aufgrund rein nationaler Sachverhalte. Der Effektivitätsgrundsatz ist nicht verletzt, da eine Fes...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrecht

Rn. 100 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gemäß § 147 Abs. 3 Satz 5 AO kann die Aufbewahrungsfrist in ihrem Ablauf gehemmt werden. Danach läuft die Aufbewahrungsfrist nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die fünf- bzw. zehnjährige Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO gilt ins...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags

Kommentar Die Finanzverwaltung hat infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung beschlossen, den Vermerk zu vorläufigen Steuerfestsetzungen wegen anhängiger Musterverfahren zu ändern. Nach § 165 AO können Steuerfestsetzungen in verschiedenen Fällen vorläufig erfolgen. Dies kann geschehen, wenn Ungewissheiten in tatsächlicher Hinsicht bestehen oder aber – und dies ist der für di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.4 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 33 E-Bilanz: Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, nach § 5 EStG oder nach § 5a EStG ermitteln, haben eine sogenannte E-Bilanz zu erstellen und an die Finanzbehörden zu übermitteln (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG). Dies gilt auch für Stiftungen, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Falls die Einnahmen oder der Gewinn aus dem wirtschaftlichen Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.3 Steuerrecht

Rz. 20 Gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG ist der Geschäftswert über 15 Jahre abzuschreiben. Die AfA dürfen nach Auffassung der Finanzverwaltung auch dann nicht nach einer kürzeren Nutzungsdauer bemessen werden, wenn im Einzelfall Erkenntnisse dafür vorliegen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als 15 Jahre sein wird. Z. B. bei sog. personenbezogenen Betrieben, bei denen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Änderung der Rechtslage

Rz. 87 Eine Änderung der Verhältnisse i. S.v. § 15a UStG kann sich auch daraus ergeben, dass Rechtsänderungen nach dem Leistungsbezug eintreten, die sich auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs auswirken. Dies ist insbesondere bei Wegfall oder Einschränkung von Steuerbefreiungen oder bei der Einführung neuer Steuerbefreiungen durch Gesetzesänderung der Fall.[1] Auch eine Än...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / 1. Vorgaben der Finanzverwaltung

Die Vorgaben der Finanzverwaltung sind in Kapitel III des neuen Kryptoschreibens geregelt (Rz. 87–105). a) Allgemeines Auch für Kryptosachverhalte gelten grundsätzlich die allgemeinen Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten, wobei die technischen Besonderheiten von Kryptowerten zu berücksichtigen sind.[1] Hierzu zählt die Überlassung der sog. Public Keys. Da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / 3. Besondere Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten im Privatvermögen

Für diesen Bereich ordnet die Finanzverwaltung zunächst die Geltung der oben unter 1. beschriebenen Mitwirkungspflichten an.[18] Hier wird auch noch einmal die Bedeutung von Steuerreports für die Veranlagung hervorgehoben.[19] Zur Überprüfung der Steuerreports behält sich die Finanzverwaltung vor, weitere Daten und Unterlagen anzufordern.[20] Hierzu zählt das BMF-Schreiben b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / c) Anforderungen an Steuerreports

Positiv: Steuerreports[8], wie sie von vielen Auswertungstools bereitgestellt werden, dürfen der Veranlagung zugrunde gelegt werden, sofern sie plausibel sind.[9] Hierfür müssen nach Auffassung der Finanzverwaltung folgende Kriterien erfüllt sein: Die Einkünfte müssen anhand der Steuerreporte bzw. weiterer Unterlagen ermittelt und berechnet werden können. Die Steuerreports dür...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / 2. Besondere Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Betriebsvermögen

Für diesen Bereich ordnet die Finanzverwaltung die Berücksichtigung der allg. steuerlichen und außersteuerlichen Buchführung- und Aufzeichnungspflichten gem. §§ 140, 141, 143-147 AO an.[11] Über diese Vorschriften kommen somit auch die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)[12] und die steuerlichen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / a) Allgemeines

