Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 5 Fahrtenbuch statt 1-%-Methode

Neben der Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung eines Fahrzeugs durch die 1-%-Regelung ist die Erfassung der Privatnutzung durch die Fahrtenbuchmethode möglich. Letztere ermöglicht eine realistischere Darstellung der Privatnutzung als die 1-%-Methode. Das Führen eines Fahrtenbuchs zielt darauf ab, die Gesamtkosten, die durch das Fahrzeug innerhalb eines Veranlagungsz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 244 Taugliche Steuerbürgen

Rz. 1 Die Regelung ergänzt § 241 Abs. 1 Nr. 7 AO, indem sie den Begriff des "tauglichen Steuerbürgen" definiert und die Voraussetzungen für die Erteilung von Schuldversprechen, Bürgschaft und Wechselhingabe festlegt. Steuerbürgschaften werden besonders häufig zugunsten der Zollverwaltung erteilt.[1] Für Schuldversprechen und Bürgschaften verweist § 244 AO auf die zivilrechtli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 246 Annahmewerte

Rz. 1 Die Bestimmung der Annahmewerte liegt im Ermessen der Finanzbehörde. Nach Satz 2 darf der Annahmewert höchstens dem voraussichtlichen Verwertungserlös abzüglich der zu erwartenden Verwertungskosten entsprechen. Satz 3 bestimmt, dass bei Wertpapieren, Schuldbuchforderungen und beweglichen Sachen die im BGB vorgesehenen Mindestwerte nicht unterschritten werden dürfen. Für...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 4.1 Ansicht der Finanzverwaltung

Allgemein gilt steuerlich, dass eine Verbindlichkeit zu passivieren ist, wenn sie rechtlich entstanden und wirtschaftlich verursacht ist. Die Finanzverwaltung vertrat bisher die Auffassung, dass die Vereinbarung eines einfachen oder eines qualifizierten Rangrücktritts keinen Einfluss auf die Bilanzierung der Verbindlichkeit hatte. Im Gegensatz zu einem Forderungsverzicht sei...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 5.1 738

A und B sind als natürliche Personen zu jeweils 50 % an der AB-GmbH & Co. KG beteiligt. Die Komplementär-GmbH ist zu 0 % an der KG beteiligt. A und B wiederum sind jeweils zu 50 % an der GmbH beteiligt. A ist Eigentümer eines Grundstücks (Buchwert: 500.000 EUR, gemeiner Wert: 1.000.000 EUR), welches an die AB-GmbH & Co. KG verpachtet ist und dort als Betriebsgrundstück fungi...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 4.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit zu passivieren, wenn[1]: der Unternehmer die Verpflichtung zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung hat, diese Leistung vom Gläubiger erzwungen werden kann und sie eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Lediglich die Frage der wirtschaftlichen Belastung im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Rang...mehr

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Kindergeld / 5 Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Für den Anspruch auf Kindergeld ist der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt in 2-facher Hinsicht von Bedeutung: zum einen in der Person des Kindergeldberechtigten zum anderen in der Person des Kindes [2] selbst. Es muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entweder im Inland, in einem anderen EU-/EWR-Staat[3] oder in einem anderen Drittstaat, wenn es zum ausländischen Haus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 30 UStG ist durch das Jahressteuergesetz 2024[1] mWv 6.12.2024 als letzte Vorschrift des UStG im siebenten Abschnitt "Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften" eingeführt worden. Die Regelung hat keinen eigenen Regelungszweck, sie dient lediglich der nationalen gesetzlichen Normierung der sich aus dem Austrittsabkommen von Großb...mehr

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Kindergeld / 2.3 Wohnsitz

Der Begriff des Wohnsitzes ist in § 8 AO bestimmt.[1] Maßgebend sind hierbei allein die tatsächlichen Verhältnisse. Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben bzw. die An- oder Abmeldung bei der Ordnungsbehörde führt nicht zur Begründung eines Wohnsitzes. Im Regelfall geht die Finanzverwaltung[2] allerdings davon aus, dass die An- bzw. Abmeldung bei der Or...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 4.1 737

