Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4.1 Grundsatz: Meldung entsprechend dem bestimmbaren Wertanteil

Rz. 10 Grundsätzlich muss der Plattformbetreiber im Falle von Leistungsbündeln gem. Abs. 4 S. 1 jede relevante Tätigkeit mit ihrem entsprechenden Wertanteil melden. Dies setzt allerdings voraus, dass er den wirtschaftlichen Wert der Bestandteile der Tätigkeit bestimmen und einzelnen relevanten Tätigkeiten zuordnen kann. Für eine solche Bestimm- und Trennbarkeit spricht, wenn...mehr

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Digitale Daten: Arbeitgeber... / Neues Verfahren ab 2026

Im Zentrum steht ein neues elektronisches Verfahren, bei dem die Versicherungsunternehmen die relevanten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Von dort werden sie über das ELStAM-System den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt. Das reduziert Bürokratie für Versicherte, Arbeitgeber und Versicherer. Achtung für privat Versicherte: Gleichzeitig entfällt die sog...mehr

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Anfragen zur Bestätigung au... / Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) mit Klarstellung

Die Finanzverwaltung stellt aktuell klar, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ausschließlich über die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend angepasst. Anfragen kann demnach jeder Inhaber einer deutschen USt-IdNr. s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. B, Nr. 1 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 In § 24 PStTG werden umfangreiche Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungsfristen kodifiziert, um eine nachträgliche Überprüfung der Pflichterfüllung durch die Finanzverwaltung sicherzustellen.[2] Rz. 3 Hinweis Praxishinweis[3]: Ein Testat über die Erfüllung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 7 Aufzeichnung- und Nachweispflichten

Die steuerfreie Leistung musste vom Arbeitgeber zweckgebunden zum Ausgleich der gestiegenen Verbraucherpreise gewährt werden (Inflationsbezug). Der Zusammenhang mit der Inflation konnte sich ergeben aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ähnlichen Vereinbarungen (z. B. Tarifverträge oder gesonderte Betriebsvereinbarungen), Erklärungen des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 2 Steuerbefreiung

Voraussetzung war, dass die Beihilfen oder Unterstützungen infolge der anhaltend hohen Inflation im begünstigten Zeitraum, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, zweckgebunden zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Inflation gezahlt wurden. Hinweis Steuerlicher Freibetrag Bei dem Betrag von 3.000 EUR handelte es sich um einen steuerlichen Freibetrag (Höchs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Umfang der Meldepflicht (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nrn. 1 und 5 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 2 § 13 Abs. 1 Satz 1 PStTG verpflichtet meldende Plattformbetreiber, dem BZSt Informationen zu meldepflichtigen Anbietern zu übermitteln. Die Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sind in der Regel zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu beenden. Diese Verfahren die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.14 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. n UStG

Rz. 100 Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] wurde der bisherige Buchst. l der Vorschrift zum neuen Buchst. m UStG und neu gefasst. Durch die Einführung des Buchst. m durch das Wachstumschancengesetz[2] wird die bisherige Regelung in den Buchst. n überführt. Rz. 101 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.3 Nachweis der Elternschaft (Abs. 4 S. 3)

Rz. 7b Ebenfalls zu außersteuerlichen Zwecke wurde der Datenabruf zur Ermittlung der Betragshöhe der Pflegeversicherung nach § 55 SGB XI durch das Wachstumschancengesetz[1] geschaffen. Um den automatisierten Datenabruf bei der Finanzverwaltung effizient auszugestalten, ist es erforderlich, dass in den Datensätzen an die Finanzverwaltung durch die beitragsabführenden Stellen ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.2.5 Pflicht zur Unterstützung beim Datenzugriff

Rz. 23 Der Umfang der Pflicht, die Finanzbehörde bei der Ausübung ihrer Befugnisse nach § 147 Abs. 6 AO zu unterstützen, ergibt sich nicht aus § 200 Abs. 1 S. 1 AO selbst, sondern richtet sich nach dem Umfang der Pflicht aus § 147 Abs. 6 AO.[1] Der zum 1.1.2002 in Kraft getretene[2] § 147 Abs. 6 S. AO räumt der Finanzverwaltung das Recht ein, auf mithilfe eines elektronische...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.3 Bedeutung der Kennzeichen

Rz. 5 Die Kennzeichen dienen dazu, von der Finanzverwaltung als "aggressiv" empfundene Steuergestaltungen von anderen angemessenen Steuerplanungsmodellen abzugrenzen. Angesichts der Dynamik der Entwicklung aggressiver Steuerplanungsmodelle, deren Komplexität und deren ständiger Anpassung an sich ändernde rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse hat die EU-Amtshilferichtli...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.2.1 Grundsatz (Abs. 1 S. 1, 1. Halbs.)