Auch für Kryptosachverhalte gelten grundsätzlich die allgemeinen Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten, wobei die technischen Besonderheiten von Kryptowerten zu berücksichtigen sind.[1] Hierzu zählt die Überlassung der sog. Public Keys. Da Public Keys aufgrund der Pseudonymisierung allein keine Rückschlüsse auf die Identität der Steuerpflichtigen zulasse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / d) Bestimmung der Marktkurse

Ebenfalls positiv: Können Marktkurse nicht zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. des Tauschvorgangs ermittelt werden, dürfen diese nach dokumentierten Vorgaben ermittelten Tageskursen angesetzt werden.[10] Entscheidend ist hier, dass eine gleichmäßige Wertermittlung gewährleistet ist. Dies ist nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht erfüllt, wenn z.B. Tageskurse für Anschaffung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / b) Auslandssachverhalte

Auch die erhöhten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 AO) sind in Kryptofällen zu beachten.[4] Das dürfte vielfach der Standardfall sein, da viele zentrale (CEX[5]) und dezentrale Handelsplätze (DEX[6]) ihren Sitz im Ausland haben. Hier konkretisiert die Finanzverwaltung: Bei zentralen und dezentralen Handelsplätzen werden die erhöhten Mitwirkungspfli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / b) Aufgriffs- und Verfolgungspraxis der Finanzbehörden

Die Aufgriffspraxis war bislang davon geprägt, dass Steuerfahndungsstellen im Rahmen von Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO mit sog. Goldene-Brücke-Schreiben an die Steuerpflichtigen herangetreten sind. Ausgangspunkt war ein Sammelauskunftsersuchen gem. § 93 Abs. 1 AO der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung bei einer großen deutschen Kryptobörse. In den Schr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / 4. Schätzungsbefugnis der Finanzbehörden

Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten sieht die Finanzverwaltung eine Schätzungsbefugnis gem. § 162 AO eröffnet.[27]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / [Ohne Titel]

Dr. Christian Bertrand, RA/FASt / Michael Görlich, RA/FASt[*] Am 6.3.2025 hat das BMF ein überarbeitetes Schreiben zur Kryptobesteuerung veröffentlicht (BMF v. 6.3.2025 – IV C 1 - S 2256/00042/064/043 – DOK COO.7005.10.4.11527963, EStB 2025, 126 [Apitz]). Das Schreiben enthält erstmals einen Abschnitt zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptower...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / 7. Fazit

Die Mitwirkungs- und Deklarationspflichten im neuen BMF-Schreiben v. 6.3.2025 erhöhen die Anforderungen für Steuerpflichtige und Berater. Man wird jedoch abwarten müssen, wie die einzelnen Finanzämter die Vorgaben des Schreibens in concreto umsetzen werden. Klar ist jedenfalls: Der Umgang mit Kryptoinvestoren wird strenger, der Korridor für strafbefreiende Selbstanzeigen enger....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutschrift über Preisminder... / 6 Verdeckter Preisnachlass

Ein sog. "verdeckter Preisnachlass" liegt vor, wenn ein Händler beim Verkauf seiner Ware bei einer Inzahlungnahme eines gebrauchten Gegenstands seinem Kunden einen höheren Wert anrechnet als es dem Marktwert entspricht. Im Ergebnis ergibt sich durch den erhöhten Anrechnungsbetrag ein geringerer Aufzahlungsbetrag für die verkaufte Ware des Händlers und damit ein Nachlass auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagenverzeichnis und Anla... / 3.5 Anlagespiegel in der E-Bilanz-Taxonomie