Im Zuge der Option kann grundsätzlich der Buchwertansatz nur gewählt werden, wenn neben dem Gesamthandsvermögen der PersG auch funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen (spätestens) durch eine separate zivilrechtliche Vereinbarung (z. B. Einbringungs- oder Übertragungsvertrag) in das Gesamthandvermögen der PersG übertragen wird. Sondervermögen bedeutet, dass die Wirtsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Der zeitliche Anwendungsbereich für die Sonderregelung ist durch das Jahressteuergesetz 2024 mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 6.12.2024 – rückwirkend – zum Zeitpunkt der Wirkung des Austritts des Königreichs Großbritannien und Nordirland auf die Leistungen bezogen worden, die nach dem 31.12.2020 ausgeführt worden sind. Dies entspricht dem Zeitpunkt, der sich aus dem ...mehr

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Kindergeld / 12.4 Ursächlichkeit der Behinderung

Voraussetzung für die Berücksichtigung als behindertes Kind ist, dass das Kind außerstande ist, für seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit oder aufgrund eigenen Vermögens zu sorgen. Die Behinderung muss jedoch die unmittelbare Ursache dafür sein, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann, also erwerbsunfähig ist. Die Voraussetzung der Ursächlichkeit ist nur erfü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 § 3e UStG trifft besondere Bestimmungen über den Ort bestimmter Lieferungen und Restaurationsleistungen. Sie geht als Sondervorschrift den allgemeinen Bestimmungen über den Ort der Lieferung[1] und den Ort von sonstigen Leistungen[2] vor. Unberührt bleiben die übrigen für Lieferungen geltenden Vorschriften, insbesondere die Befreiungsvorschriften für innergemeinschaftl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 8.13 Hochschulausbildung

Die Hochschulausbildung beginnt mit dem offiziellen Semesterbeginn.[1] Der Besuch einer (öffentlichen oder privaten) Hochschule ist als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn und solange das Kind im In- oder Ausland[2] als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist.[3] Für die Berücksichtigung von Prüfungszeiten ist es nicht erforderlich, dass das Kind weiterhin immatrikuliert ...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / Zusammenfassung

Überblick Der Rangrücktritt ist ein bewährtes Instrument der Sanierungspraxis. Er hat das Ziel, den Eintritt einer insolvenzrechtlichen Überschuldung zu vermeiden oder – falls diese schon eingetreten ist – sie zu beseitigen. Bei dem Rangrücktritt handelt es sich um einen Vertrag, in dem der Gläubiger – i. d. R. ein Gesellschafter – gegenüber dem Schuldner (der Gesellschaft) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 8 Die Vorschrift erfasst nicht Gegenleistungen (Entgeltzahlungen) für Lieferungen oder sonstige Leistungen. Eine solche Geldzahlung oder Geldüberweisung ist keine Leistung i. S. d. Umsatzsteuerrechts und unterliegt deshalb nicht § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG. Das Umsatzsteuerrecht erfasst Leistungen im Rechtssinne nur dann, wenn es sich auch um Leistungen im wirtschaftlichen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Auskunftsrecht der Finanzverwaltung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Auskunftspflicht des Stpfl im Besteuerungsverfahren gegenüber dem FA ergibt sich grundsätzlich aus § 90 AO, wonach die am Verfahren zur Festsetzung einer Steuer Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts insbesondere dadurch verpflichtet sind, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Finanzverwaltung und Gericht

Rz. 32 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Anrufungsauskunft ist mit ihrer Bekanntgabe eine das Betriebsstätten-FA grundsätzlich bindende Zusage, einen bestimmten Sachverhalt steuerlich in bestimmter Weise zu behandeln. Diese Bindung ergibt sich unmittelbar aus § 42e EStG iVm § 118ff AO; der Grundsätze von > Treu und Glauben (> Rz 8) bedarf es insoweit nicht mehr. Das > Betriebss...mehr

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Führt das vereinfachte Ertr... / II. Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei nicht offensichtlich unzutreffendem Ergebnis

Nach §§ 199 ff. BewG kann das vereinfachte Ertragswertverfahren angewendet werden, wenn dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Dem Steuerpflichtigen (Stpfl.) steht damit ein Wahlrecht auf die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahren zu (R B 199.1 Abs. 4 Satz 1 ErbStR). Die sog. Öffnungsklausel eines unzutreffenden Ergebnisses gilt dabei in b...mehr

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Betriebsaufspaltung nach § ... / b) Rückausnahme des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. a Alt. 1 ErbStG bei Betriebsaufspaltungen

Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. a Alt. 1 ErbStG liegt eine sonstiges Verwaltungsvermögen begründende Nutzungsüberlassung von Grundstücken an Dritte nicht vor, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb (Besitzgesellschaft) als auch im nutzenden Betrieb (Betriebsgesellschaft) allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen gesch...mehr

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Betriebsaufspaltung nach § ... / c) Abwandlung 2

Abweichend vom Ausgangsfall werden sowohl die Anteile an der Betriebs-GmbH als auch das Eigentum am Grundstück von einer Holding GmbH gehalten, an der der Erblasser zu 100 % beteiligt ist. Abb. 3: Ausgangsfall – Abwandlung 2 Quelle: Eigene Darstellung. Auch hier könnte es an der von der Finanzverwaltung in R E 13b.14 Abs. 1 Satz 6 ErbStR geforderten unmittelbaren Beherrschung d...mehr

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Führt das vereinfachte Ertr... / IV. Lösungsansätze in der Praxis

Neben der Möglichkeit i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge bereits vor Übertragung auf ein Gesellschafterdarlehenskonto zu verzichten bzw. die "stehengelassenen Gewinne" auf ein Konto mit Eigenkapitalcharakter zu übertragen, gibt es weitere Ansätze um bei der Wertermittlung bei Holdingstrukturen nicht auf einen – meist ungerechtfertigt hohen – Ertragswert aus dem vereinfachten E...mehr

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Betriebsaufspaltung nach § ... / e) Abwandlung 4: Personengesellschaft als Grundstückseigentümerin

Für den Fall, dass in den oben dargestellten Abwandlungen das Grundstück nicht von einer zwischengeschalteten GmbH, sondern von einer Personengesellschaft gehalten bzw. eine solche als Holding fungieren würde, stellt sich die Frage, ob auch diese die von der Finanzverwaltung geforderte Unmittelbarkeit der Durchsetzung des geschäftlichen Betätigungswillen schädlich ist. Davon...mehr

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Betriebsaufspaltung nach § ... / 1. Einführung

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist es von weitreichender Bedeutung, ob die Übertragung des Familienunternehmens an die nächste Generation oder an eine Familienstiftung (teilweise) erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei i.R.d. sog. Unternehmensverschonung nach den §§ 13a, 13b, 13c, 28a ErbStG möglich ist. Oft werden Grundstücke innerhalb von Unternehmensgruppen (nachfolgend:...mehr

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Betriebsaufspaltung nach § ... / b) Abwandlung 1

Abweichend vom Ausgangsfall hält der Erblasser das Grundstück nicht unmittelbar, sondern über eine von ihm beherrschte (Beteiligung 100 %) weitere GmbH. Abb. 2: Ausgangsfall – Abwandlung 1 Quelle: Eigene Darstellung. Nach dem Gesetzeswortlaut liegt kein sonstiges Verwaltungsvermögen vor, da der Erblasser in beiden GmbHs einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durch...mehr

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Führt das vereinfachte Ertr... / a) Auswirkung von Verbindlichkeiten

Die Konstellation im vorstehenden Beispiel ist in der Praxis häufig anzutreffen. Das Beispiel zeigt die Grundproblematik bei bestehender, hoher Fremdfinanzierung auf oberster Holdingebene. Die Wertminderung der Holdinggesellschaft, die aus der Verschuldung resultiert, kann im Ertragswertverfahren nur unzureichend abgebildet werden. Um die bestehende Verschuldung vollständig ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung nach § ... / d) Abwandlung 3

Wie in Abwandlung 1 befindet sich das Grundstück im Eigentum einer GmbH. Die Anteile an dieser werden aber (ebenso wie die Anteile an der Betriebs GmbH) von einer Holding GmbH gehalten. Abb. 4: Ausgangsfall 1 – Abwandlung 3 Quelle: Eigene Darstellung. Auch hier kommt eine unmittelbare Durchsetzung eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durch den Erblasser selbst (...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Sonstige Einkünfte durch Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG Der privaten Vermögensverwaltung unterliegende Fruchtziehung (Tz. 48), steuerpflichtige Gegenleistung für den temporären Verzicht des Stpfl. in Form von Einheiten eines Kryptowertes (Tz. 48), Bewertung der als Aufwandsentschädigung erhaltenen Gegenleistung in Form des Kryptowertes mit dem Marktkurs. Nicht beanstandet w...mehr