Rz. 15 Abs. 1 S. 1, 1. Halbs. schreibt die Abhaltung einer Schlussbesprechung vor, soweit keiner der im 2. Halbs. genannten Ausnahmefälle vorliegt. Die Finanzverwaltung hat die Schlussbesprechung daher von Amts wegen anzusetzen, ohne dass ihr insoweit ein Ermessensspielraum zusteht.[1] Der Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Abhaltung einer Schlussbesprechung entspricht ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 § 173a AO stellt neben § 175b AO die Anpassung der Änderungsvorschriften der AO an die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch den Einsatz der elektronischen Datenübermittlung dar.[1] Diese Anpassung ist sehr punktuell erfolgt und regelt nur Schreib- oder Rechenfehler des Stpfl. in § 173a AO sowie die Änderung von Steuerbescheiden bei unzutreffender Verarbeitun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.2 Vertraulichkeitsvereinbarungen, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

Rz. 14 Nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a liegt ein Kennzeichen für eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vor, wenn die Vereinbarung eine Vertraulichkeitsklausel enthält. Zur Bindungswirkung der Vertraulichkeitsvereinbarung Rz. 12. Eine solche schädliche Vertraulichkeitsklausel liegt vor, wenn durch sie dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten verboten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.3 Umwandlung von Einkünften in Vermögen, Schenkungen, Einnahmen und Einkünfte, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

Rz. 52 Ein Kennzeichen liegt vor, wenn eine Gestaltung Einkünfte in Vermögen, Schenkungen oder andere nicht oder niedriger besteuerte Einnahmen oder nicht steuerbare Einkünfte umwandelt. Der Grund für die Meldepflicht besteht darin, dass durch solche Gestaltungen hoch besteuerte Einkünfte in Besteuerungsgrundlagen umgewandelt werden können, die einer niedrigeren Steuerbelast...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.2.3 Vorlagepflichten

Rz. 12 Des Weiteren hat der Stpfl. nach § 200 Abs. 1 S. 2 AO Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Wie sich aus der Verwendung des Worts "andere" ergibt, stellt der Begriff "Urkunde" den Oberbegriff für die von dem Stpfl. vorzulegenden Unterlagen dar.[1] Die Vorlagepflicht in § 200 Abs. 1 S. 2 AO stimmt wörtlich mit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 242 Wirkung der Hinterlegung von Zahlungsmitteln

Rz. 1 § 242 AO regelt die rechtlichen Folgen der Hinterlegung von Zahlungsmitteln i. S. d. § 241 Abs. 1 Nr. 1 AO. Die Regelung ähnelt inhaltlich § 233 BGB, unterscheidet sich jedoch hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs: Während § 233 BGB zivilrechtliche Sicherheiten betrifft, bezieht sich § 242 AO auf ein öffentlich-rechtliches Hinterlegungsverhältnis zwischen dem Stpfl. un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.2 Fehlende Ansässigkeit

Rz. 100 Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen führen nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a aa) dann zu einem Kennzeichen, wenn der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist. Zum Begriff des Steuerhoheitsgebietes Rz. 43. Fälle, in denen der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, dürften praktisch selten sein. Möglich ist dies jedoc...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 3.2 Fiktion der Prüfung an Amtsstelle bei Einsatz mobiler Endgeräte (Abs. 2 S. 2)

Rz. 49 § 200 Abs. 2 S. 2 AO soll sicherstellen, dass die Prüfer ihre Tätigkeit unter Verwendung gesicherter Laptops ortsunabhängig durchführen können.[1] Um die Auswertung der darauf gespeicherten Daten auch außerhalb der Geschäftsräume des Stpfl. bzw. außerhalb der Räume der Finanzbehörde zu ermöglichen, wird fingiert, dass beim Einsatz mobiler Endgeräte die ortsunabhängige...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.1.4 Teilnehmer der Schlussbesprechung