Die elektronische Übermittlung des Anlagespiegels im Rahmen der E-Bilanz geschieht (noch) auf freiwilliger Basis (§ 5b EStG), da in dieser Bestimmung vom Anlagespiegel nicht die Rede ist. Die Finanzverwaltung behauptet allerdings mit Verweis auf das BMF-Schreiben v. 24.5.2016 (IV C 6 – S 2133-b16/10001: 001), es würde eine solche Pflicht seit 2017 bestehen. Dies ist aber nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.3 Aufwärtsabfärbung: Abfärbewirkung wegen Beteiligung an einer Personengesellschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG tritt die Abfärbewirkung auch dann ein, wenn eine OHG, eine KG oder eine andere Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG durch Beteiligung an einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft bezieht (sog. Aufwärtsabfärbung). Für Fälle des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG gibt es bislang keine ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.1 Allgemeines

Die Begriffe "Unternehmer" und "Mitunternehmer" sind gleichrangig.[1] Auch der Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist ein Unternehmer des Betriebs. Der Mitunternehmer unterscheidet sich vom Einzelunternehmer dadurch, dass er seine unternehmerische Tätigkeit nicht allein, sondern zusammen mit anderen (Mit-)Unternehmern in gesellschaftlicher Verbundenheit au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1.2 Zuflussbesteuerung

Die Zuflussbesteuerung soll bei einem Verkauf gegen wiederkehrende Bezüge das Risiko abmildern, dass der bisherige Betriebsinhaber nach dem Verkauf – gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit – vorzeitig verstirbt, aber den gesamten Veräußerungsgewinn versteuert hat, also einen Gewinn, den er tatsächlich niemals erzielt hat. Der Tod führt nämlich in diesen Fällen nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführergehalt / 1 Steuer und Geschäftsführergehalt

Das Gehalt des Fremdgeschäftsführers wird mit diesem frei vereinbart. Der Markt entscheidet. Die Gesellschafterversammlung, die aufseiten der GmbH für die Vereinbarung des Anstellungsvertrags und damit für das Gehalt zuständig ist, wird ein Gehalt vereinbaren, welches sie vereinbaren muss, um den gewünschten Geschäftsführer zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Je hö...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 2.4.2 Übertragung eines Anteils an einer GmbH

Werden Anteile an einer Freiberufler-GmbH übertragen, gelten nach § 10 Abs. 1 a Nr. 2 Buchst. c EStG verschärfte Anforderungen. Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen in Zusammenhang mit der Übertragung eines mindestens 50 % betragenden Anteils an einer GmbH, wenn der Übergeber als ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1.4 Wahlrecht bei Veräußerung gegen Zeitrente

Wird eine Praxis oder Mitunternehmeranteil an einer freiberuflichen Praxis gegen Kaufpreisraten veräußert, gibt es prinzipiell kein Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung. Der Verkäufer muss seinen Gewinn im Zeitpunkt der Veräußerung versteuern; wann die Raten fällig oder zugeflossen sind, ist steuerlich ohne Bedeutung. Der Veräußerungsgewinn ist steuerbegünstigt....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 2.4.1 Übertragung einer Einzelpraxis oder eines Mitunternehmernehmeranteils an einer freiberuflichen Praxis

Die anlässlich einer Praxisübergabe oder Übertragung eines Anteils an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft z. B. von Eltern auf Kinder vereinbarten wiederkehrenden Leistungen, die der Versorgung des Empfängers dienen und dem Übernehmer das Nachrücken in eine die Existenz wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit ermöglichen, stellen – der widerlegbaren Vermutun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teile der Finanzverwaltung als "Staat im Staat"? – Eine Replik auf den Beitrag von Wenzler in AO-StB 2025, 130 (AO-StB 2025, Heft 5, S. 167)

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Wenzler bezeichnet Teile der Finanzverwaltung als sich als "Staat im Staat" gerierende Gruppe, die auch von den Finanzgerichten nicht immer "auf den Pfad der Tugend" zurückgeführt würden. Dem widerspricht der Autor des Beitrags. Insb. der Außenprüfung ein generell rechtswidriges Verhalten im Sinne eines "Agierens als Staat im Staat" zu unt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teile der Finanzverwaltung ... / 2. Um es auf den Punkt zu bringen