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Betriebsaufspaltung nach § ... / 4. Schlussfolgerung

Die Frage, ob es für die Möglichkeit der Durchsetzung eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen auf die Person des Erblassers bzw. Schenkers ankommt, oder ob bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen auf die nächst höhere anteilshaltende Gesellschaft (z.B. Zwischen-Holding) abgestellt wird, die das Besitzunternehmen und die Betriebsgesellschaft beherrschen kann, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / a) Begriff "Staking" (Tz. 13)

Einheiten von Kryptowerten werden für einen Stake bereitgestellt, ohne selbst als sog. Forger an der Blockerstellung beteiligt zu sein. Seitens des Stpfl. erfolgt ein temporärer Verzicht auf die Nutzung der in seinem Verfügungsbereich stehenden Einheiten von Kryptowerten. Dafür erhält er als Bereitsteller vom Forger eine Vergütung, häufig in Form von Kryptowerten. Beraterhinw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / F. Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG)

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung wird bei Arbeitnehmern angesetzt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versichert sind (z. B. privat versicherte Beamte, beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und höher verdienende Arbeitnehmer). Rz. 21 Stand: EL 144...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Führt das vereinfachte Ertr... / V. Fazit und Auswirkungen auf die Praxis

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Holdingstrukturen, in denen die oberste Unternehmenseinheit keiner eigenen operativen Tätigkeit nachgeht, das vereinfachte Ertragswertverfahren je nach Einzelfall zu einem wirtschaftlich unzutreffenden Ergebnis führen kann. Umfasst sind solche Fälle, in denen die Tochtergesellschaften mit Hilfe von Darlehen finanziert worden sind und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Der BMF hat erstmals am 10.5.2022 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Darin wird die Sicht der Finanzverwaltung auf die technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Blockchain-basierten Technologie und deren steuerliche Behandlung in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung nach § ... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB/FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science / Dr. jur. Christopher Riedel, LL.M., RA/FASt/StB[*] Im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist es von weitreichender Bedeutung, ob die Übertragung des Familienunternehmens (teilweise) erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei i.R.d. sog. Unternehmensverschonung möglich ist. Oft werden Grundstücke innerhalb von Unternehmensgruppen...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Blockerstellung als nachhaltige, auf Wiederholung und Gewinnerzielung anlegte Tätigkeit in Form der Anschaffung (Tz. 35–36), auf Dauer zur Erzielung von Gewinnen geeignet durch Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Tz. 37–38), Zugangsbewertung der Kryptowerte mit den Anschaffungskosten i.H.d. Marktkurses im Zeitpunkt der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Veräußerungserlöse als Betriebseinnahmen (Tz. 51), Berücksichtigung der individuellen, ggf. fortgeführten Anschaffungskosten der veräußerten Kryptowerte (Tz. 51). Das BMF 2022 hat noch darauf hingewiesen, dass aufgrund des Rückwärtsbezuges jedes Transaktionsoutputs eine Zuordnung und Identifizierung von Kryptowerten i.d.R. bis hin zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Führt das vereinfachte Ertr... / b) Vergleich zur nicht gewerblich geprägten Holding GmbH & Co. KG

Dabei ist der Finanzverwaltung die Anwendung eines ausschließlich substanzwertbasierten Ansatzes nicht fremd. Würde es sich bei der Holdinggesellschaft um eine vermögensverwaltende, nicht gewerblich geprägte GmbH & Co. KG handeln, die ihrerseits durch Aufnahme einer Fremdfinanzierung Anteile an diversen Beteiligungen erworben hat, käme der Bewertungsansatz des § 151 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Führt das vereinfachte Ertr... / 3. Gesellschafterdarlehenskonto als Sonderbetriebsvermögen

Beispiel 1 – Abwandlung Noch deutlicher tritt ein unzutreffendes Ergebnis zu Tage, wenn wir für unsere gewerblich geprägte Beispiel-Holding GmbH & Co. KG unterstellen, dass es sich bei den bestehenden Verbindlichkeiten (10 Mio. EUR) um Darlehen der Gesellschafter handelt. Diese stellen steuerlich notwendiges Sonderbetriebsvermögen (SBV) dar. Im Erbfall ist die Darlehensforde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.2 Mitteilung über die Ergebnislosigkeit der Prüfung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 15 Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen, so genügt es nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO, wenn dies dem Stpfl. schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wird. Die Mitteilung erfüllt ebenso wie der Prüfungsbericht eine Dokumentations- und Protokollfunktion.[1] Der Stpfl. soll nicht im Unklaren darüber gelassen werden, ob er aufgrund der Prüfung mit d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Besonderheiten bei Kauf einer Freiberuflerpraxis

Der Mandanten- bzw. Patientenstamm ist für den Käufer einer Freiberuflerkanzlei/-praxis besonders wichtig, wie der Steuerberater regelmäßig aus eigener Erfahrung weiß.[1] Die Zahl der niedergelassenen Anwälte sinkt schon seit Jahren. Die Anzahl der Steuerberater nimmt auch leicht ab. Zudem steht in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an. Berufsträger bevorzugen u. U. ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan...mehr

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ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / 2. Anforderungen des FG Hamburg und der Finanzverwaltung an die rechtliche und tatsächliche Entziehung der Verfügungsmacht (§ 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG)

Bislang haben das FG Hamburg und die Finanzverwaltung bei der Prüfung von § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG die Anforderungen an die Frage, ob das Stiftungsvermögen den in § 15 Abs. 2 und 3 AStG genannten Personen rechtlich und tatsächlich entzogen ist, zulasten des Steuerpflichtigen weit ausgelegt. a. FG Hamburg, Urt. v. 17.12.2020 – 6 K 307/19 Nach Auffassung des FG Hamburg sei "das Ta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 32 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Rechts-Auff der Fin-Verw ist ein wichtiger Anhaltspunkt für eine Tätigkeit von einigem Gewicht darin zu sehen, dass der Jahresumsatz iSv § 1 Abs 1 Nr 1 UStG (Nettoeinnahmen ohne USt) aus der wirtsch Tätigkeit den Betrag von 45 000 EUR nachhaltig übersteigt (s R 4.1 Abs 5 S 1 KStR 2022; bis einschl VZ 2021 betrug diese Umsatzgrenze 35 00...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.2 Frühere Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 vorläufig frei Tz. 52a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Urt des BFH v 25.03.2015 (BStBl II 2016, 172) begründet die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer gew (dh mit Gewinnerzielungsabsicht) tätigen MU-Schaft einen BgA, unabhängig davon, ob die von der MU-Schaft ausgeübte Tätigkeit, würde sie von der jur Pers d öff Rechts selbst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.2.6 Anwendbarkeit auf einzelne Formen der Betriebsaufspaltung

Rz. 145 Kapitalistische Betriebsaufspaltung Der Begriff leitet sich davon ab, dass beide an dem "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung beteiligte Unternehmen (Besitz- und Betriebsgesellschaft) Kapitalgesellschaften sind. Ist dieselbe Person unmittelbar an zwei (Schwester-) Kapitalgesellschaften beteiligt und überlässt die eine Kapitalgesellschaft der anderen Gesellschaft ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Werturteile und Rechtsauffassungen als Tatsachen?

Rz. 237 [Autor/Stand] Von den Tatsachen abzugrenzen sind Werturteile, d.h. Äußerungen, bei denen Tatsachen einer Wertung unterzogen werden, wie z.B. Schlussfolgerungen, Schätzungen, rechtliche Beurteilungen oder Prognosen über eine zukünftige Entwicklung (s. aber zur inneren Tatsache Rz. 228). Werturteile sind nicht dem Beweis zugängliche Ereignisse und keine Tatsachen. Somi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Keine Niedrigbesteuerung bei Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen

. . ., ohne dass dies auf einem Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht. . . . Rz. 741 [Autor/Stand] Regelungszweck. Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, ohne dass dies auf einem Ausgleich mit Einkünften aus anderen Q...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.3. Höhe des Abschlags

Rz. 278 Die Höhe des Vorwegabschlags beträgt maximal 30 % (Abs. 9 Satz 3), kann also demzufolge auch (deutlich) unter 30 % liegen. Für die Berechnung der Höhe des Vorwegabschlags kommt es ausschließlich auf die im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung enthaltenen Abfindungsbestimmungen für das Ausscheiden aus der Gesellschaft und im Einzelnen darauf an, wie weit die Abfin...mehr