Rz. 8 Das Gesetz trifft keine Bestimmungen darüber, wer zur Teilnahme an der Schlussbesprechung berechtigt oder verpflichtet ist. Die Entscheidung über die Person der Teilnehmer liegt daher im Ermessen der Finanzverwaltung bzw. des Stpfl. Aus dem Begriff der Schlussbesprechung ergibt sich allerdings, dass beide Seiten anwesend oder vertreten sein müssen. Des Weiteren setzt e...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.1.1 Begriff der Schlussbesprechung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Nach der sich aus Abs. 1 S. 1 ergebenden Legaldefinition stellt die Schlussbesprechung eine Besprechung über das Ergebnis der Außenprüfung dar. Aus dem Begriff der Besprechung folgt die Notwendigkeit mündlicher Kommunikation; ein schriftlicher Meinungsaustausch reicht nicht aus.[1] Da Gegenstand der Schlussbesprechung das Ergebnis der Außenprüfung ist, kann diese erst ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Allgemeines

Rz. 97 § 138e Abs. 2 AO enthält Tatbestände, die zu einem Kennzeichen für die Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen führen, die nach § 138d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b AO nicht dem Main Purpose Test unterliegen. Ein Kennzeichen liegt bei diesen Tatbeständen bereits vor, wenn die Gestaltung den Beschreibungen in den Tatbeständen entspricht. Anders als bei dem Main Pu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.1.4 Weitere Einzelfälle zum "Innehaben"

Rz. 14 Bei Berufssportlern (z. B. Fußballprofis) und Künstlern kann im Fall eines Engagements im Ausland problematisch sein, ob ein inländischer Aufenthalt vorliegt. Insoweit wird, soweit die Finanzverwaltung einen inländischen Wohnsitz i. S. v. § 8 AO behauptet, sehr genau im Einzelfall zu prüfen sein, ob die inländischen Aufenthalte über gelegentliche Besuche hinausgehen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.5 Angabe des wirtschaftlichen Wertes der Steuergestaltung, Abs. 3 S. 1 Nr. 8

Rz. 29 Nach Abs. 3 S. 1 Nr. 8 ist der tatsächliche oder voraussichtliche wirtschaftliche Wert der grenzüberschreitenden Steuergestaltung anzugeben. Gemeint ist nicht der Wert, den die Steuergestaltung bei einer möglichen Mehrzahl von Implementierungen erzeugen kann, sondern der wirtschaftliche Wert der konkret geplanten Steuergestaltungen, die zu diesem Zeitpunkt nach Abs. 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.4 Angabe der einschlägigen Rechtsvorschriften, Abs. 3 S. 1 Nr. 7

Rz. 28 Nach Abs. 3 S. 1 Nr. 7 hat die Mitteilung auch die Angabe der Rechtsvorschriften zu enthalten, die unmittelbar die Grundlage der Gestaltung bilden. Anzugeben sind die Rechtsvorschriften aller beteiligten EU-Staaten, also auch die der Bundesrepublik. Die Systematik der Vorschrift ist insoweit fehlerhaft, als die Mitgliedstaaten erst unter Nr. 9 zu benennen sind. Sollen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Monatsverdienst

Rz. 7 Der Monatsverdienst bestimmt sich gemäß § 10 Abs. 3 KSchG nach den regelmäßigen Bruttobezügen in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Rz. 8 Abzustellen ist auf die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des gekündigten Arbeitnehmers. Bei Teilzeitkräften ist auf deren regelmäßige Arbeitszeit abzustellen. Unregelmäßige Schwankungen der Arbeitszeit wie Kurzarbeit o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.2 Unangemessene Schritte zur Verlustnutzung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a

Rz. 39 Ein Kennzeichen für eine mitteilungspflichtige Steuergestaltung liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests vor, wenn ein Beteiligter unangemessene rechtliche Schritte unternimmt, um Verluste nutzen zu können. Zweck der Regelung ist, Maßnahmen zu erfassen, die zu einer "Statusverbesserung" hinsichtlich der Verluste führen, also zu einer Nutzung der Verluste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.4 Zirkuläre Transaktionen, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 57 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen vor, wenn Transaktionen durch Einschaltung funktionsschwacher Unternehmen oder durch Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Vorschrift sprachlich missglückt ist, da de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Information der Gemeinden