Schwarze Schafe wird es auf beiden Seiten geben, sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung als auch auf Seiten der Steuerberater und Rechtsanwälte. Dabei handelt es sich nach meiner Erfahrung jedoch um Einzelfälle, die absolut nicht hinnehmbar sind, die es aber keineswegs rechtfertigen, der Außenprüfung der Finanzverwaltung ein generell rechtswidriges Verhalten im Sinne eines "...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teile der Finanzverwaltung ... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Wenzler bezeichnet Teile der Finanzverwaltung als sich als "Staat im Staat" gerierende Gruppe, die auch von den Finanzgerichten nicht immer "auf den Pfad der Tugend" zurückgeführt würden. Dem widerspricht der Autor des Beitrags. Insb. der Außenprüfung ein generell rechtswidriges Verhalten im Sinne eines "Agierens als Staat im Staat" zu unte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teile der Finanzverwaltung ... / 1. Kritik am Auftreten auch von Beratern

Wenzler bezeichnet in seinem Beitrag "Vom Umgang der Finanzverwaltung und ihrer Unterstützer in den Gesetzgebungsorganen mit Beratern und Verteidigern" (AO-StB 2025, 130) Teile der Finanzverwaltung (gemeint sind wohl nach den aufgeführten Beispielen in erster Linie die Außenprüfung und die Steuerfahndung) als sich als "Staat im Staat" gerierende Gruppe, die auch von den Fina...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 1. Einführung

Kapitalmarktgestaltungen: Die zunehmende Komplexität kapitalmarktbezogener Gestaltungen stellt Finanzverwaltung weltweit vor erhebliche Herausforderungen. Steuerpflichtige und Berater bewegen sich oft in einem Spannungsfeld zwischen legitimer Steuerplanung und potentiellen Gestaltungsmissbräuchen. Vor diesem Hintergrund gewinnt der internationale Austausch steuerrelevanter I...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.1 Grundsätzliche Hinweise

Steuerunschädlich für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns ist, wenn geringfügige Teile der Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern und Mandanten aufrechterhalten werden und Gegenstand weiterer freiberuflicher Betätigung bleiben. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Fortführung einer Resttätigkeit durch den Veräußerer unschädlich, wenn die darauf entfallenden Um...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.3 Freibetrag bei Berufsunfähigkeit

Der Freibetrag wird auf Antrag auch gewährt, wenn der Steuerpflichtige im sozialversicherungsrechtlichen Sinne – nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung "im Veräußerungszeitpunkt" – dauernd berufsunfähig ist. Damit knüpft der Gesetzgeber an die Regelung des § 240 Abs. 2 SGB VI an, der den Rechtsanspruch wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit regelt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Lieferung von Holzhackschni... / Anwendungsregelung

Diese neue Regelung setzt Urteile deutscher und europäischer Gerichte in nationales Recht um. Sie gilt für alle Umsätze, die nach dem 5.12.2024 ausgeführt werden. Für frühere Lieferungen gewährt die Finanzverwaltung noch Übergangsregeln.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.2 Zeitweilige Einstellung der Berufstätigkeit

Eine begünstigte Praxisveräußerung erfordert, dass alle wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen der freiberuflichen Tätigkeit, vor allem Mandantenstamm und Praxiswert, entgeltlich und definitiv auf einen anderen übertragen werden. Darüber hinaus muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis "wenigstens für eine gewisse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / a) Übermittlung kapitalmarktbezogener Steuergestaltungen an das BZSt (Abs. 1)

Meldepflichten: § 88c Abs. 1 S. 1 AO begründet Meldepflichten von für die Einzelfälle zuständigen Finanzbehörden über dienstlich erfahrene Tatsachen im Bereich der Kapitalertragsteuer. Bei diesen Informationen muss es sich nicht ausschließlich um abstrakte oder anonyme Daten handeln. Ebenso sind personenbezogene Daten denkbar, die i.d.R. dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) unterli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 4. Datenschutz in der AO im Überblick

Rechtsquellenpuzzle: Die Rechtsgrundlagen des steuerlichen Datenschutzes auf nationaler Ebene ergeben sich nunmehr aus der DSGVO und der AO (§ 2a Abs. 3 AO). Dem Bundesdatenschutzgesetz kommt entsprechend § 2a Abs. 1 S. 2 AO nur eine ganz untergeordnete Rolle zu. Im Ergebnis gilt für die Steuerpflichtigen bezüglich der Verwaltung von bundesgesetzlich geregelten Steuern ein e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KI kommt in der Steuerveran... / Pilotprojekt startet mit Arbeitnehmerfällen

Zum Einsatz kommt ein speziell entwickeltes KI-Modul, das das bestehende Risikomanagementsystem der Finanzverwaltung ergänzt. Die KI erkennt Muster in den eingereichten Steuererklärungen und identifiziert Fälle mit geringem Prüfbedarf. Diese werden automatisiert verarbeitet – unter Wahrung aller rechtlichen Vorgaben und höchster Datensicherheit. Zum Start beteiligen sich die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / [Ohne Titel]

RAin, FAinStR/FAinStrafR Daniela Bick, LL.M. (Taxation)[*] Die AStBV (St) dienen nicht nur der Finanzverwaltung zur Orientierung sondern nutzen auch der Verteidigung in Steuerstrafsachen, damit die Finanzbehörde auf die Einhaltung dessen verwiesen werden kann, wozu sie im Rahmen ihrer Selbstbindung durch die AStBV (St) verpflichtet ist. In Anlehnung an die bisherigen Updates ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 3. Ausgewählte Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung im Überblick

Datenverknüpfung: Aufgrund des vereinfachten Zugriffs auf elektronische Daten bestehen für die Finanzverwaltung leistungsfähige Kontrollmöglichkeiten. Um das Besteuerungsverfahren und dabei vor allem den Einsatz der elektronischen Risikomanagementsysteme zu effektivieren und Datenabgleiche vorzunehmen, können die Informationsbestände für eine Vielzahl von Zwecken genutzt ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 2. Erlass eines Abrechnungsbescheid als "Quasi"-Festsetzung

Mangels Festsetzung von Säumniszuschlägen stellt sich die Frage, wie sich der Steuerpflichtige gegen die geforderten Zahlungen wehren kann. Denkbar ist zum einen, einen Erlass der Säumniszuschläge nach § 227 AO zu beantragen. Zum anderen kennt das Gesetz einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 1 S. 1 AO, wenn Streitigkeiten über die Verwirklichung von Ansprüchen i.S.d. § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / I. Einleitung

"Und täglich grüßt das Murmeltier" – nun ja, nicht täglich, wie in dem Klassiker der Filmkomödie aus dem Jahre 1993, aber nun fast jährlich. Und es grüßt auch kein Murmeltier im eigentlichen Sinn, sondern die Finanzverwaltung mit den neuen AStBV (St) 2025 (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 7.2.2025 – S 0720, BStBl. I 2025, 574). Ob es sich dabei um ein Murmeltier im Sinne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 6. Untersuchungsergebnisse und Ausblick

Die Einführung von § 88c AO markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Transparenz und Effizienz im Besteuerungsverfahren im Kapitalmarktbereich. Die Norm bietet einen strukturierten rechtlichen Rahmen für die Übermittlung und Verarbeitung von Informationen über kapitalmarktbezogene Steuergestaltungen und eröffnet der Finanzverwaltung neue Möglichkeiten zur gezielte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage an Gesellsch... / 2 Missachtung der Probezeit und vGA für alle "Ewigkeit"

Die Rechtsfolgen beim Verstoß gegen das Gebot der Einhaltung einer angemessenen Probezeit wurden früher durch die Finanzverwaltung im Wege einer Billigkeitsregelung zugunsten der Kapitalgesellschaft und des GGF geregelt. So ging die Verwaltung entgegen der Rechtsprechung davon aus, dass in diesen Fällen nur bis zum Ablauf der angemessenen Probezeit vGA vorliegen. Nach Ablauf...mehr