Rz. 29 Abs. 3 enthält die sich aus der Natur der Sache ergebende Regelung, dass den Gemeinden, soweit sie den Realsteuerbescheid erlassen, die hierfür erforderlichen Angaben aus dem Messbetragsverfahren mitzuteilen sind. Die Gemeinden haben, soweit sie die Realsteuern verwalten, ein Informationsrecht.[1] Den Gemeinden kann der Inhalt des Steuerbescheids sowie getroffene Bill...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.2 Safe-Harbour-Regeln

Rz. 159 Der Tatbestand der Nr. 4 Buchst. a) betrifft die Nutzung von sog. Safe-Harbour-Regeln durch Verrechnungspreisgestaltungen.[1] Da die Vorschrift sich nur auf Verrechnungspreise bezieht, sind die Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ausgenommen. Verrechnungspreise können nur zwischen verschiedenen Rechtsträgern vereinbart werden. Ein Verweis auf Betriebsst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.2 Einschränkung der Mitteilungspflicht des ausländischen Intermediärs, Abs. 7

Rz. 45 Der Intermediär ist gegenüber dem BZSt nur dann zur Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung verpflichtet, wenn er eine Beziehung zu der Bundesrepublik aufweist. Ist dies der Fall, trifft ihn in der Bundesrepublik die Mitteilungspflicht gegenüber dem BZSt auch dann, wenn die Steuergestaltung keinen Bezug zur Bundesrepublik aufweist.[1] Diese Beziehung k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.3 Unterschiede in der Bewertung von Vermögensgegenständen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 117 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO führen Gestaltungen zu einem Kennzeichen, durch das Vermögensgegenstände übertragen oder überführt werden, soweit sich die Bewertung dieser Vermögensgegenstände in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten wesentlich unterscheiden.[1] Der Begriff der "Vermögensgegenstände" dürfte mit dem steuerlichen Begriff der Wirtschaftsgüter iden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Standardisierte Dokumentation oder Struktur, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 23 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO liegt ein Kennzeichen vor, das unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests zu einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung führt, wenn eine standardisierte Dokumentation verfügbar ist oder eine standardisierte Struktur der Gestaltung vorliegt. Dieses Kennzeichen soll Gestaltungen erfassen, die ohne wesentliche Änderungen in einer Mehr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 156 Die Kennzeichen nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 AO betreffen die Gestaltung von Verrechnungspreisen. Diese sind nach § 90 Abs. 3 AO dokumentationspflichtig. Die Mitteilungspflicht nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 AO tritt als selbständige Pflicht neben diese Dokumentationspflicht. Weder wird durch die Mitteilung nach § 138d AO die Dokumentationspflicht erfüllt, noch macht die Dokum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.2 Erstmalige Zuteilung der Identifikationsnummer (Abs. 6)

Rz. 11 § 139b Abs. 6 AO gewährleistete die erstmalige Erfassung aller stpfl. natürlichen Personen zum Zwecke der Erteilung der Identifikationsnummer. Nach §§ 18, 19 und 34 Bundesmeldegesetz (BMG) beziehen die Meldebehörden die Ansässigkeitsdaten von den Standes- und den Ausländerämtern, bzw. durch Mitteilung und/oder Abruf vom Meldeamt des Wegzugs. Auf diesem Weg kann eine l...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Strafrechtliche Risiken

Mögliche Steuerhinterziehung? In der Praxis stellt sich die Frage, ob sich aus den neuen Regelungen zu E-Rechnungen – neben Risiken für den Vorsteuerabzug – auch steuerstrafrechtliche Risiken für den Rechnungsempfänger ergeben könnten. Denkbar wäre hier allenfalls die Konstellation, dass der Rechnungsempfänger wissentlich einen Vorsteuerabzug geltend macht, obwohl er keine o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / A. Einführung

Implementierung eines E-Rechnungssystems für inländische B2B-Umsätze: Auf EU-Ebene ist ein Maßnahmenpaket vorgesehen ("VAT in the Digital Age" – ViDA), das u.a. zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug für grenzüberschreitende Transaktionen die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung in Verbindung mit einem Meldesystem enthält.[1] Schon im Vorgriff auf die geplanten ViDA-Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / IV. Risiko für den Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug möglich? Nicht abschließend geklärt ist, ob der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, wenn der Leistungsempfänger – statt der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Halbs. 2 UStG vorgeschriebenen E-Rechnung – eine "sonstige Rechnung" erhält. Wenn eine E-Rechnung verpflichtend vorgeschrieben ist, dürfte grundsätzlich nur diese zum Vorsteuerabzug berechtigen.[45] S...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betreiben eines Internetblogs mit freiwilligen Zahlungen von Lesern

Leitsatz Werden auf einem Internetblog fast täglich und mitunter mehrmals am Tag tagesaktuelle Themen aufbereitet und kommentiert, so kann eine selbstständige Tätigkeit als Journalist vorliegen. Die von den Lesern getätigten freiwilligen Zahlungen können dann Betriebseinnahmen darstellen und sind von Schenkungen abzugrenzen. Sachverhalt Gestritten wurde zum einen um die Einstufung der Tätigkeit als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Zum anderen waren die freiwilligen Zahlungen von Lesern des I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 6 Ausblick: Mahnende Finanzverwaltung stellt Influencer-Leitfaden in Aussicht

Der vom BMF veröffentliche FAQ macht deutlich, dass die Einkünfteerzielung über die Sozialen Medien längst aus ihrem steuerlichen Schattendasein herausgetreten ist. Die Finanzverwaltung ist zunehmend für diese Berufsgruppe sensibilisiert [1] und bestrebt im Rahmen des zur Verfügung stehenden Instrumentariums Zugriff auf steuerrelevante Information zu erhalten. Die Finanzverwa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 1 Finanzverwaltung veröffentlichte häufig gestellte Fragen (FAQ) und gibt Antworten

Das BMF hat am 30.7.2020 gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder unter Federführung des BayLfSt ein FAQ mit dem Titel "Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?" veröffentlicht. Damit äußert sich die Finanzverwaltung erstmals bundeseinheitlich zu den neuen Möglichkeiten der Einkünfteerzielung im Bereich der digitalen Wirtschaft. Nachfolgend hat das FinMin Sch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bauwirtschaft: Behandlung v... / 1 Problematik

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem eine Leistung ausgeführt worden ist.[1] Eine Ausnahme liegt lediglich dann vor, wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten[2] berechnen kann. Gerade bei der Ausführung von Bauleistungen wird aber der leistende Unternehmer seine Rechnung nicht erst nach vollständiger ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 4.3 Lösung

Die X-KG ist nach § 2 Abs. 1 UStG Unternehmer und führt – soweit der Ort der Leistung im Inland liegt[1]- steuerbare und steuerpflichtige Leistungen aus. Sie empfängt die Leistungen der Kontrollratsmitglieder im Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung. Grundsätzlich können die Mitglieder des Kontrollrats die Leistungen im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung ausführen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leistungsort bei Messen, Au... / 2.3 Lösung

V ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt die Leistungen gegenüber den Unternehmen auch im Rahmen des Unternehmens aus. Mit der Teilnahmemöglichkeit an der Verkaufsausstellung erbringt V eine sonstige Leistung[1] gegen Entgelt. Für die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung muss geprüft werden, ob eine kompl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bauwirtschaft: Behandlung v... / 2.3 Lösung

Umsatzsteuer für den leistenden Unternehmer Bauunternehmer B erbringt mit der Errichtung des Rohbaus eine Werklieferung nach § 3 Abs. 4 UStG, da davon auszugehen ist, dass er bei der Errichtung des Gebäudes auch selbst beschaffte Materialien verwendet und er einen fremden Gegenstand (das seinem Auftraggeber oder einem Dritten gehörende Grundstück) bearbeitet. Die Werklieferun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / Zusammenfassung

Überblick Die Finanzverwaltung zeigt eine zunehmende Sensibilität für wirtschaftliche Social-Media-Aktivitäten. Am 30.7.2020 äußerte sie sich erstmals bundeseinheitlich zur Besteuerung von Influencern. Inzwischen haben sich auch mehrere oberste Landesfinanzbehörden mit verschieden Leitfäden geäußert. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gewerbesteuerpflicht § 15 GewStG; G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.1 Auswirkung der Forderungsabtretung auf die Besteuerung der abgetretenen Forderung

Zunächst ist die Besteuerung der abgetretenen Forderung selbst zu betrachten. Hier stellt sich in erster Linie die Frage, inwiefern der Verkauf der Forderung über das Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung möglicherweise Auswirkungen auf die Entgeltbestimmung hat. Zwar könnte diesbezüglich in Betracht kommen, dass eine etwaige Zahlung des (vom Nennwert der Forderun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr